Rechtsprechung
| BVerfG, 15.02.2023 - 2 BvR 2009/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 25 GG; Art. 47 Abs. 1 GRCh; Art. 2 Abs. 2 RbEuHb; Art. 4 RbEuHb; Art. 8 Abs. 1 RbEuHb; Art. 11 Abs. 2 RbEuHb; Art. 15 Abs. 2 RbEuHb; § 81 Nr. 4 IRG; § 83a Abs. 1 IRG
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen eine Auslieferung nach Belgien zum Zwecke der Strafverfolgung aufgrund eines Europäischen Haftbefehls (Unionsgrundrechte als vorrangiger Prüfungsmaßstab bei unionsrechtlich vollständig determinierten Rechtsfragen; ... - openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Anforderungen des Rechts auf effektiven Rechtsschutz gem Art 47 Abs 1 der EU-Grundrechtecharta (juris: EUGrdRCh) an die Bewilligungsentscheidung deutscher Gerichte gem § 32 IRG - hier: Überstellung eines Irakers an Belgien zur ...
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, Art 4 EGRaBes 584/2002, Art 8 Abs 1 Buchst d EGRaBes 584/2002, Art 8 Abs 1 Buchst e EGRaBes 584/2002, Art 15 Abs 1 EGRaBes 584/2002
Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Anforderungen des Rechts auf effektiven Rechtsschutz gem Art 47 Abs 1 der EU-Grundrechtecharta (juris: EUGrdRCh) an die Bewilligungsentscheidung deutscher Gerichte gem § 32 IRG - hier: Überstellung eines Irakers an Belgien zur ... - Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde bzgl. der Überstellung eines irakischen Staatsangehörigen zur Strafverfolgung nach Belgien; Geltung der Grundsätze des gegenseitigen Vertrauens und der gegenseitigen Anerkennung im europäischen Rechtshilfeverkehr
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsbeschwerde bzgl. der Überstellung eines irakischen Staatsangehörigen zur Strafverfolgung nach Belgien; Geltung der Grundsätze des gegenseitigen Vertrauens und der gegenseitigen Anerkennung im europäischen Rechtshilfeverkehr
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Verfassungsbeschwerde bzgl. der Überstellung eines irakischen Staatsangehörigen zur Strafverfolgung nach Belgien; Geltung der Grundsätze des gegenseitigen Vertrauens und der gegenseitigen Anerkennung im europäischen Rechtshilfeverkehr
- datenbank.nwb.de
Stattgebender Kammerbeschluss: Zu den Anforderungen des Rechts auf effektiven Rechtsschutz gem Art 47 Abs 1 der EU-Grundrechtecharta (juris: EUGrdRCh) an die Bewilligungsentscheidung deutscher Gerichte gem § 32 IRG - hier: Überstellung eines Irakers an Belgien zur ...
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Europäischer Haftbefehl - und die zwingenden Mindestangaben
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Europäischer Haftbefehl - und die Verfassungsbeschwerde
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 28.10.2022 - 3 AR 56/22
- BVerfG, 17.11.2022 - 2 BvR 2009/22
- BVerfG, 15.02.2023 - 2 BvR 2009/22
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2023, 152
- StV 2023, 680
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (21)
- BVerfG, 01.12.2020 - 2 BvR 1845/18
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen Überstellung nach Rumänien zum Zwecke …
Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 2 BvR 2009/22
a) Das Verfahren der Überstellung im Anwendungsbereich des Rahmenbeschlusses über den Europäischen Haftbefehl (RbEuHb) ist vollständig unionsrechtlich determiniert (vgl. BVerfGE 156, 182 - Rumänien II).Bei der Anwendung unionsrechtlich vollständig vereinheitlichter Regelungen sind grundsätzlich nicht die deutschen Grundrechte, sondern die Unionsgrundrechte maßgeblich (vgl. BVerfGE 152, 216 - Recht auf Vergessen II; 156, 182 ).
Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist die Kontrolle der Entscheidung eines Fachgerichts daraufhin, ob es bei der ihm obliegenden Anwendung des Unionsrechts den hierbei zu beachtenden Anforderungen der Grundrechtecharta der Europäischen Union Genüge getan hat (vgl. BVerfGE 152, 216 ; 156, 182 ).
b) Das Bundesverfassungsgericht gewährleistet den Grundrechtsschutz in enger Kooperation mit dem Gerichtshof der Europäischen Union (vgl. BVerfGE 152, 216 ), dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und den Verfassungs- und Höchstgerichten der anderen Mitgliedstaaten (vgl. BVerfGE 156, 182 ).
