Rechtsprechung
| BVerfG, 17.04.2023 - 2 BvR 526/22 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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Art. 100 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 1 GG; § 33a StPO; § 119 Abs. 3 StVollzG
Erfolglose Verfassungsbeschwerde zur Gefangenenvergütung (Anspruch auf rechtliches Gehör; Übergehen eines Antrags auf Vorlage an das Bundesverfassungsgericht; gerichtliche Pflicht zur Überzeugungsbildung hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit anzuwendender Rechtsnormen); ... - openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Nichtannahmebeschluss: Prüfungspflicht des Art 100 Abs 1 S 1 GG trifft auch Instanzgerichte - hier: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von zentralem Parteivortrag im Rechtsbeschwerdeverfahren - allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 100 Abs 1 S 1 GG, Art 103 Abs 1 GG, § 90 Abs 2 S 1 BVerfGG, § 33a StPO, § 120 Abs 1 StVollzG
Nichtannahmebeschluss: Prüfungspflicht des Art 100 Abs 1 S 1 GG trifft auch Instanzgerichte - hier: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von zentralem Parteivortrag im Rechtsbeschwerdeverfahren - allerdings Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde ... - Wolters Kluwer
Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung; Rüge der Grundrechtsverletzung eines Inhaftierten durch die Höhe der Vergütung seiner Arbeit im Strafvollzug
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung; Rüge der Grundrechtsverletzung eines Inhaftierten durch die Höhe der Vergütung seiner Arbeit im Strafvollzug
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Annahme der Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung; Rüge der Grundrechtsverletzung eines Inhaftierten durch die Höhe der Vergütung seiner Arbeit im Strafvollzug
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Das vom Gericht nicht zur Kenntnis genommene Vorbringen
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Vorlagepflicht der Gerichte
Verfahrensgang
- OLG Karlsruhe, 11.02.2022 - 3 Ws 447/21
- BVerfG, 17.04.2023 - 2 BvR 526/22
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (20)
- BVerfG, 16.12.2014 - 1 BvR 2142/11
Unterlassen einer Richtervorlage aufgrund unvertretbarer verfassungskonformer …
Auszug aus BVerfG, 17.04.2023 - 2 BvR 526/22
Im Einzelnen kann und muss sich danach jedes Gericht, ehe es ein Gesetz anwendet, mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes beschäftigen (vgl. BVerfGE 1, 184 ; 2, 406 ) und eine eigene Überzeugung von dessen Verfassungsmäßigkeit oder Verfassungswidrigkeit bilden (vgl. BVerfGE 2, 406 ; 34, 320 ; 138, 64 ).Nicht nur für die Zulässigkeit einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht, sondern bereits auch für das Entstehen der Verpflichtung, ein Gesetz zum Verfahren der konkreten Normenkontrolle dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, ist im Grundsatz auf die Überzeugung des Fachgerichts von der Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes abzustellen (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 80, 54 ; 117, 330 ; 138, 64 ).
- BVerfG, 16.07.2013 - 1 BvR 3057/11
Zur Erforderlichkeit eines fachgerichtlichen Anhörungsrügeverfahrens vor Erhebung …
Auszug aus BVerfG, 17.04.2023 - 2 BvR 526/22
a) Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zum Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG im Regelfall abhängig ist (vgl. BVerfGE 42, 243 ; 74, 358 ; 122, 190 ; 126, 1 ; 134, 106 ; stRspr).Erhebt ein Beschwerdeführer in einem solchen Fall keine Anhörungsrüge, obwohl sie statthaft und nicht offensichtlich aussichtslos wäre, hat das zur Folge, dass die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig ist, sofern die damit gerügten Grundrechtsverletzungen denselben Streitgegenstand betreffen wie der geltend gemachte Gehörsverstoß (vgl. BVerfGE 134, 106 m.w.N.).
- BVerfG, 15.07.1953 - 1 BvL 7/53
Voraussetzungen für eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 17.04.2023 - 2 BvR 526/22
bb) Nach dem allgemeinen richterlichen Prüfungsrecht aus Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG sind alle Gerichte zuständig, im Rahmen der bei ihnen anhängigen Verfahren nachkonstitutionelle gesetzliche Vorschriften auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu prüfen (vgl. BVerfGE 2, 406 ; 34, 320 ).Im Einzelnen kann und muss sich danach jedes Gericht, ehe es ein Gesetz anwendet, mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes beschäftigen (vgl. BVerfGE 1, 184 ; 2, 406 ) und eine eigene Überzeugung von dessen Verfassungsmäßigkeit oder Verfassungswidrigkeit bilden (vgl. BVerfGE 2, 406 ; 34, 320 ; 138, 64 ).
