Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerfG, 23.05.2002 - 2 BvR 516/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7188
BVerfG, 23.05.2002 - 2 BvR 516/02 (https://dejure.org/2002,7188)
BVerfG, Entscheidung vom 23.05.2002 - 2 BvR 516/02 (https://dejure.org/2002,7188)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Mai 2002 - 2 BvR 516/02 (https://dejure.org/2002,7188)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,7188) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com
  • openjur.de
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2002 - 2 BvR 516/02
    Geht das Gericht allerdings auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2002 - 2 BvR 516/02
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2002 - 2 BvR 516/02
    Geht das Gericht allerdings auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig - …

    Auszug aus BVerfG, 23.05.2002 - 2 BvR 516/02
    Nur unter dieser Voraussetzung hätten die neuen Tatsachen beachtet und die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung nach § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylVfG zugelassen werden müssen (vgl. BVerwGE 70, 24 ;… Marx, Kommentar zum Asylverfahrensgesetz , § 78 Rn. 41).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2019 - 6 A 10460/18

    Wasserversorgung; Benutzungsgebühr; Kosten der Löschwasservorhaltung

    - 2 BvR 516/02 -, juris; BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 46.84 -, BVerwGE 70, 24).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.2018 - 6 A 11120/17

    Abgrenzung von Abrechnungseinheiten für Ausbaubeiträge

    Dazu ist erforderlich, dass eine entscheidungserhebliche Frage aufgeworfen wird, die über den Einzelfall hinaus im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer Klärung bedarf (BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2002 - 2 BvR 516/02 -, juris; BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 46.84 -, BVerwGE 70, 24).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.2019 - 6 A 11643/18

    Nichteinhaltung des Mindestabstandsgebots einer Spielhalle von einer Grundschule; …

    Dazu ist erforderlich, dass eine entscheidungserhebliche Frage aufgeworfen wird, die über den Einzelfall hinaus im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer Klärung bedarf (BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2002 - 2 BvR 516/02 -, juris; BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 46.84 -, BVerwGE 70, 24).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2018 - 6 A 11308/17

    Prinzip der Einmaligkeit der Beitragserhebung; Erlöschen der Beitragspflicht mit …

    Dazu ist erforderlich, dass eine entscheidungserhebliche Frage aufgeworfen wird, die über den Einzelfall hinaus im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer Klärung bedarf (BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2002 - 2 BvR 516/02 -, juris; BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 46.84 -, BVerwGE 70, 24).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2016 - 11 A 239/16

    Berücksichtigung neuer Beweismittel im Berufungszulassungsverfahren

    Rn. 6 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2002 - 2 BvR 516/02 -, juris, Rn 2 ff.; Marx, AsylVfG, Kommentar, 8. Auflage 2014, § 78 Rn. 39, m. w. N.
  • VGH Bayern, 02.08.2012 - 14 ZB 12.30259

    Asylverfahren; Iran; Verfahrensfehler; Grundsätzliche Bedeutung; Neue Tatsachen

    Das gilt aber nur, wenn es sich bei den vorgetragenen Tatsachen um solche von verallgemeinerungsfähiger Bedeutung handelt (vgl. BVerfG vom 23.5.2002 Az. 2 BvR 516/02 RdNr. 2; HessVGH vom 21.11.2003 Az. 10 UZ 984/03.A RdNr. 9; VGH BW vom 4.7.2000 Az. A 9 S 1275/00 RdNr. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerfG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht