Rechtsprechung
| BVerfG, 26.05.2000 - 2 BvR 2189/99 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
EStG § 52 Abs. 20 b; ; EStG § ... 52 Abs. 20 Satz 1; ; EStG § 52 Abs. 20 Satz 2; ; EStG § 52 Abs. 18; ; EStG § 15 Abs. 3 Nr. 2; ; BVerfGG § 93d Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 93d Abs. 2 Satz 1; ; BVerfGG § 34a Abs. 3; ; BVerfGG § 90 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 100 Abs. 1; ; GG Art. 19 Abs. 4 Satz 1
- Wolters Kluwer
Auslagenerstattung - Auslagen - Erstattungsanspruch - Verfassungsbeschwerde - Erledigung - Erfolgsaussichten - Rechtswegerschöpfung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Kostenentscheidung nach Erledigung des Verfassungsbeschwerdeverfahrens
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2001, 216
- NVwZ 2001, 193 (Ls.)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 19.11.1991 - 1 BvR 1521/89
Auslagenerstattung bei Erledigung der Verfassungsbeschwerde
Auszug aus BVerfG, 26.05.2000 - 2 BvR 2189/99
Der Maßstab für diese Entscheidung ergibt sich aus § 34a Abs. 3 BVerfGG (vgl. BVerfGE 85, 109 ).Dabei kommt insbesondere dem Grund, der zur Erledigung geführt hat, wesentliche Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).
Maßgeblich kann etwa sein, ob die öffentliche Gewalt von sich aus den mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Akt beseitigt, ob eine Erfolgsaussicht der Verfassungsbeschwerde unterstellt werden kann oder ob die verfassungsrechtliche Lage - etwa durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in einem gleichliegenden Fall - bereits geklärt ist (vgl. BVerfGE 85, 109 ).
Eine überschlägige Beurteilung der Sach- und Rechtslage findet im Auslagenerstattungs-Verfahren regelmäßig nicht statt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 85, 109 ; 87, 394 ).
- BVerfG, 24.11.1992 - 2 BvR 2033/89
Voraussetzungen für die Erstatung der notwendigen Auslagen in einem …
Auszug aus BVerfG, 26.05.2000 - 2 BvR 2189/99
Dabei kommt insbesondere dem Grund, der zur Erledigung geführt hat, wesentliche Bedeutung zu (vgl. BVerfGE 85, 109 ; 87, 394 ).Eine überschlägige Beurteilung der Sach- und Rechtslage findet im Auslagenerstattungs-Verfahren regelmäßig nicht statt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 85, 109 ; 87, 394 ).
- BVerfG, 16.12.1980 - 2 BvR 419/80
Hess-Entscheidung
Auszug aus BVerfG, 26.05.2000 - 2 BvR 2189/99
Die Angemessenheit der Dauer eines Verfahrens ist nach den besonderen Umständen des einzelnen Falles zu bestimmen (BVerfGE 55, 349 ).
- BVerfG, 03.12.1958 - 1 BvR 488/57
Eigenmietwert
Auszug aus BVerfG, 26.05.2000 - 2 BvR 2189/99
Lediglich in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen, wenn nämlich der mit dem Grundsatz der Subsidiarität verfolgte Zweck, eine fachgerichtliche Klärung der Sach- und Rechtslage herbeizuführen, bereits erreicht ist (vgl. dazu grundlegend BVerfGE 9, 3 ; 78, 155 ), kann eine solche Verfassungsbeschwerde zulässig sein. - BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 111/77
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Heilpraktiker von der Kassenzulassung
Auszug aus BVerfG, 26.05.2000 - 2 BvR 2189/99
Lediglich in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen, wenn nämlich der mit dem Grundsatz der Subsidiarität verfolgte Zweck, eine fachgerichtliche Klärung der Sach- und Rechtslage herbeizuführen, bereits erreicht ist (vgl. dazu grundlegend BVerfGE 9, 3 ; 78, 155 ), kann eine solche Verfassungsbeschwerde zulässig sein. - BVerfG, 28.06.1972 - 1 BvR 105/63
Klagestop Kriegsfolgen
- BVerfG, 25.02.1986 - 1 BvR 1384/85
Erziehungszeitengesetz
Auszug aus BVerfG, 26.05.2000 - 2 BvR 2189/99
Das Gebot der Rechtswegerschöpfung dient dazu, dem Bundesverfassungsgericht vor seiner Entscheidung auch die Fallanschauung der Fachgerichte, insbesondere der obersten Gerichtshöfe des Bundes, zu vermitteln (vgl. BVerfGE 72, 39 m.w.N.).
