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Rechtsprechung
   BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 277/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,2319
BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 277/05 (https://dejure.org/2005,2319)
BVerfG, Entscheidung vom 12.09.2005 - 2 BvR 277/05 (https://dejure.org/2005,2319)
BVerfG, Entscheidung vom 12. September 2005 - 2 BvR 277/05 (https://dejure.org/2005,2319)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Strafverfahren: Vom Nebenkläger in Auftrag gegebenes Privatgutachten; Verfassungsbeschwerde über die Kostentragung für ein von einem Nebenkläger in Auftrag gegebenes Privatgutachten als notwendige Auslagen im Sinne der Strafprozessordnung (StPO); Grundsatz in dubio pro ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 6, 206
  • NJW 2006, 136
 
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Wird zitiert von ... (43)Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Impliziter Einspruch

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 277/05
    Rn. 14 a) Die Garantie wirkungsvollen Rechtsschutzes ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaates (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 96, 27 ), die vom Grundgesetz nicht nur durch Art. 19 Abs. 4 GG, sondern darüber hinaus im Rahmen des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs garantiert wird.

    Der Zugang zu Gericht darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ).

    Er darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel oder die Ausschöpfung prozessualer Möglichkeiten nicht durch eine überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 88, 118 ; 96, 27 ).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 277/05
    Rn. 14 a) Die Garantie wirkungsvollen Rechtsschutzes ist ein wesentlicher Bestandteil des Rechtsstaates (vgl. BVerfGE 88, 118 ; 96, 27 ), die vom Grundgesetz nicht nur durch Art. 19 Abs. 4 GG, sondern darüber hinaus im Rahmen des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs garantiert wird.

    Er darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel oder die Ausschöpfung prozessualer Möglichkeiten nicht durch eine überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 88, 118 ; 96, 27 ).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 277/05
    Dieser ist Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 93, 99 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76

    Gebührengesetz NRW

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 277/05
    Eine Kostenregelung darf in ihrer tatsächlichen Auswirkung nicht dazu führen, dass Rechtsschutz vor staatlichen Gerichten vornehmlich nach Maßgabe wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit eröffnet wird (vgl. BVerfGE 50, 217 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 277/05
    Rn. 18 a) Die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall ist zwar grundsätzlich Sache der Instanzgerichte und der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; stRspr).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 277/05
    Dieser ist Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 93, 99 ; 107, 395 ).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 1/89

    Verfassungsmäßigkeit des § 48 Abs. 2 WEG

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 277/05
    Vielmehr wird die Beschreitung des Rechtswegs oder die Ausschöpfung prozessualer Möglichkeiten auch dann faktisch vereitelt, wenn das Kostenrisiko zu dem mit dem Verfahren angestrebten Erfolg außer Verhältnis steht, so dass die Inanspruchnahme der Gerichte nicht mehr sinnvoll erscheint (vgl. BVerfGE 85, 337 ).
  • BGH, 09.01.2002 - VIII ZR 304/00

    Zustandekommen und Inhalt eines Vertrages nach UN-Kaufrecht; Aufklärungspflicht …

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 277/05
    Jedenfalls konnte die Beschwerdeführerin der begründeten Besorgnis, das Gericht könne auf der Grundlage des von ihm eingeholten Gutachtens die Schuldunfähigkeit des Angeklagten bereits als erwiesen ansehen, wirkungsvoll nur durch einen substantiierten, insbesondere privatgutachterlich unterlegten Angriff auf die Stichhaltigkeit dieses Gutachtens begegnen (vgl. auch BVerwGE 69, 71 ; BGH, Urteil vom 9. Januar 2002 - VIII ZR 304/00 -, NJW 2002, S. 1651 ff.).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 277/05
    Er darf ein von der jeweiligen Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel oder die Ausschöpfung prozessualer Möglichkeiten nicht durch eine überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 88, 118 ; 96, 27 ).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Effektivität des Rechtsschutzes

    Auszug aus BVerfG, 12.09.2005 - 2 BvR 277/05
    Der Zugang zu Gericht darf nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ).
  • BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvL 4/59

    Kostenrechtsnovelle

  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Prozeßkostenhilfe Asylverfahren

  • BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenerstattungsregelung in § 77 Satz 1 GWB

  • BVerfG, 27.03.1980 - 2 BvR 316/80

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit bei Auswahl von Musterverfahren - …

  • BGH, 05.03.2003 - 2 StR 405/02

    Begriff des Scheinbeweisantrages (Bedeutungslosigkeit; Erforderlichkeit; aufs …

  • LAG Düsseldorf, 11.09.2017 - 9 Sa 42/17

    Verkehrssicherungspflicht im Arbeitsverhältnis bei einem Sturm

    Rn. 61 Sieht man von dem Fall des vorläufigen Rechtsschutzes ab, bei dem eine Einholung von Sachverständigengutachten von Amts wegen nicht in Betracht kommt und deshalb die Einbringung sachverständiger Erkenntnisse letztlich nur über Privatgutachten möglich ist, ist die Erstattungspflicht auf die Fälle beschränkt, in denen schon ein effektiver Parteivortrag ohne ein Sachverständigengutachten nicht möglich ist (vgl. BAG v. 20.08.2007 - 3 AZB 57/06, juris; BGH v. 17.12.2002 - VI ZB 56/02, BGHZ 153, 235) oder die begründete Besorgnis besteht, das Gericht könne auf der Grundlage eines von ihm eingeholten Gutachtens gegen die Partei entscheiden und die Partei dem wirkungsvoll nur durch einen substantiierten, privatgutachterlich unterlegten Angriff auf die Stichhaltigkeit des gerichtlich eingeholten Gutachtens begegnen kann (vgl. BVerfG v. 12.09.2005 - 2 BvR 277/05, NJW 2006, 136).
  • BVerfG, 01.12.2010 - 1 BvR 1682/07

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Rn. 18 1. Das Bundesverfassungsgericht hat die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen zur Reichweite der Gewährleistung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG (§ 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG; vgl. zum effektiven Rechtsschutz im Zivilprozess: BVerfGE 85, 337 ; 88, 118; 97, 169 ; BVerfGK 6, 206 ; vgl. zur Beeinträchtigung des effektiven Rechtsschutzes durch Verfahrenskosten: BVerfGE 11, 139 ; 50, 217 ; 54, 39 ; 85, 337 ; zu Ausschlussfristen: BVerfGK 4, 137 ) bereits entschieden.
  • BVerwG, 26.02.2021 - 5 C 15.19

    Keine Entschädigung für Kommunen und kommunale Zweckverbände wegen überlanger …

    Dafür spricht außerdem, dass das Kostenfestsetzungs- und Erinnerungsverfahren eine eigenständige Bedeutung für die verfassungsrechtlich garantierte Gewährleistung eines effektiven Rechtsschutzes im Hauptsacheverfahren hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. September 2005 - 2 BvR 277/05 [ECLI:DE:BVerfG:2005:rk20050912.2bvr027705] - BVerfGK 6, 206 = juris Rn. 14 f.).
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