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Rechtsprechung
   BVerfG, 29.09.2020 - 2 BvR 412/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,31751
BVerfG, 29.09.2020 - 2 BvR 412/20 (https://dejure.org/2020,31751)
BVerfG, Entscheidung vom 29.09.2020 - 2 BvR 412/20 (https://dejure.org/2020,31751)
BVerfG, Entscheidung vom 29. September 2020 - 2 BvR 412/20 (https://dejure.org/2020,31751)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; § 90 Abs. 2 BVerfGG; § 93 Abs. 1 BVerfGG; § 2 Abs. 4 StVollzG NRW
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Anordnung einer gesetzlich nicht vorgesehenen Disziplinarmaßnahme im Strafvollzug auf der Grundlage einer Generalklausel; Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde (kein Offenhalten der Verfassungsbeschwerdefrist durch Einlegen ...

  • openjur.de
  • rechtsinformationen.bund.de

    Nichtannahmebeschluss: Generalklausel des § 2 Abs 4 StVollzG NW keine Grundlage für Ausweitung von Disziplinarmaßnahmen - insoweit verfassungsrechtliche Bedenken gegen fachgerichtliche Rechtsanwendung - unstatthafte Anhörungsrüge hält Monatsfrist des § 93 BVerfGG nicht ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 2 Abs 1 GG, § 93 Abs 1 S 1 BVerfGG, § 2 Abs 4 StVollzG NW, § 80 Abs 1 Nr 4 StVollzG NW
    Nichtannahmebeschluss: Generalklausel des § 2 Abs 4 StVollzG NW keine Grundlage für Ausweitung von Disziplinarmaßnahmen - insoweit verfassungsrechtliche Bedenken gegen fachgerichtliche Rechtsanwendung - unstatthafte Anhörungsrüge hält Monatsfrist des § 93 BVerfGG nicht ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Generalklausel des § 2 Abs. 4 StVollzG NW keine Grundlage für Ausweitung von Disziplinarmaßnahmen; insoweit verfassungsrechtliche Bedenken gegen fachgerichtliche Rechtsanwendung; unstatthafte Anhörungsrüge hält Monatsfrist des § 93 BVerfGG nicht ...

  • rechtsportal.de

    Nichtannahmebeschluss: Generalklausel des § 2 Abs. 4 StVollzG NW keine Grundlage für Ausweitung von Disziplinarmaßnahmen; insoweit verfassungsrechtliche Bedenken gegen fachgerichtliche Rechtsanwendung; unstatthafte Anhörungsrüge hält Monatsfrist des § 93 BVerfGG nicht ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Generalklausel des § 2 Abs 4 StVollzG NW keine Grundlage für Ausweitung von Disziplinarmaßnahmen - insoweit verfassungsrechtliche Bedenken gegen fachgerichtliche Rechtsanwendung - unstatthafte Anhörungsrüge hält Monatsfrist des § 93 BVerfGG nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 14.05.2007 - 1 BvR 730/07

    Verfassungsbeschwerdefrist bei Geltendmachung eines Gehörsverstoßes

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2020 - 2 BvR 412/20
    Die Erhebung der fachgerichtlichen Gehörsrüge war nicht geeignet, die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde offen zu halten, denn sie war von vornherein unzulässig (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 48, 341 ; BVerfGK 11, 203 ).

    Die vom Ausgangsgericht vorgenommene Zurückweisung als unbegründet ist für die Bewertung der Zulässigkeit dieses Rechtsbehelfs mit Blick auf die Monatsfrist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde nicht von Bedeutung und der eigenständigen Prüfung des Bundesverfassungsgerichts ohne Bindungswirkung an die Entscheidung des Fachgerichts überantwortet (vgl. BVerfGK 11, 203 ).

  • BVerfG, 06.06.1978 - 1 BvR 98/76

    Fristbeginn zur erhebung der Verfassungsbeschwerde bei unzulässiger …

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2020 - 2 BvR 412/20
    Die Erhebung der fachgerichtlichen Gehörsrüge war nicht geeignet, die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde offen zu halten, denn sie war von vornherein unzulässig (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 48, 341 ; BVerfGK 11, 203 ).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird durch die Einlegung eines offensichtlich unstatthaften oder offensichtlich unzulässigen Rechtsmittels und die darauf ergehende gerichtliche Entscheidung die Monatsfrist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde nicht neu in Lauf gesetzt (vgl. BVerfGE 48, 341 ).

  • OLG Hamm, 21.01.2020 - 1 Vollz (Ws) 618/19
    Auszug aus BVerfG, 29.09.2020 - 2 BvR 412/20
    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil sie nicht innerhalb der Monatsfrist des § 93 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG ab Zustellung des angegriffenen Beschlusses des Oberlandesgerichts Hamm vom 21. Januar 2020 - III - 1 Vollz (Ws) 618/19 - erhoben wurde.

    Dass das Oberlandesgericht Hamm in seiner Entscheidung vom 6. Februar 2020 - III - 1 Vollz (Ws) 618/19 - die Zulässigkeit der Gehörsrüge ausdrücklich offengelassen hat, kann an diesem Ergebnis nichts ändern.

  • BVerfG, 18.01.2012 - 2 BvR 133/10

    Zur Privatisierung des Maßregelvollzugs: Regelung der Anordnung von …

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2020 - 2 BvR 412/20
    Vor diesem Hintergrund kann dahinstehen, ob die vom Beschwerdeführer gerügte Auslegung und Anwendung des § 2 Abs. 4 des Strafvollzugsgesetzes Nordrhein-Westfalen durch die Entscheidungen des Landgerichts Dortmund vom 4. November 2019 sowie des Oberlandesgerichts Hamm vom 21. Januar 2020 als Eingriffsgrundlage für die Anordnung einer Freizeit- und Umschlusssperre Bedeutung und Tragweite des Grundrechts der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 Abs. 1 GG ausreichend berücksichtigt (zur allgemeinen Handlungsfreiheit vgl. BVerfGE 130, 76 ).
  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2020 - 2 BvR 412/20
    Darin, dass ein Gericht der Rechtsauffassung des Rechtsschutzsuchenden nicht folgt, liegt jedoch kein Gehörsverstoß, der im Gewand der Gehörsrüge verfassungsbeschwerdefristwahrend gerügt werden könnte (vgl. BVerfGE 87, 1 ; BVerfGK 13, 480 ).
  • BVerfG, 25.05.1956 - 1 BvR 83/56

    Fristbeginn fdie Erhebung der Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche …

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2020 - 2 BvR 412/20
    Die Erhebung der fachgerichtlichen Gehörsrüge war nicht geeignet, die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde offen zu halten, denn sie war von vornherein unzulässig (vgl. BVerfGE 5, 17 ; 48, 341 ; BVerfGK 11, 203 ).
  • BVerfG, 28.01.1970 - 1 BvR 719/68

    Augstein

    Auszug aus BVerfG, 29.09.2020 - 2 BvR 412/20
    Offensichtlich unstatthaft oder unzulässig ist ein Rechtsmittel, wenn der Beschwerdeführer nach dem Stand der Rechtsprechung und Lehre bei Einlegung des Rechtsmittels über die Unstatthaftigkeit oder Unzulässigkeit nicht im Ungewissen sein konnte (vgl. BVerfGE 28, 1 ).
  • BVerfG, 30.04.2008 - 2 BvR 706/08
    Auszug aus BVerfG, 29.09.2020 - 2 BvR 412/20
    Darin, dass ein Gericht der Rechtsauffassung des Rechtsschutzsuchenden nicht folgt, liegt jedoch kein Gehörsverstoß, der im Gewand der Gehörsrüge verfassungsbeschwerdefristwahrend gerügt werden könnte (vgl. BVerfGE 87, 1 ; BVerfGK 13, 480 ).
  • BVerfG, 20.03.2025 - 2 BvR 110/23

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Offizierin gegen die disziplinarrechtliche …

    Offensichtlich aussichtslos ist eine Anhörungsrüge unter anderem dann, wenn das Vorbringen als von vornherein ungeeignet erscheint, eine Gehörsverletzung darzulegen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. März 2007 - 2 BvR 120/07 -, Rn. 11 f.;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. August 2010 - 2 BvR 619/10 -, Rn. 1 f.; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. September 2020 - 2 BvR 412/20 -, juris, Rn. 2 f.;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 12. Oktober 2020 - 2 BvR 2460/18 -, Rn. 4).
  • BVerfG, 22.09.2021 - 2 BvR 955/17

    Stattgebender Kammerbeschluss: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 93 Abs 2 …

    Dabei hält die Einlegung eines offensichtlich unstatthaften Rechtsmittels die Verfassungsbeschwerdefrist nicht offen (vgl. BVerfGE 48, 341 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. September 2020 - 2 BvR 412/20 -, juris, Rn. 2).
  • BVerfG, 05.12.2024 - 1 BvR 2406/24

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen eine Kostengrundentscheidung des …

    Die Erhebung der fachgerichtlichen Anhörungsrüge war hier nicht geeignet, die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde offen zu halten (…vgl. zu den Maßstäben m.w.N. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 14. Februar 2000 - 2 BvR 191/00 -, Rn. 3; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. September 2020 - 2 BvR 412/20 -, juris, Rn. 2), denn sie war von vornherein unzulässig.

    Darin, dass ein Gericht der Rechtsauffassung des Rechtsschutzsuchenden nicht folgt, liegt indessen kein Gehörsverstoß, der im Gewand der Anhörungsrüge verfassungsbeschwerdefristwahrend gerügt werden könnte (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. September 2020 - 2 BvR 412/20 -, juris, Rn. 3;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 12. Juli 2023 - 1 BvR 58/23 -, Rn. 15).

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