Rechtsprechung
| BVerfG, 29.06.2022 - 2 BvR 447/22 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Aufklärung des Risikos schwerwiegender gesundheitlicher Risiken für den Vollstreckungsschuldner infolge einer Zwangsräumung verletzt Art 2 Abs 2 S 1 GG - Berücksichtigung des Art 2 Abs 2 S 1 GG nicht ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 765a Abs 1 S 1 ZPO, § 765a Abs 3 ZPO, § 775 Nr 2 ZPO
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Aufklärung des Risikos schwerwiegender gesundheitlicher Risiken für den Vollstreckungsschuldner infolge einer Zwangsräumung verletzt Art 2 Abs 2 S 1 GG - Berücksichtigung des Art 2 Abs 2 S 1 GG nicht ... - Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Vollstreckungsschutz in einem Räumungsverfahren; Aufklärung des Risikos schwerwiegender gesundheitlicher Risiken für den Vollstreckungsschuldner infolge einer Zwangsräumung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Aufklärung des Risikos schwerwiegender gesundheitlicher Risiken für den Vollstreckungsschuldner infolge einer Zwangsräumung verletzt Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG Berücksichtigung des Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG ...
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Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Aufklärung des Risikos schwerwiegender gesundheitlicher Risiken für den Vollstreckungsschuldner infolge einer Zwangsräumung verletzt Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG Berücksichtigung des Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG ...
- datenbank.nwb.de
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Unzureichende fachgerichtliche Aufklärung des Risikos schwerwiegender gesundheitlicher Risiken für den Vollstreckungsschuldner infolge einer Zwangsräumung verletzt Art 2 Abs 2 S 1 GG - Berücksichtigung des Art 2 Abs 2 S 1 GG nicht ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Antrag eines psychisch erkrankten Räumungsschuldners gegen Räumungsvollstreckung
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Lebens- und Gesundheitsgefahren - und der Vollstreckungsschutz im Räumungsverfahren
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Vollstreckungsschutz bei drohenden schweren Gesundheitsbeeinträchtigungen (IVR 2022, 136)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- WM 2022, 1540
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (17)
- LG München II, 20.12.2021 - 12 T 4785/21
Aussetzung der Räumungsvollstreckung bei Suizidgefahr
Auszug aus BVerfG, 29.06.2022 - 2 BvR 447/22
vom 14. Februar 2022 - 12 T 4785/21 -,.vom 20. Dezember 2021 - 12 T 4785/21 -,.
Der Beschluss des Landgerichts München II vom 20. Dezember 2021 - 12 T 4785/21 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.
Damit wird der Beschluss des Landgerichts München II vom 14. Februar 2022 - 12 T 4785/21 - gegenstandslos.
- BVerfG, 08.09.1997 - 1 BvR 1147/97
Räumungsschutz bei Gesundheits- und Lebensgefahr
Auszug aus BVerfG, 29.06.2022 - 2 BvR 447/22
Die Vollstreckung kann auch aus anderen Gründen eine konkrete Gefahr für das Leben des Schuldners begründen oder wegen schwerwiegender gesundheitlicher Risiken eine mit den guten Sitten unvereinbare Härte im Sinne von § 765a ZPO darstellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. September 1997 - 1 BvR 1147/97 -, juris, Rn. 7;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 2014 - 2 BvR 2455/12 -, juris, Rn. 14;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2014 - 2 BvR 1400/14 -, juris, Rn. 12;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Mai 2022 - 2 BvR 661/22 -, Rn. 21;… BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - V ZB 138/15 -, juris, Rn. 8;… vom 13. August 2009 - I ZB 11/09 -, juris, Rn. 12).Rn. 43 Einzubeziehen sind zudem nicht nur die Gefahren für Leben und Gesundheit des Schuldners während des Räumungsvorgangs, sondern auch die Lebens- und Gesundheitsgefahren im Anschluss an die Zwangsräumung (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. September 1997 - 1 BvR 1147/97 -, juris, Rn. 7;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 2014 - 2 BvR 2455/12 -, juris, Rn. 14;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Mai 2022 - 2 BvR 661/22 -, Rn. 21; BGH…, Beschluss vom 13. August 2009 - I ZB 11/09 -, juris, Rn. 12).
Infolgedessen ist nicht auszuschließen, dass die einer Zwangsvollstreckung entgegenstehenden, unmittelbar der Erhaltung von Leben und Gesundheit dienenden Interessen des Beschwerdeführers im konkreten Fall erheblich schwerer wiegen als die Belange, deren Wahrung die Vollstreckungsmaßnahme dienen soll (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. September 1997 - 1 BvR 1147/97 -, juris, Rn. 6;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 2014 - 2 BvR 2455/12 -, juris, Rn. 15;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Februar 2014 - 2 BvR 2457/13 -, Rn. 15).
- BVerfG, 19.02.2014 - 2 BvR 2455/12
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Aussetzung der Zwangsräumung einer …
Auszug aus BVerfG, 29.06.2022 - 2 BvR 447/22
Die Vollstreckung kann auch aus anderen Gründen eine konkrete Gefahr für das Leben des Schuldners begründen oder wegen schwerwiegender gesundheitlicher Risiken eine mit den guten Sitten unvereinbare Härte im Sinne von § 765a ZPO darstellen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. September 1997 - 1 BvR 1147/97 -, juris, Rn. 7; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 2014 - 2 BvR 2455/12 -, juris, Rn. 14;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2014 - 2 BvR 1400/14 -, juris, Rn. 12;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Mai 2022 - 2 BvR 661/22 -, Rn. 21;… BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - V ZB 138/15 -, juris, Rn. 8;… vom 13. August 2009 - I ZB 11/09 -, juris, Rn. 12).Rn. 43 Einzubeziehen sind zudem nicht nur die Gefahren für Leben und Gesundheit des Schuldners während des Räumungsvorgangs, sondern auch die Lebens- und Gesundheitsgefahren im Anschluss an die Zwangsräumung (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. September 1997 - 1 BvR 1147/97 -, juris, Rn. 7; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 2014 - 2 BvR 2455/12 -, juris, Rn. 14;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Mai 2022 - 2 BvR 661/22 -, Rn. 21; BGH…, Beschluss vom 13. August 2009 - I ZB 11/09 -, juris, Rn. 12).
Infolgedessen ist nicht auszuschließen, dass die einer Zwangsvollstreckung entgegenstehenden, unmittelbar der Erhaltung von Leben und Gesundheit dienenden Interessen des Beschwerdeführers im konkreten Fall erheblich schwerer wiegen als die Belange, deren Wahrung die Vollstreckungsmaßnahme dienen soll (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. September 1997 - 1 BvR 1147/97 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 2014 - 2 BvR 2455/12 -, juris, Rn. 15;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Februar 2014 - 2 BvR 2457/13 -, Rn. 15).
- BVerfG, 26.01.2021 - 2 BvR 1786/20
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss sowie Verlängerung einer einstweiligen …
Auszug aus BVerfG, 29.06.2022 - 2 BvR 447/22
Rn. 39 aa) Die Vollstreckungsgerichte haben in ihrer Verfahrensgestaltung die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit Verfassungsverletzungen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgeschlossen werden und der sich aus dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ergebenden Schutzpflicht staatlicher Organe Genüge getan wird (vgl. BVerfGE 52, 214 ; BVerfGK 6, 5 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Januar 2021 - 2 BvR 1786/20 -, Rn. 27 m.w.N.).Dies setzt aber voraus, dass die Fachgerichte die Geeignetheit der Maßnahmen sorgfältig geprüft und insbesondere deren Vornahme sichergestellt haben (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Januar 2021 - 2 BvR 1786/20 -, juris, Rn. 28 m.w.N.).
Rn. 54 Darüber hinaus wird das Landgericht unter Ausschöpfung der ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Mittel den Möglichkeiten einer Gefahrabwendung nachzugehen haben (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Januar 2021 - 2 BvR 1786/20 -, juris, Rn. 37).
- BGH, 13.08.2009 - I ZB 11/09
Vorliegen einer mit den guten Sitten unvereinbaren Härte i.S.d. § 765a …
Auszug aus BVerfG, 29.06.2022 - 2 BvR 447/22
Die Vollstreckung kann auch aus anderen Gründen eine konkrete Gefahr für das Leben des Schuldners begründen oder wegen schwerwiegender gesundheitlicher Risiken eine mit den guten Sitten unvereinbare Härte im Sinne von § 765a ZPO darstellen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. September 1997 - 1 BvR 1147/97 -, juris, Rn. 7;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 2014 - 2 BvR 2455/12 -, juris, Rn. 14;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2014 - 2 BvR 1400/14 -, juris, Rn. 12;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Mai 2022 - 2 BvR 661/22 -, Rn. 21;… BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - V ZB 138/15 -, juris, Rn. 8; vom 13. August 2009 - I ZB 11/09 -, juris, Rn. 12).Rn. 43 Einzubeziehen sind zudem nicht nur die Gefahren für Leben und Gesundheit des Schuldners während des Räumungsvorgangs, sondern auch die Lebens- und Gesundheitsgefahren im Anschluss an die Zwangsräumung (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. September 1997 - 1 BvR 1147/97 -, juris, Rn. 7;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 2014 - 2 BvR 2455/12 -, juris, Rn. 14;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Mai 2022 - 2 BvR 661/22 -, Rn. 21; BGH, Beschluss vom 13. August 2009 - I ZB 11/09 -, juris, Rn. 12).
- BVerfG, 17.05.2022 - 2 BvR 661/22
Nichtannahmebeschluss: Erfolglose Verfassungsbeschwerde gg Zwangsräumung trotz …
Auszug aus BVerfG, 29.06.2022 - 2 BvR 447/22
Die Vollstreckung kann auch aus anderen Gründen eine konkrete Gefahr für das Leben des Schuldners begründen oder wegen schwerwiegender gesundheitlicher Risiken eine mit den guten Sitten unvereinbare Härte im Sinne von § 765a ZPO darstellen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. September 1997 - 1 BvR 1147/97 -, juris, Rn. 7;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 2014 - 2 BvR 2455/12 -, juris, Rn. 14;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2014 - 2 BvR 1400/14 -, juris, Rn. 12; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Mai 2022 - 2 BvR 661/22 -, Rn. 21;… BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - V ZB 138/15 -, juris, Rn. 8;… vom 13. August 2009 - I ZB 11/09 -, juris, Rn. 12).Rn. 43 Einzubeziehen sind zudem nicht nur die Gefahren für Leben und Gesundheit des Schuldners während des Räumungsvorgangs, sondern auch die Lebens- und Gesundheitsgefahren im Anschluss an die Zwangsräumung (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. September 1997 - 1 BvR 1147/97 -, juris, Rn. 7;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 2014 - 2 BvR 2455/12 -, juris, Rn. 14; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Mai 2022 - 2 BvR 661/22 -, Rn. 21; BGH…, Beschluss vom 13. August 2009 - I ZB 11/09 -, juris, Rn. 12).
- BVerfG, 27.06.2005 - 1 BvR 224/05
Zulässigkeit einer Zwangsräumung bei Suizidgefahr des Schuldners
Auszug aus BVerfG, 29.06.2022 - 2 BvR 447/22
Rn. 39 aa) Die Vollstreckungsgerichte haben in ihrer Verfahrensgestaltung die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit Verfassungsverletzungen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgeschlossen werden und der sich aus dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ergebenden Schutzpflicht staatlicher Organe Genüge getan wird (vgl. BVerfGE 52, 214 ; BVerfGK 6, 5 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Januar 2021 - 2 BvR 1786/20 -, Rn. 27 m.w.N.).Rn. 56 4. Da allein die Aufhebung des Beschlusses des Landgerichts vom 20. Dezember 2021 noch nicht zu einer Einstellung des Zwangsvollstreckungsverfahrens führt, war die einstweilige Aussetzung der Zwangsvollstreckung aus den Endurteilen vom 12. Februar 2020 beziehungsweise vom 13. April 2021 bis zum Erlass einer erneuten Entscheidung des Landgerichts zu verlängern (vgl. BVerfGK 6, 5 ).
- BVerfG, 25.02.2014 - 2 BvR 2457/13
Die Verfassungsbeschwerde betrifft den Umgang mit einer Suizidgefahr in einem auf …
Auszug aus BVerfG, 29.06.2022 - 2 BvR 447/22
Die damit einhergehende Prognoseentscheidung hat er mit Tatsachen zu untermauern (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Februar 2014 - 2 BvR 2457/13 -, Rn. 13 m.w.N.).Infolgedessen ist nicht auszuschließen, dass die einer Zwangsvollstreckung entgegenstehenden, unmittelbar der Erhaltung von Leben und Gesundheit dienenden Interessen des Beschwerdeführers im konkreten Fall erheblich schwerer wiegen als die Belange, deren Wahrung die Vollstreckungsmaßnahme dienen soll (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. September 1997 - 1 BvR 1147/97 -, juris, Rn. 6;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 2014 - 2 BvR 2455/12 -, juris, Rn. 15; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 25. Februar 2014 - 2 BvR 2457/13 -, Rn. 15).
- BVerfG, 03.10.1979 - 1 BvR 614/79
Zwangsvollstreckungsverfahren und Grundsatz Verhältnismäßigkeit
Auszug aus BVerfG, 29.06.2022 - 2 BvR 447/22
Rn. 39 aa) Die Vollstreckungsgerichte haben in ihrer Verfahrensgestaltung die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit Verfassungsverletzungen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgeschlossen werden und der sich aus dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ergebenden Schutzpflicht staatlicher Organe Genüge getan wird (vgl. BVerfGE 52, 214 ; BVerfGK 6, 5 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 26. Januar 2021 - 2 BvR 1786/20 -, Rn. 27 m.w.N.).Dies kann es erfordern, dass Beweisangeboten des Schuldners, ihm drohten schwerwiegende Gesundheitsbeeinträchtigungen, besonders sorgfältig nachgegangen wird (vgl. BVerfGE 52, 214 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. Mai 2019 - 2 BvR 2425/18 -, Rn. 20 m.w.N.).
