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Weitere Entscheidung unten: BVerfG, 04.05.2004

Rechtsprechung
   BVerfG, 21.05.2004 - 2 BvR 715/04 (1)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2233
BVerfG, 21.05.2004 - 2 BvR 715/04 (1) (https://dejure.org/2004,2233)
BVerfG, Entscheidung vom 21.05.2004 - 2 BvR 715/04 (1) (https://dejure.org/2004,2233)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Mai 2004 - 2 BvR 715/04 (1) (https://dejure.org/2004,2233)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; § 81a StPO; § 202 StPO; § 90 Abs. 2 Satz 2 BVerfGG
    Freiheit der Person (Anordnung einer stationären Untersuchung); körperliche Untersuchung des Beschuldigten (Feststellung der Erektionsfähigkeit; Nachtschlafuntersuchung); Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Geeignetheit; Erforderlichkeit; Angemessenheit; Übermaßverbot; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • Judicialis

    GG Art. 1 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 104

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde zur Verhältnismäßigkeit einer mehrtägigen stationären Untersuchung zur Festellung der Erektionsfähigkeit nach § 81 a Strafprozessordnung (StPO) anhand einer Nachtschlafuntersuchung; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei einer Entscheidung nach § ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 81a; GG Art. 2 Abs. 2, Art. 104 Abs. 2
    Verfassungsmäßigkeit der Anordnung einer mehrtätigen Unterbringung zur Aufklärung eines Sexualdelikts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung einer mehrtägigen stationären Nachtschlafuntersuchung erfolgreich

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung einer mehrtägigen stationären Nachtschlafuntersuchung erfolgreich

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Verfassungsbeschwerde gegen Anordnung einer mehrtägigen stationären Nachtschlafuntersuchung erfolgreich

  • 123recht.net (Pressemeldung, 15.6.2004)

    Manneskraft von 81-Jährigem auf dem Prüfstand // Wegen Vergewaltigung Verdächtigter wehrt sich vor BVG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 3697
 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 25.07.1963 - 1 BvR 542/62

    Hirnkammerluftfüllung

    Auszug aus BVerfG, 21.05.2004 - 2 BvR 715/04
    Rn. 26 Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die Maßnahme zur Erreichung des angestrebten Zwecks geeignet und erforderlich ist und dass der mit ihr verbundene Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur Stärke des Tatverdachts steht (vgl. BVerfGE 16, 194 ; 17, 108 ).

    Eine dem Sinn der Grundrechte Rechnung tragende Gesetzesanwendung erfordert dabei die Berücksichtigung der Stärke des Tatverdachts (vgl. BVerfGE 17, 108 ).

    Auch begründete Zweifel am Beweiswert der Maßnahme sind in die einzelfallbezogene Prüfung einzustellen, denn der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit fordert im Strafverfahren, dass die Maßnahme unerlässlich ist (vgl. BVerfGE 17, 108 ).

  • BVerfG, 10.06.1963 - 1 BvR 790/58

    Liquorentnahme

    Auszug aus BVerfG, 21.05.2004 - 2 BvR 715/04
    Rn. 25 bb) Der Richter hat, wie bei allen staatlichen Eingriffen in die Freiheitssphäre, bei der Entscheidung über eine auf § 81 a StPO gestützte freiheitsentziehende Maßnahme den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit strikt zu beachten (vgl. BVerfGE 16, 194 ).

    Rn. 26 Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die Maßnahme zur Erreichung des angestrebten Zwecks geeignet und erforderlich ist und dass der mit ihr verbundene Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur Stärke des Tatverdachts steht (vgl. BVerfGE 16, 194 ; 17, 108 ).

  • BVerfG, 14.11.1969 - 1 BvR 253/68

    Uranvorkommen

    Auszug aus BVerfG, 21.05.2004 - 2 BvR 715/04
    Die Abwägung zwischen den in Betracht kommenden Maßnahmen und zwischen Anlass und Auswirkungen des angeordneten Eingriffs haben die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte unter Würdigung aller persönlichen und tatsächlichen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen (vgl. BVerfGE 27, 211 ).

    Das Bundesverfassungsgericht kann die gebotene Abwägung freilich nicht in allen Einzelheiten, sondern nur daraufhin nachprüfen, ob eine Abwägung überhaupt stattgefunden hat und ob die hierbei zu Grunde gelegten Bewertungsmaßstäbe der Verfassung entsprechen (vgl. BVerfGE 27, 211 ).

