Rechtsprechung
| BVerfG, 23.05.2002 - 2 BvR 516/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 90 Abs. 1; ; BVerfGG § 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; AsylVfG § 78 Abs. 3 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde - Grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung - Aussicht auf Erfolg - Berufungszulassungsverfahren - Nachflucht - Asylrecht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Hamburg, 26.01.2000 - 15 VG A 702/95
- OVG Hamburg, 13.02.2002 - 4 Bf 106/00
- BVerfG, 23.05.2002 - 2 BvR 516/02
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerfG, 23.05.2002 - 2 BvR 516/02
Geht das Gericht allerdings auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe
Auszug aus BVerfG, 23.05.2002 - 2 BvR 516/02
Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 ). - BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus BVerfG, 23.05.2002 - 2 BvR 516/02
Geht das Gericht allerdings auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (BVerfGE 47, 182 ; 86, 133 ). - BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84
Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig - …
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.2019 - 6 A 10460/18
Wasserversorgung; Benutzungsgebühr; Kosten der Löschwasservorhaltung
- 2 BvR 516/02 -, juris; BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 46.84 -, BVerwGE 70, 24). - OVG Rheinland-Pfalz, 28.05.2018 - 6 A 11120/17
Abgrenzung von Abrechnungseinheiten für Ausbaubeiträge
Dazu ist erforderlich, dass eine entscheidungserhebliche Frage aufgeworfen wird, die über den Einzelfall hinaus im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer Klärung bedarf (BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2002 - 2 BvR 516/02 -, juris; BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 46.84 -, BVerwGE 70, 24). - OVG Rheinland-Pfalz, 06.08.2019 - 6 A 11643/18
Nichteinhaltung des Mindestabstandsgebots einer Spielhalle von einer Grundschule; …
Dazu ist erforderlich, dass eine entscheidungserhebliche Frage aufgeworfen wird, die über den Einzelfall hinaus im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer Klärung bedarf (BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2002 - 2 BvR 516/02 -, juris; BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 46.84 -, BVerwGE 70, 24).
- OVG Rheinland-Pfalz, 18.07.2018 - 6 A 11308/17
Prinzip der Einmaligkeit der Beitragserhebung; Erlöschen der Beitragspflicht mit …
Dazu ist erforderlich, dass eine entscheidungserhebliche Frage aufgeworfen wird, die über den Einzelfall hinaus im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortentwicklung des Rechts einer Klärung bedarf (BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2002 - 2 BvR 516/02 -, juris; BVerwG, Urteil vom 31. Juli 1984 - 9 C 46.84 -, BVerwGE 70, 24). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2016 - 11 A 239/16
Berücksichtigung neuer Beweismittel im Berufungszulassungsverfahren
Rn. 6 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Mai 2002 - 2 BvR 516/02 -, juris, Rn 2 ff.; Marx, AsylVfG, Kommentar, 8. Auflage 2014, § 78 Rn. 39, m. w. N. - VGH Bayern, 02.08.2012 - 14 ZB 12.30259
Asylverfahren; Iran; Verfahrensfehler; Grundsätzliche Bedeutung; Neue Tatsachen
Das gilt aber nur, wenn es sich bei den vorgetragenen Tatsachen um solche von verallgemeinerungsfähiger Bedeutung handelt (vgl. BVerfG vom 23.5.2002 Az. 2 BvR 516/02 RdNr. 2; HessVGH vom 21.11.2003 Az. 10 UZ 984/03.A RdNr. 9; VGH BW vom 4.7.2000 Az. A 9 S 1275/00 RdNr. 4).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".