- BGH, 13.10.2016 - V ZB 138/15
Zwangsversteigerungsverfahren: Vorliegen einer mit den guten Sitten unvereinbaren …
Auszug aus BVerfG, 29.06.2022 - 2 BvR 447/22
Die Vollstreckung kann auch aus anderen Gründen eine konkrete Gefahr für das Leben des Schuldners begründen oder wegen schwerwiegender gesundheitlicher Risiken eine mit den guten Sitten unvereinbare Härte im Sinne von § 765a ZPO darstellen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. September 1997 - 1 BvR 1147/97 -, juris, Rn. 7;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 19. Februar 2014 - 2 BvR 2455/12 -, juris, Rn. 14;… Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juli 2014 - 2 BvR 1400/14 -, juris, Rn. 12;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 17. Mai 2022 - 2 BvR 661/22 -, Rn. 21; BGH, Beschlüsse vom 13. Oktober 2016 - V ZB 138/15 -, juris, Rn. 8;… vom 13. August 2009 - I ZB 11/09 -, juris, Rn. 12). - BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06
Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte
- BVerfG, 29.07.2014 - 2 BvR 1400/14
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Grundrechts auf Leben und …
- BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 767/02
Berufungszulassungsantrag, rechtliches Gehör, grundsätzliche Bedeutung, …
- BGH, 22.05.2019 - VIII ZR 180/18
Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung; sogenannte Sozialklausel in §§ 574 ff. …
- BVerfG, 15.05.2019 - 2 BvR 2425/18
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von Vollstreckungsschutz …
- BGH, 26.05.2020 - VIII ZR 64/19
Kündigung eines Wohnraummietvertrags: Gerichtliche Berücksichtigung des Vortrags …
- BVerfG, 06.07.2016 - 2 BvR 548/16
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Grundrechts auf Leben und …
- BVerfG, 28.07.2026 - 2 BvQ 53/26
Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung eine Zwangsräumung …
Es ist Aufgabe der staatlichen Organe, Grundrechtsverletzungen nach Möglichkeit auszuschließen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juni 2022 - 2 BvR 447/22 -, Rn. 39 m.w.N.).Macht der Vollstreckungsschuldner für den Fall einer Zwangsräumung substantiiert ihm drohende schwerwiegende Gesundheitsgefahren geltend, haben sich die Tatsacheninstanzen - beim Fehlen eigener Sachkunde - zur Achtung verfassungsrechtlich verbürgter Rechtspositionen wie in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG regelmäßig mittels sachverständiger Hilfe ein genaues und nicht nur an der Oberfläche haftendes Bild davon zu verschaffen, welche gesundheitlichen Folgen im Einzelnen mit einem Umzug verbunden sind, insbesondere welchen Schweregrad zu erwartende Gesundheitsbeeinträchtigungen voraussichtlich erreichen werden und mit welcher Wahrscheinlichkeit dies eintreten kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juni 2022 - 2 BvR 447/22 -, Rn. 40 m.w.N.).
Die Vollstreckung kann auch aus anderen Gründen eine konkrete Gefahr für das Leben des Schuldners begründen oder wegen schwerwiegender gesundheitlicher Risiken eine mit den guten Sitten unvereinbare Härte im Sinne von § 765a ZPO darstellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juni 2022 - 2 BvR 447/22 -, Rn. 42 m.w.N.).
Einzubeziehen sind dabei nicht nur die Gefahren für Leben und Gesundheit des Schuldners während des Räumungsvorgangs, sondern auch die Lebens- und Gesundheitsgefahren im Anschluss an die Zwangsräumung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juni 2022 - 2 BvR 447/22 -, Rn. 43 m.w.N.).
Eine unter Beachtung dieser Grundsätze vorgenommene Würdigung aller Umstände kann in besonders gelagerten Einzelfällen dazu führen, dass die Vollstreckung für einen längeren Zeitraum und - in absoluten Ausnahmefällen - auf unbestimmte Zeit einzustellen ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juni 2022 - 2 BvR 447/22 -, Rn. 38;… vom 10. Januar 2024 - 2 BvR 26/24 -, Rn. 7 m.w.N.).
Damit ist den Anforderungen an eine substantiierte Darlegung genügt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juni 2022 - 2 BvR 447/22 -, Rn. 40 m.w.N.).
Dieser Umstand rechtfertigte die Zurückweisung des Antrags jedoch nicht, sondern gab, nachdem die Gerichte eigene Sachkunde nicht dargelegt hatten, Anlass zu weiterer Aufklärung, erforderlichenfalls mittels sachverständiger Hilfe (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juni 2022 - 2 BvR 447/22 -, Rn. 39 f. m.w.N.).
Die Annahme, einer festgestellten Gefahr könne durch andere geeignete Maßnahmen begegnet werden, setzt indes voraus, dass das Vollstreckungsgericht deren Geeignetheit sorgfältig prüft und ihre Vornahme sicherstellt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juni 2022 - 2 BvR 447/22 -, Rn. 44 m.w.N.).
- BGH, 13.12.2022 - VIII ZR 96/22
Räumungsverfahren: Gehörsverletzung bei Nichtberücksichtigung eines …
Diese Verpflichtung zu besonders sorgfältiger Nachprüfung des Parteivorbringens bei schwerwiegenden Eingriffen in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit folgt nicht zuletzt aus der grundrechtlichen Verbürgung in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (…vgl. Senatsurteile vom 22. Mai 2019 - VIII ZR 180/18, aaO Rn. 41, und VIII ZR 167/17, NJW-RR 2019, 972 Rn. 37;… Senatsbeschlüsse vom 26. Mai 2020 - VIII ZR 64/19, aaO Rn. 18;… vom 30. August 2022 - VIII ZR 429/21, aaO Rn. 16;… siehe auch BVerfG, NJW 2022, 2537 Rn. 23; WM 2022, 1540 Rn. 40 [jeweils zu § 765a ZPO]). - BGH, 01.06.2023 - I ZB 108/22
Räumungsvollstreckung gegen den Wohnraummieter: Erforderlichkeit sachverständiger …
Einzubeziehen sind nicht nur die Gefahren für Leben und Gesundheit des Schuldners während des Räumungsvorgangs, sondern auch die Lebens- und Gesundheitsgefahren im Anschluss an die Zwangsräumung (…vgl. BVerfG, NJW 2022, 2537 [juris Rn. 21]; WM 2022, 1540 [juris Rn. 42 f.]; BGH…, Beschluss vom 13. August 2009 - I ZB 11/09, NJW 2009, 3440 [juris Rn. 12]).Rn. 16 2. Das Vollstreckungsgericht hat in seiner Verfahrensgestaltung die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit Verfassungsverletzungen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgeschlossen werden und der sich aus dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ergebenden Schutzpflicht staatlicher Organe Genüge getan wird (…vgl. BVerfGE 52, 214 [juris Rn. 18]; BVerfG, WM 2022, 1540 [juris Rn. 39]; BVerfG…, Beschluss vom 23. März 2023 - 2 BvR 1507/22, juris Rn. 40).
Es hat festzustellen, ob aufgrund einer Maßnahme der Zwangsvollstreckung ernsthaft mit einer Gefahr für Leib oder Leben des Schuldners zu rechnen ist; die damit einhergehenden Prognoseentscheidungen hat es mit Tatsachen zu untermauern (vgl. BVerfG, WM 2022, 1540 [juris Rn. 41]; BVerfG…, Beschluss vom 23. März 2023 - 2 BvR 1507/22, juris Rn. 45; BGH…, Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 199/09, WuM 2011, 122 [juris Rn. 11]).
Rn. 17 Macht der Vollstreckungsschuldner für den Fall einer Zwangsräumung substantiiert ihm drohende schwerwiegende Gesundheitsgefahren geltend, haben sich die Tatsacheninstanzen - beim Fehlen eigener Sachkunde - zur Achtung verfassungsrechtlich verbürgter Rechtspositionen wie in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG regelmäßig mittels sachverständiger Hilfe ein genaues und nicht nur an der Oberfläche haftendes Bild davon zu verschaffen, welche gesundheitlichen Folgen im Einzelnen mit einem Umzug verbunden sind, insbesondere welchen Schweregrad zu erwartende Gesundheitsbeeinträchtigungen voraussichtlich erreichen werden und mit welcher Wahrscheinlichkeit dies eintreten kann (vgl. BVerfG, WM 2022, 1540 [juris Rn. 40]; BVerfG…, Beschluss vom 23. März 2023 - 2 BvR 1507/22, juris Rn. 44; zu § 574 Abs. 1 BGB vgl. BGH…, Beschluss vom 22. Mai 2019 - VIII ZR 180/18, BGHZ 222, 133 [juris Rn. 46];… Beschluss vom 26. Mai 2020 - VIII ZR 64/19, WuM 2020, 504 [juris Rn. 18]).
Dies setzt aber voraus, dass die Fachgerichte die Geeignetheit der Maßnahmen sorgfältig geprüft und insbesondere deren Vornahme sichergestellt haben (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 26. Januar 2021 - 2 BvR 1786/20 [juris Rn. 28]; BVerfG, WM 2022, 1540 [juris Rn. 44]; BGH…, Beschluss vom 21. September 2017 - I ZB 125/16, NJW-RR 2018, 135 [juris Rn. 8] mwN).
- BVerfG, 18.05.2025 - 2 BvQ 32/25
Erfolgreicher Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung betreffend die …
Es ist Aufgabe der staatlichen Organe, Grundrechtsverletzungen nach Möglichkeit auszuschließen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juni 2022 - 2 BvR 447/22 -, Rn. 39 m.w.N.).Macht der Vollstreckungsschuldner für den Fall einer Zwangsräumung substantiiert ihm drohende schwerwiegende Gesundheitsgefahren geltend, haben sich die Tatsacheninstanzen - beim Fehlen eigener Sachkunde - zur Achtung verfassungsrechtlich verbürgter Rechtspositionen wie in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG regelmäßig mittels sachverständiger Hilfe ein genaues und nicht nur an der Oberfläche haftendes Bild davon zu verschaffen, welche gesundheitlichen Folgen im Einzelnen mit einem Umzug verbunden sind, insbesondere welchen Schweregrad zu erwartende Gesundheitsbeeinträchtigungen voraussichtlich erreichen werden und mit welcher Wahrscheinlichkeit dies eintreten kann (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juni 2022 - 2 BvR 447/22 -, Rn. 40 m.w.N.).
Die Vollstreckung kann auch aus anderen Gründen eine konkrete Gefahr für das Leben des Schuldners begründen oder wegen schwerwiegender gesundheitlicher Risiken eine mit den guten Sitten unvereinbare Härte im Sinne von § 765a ZPO darstellen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juni 2022 - 2 BvR 447/22 -, Rn. 42 m.w.N.).
Einzubeziehen sind dabei nicht nur die Gefahren für Leben und Gesundheit des Schuldners während des Räumungsvorgangs, sondern auch die Lebens- und Gesundheitsgefahren im Anschluss an die Zwangsräumung (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juni 2022 - 2 BvR 447/22 -, Rn. 43 m.w.N.).
Eine unter Beachtung dieser Grundsätze vorgenommene Würdigung aller Umstände kann in besonders gelagerten Einzelfällen dazu führen, dass die Vollstreckung für einen längeren Zeitraum und - in absoluten Ausnahmefällen - auf unbestimmte Zeit einzustellen ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juni 2022 - 2 BvR 447/22 -, Rn. 38;… vom 10. Januar 2024 - 2 BvR 26/24 -, Rn. 7 m.w.N.).
- BGH, 26.10.2023 - I ZB 11/23
Befristete Einstellung der Zwangsvollstreckung mit Auflagen zur Sicherung der …
Einzubeziehen sind nicht nur die Gefahren für Leben und Gesundheit des Schuldners während des Räumungsvorgangs, sondern auch die Lebens- und Gesundheitsgefahren im Anschluss an die Zwangsräumung (…vgl. BVerfG, NJW 2022, 2537 [juris Rn. 21]; WM 2022, 1540 [juris Rn. 42 f.]; BGH…, Beschluss vom 13. August 2009 - I ZB 11/09, NJW 2009, 3440 [juris Rn. 12];… BGH, NJW-RR 2023, 1228 [juris Rn. 15]).Rn. 16 2. Das Vollstreckungsgericht hat in seiner Verfahrensgestaltung die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit Verfassungsverletzungen durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ausgeschlossen werden und der sich aus dem Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit ergebenden Schutzpflicht staatlicher Organe Genüge getan wird (…vgl. BVerfGE 52, 214 [juris Rn. 18]; BVerfG, WM 2022, 1540 [juris Rn. 39]; BVerfG…, Beschluss vom 23. März 2023 - 2 BvR 1507/22, juris Rn. 40).
Es hat festzustellen, ob aufgrund einer Maßnahme der Zwangsvollstreckung ernsthaft mit einer Gefahr für Leib oder Leben des Schuldners zu rechnen ist; die damit einhergehenden Prognoseentscheidungen hat es mit Tatsachen zu untermauern (vgl. BVerfG, WM 2022, 1540 [juris Rn. 41]; BVerfG…, Beschluss vom 23. März 2023 - 2 BvR 1507/22, juris Rn. 45; BGH…, Beschluss vom 30. September 2010 - V ZB 199/09, WuM 2011, 122 [juris Rn. 11];… BGH, NJW-RR 2023, 1228 [juris Rn. 16]).
Rn. 17 Macht der Vollstreckungsschuldner für den Fall einer Zwangsräumung substantiiert ihm drohende schwerwiegende Gesundheitsgefahren geltend, haben sich die Tatsacheninstanzen - beim Fehlen eigener Sachkunde - zur Achtung verfassungsrechtlich verbürgter Rechtspositionen wie in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG regelmäßig mittels sachverständiger Hilfe ein genaues und nicht nur an der Oberfläche haftendes Bild davon zu verschaffen, welche gesundheitlichen Folgen im Einzelnen mit einem Umzug verbunden sind, insbesondere welchen Schweregrad zu erwartende Gesundheitsbeeinträchtigungen voraussichtlich erreichen werden und mit welcher Wahrscheinlichkeit dies eintreten kann (…BGH, NJW-RR 2023, 1228 [juris Rn. 17]; vgl. auch BVerfG, WM 2022, 1540 [juris Rn. 40]; BVerfG…, Beschluss vom 23. März 2023 - 2 BvR 1507/22, juris Rn. 44; zu § 574 Abs. 1 BGB vgl. BGH…, Beschluss vom 22. Mai 2019 - VIII ZR 180/18, BGHZ 222, 133 [juris Rn. 46];… Beschluss vom 26. Mai 2020 - VIII ZR 64/19, WuM 2020, 504 [juris Rn. 17]).
