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   VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 34-IV-22   

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VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 34-IV-22 (https://dejure.org/2023,10089)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27.04.2023 - 34-IV-22 (https://dejure.org/2023,10089)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27. April 2023 - 34-IV-22 (https://dejure.org/2023,10089)
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (19)

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2010 - 114-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 34-IV-22
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. Oktober 2022 - Vf. 15-IV-21; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 11.04.2018 - 160-IV-17
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 34-IV-22
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden Rechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 71-IV-21; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 15-IV-21
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 34-IV-22
    Hierzu muss er den Lebenssachverhalt, aus dem er die Grundrechtsverletzung ableitet, aus sich heraus verständlich wiedergeben und im Einzelnen aufzeigen, welchen verfassungsrechtlichen Anforderungen die angegriffene Maßnahme nicht gerecht werden soll (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. Oktober 2022 - Vf. 15-IV-21; Beschluss vom 23. Februar 2010 - Vf. 114-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.08.2022 - 71-IV-21

    Hinreichende Darlegung der Möglichkeit einer Verletzung des Grundrechts auf

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 34-IV-22
    Wird ein Grundrechtsverstoß durch Verletzung des von den Fachgerichten auszulegenden und anzuwendenden Rechts gerügt, ist darüber hinaus darzulegen und zu begründen, dass und wodurch der Richter die Bedeutung verfassungsbeschwerdefähiger Rechte für den seiner besonderen fachlichen Kompetenz zugewiesenen Normenbereich verfehlt, etwa die Grundrechtsrelevanz der von ihm zu entscheidenden Frage überhaupt nicht gesehen, den Gehalt des maßgeblichen Grundrechts verkannt oder seine Auswirkungen auf das einfache Recht in grundsätzlich fehlerhafter Weise missachtet hat (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. August 2022 - Vf. 71-IV-21; Beschluss vom 11. April 2018 - Vf. 160-IV-17; st. Rspr.).
  • BVerfG, 21.02.2008 - 1 BvR 1987/07

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Salzgitter gegen die Zulassung des Endlagers

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 34-IV-22
    Aus der gerichtlichen Pflicht, Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, folgt nicht, dass ihm auch in der Sache zu entsprechen ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. Oktober 2022 - Vf. 46-IV-22; Beschluss vom 28. August 2015 - Vf. 53-IV-15; vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 1 BvR 1987/07 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 29.03.2010 - 133-IV-09

    Absehen von der Kostenauferlegung für einen Parkverstoß wegen Unbilligkeit

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 34-IV-22
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör kann zudem nur dann verletzt sein, wenn die gerichtliche Entscheidung auf dem gerügten Verstoß beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 12. Mai 2022 - Vf. 63-IV-21; Beschluss vom 29. März 2009 - Vf. 133-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 61-IV-18

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Vollstreckungsabwehrklage gegen den

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 34-IV-22
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 222-IV-20; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15; Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 20.04.2010 - 9-IV-10

    Zum erlaubten Parken auf einer neben dem Gehweg liegenden privaten

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 34-IV-22
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 222-IV-20; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15; Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 29.10.2015 - 17-IV-15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Nebenklägers gegen eine

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 34-IV-22
    Art. 78 Abs. 2 SächsVerf ist daher erst dann verletzt, wenn besondere Umstände deutlich machen, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen wurde (SächsVerfGH, Beschluss vom 9. September 2021 - Vf. 222-IV-20; Beschluss vom 18. Januar 2019 - Vf. 61-IV-18; Beschluss vom 29. Oktober 2015 - Vf. 17-IV-15; Beschluss vom 20. April 2010 - Vf. 9-IV-10; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 21.10.2022 - 46-IV-22

    Übertragung der elterlichen Sorge ganz oder teilweise allein auf einen Elternteil

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.04.2023 - 34-IV-22
    Aus der gerichtlichen Pflicht, Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, folgt nicht, dass ihm auch in der Sache zu entsprechen ist (SächsVerfGH, Beschluss vom 21. Oktober 2022 - Vf. 46-IV-22; Beschluss vom 28. August 2015 - Vf. 53-IV-15; vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Februar 2008 - 1 BvR 1987/07 - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 18.01.2019 - 77-IV-18

    Unangreifbarkeit gerichtlicher Entscheidungen über die Zurückweisung von

  • VerfGH Sachsen, 09.09.2021 - 222-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 92-IV-19

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde wegen mangelhafter Begründung der

  • VerfGH Sachsen, 26.04.2001 - 62-IV-00
  • VerfGH Sachsen, 27.05.2010 - 6-IV-10
  • VerfGH Sachsen, 31.05.2021 - 173-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 10.09.2020 - 13-IV-20
  • VerfGH Sachsen, 12.05.2022 - 63-IV-21
  • VerfGH Sachsen, 28.08.2015 - 53-IV-15
  • VerfGH Sachsen, 25.04.2024 - 23-IV-24
    Allein darin, dass ein Gericht der Rechtsauffassung des Rechtsschutzsuchenden nicht folgt, liegt kein Gehörsverstoß (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2023 - Vf. 34-IV-22; vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. September 2020 - 2 BvR 412/20 - juris Rn. 3).
  • VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 107-IV-23
    Allein darin, dass ein Gericht der Rechtsauffassung des Rechtsschutzsuchenden nicht folgt, liegt kein Gehörsverstoß (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2023 - Vf. 34-IV-22; vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. September 2020 - 2 BvR 412/20 - juris Rn. 3).
  • VerfGH Sachsen, 29.02.2024 - 97-IV-23
    Allein darin, dass ein Gericht der Rechtsauffassung des Rechtsschutzsuchenden nicht folgt, liegt kein Gehörsverstoß (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. April 2023 - Vf. 34-IV-22; vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. September 2020 - 2 BvR 412/20 - juris Rn. 3).
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