Rechtsprechung
| BVerfG, 12.01.1987 - 2 BvR 160/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Befreiung vom Zivildienst
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Glaubensfreiheit - Kriegsdienstverweigerung - Hauptamtlicher Geistlicher - Tatbestandsmerkmal - Konfession
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 08.09.1982 - AN 17 K 81 A. 0658
- VG Ansbach, 08.09.1982 - AN 17 K 81 A.0658
- BVerwG, 30.11.1984 - 8 C 110.82
- BVerfG, 12.01.1987 - 2 BvR 160/85
Papierfundstellen
- NJW 1987, 2004 (Ls.)
- NVwZ 1987, 676
- DÖV 1987, 393
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 12.01.1987 - 2 BvR 160/85
Die Auslegung und Anwendung des sogenannten einfachen Rechts ist grundsätzlich Sache der Fachgerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen; nur bei einer Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht durch die Gerichte kann das Bundesverfassungsgericht auf Verfassungsbeschwerde hin eingreifen (vgl. BVerfGE 18, 85 >92<). - BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen …
Auszug aus BVerfG, 12.01.1987 - 2 BvR 160/85
Deshalb müssen, damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 >295 f.< m.w.N.). - BVerwG, 14.11.1980 - 8 C 12.79
Wehrpflicht - Zurückstellung - Berufsausbildung - Ausbildungsgang
Auszug aus BVerfG, 12.01.1987 - 2 BvR 160/85
Die Pflicht, Wehrdienst und im Falle der Verweigerung des Kriegsdienstes aus Gewissensgründen Zivildienst zu leisten (Art. 12a Abs. 1 und 2 GG ), verletzt die Rechte des Pflichtigen aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG nicht (vgl. Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 Abs. 1 WRV; s.a. BVerwGE 61, 152 >155<). - BVerwG, 11.12.1969 - VIII C 46.68
Als Prediger anerkannt - Religionen müssen nicht christlich sein
Auszug aus BVerfG, 12.01.1987 - 2 BvR 160/85
Nur wenn diese geringfügig ist, besteht eine hinreichende Gewähr dafür, daß der Geistliche sich seiner geistlichen Tätigkeit auch auf Dauer widmen wird (vgl. BVerwGE 34, 291 ; BVerwG, Buchholz 448.11 § 10 ZDG Nr. 1;… BVerwG, NVwZ 1985, S. 114). - BVerwG, 17.10.1984 - 8 B 130.84
Voraussetzungen für einen Anspruch eines hauptamtlichen Geistlichen auf Befreiung …
Auszug aus BVerfG, 12.01.1987 - 2 BvR 160/85
Nur wenn diese geringfügig ist, besteht eine hinreichende Gewähr dafür, daß der Geistliche sich seiner geistlichen Tätigkeit auch auf Dauer widmen wird (vgl. BVerwGE 34, 291 ; BVerwG, Buchholz 448.11 § 10 ZDG Nr. 1; BVerwG, NVwZ 1985, S. 114).
- BGH, 15.04.2010 - 4 StR 650/09
Schuldspruch zum tödlichen Streit zwischen yezidischen Familien rechtskräftig
Dementsprechend werden an anderer Stelle "hauptamtlich tätige Geistliche anderer Religionsgemeinschaften (lediglich dann privilegiert, wenn), deren Amt dem eines ordinierten Geistlichen evangelischen oder eines Geistlichen römisch-katholischen Bekenntnisses, der die Diakonatsweihe empfangen hat, entspricht" (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 ZDG, § 11 Abs. 1 Nr. 3 WPflG; dazu BVerfG, Beschluss vom 12. Januar 1987 - 2 BvR 160/85, NVwZ 1987, 676; BVerwG, Urteile vom 11. Dezember 1969 - VIII C 46.68, BVerwGE 34, 291, und vom 14. November 1980 - 8 C 12/79, BVerwGE 61, 152; für eine entsprechende Auslegung des Begriffs der Geistlichen in § 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StPO: Haas NJW 1990, 3253, 3254;… Ling GA 2001, 325, 332;… Neumann, Zeugnisverweigerungsrechte und strafprozessuale Ermittlungsmaßnahmen, 2005, S. 141).Dagegen könnte schon sprechen, dass es sich hierbei nicht um ein "Wesensmerkmal" des Begriffs des Geistlichen handelt, da ansonsten der entsprechende Zusatz in § 10 ZDG, § 11 WPflG entbehrlich wäre (zu den sich aus dem "hauptamtlich" ergebenden zusätzlichen Anforderungen: BVerfG, Beschlüsse vom 12. Januar 1987 - 2 BvR 160/85, NVwZ 1987, 676, und vom 11. April 1990 - 2 BvR 828/87, NVwZ 1990, 1064).
- BVerfG, 11.04.1990 - 2 BvR 828/87
Begriff der Inhaberschaft eines geistlichen Amtes i.S. von § 10 Abs. 1 Nr. 3 ZDG …
Die Pflicht, Wehrdienst und im Falle der Verweigerung des Kriegsdienstes aus Gewissensgründen Zivildienst zu leisten (Art. 12a Abs. 1 und 2 GG ), verletzt die Rechte des Pflichtigen aus Art. 24 Abs. 1 und 2 GG nicht (vgl. BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Januar 1987 _ 2 BvR 160/85 _, NVwZ 1987, 676 -).Die angegriffenen verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen befinden sich auch im Einklang mit der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung, sofern sie der Stellung des Beschwerdeführers als Diakon der Zeugen Jehovas keine ausschlaggebende Bedeutung für sein Freistellungsbegehren zumessen, da er dieses Amt nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts nur nebenamtlich wahrnimmt (vgl. BVerfG, Beschluß der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Januar 1987, a.a.O.).
- OLG Stuttgart, 23.11.1990 - 1 Ss 469/90
Vorwurf einer Dienstflucht; Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Vorliegen …
Diese Rechtsauffassung wird aus verfassungsrechtlicher Sicht vom Bundesverfassungsgericht für unbedenklich erachtet (BVerfG, NVwZ 1987, 676).
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