Dies setzt aber voraus, dass die Fachgerichte die Geeignetheit der Maßnahmen sorgfältig geprüft und insbesondere deren Vornahme sichergestellt haben (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 26. Januar 2021 - 2 BvR 1786/20, juris Rn. 28; BVerfG, WM 2022, 1540 [juris Rn. 44]; BGH…, Beschluss vom 21. September 2017 - I ZB 125/16, NJW-RR 2018, 135 [juris Rn. 8] mwN;… BGH, NJW-RR 2023, 1228 [juris Rn. 19]).
- BVerfG, 17.08.2023 - 2 BvR 1851/22
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Berücksichtigung grundrechtlicher …
Rn. 103 a) Aufgrund der Zurückverweisung der Sache an das Landgericht steht der Rechtsweg zur Entscheidung über die verfassungsrechtlichen Einwendungen gegen die Entscheidung des Amtsgerichts vom 28. März 2022 wieder offen, sodass die Verfassungsbeschwerde insoweit nach dem in § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommenden Grundsatz der Subsidiarität nicht zur Entscheidung anzunehmen war (vgl. BVerfGK 7, 350 ; 15, 37 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juni 2022 - 2 BvR 447/22 -, Rn. 55).Rn. 115 6. Da allein die Aufhebung des Beschlusses des Landgerichts München I vom 25. August 2022 noch nicht zu einer Einstellung der Zwangsvollstreckung führt, war die einstweilige Aussetzung der Vollstreckung des Schlussurteils des Landgerichts Düsseldorf bis zum Erlass einer erneuten Entscheidung des Landgerichts München I zu verlängern (vgl. BVerfGK 6, 5 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juni 2022 - 2 BvR 447/22 -, Rn. 56).
- BVerfG, 23.03.2023 - 2 BvR 1507/22
Nichtannahmebeschluss: Zur Gewährung von Vollstreckungsschutz gegen eine …
Rn. 44 (a) Macht der Vollstreckungsschuldner für den Fall einer Zwangsräumung substantiiert ihm drohende schwerwiegende Gesundheitsgefahren geltend, haben sich die Tatsacheninstanzen - beim Fehlen eigener Sachkunde - zur Achtung verfassungsrechtlich verbürgter Rechtspositionen wie in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG regelmäßig mittels sachverständiger Hilfe ein genaues und nicht nur an der Oberfläche haftendes Bild davon zu verschaffen, welche gesundheitlichen Folgen im Einzelnen mit einem Umzug verbunden sind, insbesondere welchen Schweregrad zu erwartende Gesundheitsbeeinträchtigungen voraussichtlich erreichen werden und mit welcher Wahrscheinlichkeit dies eintreten kann (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juni 2022 - 2 BvR 447/22 -, Rn. 40). - BVerfG, 14.12.2023 - 2 BvR 1233/23
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Räumungsschutz ohne …
Rn. 20 aa) Macht der Vollstreckungsschuldner für den Fall einer Zwangsräumung substantiiert ihm drohende schwerwiegende Gesundheitsgefahren geltend, haben sich die Tatsacheninstanzen − beim Fehlen eigener Sachkunde − zur Achtung der verfassungsrechtlich verbürgten Rechtspositionen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG regelmäßig mittels sachverständiger Hilfe ein genaues und nicht nur an der Oberfläche haftendes Bild davon zu verschaffen, welche gesundheitlichen Folgen im Einzelnen mit einem Umzug verbunden sind, insbesondere welchen Schweregrad zu erwartende Gesundheitsbeeinträchtigungen voraussichtlich erreichen werden und mit welcher Wahrscheinlichkeit dies eintreten kann (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juni 2022 - 2 BvR 447/22 -, Rn. 40 m.w.N.).Die Vollstreckung kann auch aus anderen Gründen eine konkrete Gefahr für das Leben des Schuldners begründen oder wegen schwerwiegender gesundheitlicher Risiken eine mit den guten Sitten unvereinbare Härte im Sinne des § 765a ZPO darstellen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juni 2022 - 2 BvR 447/22 -, Rn. 42 m.w.N.).
- BGH, 30.08.2022 - VIII ZR 429/21
Räumungsprozess nach Kündigung des Wohnraummietvertrages: Notwendige …
Diese Verpflichtung zu besonders sorgfältiger Nachprüfung des Parteivorbringens bei schwerwiegenden Eingriffen in das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit folgt nicht zuletzt aus der grundrechtlichen Verbürgung in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (…vgl. Senatsurteile vom 22. Mai 2019 - VIII ZR 180/18, BGHZ 222, 133 Rn. 41, und VIII ZR 167/17, NJW-RR 2019, 972 Rn. 37;… Senatsbeschluss vom 26. Mai 2020 - VIII ZR 64/19, NJW-RR 2020, 1019 Rn. 18;… siehe auch BVerfG, WM 2022, 1225 Rn. 23; Beschluss vom 29. Juni 2022 - 2 BvR 447/22, juris Rn. 40). - BVerfG, 13.05.2024 - 2 BvR 26/24
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Versagung von Räumungsschutz trotz …
Das Gericht wäre daher gehalten gewesen, entsprechend den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts in seiner Entscheidung vom 29. Juni 2022 - 2 BvR 447/22 - und dem Beweisangebot der Beschwerdeführerin ein Sachverständigengutachten einzuholen.Ergibt die erforderliche Abwägung, dass die der Zwangsvollstreckung entgegenstehenden, unmittelbar der Erhaltung von Leben und Gesundheit dienenden Interessen des Schuldners im konkreten Fall ersichtlich schwerer wiegen als die Belange, deren Wahrung die Vollstreckungsmaßnahme dienen soll, so kann der trotzdem erfolgende Eingriff das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und das Grundrecht des Schuldners aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verletzen (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Juni 2022 - 2 BvR 447/22 - ).
- BVerfG, 13.12.2023 - 2 BvR 2143/21
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) …
- BVerfG, 07.09.2023 - 2 BvR 1233/23
Erfolgreicher Eilantrag im Verfassungsbeschwerdeverfahren bzgl einer …
- BVerfG, 13.12.2023 - 2 BvR 2204/21
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Willkürverbots (Art 3 Abs 1 GG) …
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Rechtsprechung
| BVerfG, 13.04.2022 - 2 BvR 447/22 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Vorläufige Einstellung einer Räumungsvollstreckung - drohende Gesundheitsgefahr für 78-jährigen, psychisch erkrankten Räumungsschuldner - Folgenabwägung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 2 Abs 2 S 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, § 765a Abs 1 S 1 ZPO, § 775 Nr 2 ZPO, § 885 Abs 1 S 1 ZPO
Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Vorläufige Einstellung einer Räumungsvollstreckung - drohende Gesundheitsgefahr für 78-jährigen, psychisch erkrankten Räumungsschuldner - Folgenabwägung - IWW
- Wolters Kluwer
Vorläufige Einstellung einer Räumungsvollstreckung i.R.e. Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
- rechtsportal.de
BVerfGG § 32 Abs. 1 ; GG Art. 2 Abs. 2 S. 1
Vorläufige Einstellung einer Räumungsvollstreckung i.R.e. Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung - datenbank.nwb.de
Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Vorläufige Einstellung einer Räumungsvollstreckung - drohende Gesundheitsgefahr für 78-jährigen, psychisch erkrankten Räumungsschuldner - Folgenabwägung
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Vorläufige Einstellung einer Räumungsvollstreckung bei drohender Gesundheitsgefahr ...
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- WM 2022, 925
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- LG München II, 14.02.2022 - 12 T 4785/21
Räumung und Herausgabe der Mietwohnung und die Berücksichtigung des psychischen …
Auszug aus BVerfG, 13.04.2022 - 2 BvR 447/22
vom 14. Februar 2022 - 12 T 4785/21 -,.vom 20. Dezember 2021 - 12 T 4785/21 -,.
- BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvK 1/98
Liegenschaftsmodell Schleswig-Holstein
Auszug aus BVerfG, 13.04.2022 - 2 BvR 447/22
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 76, 253 ; 99, 57 ; stRspr). - BVerfG, 28.08.1987 - 1 BvR 1048/87
Einstweilige Anordnung betreffend Untersuchungsmaßnahmen im Bereich des Schlosses …
Auszug aus BVerfG, 13.04.2022 - 2 BvR 447/22
Bei offenem Ausgang des Verfassungsbeschwerdeverfahrens muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen abwägen, die eintreten würden, wenn die einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 76, 253 ; 99, 57 ; stRspr).
- BVerfG, 01.08.2022 - 1 BvQ 50/22
Einstweilige Anordnung, mit der Vollstreckung einer fachgerichtlichen …
Rn. 52 3. Nach § 32 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG wurde wegen der besonderen Dringlichkeit, die sich aus der jederzeit möglichen Vollstreckung der Herausgabepflicht und dem bereits unternommenen Vollstreckungsversuch ergibt, darauf verzichtet, dem Vater als Beteiligtem des Ausgangsverfahrens Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu geben (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 13. April 2022 - 2 BvR 447/22 -, Rn. 10).
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