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Rechtsprechung
   BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83, 2 BvR 1080/83, 2 BvR 2029/83   

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BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83, 2 BvR 1080/83, 2 BvR 2029/83 (https://dejure.org/1987,39)
BVerfG, Entscheidung vom 29.10.1987 - 2 BvR 624/83, 2 BvR 1080/83, 2 BvR 2029/83 (https://dejure.org/1987,39)
BVerfG, Entscheidung vom 29. Oktober 1987 - 2 BvR 624/83, 2 BvR 1080/83, 2 BvR 2029/83 (https://dejure.org/1987,39)
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Lagerung chemischer Waffen

Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, Schutzpflichten des Staates

Volltextveröffentlichungen (5)

  • DFR

    Lagerung chemischer Waffen

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation/Auszüge/Volltext)
  • hartzkampagne.de

    Weite Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers bei Erfüllung des Art. 2 GG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Lagerung, Transporte und möglicher Einsatz von C-Waffen durch die amerikanischen Stationierungsstreitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Papierfundstellen

  • BVerfGE 77, 170
  • NJW 1988, 1651
 
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Wird zitiert von ... (337)Zitiert selbst (18)

  • BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83

    Atomwaffenstationierung

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83
    Die Auffassung der Beschwerdeführer, daß auch Art. 24 Abs. 1 GG verletzt sei, werde durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Stationierung nuklearer Mittelstreckenraketen (BVerfGE 68, 1) bestätigt.

    Ebensowenig ergebe sich aus den Bestimmungen des Grundgesetzes über die Landesverteidigung oder aus dem Gesetzesvorbehalt des Art. 24 Abs. 1 GG, wie ihn das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zur Nachrüstung (BVerfGE 68, 1) gedeutet habe, daß die Wesentlichkeitslehre auf den vorliegenden Fall keine Anwendung finden könnte.

    Hinsichtlich der im Bundesgebiet stationierten nuklear bestückten Mittelstreckenraketen hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß "das Entscheidungsrecht über den Einsatz dieser Systeme 'Bestandteil der Stationierung' und mit ihr untrennbar verbunden ist", die Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zur Stationierung der Raketen mithin die Zustimmung zu einer möglichen Freigabe ihres Einsatzes durch den Präsidenten der Vereinigten Staaten von Amerika und ihren Einsatz nach Maßgabe der bestehenden Bündnisregelungen umfaßt (BVerfGE 68, 1 [90 f.]).

    Mit Rücksicht auf die Eigenart des hier betroffenen Sachbereichs wäre auch dann eine eingehendere gesetzliche Regelung nicht geboten gewesen (vgl. hierzu BVerfGE 49, 89 [134 ff.]; 68, 1 [98 ff.]).

    Insoweit gilt das, was der Senat in BVerfGE 68, 1 (89 ff.) hinsichtlich der Zustimmung der Bundesrepublik Deutschland zur Stationierung nuklearer Mittelstreckenraketen ausgeführt hat, entsprechend.

    Verwehrte es das Grundgesetz, solche Lagen herbeizuführen, um möglichen Völkerrechtsverletzungen vorzubeugen, wäre die Bundesrepublik Deutschland im außenpolitischen Bereich weithin hand lungsunfähig (BVerfGE 68, 1 [107]).

  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83
    Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ergebe sich nichts Gegenteiliges; in seiner Entscheidung zum "Schnellen Brüter" (BVerfGE 49, 89) habe das Bundesverfassungsgericht Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG lediglich als Ausprägung des allgemeinen Gesetzesvorbehalts gewertet und nur Entscheidungen im Bereich der auswärtigen Gewalt, welche keinen unmittelbaren Grundrechtsbezug hätten, als der Exekutive vorbehalten bezeichnet.

    Hierfür spreche insbesondere, daß sich das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zum "Schnellen Brüter" (BVerfGE 49, 89) nicht mit der Feststellung begnügt habe, daß mit § 7 Abs. 1 und 2 AtomG die friedliche Nutzung der Kernenergie gesetzlich gebilligt worden sei, sondern hervorgehoben habe, daß diese Billigung ausweislich der Gesetzesmaterialien auch die "Brütertechnik" umfasse.

    Daß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht lediglich ein subjektives Abwehrrecht verbürgt, sondern zugleich eine objektivrechtliche Wertentscheidung der Verfassung darstellt, die für alle Bereiche der Rechtsordnung gilt und verfassungsrechtliche Schutzpflichten begründet, ist in ständiger Rechtsprechung beider Senate des Bundesverfassungsgerichts anerkannt (BVerfGE 39, 1 [41 f.]; 46, 160 [164]; 49, 89 [141 f.]; 53, 30 [57]; 56, 54 [73, 78, 80]).

    Zwar verpflichtet der - in Art. 20 GG verankerte - allgemeine Vorbehalt des Gesetzes den Gesetzgeber dazu, losgelöst vom Merkmal des Eingriffs, im Bereich der Grundrechtsausübung - soweit dieser staatlicher Regelung überhaupt zugänglich ist - alle wesentlichen Entscheidungen selbst zu treffen (BVerfGE 49, 89 [126]).

    Mit Rücksicht auf die Eigenart des hier betroffenen Sachbereichs wäre auch dann eine eingehendere gesetzliche Regelung nicht geboten gewesen (vgl. hierzu BVerfGE 49, 89 [134 ff.]; 68, 1 [98 ff.]).

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83
    Daß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht lediglich ein subjektives Abwehrrecht verbürgt, sondern zugleich eine objektivrechtliche Wertentscheidung der Verfassung darstellt, die für alle Bereiche der Rechtsordnung gilt und verfassungsrechtliche Schutzpflichten begründet, ist in ständiger Rechtsprechung beider Senate des Bundesverfassungsgerichts anerkannt (BVerfGE 39, 1 [41 f.]; 46, 160 [164]; 49, 89 [141 f.]; 53, 30 [57]; 56, 54 [73, 78, 80]).

    In seiner Entscheidung zum Kernkraftwerk Mülheim-Kärlich ist der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts davon ausgegangen, daß die atomrechtlichen Verfahrensvorschriften über die Beteiligung klagebefugter Dritter im Genehmigungsverfahren Verfahrensvorschriften sind, die der Staat in Erfüllung der aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG folgenden Schutzpflichten erlassen hat (BVerfGE 53, 30 [66]).

  • BVerfG, 21.03.1957 - 1 BvR 65/54

    Washingtoner Abkommen

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83
    Im Blick auf die Gewährleistung wirksamen Rechtsschutzes kann indes die lediglich mittelbare Betroffenheit durch ein damit zusammenhängendes Verhalten deutscher vollziehender Gewalt der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerden nicht entgegenstehen (vgl. BVerfGE 6, 290 [295]).

    Da dieser Vollzugsakt jedoch der Geheimhaltung unterliegt und als Akt nichtdeutscher Hoheitsgewalt nicht mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden kann, macht der Mangel der unmittelbaren Betroffenheit durch die angegriffenen Normen eine Sachentscheidung nicht unzulässig (BVerfGE 6, 290 [295]; 30, 1 [16 f.]).

  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83
    b) Diese weite Gestaltungsfreiheit kann von den Gerichten je nach Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs, den Möglichkeiten, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden und der Bedeutung der auf dem Spiele stehenden Rechtsgüter, nur in begrenztem Umfang überprüft werden (Vergleiche BVerfGE 50, 290 [332 f.]).

    Diese weite Gestaltungsfreiheit kann von den Gerichten je nach Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs, den Möglichkeiten, sich ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden und der Bedeutung der auf dem Spiele stehenden Rechtsgüter nur in begrenztem Umfang überprüft werden (vgl. BVerfGE 50, 290 [332 f.]).

  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83
    Daß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht lediglich ein subjektives Abwehrrecht verbürgt, sondern zugleich eine objektivrechtliche Wertentscheidung der Verfassung darstellt, die für alle Bereiche der Rechtsordnung gilt und verfassungsrechtliche Schutzpflichten begründet, ist in ständiger Rechtsprechung beider Senate des Bundesverfassungsgerichts anerkannt (BVerfGE 39, 1 [41 f.]; 46, 160 [164]; 49, 89 [141 f.]; 53, 30 [57]; 56, 54 [73, 78, 80]).
  • BVerfG, 15.12.1970 - 2 BvF 1/69

    Abhörurteil

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83
    Da dieser Vollzugsakt jedoch der Geheimhaltung unterliegt und als Akt nichtdeutscher Hoheitsgewalt nicht mit der Verfassungsbeschwerde angegriffen werden kann, macht der Mangel der unmittelbaren Betroffenheit durch die angegriffenen Normen eine Sachentscheidung nicht unzulässig (BVerfGE 6, 290 [295]; 30, 1 [16 f.]).
  • BVerfG, 16.10.1977 - 1 BvQ 5/77

    Schleyer

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83
    Daß Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht lediglich ein subjektives Abwehrrecht verbürgt, sondern zugleich eine objektivrechtliche Wertentscheidung der Verfassung darstellt, die für alle Bereiche der Rechtsordnung gilt und verfassungsrechtliche Schutzpflichten begründet, ist in ständiger Rechtsprechung beider Senate des Bundesverfassungsgerichts anerkannt (BVerfGE 39, 1 [41 f.]; 46, 160 [164]; 49, 89 [141 f.]; 53, 30 [57]; 56, 54 [73, 78, 80]).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 89/78

    3. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83
    Das Bundesverfassungsgericht hat bisher nicht abschließend darüber entschieden, ob und unter welchen Voraussetzungen außerhalb des Bereichs unter Verfahrensvorbehalt gestellter "verfahrensabhängiger" Grundrechte wie Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG (BVerfGE 60, 253 [294 f.]) sowie "verfahrensgeprägter" Grundrechte wie Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerfGE 57, 295 [320]; 60, 53 [64]) aus materiellen Grundrechtsnormen in ihrer objektivrechtlichen Gestalt eine Pflicht des Staates, Verfahren zur Verfügung zu stellen und durchzuführen, und ein entsprechendes Recht des Einzelnen auf "Verfahrensteilhabe" hergeleitet werden kann.
  • BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78

    G 10

    Auszug aus BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83
    In Fällen wie den vorliegenden muß es, um Rechtsschutz zu erlangen, genügen, wenn die Möglichkeit der individuellen Betroffenheit durch den zur Prüfung gestellten Hoheitsakt in hinreichender Weise dargetan wird (vgl. BVerfGE 67, 157 [169]).
  • BVerfG, 14.01.1981 - 1 BvR 612/72

    Fluglärm

  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 1060/78

    Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

  • BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83

    Nachrüstung

  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 584/76

    Flugplatz Memmingen

  • BVerfG, 09.02.1982 - 2 BvK 1/81

    Rundfunkrat

  • VGH Hessen, 28.08.1985 - 9 TG 2605/84
  • BVerfG - 2 BvR 2029/83 (anhängig)
  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Der Umfang dieses Spielraums hängt von Faktoren verschiedener Art ab, im besonderen von der Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs, den Möglichkeiten, sich - zumal über künftige Entwicklungen wie die Auswirkungen einer Norm - ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden, und der Bedeutung der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter (vgl. BVerfGE 50, 290 [332 f.]; 76, 1 [51 f.]; 77, 170 [214 f.]).

    Die im Beschluß des Senats vom 29. Oktober 1987 (vgl. BVerfGE 77, 170 [214 f.]) enthaltenen Ausführungen zur Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gegen staatliches Unterlassen dürfen nicht dahin verstanden werden, als genügten der Erfüllung der Schutzpflicht des Staates gegenüber menschlichem Leben schon Maßnahmen, "die nicht gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich sind.".

  • BVerfG, 26.02.2020 - 2 BvR 2347/15

    Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung verfassungswidrig

    Dessen Umfang hängt von Faktoren verschiedener Art ab, im Besonderen von der Eigenart des in Rede stehenden Sachbereichs, den Möglichkeiten, sich - zumal über künftige Entwicklungen wie die Auswirkungen einer Norm - ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden, und der Bedeutung der betroffenen Rechtsgüter (vgl. BVerfGE 50, 290 ; 76, 1 ; 77, 170 ; 88, 203 ; 150, 1 ).
  • BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

    Werden Schutzpflichten verletzt, so liegt darin zugleich eine Verletzung des Grundrechts aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG, gegen die sich Betroffene mit Hilfe der Verfassungsbeschwerde zur Wehr setzen können (vgl. BVerfGE 77, 170 ; stRspr).

    Rn. 152 aa) Ob ausreichende Maßnahmen getroffen sind, um grundrechtliche Schutzpflichten zu erfüllen, ist verfassungsgerichtlich nur begrenzt überprüfbar (vgl. BVerfGE 77, 170 ; 79, 174 ; stRspr).

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Wird zitiert von ...

  • BVerfG, 29.10.1987 - 2 BvR 624/83

    Lagerung chemischer Waffen

    Prof. Dr. Michael Bothe, Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main, Senckenberganlage 31, Frankfurt am Main 1 - gegen a) die Zustimmung der Bundesregierung zur Lagerung chemischer Waffen im Raum Mannheim b) die Duldung dieser Lagerung und Unterlassung der Bundesregierung, für deren Entfernung Sorge zu tragen, c) die Unterlassung der Bundesregierung, für ausreichende Sicherungsvorkehrungen bei dieser Lagerung Sorge zu tragen, d) die Unterlassung der Bundesregierung, durch Anhörung oder andere geeignete Verfahren sicherzustellen, daß die Beschwerdeführer ihre grundrechtlich geschützten Interessen geltend machen konnten - 2 BvR 1080/83 - 1. des Herrn S..., 2.des Herrn S..., 3. des Herrn R..., 4. des Herrn S..., 5. der Frau Z..., 6. des Herrn S..., 7. des Herrn K..., 8. der Frau D..., 9. des Herrn S...., 10. des Herrn S..., 11. des Herrn M..., 12. des Herrn H... - Bevollmächtigter: Rechtsanwalt Horst Schneider, Hammerstraße 2, Hanau 1 - gegen a) die die Zustimmung der Bundesregierung zur Lagerung chemischer Waffen im Main-Kinzig-Kreis b) die Duldung der Lagerung dieser Waffen und Unterlassung der Bundesregierung, für die Entfernung dieser Waffen Sorge zu tragen, c) die Unterlassung der Bundesregierung, für ausreichende Sicherungsvorkehrungen bei der Lagerung dieser Waffen Sorge zu tragen, d) die Unterlassung der Bundesregierung, durch Anhörung oder andere geeignete Verfahren sicherzustellen, daß die Beschwerdeführer ihre grundrechtlich geschützten Interessen geltend machen konnten, e) die Unterlassung des Deutschen Bundestages, in Gesetzesform Regelungen über die Lagerung chemischer Waffen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland zu erlassen - 2 BvR 2029/83 -.
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