Rechtsprechung
| BVerfG, 09.05.2017 - 2 BvR 335/17 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Nichtannahmebeschluss: Zur Vollstreckung von Ordnungshaft wegen Verletzung der einer (insolventen) AG obliegenden Unterlassungspflicht gegen deren insolventen Geschäftsführer - hier: Vollstreckung gegen Organmitglied jedenfalls bei dessen (der AG zugerechnetem) ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 2 S 2 GG, Art 104 Abs 1 S 1 GG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, Art 8 Abs 2 StGBEG, § 765a Abs 1 ZPO
Nichtannahmebeschluss: Zur Vollstreckung von Ordnungshaft wegen Verletzung der einer (insolventen) AG obliegenden Unterlassungspflicht gegen deren insolventen Geschäftsführer - hier: Vollstreckung gegen Organmitglied jedenfalls bei dessen (der AG zugerechnetem) ... - Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde gegen die Vollstreckung von Ordnungshaft; Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Ordnungsgeldfestsetzung nach § 890 Zivilprozessordnung (ZPO); Maßnahmen zur Beugung des Willens des Schuldners
- gesellschaftsrechtskanzlei.com
Ordnungshaft, Vollstreckung, Vollstreckung gegen Organmitglied, Wettbewerbsverbot
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Unterlassungsanspruch gegen AG, Vollstreckung von Ordnungshaft gegen Mitglieder des Vorstands
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Verfassungsbeschwerde gegen die Vollstreckung von Ordnungshaft; Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Ordnungsgeldfestsetzung nach § 890 Zivilprozessordnung ( ZPO ); Maßnahmen zur Beugung des Willens des Schuldners
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Nichtannahmebeschluss: Zur Vollstreckung von Ordnungshaft zur Erzwingung der einer (insolventen) AG obliegenden Unterlassungsverpflichtung gegen deren insolventen Geschäftsführer - hier: Vollstreckung gegen Organmitglied jedenfalls bei dessen (der AG zugerechnetem) ...
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Vollstreckung von Ordnungshaft gegen insolventes Organ einer insolventen juristischen Person
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Vollstreckung von Ordnungshaft gegen Organ einer insolventen juristischen Person zulässig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vollstreckung von Ordnungshaft
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Ordnungshaft wegen Verstoß gegen Wettbewerbsverbot auch bei Insolvenz der Firma
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2017, 3648
- NJW-RR 2017, 957
- ZIP 2017, 1926
- NZI 2018, 201
- NZG 2017, 1027
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (15)
- BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63
'nulla poena sine culpa'
Auszug aus BVerfG, 09.05.2017 - 2 BvR 335/17
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Ordnungsgeldfestsetzung nach § 890 ZPO Stellung genommen (BVerfGE 20, 323 ; 58, 159 ; 84, 82 ).Es muss allerdings gewährleistet sein, dass der Grundsatz "nulla poena sine culpa" gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 20, 323 ; 58, 159 ; 84, 82 ; BVerfG…, Beschluss vom 4. Dezember 2006 - 1 BvR 1200/04 -, juris, Rn. 11).
Rn. 29 Die Festsetzung eines Ordnungsmittels im Sinne des § 890 Abs. 1 ZPO setzt ein Verschulden auf Seiten des Schuldners voraus (vgl. BVerfGE 20, 323 ; 58, 159 ; 84, 82 ).
Ist Schuldner eine juristische Person, kann nur die Schuld der für sie verantwortlich handelnden Personen maßgebend sein (vgl. BVerfGE 20, 323 ).
- BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1443/87
Verfassungsrechtliche Anfroderungen an die Beweisanforderungen bei Feststellung …
Auszug aus BVerfG, 09.05.2017 - 2 BvR 335/17
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Ordnungsgeldfestsetzung nach § 890 ZPO Stellung genommen (BVerfGE 20, 323 ; 58, 159 ; 84, 82 ).Es muss allerdings gewährleistet sein, dass der Grundsatz "nulla poena sine culpa" gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 20, 323 ; 58, 159 ; 84, 82 ; BVerfG…, Beschluss vom 4. Dezember 2006 - 1 BvR 1200/04 -, juris, Rn. 11).