  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 909/82

    Künstlersozialversicherungsgesetz

    Auszug aus BVerfG, 21.05.2004 - 2 BvR 715/04
    Jedoch ist es ihm nicht zumutbar, zunächst den rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens abzuwarten (vgl. hierzu BVerfGE 56, 363 ; 75, 108 ; 86, 15 ).
  • BVerfG, 06.05.1987 - 2 BvL 11/85

    Verwaltungsakzessorietät im Umweltstrafrecht

    Auszug aus BVerfG, 21.05.2004 - 2 BvR 715/04
    Rn. 24 aa) Ob § 81 a StPO die Rechtsgrundlage für eine mit einer körperlichen Untersuchung zwangsläufig verbundene Freiheitsentziehung darstellt und die materiellen Voraussetzungen einer solchen Maßnahme mit hinreichender Bestimmtheit regelt (vgl. zu diesem Erfordernis BVerfGE 75, 329 ), kann dahinstehen (…zum Meinungsstand: Rogall, in: SK-StPO, § 81 a Rn. 112 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Nichteheliche Kinder

    Auszug aus BVerfG, 21.05.2004 - 2 BvR 715/04
    Jedoch ist es ihm nicht zumutbar, zunächst den rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens abzuwarten (vgl. hierzu BVerfGE 56, 363 ; 75, 108 ; 86, 15 ).
  • BVerfG, 25.03.1992 - 1 BvR 1859/91

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Vorabentscheidung des BVerfG - VermG

    Auszug aus BVerfG, 21.05.2004 - 2 BvR 715/04
    Jedoch ist es ihm nicht zumutbar, zunächst den rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens abzuwarten (vgl. hierzu BVerfGE 56, 363 ; 75, 108 ; 86, 15 ).
  • OLG Köln, 09.03.2004 - 2 Ws 32/04

    Phallographie

    Auszug aus BVerfG, 21.05.2004 - 2 BvR 715/04
    Die Beschlüsse des Landgerichts Köln vom 29. Dezember 2003 - 102 - 65/03 - und des Oberlandesgerichts Köln vom 9. März 2004 - 2 Ws 32/04 - verletzen das Grundrecht des Beschwerdeführers auf Freiheit der Person aus Artikel 2 Absatz 2 Satz 2 des Grundgesetzes.
  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15

    Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?

    Sie setzt eine besondere Eingriffsintensität und eine nicht nur kurzfristige Dauer der Maßnahme voraus (vgl. BVerfGE 105, 239 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Mai 2004 - 2 BvR 715/04 -, juris, Rn. 20;… Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2011 - 1 BvR 47/05 -, juris, Rn. 26;… Radtke, in: Epping/Hillgruber, Beck'scher Online-Kommentar GG, 37. Edition, Art. 104 Rn. 3 ;… Jarass, in: Jarass/Pieroth, GG Kommentar, 14. Aufl. 2016, Art. 104 Rn. 11 f.;… Degenhart, in: Sachs, GG Kommentar, 8. Aufl. 2018, Art. 104 Rn. 5a).
  • BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 47/05

    Freiheit der Person (Abgrenzung von Freiheitsentziehung und …

    Nur kurzfristige Aufhebungen der Bewegungsfreiheit stellen dagegen keine Freiheitsentziehung dar (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Mai 2004 - 2 BvR 715/04 -, NJW 2004, S. 3697).
  • VG Mainz, 09.08.2018 - 1 K 1404/17

    Anordnung einer erkennungsdienstlichen Maßnahme; Zeitpunkt für die Beurteilung …

    Die angeordnete Maßnahme muss zur Erreichung des angestrebten Zwecks geeignet und erforderlich sein und der mit ihr verbundene Eingriff darf nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Mai 2004 - 2 BvR 715/04 -, NJW 2004, 3697 [3698] m.w.N.; Nds. OVG, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - 11 ME 264/04 -, BeckRS 2005, 20016).
  • BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 142/05

    Freiheit der Person (Abgrenzung von Freiheitsentziehung und …

    Nur kurzfristige Aufhebungen der Bewegungsfreiheit stellen dagegen keine Freiheitsentziehung dar (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Mai 2004 - 2 BvR 715/04 -, NJW 2004, S. 3697).
  • BVerfG, 09.03.2018 - 2 BvR 174/18

    Nichtannahmebeschluss: Mangelnde Rechtswegerschöpfung (§ 90 Abs 2 S 1 BVerfGG) …

    Der Beschwerdeführer tritt nach seinem eigenen Vorbringen zum 29. Februar 2020 in den Ruhestand, so dass der nun wieder zur Entscheidung berufene Dienstgerichtshof noch hinreichend Zeit hat, rechtzeitigen fachgerichtlichen Rechtsschutz zu gewähren (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Mai 2004 - 2 BvR 715/04 -, juris, Rn. 18).
  • VG Mainz, 14.09.2017 - 1 K 45/17

    Erkennungsdienstliche Behandlung wegen des Verdachts auf Begehung von …

    Die angeordnete Maßnahme muss zur Erreichung des angestrebten Zwecks geeignet und erforderlich sein und der mit ihr verbundene Eingriff darf nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur Stärke des Tatverdachts stehen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Mai 2004 - 2 BvR 715/04 -, NJW 2004, 3697 [3698] m.w.N.; OVG Niedersachen, Beschluss vom 17. Dezember 2004 - 11 ME 264/04 -, BeckRS 2005, 20016).
  • VG München, 12.10.2016 - M 7 K 14.2128

    Anwendung polizeilichen Zwangs bei Ausschreitungen nach einem Fußballspiel

    Zu berücksichtigen ist auch der Zweck der polizeilichen Maßnahme (…vgl. zum Ganzen BVerfG, U. v. 14.5.1996 - 2 BvR 1516/93 - juris Rn. 114; BVerfG, B. v. 21.5.2004 - 2 BvR 715/04 - juris Rn. 20;… BVerfG, B. v. 8.3.2011 - 1 BvR 47/05 - juris Rn. 26, BVerwG, U. v. 23.6.1981 - I C 78.77 - juris Rn. 11 ff.).
  • KG, 30.10.2013 - 4 Ws 117/13

    Beschwerde eines Angeklagten gegen einen Unterbringung- und …

    1 St 109/56">NJW 1957, 272; OLG Schleswig NStZ 1982, 81; OLG Celle NJW 1971, 256; Meyer-Goßner aaO, § 81a Rdn. 24; Krause in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 81a Rdn. 4, 34; offen gelassen durch BVerfG NJW 2004, 3697).
  • OLG Köln, 08.05.2009 - 16 AR 3/09

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über die Fortdauer der …

    Eine dem Richtervorbehalt unterliegende Freiheitsentziehung liegt bereits in dem Moment vor, in dem die - tatsächlich und rechtlich an sich gegebene - körperliche Bewegungsfreiheit einer Person nach jeder Richtung hin aufgehoben wird (BVerfGE 94, 166 [198]; BVerfG NJW 2002, 3161), und zwar für eine mehr als kurzfristige Zeitdauer (BVerfG NJW 2004, 3697).
  • OVG Niedersachsen, 17.12.2004 - 11 ME 264/04

    Beschuldigter; erkennungsdienstliche Behandlung; erkennungsdienstliche Maßnahme; …

    Dieser verlangt, dass die Maßnahme zur Erreichung des angestrebten Zwecks geeignet und erforderlich ist und dass der mit ihr verbundene Eingriff nicht außer Verhältnis zur Bedeutung der Sache und zur Stärke des Tatverdachts steht (st. Rspr. d. BVerfG, vgl. etwa Beschl. v. 21.5.2004, NJW 2004, 3697 f.).
  • VerfG Brandenburg, 18.09.2008 - VfGBbg 13/08

    Strafprozeßrecht; informationelle Selbstbestimmung; Speichelprobe; …

  • LG Aurich, 30.07.2012 - 12 Qs 97/12

    Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit der Anordnung einer Blutentnahme gegenüber …

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.02.2017 - L 27 R 131/14

    Sozialgerichtliches Verfahren: Einholung eines ärztlichen …

  • VG Bremen, 19.11.2009 - 2 K 1752/08

    Durchführung einer erkennungsdienstlichen Behandlung

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Rechtsprechung
   BVerfG, 04.05.2004 - 2 BvR 715/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9123
BVerfG, 04.05.2004 - 2 BvR 715/04 (https://dejure.org/2004,9123)
BVerfG, Entscheidung vom 04.05.2004 - 2 BvR 715/04 (https://dejure.org/2004,9123)
BVerfG, Entscheidung vom 04. Mai 2004 - 2 BvR 715/04 (https://dejure.org/2004,9123)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BVerfGG § 32 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Regelungsgehalt einer einstweiligen Anordnung; Folgenabwägung bei einer einstweiligen Anordnung

  • rechtsportal.de

    BVerfGG § 32 Abs. 1
    Voraussetzungen einer einstweiligen Anordnung gegen die Anordnung einer körperlichen Untersuchung im Strafverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (4)

  • OLG Köln, 09.03.2004 - 2 Ws 32/04

    Phallographie

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2004 - 2 BvR 715/04
    gegen a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 9. März 2004 - 2 Ws 32/04 -, b) den Beschluss des Landgerichts Köln vom 29. Dezember 2003 - 102 - 65/03 - und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung .

    Die Vollziehung der Beschlüsse des Landgerichts Köln vom 29. Dezember 2003 - 102 -65/03 - sowie des Oberlandesgerichts Köln vom 9. März 2004 - 2 Ws 32/04 - wird bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von zwei Monaten, einstweilen außer Kraft gesetzt.

  • BVerfG, 07.12.1994 - 1 BvR 2011/94

    Aussetzung der Anwendung von § 78 Absatz 1 und 2 ZPO in den neuen Bundesländern

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2004 - 2 BvR 715/04
    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 91, 328 ; stRspr.).
  • BVerfG, 07.04.1993 - 1 BvR 565/93

    Einstweilige Anordnung auf Einweisung einer schwangeren Obdachlosen

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2004 - 2 BvR 715/04
    Bei offenem Ausgang muss das Bundesverfassungsgericht die Folgen, die einträten, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen abwägen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 88, 169 ; 91, 328 ; stRspr.).
  • BVerfG, 11.07.1967 - 2 BvR 566/66

    Einstweilige Anordnung gegen Vollstreckung von Strafurteilen - …

    Auszug aus BVerfG, 04.05.2004 - 2 BvR 715/04
    Dabei handelt es sich um einen erheblichen, nicht wieder gut zu machenden Eingriff in das Recht auf Freiheit der Person (vgl. hierzu BVerfGE 22, 178 ), das unter den grundrechtlich verbürgten Rechten besonderes Gewicht hat.
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