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Rechtsprechung
   BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 336/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,2336
BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 336/07 (https://dejure.org/2008,2336)
BVerfG, Entscheidung vom 06.05.2008 - 2 BvR 336/07 (https://dejure.org/2008,2336)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Mai 2008 - 2 BvR 336/07 (https://dejure.org/2008,2336)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung von Beamten und Nicht-Beamten durch eine mögliche disziplinarische Belangung letzterer nach Abschluss des Steuerstrafverfahrens infolge der Selbstanzeige; Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch eine ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Mitteilung von im Zuge einer Selbstanzeige offenbarter Steuerdaten eines Beamten und deren Verwertung in einem Disziplinarverfahren

  • datenbank.nwb.de

    Steuerdaten eines Beamten nach dessen Selbstanzeige können an dessen Dienstherrn für ein Disziplinarverfahren weitergegeben werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Dienstvergehen - Selbstanzeige bei Finanzbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Selbstanzeige und disziplinarrechtliche Folgen für Beamte

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Die Datenweitergabe an den Dienstherrn des eine Selbstanzeige erstattenden Beamten ist verfassungsgemäß

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Datenweitergabe an den Dienstherrn des eine Selbstanzeige erstattenden Beamten ist verfassungsgemäß

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Steuerhinterziehung im Disziplinarverfahren - Zur Weitergaben von Informationen an den Dienstherren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3489
  • BB 2009, 1623
 
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Wird zitiert von ... (35)Zitiert selbst (24)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 336/07
    a) Dieses Recht verbürgt einen Schutz gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung oder Weitergabe der individualisierten oder individualisierbaren Daten (vgl. BVerfGE 65, 1 ).

    Da der Einzelne selbst bestimmen kann, innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. BVerfGE 65, 1 ; 103, 21 ; 106, 28 zur Bestimmung der Personen, die von einem Gesprächsinhalt Kenntnis erlangen sollen), greift die Weitergabe dieser Informationen an den Dienstherrn des Beamten in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ein.

    Diese ermöglichen eine im Einzelfall verhältnismäßige Anwendung (a.A. Benda, DStR 1984, S. 351 , welcher die Vorschrift des § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO wegen mangelnder Vorhersehbarkeit der Durchbrechungen im Anschluss an das Volkszählungsurteil - BVerfGE 65, 1 - als verfassungswidrig ansieht).

  • BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83

    Flick-Untersuchungsausschuß

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 336/07
    Diese Verbürgung darf nur im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit und unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingeschränkt werden; die Einschränkung darf dabei nicht weiter gehen als es zum Schutze öffentlicher Interessen unerlässlich ist (vgl. BVerfGE 67, 100 ).

    Zwar ist das Recht auf Wahrung des in § 30 AO gesetzlich umschriebenen Steuergeheimnisses als solches kein Grundrecht (vgl. BVerfGE 67, 100 ).

    Dabei wurde auch beachtet, dass allein der Umstand, dass ein Steuerpflichtiger Angaben macht, um eine nur auf Antrag mögliche Steuerbefreiung, Minderung seiner Steuerschuld oder eine sonstige steuerliche Vergünstigung zu erlangen, grundsätzlich nicht zu einer Abschwächung des grundrechtlich verbürgten Schutzes seiner Daten führt (vgl. BVerfGE 67, 100 ).

  • BVerfG, 07.07.1971 - 1 BvR 775/66

    Private Tonbandvervielfältigungen

    Auszug aus BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 336/07
    Das Rechtsstaatsprinzip gebietet, grundrechtsrelevante Vorschriften in ihren Voraussetzungen und ihrem Inhalt so klar zu formulieren, dass die Rechtslage für den Betroffenen erkennbar ist und er sein Verhalten danach einrichten kann (BVerfGE 21, 73 ; 31, 255 ).

    Die Auslegungsbedürftigkeit nimmt einer Vorschrift noch nicht die gebotene Bestimmtheit; es ist Aufgabe der Rechtsprechung, Zweifelsfragen zu klären (BVerfGE 31, 255 ).

  • BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvL 9/08

    Dienstbeschädigungsausgleich

    Die Auslegungsbedürftigkeit allein nimmt einer Vorschrift daher noch nicht die gebotene Bestimmtheit; es ist vielmehr gerade Aufgabe der Rechtsprechung, Zweifelsfragen zu klären (BVerfGE 21, 209 ; 31, 255 ; 79, 106 ; 102, 254 ; BVerfGK 11, 164 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 336/07 - NJW 2008, S. 3489 ).
  • BVerwG, 29.08.2019 - 7 C 33.17

    Kein presserechtlicher Anspruch auf Auskunft zu steuerlichen Daten

    Die darin enthaltene Aufzählung von Anwendungsfällen eines zwingenden öffentlichen Interesses ist nicht abschließend und lässt Raum für unbenannte Konstellationen (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 336/07 - juris Rn. 15 und 18 f.).

    Die Regelbeispiele engen den Spielraum für die behördliche Entscheidung zwar insoweit ein, als für eine freie Abwägung im Einzelfall kein Raum mehr bleibt, weil der Gesetzgeber damit den Maßstab für das zwingende öffentliche Interesse vorgegeben und die Behörde sich hieran auch für die Anwendung auf unbenannte Fälle zu orientieren hat (BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 336/07 - juris Rn. 15).

    Die Geheimhaltung bestimmter steuerlicher Angaben und Verhältnisse kann durch das grundrechtlich verbürgte Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 2 Abs. 1, Art. 1 Abs. 1 GG geboten sein (BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Mai 2008 - 2 BvR 336/07 - NJW 2008, 3489).

  • VerfGH Bayern, 11.09.2014 - 67-IVa-13

    Beantwortung parlamentarischer Anfragen durch die Staatsregierung

    Gegenstand der parlamentarischen Anfrage sind damit insoweit die steuerlichen Verhältnisse des Herrn Hoeneß im Sinn des § 30 Abs. 2 Nr. 1 AO (vgl. BVerfG vom 6.5.2008 NJW 2008, 3489 f.).

    Die Geheimhaltung bestimmter steuerlicher Angaben und Verhältnisse, deren Weitergabe einen Bezug zum Steuerpflichtigen oder zu privaten Dritten erkennbar werden lässt, kann insbesondere im Hinblick auf das aus Art. 100, 101 BV abgeleitete Recht auf informationelle Selbstbestimmung geboten sein (vgl. BVerfG vom 17.7.1984 BVerfGE 67, 100/142; BVerfG NJW 2008, 3489).

    Die Selbstanzeige nach § 371 AO unterliegt ebenso wie die Steuererklärung dem grundrechtlichen Schutz der Art. 100, 101 BV (vgl. BVerfG NJW 2008, 3489).

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