Rn. 29 Die Festsetzung eines Ordnungsmittels im Sinne des § 890 Abs. 1 ZPO setzt ein Verschulden auf Seiten des Schuldners voraus (vgl. BVerfGE 20, 323 ; 58, 159 ; 84, 82 ).
- BVerfG, 14.07.1981 - 1 BvR 575/80
Erzwingung von Unterlassungen und Duldungen in der Zwangsvollstreckung nicht ohne …
Auszug aus BVerfG, 09.05.2017 - 2 BvR 335/17
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Ordnungsgeldfestsetzung nach § 890 ZPO Stellung genommen (BVerfGE 20, 323 ; 58, 159 ; 84, 82 ).Es muss allerdings gewährleistet sein, dass der Grundsatz "nulla poena sine culpa" gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 20, 323 ; 58, 159 ; 84, 82 ; BVerfG…, Beschluss vom 4. Dezember 2006 - 1 BvR 1200/04 -, juris, Rn. 11).
Rn. 29 Die Festsetzung eines Ordnungsmittels im Sinne des § 890 Abs. 1 ZPO setzt ein Verschulden auf Seiten des Schuldners voraus (vgl. BVerfGE 20, 323 ; 58, 159 ; 84, 82 ).
- OLG Stuttgart, 25.01.2017 - 2 W 74/16
Zwangsvollstreckung: Vollstreckung von Ordnungshaft gegen ein Organ der …
Auszug aus BVerfG, 09.05.2017 - 2 BvR 335/17
den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 25. Januar 2017 - 2 W 74/16 -,.Rn. 6 c) Das Oberlandesgericht setzte durch - ebenfalls angefochtenen - Beschluss vom 25. Januar 2017 - 2 W 74/16 - die Ordnungshaft auf 100 Tage herab und wies die sofortige Beschwerde im Übrigen zurück.
- BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82
Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit
Auszug aus BVerfG, 09.05.2017 - 2 BvR 335/17
In verfassungsrechtlicher Hinsicht ist lediglich zu fragen, ob die Entscheidungen der Gerichte Auslegungsfehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 42, 143 ; 67, 213 ; 68, 361 ; stRspr). - BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02
Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt
Auszug aus BVerfG, 09.05.2017 - 2 BvR 335/17
Als zivilrechtliche Beugemaßnahme dienen sie präventiv der Verhinderung künftiger Zuwiderhandlungen; daneben stellen sie repressiv eine strafähnliche Sanktion für die Übertretung des gerichtlichen Verbots dar (BGH…, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - I ZB 118/15 -, juris, Rn. 17, m.w.N.; BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - I ZB 45/02 -, juris, Rn. 38 = BGHZ 156, 335 , m.w.N., stRspr.;… Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 890 Rn. 5;… Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 10. Aufl. 2014, Rn. 1100;… Bendtsen, in: Kindl/Meller-Hannich/Wolf, Zwangsvollstreckung, 2. Aufl. 2013, § 890 Rn. 2;… Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, 7. Aufl. 2015, § 890 Rn. 1 und 25;… für ausschließlich repressiven Charakter des Ordnungsmittels: Brehm, in: Stein/Jonas, ZPO, Bd. 8, 22. Aufl. 2004, § 890 Rn. 3;… für ausschließlichen Beugezweck Sturhahn, in: Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, Kommentar, 6. Aufl. 2016, § 890 Rn. 6, m.w.N.;… offenlassend, z.B. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 75. Aufl. 2017, § 890 Rn. 9). - BGH, 08.12.2016 - I ZB 118/15
Zwangsvollstreckung: Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse bei …
Auszug aus BVerfG, 09.05.2017 - 2 BvR 335/17
