Rechtsprechung
| BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 538/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Ausbildung zum Rechtspfleger; Widerspruch gegen die Festsetzung der Dienstbezüge ; Antrag auf Zahlung eines ruhegehaltfähigen Zuschusses ; Befähigungsvoraussetzungen für die Laufbahn des gehobenen Dienstes im bisherigen Bundesgebiet ; Begriff der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nomos.de
, S. 4 (Kurzinformation)
Zuschüsse zur Ergänzung der abgesenkten Ostbesoldung
Sonstiges
- Deutscher Bundestag
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- VG Magdeburg - 3 A 68/95
- VG Halle, 26.01.1999 - 3 A 68/95
- BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 12.99
- BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 538/00
- BVerwG, 25.05.2004 - 2 C 70.03
Papierfundstellen
- NVwZ 2004, 337
- DVBl 2004, 761
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (16)
- BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98
DDR-Dienstzeiten
Auszug aus BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 538/00
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zur Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 101, 54 ; 103, 310 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - Umdruck, S. 17 ff. m.w.N.).Rn. 32 a) Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, wenn also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Regelung fehlt (vgl. BVerfGE 76, 256 ; 83, 89 ; 103, 310 ).
Ob die Auswahl sachgerecht ist, lässt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern nur in Bezug auf die Eigenart des zu regelnden Sachverhalts (vgl. BVerfGE 17, 122 ; 53, 313 ; 75, 108 ; 103, 310 ).
Es kann, sofern nicht von der Verfassung selbst getroffene Wertentscheidungen entgegenstehen, nur die Überschreitung äußerster Grenzen beanstanden, jenseits derer sich gesetzliche Vorschriften bei der Abgrenzung von Lebenssachverhalten als evident sachwidrig erweisen (vgl. BVerfGE 65, 141 ; 103, 310 ).
- BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvR 709/99
Beamtenbesoldung Ost II
Auszug aus BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 538/00
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zur Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 101, 54 ; 103, 310 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - Umdruck, S. 17 ff. m.w.N.).Rn. 37 bb) In Anbetracht des Ziels der schnellen Gewinnung von dringend benötigtem Fachpersonal hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - im Fall des Begünstigungsausschlusses eines Richters, der die universitäre Vorbildung nicht im bisherigen Bundesgebiet erworben hat, entschieden, dass es von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden ist, die Gewährung des Zuschusses an Richter davon abhängig zu machen, ob das nach § 5 des Deutschen Richtergesetzes - DRiG - zu den laufbahnrechtlichen Vorbildungsvoraussetzungen zählende rechtswissenschaftliche Studium sowie die erste juristische Staatsprüfung im bisherigen Bundesgebiet absolviert worden sind.
Sie vermitteln in der Regel keine spezifisch fachbezogenen Kenntnisse und Fähigkeiten, die für die Wahrnehmung der Amtsaufgaben erforderlich sind (vgl. Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 -, Umdruck S. 21), sondern allgemeine (Grund-)Kenntnisse und (Grund-)Fähigkeiten, auf denen die weitere laufbahnbezogene Ausbildung aufbaut (…vgl. Zängl, in: Fürst, GKÖD [Stand Juli 2003], Bd. I, K vor § 15 BBG Rn. 14).
- BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82
Künstlersozialversicherungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 538/00
Ob die Auswahl sachgerecht ist, lässt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern nur in Bezug auf die Eigenart des zu regelnden Sachverhalts (vgl. BVerfGE 17, 122 ; 53, 313 ; 75, 108 ; 103, 310 ).Der normative Gehalt der Gleichheitsbindung erfährt daher seine Konkretisierung jeweils im Hinblick auf die Eigenart des zu regelnden Sachbereichs (vgl. BVerfGE 42, 374 ; 75, 108 ; 78, 232 ; 100, 138 ; 101, 54 ).
- BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 995/95
Schuldrechtsanpassungsgesetz
Auszug aus BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 538/00
Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen zur Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes sind durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts hinreichend geklärt (vgl. BVerfGE 101, 54 ; 103, 310 ; Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 - Umdruck, S. 17 ff. m.w.N.).Der normative Gehalt der Gleichheitsbindung erfährt daher seine Konkretisierung jeweils im Hinblick auf die Eigenart des zu regelnden Sachbereichs (vgl. BVerfGE 42, 374 ; 75, 108 ; 78, 232 ; 100, 138 ; 101, 54 ).
- BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 12.99
Besoldung, abgesenkte - im Beitrittsgebiet; ruhegehaltfähiger Zuschuß zur …
Auszug aus BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 538/00
gegen das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 12.99 - .Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Januar 2000 - BVerwG 2 C 12.99 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.
- BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82
Beamtenversorgung
Auszug aus BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 538/00
Rn. 32 a) Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, wenn also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Regelung fehlt (vgl. BVerfGE 76, 256 ; 83, 89 ; 103, 310 ). - BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94
Rentenüberleitung IV
Auszug aus BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 538/00
Der normative Gehalt der Gleichheitsbindung erfährt daher seine Konkretisierung jeweils im Hinblick auf die Eigenart des zu regelnden Sachbereichs (vgl. BVerfGE 42, 374 ; 75, 108 ; 78, 232 ; 100, 138 ; 101, 54 ). - BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00
Beamtenbesoldung Ost I
Auszug aus BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 538/00
Insoweit wird auf den Beschluss des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 - Bezug genommen. - BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88
100%-Grenze
Auszug aus BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 538/00
Rn. 32 a) Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn die gleiche oder ungleiche Behandlung der geregelten Sachverhalte mit Gesetzlichkeiten, die in der Natur der Sache selbst liegen, und mit einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise nicht mehr vereinbar ist, wenn also bezogen auf den jeweils in Rede stehenden Sachbereich und seine Eigenart ein vernünftiger, einleuchtender Grund für die Regelung fehlt (vgl. BVerfGE 76, 256 ; 83, 89 ; 103, 310 ). - BVerfG, 31.05.1988 - 1 BvL 22/85
Landwirtschaftliche Altershilfe
Auszug aus BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 538/00
Der normative Gehalt der Gleichheitsbindung erfährt daher seine Konkretisierung jeweils im Hinblick auf die Eigenart des zu regelnden Sachbereichs (vgl. BVerfGE 42, 374 ; 75, 108 ; 78, 232 ; 100, 138 ; 101, 54 ). - BVerfG, 11.03.1980 - 1 BvL 20/76
Soldatenversorgungsgesetz
- BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvR 197/73
Verfassungsmäßigkeit des § 19 GewStDV hinsichtlich der Pfanleiher
- BVerfG, 06.10.1983 - 2 BvL 22/80
Stellenzulagen für Soldaten
- BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66
Richterbesoldung I
- BVerfG, 08.10.1963 - 2 BvR 108/62
Wiedergutmachung
- BVerfG, 31.01.1962 - 2 BvL 29/60
Laufbahnvergleich
- BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05
Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und …
Allerdings gehören nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts allgemeine Schul- und Bildungsabschlüsse aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zu der geforderten dienstrechtlichen Vorbildung, weil die fachliche Qualifikation, auf die es insofern maßgeblich ankomme, regelmäßig durch den Vorbereitungsdienst und - soweit vorgeschrieben - die Laufbahnprüfung erworben werde (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 12. Februar 2003 a.a.O. S. 272, Kammerbeschlüsse vom 13. November 2003 a.a.O. und vom 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 - ZBR 2004, 169, 171). - BVerfG, 09.09.2004 - 2 BvR 669/02
Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der sog. Ostbesoldung von Beamten
Fähigkeiten, auf denen die weitere laufbahnbezogene Ausbildung aufbaut (…vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 -, ZBR 2004, S. 100 , und vom 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 -, ZBR 2004, S. 169 und - 2 BvR 1894/99 -, ThürVBl.Um eine gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßende Ungleichbehandlung zu vermeiden, ist es daher geboten, das Tatbestandsmerkmal der Befähigungsvoraussetzungen im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV (a.F.) dahingehend auszulegen, dass es nicht darauf ankommt, wo der zu den Vorbildungsvoraussetzungen gehörende allgemein bildende Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand erworben wurde (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. No-vember 2003 - 2 BvR 1883/99 -, ZBR 2004, S. 100 , und vom 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 -, ZBR 2004, S. 169 und - 2 BvR 1894/99 -, ThürVBl.
