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Rechtsprechung
   BVerfG, 25.02.1994 - 2 BvR 50/93, 2 BvR 122/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1685
BVerfG, 25.02.1994 - 2 BvR 50/93, 2 BvR 122/93 (https://dejure.org/1994,1685)
BVerfG, Entscheidung vom 25.02.1994 - 2 BvR 50/93, 2 BvR 122/93 (https://dejure.org/1994,1685)
BVerfG, Entscheidung vom 25. Februar 1994 - 2 BvR 50/93, 2 BvR 122/93 (https://dejure.org/1994,1685)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Nichteingehen auf wesentlichen Tatsachenvortrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verstoß gegen das Willkürverbot - Mitverschulden - Sachwidrige Erwägungen - Beweiswürdigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 2279
 
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Wird zitiert von ... (85)Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1994 - 2 BvR 50/93
    a) Das Bundesverfassungsgericht ist freilich nicht dazu berufen, Entscheidungen anderer Gerichte einer allgemein inhaltlichen Prüfung zu unterziehen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]]. Mithin kommt ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber Entscheidungen der Fachgberichte unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes in seiner Bedeutung als Willkürverbot nur in seltenen Ausnahmefällen, nicht aber schon bei jedem Fehler in der Rechtsanwendung in Betracht [vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 42, 64 [74]; 62, 189 [192]).

    Hinzukommen muß vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 62, 189 [192]; 67, 90 [94]).

  • BVerfG, 10.03.1992 - 2 BvR 430/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung …

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1994 - 2 BvR 50/93
    Bereits mit einer früheren Verfassungsbeschwerde hatten sie erfolgreich ein Urteil des Amtsgerichts Mülheim a.d. Ruhr angegriffen, durch welches sie wegen Verletzung ihrer anwaltlichen Pflichten gesamtschuldnerisch zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 372, 80 DM nebst 4% Zinsen an einen ehemaligen Mandanten verurteilt worden waren (vgl. Beschluß der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 10. März 1992 - 2 BvR 430/91 -, NJW 1992, 2217 f.).

    Die 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit Beschluß vom 10. März 1992 (a.a.O.) das Urteil des Amtsgerichts aufgehoben und die Sache an das Amtsgericht zurückverwiesen:.

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1994 - 2 BvR 50/93
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvorbringens einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so läßt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfGE 86, 133 [146]).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1994 - 2 BvR 50/93
    a) Das Bundesverfassungsgericht ist freilich nicht dazu berufen, Entscheidungen anderer Gerichte einer allgemein inhaltlichen Prüfung zu unterziehen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]]. Mithin kommt ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber Entscheidungen der Fachgberichte unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes in seiner Bedeutung als Willkürverbot nur in seltenen Ausnahmefällen, nicht aber schon bei jedem Fehler in der Rechtsanwendung in Betracht [vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 42, 64 [74]; 62, 189 [192]).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1994 - 2 BvR 50/93
    a) Das Bundesverfassungsgericht ist freilich nicht dazu berufen, Entscheidungen anderer Gerichte einer allgemein inhaltlichen Prüfung zu unterziehen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]]. Mithin kommt ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber Entscheidungen der Fachgberichte unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes in seiner Bedeutung als Willkürverbot nur in seltenen Ausnahmefällen, nicht aber schon bei jedem Fehler in der Rechtsanwendung in Betracht [vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 42, 64 [74]; 62, 189 [192]).
  • BVerfG, 30.10.1990 - 2 BvR 562/88

    Polizeigewahrsam

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1994 - 2 BvR 50/93
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. BVerfGE 11, 218 [220]; 83, 24 [35]; st. Rspr.].
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1994 - 2 BvR 50/93
    Deshalb müssen, damit das Bundesverfassungsgericht einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen kann, im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, daß tatsächliches Vorbringen entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 [295 f.]; 70, 288 [293]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des Zweckentfremdungsverbots …

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1994 - 2 BvR 50/93
    Die Bewertung der für die Frage des Mitverschuldens erheblichen Feststellungen erweist sich daher als willkürlich (vgl. BVerfGE 86, 59 [62 f.]).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1994 - 2 BvR 50/93
    Hinzukommen muß vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfGE 62, 189 [192]; 67, 90 [94]).
  • BVerfG, 01.07.1954 - 1 BvR 361/52

    Bindung durch Rechtsinstanz

    Auszug aus BVerfG, 25.02.1994 - 2 BvR 50/93
    a) Das Bundesverfassungsgericht ist freilich nicht dazu berufen, Entscheidungen anderer Gerichte einer allgemein inhaltlichen Prüfung zu unterziehen (vgl. BVerfGE 18, 85 [92 f.]]. Mithin kommt ein verfassungsgerichtliches Eingreifen gegenüber Entscheidungen der Fachgberichte unter dem Gesichtspunkt der Verletzung des Gleichheitssatzes in seiner Bedeutung als Willkürverbot nur in seltenen Ausnahmefällen, nicht aber schon bei jedem Fehler in der Rechtsanwendung in Betracht [vgl. BVerfGE 4, 1 [7]; 42, 64 [74]; 62, 189 [192]).
  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen …

  • BVerfG, 14.12.1982 - 2 BvR 434/82
  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvR 535/53

    Anspruch auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

  • BGH, 27.03.2003 - V ZR 291/02

    Anforderungen an die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde wegen …

    Erforderlich ist vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht; die Rechtslage muß mithin in krasser Weise verkannt worden sein (BVerfGE 42, 64, 74; 67, 90, 94; 80, 48, 51; 87, 273, 278 f; 89, 1, 14; BVerfG, NJW 1988, 1456, 1458; 1994, 1210, 1211; 1994, 2279; 1996, 1336; 1996, 1531; 1997, 311; 1997, 649; 1998, 2583, 2584; 1999, 207, 208; 2001, 1125 f; BGH, Beschl. v. 25. November 1999, IX ZB 95/99, NJW 2000, 590).

    Damit sich ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG feststellen läßt, müssen demnach besondere Umstände deutlich gemacht werden, die zweifelsfrei darauf schließen lassen, daß tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist (BVerfGE 25, 137, 140; 47, 182, 187 f; 54, 86, 92; 65, 293, 295 f; 69, 233, 246; 70, 288, 293; 85, 386, 404; 88, 366, 375 f; BVerfG, NJW 1994, 2279; NVwZ 1995, 1096; NJW 1998, 2583, 2584; NJW-RR 2002, 68, 69).

  • BGH, 09.07.2020 - IX ZR 289/19

    Anspruch auf Zahlung von Schadensersatz wegen fehlerhafter Rechtsberatung; Keine …

    Das Auslegungsergebnis des Berufungsgerichts ist entgegen der Rüge der Revision auch nicht unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken als nicht mehr verständlich und daher auf sachfremden Erwägungen beruhend anzusehen (vgl. BVerfG, NJW 1994, 2279 mwN).
  • BGH, 13.04.2005 - IV ZR 62/04

    Darlegungs- und Beweislast bei Behauptung einer Brandstiftung

    aa) Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 96, 205, 216 f.; NJW 1994, 2279 m.w.N.; NJW 1993, 254 f.) nur festgestellt werden, wenn sich im Einzelfall klar ergibt, daß das Gericht seiner Pflicht nicht nachgekommen ist, die Ausführungen der Prozeßbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen.

    Hinzu kommen muß vielmehr, daß die fehlerhafte Rechtsanwendung unter Berücksichtigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken nicht mehr verständlich ist und sich daher der Schluß aufdrängt, daß sie auf sachfremden Erwägungen beruht (BVerfG NJW 1994, 2279).

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