Rechtsprechung
| BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 1849/07 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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Selbstständige Anfechtbarkeit einer Entscheidung über die Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs wegen Befangenheit eines Rechtspflegers mit der Verfassungsbeschwerde; Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter durch fehlerhafte ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 101 Abs. 1 S. 2; RPflG § 10 S. 1; ZPO § 42
Ablehnung eines Rechtspflegers wegen Besorgnis der Befangenheit; Zurückweisung des Befangenheitsgesuchs durch den abgelehnten Rechtspfleger - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 20.12.2006 - 810 IN 348/05 L-1
- LG Frankfurt/Main, 20.08.2007 - 16 T 3/07
- BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 1849/07
- AG Frankfurt/Main, 18.12.2007 - 810 IN 348/05 L-1
Papierfundstellen
- NJW-RR 2008, 512
- WM 2008, 134
- Rpfleger 2008, 124
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (20)
- BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01
Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung; …
Auszug aus BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 1849/07
Die Zuständigkeitsregelung des § 10 Satz 2 RPflG trägt dabei dem Umstand Rechnung, dass es nach der Natur der Sache an der völligen inneren Unbefangenheit und Unparteilichkeit eines Rechtspflegers fehlen wird, wenn er über die vorgetragenen Gründe für seine angebliche Befangenheit selbst entscheiden müsste (vgl. BVerfGK 5, 269 ).Eine inhaltliche Entscheidung des abgelehnten Rechtspflegers über das gegen ihn gerichtete Ablehnungsgesuch wäre demgegenüber verfassungsrechtlich bedenklich (vgl. BVerfGK 5, 269 ).
Kommt eine Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig nicht in Betracht oder lässt sich die Frage der Unzulässigkeit nicht klar und eindeutig beantworten, so ist der Richter zur Entscheidung auf der Grundlage einer dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Rechtspflegers (§ 44 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 10 Satz 1 RPflG), die dem Antragsteller zur Gewährung rechtlichen Gehörs zuzuleiten ist, berufen (vgl. BVerfGE 24, 56 ; BVerfGK 5, 269 .).
Dem Landgericht als dem Beschwerdegericht hätte es oblegen, den im Ablehnungsverfahren geschehenen gravierenden Verfassungsverstoß durch die Aufhebung der angegriffenen Entscheidung zu beheben (vgl. BVerfGK 5, 269 ).
- BVerfG, 10.07.1990 - 1 BvR 984/87
Amtszeit eines Verfassungsrichters
Auszug aus BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 1849/07
BVerfGE 17, 294 ; 48, 246 ; 82, 286 ; 95, 322 ).Die Verfassungsnorm garantiert, dass der Rechtssuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 30, 149 ; 40, 268 ; 82, 286 ; 89, 28 ).
Rn. 19 Jedoch kann eine "Entziehung" des gesetzlichen Richters durch die Rechtsprechung, der die Anwendung der Zuständigkeitsregeln und die Handhabung des Ablehnungsrechts im Einzelfall obliegt, nicht in jeder fehlerhaften Rechtsanwendung gesehen werden; andernfalls müsste jede fehlerhafte Handhabung des einfachen Rechts zugleich als Verfassungsverstoß angesehen werden (vgl. BVerfGE 82, 286 ).
Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind aber jedenfalls dann überschritten, wenn die Auslegung einer Zuständigkeitsnorm oder ihre Handhabung im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. BVerfGE 82, 286 ).
- BVerfG, 25.06.1968 - 2 BvR 599/67
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses bereits begonnener Weiterversicherung bei …
Auszug aus BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 1849/07
Hansens/Rellermeyer, Rechtspflegergesetz, 6. Aufl. 2002, § 10 Rn. 19), so dass die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am Main für den Beschwerdeführer einen bleibenden rechtlichen Nachteil zur Folge hat (vgl. BVerfGE 24, 56 ; 58, 1 ; 101, 106 ).Kommt eine Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig nicht in Betracht oder lässt sich die Frage der Unzulässigkeit nicht klar und eindeutig beantworten, so ist der Richter zur Entscheidung auf der Grundlage einer dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Rechtspflegers (§ 44 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 10 Satz 1 RPflG), die dem Antragsteller zur Gewährung rechtlichen Gehörs zuzuleiten ist, berufen (vgl. BVerfGE 24, 56 ; BVerfGK 5, 269 .).