Andernfalls müssen Fragen zur Auslegung der Rechte der Charta dem Gerichtshof gemäß Art. 267 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorgelegt werden (vgl. BVerfGE 152, 216 ; 156, 182 ).
- EuGH, 03.03.2020 - C-717/18
Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Europäischer Haftbefehl gegen eine Person, …
Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 2 BvR 2009/22
cc) Die zur Verfügung zu stellenden Angaben, die als formale Mindestangaben notwendig sind, damit die vollstreckenden Justizbehörden dem Europäischen Haftbefehl durch den Erlass ihrer Übergabeentscheidung als Eilmaßnahme rasch Folge leisten können, sind in Art. 8 RbEuHb geregelt (vgl. EuGH, Urteil vom 23. Januar 2018, Piotrowski, C-367/16, EU:C:2018:27, Rn. 59; Urteil vom 3. März 2020, X, C-717/18, ECLI:EU:C:2020:142, Rn. 28).dd) Bei der Auslegung von Art. 8 RbEuHb ist das A-Formular, welches im Anhang des Rahmenbeschlusses beigefügt ist, zu berücksichtigen (vgl. EuGH, Urteil vom 1. Juni 2016, Bob Dogi, C-241/15, ECLI:EU:C:2016:385, Rn. 44; Urteil vom 3. März 2020, X, C-717/18, ECLI:EU:C:2020:142, Rn. 29).
Das A-Formular sieht ferner in der Rubrik e ("Straftat(en)") die Übermittlung von Informationen über die Straftaten vor, auf die sich der Europäische Haftbefehl "bezieht"; dazu gehört insbesondere eine "Beschreibung der Umstände, unter denen die Straftat(en) begangen wurde(n), einschließlich Tatzeit (Datum und Uhrzeit), Tatort und Art der Beteiligung der gesuchten Person an der(n) Straftat(en)" (vgl. EuGH, Urteil vom 3. März 2020, X, C-717/18, ECLI:EU:C:2020:142, Rn. 8).
Für die Definition der Straftaten und die für sie angedrohten Strafen bleibt vielmehr weiterhin das Recht des Ausstellungsmitgliedstaats maßgeblich, der die Grundrechte und die allgemeinen Rechtsgrundsätze, wie sie in Art. 6 EUV niedergelegt sind, und damit den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen zu achten hat (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Mai 2007, Advocaten voor de Wereld VZW, C-303/05, ECLI:EU:C:2007:261, Rn. 53; Urteil vom 3. März 2020, X, C-717/18, ECLI:EU:C:2020:142, Rn. 18).
- BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 276/17
Recht auf Vergessen II - BVerfG prüft innerstaatliche Anwendung unionsrechtlich …
Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 2 BvR 2009/22
Bei der Anwendung unionsrechtlich vollständig vereinheitlichter Regelungen sind grundsätzlich nicht die deutschen Grundrechte, sondern die Unionsgrundrechte maßgeblich (vgl. BVerfGE 152, 216 - Recht auf Vergessen II; 156, 182 ).Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist die Kontrolle der Entscheidung eines Fachgerichts daraufhin, ob es bei der ihm obliegenden Anwendung des Unionsrechts den hierbei zu beachtenden Anforderungen der Grundrechtecharta der Europäischen Union Genüge getan hat (vgl. BVerfGE 152, 216 ; 156, 182 ).
b) Das Bundesverfassungsgericht gewährleistet den Grundrechtsschutz in enger Kooperation mit dem Gerichtshof der Europäischen Union (vgl. BVerfGE 152, 216 ), dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und den Verfassungs- und Höchstgerichten der anderen Mitgliedstaaten (vgl. BVerfGE 156, 182 ).
Andernfalls müssen Fragen zur Auslegung der Rechte der Charta dem Gerichtshof gemäß Art. 267 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) vorgelegt werden (vgl. BVerfGE 152, 216 ; 156, 182 ).
