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Rechtsprechung
   BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 1815/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,349
BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 1815/92 (https://dejure.org/1993,349)
BVerfG, Entscheidung vom 18.06.1993 - 2 BvR 1815/92 (https://dejure.org/1993,349)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 1815/92 (https://dejure.org/1993,349)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung und Anwendung des § 51 Abs. 1 AuslG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erhebliches Beweisangebot - Gewährung des Abschiebungsschutzes - Politische Verfolgung erlitten - Nachvollziehbare und tragfähige Begründung

Papierfundstellen

  • NVwZ 1994, 60
  • DVBl 1993, 1002
 
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Wird zitiert von ... (115)Zitiert selbst (22)

  • BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85

    Nachfluchttatbestände

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 1815/92
    Ganz abgesehen davon, daß das Verwaltungsgericht damit an die asylrechtliche Relevanz der Asylantragstellung als Nachfluchtgrund schärfere Anforderungen stellt als die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG , Nr. 101, 110 und 152; vgl. auch BVerfGE 74, 51 [65 f.]), ist die einschränkende Interpretation des § 51 Abs. 1 AuslG , mit dem einfachrechtlich der Abschiebungsschutz verbürgt wird, mit Wortlaut und Sinn der Vorschrift schlechthin unvereinbar:.

    Bereits im Beschluß des Zweiten Senats vom 26. November 1986 (BVerfGE 74, 51 [66 f.]) wird ausdrücklich darauf abgehoben, daß sich - auch und gerade bei der Ablehnung des Asylanspruchs - aus § 14 AuslG a.F., der Vorläufervorschrift des § 51 Abs. 1 AuslG , gleichwohl ein Abschiebungsschutz ergeben kann.

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 1815/92
    Das Bundesverfassungsgericht ist freilich nicht dazu berufen, Entscheidungen anderer Gerichte einer allgemeinen inhaltlichen Nachprüfung zu unterziehen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90

    Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung

    Auszug aus BVerfG, 18.06.1993 - 2 BvR 1815/92
    Die Willkürgrenze ist aber dann überschritten, wenn etwa eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise mißdeutet wird (vgl. etwa BVerfGE 62, 189 [192]; 83, 82 [84]; 86, 59 [62]), die Auffassung des Gerichts, die die Entscheidung trägt, also unter keinem Gesichtspunkt mehr vertretbar und damit unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 58, 163 [167 f.]; 59, 98 [101, 103]; 70, 93 [97]).
  • BSG, 02.02.2010 - B 8 SO 21/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung - Beweisantrag - kein …

    Ein Ausforschungsantrag, mit dem unter lediglich formalem Beweisantritt Behauptungen aufgestellt werden, für deren Wahrheitsgehalt nicht wenigstens eine gewisse Wahrscheinlichkeit spricht (vgl BVerwG, Beschluss vom 5.10.1990 - 4 B 249/89 -, NVwZ-RR 1991, 118, 123) , bzw, die willkürlich aus der Luft gegriffen sind und für die tatsächliche Grundlagen gänzlich fehlen (…vgl: Baumbach/Lauterbach/ Albers/Hartmann, ZPO, 68. Aufl 2010, Einf § 284 RdNr 27; vgl auch BVerfG, Beschluss vom 18.6.1993 - 2 BvR 1815/92 -, DVBl 1993, 1002, 1003), ist vorliegend jedenfalls ganz offensichtlich nach dem oben Gesagten nicht anzunehmen.
  • BSG, 19.10.2011 - B 13 R 33/11 R

    Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …

    Beweisanträge, die so unbestimmt bzw unsubstantiiert sind, dass im Grunde erst die Beweisaufnahme selbst die entscheidungs- und damit beweiserheblichen Tatsachen aufdecken soll bzw die allein den Zweck haben, dem Beweisführer, der nicht genügend Anhaltspunkte für seine Behauptungen angibt, erst die Grundlage für substantiierte Tatsachenbehauptungen zu verschaffen, brauchen dem Gericht eine Beweisaufnahme nicht nahezulegen (…vgl BSG vom 19.9.1979 - aaO;… Senatsbeschluss vom 19.11.2009 - aaO;… BVerwG vom 29.3.1995 - aaO; BAG vom 12.7.2007 - AP Nr. 168 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung;… Baumbach/Lauterbach/Albers/ Hartmann, aaO, Einf § 284 RdNr 27; vgl auch BVerfG <Kammer> vom 18.6.1993 - DVBl 1993, 1002, 1003); sie sind als Beweisausforschungs- bzw -ermittlungsanträge auch im vom Amtsermittlungsgrundsatz geprägten sozialgerichtlichen Verfahren unzulässig.
  • BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 5000.10

    Luftrechtliche Planfeststellung; Wiedereinsetzung; Klagefrist; Zustellfiktion; …

    Unter formalem Beweisantritt aufgestellten Behauptungen, deren Wahrheitsgehalt nicht eine gewisse Wahrscheinlichkeit für sich haben könnte, braucht ein Gericht nicht nachzugehen (…Beschlüsse vom 5. Oktober 1990 - BVerwG 4 B 249.89 - Buchholz 442.40 § 9 LuftVG Nr. 6 - juris Rn. 114 …und vom 29. März 1995 - BVerwG 11 B 21.95 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 266 - juris Rn. 4; BVerfG, Kammerbeschluss vom 18. Juni 1993 - 2 BvR 1815/92 - NVwZ 1994, 60 - juris Rn. 40).
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