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95
Spruchgruppen
Auszug aus BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 1849/07
BVerfGE 17, 294 ; 48, 246 ; 82, 286 ; 95, 322 ).Damit sollen die Unabhängigkeit der Rechtsprechung gewahrt und das Vertrauen der Rechtssuchenden und der Öffentlichkeit in die Unparteilichkeit und Sachlichkeit der Gerichte gesichert werden (vgl. BVerfGE 95, 322 ).
- BVerfG, 31.05.1990 - 2 BvL 12/88
Absatzfonds
Auszug aus BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 1849/07
Ob die Entscheidung eines Gerichts auf Willkür, also auf einem Fall grober Missachtung oder grober Fehlanwendung des Gesetzesrechts (vgl. BVerfGE 29, 45 ; 82, 159 ; 87, 282 ) beruht oder ob sie darauf hindeutet, dass ein Gericht Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt, kann nur anhand der besonderen Umstände des Einzelfalls beurteilt werden. - BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88
Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine …
- BVerfG, 13.11.1990 - 1 BvR 275/90
Willkürverbot bei Entscheidung über eine Eigenbedarfskündigung
Auszug aus BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 1849/07
Es drängt sich danach der Schluss auf, dass die Behandlung des Ablehnungsgesuchs des Beschwerdeführers durch den Rechtspfleger als unzulässig auf sachfremden und damit willkürlichen Erwägungen beruhte (vgl. BVerfGE 80, 48 ; 83, 82 ; 86, 59 ). - BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90
Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters
Auszug aus BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 1849/07
Die Verfassungsnorm garantiert, dass der Rechtssuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 30, 149 ; 40, 268 ; 82, 286 ; 89, 28 ). - BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64
Freiwillige Gerichtsbarkeit
Auszug aus BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 1849/07
Die Verfassungsnorm garantiert, dass der Rechtssuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 30, 149 ; 40, 268 ; 82, 286 ; 89, 28 ). - BVerfG, 26.01.1971 - 2 BvR 443/69
Begriff des "mitwirkenden" Richters
Auszug aus BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 1849/07
Die Verfassungsnorm garantiert, dass der Rechtssuchende im Einzelfall vor einem Richter steht, der unabhängig und unparteilich ist und der die Gewähr für Neutralität und Distanz gegenüber den Verfahrensbeteiligten bietet (vgl. BVerfGE 21, 139 ; 30, 149 ; 40, 268 ; 82, 286 ; 89, 28 ). - BGH, 14.04.2005 - V ZB 7/05
Entscheidung des Rechtspflegers über ein missbräuchliches Ablehnungsgesuch
- BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des Zweckentfremdungsverbots …
- BVerfG, 06.07.1993 - 1 BvR 1174/90
Umfang des Kostenerstattungsanspruchs im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
- BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 137/92
Vorlagepflicht
- BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70
Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter
- BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 258/75
Vorbefaßter Richter
- BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90
Akteneinsichtsrecht
- BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77
Eurocontrol I
- BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63
Geschäftsverteilungsplan
- BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75
Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 11.02.2020 - VerfGH 32/19
Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs
Der Verfassungsgerichtshof hegt Bedenken gegen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, nach der bei einer verfassungswidrigen Überschreitung der Grenzen der Selbstentscheidung durch den abgelehnten Richter das im Beschwerdeverfahren nach § 46 Abs. 2 ZPO entscheidende Gericht diesen Verfassungsverstoß nur durch die Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung und die Zurückverweisung der Sache beheben kann (so namentlich BVerfG, Beschluss vom 14. November 2007 - 2 BvR 1849/07).Diese Zuständigkeitsregelung trägt dem Umstand Rechnung, dass es nach der Natur der Sache an der völligen inneren Unbefangenheit und Unparteilichkeit eines Richters fehlen wird, wenn er über die vorgetragenen Gründe für seine angebliche Befangenheit selbst entscheiden müsste (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. November 2007 - 2 BvR 1849/07 -, NJW-RR 2008, 512 = juris, Rn. 21).
