Rechtsprechung
| BVerfG, 08.03.1994 - 2 BvR 477/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Nachholung des rechtlichen Gehörs gem. § 33a StPO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Nichterschöpfung des Rechtswegs - Möglichkeit der nachträglichen Anhörung - Kein Gebrauch
Verfahrensgang
- BGH, 13.01.1994 - 4 StR 765/93
- BVerfG, 08.03.1994 - 2 BvR 477/94
- BGH, 12.04.1994 - 4 StR 765/93
Papierfundstellen
- NStZ 1994, 498
Wird zitiert von ... (6)
- VerfGH Baden-Württemberg, 13.04.2016 - 1 VB 83/15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen ein amtsgerichtlichen Beschluss in einem …
Die auf eine Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG gestützten Verfassungsbeschwerden werden dort wegen eines (noch) nicht eingelegten Antrags nach § 33a StPO ausdrücklich als "derzeit unzulässig" bezeichnet, was den Schluss nahelegt, dass dieses Zulässigkeitshindernis trotz Überschreitung der Monatsfrist als behebbar erachtet wird (…vgl. BVerfGK 4, 112 - Juris Rn. 1 und 4; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 8.3.1994 - 2 BvR 477/94 -, Juris Rn. 1; ähnlich auch BVerfGE 108, 129). - BVerwG, 28.02.2022 - 9 A 12.21
Herleitung der Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis einer Befangenheit aus …
Der Hinweis der Kläger auf verfassungsgerichtliche Rechtsprechung, der zufolge eine Anhörungsrüge dem Gericht zugleich die Gelegenheit bietet, auch andere verfassungsrechtliche Mängel als die Verletzung rechtlichen Gehörs zu beseitigen (vgl. BVerfG, Kammerbeschuss vom 8. März 1994 - 2 BvR 477/94 - NStZ 1994, 498, Beschlüsse vom 21. Juni 2005 - 2 BvR 658/05 - juris Rn. 8 …und vom 9. März 2009 - 2 BvR 120/09 - juris Rn. 21), geht fehl. - VerfG Brandenburg, 16.03.2018 - VfGBbg 56/16
Verfassungsbeschwerde unbegründet; Auslegung des Rechtsschutzbegehrens; …
Vielmehr wird davon ausgegangen, dass die auf eine Verletzung des rechtlichen Gehörs gestützten Verfassungsbeschwerden, wegen eines (noch) nicht eingelegten Antrags nach § 33a StPO "derzeit unzulässig" seien (vgl. BVerfGK 4, 112, 113; NStZ-RR 2000, 110; NJW 2003, 1513; NStZ-RR 2003, 338; Beschlüsse vom 8. März 1994 - 2 BvR 477/94 -, juris Rn. 1, …und vom 8. April 2004 - 2 BvR 578/04 -, juris Rn. 6; s. auch: NVwZ 2003, 859, 860; NVwZ 2002, 848, zu § 80 Abs. 7 VwGO):.
- BVerfG, 21.06.2005 - 2 BvR 658/05 Rn. 8 § 356a StPO bietet darüber hinaus zugleich auch Gelegenheit, andere mutmaßliche verfassungsrechtliche Mängel zu beseitigen, die mit dem geltend gemachten Gehörsverstoß nicht notwendig in Zusammenhang stehen müssen (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. März 1994 - 2 BvR 477/94 -, NStZ 1994, S. 498 zur vergleichbaren Regelung des § 33a StPO).
- VerfGH Berlin, 22.05.2007 - VerfGH 56/03
Wegen fehlender Rechtswegerschöpfung durch Nichteinlegung der Anhörungsrüge gem § …
Rn. 8 Das unterbliebene Vorgehen nach § 33a StPO macht die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig, da sich die weiteren, das Willkürverbot und den Grundsatz des effektiven Rechtschutzes betreffenden Rügen auf dieselbe Verfahrensgestaltung des Amtsgerichts beziehen, die Anlass zu einem Antrag nach § 33a StPO gegeben hatte, nämlich auf dessen Annahme, der Beschwerdeführer könne mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 25a Abs. 3 Satz 1 StVG nicht geltend machen, den Anhörungsbogen nicht enthalten zu haben (vgl. für Art. 103 Abs. 1 GG: BVerfG, NStZ 1994, 498). - VerfG Brandenburg, 18.04.2002 - VfGBbg 8/02
Begründungserfordernis; Rechtswegerschöpfung; rechtliches Gehör; …
Z.B. gehört bei Verletzung des Anspruches auf rechtliches Gehör (Art. 52 Abs. 3 LV) ein Antrag nach § 33 a Strafprozeßordnung (StPO) zum (zuvor auszuschöpfenden) Rechtsweg nach § 45 Abs. 2 Satz 1 VerfGGBbg; eine Verfassungsbeschwerde ist erst dann zulässig, wenn ein solcher Antrag erfolglos gestellt worden ist (vgl. Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluß vom 20. November 1997 - VfGBbg 29/97 - BVerfG NStZ 1994, 498).
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