- EuGH, 01.12.2008 - C-388/08
Leymann und Pustovarov - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in …
Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 2 BvR 2009/22
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union verleiht dieser Grundsatz der gesuchten Person das Recht, nur wegen der Handlung, die der Übergabe zugrunde liegt, verfolgt, verurteilt oder einer freiheitsentziehenden Maßnahme unterworfen zu werden (vgl. EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2008, Strafverfahren gegen Artur Leymann und Aleksei Pustovarov, C-388/08 PPU, EU:C:2008:669, Rn. 43 f.; Urteil vom 24. September 2020, Strafverfahren gegen XC, C-195/20 PPU, ECLI:EU:C:2020:749, Rn. 39).Bei der Entscheidung über die Übergabe der betreffenden Person prüft die Justizbehörde des Vollstreckungsmitgliedstaats, gestützt auf Art. 2 RbEuHb, vielmehr die mit dem Europäischen Haftbefehl vorgelegte Beschreibung der Straftat (vgl. EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2008, Strafverfahren gegen Artur Leymann und Aleksei Pustovarov, C-388/08 PPU, EU:C:2008:669, Rn. 52).
Diese Beschreibung muss dem A-Formular entsprechend die in Art. 8 RbEuHb genannten Informationen enthalten, insbesondere die Art und rechtliche Würdigung der Straftat, die Beschreibung der Umstände, unter denen die Straftat begangen wurde, einschließlich der Tatzeit, des Tatorts und der Art der Tatbeteiligung der gesuchten Person, sowie den für die Tat vorgesehenen Strafrahmen (vgl. EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2008, Strafverfahren gegen Artur Leymann und Aleksei Pustovarov, C-388/08 PPU, ECLI:EU:C:2008:669, Rn. 52).
- EuGH, 24.09.2020 - C-195/20
Eine freiheitsbeschränkende Maßnahme gegenüber einer Person, gegen die ein erster …
Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 2 BvR 2009/22
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union verleiht dieser Grundsatz der gesuchten Person das Recht, nur wegen der Handlung, die der Übergabe zugrunde liegt, verfolgt, verurteilt oder einer freiheitsentziehenden Maßnahme unterworfen zu werden (vgl. EuGH, Urteil vom 1. Dezember 2008, Strafverfahren gegen Artur Leymann und Aleksei Pustovarov, C-388/08 PPU, EU:C:2008:669, Rn. 43 f.; Urteil vom 24. September 2020, Strafverfahren gegen XC, C-195/20 PPU, ECLI:EU:C:2020:749, Rn. 39).Da es beim Europäischen Haftbefehl um die Übergabe der betreffenden Person an den Ausstellungsmitgliedstaat eines solchen Haftbefehls wegen der darin genannten spezifischen Straftat(en) unter zwangsweiser Verbringung in das Hoheitsgebiet dieses Mitgliedstaats geht, ist der Grundsatz der Spezialität untrennbar mit der Vollstreckung eines bestimmten Europäischen Haftbefehls verbunden, dessen Tragweite klar festgelegt ist (vgl. EuGH, Urteil vom 24. September 2020, Strafverfahren gegen XC, C-195/20 PPU, ECLI:EU:C:2020:749, Rn. 40).
Möchte der Ausstellungsmitgliedstaat die übergebene Person wegen einer anderen Handlung verfolgen als derjenigen, die der Übergabe zugrunde liegt, so verlangt der Grundsatz der Spezialität, dass der Ausstellungsmitgliedstaat die Zustimmung des Vollstreckungsmitgliedstaats einholt (vgl. EuGH, Urteil vom 24. September 2020, Strafverfahren gegen XC, C-195/20 PPU, ECLI:EU:C:2020:749, Rn. 40).
- BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvR 2236/04
Europäischer Haftbefehl
Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 2 BvR 2009/22
§ 83a IRG sei im Auslieferungsverfahren eine zwingende Regelung, nachdem das Bundesverfassungsgericht die vormals als Soll-Bestimmung ausgestaltete Norm für nichtig erklärt habe (unter Bezugnahme auf BVerfGE 113, 273 ).Mit Urteil des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2005 wurde unter anderem auch § 83a IRG a.F. für nichtig erklärt, da zur gebotenen Effektivität des Rechtsschutzes auch gehöre, dass die Auslieferungsunterlagen oder ein ihnen gleichstehender Europäischer Haftbefehl eine den betroffenen Grundrechten angemessene gerichtliche Überprüfung erlaubten (vgl. BVerfGE 113, 273 ).
Damit sei es unvereinbar, wenn das vollständige Vorliegen der für den Europäischen Haftbefehl bestimmten Mindestangaben nicht zu einer zwingenden Voraussetzung der Zulässigkeitsentscheidung gemacht werde (vgl. BVerfGE 113, 273 ).