So verhält es sich, wenn das Ablehnungsgesuch offensichtlich lediglich dazu dient, das Verfahren zu verschleppen, oder verfahrensfremde Ziele verfolgt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. November 2007 - 2 BvR 1849/07 -, NJW-RR 2008, 512 = juris, Rn. 22, m.w.N.).
Diese - gesetzlich nicht geregelte - Ausnahme von § 45 Abs. 2 Satz 1 ZPO gerät bei strenger Prüfung mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt, soweit die Prüfung der Rechtsmissbräuchlichkeit keine Beurteilung des eigenen Verhaltens des abgelehnten Richters voraussetzt und deshalb keine echte Entscheidung in eigener Sache ist (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 20. Juli 2007 - 1 BvR 3084/06 -, NJW-RR 2008, 72 = juris, Rn. 19 f., und vom 14. November 2007 - 2 BvR 1849/07 -, NJW-RR 2008, 512 = juris, Rn. 23).
Kommt eine Verwerfung des Ablehnungsgesuchs als unzulässig nicht in Betracht oder lässt sich die Frage der Unzulässigkeit nicht klar und eindeutig beantworten, so ist ein anderer Richter des Amtsgerichts zur Entscheidung auf der Grundlage einer dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters (§ 44 Abs. 3 ZPO), die dem Ablehnenden zur Gewährung rechtlichen Gehörs zuzuleiten ist, berufen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. November 2007 - 2 BvR 1849/07 -, NJW-RR 2008, 512 = juris, Rn. 23).
Andernfalls müsste jede fehlerhafte Handhabung des einfachen Rechts zugleich als Verfassungsverstoß angesehen werden (vgl. hierzu VerfGH NRW…, Beschluss vom 12. November 2019 - VerfGH 50/19 -, juris, Rn. 9; BVerfG, Beschlüsse vom 14. November 2007 - 2 BvR 1849/07 -, NJW-RR 2008, 512 = juris, Rn. 19, …und vom 21. November 2018 - 1 BvR 436/17 -, NJW 2019, 505 = juris, Rn. 19).
Die Grenzen zum Verfassungsverstoß sind aber dann überschritten, wenn die Annahme des abgelehnten Richters, über das Ablehnungsgesuch selbst entscheiden zu dürfen, im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar ist oder die Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. November 2007 - 2 BvR 1849/07 -, NJW-RR 2008, 512 = juris, Rn. 19).
Rn. 27 aa) Das Beschwerdegericht hat nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in Fällen wie dem vorliegenden nicht über die hypothetische Begründetheit des Ablehnungsgesuchs, sondern (nur) darüber zu entscheiden, ob die Grenze des § 45 Abs. 2 Satz 1 ZPO, die den gesetzlichen Richter gewährleistet, eingehalten wurde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. November 2007 - 2 BvR 1849/07 -, NJW-RR 2008, 512 = juris, Rn. 30; vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerfG…, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01 -, NJW 2005, 3410 = juris, Rn. 73).
Bei einer verfassungswidrigen Überschreitung der durch die Rechtsprechung geschaffenen Ausnahmeregelung, nach der bei offensichtlich unzulässigen Ablehnungsgesuchen der abgelehnte Richter selbst entscheiden kann, hat das Beschwerdegericht nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts diesen Verfassungsverstoß des erstinstanzlichen Richters durch die Aufhebung der erstinstanzlichen Entscheidung und die Zurückverweisung der Sache an das erstinstanzliche Gericht zu beheben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. November 2007 - 2 BvR 1849/07 -, NJW-RR 2008, 512 = juris, Rn. 30; vgl. auch BVerfG…, Beschluss vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01 -, NJW 2005, 3410 = juris, Rn. 73).
Rn. 31 Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 14. November 2007 - 2 BvR 1849/07 - (NJW-RR 2008, 512) über eine Verfassungsbeschwerde entschieden, deren Gegenstand eine - willkürliche und die Anforderungen aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkennende - Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs in einem amtsgerichtlichen Verfahren durch den Abgelehnten - einen Rechtspfleger - selbst und die nachfolgende Beschwerdeentscheidung des Landgerichts waren.
In dieser Entscheidung hat es den in seinem Beschluss vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01 - (NJW 2005, 3410) für das Revisionsverfahren im Strafprozess aufgestellten Grundsatz ohne nähere Begründung auf das Beschwerdeverfahren nach § 46 Abs. 2 ZPO übertragen (BVerfG, Beschluss vom 14. November 2007 - 2 BvR 1849/07 -, NJW-RR 2008, 512 = juris, Rn. 29 f.).
Rn. 32 (b) Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14. November 2007 - 2 BvR 1849/07 - (NJW-RR 2008, 512) begegnet Bedenken.
- BGH, 08.04.2020 - VIII ZR 130/19
Inzidentprüfung einer unanfechtbaren Entscheidung über das Ablehnungsgesuch durch …
Denn ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG läge nur dann vor, wenn die Auslegung oder Handhabung einer Verfahrensnorm im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar wäre oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hätte (vgl. etwa BVerfGE 82, 286, 299; BVerfG, Beschlüsse vom 14. November 2007, NJW-RR 2008, 512, 513;… vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10, juris Rn. 10 ff.;… vom 21. November 2018 - 1 BvR 436/17, aaO Rn. 19 mwN;… vgl. ferner BSG, Beschlüsse vom 13. August 2009 - B 8 SO 13/09 B, aaO;… vom 22. Juni 2015 - B 9 SB 72/14 B, aaO;… BVerwG, NVwZ 2008, 1025 aaO; BVerwG…, Beschluss vom 19. September 2018 - 8 B 2/18, aaO). - BVerfG, 15.06.2015 - 1 BvR 1288/14
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen …
Die Sache wird gemäß § 95 Abs. 2 BVerfGG an das Oberlandesgericht zurückgewiesen, das im Berufungsrechtzug nach Einholung einer dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters abschließend auch über das Befangenheitsgesuch entscheiden kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. November 2007 - 2 BvR 1849/07 -, NJW-RR 2008, S. 512 ; BGH…, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - XII ZB 244/04 -, NJW-RR 2007, S. 411, FamRZ 2007, S. 274).
- BGH, 06.05.2020 - VIII ZR 120/19
Inkassodienstleistung: Geltendmachung zu viel bezahlter Miete wegen Verstoßes …
Denn ein Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG läge nur dann vor, wenn die Auslegung oder Handhabung einer Verfahrensnorm im Einzelfall willkürlich oder offensichtlich unhaltbar wäre oder wenn die richterliche Entscheidung Bedeutung und Tragweite der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG grundlegend verkannt hätte (vgl. etwa BVerfGE 82, 286, 299; BVerfG, Beschlüsse vom 14. November 2007, NJW-RR 2008, 512, 513;… vom 6. Mai 2010 - 1 BvR 96/10, juris Rn. 10 ff.;… vom 21. November 2018 - 1 BvR 436/17, aaO Rn. 19 mwN;… vgl. ferner BSG, Beschlüsse vom 13. August 2009 - B 8 SO 13/09 B, aaO;… vom 22. Juni 2015 - B 9 SB 72/14 B, aaO;… BVerwG, NVwZ 2008, 1025 aaO; BVerwG…, Beschluss vom 19. September 2018 - 8 B 2/18, aaO). - OLG Frankfurt, 08.02.2012 - 1 W 5/11
Befugnis des Zivilbeschwerdegerichts zur Entscheidung über die Begründetheit …
