Rechtspflegergesetz
1. Abschnitt - Aufgaben und Stellung des Rechtspflegers (§§ 1 - 13) |
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__paste_bez____paste_norm__ Rechtspflegergesetz (https://dejure.org/gesetze/RPflG/__paste_norm__.html)
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§ 1Allgemeine Stellung des Rechtspflegers
§ 2Voraussetzungen für die Tätigkeit als Rechtspfleger
§ 3Übertragene Geschäfte
§ 4Umfang der Übertragung
§ 5Vorlage an den Richter
§ 6Bearbeitung übertragener Sachen durch den Richter
§ 7Bestimmung des zuständigen Organs der Rechtspflege
§ 8Gültigkeit von Geschäften
§ 9Weisungsfreiheit des Rechtspflegers
§ 10Ausschließung und Ablehnung des Rechtspflegers
§ 11Rechtsbehelfe
§ 12Bezeichnung des Rechtspflegers
§ 13Ausschluß des Anwaltszwangs
Rechtsprechung zu § 10 RPflG
84 Entscheidungen zu § 10 RPflG in unserer Datenbank:
- LG Hannover, 02.03.2021 - 6 T 2/21
Versagung des Zuschlags als Wirkung einer einstweiligen Verfügung
- VerfGH Bayern, 13.02.2020 - 23-VI-18
Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde
Zum selben Verfahren:
- VerfGH Bayern, 20.10.2015 - 103-VI-14
Rechtliches Gehör zu Ablehnungsgesuch
- VerfGH Bayern, 21.07.2020 - 59-VI-17
Begründungsanforderungen an eine Verfassungsbeschwerde
- VerfGH Bayern, 20.10.2015 - 103-VI-14
- BGH, 15.11.2018 - V ZB 71/18
Tätigkeit eines zuvor wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnten Rechtspflegers ...
- AG Münster, 18.12.2015 - 77 IN 53/13
Sofortige Beschwerde; Nichtabhilfe; Ablehnung Rechtspfleger; Befangenheit
Zum selben Verfahren:
- AG Münster, 03.12.2015 - 77 IN 53/13
Ablehnung Rechtspfleger; Befangenheit; Entlassung Mitglied Gläubigerausschuss
- LG Münster, 18.01.2016 - 9 T 73/15
Ablehnung Rechtspfleger; Befangenheit; Entlassung Mitglied Gläubigerausschuss
- AG Münster, 03.12.2015 - 77 IN 53/13
- OLG München, 16.04.2018 - 34 Wx 93/18
Ablehnung einer Grundbuchrechtspflegerin wegen Besorgnis der Befangenheit
- LG Schweinfurt, 01.03.2019 - 11 T 24/19
Ablehnungsgesuch gegen einen Rechtspfleger
Querverweise
Auf § 10 RPflG verweisen folgende Vorschriften:
- Rechtspflegergesetz (RPflG)
- Dem Rechtspfleger übertragene Geschäfte in anderen Bereichen
- § 32 (Nicht anzuwendende Vorschriften)
Redaktionelle Querverweise zu § 10 RPflG:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Gerichte
- Ausschließung und Ablehnung der Gerichtspersonen
- §§ 41 ff. (Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes)