Rechtsprechung
| BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 652/20 |
Volltextveröffentlichungen (9)
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- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Untersuchungsanordnung zum Zwecke der Überprüfung der Dienstfähigkeit eines suchtkranken Polizeibeamten - Nichtbeanstandung der Untersuchungsanordnung durch die Fachgerichte begründet Verletzung des allgemeinen ...
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG, Art 33 Abs 5 GG
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Untersuchungsanordnung zum Zwecke der Überprüfung der Dienstfähigkeit eines suchtkranken Polizeibeamten - Nichtbeanstandung der Untersuchungsanordnung durch die Fachgerichte begründet Verletzung des allgemeinen ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Untersuchungsanordnung zum Zwecke der Überprüfung der Dienstfähigkeit eines suchtkranken Polizeibeamten; Nichtbeanstandung der Untersuchungsanordnung durch die Fachgerichte begründet Verletzung des allgemeinen ...
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Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Untersuchungsanordnung zum Zwecke der Überprüfung der Dienstfähigkeit eines suchtkranken Polizeibeamten; Nichtbeanstandung der Untersuchungsanordnung durch die Fachgerichte begründet Verletzung des allgemeinen ...
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Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Untersuchungsanordnung zum Zwecke der Überprüfung der Dienstfähigkeit eines suchtkranken Polizeibeamten - Nichtbeanstandung der Untersuchungsanordnung durch die Fachgerichte begründet Verletzung des allgemeinen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verfassungsbeschwerde - und die Frage der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedeutung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der alkoholkranke Polizeibeamte - und die Überprüfung seiner Dienstfähigkeit
Verfahrensgang
- BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 209/83
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 362/83
- BVerfG, 09.10.1985 - 1 BvR 362/83
- BVerfG, 20.03.1990 - 1 BvR 209/83
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.1990 - 16 S 27/90
- BVerfG, 24.10.1990 - 1 BvR 1028/90
- VG Frankfurt/Main, 22.01.2020 - 9 L 90/20
- VGH Hessen, 10.03.2020 - 1 B 327/20
- BVerfG, 13.05.2020 - 2 BvR 652/20
- VG Schleswig, 11.09.2020 - 8 B 16/20
- BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 652/20
- OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2020 - 14 MB 2/20
- BVerfG - 2 BvR 652/20 (anhängig)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2021, 217
Wird zitiert von ... (78) Zitiert selbst (25)
- BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
Haschischkonsum
Auszug aus BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 652/20
Hierzu zählt auch der Schutz vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter des Einzelnen (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ; 89, 69 ).Der Schutz ist umso intensiver, je näher die Daten der Intimsphäre des Betroffenen stehen, die als unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung gegenüber aller staatlichen Gewalt Achtung und Schutz beansprucht (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 65, 1 ; 89, 69 ; 130, 151 ).
Denn für den Fall seiner Weigerung muss er mit einer negativen Entscheidung des Dienstherrn mit Blick auf seine Dienstfähigkeit und letztlich mit seiner Zurruhesetzung rechnen (vgl. zum Eingriffscharakter einer straßenverkehrsrechtlichen Untersuchungsanordnung [MPU]: BVerfGE 89, 69 ).
Vielmehr müssen staatliche Maßnahmen hingenommen werden, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit auf gesetzlicher Grundlage unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots getroffen werden, soweit sie nicht den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 65, 1 ; 89, 69 ).
Rn. 35 Auch der Beamte muss allerdings nur solche Einschränkungen seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts hinnehmen, die den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz wahren (vgl. nur BVerfGE 89, 69 ).
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
Volkszählung
Auszug aus BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 652/20
Dieses Recht schützt die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. BVerfGE 65, 1; 80, 367).Hierzu zählt auch der Schutz vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter des Einzelnen (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ; 89, 69 ).
Der Schutz ist umso intensiver, je näher die Daten der Intimsphäre des Betroffenen stehen, die als unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung gegenüber aller staatlichen Gewalt Achtung und Schutz beansprucht (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 65, 1 ; 89, 69 ; 130, 151 ).
Vielmehr müssen staatliche Maßnahmen hingenommen werden, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit auf gesetzlicher Grundlage unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots getroffen werden, soweit sie nicht den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 65, 1 ; 89, 69 ).
- BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71
Ärztliche Schweigepflicht
Auszug aus BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 652/20
Hierzu zählt auch der Schutz vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter des Einzelnen (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 44, 353 ; 65, 1 ; 78, 77 ; 84, 192 ; 89, 69 ).Der Schutz ist umso intensiver, je näher die Daten der Intimsphäre des Betroffenen stehen, die als unantastbarer Bereich privater Lebensgestaltung gegenüber aller staatlichen Gewalt Achtung und Schutz beansprucht (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 65, 1 ; 89, 69 ; 130, 151 ).
Vielmehr müssen staatliche Maßnahmen hingenommen werden, die im überwiegenden Interesse der Allgemeinheit auf gesetzlicher Grundlage unter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgebots getroffen werden, soweit sie nicht den unantastbaren Bereich privater Lebensgestaltung beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 32, 373 ; 65, 1 ; 89, 69 ).
- VGH Hessen, 10.03.2020 - 1 B 327/20
Auszug aus BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 652/20
vom 10. März 2020 - 1 B 327/20 -,.Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 22. Januar 2020 - 9 L 90/20.F - und der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. März 2020 - 1 B 327/20 - verstoßen insoweit gegen Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes, als das Verwaltungsgericht und der Verwaltungsgerichtshof der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundespolizeidirektion Flughafen Frankfurt am Main, nicht einstweilen untersagt haben, die Ziffern 1 und 2 der Untersuchungsanordnung vom 2. Dezember 2019 zu vollziehen.
- BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12
Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß
Auszug aus BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 652/20
Die dem Dienstherrn (einfach-rechtlich) eingeräumte Befugnis, seine Beamten bei Zweifeln an ihrer Dienstfähigkeit ärztlich untersuchen zu lassen, dient der - von Art. 33 Abs. 5 GG geschützten - Gewährleistung der staatlichen Aufgabenerfüllung und damit der Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen (vgl. BVerfGE 148, 296 m.w.N.). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe
Auszug aus BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 652/20
Kommt es auf sie nicht entscheidungserheblich an, ist eine Annahme nach § 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG nicht geboten (vgl. BVerfGE 90, 22 ;… BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. November 2017 - 1 BvR 2440/16, 1 BvR 2441/16 -, Rn. 15). - BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85
Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren
- BVerfG, 09.11.2017 - 1 BvR 2440/16
Nichtannahmebeschluss: keine Verfahrenskostenhilfe im Beratungshilfeverfahren bzw …
Auszug aus BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 652/20
Kommt es auf sie nicht entscheidungserheblich an, ist eine Annahme nach § 93a Abs. 2 Buchstabe a BVerfGG nicht geboten (vgl. BVerfGE 90, 22 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 9. November 2017 - 1 BvR 2440/16, 1 BvR 2441/16 -, Rn. 15). - BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08
Vorratsdatenspeicherung
Auszug aus BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 652/20
Rn. 32 bb) Die angegriffene Untersuchungsanordnung vom 2. Dezember 2019, mit welcher der Beschwerdeführer verpflichtet wird, sich einer kompletten körperlichen Untersuchung nebst Befragung zur gesundheitlichen, persönlichen und sozialen Situation im dienstlichen und im privaten Umfeld zu unterziehen, greift in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein; der Eingriff besteht dabei sowohl in der vorgesehenen Datenerhebung als auch in der vorgesehenen Datenspeicherung und -verwendung (vgl. zu Letzterem BVerfGE 100, 313 ; 115, 320 ; 120, 378 ; 125, 260 ). - BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94
Telekommunikationsüberwachung I
Auszug aus BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 652/20
Rn. 32 bb) Die angegriffene Untersuchungsanordnung vom 2. Dezember 2019, mit welcher der Beschwerdeführer verpflichtet wird, sich einer kompletten körperlichen Untersuchung nebst Befragung zur gesundheitlichen, persönlichen und sozialen Situation im dienstlichen und im privaten Umfeld zu unterziehen, greift in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ein; der Eingriff besteht dabei sowohl in der vorgesehenen Datenerhebung als auch in der vorgesehenen Datenspeicherung und -verwendung (vgl. zu Letzterem BVerfGE 100, 313 ; 115, 320 ; 120, 378 ; 125, 260 ). - BVerfG, 14.09.1989 - 2 BvR 1062/87
Tagebuch
- BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1299/05
Zuordnung dynamischer IP-Adressen
- BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02
Rasterfahndung II
- BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05
Automatisierte Kennzeichenerfassung
- BVerfG, 09.07.2007 - 2 BvR 206/07
Anforderungen an das Verwaltungsverfahren bei der Besetzung von …
- BVerfG, 24.05.1977 - 2 BvR 988/75
Durchsuchung Drogenberatungsstelle
- BVerfG, 02.12.1958 - 1 BvL 27/55
Wartestandsbestimmungen
- BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98
Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I
- BVerfG, 09.03.1988 - 1 BvL 49/86
Publikation der Entmündigung
- BVerfG, 15.12.1976 - 2 BvR 841/73
Datenzentrale Schleswig-Holstein
- BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 239/90
Offenbarung der Entmündigung
- BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88
100%-Grenze
- BVerfG, 11.10.1977 - 2 BvR 407/76
Witwengeld
- BVerfG, 24.02.2017 - 2 BvR 2524/16
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Notariatsreform Baden-Württemberg
- OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.1974 - VI A 458/73
- BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 17/23
Chatgruppe - berechtigte Vertraulichkeitserwartung
Rn. 22 aa) Die von der Beklagten nicht zielgerichtet oder auf ihre Veranlassung hin - etwa über eine Ausspähung - erlangten, sondern ihr über eine Kette von Mitarbeitern, die von deren Inhalt bereits Kenntnis hatten, überlassenen, verschriftlichten Äußerungen des Klägers, betreffen nicht dessen unantastbaren Intim-, sondern allenfalls seinen Privatbereich (vgl. BVerfG 21. Oktober 2020 - 2 BvR 652/20 - Rn. 31;… 18. April 2018 - 2 BvR 883/17 - Rn. 25 ff.). - BVerfG, 14.01.2022 - 2 BvR 1528/21
Teilweise stattgebender Kammerbeschluss: Zur Statthaftigkeit isolierten …
Rn. 25 Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 21. Oktober 2020 klargestellt, dass eine Untersuchungsanordnung, mit welcher der Beamte verpflichtet wird, sich einer kompletten körperlichen Untersuchung nebst Befragung zur gesundheitlichen, persönlichen und sozialen Situation im dienstlichen und im privaten Umfeld zu unterziehen, in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG eingreift (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Oktober 2020 - 2 BvR 652/20 -, Rn. 32).Zum anderen korreliert mit der Treuepflicht des Beamten die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, die diesen verpflichtet, bei seinen Entscheidungen die wohlverstandenen Interessen des Beamten in gebührender Weise zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 43, 154 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Oktober 2020, a.a.O., Rn. 34).
- BVerwG, 27.06.2024 - 2 C 17.23
Keine Suchpflicht des Dienstherrn, wenn der Beamte eine (amts-)ärztliche …
Dementsprechend hat das Bundesverfassungsgericht die aktive Mitwirkungspflicht des Beamten bei der Aufklärung von Zweifeln an seiner Dienstfähigkeit ausdrücklich bestätigt und als verfassungsrechtlich unbedenklich bewertet (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Oktober 2020 - 2 BvR 652/20 - NVwZ-RR 2021, 217 Rn. 34 zu § 44 Abs. 6 BBG).Rn. 18 Der Beamte muss der Weisung seines Dienstherrn, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, aber nur dann Folge leisten, wenn hinreichender Anlass für die Untersuchungsanordnung besteht und wenn diese in ihrem Umfang nicht über das Maß hinausgeht, welches für die Feststellung der Dienstfähigkeit des Beamten erforderlich ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 21. Oktober 2020 - 2 BvR 652/20 - NVwZ-RR 2021, 217 Rn. 35 …und vom 14. Januar 2022 - 2 BvR 1528/21 - juris Rn. 25).
Die Anforderungen an die Begründung einer Untersuchungsanordnung dürfen daher auch nicht überspannt werden, weil der Dienstherr sie ansonsten "praktisch nicht mehr erfüllen kann" (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Oktober 2020 - 2 BvR 652/20 - NVwZ-RR 2021, 217 Rn. 36).
Er muss - nach Maßgabe der ihm vorliegenden Erkenntnisse - in der Untersuchungsanordnung selbst Art und Umfang der ärztlichen Untersuchung bestimmen und darf hierbei nicht über das Maß hinausgehen, welches für die Feststellung der Dienstfähigkeit des Beamten erforderlich ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 21. Oktober 2020 - 2 BvR 652/20 - NVwZ-RR 2021, 217 Rn. 35 …und vom 14. Januar 2022 - 2 BvR 1528/21 - juris Rn. 25).
Dabei muss der Dienstherr die getroffenen Festlegungen des Umfangs der Untersuchung grundsätzlich umso genauer begründen, je weniger offenkundig die Durchführung der einzelnen Untersuchungen ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Oktober 2020 - 2 BvR 652/20 - juris Rn. 50).
Die Zurruhesetzung dient der Gewährleistung der staatlichen Aufgabenerfüllung und damit der Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Oktober 2020 - 2 BvR 652/20 - NVwZ-RR 2021, 217 Rn. 36).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2025 - 6 B 724/25
Untersuchungsanordnung; Fehlzeiten; Langjährige; Erkrankung; Anlass; Verwirkung; …
Rn. 13 vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.10.2020 - 2 BvR 652/20 -, NVwZ-RR 2021, 217 = juris Rn. 34; BVerwG, Urteil vom 27.6.2024 - 2 C 17.23 -, BVerwGE 183, 92 = juris Rn. 17,. - BVerfG, 09.07.2026 - 2 BvR 36/26
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die fachgerichtliche Bestätigung der …
Rn. 23 b) Die in den fachgerichtlichen Verfahren gegenständliche Untersuchungsanordnung, mit der die Beschwerdeführerin zu einer amtsärztlichen Untersuchung einschließlich neurologischer und psychiatrischer Elemente verpflichtet wird, greift in das allgemeine Persönlichkeitsrecht ein (vgl. zu beamtenrechtlichen Untersuchungsanordnungen BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Oktober 2020 - 2 BvR 652/20 -, Rn. 32).Hinzu tritt die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Richtern, der er bei bestehenden Zweifeln an der Dienstfähigkeit mit der an den jeweils betroffenen Richter gerichteten Weisung, sich ärztlich untersuchen zu lassen, nachkommt (vgl. für Beamte BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Oktober 2020 - 2 BvR 652/20 -, Rn. 34 m.w.N.).
Die dem Dienstherrn (einfach-rechtlich) eingeräumte Befugnis, seine Richter bei Zweifeln an ihrer Dienstfähigkeit ärztlich untersuchen zu lassen, dient der - von Art. 33 Abs. 5 GG geschützten - Gewährleistung der staatlichen Aufgabenerfüllung und damit der Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Oktober 2020 - 2 BvR 652/20 -, Rn. 35 f.).
- VGH Bayern, 28.03.2022 - 3 CE 22.508
Anforderungen an die Verpflichtung zur Durchführung einer amtsärztlichen …
Im Licht der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 14.1.2022 - 2 BvR 1528/21 (= BeckRS 2022, 1226); B.v. 21.10.2020 - 2 BvR 652/20 - jeweils juris (= BeckRS 2020, 30114 )) verstößt eine vorsorglich getroffene Anordnung des Dienstherrn, der Beamte habe sich einer Zusatzbegutachtung auf anderen medizinischen Fachgebieten zu unterziehen, soweit dies aus amtsärztlicher Sicht erforderlich ist, gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG (…a.A. BVerwG, 14.3.2019 - 2 VR 5.18 - juris Rn. 58 (= BeckRS 2019, 6003)).Rn. 17 Im Licht der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (B.v. 14.1.2022 - 2 BvR 1528/21; B.v. 21.10.2020 - 2 BvR 652/20 - jeweils juris) verstößt eine vorsorglich getroffene Anordnung des Dienstherrn, der Beamte habe sich einer Zusatzbegutachtung auf anderen medizinischen Fachgebieten zu unterziehen, soweit dies aus amtsärztlicher Sicht erforderlich ist, gegen das Gebot effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG (…a.A. BVerwG, 14.3.2019 - 2 VR 5.18 - juris Rn. 58).
Rn. 27 Der weiteren Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts (…BVerwG, B.v. 14.3.2019 - 2 VR 5.18 - juris Rn. 58), wonach in einer vom Dienstherrn selbst bereits vorsorglich getroffenen Anordnung, dass sich die Beamtin bzw. der Beamte ggf. einer vom Amtsarzt für erforderlich gehaltenen Zusatzbegutachtung zu unterziehen hat, keine unzulässige (Vorab-)Delegation liege, vermag sich der Senat vor dem Hintergrund der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (…B.v. 14.1.2022 - 2 BvR 1528/21 - juris Rn. 25; B.v. 21.10.2020 - 2 BvR 652/20 - juris Rn. 35) nicht anzuschließen.
Rn. 28 Aufgrund des Eingriffs in den Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG und Rechts auf körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. BVerfG, B.v. 21.10.2020 - 2 BvR 652/20 - juris Rn. 32; BVerwG, U.v. 30.5.2013 - 2 C 68.11 - juris Rn 22) muss der Beamte der Weisung des Dienstherrn, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, nur dann Folge leisten, wenn ein hinreichender Anlass für die Untersuchungsanordnung besteht und wenn diese in ihrem Umfang nicht über das Maß hinausgeht, welches für die Feststellung der Dienstfähigkeit des Beamten erforderlich ist.
Sowohl Anlass als auch Art und Umfang der durchzuführenden Untersuchung sind - insbesondere, um dem Beamten effektiven Rechtsschutz noch vor dem Untersuchungstermin zu ermöglichen - in der Untersuchungsanordnung zu benennen (BVerfG, B.v. 21.10.2020 a.a.O. Rn. 35;… vgl. BVerwG, U.v. 30.5.2013 a.a.O. juris Rn. 23).
Rn. 29 Vor diesem Hintergrund teilt der Senat nicht die vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (…B.v. 17.1.2022 - 6 B 54/22 - juris Rn. 9) vertretene Auffassung, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2020 (2 BvR 652/20 - juris) sei auf Fälle, in denen Erkenntnisse über den aktuellen Gesundheitszustand des Beamten vollständig fehlten, nicht übertragbar.
Rn. 32 Schließlich greift der Einwand (vgl. OVG NW, B.v. 17.1.2022 - 6 B 54/22 - juris Rn. 9 unter Bezugnahme auf BVerfG, B.v. 21.10.2020 - 2 BvR 652/20 - juris Rn. 36), die Anforderungen an eine Untersuchungsanordnung dürften nicht so hoch sein, dass der Dienstherr sie praktisch nicht mehr erfüllen könne, vorliegend nicht durch.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.11.2022 - 1 A 1314/19
Dienstunfähigkeit; Ruhestand; Vermutung; Aufklärungsmaßnahmen; …
Rn. 54 Vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Oktober 2020- 2 BvR 652/20 -, juris, Rn. 34; OVG NRW, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 1 B 1470/17 -, juris, Rn. 14; Koch, in: Plog/Wiedow, Bundesbeamtengesetz, Stand: November 2022, BBG 2009, § 44 Rn. 82.Rn. 68 Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. Juni 2006- 2 BvR 1349/05 -, juris, Rn. 32, vom 21. Oktober 2020 - 2 BvR 652/20 -, juris, Rn. 32 bis 36, und vom 14. Januar 2022 - 2 BvR 1528/21 -, juris, Rn. 25.
Rn. 72 Vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 21. Oktober 2020- 2 BvR 652/20 -, juris, Rn. 32, 35 und vom 14. Januar 2022 - 2 BvR 1528/21 -, juris, Rn. 25.
Rn. 80 Vgl. BVerfG, Beschlüsse 21. Oktober 2020- 2 BvR 652/20 -, juris, Rn. 35, und vom 14. Januar 2022 - 2 BvR 1528/21 -, juris, Rn. 25.
- BGH, 06.02.2025 - IX ZR 182/23
Nichtigkeit der Abtretung der Vergütungsansprüche eines Leistungserbringers für …
Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich vorliegend um einen tiefen Eingriff in die Privatsphäre der Patienten handelt (vgl. BVerfGE 32, 373, 379 f; BVerfG, NVwZ-RR 2021, 217 Rn. 31 mwN); dem Rechenzentrum offenbart werden mit der Medikation oder Therapie nicht nur allgemeine, äußerlich sichtbare Angaben zum Gesundheitszustand eines Patienten, sondern medizinisch detaillierte Aussagen, die Aufschlüsse über Art und Schwere der Erkrankung des versicherten Patienten erlauben. - OVG Berlin-Brandenburg, 14.03.2023 - 4 B 6.20
Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen dauernder Dienstunfähigkeit; …
Hierzu zählt auch der Schutz vor der Erhebung und Weitergabe von Befunden über den Gesundheitszustand, die seelische Verfassung und den Charakter des Einzelnen (BVerfG, Beschluss vom 21. Oktober 2020 - 2 BvR 652/20 - juris Rn. 31).Sowohl Anlass als auch Art und Umfang der durchzuführenden Untersuchung sind - insbesondere, um dem Beamten effektiven Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) noch vor dem Untersuchungstermin zu ermöglichen - in der Untersuchungsanordnung zu benennen (BVerfG, Beschluss vom 21. Oktober 2020 - 2 BvR 652/20 - juris Rn. 35;… Beschluss vom 14. Januar 2022 - 2 BvR 1528/21 - juris Rn. 25; zur Zulässigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO mit dem die Untersuchungsanordnung im Zurruhesetzungsverfahren isoliert angreifbar ist vgl. u.a. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 11. Juni 2021 - OVG 4 S 6/21 - juris Ls. 1 u. Rn. 2 ff. m.w.N.; VGH Mannheim…, Beschluss vom 8. Juli 2022 - 4 S 273/22 - juris Rn. 8).
Die dem Dienstherrn eingeräumte Befugnis, seine Beamten bei Zweifeln an ihrer Dienstfähigkeit ärztlich untersuchen zu lassen, dient der - von Art. 33 Abs. 5 GG geschützten - Gewährleistung der staatlichen Aufgabenerfüllung und damit der Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen (BVerfG, Beschluss vom 21. Oktober 2020 - 2 BvR 652/20 - juris Ls. 1a u. Rn. 36).
- BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 19/23
Chatgruppe - berechtigte Vertraulichkeitserwartung - Tenorberichtigung
Rn. 22 aa) Die von der Beklagten nicht zielgerichtet oder auf ihre Veranlassung hin - etwa über eine Ausspähung - erlangten, sondern ihr über eine Kette von Mitarbeitern, die von deren Inhalt bereits Kenntnis hatten, überlassenen, verschriftlichten Äußerungen des Klägers, betreffen nicht dessen unantastbaren Intim-, sondern allenfalls seinen Privatbereich (vgl. BVerfG 21. Oktober 2020 - 2 BvR 652/20 - Rn. 31;… 18. April 2018 - 2 BvR 883/17 - Rn. 25 ff.). - OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2022 - 7 A 10318/22
Kein fiktives Geburtsdatum im Ausweis
- VGH Hessen, 26.01.2022 - 1 B 3115/20
Untersuchungsanordnung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2025 - 1 A 1478/21
- BAG, 24.08.2023 - 2 AZR 18/23
Chatgruppe - berechtigte Vertraulichkeitserwartung - Integrationsamt
- VGH Baden-Württemberg, 20.07.2021 - 4 S 1631/21
Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung im beamtenrechtlichen …
- OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2020 - 14 MB 2/20
Landtagspräsident darf Ermittlungsakten vorerst nicht an den Ältestenrat …
- VGH Hessen, 05.09.2025 - 1 B 1483/25
Anordnung zur amtsärztlichen Untersuchung der Einsatz- und Verwendungsfähigkeit …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.07.2024 - 6 B 556/24
Antrag eines Studienrats auf Untersuchungsanordnung zur Überprüfung seiner …
- VGH Bayern, 10.04.2024 - 3 CE 24.250
Untersuchungsanordnung, Krankheitszeiten während vorläufiger Dienstenthebung
- VGH Bayern, 05.11.2024 - 24 CS 24.948
Untersuchungs- und Beibringungsanordnung wegen Bedenken gegen die persönliche …
- OVG Sachsen, 08.04.2026 - 2 B 22/26
Untersuchungsanordnung; Klärung der Polizeidienstfähigkeit; …
- BVerwG, 13.05.2025 - 2 VR 5.24
Aufklärung der gesundheitlichen Eignung im Auswahlverfahren
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2023 - 6 B 308/23
Beschwerde eines Beamten gegen Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung
- OVG Sachsen, 18.03.2026 - 2 B 13/26
Untersuchungsanordnung; rechtliche Anforderungen; Fehlzeiten; …
- VGH Bayern, 23.07.2025 - 16a D 23.1544
Kürzung des Ruhegehalts, Weisung, sich einer amtsärztlichen Untersuchung zu …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - 6 A 772/21
Versetzung eines dienstunfähigen Beamten in den Ruhestand; Kenntnis der zu der …
- OVG Sachsen, 27.07.2026 - 2 A 452/25
Nichtbestehen der Laufbahnprüfung; Nicht genehmigtes Fernbleiben; Nachweis des …
- VG Stuttgart, 05.05.2021 - 10 K 2266/21
Gesonderte Anfechtbarkeit der Anordnung einer medizinischen Begutachtung eine …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2026 - 1 A 130/23
Änderung des angefochtenen Urteils durch Aufhebung der Zurruhesetzungsverfügung …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2024 - 1 B 228/24
Eingrenzung der Art und des Umfangs der ärztlichen Untersuchung eines Beamten im …
- VG Gelsenkirchen, 28.06.2023 - 1 L 538/23
Einstweiliger Rechtsschutz; polizeiamtsärztliche Untersuchung; amtsärztliche …
- VG Trier, 28.07.2021 - 7 L 2446/21
Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine auf Klärung der Dienstfähigkeit gerichtete …
- VGH Hessen, 14.09.2023 - 1 B 994/23
Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung
- VG Gelsenkirchen, 12.05.2023 - 1 L 186/23
Anordnung; amtsärztliche Untersuchung; Fehlzeiten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2023 - 6 B 416/23
Beschwerde eines Beamten gegen die Anordnung der amtsärztlichen Untersuchung zur …
- OVG Sachsen, 07.02.2022 - 2 B 455/21
Aufforderung/Anordnung amtsärztlicher Untersuchung; Fehlzeiten; Erledigung; …
- VG Schleswig, 05.07.2022 - 12 B 23/22
Einstweiliger Rechtschutz gegen Untersuchungsanordnung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.2023 - 6 B 205/23
Beschwerde eines Beamten gegen die Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung; …
- VG Ansbach, 21.03.2023 - AN 16 E 23.495
Eilrechtsschutzes gegen eine weitere gutachterliche ärztliche Untersuchung zur …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2022 - 6 B 54/22
Rechtmäßige Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung der Dienstfähigkeit eines …
- VGH Bayern, 27.02.2025 - 3 CE 24.2113
Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung, Verwirkung, betriebliches …
- OVG Sachsen, 06.09.2024 - 12 A 68/21
Schweigepflichtentbindung; Dienstunfähigkeit; Belehrung
- VG Berlin, 01.12.2021 - 5 L 259.21
- OVG Niedersachsen, 12.08.2025 - 5 LB 35/24
Fernbleiben von einer angeordneten amtsärztlichen Untersuchung; …
- VGH Hessen, 11.07.2023 - 1 B 415/23
Antrag eines Beamten gegen die Anordnung zur fachärztlichen Zusatzbegutachtung …
- VG Düsseldorf, 09.11.2021 - 2 L 2402/21
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2026 - 4 S 24.26
Richterin; Long-Covid-Erkrankung; Dienstunfähigkeit; begrenzte Dienstfähigkeit; …
- OLG Brandenburg, 15.04.2026 - DGH 5/25
Erfolglose Berufung des Antragsgegners gegen seine Versetzung in den Ruhestand …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.02.2025 - 1 B 183/25
Voraussetzungen für den Erlass einer Zwischenentscheidung hinsichtlich der …
- VGH Hessen, 23.08.2021 - 1 B 2452/20
- VG Schleswig, 15.08.2024 - 12 B 40/24
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2024 - 1 B 515/24
Einstweilige Anordnung; Dienstunfähigkeit; Dienstfähigkeit; Zurruhesetzung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.08.2023 - 6 A 151/22
Restleistungsvermögen; Suchpflicht; Untersuchungsanordnung
- VG Potsdam, 06.01.2021 - 2 L 1170/20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2023 - 6 B 217/23
Pflicht eines Beamten zur Untersuchung nach Weisung der dienstvorgesetzten Stelle …
- VGH Bayern, 05.07.2023 - 3 B 22.968
Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Nachuntersuchung in einem Verfahren wegen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2026 - 1 B 484/26
Zurückweisung der Beschwerde desAntragstellers wegen Rechtmäßigkeit der erfolgten …
- VG Düsseldorf, 10.02.2023 - 2 L 269/23
Untersuchungsanordnung Vermutungsregel Fehlzeiten
- VG Kassel, 22.12.2021 - 1 L 1690/21
- OVG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2025 - 6 B 186/25
Untersuchungsanordnung Art und Umfang der Untersuchung Verhältnismäßigkeit
- VG München, 06.02.2025 - M 5 E 25.203
Amtsärztliche Untersuchung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2023 - 6 B 260/23
Untersuchungsanordnung; Sachlichkeitsgebot
- VG Gelsenkirchen, 05.11.2021 - 12 L 1214/21
Betäubungsmittel, Betäubungsmittelkonsum, Drogenkonsum, Verbot der Führung der …
- VG Cottbus, 12.06.2024 - 9 L 265/24
Anlass, Art und Umfang der Untersuchung, Beteiligung des Richterrats, Long-Covid, …
- VG München, 23.02.2022 - M 5 E 21.6498
Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung einer Amtstierärztin
- VG Düsseldorf, 08.12.2021 - 2 L 2582/21
- VGH Bayern, 14.04.2026 - 3 ZB 24.709
Polizeidienstfähigkeit, Zervikale Bandscheibenprothese
- OVG Sachsen, 05.01.2024 - 2 B 212/23
Vorläufige Fortsetzung Beamtenverhältnis; Versäumung der Prüfung; Amtsärztliches …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2023 - 6 B 982/23
Amtsärztliche; Untersuchung; Dienstfähigkeit
- DGH Brandenburg, 15.04.2026 - DGH 5/25
Frühverrentung zulässig: (Kein) voller Einsatz auf der Richterbank
- VG Augsburg, 12.12.2023 - Au 2 E 23.2011
Ärztliche Untersuchung zur Reaktivierung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2023 - 6 B 714/23
Untersuchungsauftrag; Beförderung; gesundheitliche Eignung
- VG Gelsenkirchen, 03.02.2023 - 12 L 1594/22
Amtsärztliche Untersuchung Reaktivierungsuntersuchung isolierte Anfechtung …
- VG Berlin, 12.04.2021 - 26 L 21.21
- VG Schleswig, 15.08.2024 - 12 B 41/24
Einstweiliger Rechtschutz bei Untersuchungsanordnung
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2024 - 6 B 57/24
Beschwerde einer Studienrätin gegen die Anordnung einer psychiatrischen …
- ArbG Bonn, 26.06.2024 - 2 Ga 24/24
- VG Trier, 31.07.2023 - 7 L 2412/23
Einstweiligen Anordnung, gerichtet auf die vorläufige Untersagung der …
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Rechtsprechung
| BVerfG, 13.05.2020 - 2 BvR 652/20 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsinformationen.bund.de
Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Untersuchung der Dienstfähigkeit eines Bundespolizeibeamten vorläufig untersagt - Folgenabwägung
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, § 32 Abs 1 BVerfGG, §§ 44 ff BBG, § 44 BBG
Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Untersuchung der Dienstfähigkeit eines Bundespolizeibeamten vorläufig untersagt - Folgenabwägung - datenbank.nwb.de
Erlass einer einstweiligen Anordnung im Verfassungsbeschwerdeverfahren: Untersuchung der Dienstfähigkeit eines Bundespolizeibeamten vorläufig untersagt - Folgenabwägung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 209/83
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 362/83
- BVerfG, 09.10.1985 - 1 BvR 362/83
- BVerfG, 20.03.1990 - 1 BvR 209/83
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.1990 - 16 S 27/90
- BVerfG, 24.10.1990 - 1 BvR 1028/90
- VG Frankfurt/Main, 22.01.2020 - 9 L 90/20
- VGH Hessen, 10.03.2020 - 1 B 327/20
- BVerfG, 13.05.2020 - 2 BvR 652/20
- VG Schleswig, 11.09.2020 - 8 B 16/20
- BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 652/20
- OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2020 - 14 MB 2/20
- BVerfG - 2 BvR 652/20 (anhängig)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2020, 713
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12
Europäischer Stabilitätsmechanismus
Auszug aus BVerfG, 13.05.2020 - 2 BvR 652/20
Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr). - BVerfG, 17.07.2002 - 2 BvR 1027/02
Beschlagnahme bei Berufsgeheimnisträgern
Auszug aus BVerfG, 13.05.2020 - 2 BvR 652/20
Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr). - BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 1198/03
Napster
Auszug aus BVerfG, 13.05.2020 - 2 BvR 652/20
Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr).
- BVerfG, 07.05.2010 - 2 BvR 987/10
Einstweilige Anordnung zur Verhinderung der Gewährungleistungsübernahme für …
Auszug aus BVerfG, 13.05.2020 - 2 BvR 652/20
Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr). - BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvH 1/75
Rechtsnatur des Staatsvertrags über die Vergabe von Studienplätzen - …
Auszug aus BVerfG, 13.05.2020 - 2 BvR 652/20
Rn. 11 Als Mittel des vorläufigen Rechtsschutzes hat die einstweilige Anordnung auch im verfassungsgerichtlichen Verfahren die Aufgabe, die Schaffung vollendeter Tatsachen zu verhindern; sie soll auf diese Weise dazu beitragen, Wirkung und Bedeutung einer erst noch zu erwartenden Entscheidung in der Hauptsache zu sichern und zu erhalten (vgl. BVerfGE 42, 103 ). - BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvE 2/07
Nordatlantik-Vertrag
Auszug aus BVerfG, 13.05.2020 - 2 BvR 652/20
Deshalb bleiben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht, es sei denn, die Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; stRspr). - BVerfG, 23.06.1993 - 2 BvQ 17/93
Somalia
Auszug aus BVerfG, 13.05.2020 - 2 BvR 652/20
Deshalb bleiben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht, es sei denn, die Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; stRspr). - BVerfG, 14.01.2003 - 1 BvQ 51/02
Erlass einstweiliger Anordnungen gegen Regelungen des …
Auszug aus BVerfG, 13.05.2020 - 2 BvR 652/20
Ist der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen, so hat das Bundesverfassungsgericht grundsätzlich lediglich im Rahmen einer Folgenabwägung die Nachteile abzuwägen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber in der Hauptsache Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 105, 365 ; 106, 351 ; 108, 238 ; 125, 385 ; 132, 195 ; stRspr). - BVerfG, 23.01.2001 - 2 BvQ 42/00
Akteneinsicht und Anhörung im Parteiverbotsverfahren
Auszug aus BVerfG, 13.05.2020 - 2 BvR 652/20
Deshalb bleiben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit der angegriffenen Maßnahme vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht, es sei denn, die Hauptsache erwiese sich als von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 89, 38 ; 103, 41 ; 118, 111 ; stRspr). - VGH Hessen, 10.03.2020 - 1 B 327/20
Auszug aus BVerfG, 13.05.2020 - 2 BvR 652/20
den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 10. März 2020 - 1 B 327/20 -,.
- OVG Rheinland-Pfalz, 29.10.2020 - 2 B 11161/20
Rechtsschutz eines Beamten bereits gegen amtsärztliche Untersuchungsanordnung …
Rn. 8 aa) Bereits in der Vergangenheit hat der Senat Zweifel geäußert, ob es sich bei der Untersuchungsanordnung des Dienstherrn (als dienstlich-persönliche Weisung) wegen des mit ihr regelmäßig verbundenen (Grund-)Rechtsbezugs überhaupt um eine Verfahrenshandlung im Sinne von § 44a Satz 1 VwGO handelt (vgl. OVG RP…, Urteil vom 3. Februar 2015, a.a.O., juris Rn. 25 f.; kritisch auch VG Wiesbaden…, Beschluss vom 30. September 2020 - 3 L 1061/20.WI -, juris Rn. 15; v. Roetteken, ZBR 2019, 361 [366 f.];… Wysk, in: ders. [Hrsg.], VwGO, 3. Aufl. 2020, § 44a Rn. 4a; zum Grundrechtsbezug der Untersuchungsanordnung jüngst auch BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 13. Mai 2020 - 2 BvR 652/20 -, juris Rn. 13; …und vom 12. August 2020 - 2 BvR 1427/20 -, juris Rn. 6).Genau hierzu käme es aber, wenn der Beamte eine Untersuchungsanordnung für rechtswidrig hält und ihr - auch mit Blick auf die bei der Durchführung der Untersuchung regelmäßig in Rede stehenden Grundrechtspositionen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 13. Mai 2020 - 2 BvR 652/20 -, juris Rn. 13) - daher nicht nachzukommen gedenkt.
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2021 - 4 S 6.21
Untersuchungsanordnung; effektiver Rechtsschutz; Zweifel an Dienstfähigkeit; …
Im Licht der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluss vom 21. Oktober 2020 - 2 BvR 652/20 - und Kammerentscheidungen gemäß § 32 Abs. 1 BVerfGG vom 13. Mai 2020 - 2 BvR 652/20 - und vom 12. August 2020 - 2 BvR 1427/20 -) sind Untersuchungsanordnungen im Zurruhesetzungsverfahren isoliert angreifbar.Rn. 4 Auch der Senat entnimmt der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluss vom 21. Oktober 2020 - 2 BvR 652/20 - und Kammerentscheidungen gemäß § 32 Abs. 1 BVerfGG vom 13. Mai 2020 - 2 BvR 652/20 - und vom 12. August 2020 - 2 BvR 1427/20 - alle in juris), dass dieses das Ergebnis der vom Bundesverwaltungsgericht nach den Grundsätzen der praktischen Konkordanz vorgenommenen Abwägung der widerstreitenden Verfassungsgüter (die materiellen Grundrechte des Beamten einschließlich der Garantie effektiven Rechtsschutzes einerseits, die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung und die besondere Pflichtenstellung des Beamten andererseits), wonach der (nachgelagerte) Inzidentrechtsschutz im Rahmen des (Eil- oder Klage-)Verfahrens gegen die Zurruhesetzungsverfügung einen angemessenen und verhältnismäßigen Ausgleich der Verfassungsgüter darstelle (…BVerwG, a.a.O. Rn. 37), nicht teilt.
- OVG Sachsen, 25.01.2023 - 2 B 13/23
Untersuchungsanordnung; amtsärztliche Untersuchung; Beteiligung der …
Rn. 9 Auch der Senat entnimmt der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschl. v. 21. Oktober 2020 - 2 BvR 652/20 -; Kammerentscheidungen gemäß § 32 Abs. 1 BVerfGG v. 13. Mai 2020 - 2 BvR 652/20 - und v. 12. August 2020 - 2 BvR 1427/20 - zuletzt explizit Kammerbeschl. v. 14. Januar 2022 - 2 BvR 1528/21 -, alle in juris), dass dieses das Ergebnis der vom Bundesverwaltungsgericht nach den Grundsätzen der praktischen Konkordanz vorgenommenen Abwägung der widerstreitenden Verfassungsgüter (die materiellen Grundrechte des Beamten einschließlich der Garantie effektiven Rechtsschutzes einerseits, die Funktionsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung und die besondere Pflichtenstellung des Beamten andererseits), wonach der (nachgelagerte) Inzidentrechtsschutz im Rahmen des (Eil- oder Klage-)Verfahrens gegen die Zurruhesetzungsverfügung einen angemessenen und verhältnismäßigen Ausgleich der Verfassungsgüter darstelle (…BVerwG, a.a.O. Rn. 37), nicht teilt.
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Rechtsprechung
| BVerfG - 2 BvR 652/20 |
Verfahrensgang
- BVerfG, 13.04.1983 - 1 BvR 209/83
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83
- BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 362/83
- BVerfG, 09.10.1985 - 1 BvR 362/83
- BVerfG, 20.03.1990 - 1 BvR 209/83
- LSG Nordrhein-Westfalen, 06.08.1990 - 16 S 27/90
- BVerfG, 24.10.1990 - 1 BvR 1028/90
- VG Frankfurt/Main, 22.01.2020 - 9 L 90/20
- VGH Hessen, 10.03.2020 - 1 B 327/20
- BVerfG, 13.05.2020 - 2 BvR 652/20
- VG Schleswig, 11.09.2020 - 8 B 16/20
- BVerfG, 21.10.2020 - 2 BvR 652/20
- OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2020 - 14 MB 2/20
- BVerfG - 2 BvR 652/20 (anhängig)
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