Der gesetzlich nicht geregelte, im Zivilprozess gewohnheitsrechtlich anerkannte Ausnahmefall einer Verwerfung als unzulässig durch den abgelehnten Richter komme nur bei strenger Prüfung mit der Verfassungsgarantie des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht in Konflikt, weil die Prüfung keine Beurteilung des eigenen Verhaltens der abgelehnten Gerichtsperson voraussetze und deshalb keine echte Entscheidung in eigener Sache sei; eine inhaltliche Entscheidung der abgelehnten Gerichtsperson über das gegen ihn gerichtete Ablehnungsgesuch wäre demgegenüber verfassungsrechtlich bedenklich (Beschl. v. 14.11.2007 - 2 BvR 1849/07 -, NJW-RR 2008, 512 = …Rn. 38 d) Soweit dieselbe 3. Kammer des 2. Senats des BVerfG, welche die genannte Leitentscheidung zur Behandlung unzulässiger Ablehnungsgesuche im Strafprozessrecht getroffen hat, unter wörtlicher Übernahme weiter Teile der zum Strafprozess entwickelten Grundsätze auch die Notwendigkeit einer Aufhebung und Zurückverweisung wegen des Verstoßes gegen Art. 101 Abs. 2 Satz 1 GG auch für den Zivilprozess formuliert (Beschl. v. 14.11.2007, a.a.O., juris Rn. 30), lag dem offenbar ein Sonderfall zugrunde.
- VerfGH Baden-Württemberg, 08.12.2025 - 1 VB 64/25
Verfassungsbeschwerde einer schwerbehinderten, reiseunfähigen und in Berlin …
Rn. 15 1.Offenbleiben kann, ob die angegriffenen Beschlüsse auch wegen ihrer Eigenschaft als unselbständige Zwischenentscheidung überhaupt isoliert und nicht erst mit der Entscheidung in der Sache zum Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde gemacht werden können(bejahend zu Ablehnungsgesuchen in der ordentlichen Gerichtsbarkeit BVerfG…, Beschluss vom 25.6.1968 - 2 BvR 599/67 -, BVerfGE 24, 56, Juris Rn. 23 m.w.N.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14.11.2007 - 2 BvR 1849/07 -, Juris Rn. 13;… mit näheren Erläuterungen Lechner/Zuck, BVerfGG, 8. Aufl., § 90 Rn. 145b). - VerfGH Bayern, 13.02.2020 - 23-VI-18
Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde
Rn. 29 Dabei kann dahinstehen, ob Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV auf Rechtspfleger überhaupt anwendbar ist (vgl. z. B. VerfGH vom 16.10.1981 VerfGHE 34, 150/151, wonach ein Rechtspfleger nicht Richter im Sinn des Verfassungsrechts und des Gerichtsverfassungsrechts ist; BGH vom 10.12.2009 NJW-RR 2010, 1366/1367;… Jachmann-Michel in Maunz/Dürig, GG, Art. 101 Rn. 35; vgl. für bestimmte Konstellationen aber auch BVerfG vom 14.11.2007 NJW-RR 2008, 512). - OLG Stuttgart, 22.09.2022 - 23 W 9/21
Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit; Entscheidung des Beschwerdegerichts …
Rn. 32 Zwar kann es mit Blick auf das Gebot des gesetzlichen Richters gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG verfassungsrechtlich nicht hinnehmbar sein, wenn ein Rechtsmittelgericht bei einem willkürlich unter Mitwirkung des abgelehnten Richters als unzulässig verworfenen Ablehnungsgesuch lediglich - dort jeweils verneinend - prüft, ob das Ablehnungsgesuch in der Sache erfolgreich gewesen wäre; das Rechtsmittelgericht hat gegebenenfalls in solchen Fällen nicht über die hypothetische Begründetheit des Ablehnungsgesuchs zu entscheiden, sondern die angegriffene Entscheidung aufzuheben und die Sache an die Vorinstanz zurückzuverweisen, damit in der richtigen Besetzung über das Ablehnungsgesuch entschieden wird (…vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01, juris, Rn. 73, zum strafrechtlichen Revisionsverfahren; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 14. November 2007 - 2 BvR 1849/07, juris, Rn. 30, zum zivilrechtlichen Beschwerdeverfahren nach einer Selbstentscheidung durch den Rechtspfleger; abweichend zum zivilrechtlichen Berufungsverfahren BGH, Beschluss vom 17. März 2008 - II ZR 313/06, juris). - VerfGH Bayern, 23.04.2024 - 49-VI-22
Anforderungen an die Begründung einer Urteilsverfassungsbeschwerde
Über eine bloß formale Prüfung hinaus darf sich der abgelehnte Richter nicht durch Mitwirkung an einer näheren inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe zum Richter in eigener Sache machen (vgl. BVerfG vom 20.7.2007 NJW-RR 2008, 72, 73 f.; vom 14.11.2007 NJW-RR 2008, 512/514;… vom 15.6.2015 - 1 BvR 1288/14 - juris Rn. 15 ff.;… Stackmann in Münchner Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 45 Rn. 2.;… Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, 20. Aufl. 2023, § 45 Rn. 3, jeweils m. w. N.).Unter diesen Voraussetzungen stellt die - inzwischen gewohnheitsrechtlich anerkannte - Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch unter Mitwirkung des abgelehnten Richters keinen Verstoß gegen die Garantie des gesetzlichen Richters dar (vgl. BVerfG NJW-RR 2008, 512/514;… Vossler in BeckOK ZPO, § 45 Rn. 7 f. m. w. N.).
- VerfGH Bayern, 16.04.2024 - 58-VI-22
Anforderungen an die Begründung einer Urteilsverfassungsbeschwerde
Über eine bloß formale Prüfung hinaus darf sich der abgelehnte Richter nicht durch Mitwirkung an einer näheren inhaltlichen Prüfung der Ablehnungsgründe zum Richter in eigener Sache machen (vgl. BVerfG vom 20.7.2007 NJW-RR 2008, 72, 73 f.; vom 14.11.2007 NJW-RR 2008, 512/514;… vom 15.6.2015 - 1 BvR 1288/14 - juris Rn. 15 ff.;… Stackmann in Münchner Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 45 Rn. 2;… Heinrich in Musielak/Voit, ZPO, 20. Aufl. 2023, § 45 Rn. 3, jeweils m. w. N.).Unter diesen Voraussetzungen stellt die - inzwischen gewohnheitsrechtlich anerkannte - Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch unter Mitwirkung des abgelehnten Richters keinen Verstoß gegen die Garantie des gesetzlichen Richters dar (vgl. BVerfG NJW-RR 2008, 512/514;… Vossler in BeckOK ZPO, § 45 Rn. 7 f. m. w. N.).
- VerfGH Bayern, 11.04.2024 - 60-VI-22
Anforderungen an die Begründung einer Urteilsverfassungsbeschwerde
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.01.2021 - VerfGH 19/20
Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückverweisung eines Ablehnungsgesuchs in einem …
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 193/20
Individualverfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung zu einer Geldbuße
- LAG Köln, 27.02.2019 - 3 Sa 777/16
Unzulässige Richterablehnung, Wiederholende Richterablehnung, Rechtsmissbrauch
- VerfGH Sachsen, 06.09.2019 - 25-IV-19
- OLG Celle, 04.04.2019 - 13 Kap 1/16
Kapitalanleger-Musterverfahren ARFB ./. Porsche/VW: Ablehnungsgesuche verworfen
- VerfGH Sachsen, 02.12.2021 - 56-IV-21
Erheben einer Verfassungsbeschwerde erst nach Erschöpfung des Rechtsweges; …
- OLG Celle, 18.12.2018 - 13 Kap 1/16
KapMuG-Verfahren ARFB ./. Porsche/VW: Befangenheitsantrag verworfen
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