Rechtsprechung
| BVerfG, 27.05.2025 - 2 BvR 172/24 |
Volltextveröffentlichungen (8)
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Überwiegend erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtanerkennung von Anlaufverlusten als eigene Betriebsausgaben
- rechtsinformationen.bund.de
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch finanzgerichtliche Entscheidung bzgl der Nichtanerkennung von Anlaufverlusten als Betriebsausgaben - Gegenstandswertfestsetzung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 4 Abs 4 EStG
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch finanzgerichtliche Entscheidung bzgl der Nichtanerkennung von Anlaufverlusten als Betriebsausgaben - Gegenstandswertfestsetzung - IWW
Art. 3 Abs. 1 GG, § 93c Abs. 1 S. 1 BVerfGG, § 4 Abs. 4 EStG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch finanzgerichtliche Entscheidung bzgl der Nichtanerkennung von Anlaufverlusten als Betriebsausgaben; Gegenstandswertfestsetzung
- rechtsportal.de
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch finanzgerichtliche Entscheidung bzgl der Nichtanerkennung von Anlaufverlusten als Betriebsausgaben; Gegenstandswertfestsetzung
- datenbank.nwb.de
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots durch finanzgerichtliche Entscheidung bzgl der Nichtanerkennung von Anlaufverlusten als Betriebsausgaben - Gegenstandswertfestsetzung
Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Die Heilung inhaltlicher Mängel einer Streitverkündungsschrift nach § ... 73 Satz 1 ZPO durch "rügelose Einlassung" des auf Seiten des Streitverkünders beigetretenen Streitverkündungsempfängers gemäß § 295 Abs. 1 ZPO mit Wirkung
Betriebsausgabe, Betriebsausgaben, Willkür, Willkürverbot
Verfahrensgang
- FG Thüringen, 30.03.2022 - 1 K 68/17
- BFH, 08.03.2023 - IV B 35/22
- BFH, 25.05.2023 - IV S 10/23
- BFH, 25.05.2025 - IV S 10/23
- BVerfG, 27.05.2025 - 2 BvR 172/24
Papierfundstellen
- NJW 2025, 2613
- NVwZ 2025, 1768
- WM 2025, 1393
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (22)
- BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 802/90
Verfassungswidrigkeit der Nichtanerkennung eines Ehegattenarbeitsverhältnisses
Auszug aus BVerfG, 27.05.2025 - 2 BvR 172/24
Dies widerspreche jedoch sowohl der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (…Urteile vom 24. Januar 1990 - I R 157/86 -, BFHE 160, 225, juris, Rn. 11 …und vom 12. Mai 2016 - IV R 27/13 -, Rn. 22 und 23) als auch des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 7. November 1995 - 2 BvR 802/90 -).Rn. 33 1. Das Bundesverfassungsgericht habe mit Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 7. November 1995 - 2 BvR 802/90 - entschieden, dass die steuerliche Nichtanerkennung eines zwischen nahestehenden Personen geschlossenen Schuldverhältnisses allein wegen des Fehlens eines einzelnen Merkmals objektiv willkürlich sei.
Rn. 50 (1) Wie die Beschwerdeführerinnen zutreffend dargelegt haben, hat das Finanzgericht entgegen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 7. November 1995 - 2 BvR 802/90 -) und der darauf beruhenden ständigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (vgl. BFH…, Urteil vom 23. November 2021 - VIII R 17/19 -, BFHE 275, 127, Rn. 18 m.w.N.) die im Rahmen des Fremdvergleichs gebotene Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände nicht durchgeführt, sondern allein darauf abgestellt, dass die beteiligten Gesellschaften im Vorfeld keine schriftlichen Vereinbarungen getroffen hatten.
Dagegen hat es mit Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 1995 - 2 BvR 802/90 - (…juris, Rn. 25 bis 27) von Verfassungs wegen beanstandet, dass ein einzelnes Kriterium zu einem Tatbestandsmerkmal verselbständigt wird.
- BFH, 08.03.2023 - IV B 35/22
Voraussetzungen für eine Rechtsprechungsdivergenz
Auszug aus BVerfG, 27.05.2025 - 2 BvR 172/24
vom 8. März 2023 - IV B 35/22 -,.Damit wird der Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 8. März 2023 - IV B 35/22 - gegenstandslos..
Rn. 29 b) Mit angegriffenem Beschluss vom 8. März 2023 - IV B 35/22 - wies der Bundesfinanzhof die Nichtzulassungsbeschwerde als unbegründet zurück.
- FG Thüringen, 30.03.2022 - 1 K 68/17
Fremdvergleich bei Anerkennung von Anlaufverlusten bzw. Schadensersatzzahlung …
Auszug aus BVerfG, 27.05.2025 - 2 BvR 172/24
vom 30. März 2022 - 1 K 68/17 -,.Das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 30. März 2022 - 1 K 68/17 - verletzt die Beschwerdeführerinnen in ihrem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz.
Rn. 21 b) Mit angegriffenem Urteil vom 30. März 2022 - 1 K 68/17 - wies das Finanzgericht die Klage ab und ließ die Revision zum Bundesfinanzhof nicht zu.
- BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07
Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung einer Anhörungsrüge in Verfahren der …
Auszug aus BVerfG, 27.05.2025 - 2 BvR 172/24
Ein Beschluss, mit dem über eine Anhörungsrüge entschieden wird, kann nur dann Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein, wenn mit ihm eine eigenständige Beschwer verbunden ist (vgl. BVerfGE 119, 292 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Oktober 2024 - 2 BvR 536/24 -, Rn. 55 m.w.N.; stRspr).Eine solche kann insbesondere dann vorliegen, wenn der Beschluss über die Anhörungsrüge dazu führt, dass bereits der Zugang zum Anhörungsrügeverfahren verwehrt wird (vgl. BVerfGE 119, 292 ; BVerfGK 13, 496 m.w.N.).
- BFH, 24.01.1990 - I R 157/86
Form der Vereinbarung zwischen einer Kapitalgesellschaft und ihrem beherrschenden …
Auszug aus BVerfG, 27.05.2025 - 2 BvR 172/24
Dies widerspreche jedoch sowohl der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteile vom 24. Januar 1990 - I R 157/86 -, BFHE 160, 225, juris, Rn. 11 …und vom 12. Mai 2016 - IV R 27/13 -, Rn. 22 und 23) als auch des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 7. November 1995 - 2 BvR 802/90 -).Es weicht damit auch von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ab, welcher eine solche Verselbständigung gerade auch in Bezug auf die Schriftform abgelehnt hat (vgl. statt vieler BFH, Urteil vom 24. Januar 1990 - I R 157/86 -, BFHE 160, 225, juris, Rn. 11 m.w.N.), und zwar selbst in solchen Fällen, in denen - anders als vorliegend - die Einhaltung der Schriftform zivilrechtlich vorgeschrieben war.
- BFH, 29.07.2015 - IV R 16/12
Fremdvergleich bei Provisionszahlungen einer Personengesellschaft an …
Auszug aus BVerfG, 27.05.2025 - 2 BvR 172/24
Eine solche Überprüfung habe zu berücksichtigen, ob die zwischen den Schwesterpersonengesellschaften getroffenen Vereinbarungen zivilrechtlich wirksam, klar und eindeutig seien, ihrem Inhalt nach dem zwischen fremden Dritten Üblichen entsprächen und auch tatsächlich durchgeführt würden (Verweis auf BFH, Urteil vom 29. Juli 2015 - IV R 16/12 -, Rn. 17).Rn. 51 (2) Das Finanzgericht setzt sich bei seiner Fokussierung auf schriftliche Vereinbarungen nicht mit der umfangreichen höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Frage der gebotenen Gesamtwürdigung aller Umstände im Rahmen des Fremdvergleichs auseinander, sondern zitiert allein das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 29. Juli 2015 - IV R 16/12 -.
- BFH, 25.05.2023 - IV S 10/23
Voraussetzungen für eine erfolgreiche Anhörungsrüge
Auszug aus BVerfG, 27.05.2025 - 2 BvR 172/24
vom 25. Mai 2023 - IV S 10/23 -,.Rn. 31 6. Eine von der Beschwerdeführerin zu 1. erhobene Anhörungsrüge wies der Bundesfinanzhof mit angegriffenem Beschluss vom 25. Mai 2023 - IV S 10/23 - zurück.
- BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auszug aus BVerfG, 27.05.2025 - 2 BvR 172/24
Schlechterdings unhaltbar ist eine fachgerichtliche Entscheidung vielmehr erst dann, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt, der Inhalt einer Norm in krasser Weise missverstanden oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird, die Rechtslage also in krasser Weise verkannt wird (vgl. BVerfGE 89, 1 ; 96, 189 ;… zuletzt BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2024 - 2 BvR 2002/20 -, Rn. 31 m.w.N.; stRspr). - BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
Erziehungsmaßregeln
Auszug aus BVerfG, 27.05.2025 - 2 BvR 172/24
Rn. 47 aa) Die Auslegung des Gesetzes und seine Anwendung auf den einzelnen Fall sind Sache der dafür zuständigen Gerichte und daher der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich entzogen; ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber Entscheidungen der Fachgerichte kommt nur in seltenen Ausnahmefällen unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) in seiner Bedeutung als Willkürverbot in Betracht (vgl. BVerfGE 74, 102 ; stRspr). - BVerfG, 16.01.2025 - 1 BvR 1182/24
Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung …
Auszug aus BVerfG, 27.05.2025 - 2 BvR 172/24
Rn. 54 b) Das Urteil des Thüringer Finanzgerichts beruht auch auf der Art. 3 Abs. 1 GG in seiner Ausprägung als Willkürverbot verletzenden Würdigung des Gerichts (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 22. September 2023 - 1 BvR 422/23 -, Rn. 24; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 16. Januar 2025 - 1 BvR 1182/24 -, Rn. 35). - BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93
Fink
- BFH, 23.11.2021 - VIII R 17/19
Zur steuerlichen Anerkennung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts
- BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 3515/08
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …
- BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 562/08
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Zivilrechtsschutzes …
- BVerfG, 08.11.2023 - 2 BvR 1079/20
Stattgebender Kammerbeschluss: Unterlassen einer Vorlage an den EuGH gem Art 267 …
- BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
- BVerfG, 22.09.2023 - 1 BvR 422/23
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen überhöhter Belastungsgrenze für …
- BVerfG, 09.10.2024 - 2 BvR 536/24
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Aufhebung eines im Rahmen einer …
- BVerfG, 05.08.2024 - 2 BvR 2002/20
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde in einer …
- BVerfG, 27.11.2002 - 2 BvR 483/00
Steuerrechtliche Anerkennung eines Stipendiums an einen Angehörigen
- BVerfG, 16.07.1991 - 2 BvR 47/90
Überprüfung der steuerrechtlichen Behandlung von Zahlungen an nahe Angehörige
- BFH, 12.05.2016 - IV R 27/13
Steuerrechtliche Anerkennung einer atypisch stillen Gesellschaft mit einem …
- BFH, 20.05.2026 - IV R 37/23
Steuerliche Behandlung der Zahlung eines sog. Markterschließungszuschusses an …
Entsprechendes gilt, wenn es sich bei den Vertragspartnern um (teil-)beteiligungsidentische Gesellschaften handelt (z.B. BFH-Urteil vom 29.07.2015 - IV R 16/12, Rz 17 ff.; vgl. auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.05.2025 - 2 BvR 172/24, Rz 51). - BFH, 24.06.2026 - I R 57/23
Abkommensrechtliche Sperrwirkung für formellen Fremdvergleich
Rn. 16 2. Die Sonderbedingungen für beherrschende Gesellschafter und ihnen nahestehende Personen gelten auch unter Beachtung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 27.05.2025 - 2 BvR 172/24 (Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2025, 1569) weiter fort (vgl. hierzu auch BVerfG-Beschluss vom 07.11.1995 - 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34).Rn. 17 Das BVerfG hat in seinem Beschluss vom 27.05.2025 - 2 BvR 172/24 (DStR 2025, 1569) ausgeführt, dass im Rahmen des Fremdvergleichs eine Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände geboten sei.
- BFH, 24.06.2026 - I R 56/23
Abkommensrechtliche Sperrwirkung für formellen Fremdvergleich
Rn. 16 2. Die Sonderbedingungen für beherrschende Gesellschafter und ihnen nahestehende Personen gelten auch unter Beachtung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 27.05.2025 - 2 BvR 172/24 (Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2025, 1569) weiter fort (vgl. hierzu auch BVerfG-Beschluss vom 07.11.1995 - 2 BvR 802/90, BStBl II 1996, 34).Rn. 17 Das BVerfG hat in seinem Beschluss vom 27.05.2025 - 2 BvR 172/24 (DStR 2025, 1569) ausgeführt, dass im Rahmen des Fremdvergleichs eine Gesamtbetrachtung aller maßgeblichen Umstände geboten sei.
- BFH, 20.05.2026 - IV R 4/26
Steuerliche Behandlung der Zahlung eines sog. Markterschließungszuschusses an …
Entsprechendes gilt, wenn es sich bei den Vertragspartnern um (teil-)beteiligungsidentische Gesellschaften handelt (z.B. BFH-Urteil vom 29.07.2015 - IV R 16/12, Rz 17 ff.; vgl. auch Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.05.2025 - 2 BvR 172/24, Rz 51). - BFH, 22.07.2025 - VIII R 23/23
Anerkennung eines Ehegatten-Mietverhältnisses bei Einlagen des …
Soweit das FG maßgeblich darauf abstellt, die praktizierte Vereinbarung zur Tragung der Nebenkosten sei nicht schriftlich fixiert worden, obwohl fremde Dritte hierzu klare schriftliche Vereinbarungen über die genauen Vertragsabreden getroffen hätten (Niedersächsisches FG, Urteil vom 08.07.2021 - 2 K 195/19, EFG 2024, 915, Rz 92), darf dieser Umstand nach den verfassungsrechtlichen Vorgaben entgegen der Würdigung des FG nicht überbetont und zu einer "Schriftformklausel" als Fremdüblichkeitskriterium erhoben werden (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.05.2025 - 2 BvR 172/24, Rz 49 bis 53). - BFH, 18.11.2025 - VIII B 97/24
Prüfung der Fremdüblichkeit eines Arbeitsvertrags zwischen nahen Angehörigen - …
Hierbei leitet den Senat insbesondere die Erwägung, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seiner jüngeren Rechtsprechung die Verselbständigung eines Schriftformerfordernisses im Rahmen des Fremdvergleichs zu einem Tatbestandsmerkmal des § 4 Abs. 4 EStG als Verstoß beurteilt hat, der in schlechterdings unhaltbarer Weise der Rechtsprechung des BVerfG widerspricht (BVerfG-Beschluss vom 27.05.2025 - 2 BvR 172/24, Deutsches Steuerrecht 2025, 1569, Rz 49 ff.).
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