- EGMR, 29.04.2004 - 75529/01
SÜRMELI contre l'ALLEMAGNE
He consequently withdrew his complaint and was reimbursed his costs in so far as the complaint had related to the length of the proceedings (no. 2 BvR 2189/99, 26 May 2000). - BVerfG, 26.02.2003 - 2 BvR 990/00
Kostenerstattung in Verfassungsbeschwerdeverfahren nach Erledigung der Hauptsache
Eine überschlägige Beurteilung der Erfolgsaussichten der Verfassungsbeschwerde, die das Gericht womöglich nötigen würde, zu verfassungsrechtlichen Zweifelsfragen aufgrund einer lediglich kursorischen Prüfung Stellung zu nehmen, findet dagegen im Rahmen der Entscheidung über die Erstattung von Auslagen regelmäßig nicht statt (vgl. BVerfGE 33, 247 ; 85, 109 ; 87, 394 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Mai 2000 - 2 BvR 2189/99 -, NJW 2001, S. 216). - EGMR, 05.10.2006 - 75204/01
Menschenrechte: Überlange Verfahrensdauer eines sozialgerichtlichen Verfahrens
Die Regierung verwies insoweit auf eine Rechtssache, in der das Finanzgericht - bei dem das Verfahren acht Jahre anhängig gewesen war - eine mündliche Verhandlung durchführte, nachdem der Beschwerdeführer die überlange Verfahrensdauer vor dem Bundesverfassungsgericht gerügt hatte (Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 2 BvR 2189/99).
- BFH, 08.10.2001 - VIII B 22/01
Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegungserfordernisse - Gewerblich …
Soweit die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) --eine GmbH & Co. KG-- rügt, das Finanzgericht (FG) sei von dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 26. Mai 2000 2 BvR 2189/99 (nicht veröffentlicht --NV--) abgewichen, genügt die Beschwerdeschrift nicht den Anforderungen des § 115 Abs. 3 Satz 3 FGO a.F.; sie lässt insbesondere nicht erkennen, dass das erstinstanzliche Urteil auf einem abstrakten Rechtssatz beruht, der von einem --gleichfalls abstrakten-- Rechtssatz in der genannten Entscheidung des BVerfG abweicht (…vgl. hierzu Gräber/Ruban, Finanzgerichtsordnung, 4. Aufl., § 115 Rz. 63). - VerfGH Thüringen, 02.05.2012 - VerfGH 17/09
Normen des Thüringer Beamtenrechts
Beseitigt die öffentliche Gewalt von sich aus den angegriffenen Akt, so kann es angemessen sein, sie an ihrer Auffassung festzuhalten und dem Antragsteller seine Auslagen in gleicher Weise wie im Fall des Obsiegens zu erstatten (vgl. zu Kostenentscheidungen nach § 34 a Abs. 3 BVerfGG: BVerfG, Beschlüsse vom 26. Mai 2000 - 2 BvR 2189/99, juris Rn. 5;… 6. Oktober 1994 - 2 BvR 856/81, juris Rn. 2 = BVerfGE 91, 146 f.;… 19. November 1991 - 1 BvR 1521/89, juris Rn. 19 f. = BVerfGE 85, 109 ff.;… zur ausnahmsweisen Orientierung an den Erfolgaussichten bei bereits geklärter Verfassungsrechtslage: Beschluss vom 30. November 2011 - 1 BvR 3269/08 u.a., juris Rn. 9 ff.). - VerfG Brandenburg, 16.05.2002 - VfGBbg 21/02
Zurückweisung eines Antrags auf Anlagenerstattung für ein durch …
Diese Entscheidung ist nach Billigkeitsgesichtspunkten zu treffen (vgl. allgemein - zur entsprechenden Rechtslage nach § 34a Abs. 3 Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfG NJW 2001, 216): Für die hier zugrundeliegende Konstellation greift das erkennende Gericht auf die vom Bundesverfassungsgericht im Rahmen seiner Entscheidung vom 19. November 1991 - 1 BvR 1425/90 - (BVerfGE 85, 117, 122 ff.) entwickelten Grundsätze zurück. - VerfG Brandenburg, 18.04.2002 - VfGBbg 35/01
Auslagenerstattung; Pilotverfahren
Diese Entscheidung ist nach Billigkeitsgesichtspunkten zu treffen (vgl. allgemein - zur entsprechenden Rechtslage nach § 34a Abs. 3 Bundesverfassungsgerichtsgesetz - BVerfG NJW 2001, 216).
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