- EuGH, 01.06.2016 - C-241/15
Bob-Dogi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle …
Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 2 BvR 2009/22
bb) Die Grundsätze der gegenseitigen Anerkennung und des gegenseitigen Vertrauens, die auch dem System des Europäischen Haftbefehls zugrunde liegen, beruhen auf der Prämisse, dass der betreffende Europäische Haftbefehl im Einklang mit den Mindesterfordernissen ausgestellt wurde, von denen seine Gültigkeit abhängt (vgl. EuGH, Urteil vom 1. Juni 2016, Bob Dogi, C-241/15, ECLI:EU:C:2016:385, Rn. 53).dd) Bei der Auslegung von Art. 8 RbEuHb ist das A-Formular, welches im Anhang des Rahmenbeschlusses beigefügt ist, zu berücksichtigen (vgl. EuGH, Urteil vom 1. Juni 2016, Bob Dogi, C-241/15, ECLI:EU:C:2016:385, Rn. 44; Urteil vom 3. März 2020, X, C-717/18, ECLI:EU:C:2020:142, Rn. 29).
- OLG Düsseldorf, 28.10.2022 - 3 AR 56/22
Auslieferung eines irakischen Staatsangehörigen an die belgische Regierung zum …
Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 2 BvR 2009/22
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 28. Oktober 2022 - III-3 AR 56/22 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 47 Absatz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, soweit dessen Überstellung nach Belgien für zulässig erklärt wurde; er wird in diesem Umfang aufgehoben.Der Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 28. Oktober 2022 - III-3 AR 56/22 - wird, soweit er die Zulässigkeit der Überstellung betrifft, aufgehoben; die Sache wird an das Oberlandesgericht zurückverwiesen (§ 93c Abs. 2 i.V.m. § 95 Abs. 2, § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG).
- RG, 24.02.1923 - I 141/22
Welche Pflichten hat eine Sparkasse, die die Verwaltung von Wertpapieren …
Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 2 BvR 2009/22
Die Bewilligungsentscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf vom 7. November 2022 - 4 AuslA 141/22 - wird damit gegenstandslos.Mit der Aufhebung der Zulässigkeitsentscheidung vom 28. Oktober 2022 wird die Bewilligungsentscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf vom 7. November 2022 - 4 AuslA 141/22 - gegenstandslos.
- EuGH, 03.05.2007 - C-303/05
DER RAHMENBESCHLUSS ÜBER DEN EUROPÄISCHEN HAFTBEFEHL UND DIE ÜBERGABEVERFAHREN …
Auszug aus BVerfG, 15.02.2023 - 2 BvR 2009/22
Für die Definition der Straftaten und die für sie angedrohten Strafen bleibt vielmehr weiterhin das Recht des Ausstellungsmitgliedstaats maßgeblich, der die Grundrechte und die allgemeinen Rechtsgrundsätze, wie sie in Art. 6 EUV niedergelegt sind, und damit den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit im Zusammenhang mit Straftaten und Strafen zu achten hat (vgl. EuGH, Urteil vom 3. Mai 2007, Advocaten voor de Wereld VZW, C-303/05, ECLI:EU:C:2007:261, Rn. 53; Urteil vom 3. März 2020, X, C-717/18, ECLI:EU:C:2020:142, Rn. 18). - BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
- BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvR 1258/79
Einlieferungsersuchen
- BVerfG, 09.10.2009 - 2 BvR 2115/09
Auslieferung (Europäischer Haftbefehl; Strafverfolgung; gerichtliche …
- BVerfG, 24.10.2003 - 2 BvR 1521/03
Überprüfung einer Auslieferungsentscheidung durch das BVerfG
- BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14
Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der …
- EuGH, 25.07.2018 - C-216/18
Eine Justizbehörde, die zur Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls …
- EuGH, 15.10.2019 - C-128/18
Dorobantu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle …
- BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1243/03
Auslieferungslist
- BVerfG, 05.11.2003 - 2 BvR 1506/03
Auslieferung in die Vereinigten Staaten von Amerika
- EuGH, 08.05.2019 - C-396/17
Das österreichische Besoldungs- und Vorrückungssystem der Beamten und der …
- EuGH, 23.01.2018 - C-367/16
Piotrowski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle …
- BVerfG, 23.01.2025 - 2 BvR 5/25
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung der Auslieferungshaft …
Dies genüge in seiner Gesamtheit den erforderlichen formalen Mindestangaben, wie sie das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 15. Februar 2023 konkretisiert habe (mit Verweis auf BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Februar 2023 - 2 BvR 2009/22 -).Daher bedarf es vorliegend keiner Entscheidung, ob der Europäische Haftbefehl hinreichend bestimmt ist, um Grundlage für die Anordnung einer Auslieferungshaft sein zu können (…vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. April 2015 - 2 BvR 221/15 -, Rn. 19;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Januar 2016 - 2 BvR 1860/15 -, Rn. 25; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Februar 2023 - 2 BvR 2009/22 -, Rn. 32).
