Rechtsprechung
| BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 575/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; EStG § 17
- datenbank.nwb.de
Substanzabspaltungstheorie und Gesamtwertmethode bei Aktienerwerb mittels Bezugsrechten und späterer Veräußerung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 10.12.1996 - 9 K 5273/90
- BFH, 21.01.1999 - IV R 27/97
- BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 575/99
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63
Spezifisches Verfassungsrecht
Auszug aus BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 575/99
Soweit die Würdigung des Tatbestandes, die Auslegung des einfachen Rechts und seine Anwendung auf den einzelnen Fall nicht zu einer Verletzung von spezifischem Verfassungsrecht führt, ist sie der Nachprüfung durch das Bundesverfassungsgericht entzogen (vgl. BVerfGE 18, 85 ). - BVerfG, 03.11.1992 - 1 BvR 1243/88
Erörterungsgebühr
Auszug aus BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 575/99
Da die Annahme von Ersatzvermögensgegenständen nicht dem Begriff der Anschaffungskosten (§ 6 EStG, § 255 Abs. 1 HGB) widerspricht, liegt auch der Gedanke an eine gegen Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 3 GG verstoßende unzulässige Rechtsfortbildung (vgl. BVerfGE 87, 273 m.w.N.) fern. - BFH, 21.01.1999 - IV R 27/97
Kapitalerhöhung gegen Einlagen bei wesentlicher Beteiligung
Auszug aus BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 575/99
gegen das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 21. Januar 1999 - IV R 27/97 - .
- BFH, 07.12.2004 - VIII R 70/02
Bonusaktien als Einnahmen aus Kapitalvermögen
(4) Abweichendes ergibt sich schließlich nicht daraus, dass bei Erhöhung des Nennkapitals durch Umwandlung von Rücklagen nach § 3 KapErhStG die Anschaffungskosten der Altanteile anteilig den neuen Aktien zuzuordnen sind und die Rechtsprechung u.a. auch im Falle des verbilligten Bezugsrechtserwerbs eine Aufspaltung der Anschaffungskosten befürwortet (eingehend BFH-Urteile vom 6. Dezember 1968 IV R 174/67, BFHE 94, 251, BStBl II 1969, 105; vom 21. Januar 1999 IV R 27/97, BFHE 188, 27, BStBl II 1999, 638; dazu Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18. Dezember 2002 2 BvR 575/99, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2003, 292; ebenso bezügl. - FG Niedersachsen, 01.04.2014 - 13 K 315/10
Vornahme einer Wertaufholung nach einer Teilwertabschreibung auf eine Beteiligung …
Rn. 60 aa) Zwar gibt es eine Rechtsprechung des BFH, wonach bei einer Kapitalerhöhung (zumindest bei börsennotierten Kapitalgesellschaften) ein Teil der Anschaffungskosten der alten Aktien auf das Bezugsrecht für die neuen Aktien abgespaltet werden (sog. Abspaltungstheorie, vgl. BFH-Urteil vom 6. Dezember 1968 IV R 174/67, BStBl II 1969, 105; BFH-Urteil vom 20. Februar 1975 IV R 15/71, BStBl II 1975, 505; BFH-Urteil vom 5. März 1986 I R 218/81, juris; BFH-Urteil vom 8. April 1992 I R 128/88, BStBl II 1992, 761; BFH-Urteil vom 21. Januar 1999 IV R 27/97, BStBl II 1999, 638; BFH-Urteil vom 19. Dezember 2000 IX R 100/97, BStBl II 2001, 345; BFH-Urteil vom 22. Mai 2003 IX R 9/00, BStBl II 2003, 712; vgl. auch Beschluss des BVerfG vom 18. Dezember 2002 2 BvR 575/99, HFR 2003, 292).
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