- BVerfG, 27.02.1973 - 2 BvL 8/72
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
Auszug aus BVerfG, 17.04.2023 - 2 BvR 526/22
bb) Nach dem allgemeinen richterlichen Prüfungsrecht aus Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG sind alle Gerichte zuständig, im Rahmen der bei ihnen anhängigen Verfahren nachkonstitutionelle gesetzliche Vorschriften auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz zu prüfen (vgl. BVerfGE 2, 406 ; 34, 320 ).Im Einzelnen kann und muss sich danach jedes Gericht, ehe es ein Gesetz anwendet, mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes beschäftigen (vgl. BVerfGE 1, 184 ; 2, 406 ) und eine eigene Überzeugung von dessen Verfassungsmäßigkeit oder Verfassungswidrigkeit bilden (vgl. BVerfGE 2, 406 ; 34, 320 ; 138, 64 ).
- BVerfG, 26.03.1987 - 2 BvR 589/79
Unschuldsvermutung
Auszug aus BVerfG, 17.04.2023 - 2 BvR 526/22
a) Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zum Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG im Regelfall abhängig ist (vgl. BVerfGE 42, 243 ; 74, 358 ; 122, 190 ; 126, 1 ; 134, 106 ; stRspr). - BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerfG, 17.04.2023 - 2 BvR 526/22
(1) Liegen im Einzelfall besondere Umstände vor, die deutlich machen, dass tatsächliches Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung nicht erwogen worden ist, kommt ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG in Betracht (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 86, 133 ). - BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07
Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer …
Auszug aus BVerfG, 17.04.2023 - 2 BvR 526/22
a) Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zum Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG im Regelfall abhängig ist (vgl. BVerfGE 42, 243 ; 74, 358 ; 122, 190 ; 126, 1 ; 134, 106 ; stRspr). - BVerfG, 13.04.2010 - 1 BvR 216/07
Fachhochschullehrer
Auszug aus BVerfG, 17.04.2023 - 2 BvR 526/22
a) Wird mit der Verfassungsbeschwerde eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG) geltend gemacht, so gehört eine Anhörungsrüge an das Fachgericht zum Rechtsweg, von dessen Erschöpfung die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde gemäß § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG im Regelfall abhängig ist (vgl. BVerfGE 42, 243 ; 74, 358 ; 122, 190 ; 126, 1 ; 134, 106 ; stRspr). - BVerfG, 06.03.2007 - 2 BvR 556/04
Keine Ballungsraumzulage für Beamte zum Ausgleich der erhöhten …
Auszug aus BVerfG, 17.04.2023 - 2 BvR 526/22
Nicht nur für die Zulässigkeit einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht, sondern bereits auch für das Entstehen der Verpflichtung, ein Gesetz zum Verfahren der konkreten Normenkontrolle dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen, ist im Grundsatz auf die Überzeugung des Fachgerichts von der Verfassungswidrigkeit dieses Gesetzes abzustellen (vgl. BVerfGE 78, 104 ; 80, 54 ; 117, 330 ; 138, 64 ). - BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …
Auszug aus BVerfG, 17.04.2023 - 2 BvR 526/22
Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. auch BVerfGE 47, 182 ). - BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05
Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im …
- BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvL 84/86
Verfassungsmäßigkeit der Ratenzahlung bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe
- BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …
- BVerfG, 30.06.1976 - 2 BvR 164/76
Hinweispflicht
- BVerfG, 20.03.1952 - 1 BvL 12/51
Normenkontrolle I
- BVerfG, 15.03.2006 - 2 BvR 917/05
Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz (wirksame Kontrolle; Auslegung der …
- BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen …
- BVerfG, 05.04.1989 - 2 BvL 1/88
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 24.07.2008 - 2 BvR 610/08
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde (Anhörungsrüge); Rechtsbeschwerde …
- BVerfG, 16.02.1965 - 2 BvR 114/60
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
- OLG München, 21.07.2025 - 19 U 3555/22
Vorläufige Vollstreckbarkeit, Dynamische Verweisung, Kostenentscheidung, …
Rn. 32 aa) Jedes Gericht kann und muss sich, bevor es ein Gesetz anwendet, mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes beschäftigen und eine eigene Überzeugung von dessen Verfassungsmäßigkeit oder -widrigkeit bilden, sonst so verletzt es seine Prüfpflichten aus Art. 100 Abs. 1 S. 1 GG (BVerfG, Beschluss v. 17.04.2023, Az. 2 BvR 526/22, Rz. 8;… Beschluss v. 27.02.1973, Az. 2 BvL 8/72, juris Rz. 8;… Beschluss v. 15.07.1953, Az. 1 BvL 7/53, juris Rz. 16 f.). - OLG München, 01.07.2025 - 19 U 3555/22
Anspruch eines Betreibers einer Biogasanlage auf pauschales Entgelt für …
aa) Jedes Gericht kann und muss sich, bevor es ein Gesetz anwendet, mit der Frage der Verfassungsmäßigkeit dieses Gesetzes beschäftigen und eine eigene Überzeugung von dessen Verfassungsmäßigkeit oder -widrigkeit bilden, sonst so verletzt es seine Prüfpflichten aus Art. 100 Abs. 1 S. 1 GG ( BVerfG , Beschluss v. 17.04.2023, Az. 2 BvR 526/22, Rz. 8;… Beschluss v. 27.02.1973, Az. 2 BvL 8/72, juris Rz. 8;… Beschluss v. 15.07.1953, Az. 1 BvL 7/53, juris Rz. 16 f.).
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