- BGH, 08.07.2025 - 3 StR 192/25
Auslieferung (Spezialitätsgrundsatz); europäischer Haftbefehl (erforderliche …
Hiermit wird dem im Auslieferungsrecht geltenden Grundsatz der Spezialität (§ 83h IRG) Rechnung getragen, der eine hinreichend präzise Bezeichnung der Tat und Beschreibung der dieser zugrundeliegenden tatsächlichen Umstände voraussetzt, da seine Wahrung anderenfalls nicht effektiv überprüft werden kann (s. BVerfG, Beschluss vom 15. Februar 2023 - 2 BvR 2009/22, NStZ-RR 2023, 152, 154).Rn. 3 Bei Serienstraftaten sind an die Sachverhaltsdarstellung herabgesetzte Anforderungen zu stellen (…so auch BeckOK StPO/Inhofer, 55. Ed., RB (EU) 2002/584/JI Anhang Rn. 9;… Ambos/König/Rackow/Meyer, Rechtshilferecht in Strafsachen, 2. Aufl., § 83a IRG Rn. 949;… Schomburg/Lagodny/Zimmermann, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 6. Aufl. § 81 IRG Rn. 23;… Schomburg/Lagodny/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 6. Aufl., § 83a IRG Rn. 11;… OLG Karlsruhe, Beschlüsse vom 11. August 2016 - 1 AK 28/16, juris Rn. 16;… vom 10. November 2015 - AK 111/14, juris Rn. 29;… vom 22. Januar 2013 - 1 AK 76/12, juris Rn. 6; OLG Köln…, Beschluss vom 11. Dezember 2019 - 6 AuslA 110/19 u.a., juris Rn. 25; vgl. auch BGH…, Beschluss vom 24. September 2010 - 1 StR 373/10, BGHR IRG § 83h Abs. 1 Nr. 1 Spezialitätsgrundsatz 1; strengere Maßstäbe anlegend OLG Stuttgart…, Beschluss vom 6. Mai 2014 - 1 Ausl 64/14, juris Rn. 8; offen gelassen von BVerfG, Beschluss vom 15. Februar 2023 - 2 BvR 2009/22, NStZ-RR 2023, 152, 155).
- BGH, 24.03.2026 - 5 StR 605/25
Vollstreckungshindernis durch den Verstoß gegen den auslieferungsrechtlichen …
Bezogen auf den Tatvorwurf des versuchten Totschlags durch Unterlassen enthielt die Haftanordnung demgegenüber keine Beschreibung der Tatumstände und ihrer rechtlichen Einordnung im Sinne der § 83a Abs. 1 Nr. 4 und 5 IRG, Art. 8 Abs. 1 Buchst. d und e RbEuHb, welche einen zureichenden Rückschluss auf das dem Verfolgten vorgeworfene Geschehen ermöglicht hätten (zu den grundsätzlichen Anforderungen vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juli 2025 - 3 StR 192/25, NJW 2025, 3175; BVerfG, Beschluss vom 15. Februar 2023 - 2 BvR 2009/22, NStZ-RR 2023, 152, 154). - OLG Stuttgart, 17.12.2024 - 301 OAus 173/24
Auslieferungshaft nach anforderungsgerechtem Europäischen Haftbefehl
Dies genügt in seiner Gesamtheit den erforderlichen formalen Mindestangaben, wie sie auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 15. Februar 2023 (NStZ-RR 2023, 152) im Hinblick auf § 83a Abs. 1 Nr. 5 IRG konkretisiert hat. - OLG Stuttgart, 03.01.2025 - 301 OAus 173/24
Einwendungen eines Verfolgten gegen den Auslieferungshaftbefehl
Wie bereits im Auslieferungshaftbefehl - auch im Hinblick auf die Einwendungen des Rechtsbeistands Rechtsanwalt … in dessen Schriftsatz vom 6. Dezember 2024 -ausgeführt, vermag die Sachverhaltsdarstellung der italienischen Behörden in ihrer Gesamtheit den erforderlichen formalen Mindestangaben zu genügen, wie sie auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 15. Februar 2023 (NStZ-RR 2023, 152) im Hinblick auf § 83a Abs. 1 Nr. 5 IRG konkretisiert hat.
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Rechtsprechung
| BVerfG, 17.11.2022 - 2 BvR 2009/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
Art. 47 Abs. 1 GRCh; § 32 Abs. 1 BVerfGG
Einstweilige Anordnung gegen eine Auslieferung nach Belgien (unionsgrundrechtliches Recht auf effektiven Rechtsschutz; unzureichende Überprüfung der Einhaltung zwingender Mindestangaben im Europäischen Haftbefehl) - openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
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Erfolgreicher Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren: einstweilige Untersagung des Vollzugs einer Auslieferung nach Belgien
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§ 32 Abs 1 BVerfGG, Art 47 EUGrdRCh, § 32 IRG
Erfolgreicher Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren: einstweilige Untersagung des Vollzugs einer Auslieferung nach Belgien - Wolters Kluwer
Einstweilige Untersagung des Vollzugs einer Auslieferung nach Belgien
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BVerfGG § 32 Abs. 1 ; EUGrdRCh Art. 47; IRG § 32
Erfolgreicher Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren: einstweilige Untersagung des Vollzugs einer Auslieferung nach Belgien - rechtsportal.de
BVerfGG § 32 Abs. 1 ; EUGrdRCh Art. 47; IRG § 32
Einstweilige Untersagung des Vollzugs einer Auslieferung nach Belgien - datenbank.nwb.de
Erfolgreicher Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren: einstweilige Untersagung des Vollzugs einer Auslieferung nach Belgien
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mindestangaben im Europäischen Haftbefehl
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 28.10.2022 - 3 AR 56/22
- BVerfG, 17.11.2022 - 2 BvR 2009/22
- BVerfG, 15.02.2023 - 2 BvR 2009/22
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (14)
- BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12
Europäischer Stabilitätsmechanismus
Auszug aus BVerfG, 17.11.2022 - 2 BvR 2009/22
Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr). - BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus BVerfG, 17.11.2022 - 2 BvR 2009/22
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ). - BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern
Auszug aus BVerfG, 17.11.2022 - 2 BvR 2009/22
Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr).
- BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03
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Auszug aus BVerfG, 17.11.2022 - 2 BvR 2009/22
Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr). - BVerfG, 07.05.2010 - 2 BvR 987/10
Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Gewährungleistungsübernahme für …
Auszug aus BVerfG, 17.11.2022 - 2 BvR 2009/22
Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr). - BVerfG, 22.05.2001 - 2 BvQ 48/00
Altenpflegegesetz
Auszug aus BVerfG, 17.11.2022 - 2 BvR 2009/22
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ). - BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75
Rechtsnatur des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen - …
Auszug aus BVerfG, 17.11.2022 - 2 BvR 2009/22
Als Mittel des vorläufigen Rechtsschutzes hat die einstweilige Anordnung auch im verfassungsgerichtlichen Verfahren die Aufgabe, die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern; sie soll auf diese Weise dazu beitragen, Wirkung und Bedeutung einer erst noch zu erwartenden Entscheidung in der Hauptsache zu sichern und zu erhalten (vgl. BVerfGE 42, 103 ). - BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07
Nordatlantik-Vertrag
Auszug aus BVerfG, 17.11.2022 - 2 BvR 2009/22
Deshalb bleiben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht, es sei denn, die Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; stRspr). - BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93
Somalia
Auszug aus BVerfG, 17.11.2022 - 2 BvR 2009/22
Deshalb bleiben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht, es sei denn, die Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; stRspr). - BVerfG, 10.10.2002 - 2 BvK 1/01
Aktenvorlageverlangen
Auszug aus BVerfG, 17.11.2022 - 2 BvR 2009/22
Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 32 Abs. 1 BVerfGG gegeben sind, ist wegen der weittragenden Folgen einer einstweiligen Anordnung regelmäßig ein strenger Maßstab anzulegen (vgl. BVerfGE 55, 1 ; 82, 310 ; 94, 166 ; 104, 23 ; 106, 51 ). - BVerfG, 09.07.1980 - 2 BvR 701/80
Keine einstweilige Anordnung gegen die Zurückweisung des einen gerichtlichen …
- BVerfG, 14.01.2003 - 1 BvQ 51/02
Erlass einstweiliger Anordnungen gegen Regelungen des …
- BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00
Akteneinsicht und Anhörung im Parteiverbotsverfahren
- BVerfG, 10.07.1990 - 2 BvR 470/90
Aschendorf
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