Rechtsprechung
| BVerfG, 24.04.1997 - 2 BvR 55/97 |
Bandenmäßiger Drogenhandel
§ 30a BtMG ist mit dem GG Grundgesetz vereinbar
Volltextveröffentlichungen (3)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Verfassungsmäßigkeit des Verbrechenstatbestandes dees Bandenhandels im BtMG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 16.02.1996 - 49a 28/95 KLs 13 Js 50087/95
- BGH, 20.11.1996 - 5 StR 558/96
- BVerfG, 24.04.1997 - 2 BvR 55/97
Papierfundstellen
- NJW 1997, 1910
- NStZ-RR 1997, 377
- StV 1997, 407
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92
Cannabis
Auszug aus BVerfG, 24.04.1997 - 2 BvR 55/97
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Beschluß vom 9. März 1994 ausgesprochen, daß der Gesetzgeber mit seiner Zielsetzung, durch das derzeit geltende Betäubungsmittelgesetz die menschliche Gesundheit des Einzelnen sowie der Bevölkerung im ganzen vor den von Betäubungsmitteln ausgehenden Gefahren zu schützen und die Bevölkerung, vor allem Jugendliche, vor Abhängigkeit von Betäubungsmitteln zu bewahren, Gemeinschaftsbelange verfolgt, die vor der Verfassung Bestand haben (vgl. BVerfGE 90, 145 [174 ff.]).Die vom Beschwerdeführer insoweit hervorgehobenen Gesichtspunkte des geringen Suchtpotentials, der nicht sicher feststellbaren "Schrittmacherfunktion" von Cannabis als Einstiegsdroge und der als gering angesehenen unmittelbaren gesundheitlichen Schäden bei mäßigem Genuß sind dabei ausdrücklich hervorgehoben worden (vgl. BVerfGE 90, 145 [179 ff.]).
Das Bundesverfassungsgericht ist gleichwohl zu dem Ergebnis gekommen, daß auch nach dem jetzigen Erkenntnisstand nicht unerhebliche Gefahren und Risiken beim Umgang mit Cannabisprodukten verbleiben, so daß die Gesamtkonzeption des Gesetzes auch in bezug auf diese Betäubungsmittel vor der Verfassung Bestand hat, obwohl sich die von Cannabisprodukten ausgehenden Gesundheitsgefahren aus heutiger Sicht anders darstellen, als der Gesetzgeber bei Erlaß des Gesetzes angenommen hat (vgl. BVerfGE 90, 145 [181]).
Wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse, die für die Richtigkeit der vom Beschwerdeführer dargelegten Auffassung sprechen und von Verfassungs wegen Beachtung verlangen, liegen nicht vor (vgl. BVerfGE 90, 145 [183]).
- BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76
Lebenslange Freiheitsstrafe
Auszug aus BVerfG, 24.04.1997 - 2 BvR 55/97
Aus dem Schuldprinzip, das seine Grundlage in Art. 1 Abs. 1 GG findet (vgl. BVerfGE 45, 187 [228]), und aus dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der aus dem Rechtsstaatsprinzip und den Freiheitsrechten abzuleiten ist, folgt, daß die Schwere einer Straftat und das Verschulden des Täters zu der Strafe in einem gerechten Verhältnis stehen müssen. - BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68
Verfolgungsverjährung
- BVerfG, 23.10.1991 - 1 BvR 850/88
Eilversammlungen
Auszug aus BVerfG, 24.04.1997 - 2 BvR 55/97
Es genügt, wenn sich deren Sinn im Regelfall mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden ermitteln läßt und in Grenzfällen dem Adressaten zumindest das Risiko der Bestrafung erkennbar wird (vgl. BVerfGE 85, 69 [73]; 87, 363 [391 f.]). - BVerfG, 22.06.1988 - 2 BvR 234/87
Fernmeldeanlagengesetz
Auszug aus BVerfG, 24.04.1997 - 2 BvR 55/97
Der Gesetzgeber muß danach bei Erlaß einer Strafvorschrift, die Freiheitsstrafe androht, mit hinreichender Deutlichkeit selbst bestimmen, was strafbar sein soll (vgl. BVerfGE 78, 374 [383]). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe
Auszug aus BVerfG, 24.04.1997 - 2 BvR 55/97
Der Beschwerdeführer erleidet durch die Nichtannahme seiner Verfassungsbeschwerde keinen besonders schweren Nachteil im Sinne von § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG , da seine Verfassungsbeschwerde keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hat (vgl. BVerfGE 90, 22 [25 f.]). - BVerfG, 17.01.1978 - 1 BvL 13/76
Bestimmtheitsgebot
Auszug aus BVerfG, 24.04.1997 - 2 BvR 55/97
Darüber hinaus soll Art. 103 Abs. 2 GG auch sicherstellen, daß über die Strafbarkeit eines Verhaltens der Gesetzgeber und nicht der Richter entscheidet (vgl. BVerfGE 25, 269 [285]; 47, 109 [120]). - BVerfG, 15.06.1989 - 2 BvL 4/87
Vereinsverbot
Auszug aus BVerfG, 24.04.1997 - 2 BvR 55/97
Das Bundesverfassungsgericht kann dessen Entscheidung nicht daraufhin überprüfen, ob er die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat; es hat lediglich darüber zu wachen, daß die Strafvorschrift materiell in Einklang mit den Bestimmungen der Verfassung steht und den ungeschriebenen Verfassungsgrundsätzen sowie Grundentscheidungen des Grundgesetzes entspricht (vgl. BVerfGE 80, 244 [255]). - BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78
Verstrickung in ein Unrechtssystem
Auszug aus BVerfG, 24.04.1997 - 2 BvR 55/97
Tatbestand und Rechtsfolge müssen sachgerecht aufeinander abgestimmt sein (vgl. BVerfGE 54, 100 [108]; stRspr). - BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89
Sonntagsbackverbot
Auszug aus BVerfG, 24.04.1997 - 2 BvR 55/97
Es genügt, wenn sich deren Sinn im Regelfall mit Hilfe der üblichen Auslegungsmethoden ermitteln läßt und in Grenzfällen dem Adressaten zumindest das Risiko der Bestrafung erkennbar wird (vgl. BVerfGE 85, 69 [73]; 87, 363 [391 f.]).
- BGH, 22.03.2001 - GSSt 1/00
Begriff der Bande
Rn. 23 Trotz der erheblichen Kritik am herkömmlichen Bandenbegriff hat die Rechtsprechung bisher keinen Anlaß gesehen, ihre Definition der Bande zu ändern; sie hat es auch nicht für gerechtfertigt gehalten, den vom Bundesverfassungsgericht (NJW 1997, 1910, 1911) gebilligten Begriff der Bande durch das Erfordernis organisatorischer Strukturen restriktiv auszulegen (BGH StV 1997, 592, 593;… BGHR BtMG § 30 a Bande 3). - BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02
Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen
Eine Strafandrohung darf nach Art und Maß dem unter Strafe stehenden Verhalten nicht schlechthin unangemessen sein; Tatbestand und Rechtsfolge müssen sachgerecht aufeinander abgestimmt sein (BVerfG NJW 1994, 1577 und - Kammer - NJW 1997, 1910). - AG Bernau, 11.03.2002 - 3 Cs 387/01
Vorlagebeschluß an das BVerfG wegen vermuteter Verfassungswidrigkeit von …
Der Gesetzgeber habe "darüber zu wachen, dass Strafvorschriften jederzeit materiell im Einklang mit den Bestimmungen der Verfassung stehen und den ungeschriebenen Verfassungsgrundsätzen sowie Grundentscheidungen des Grundgesetzes entsprechen" (vgl. BVerfG NJW 97, 1910, 1911).
- BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 131/00
Außerordentliche Kündigung, Betäubungsmittel
Das Landesarbeitsgericht ist unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (9. März 1994 - 2 BvL 43, 51, 63, 64, 70, 80/92 - und 2 BvR 2031/92 - BVerfGE 90, 145; 20. Januar 2000 - 2 BvR 2382/99 und weitere - DVBl 2000, 622; 24. April 1997 - 2 BvR 55/97 - NJW 1997, 1910; 10. Juni 1997 - 2 BvR 910/97 - NStZ 1997, 498; 24. Juni 1993 - 1 BvR 689/92 - BVerfGE 89, 69) allerdings zutreffend davon ausgegangen, der Kläger habe durch das zweimalige Herstellen und Verabreichen eines "Joints" an den ihm anvertrauten Rehabilitanden W gegen seine Vertragspflichten verstoßen und dieses Fehlverhalten komme als wichtiger Grund iSv § 626 Abs. 1 BGB an sich in Betracht. - VerfGH Berlin, 22.11.2005 - VerfGH 146/05
Teils wegen nicht genügender Substantiierung und fehlender Rechtswegerschöpfung …
Der Gesetzgeber verfolgt mit dem Betäubungsmittelgesetz den Zweck, die menschliche Gesundheit sowohl des Einzelnen wie der Bevölkerung im ganzen vor den von Betäubungsmitteln ausgehenden Gefahren zu schützen und die Bevölkerung, vor allem Jugendliche, vor Abhängigkeit von Betäubungsmitteln zu bewahren (vgl. BVerfGE 90, 145 ; BVerfG, NJW 1997, 1910).Vielmehr geht es auch um die Gestaltung des sozialen Zusammenlebens in einer Weise, die es von sozialschädlichen Wirkungen des Umgangs mit Drogen freihält (vgl. BVerfGE 90, 145 ; BVerfG, NJW 1997, 1910).
- BGH, 06.02.2001 - 4 StR 11/01
Bewertungseinheit (Hinweise, die eine solche Nahe legen); Unerlaubtes …
Die von der Revision gegen die Strafbarkeit des Handeltreibens mit Haschisch geltend gemachten verfassungsrechtlichen Bedenken teilt der Senat nicht (vgl. BVerfGE 90, 145, 174 ff.; BVerfG NJW 1997, 1910). - BVerwG, 14.12.2004 - 2 WD 21.04
Ermittlungsverfahren gegen einen Soldaten auf Grund Einnahme von …
Auch wenn die ursprüngliche Einschätzung des Gesetzgebers bezüglich des Betäubungsmittelgesetzes zu den Gesundheitsgefahren, die von Cannabisprodukten ausgehen, heute nicht uneingeschränkt aufrechterhalten werden kann, ist das Bundesverfassungsgericht gleichwohl zu dem Ergebnis gekommen, dass auch nach dem jetzigen Erkenntnisstand nicht unerhebliche Gefahren und Risiken beim Umgang mit Cannabisprodukten verbleiben, sodass die Gesamtkonzeption des Gesetzes auch in Bezug auf diese Betäubungsmittel vor der Verfassung Bestand hat (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 9. März 1994 - 2 BvL 43, 51, 63, 64, 70, 80/92, 2 BvR 2031/92 - <BVerfGE 90, 145 [181]> und vom 24. April 1997 - 2 BvR 55/97 - <NJW 1997, 1910>). - BGH, 08.10.1997 - 3 StR 299/97
Minder schwerer Fall der erlaubnislosen Einfuhr und Handeltreibens mit …
Das Bundesverfassungsgericht (2. Kammer des 2. Senats) hat erst vor kurzem erneut darauf hingewiesen, "daß auch nach dem jetzigen Erkenntnisstand nicht unerhebliche Gefahren und Risiken beim Umgang mit Cannabisprodukten verbleiben ..." (NJW 1997, 1910). - VG Minden, 14.12.2005 - 11 K 1015/04
Bestehen einer Abgabefreiheit für die Einleitung von Niederschlagswasser; …
Rn. 29 Vgl. zur Bestimmtheit von Strafnormen: BVerfG, Beschluss vom 24.04.1997 - 2 BvR 55/97 -, NJW 1997, 1910 f. - VG Minden, 25.02.2004 - 11 K 5118/03
Selbstüberwachungsverordnung Kanal und Abwasserabgabe
Rn. 24 Vgl. zur Bestimmtheit von Strafnormen: BVerfG, Beschluss vom 24.04.1997 - 2 BvR 55/97 -, NJW 1997, 1910 f. - VG Minden, 14.12.2005 - 11 K 7630/03
Bestehen einer Abgabefreiheit für die Einleitung von Niederschlagswasser in ein …
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