Als zivilrechtliche Beugemaßnahme dienen sie präventiv der Verhinderung künftiger Zuwiderhandlungen; daneben stellen sie repressiv eine strafähnliche Sanktion für die Übertretung des gerichtlichen Verbots dar (BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - I ZB 118/15 -, juris, Rn. 17, m.w.N.; BGH…, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - I ZB 45/02 -, juris, Rn. 38 = BGHZ 156, 335 , m.w.N., stRspr.;… Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 890 Rn. 5;… Brox/Walker, Zwangsvollstreckungsrecht, 10. Aufl. 2014, Rn. 1100;… Bendtsen, in: Kindl/Meller-Hannich/Wolf, Zwangsvollstreckung, 2. Aufl. 2013, § 890 Rn. 2;… Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, 7. Aufl. 2015, § 890 Rn. 1 und 25;… für ausschließlich repressiven Charakter des Ordnungsmittels: Brehm, in: Stein/Jonas, ZPO, Bd. 8, 22. Aufl. 2004, § 890 Rn. 3;… für ausschließlichen Beugezweck Sturhahn, in: Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, Kommentar, 6. Aufl. 2016, § 890 Rn. 6, m.w.N.;… offenlassend, z.B. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 75. Aufl. 2017, § 890 Rn. 9). - BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 09.05.2017 - 2 BvR 335/17
In verfassungsrechtlicher Hinsicht ist lediglich zu fragen, ob die Entscheidungen der Gerichte Auslegungsfehler erkennen lassen, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ; 42, 143 ; 67, 213 ; 68, 361 ; stRspr). - BGH, 12.01.2012 - I ZB 43/11
Vollstreckung aus einem Unterlassungstitel gegen eine GmbH und den …
Auszug aus BVerfG, 09.05.2017 - 2 BvR 335/17
Wenn Schuldner des Unterlassungsanspruchs wie hier (nur) eine juristische Person ist, ist das Ordnungsgeld gegen diese und die ersatzweise Ordnungshaft gegen das Organmitglied festzusetzen, das schuldhaft gegen das Verbot verstoßen hat (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - I ZB 43/11 -, juris, Rn. 7;… Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 890 Rn. 6). - BVerfG, 04.12.2006 - 1 BvR 1200/04
Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung eines Ordnungsgeldes im …
Auszug aus BVerfG, 09.05.2017 - 2 BvR 335/17
Es muss allerdings gewährleistet sein, dass der Grundsatz "nulla poena sine culpa" gewahrt bleibt (vgl. BVerfGE 20, 323 ; 58, 159 ; 84, 82 ; BVerfG, Beschluss vom 4. Dezember 2006 - 1 BvR 1200/04 -, juris, Rn. 11). - BGH, 30.09.1993 - I ZR 54/91
Bestimmung der Vertragsstrafe bei Unterlassungsverpflichtung
- BVerfG, 11.05.1976 - 1 BvR 671/70
Deutschland-Magazin
- BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 792/83
Eigenbedarf I
- OLG Düsseldorf, 31.03.2008 - 2 W 29/07
Rücknahme eines Ordnungs- oder Zwangsmittels
- OLG Stuttgart, 10.05.2005 - 2 W 12/05
Verwirkung eines Ordnungsgelds: Zuwiderhandlung gegen ein durch …
- BGH, 23.09.2021 - I ZB 20/21
Zwangsvollstreckung zur Erwirkung einer unvertretbaren Handlung: Verhängung von …
Bei der Verhängung der Zwangsmittel nach § 888 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist daher grundsätzlich in derselben Art zu differenzieren wie bei der Verhängung der Ordnungsmittel nach § 890 Abs. 1 Satz 1 ZPO (vgl. dazu BVerfG, NJW-RR 2017, 957 Rn. 24; BGH…, Urteil vom 16. Mai 1991 - I ZR 218/89, GRUR 1991, 929, 931 [juris Rn. 29] = WRP 1993, 467 - Fachliche Empfehlung II;… Beschluss vom 12. Januar 2012 - I ZB 43/11, GRUR 2012, 541 Rn. 7). - BVerfG, 03.11.2017 - 2 BvR 2135/09
Nichtannahmebeschluss: Zur Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes …
Daneben stellen sie repressiv eine strafähnliche Sanktion für die Übertretung des gerichtlichen Verbots dar (vgl. BVerfGE 20, 323 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Mai 2017 - 2 BvR 335/17 -, juris Rn. 25 f.; BGH…, Beschluss vom 8. Dezember 2016 - I ZB 118/15 -, juris Rn. 17 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - I ZB 45/02 -, BGHZ 156, 335 m.w.N., stRspr.;… Zöller/Stöber, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 890 Rn. 5;… Bendtsen, in: Kindl/Meller-Hannich/Wolf, Zwangsvollstreckung, 3. Aufl. 2015, § 890 Rn. 2;… Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, 7. Aufl. 2015, § 890 Rn. 1 und 25;… für ausschließlich repressiven Charakter des Ordnungsmittels: Brehm, in: Stein/Jonas, ZPO, Bd. 8, 22. Aufl. 2004, § 890 Rn. 3;… für ausschließlichen Beugezweck: Sturhahn, in: Schuschke/Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, Kommentar, 6. Aufl. 2016, § 890 Rn. 6 m.w.N.;… offenlassend z.B. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 75. Aufl. 2017, § 890 Rn. 9).Die Regelung des § 890 ZPO beinhaltet vielmehr - verfassungsrechtlich unbedenklich - ein gestuftes Sanktionensystem, bei dem die nicht originär angeordnete Ordnungshaft nur im Falle der Uneinbringlichkeit des Ordnungsgeldes an dessen Stelle tritt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Mai 2017 - 2 BvR 335/17 -, juris Rn. 38).
- BGH, 21.04.2022 - I ZB 56/21
Unterlassungsvollstreckung: Geltung des außerstrafrechtlichen …
Als zivilrechtliche Beugemaßnahme dienen sie präventiv der Verhinderung künftiger Zuwiderhandlungen, daneben stellen sie repressiv eine strafähnliche Sanktion für die Übertretung des gerichtlichen Verbots dar (BVerfG, GRUR 1967, 213, 215; NJW-RR 2017, 957 [juris Rn. 25];… NJW 2018, 531 [juris Rn. 21] mwN; BGH…, Beschluss vom 23. Oktober 2003 - I ZB 45/02, BGHZ 156, 335 [juris Rn. 38] Euroeinführungsrabatt;… BGH, GRUR 2017, 318 [juris Rn. 17, 19] mwN;… GRUR 2021, 767 [juris Rn. 43]).Kann der Wille des Schuldners durch ein Ordnungsmittel nicht mehr gebeugt werden, schließt dies allerdings ein Ordnungsmittel nicht aus (BVerfG, NJW-RR 2017, 957 [juris Rn. 34 f.]).
- BGH, 18.12.2018 - I ZB 72/17
Zwangsvollstreckungsverfahren: Vollstreckung von Ersatzordnungshaft trotz …
Zur Begründung hat es sich auf seinen in einer Parallelsache ergangenen Beschluss vom 25. Januar 2017 - 2 W 74/16, juris und den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Mai 2017 - 2 BvR 335/17, NJW-RR 2017, 957 bezogen, mit dem die Verfassungsbeschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss vom 25. Januar 2017 nicht zur Entscheidung angenommen worden ist.Dasselbe gilt für die Annahme des Beschwerdegerichts, die Vollstreckungsverjährung habe in der Zeit vom 23. März bis zum 9. Mai 2017 in Bezug auf alle verfahrensgegenständlichen Ordnungsmittel gemäß Art. 9 Abs. 2 Satz 4 Nr. 2 EGStGB geruht, weil das Beschwerdegericht die Vollstreckung aus diesen Beschlüssen mit Beschluss vom 23. März 2017 für die Dauer von fünf Monaten, längstens bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsbeschwerde des Betroffenen in dem Parallelverfahren vor dem Beschwerdegericht mit dem Aktenzeichen 2 W 74/16 ausgesetzt und das Bundesverfassungsgericht diese Entscheidung am 9. Mai 2017 (vgl. BVerfG, NJW-RR 2017, 957) getroffen habe.
