Rechtsprechung
| BVerfG, 20.05.2022 - 2 BvR 1982/20 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) sowie auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) in einem Zivilverfahren bzgl die Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs - Versagung von PKH ohne ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 3 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 323 BGB
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) sowie auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) in einem Zivilverfahren bzgl die Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs - Versagung von PKH ohne ... - Wolters Kluwer
Zivilverfahren betreffend die Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs; Versagung von PKH ohne Berücksichtigung relevanten Parteivorbringens sowie unter unzulässiger Beweisantizipation
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) sowie auf Rechtsschutzgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG ) in einem Zivilverfahren bzgl die Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs; Versagung von ...
- rechtsportal.de
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG ) sowie auf Rechtsschutzgleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG ) in einem Zivilverfahren bzgl die Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs; Versagung von ...
- datenbank.nwb.de
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art 103 Abs 1 GG) sowie auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) in einem Zivilverfahren bzgl die Rückabwicklung eines Gebrauchtwagenkaufs - Versagung von PKH ohne ...
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das unwillige Gericht - und der Anspruch auf rechtliches Gehör
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die versagte Prozesskostenhilfe - und der Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit
Verfahrensgang
- AG Düsseldorf, 19.05.2020 - 32 C 28/20
- AG Düsseldorf, 12.06.2020 - 32 C 28/20
- LG Düsseldorf, 14.08.2020 - 22 T 35/20
- LG Düsseldorf, 14.09.2020 - 22 T 35/20
- BVerfG, 20.05.2022 - 2 BvR 1982/20
Wird zitiert von ... (32) Zitiert selbst (21)
- BVerfG, 03.09.2013 - 1 BvR 1419/13
Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den engen Grenzen zulässiger Beweisantizipation …
Auszug aus BVerfG, 20.05.2022 - 2 BvR 1982/20
Prozesskostenhilfe darf verweigert werden, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist; die Anforderungen an die Erfolgsaussichten dürfen jedoch nicht überspannt werden (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. September 2013 - 1 BvR 1419/13 -, Rn. 22).Die verfassungsgerichtliche Prüfung beschränkt sich in diesen Fällen darauf, ob konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Beweisaufnahme über die streitigen Tatsachen mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 3. September 2013 - 1 BvR 1419/13 -, Rn. 23).
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerfG, 20.05.2022 - 2 BvR 1982/20
Da dies nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 64, 135 ; 65, 227 ; 86, 133 ; stRspr).Wenn aber ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozessausgang eindeutig von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu erwägen (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ).
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus BVerfG, 20.05.2022 - 2 BvR 1982/20
Rn. 40 Der Anspruch auf rechtliches Gehör bedeutet auch, dass das entscheidende Gericht die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis nehmen und in Erwägung ziehen muss (vgl. BVerfGE 21, 191 ; 96, 205 ; stRspr).Nur dann, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass ein Gericht dieser Pflicht nicht nachgekommen ist, ist Art. 103 Abs. 1 GG verletzt (vgl. BVerfGE 25, 137 ; 85, 386 ; 96, 205 ; stRspr).
- BVerfG, 28.10.2019 - 2 BvR 1813/18
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf …
Auszug aus BVerfG, 20.05.2022 - 2 BvR 1982/20
Kommt jedoch eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde, so läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 28. Oktober 2019 - 2 BvR 1813/18 -, Rn. 27 m.w.N.; stRspr). - BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus BVerfG, 20.05.2022 - 2 BvR 1982/20
Das Bundesverfassungsgericht kann hier nur eingreifen, wenn Verfassungsrecht verletzt ist, insbesondere, wenn die angegriffene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung der in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Rechtsschutzgleichheit beruhen (vgl. BVerfGE 81, 347 ). - BVerfG, 17.12.2020 - 2 BvR 1787/20
Neuerlass und Vollzug eines Haftbefehls nach Anklageerhebung …
Auszug aus BVerfG, 20.05.2022 - 2 BvR 1982/20
Rn. 54 2. Von dem Nichtabhilfebeschluss des Amtsgerichts vom 12. Juni 2020 geht keine eigenständige Beschwer aus (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Dezember 2020 - 2 BvR 1787/20 -, Rn. 43). - BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02