- VG Karlsruhe, 10.11.2004 - 11 K 1997/04
Zuschuss nach § 4 BesÜV2Bek 1994-09-10
Des Weiteren verwies sie auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 13. und 09.11.2003, 2 BvR 1883/99 und 2 BvR 538/00.In Anknüpfung daran hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 19.11.2003 (2 BvR 538/00) ausgeführt, der Schulbildung oder einer gleichwertig anerkannten Vorbildung komme für die Erreichung des mit der Zuschussregelung des § 4 Abs. 1 S. 1 der 2. BesÜV (a.F.) verfolgten Zwecks, ausreichend fachlich qualifiziertes Personal für den unverzüglichen Aufbau einer leistungsfähigen rechtsstaatlichen Verwaltung und Rechtspflege in den neuen Ländern zu gewinnen, nur eine untergeordnete Bedeutung zu.
Es sei daher gemäß Art. 3 Abs. 1 GG geboten, das Tatbestandsmerkmal der Befähigungsvoraussetzungen im Sinne von § 4 Abs. 1 S. 1 der BesÜV a.F. dahin auszulegen, dass es nur die spezifisch fachbezogene Vorbildung, nicht aber den zu den Vorbildungsvoraussetzungen der Laufbahnen des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes gehörenden allgemein bildenden Schulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand umfasse (BVerfG, Beschl. v. 19.11.2003, a.a.O.).
- BVerwG, 25.05.2004 - 2 C 70.03
Besoldung, abgesenkte - im Beitrittsgebiet; ruhegehaltsfähiger Zuschuss zur …
Das Bundesverfassungsgericht hat auf die Verfassungsbeschwerde des Klägers mit Beschluss vom 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 - (ZBR 2004, 169) das Urteil aufgehoben und die Sache an das Bundesverwaltungsgericht zurückverwiesen. - BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 15.05
Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und …
Allerdings gehören nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts allgemeine Schul- und Bildungsabschlüsse aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zu der geforderten dienstrechtlichen Vorbildung, weil die fachliche Qualifikation, auf die es insofern maßgeblich ankomme, regelmäßig durch den Vorbereitungsdienst und - soweit vorgeschrieben - die Laufbahnprüfung erworben werde (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 12. Februar 2003 a.a.O. S. 272, Kammerbeschlüsse vom 13. November 2003 a.a.O. und vom 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 - ZBR 2004, 169, 171). - VG Gera, 20.03.2006 - 1 K 2397/04
Besoldung und Versorgung; Befähigungsvoraussetzungen für Ernennung im höheren …
Die zur Entscheidung berufene Kammer hat im Urteil vom 26. April 2005, Az. 1 K 2053/04 Ge (nicht rechtskräftig) ausgeführt, dass nach dem Wortlaut der Vorschrift und der hierzu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (z.B. BVerfG, Beschluss vom 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 - ZBR 2004, 169; BVerwG, Urteil vom 23. Mai 2004, DVBl. 2004, Seite 1415) die Frage, ob der Erwerb des Befähigungsnachweises ununterbrochen und vollkommen vollständig im früheren Bundesgebiet erfolgen musste, nicht geklärt sei.Von daher würde es sich anbieten auf die weitere Motivation des Gesetzgebers abzustellen, nämlich durch die Gewinnung von Fachkräften aus dem bisherigen Bundesgebiet bzw. von Beamten, die dort ausgebildet worden sind, das Vertrauen der Bürger der neuen Länder in Justiz und Verwaltung zu stärken (BVerfG, Beschluss vom 19. November 2003, a.a.O.).
Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 19. November 2003, 2 BvR 538/00, ZBR 2004/169) hat insoweit auch ausgeführt, dass - anders als bei einem Richter oder bei einem Beamten des höheren Dienstes - das Tatbestandsmerkmal der Befähigungsvoraussetzungen bei einem Beamten des gehobenen Dienstes die zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung nicht umfasst.
- OVG Thüringen, 29.10.2009 - 2 KO 893/07
Besoldung und Versorgung; Verjährung von Besoldungsansprüchen; …
Zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Widerspruchsbescheids waren die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Februar 2003 ebenso wie die nachfolgenden (Kammer-)Entscheidungen vom 13. November 2003 (Az.: 2 BvR 1883/99 - ZBR 2004, 100 = DÖD 2004, 140) und vom 19. November 2003 (Az.: 2 BvR 538/00 - NVwZ 2004, 337 = ZBR 2004, 169 = DVBl 2004, 761 sowie Az.: 2 BvR 1894/99 - ThürVBl 2004, 139) längst veröffentlicht und damit ihre Kenntnisnahme objektiv möglich. - BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 25.05
Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und …
Allerdings gehören nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts allgemeine Schul- und Bildungsabschlüsse aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zu der geforderten dienstrechtlichen Vorbildung, weil die fachliche Qualifikation, auf die es insofern maßgeblich ankomme, regelmäßig durch den Vorbereitungsdienst und - soweit vorgeschrieben - die Laufbahnprüfung erworben werde (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 12. Februar 2003 a.a.O. S. 272, Kammerbeschlüsse vom 13. November 2003 a.a.O. und vom 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 - ZBR 2004, 169, 171). - BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 17.05
Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und …
Allerdings gehören nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts allgemeine Schul- und Bildungsabschlüsse aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zu der geforderten dienstrechtlichen Vorbildung, weil die fachliche Qualifikation, auf die es insofern maßgeblich ankomme, regelmäßig durch den Vorbereitungsdienst und - soweit vorgeschrieben - die Laufbahnprüfung erworben werde (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 12. Februar 2003 a.a.O. S. 272, Kammerbeschlüsse vom 13. November 2003 a.a.O. und vom 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 - ZBR 2004, 169, 171). - BAG, 13.03.2008 - 6 AZR 794/06
Zuschuss nach § 4 der 2. BesÜV zur "Ostbesoldung" bei Ausbildung in den alten und …
Um eine gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßende Ungleichbehandlung zu vermeiden, ist es daher geboten, das Tatbestandsmerkmal der Befähigungsvoraussetzungen iSv. § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV aF dahingehend auszulegen, dass es nicht darauf ankommt, wo der zu den Vorbildungsvoraussetzungen gehörende allgemeine Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand erworben wurde (BVerfG 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 - ZBR 2004, 169). - VG Cottbus, 19.06.2009 - 5 K 123/07
Anwendung der 2. BesÜV; Begriff Befähigungsvoraussetzungen; Berufung wg. …
- VG Weimar, 12.07.2005 - 4 K 3880/03
Besoldung und Versorgung; Besoldung und Versorgung; Befähigung; …
- VGH Baden-Württemberg, 24.03.2009 - 4 S 2569/07
Beamtenbesoldung: Verzicht des Dienstherrn auf Einrede der Verjährung
- BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 20.05
Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und …
- OVG Thüringen, 27.03.2007 - 2 KO 112/06
Besoldung und Versorgung; Besoldung und Versorgung; …
- BVerwG, 31.01.2013 - 2 C 27.11
Abgesenkte Dienstbezüge; andere Bewerber; Anpassungsfortbildung; …
- BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 24.05
Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und …
- BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 16.05
Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und …
- BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 429/06
Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet
- VG Frankfurt/Oder, 02.06.2005 - 2 K 1984/98
Absenkung der Bezüge eines Polizeivollzugsbeamten des Bundesgrenzschutzes auf der …
- OVG Sachsen, 02.11.2010 - 2 A 232/10
Zugehörigkeit der einigungsvertraglichen Sonderbestimmungen zum Anwendungsbereich …
- BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 524/06
Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet
- VG Gera, 09.12.2005 - 1 K 562/04
Besoldung und Versorgung; Anspruch auf einen Zuschuss nach der 2. BesÜV
- OVG Sachsen, 03.02.2012 - 2 A 188/08
Soldat, erstmalige Ernennung, abgesenkte Besoldung, Befähigungsvoraussetzung, …
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2011 - 4a N 20.11
Berufungszulassung; Zuschuss zur Ergänzung der Dienstbezüge; Erwerb der …
- OVG Thüringen, 24.09.2009 - 2 KO 433/07
Recht der Landesbeamten; Begriff der "Ernennung" i.S.d. § 4 Abs. 1 S. 1 2. BesÜV …
- VG Weimar, 19.04.2007 - 4 K 581/05
Recht der Landesbeamten; Begriff der "Ernennung" im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 …
- VG Gera, 15.06.2005 - 1 K 2053/04
Kommunalrecht; Erwerb der Befähigungsvoraussetzungen im bisherigen Bundesgebiet; …
- VG Gera, 24.04.2006 - 1 K 2054/04
Besoldung und Versorgung; Befähigungsvoraussetzungen; teilweise Ausbildung im …
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