- OLG Frankfurt, 25.06.2018 - 8 W 28/18
Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen einen Dritten im Sinne des § 142 ZPO wegen …
Insofern gilt nichts anderes als im Falle der Vollstreckung eines Unterlassungsgebots: Ist Vollstreckungsschuldner eines Unterlassungsgebots nämlich ausschließlich eine juristische Person, ist bei einer schuldhaften Zuwiderhandlung das Ordnungsgeld gegen die juristische Person festzusetzen (vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 09.05.2017 - 2 BvR 335/17, NJW-RR 2017, 957, 958; BGH, Beschluss vom 12.01.2012 - I ZB 43/11, NZG 2012, 320;… Seibel, in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, § 890, Rdnr. 7).Der Vollständigkeit halber sei hinzugefügt, dass lediglich in Bezug auf das Festsetzen von Ordnungshaft das vertretungsberechtigte Organ als Festsetzungsadressat in Betracht kommt (vgl. für § 890 ZPO einerseits BGH, Urteil vom 16.05.1991 - I ZR 218/89, GRUR 1991, 929: Festsetzung von Ordnungshaft gegen die juristische Person, allerdings mit der Maßgabe, dass die Haft an dem Geschäftsführer zu vollziehen ist, und andererseits BVerfG, Beschluss vom 09.05.2017 - 2 BvR 335/17, NJW-RR 2017, 957, 958; BGH, Beschluss vom 12.01.2012 - I ZB 43/11, NZG 2012, 320: Festsetzung der ersatzweise bestimmten Ordnungshaft gegen das Organmitglied, das schuldhaft gegen das Verbot verstoßen hat).
- OLG Frankfurt, 30.12.2024 - 26 W 1/24
Kein Vergütungsanspruch eines GmbH-Geschäftsführers allein aufgrund seiner …
Daneben stellen sie repressiv eine strafähnliche Sanktion für die Übertretung des gerichtlichen Verbots dar (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25.10.1966 - 2 BvR 506/63 -, BVerfGE 20, 323, 332; BVerfGK, Beschluss vom 09.05.2017 - 2 BvR 335/17 -, NJW-RR 2017, 957, 959; BGH, Beschluss 23.10.2003 - I ZB 45/02 -, BGHZ 156, 335, 345 f.; Beschluss vom 08.12.2016 - I ZB 118/15 -, NJW-RR 2017, 382, 383). - OLG Stuttgart, 01.08.2017 - 2 W 5/17
Zwangsvollstreckung: Vollstreckung der Ordnungshaft nach …
Die gegen jenen Beschluss gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 09. Mai 2017 - 2 BvR 335/17, bei juris, nicht zur Entscheidung angenommen.Rn. 40 Davon dass hier eine Aussetzung der Vollziehung von Verfassungs wegen geboten gewesen ist, ist im Parallelverfahren ersichtlich auch das Bundesverfassungsgericht ausgegangen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Februar 2017 - 2 BvR 335/17, bei juris).
- OLG Stuttgart, 08.05.2019 - 2 W 52/18
Ordnungsmittelverfahren: Ordnungsgeldfestsetzung bei Zuwiderhandlung gegen ein …
Das Landgericht hat gegen sie zurecht zwei Ordnungsgelder in Höhe von je 15.000,- EUR und für den Fall der Uneinbringlichkeit Ordnungshaft gegen das verantwortliche Organ (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 25. Januar 2017 - 2 W 74/16 , bei juris [BVerfG Beschluss vom 09. Mai 2017 - 2 BvR 335/17: Nichtannahme der VB; bei juris]) festgesetzt. - OLG Brandenburg, 28.10.2022 - 3 U 109/22
Umfang der Mitwirkungspflicht des Auskunftspflichtigen im Verfahren auf …
Bei der Verhängung der Zwangsmittel nach § 888 Abs. 1 S. 1 ZPO ist daher grundsätzlich in derselben Art zu differenzieren wie bei der Verhängung der Ordnungsmittel nach § 890 Abs. 1 S. 1 ZPO (vgl. dazu BVerfG NJW-RR 2017, 957 Rn. 24;… BGH NJW 1992, 749 = GRUR 1991, 929 (931) Rn. 29 = WRP 1993, 467 - Fachliche Empfehlung II;… GRUR 2012, 541 Rn. 7). - OLG Brandenburg, 28.03.2019 - 13 WF 58/19
Voraussetzungen der Vollstreckung eines Näherungsverbots
Daher setzt die Festsetzung von Ordnungsmitteln Verschulden voraus (BVerfG, NJW-RR 2017, 957, Abs. 25; 2007, 860, Abs. 11, jew. m. Verw. a. d. st. Rspr.). - OLG Karlsruhe, 07.02.2025 - 2 WF 1/25
Verhängung eines Ordnungsgelds wegen Verstoßes gegen befristetes …
- OLG Frankfurt, 27.01.2022 - 26 W 25/21
Ordnungsmittelverfahren: Keine Zurechnung der Kenntnis der …
- OLG Stuttgart, 05.10.2017 - 2 W 4/17
Ordnungsmittelverfahren: Glaubhaftmachung des Zugangs einer Beschwerdeschrift; …
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Rechtsprechung
| BVerfG, 16.02.2017 - 2 BvR 335/17 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
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Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Vollstreckung einer Ordnungshaft zur Durchsetzung einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassenspflicht (§ 890 Abs 1 S 1 ZPO) gegen insolventen Vorstand einer insolventen AG - Verletzung von Art 2 Abs 2 GG möglich - ...
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Art 2 Abs 2 S 2 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, Art 8 Abs 2 StGBEG, § 765a ZPO, § 890 ZPO
Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Vollstreckung einer Ordnungshaft zur Durchsetzung einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassenspflicht (§ 890 Abs 1 S 1 ZPO) gegen insolventen Vorstand einer insolventen AG - Verletzung von Art 2 Abs 2 GG möglich - ... - Wolters Kluwer
Beantragung der Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckung einer Ordnungshaft im Wege der einstweiligen Anordnung; Freiheitsentziehung von 100 Tagen als schwerwiegender und irreparabler Eingriff in das besonders gewichtige Recht auf Freiheit der Person; Abwägung bei ...
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Beantragung der Aussetzung der Vollziehung der Vollstreckung einer Ordnungshaft im Wege der einstweiligen Anordnung; Freiheitsentziehung von 100 Tagen als schwerwiegender und irreparabler Eingriff in das besonders gewichtige Recht auf Freiheit der Person; Abwägung bei ...
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Erlass einer einstweiligen Anordnung: Aussetzung der Vollstreckung einer Ordnungshaft zur Durchsetzung einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassenspflicht (§ 890 Abs 1 S 1 ZPO) gegen insolventen Vorstand einer insolventen AG - Verletzung von Art 2 Abs 2 GG möglich - ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (14)
- OLG Stuttgart, 25.01.2017 - 2 W 74/16
Zwangsvollstreckung: Vollstreckung von Ordnungshaft gegen ein Organ der …
Auszug aus BVerfG, 16.02.2017 - 2 BvR 335/17
den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 25. Januar 2017 - 2 W 74/16 -,.Die Vollstreckung der Ordnungshaft gemäß dem Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 18. August 2015 - 35 O 22/15 KfH - in der geänderten Fassung der Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 25. Januar 2017 - 2 W 74/16 - wird für die Dauer von drei Monaten, längstens bis zu einer Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, ausgesetzt.
Rn. 5 Unter Zurückweisung der sofortigen Beschwerde im Übrigen setzte das Oberlandesgericht durch - ebenfalls angefochtenen - Beschluss vom 25. Januar 2017 - 2 W 74/16 - die Ordnungshaft auf 100 Tage herab.
- BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12
Europäischer Stabilitätsmechanismus
Auszug aus BVerfG, 16.02.2017 - 2 BvR 335/17
Rn. 12 Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 132, 195 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2015 - 2 BvR 2190/14 -, juris, Rn. 16 f., m.w.N.; stRspr). - BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus BVerfG, 16.02.2017 - 2 BvR 335/17
Rn. 13 Die Folgenabwägung gemäß § 32 BVerfGG stützt sich auf eine bloße Einschätzung der Entscheidungswirkungen (BVerfGE 94, 166 ).
- BVerfG, 04.05.2012 - 1 BvR 367/12
Inkrafttreten der Einführung einer gesetzlichen Preisansagepflicht bei …
Auszug aus BVerfG, 16.02.2017 - 2 BvR 335/17
Rn. 12 Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 132, 195 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2015 - 2 BvR 2190/14 -, juris, Rn. 16 f., m.w.N.; stRspr). - BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99
Rehabilitierung bei Abschiebungshaft
Auszug aus BVerfG, 16.02.2017 - 2 BvR 335/17
Eine Freiheitsentziehung von 100 Tagen stellt einen schwerwiegenden und irreparablen Eingriff in das besonders gewichtige (vgl. BVerfGE 65, 317 ) Recht auf Freiheit der Person dar (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 104, 220 ). - BVerfG, 05.08.2015 - 2 BvR 2190/14
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen …
Auszug aus BVerfG, 16.02.2017 - 2 BvR 335/17
Rn. 12 Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens sind die Folgen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber später Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abzuwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde jedoch der Erfolg versagt bliebe (vgl. BVerfGE 131, 47 ; 132, 195 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. August 2015 - 2 BvR 2190/14 -, juris, Rn. 16 f., m.w.N.; stRspr). - BVerfG, 17.09.2013 - 2 BvE 4/13
Eilantrag der NPD gegen den Bundespräsidenten abgelehnt
Auszug aus BVerfG, 16.02.2017 - 2 BvR 335/17
Rn. 11 Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 103, 41 ; 134, 138 ; stRspr). - BVerfG, 29.11.1983 - 2 BvR 704/83
Verfassungsmäßigkeit - Mündel - Willkürverbot - Absehen von weiterer mündlicher …
Auszug aus BVerfG, 16.02.2017 - 2 BvR 335/17
Eine Freiheitsentziehung von 100 Tagen stellt einen schwerwiegenden und irreparablen Eingriff in das besonders gewichtige (vgl. BVerfGE 65, 317 ) Recht auf Freiheit der Person dar (vgl. BVerfGE 22, 178 ; 104, 220 ). - BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00
Akteneinsicht und Anhörung im Parteiverbotsverfahren
Auszug aus BVerfG, 16.02.2017 - 2 BvR 335/17
Rn. 11 Dabei haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des angegriffenen Hoheitsaktes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, die Verfassungsbeschwerde wäre von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 7, 367 ; 103, 41 ; 134, 138 ; stRspr). - BVerfG, 02.12.2009 - 1 BvR 2797/09
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im Hinblick auf eine …
Auszug aus BVerfG, 16.02.2017 - 2 BvR 335/17
Hierbei legt das Bundesverfassungsgericht in aller Regel die Tatsachenfeststellungen und Tatsachenwürdigungen zugrunde, wie sie in den angegriffenen Entscheidungen vorgenommen worden sind (vgl. BVerfGE 34, 211 ; 36, 37 ; BVerfGK 16, 410 ). - BVerfG, 27.05.1958 - 2 BvQ 1/58
Volksbefragung
- BVerfG, 11.07.1967 - 2 BvR 566/66
Einstweilige Anordnung gegen Vollstreckung von Strafurteilen - …
- BVerfG, 24.01.1973 - 1 BvR 16/73
Folgenabwägung bei Ausweisung eines der Unterstützung von Terrororganisationen …
- BVerfG, 27.08.1973 - 1 BvR 282/73
Keine einstweilige Anordnung gegen den Staatsvertrag zur Vergabe von …
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