Rechtsschutz gegen den Richter I
Auszug aus BVerfG, 20.05.2022 - 2 BvR 1982/20
Der Einzelne soll nicht nur Objekt der richterlichen Entscheidung sein, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um als Subjekt Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 107, 395 m.w.N.). - BVerfG, 31.01.2020 - 2 BvR 2992/14
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung wegen des …
Auszug aus BVerfG, 20.05.2022 - 2 BvR 1982/20
Rn. 45 b) Ob der Beschluss des Landgerichts vom 14. September 2020 die Beschwerdeführerin eigenständig in ihrem Recht aus Art. 103 Abs. 1 GG und/oder in ihrem Recht auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip verletzt, weil das Landgericht mit der Verwerfung der Anhörungsrüge als unzulässig schon den Zugang zum Anhörungsrügeverfahren verwehrt hat (vgl. BVerfGE 119, 292 ; BVerfGK 13, 496 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 26. Februar 2008 - 1 BvR 2327/07 -, Rn. 17; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 31. Januar 2020 - 2 BvR 2992/14 -, Rn. 35), bedarf keiner Entscheidung. - BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus BVerfG, 20.05.2022 - 2 BvR 1982/20
Der Einzelne soll nicht nur Objekt der richterlichen Entscheidung sein, sondern vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort kommen, um als Subjekt Einfluss auf das Verfahren und sein Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 107, 395 m.w.N.). - BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem …
Auszug aus BVerfG, 20.05.2022 - 2 BvR 1982/20
Da dies nicht nur durch tatsächliches Vorbringen, sondern auch durch Rechtsausführungen geschehen kann, gewährleistet Art. 103 Abs. 1 GG dem Verfahrensbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 64, 135 ; 65, 227 ; 86, 133 ; stRspr). - BVerfG, 23.10.2007 - 1 BvR 782/07
Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung einer Anhörungsrüge in Verfahren der …
- BVerfG, 26.02.2008 - 1 BvR 2327/07
Anhörungsrüge im Nachprüfungsverfahren
- BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1430/88
Fangschaltungen
- BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 562/08
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ausgestaltung des Zivilrechtsschutzes …
- BVerfG, 14.09.2016 - 1 BvR 1304/13
Stattgebender Kammerbeschluss: Nichtberücksichtigung entscheidungserheblichen …
- BVerfG, 24.03.1982 - 2 BvH 1/82
Startbahn West
- BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
- BVerfG, 03.11.1983 - 2 BvR 348/83
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im vorläufigen …
- BVerfG, 15.02.1967 - 2 BvR 658/65
Rechtsweg gegen eine Hausstrafe im Strafvollzug
- BVerfG, 15.01.1969 - 2 BvR 326/67
- BVerfG, 25.06.1992 - 1 BvR 600/92
Anspruch auf rechtliches Gehör und Schweigen der Urteilsgründe
- BVerfG, 07.06.2023 - 2 BvR 2139/21
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Gehörsanspruchs im …
Ein Schweigen lässt hier den Schluss zu, dass der Vortrag der Prozesspartei nicht oder zumindest nicht hinreichend beachtet wurde, sofern der Vortrag nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ; 88, 366 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 2022 - 2 BvR 1982/20 -, Rn. 41). - BSG, 07.09.2026 - B 5 R 29/26 B Der Anspruch auf rechtliches Gehör wird verletzt, wenn das Gericht die Ausführungen der Prozessbeteiligten nicht zur Kenntnis nimmt und in seine Erwägungen einbezieht (stRspr; vgl zB BVerfG Beschluss vom 20.5.2022 - 2 BvR 1982/20 - juris RdNr 40; BVerfG Beschluss vom 30.6.2015 - 2 BvR 433/15 - juris RdNr 9, jeweils mwN).
- BVerwG, 18.08.2022 - 1 WB 46.22
Ablehnungsgesuch im Hinblick auf die Entscheidung des 1. Wehrdienstsenats in den …
Rn. 15 Ungeachtet dessen und die Entscheidung selbständig tragend tritt hinzu, dass die aus einem Verstoß gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs abgeleitete Sorge der Befangenheit schon deshalb nicht glaubhaft dargelegt werden konnte, weil die schriftlichen Entscheidungsgründe noch nicht vorliegen, so dass er allein aus dem Ergebnis der Verfahren BVerwG 1 WB 2.22 sowie BVerwG 1 WB 5.22 zum einen mutmaßt , die Richter hätten den - dortigen - Vortrag unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Mai 2022 - 2 BvR 1982/20 - juris Rn. 41) nicht gewürdigt und würden zum anderen dazu auch in seinem Verfahren nicht bereit sein.Die Norm garantiert keinen "Erfolg in der Sache" (…Remmert, in: Dürig/Herzog/Scholz, Stand November 2021, Art. 103 Abs. 1 Rn. 95) und verlangt für die Entscheidungsbegründung auch nur, dass ausschließlich die für die richterliche Überzeugung leitenden Gründe angegeben werden (§ 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO) und auf den Vortrag eines Verfahrensbeteiligten nur dann vertieft eingegangen wird, wenn dies den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags darstellt, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 m. w. N. sowie Kammerbeschluss vom 20. Mai 2022 - 2 BvR 1982/20 - juris Rn. 41).
- BVerwG, 05.10.2022 - 1 WB 48.22
Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit i.R.d. …
Rn. 46 bb) Soweit der Soldat die Besorgnis der Befangenheit auch auf einen Verstoß gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs stützt, hat er sie bereits deshalb nicht glaubhaft gemacht, weil die schriftlichen Entscheidungsgründe noch nicht vorliegen, sodass er allein aus dem Ergebnis des Wehrbeschwerdeverfahrens mutmaßt, die Richter hätten seinen Vortrag unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Mai 2022 - 2 BvR 1982/20 - juris Rn. 41) nicht gewürdigt (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 18. August 2022 - 1 WB 46.22, 1 W-VR 15.22 - juris Rn. 15). - BVerfG, 23.03.2023 - 2 BvR 808/21
Stattgebender Kammerbeschluss: Zivilurteil verletzt mangels Auseinandersetzung …
Dies gilt nicht nur für tatsächliches Vorbringen, sondern auch für Rechtsausführungen, denn Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistet den Prozessbeteiligten das Recht, sich nicht nur zu dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt, sondern auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfGE 60, 175 ; 64, 135 ; 85, 386 ; 96, 205 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 2022 - 2 BvR 1982/20 -, Rn. 39; stRspr).Wenn allerdings ein bestimmter Vortrag der Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozessausgang eindeutig von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu erwägen und zu bescheiden (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17. April 2020 - 1 BvR 2326/19 -, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 2022 - 2 BvR 1982/20 -, Rn. 41).
- BVerfG, 04.08.2023 - 2 BvR 54/19
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …
Wenn aber ein bestimmter Vortrag einer Partei den Kern des Parteivorbringens darstellt und für den Prozessausgang eindeutig von entscheidender Bedeutung ist, besteht für das Gericht eine Pflicht, die vorgebrachten Argumente zu erwägen (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2018 - 2 BvR 2821/14 -, Rn. 18; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 2022 - 2 BvR 1982/20 -, Rn. 41).Dagegen aber schützt Art. 103 Abs. 1 GG (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 25. Juni 1992 - 1 BvR 600/92 -, juris, Rn. 11;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 27. Februar 2018 - 2 BvR 2821/14 -, Rn. 18; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 2022 - 2 BvR 1982/20 -, Rn. 41).
- BVerfG, 22.05.2024 - 2 BvR 51/24
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 2 Abs 2 S 1 GG durch …
Ein Schweigen des Gerichts lässt hier den Schluss zu, dass der Vortrag der Prozesspartei nicht oder zumindest nicht hinreichend beachtet wurde (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 2022 - 2 BvR 1982/20 -, Rn. 41). - BVerwG, 12.10.2022 - 1 WB 61.22
Ablehnungsgesuch im Hinblick auf die Entscheidung des 1. Wehrdienstsenats im …
Rn. 19 Ungeachtet dessen und die Entscheidung selbstständig tragend tritt hinzu, dass die aus einem Verstoß gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs abgeleitete Sorge der Befangenheit schon deshalb nicht glaubhaft dargelegt werden konnte, weil die schriftlichen Entscheidungsgründe noch nicht vorliegen, sodass der Soldat allein aus dem Ergebnis der Parallelverfahren zum einen mutmaßt, die Richter hätten den - dortigen - Vortrag unter Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG (BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Mai 2022 - 2 BvR 1982/20 - juris Rn. 41) nicht gewürdigt und würden zum anderen dazu auch in seinem Verfahren nicht bereit sein.Die Norm garantiert keinen "Erfolg in der Sache" (…Remmert, in: Dürig/Herzog/Scholz, Stand November 2021, Art. 103 Abs. 1 Rn. 95) und verlangt für die Entscheidungsbegründung auch nur, dass ausschließlich die für die richterliche Überzeugung leitenden Gründe angegeben werden (§ 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO) und auf den Vortrag eines Verfahrensbeteiligten nur dann vertieft eingegangen wird, wenn dies den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags darstellt, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - BVerfGE 86, 133 m. w. N. sowie Kammerbeschluss vom 20. Mai 2022 - 2 BvR 1982/20 - juris Rn. 41).
- BVerfG, 18.07.2024 - 1 BvR 1314/23
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches …
Ein Schweigen lässt hier den Schluss zu, dass der Vortrag der Prozesspartei nicht oder zumindest nicht hinreichend beachtet wurde, sofern der Vortrag nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ; 88, 366 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 20. Mai 2022 - 2 BvR 1982/20 -, Rn. 41;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 7. Juni 2023 - 2 BvR 2139/21 -, Rn. 15). - VGH Baden-Württemberg, 14.05.2024 - 11 S 2670/22
Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse im Einbürgerungsverfahren
Beweisantizipationen sind im Prozesskostenhilfeverfahren nur in begrenztem Rahmen zulässig; sie setzen konkrete und nachvollziehbare Anhaltspunkte dafür voraus, dass eine Beweisaufnahme über die streitigen Tatsachen mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beteiligten ausgehen würde, der die Bewilligung von Prozesskostenhilfe begehrt (BVerfG, Beschluss vom 20.05.2022 - 2 BvR 1982/20 - juris Rn. 47). - BSG, 09.10.2024 - B 5 R 44/23 BH
Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung in einem Überprüfungsverfahren
- VGH Baden-Württemberg, 16.08.2023 - 11 S 2717/22
Prozesskostenhilfe; maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der hinreichenden …
- BayObLG, 20.01.2023 - 102 Sch 115/21
Zulässige Anträge auf Vollstreckbarerklärung aus einem Schiedsspruch
- VGH Baden-Württemberg, 12.12.2024 - 13 S 1052/24
Anhörungsrüge; vermeintliche Darlegung der besonderen Schwierigkeiten der …
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 21.06.2024 - VGH B 7/24
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidung betr …
- BVerfG, 04.03.2026 - 2 BvR 1818/23
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend eine Verletzung des Anspruchs der …
- VGH Baden-Württemberg, 13.10.2022 - 12 S 485/22
Zum Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen den unterhaltsverpflichteten …
- BSG, 15.05.2026 - B 8 SO 19/25 BH
Bewilligung von höheren Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei …
- BSG, 15.07.2024 - B 5 R 46/23 BH
Zuordnung der Kindererziehungszeit auch bei gemeinsamer Erziehung nur einem …
- OVG Niedersachsen, 31.01.2025 - 2 PA 5/25
Beweislast; Darlegungslast; Rückforderung; Unterhaltsvorschuss; Zurückverweisung
- BayObLG, 16.08.2024 - 101 AR 103/24
Streitwert eines Feststellungsantrages
- BayObLG, 16.02.2023 - 101 AR 3/23
Rügelose Einlassung im Anwendungsbereich des Art. 24 LugÜ
- BayObLG, 04.08.2023 - 102 AR 151/23
Gerichtsstandsbestimmung - schwerwiegender Mangel des Verweisungsbeschlusses
- VG Gera, 19.06.2026 - 6 K 843/26
PKH-Antrag im Asylverfahren: Anforderungen an die Darstellung des …
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2023 - L 9 AS 526/23
Prozesskostenhilfe - Einsichtsfähigkeit - Duldungsvollmacht
- BSG, 26.08.2025 - B 8 SO 23/25 BH
- BSG, 11.10.2024 - B 5 R 26/24 BH
Feststellung des Versicherungsverlaufs; Ablehnung des Antrags auf Bewilligung von …
- BayObLG, 24.04.2024 - 101 AR 29/24
Unanfechtbarkeit, Verletzung, Bindungswirkung, Mietvertrag, Kenntnis, Bank, …
- BSG, 02.08.2022 - B 3 P 3/22 BH
Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags; Verfahrensrüge im …
- VGH Baden-Württemberg, 15.06.2022 - A 12 S 1099/22
Gehörsverletzung durch die Art und Weise der Darstellung des Tatbestandes
- BSG, 27.01.2025 - B 8 SO 3/24 BH
- VG Potsdam, 11.12.2023 - 9 K 2338/21
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".