Rechtsprechung
| BVerfG, 06.06.2003 - 2 BvR 772/03 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Judicialis
BVerfGG § 93a; ; BVerfGG § ... 93a Abs. 2; ; BVerfGG § 93b; ; BVerfGG § 93d Abs. 1 Satz 3; ; StPO § 140; ; StPO § 140 Abs. 2; ; StPO § 453; ; StPO § 453c; ; MRVG NRW § 16 Abs. 3; ; StGB § 56f; ; StGB § 57 Abs. 3; ; StGB § 67d Abs. 1 Satz 3; ; GG Art. 103 Abs. 2
- Wolters Kluwer
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 140
Beiordnung eines Verteidigers im Vollstreckungsverfahren - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 27.02.2003 - StVK V 538/03
- OLG Hamm, 10.04.2003 - 3 Ws 164/03
- BVerfG, 06.06.2003 - 2 BvR 772/03
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73
Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses eines Rechtsbeistandes des Zeugen von der …
Auszug aus BVerfG, 06.06.2003 - 2 BvR 772/03
Über die Erforderlichkeit der gerichtlichen Bestellung eines Verteidigers ist im Blick auf den Anspruch des Betroffenen auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 38, 105 ) daher auch in diesem Bereich von Fall zu Fall zu entscheiden (vgl. BVerfGE 103, 21 ). - BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …
Auszug aus BVerfG, 06.06.2003 - 2 BvR 772/03
Ein Gericht muss das Ergebnis seiner Entscheidung grundsätzlich nicht zuvor ankündigen, um eine Äußerung eines Verfahrensbeteiligten herbeizuführen (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ). - BVerfG, 14.12.2000 - 2 BvR 1741/99
Genetischer Fingerabdruck I
Auszug aus BVerfG, 06.06.2003 - 2 BvR 772/03
Über die Erforderlichkeit der gerichtlichen Bestellung eines Verteidigers ist im Blick auf den Anspruch des Betroffenen auf ein faires Verfahren (vgl. BVerfGE 38, 105 ) daher auch in diesem Bereich von Fall zu Fall zu entscheiden (vgl. BVerfGE 103, 21 ).
- BVerfG, 08.10.1985 - 2 BvR 1150/80
Fortdauer der Unterbringung
Auszug aus BVerfG, 06.06.2003 - 2 BvR 772/03
Rn. 5 3. Ein Verstoß der Fachgerichte gegen die Pflicht zur bestmöglichen Sachaufklärung (vgl. BVerfGE 70, 297 ) liegt nicht vor. - BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90
Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen …
Auszug aus BVerfG, 06.06.2003 - 2 BvR 772/03
Ein Gericht muss das Ergebnis seiner Entscheidung grundsätzlich nicht zuvor ankündigen, um eine Äußerung eines Verfahrensbeteiligten herbeizuführen (vgl. BVerfGE 84, 188 ; 86, 133 ). - BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92
BVerfGE 90, 22 - Annahmegründe
Auszug aus BVerfG, 06.06.2003 - 2 BvR 772/03
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen, weil ein Annahmegrund nach § 93a Abs. 2 BVerfGG nicht vorliegt (vgl. BVerfGE 90, 22 ).
- BVerfG, 26.08.2008 - 2 BvR 335/08
Bestellung eines Pflichtverteidigers im Vollstreckungsverfahren (Kriterien für …
Vielmehr ist von Fall zu Fall zu entscheiden (…vgl. BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Mai 2002 - 2 BvR 613/02 -, NJW 2002, S. 2773, und vom 6. Juni 2003 - 2 BvR 772/03 -, juris). - LG Osnabrück, 12.02.2014 - 10 Qs 4/14
Zulässigkeit einer "einvernehmlichen Umbeiordnung" im strafgerichtlichen …
Denn Tatschwere und Rechtsfolgen stehen bereits fest; über sie ist keine Entscheidung mehr möglich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06. Juni 2003, 2 BvR 772/03, veröffentlich unter: www.bundesverfassungsgericht.de/Entscheidungen). - OLG Hamm, 29.04.2013 - 5 Ws 113/13
Bestellung eines Pflichtverteidigers im Verfahren wegen Widerruf der …
Denn Tatschwere und Rechtsfolgen stehen bereits fest; über sie ist keine Entscheidung mehr möglich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06. Juni 2003, 2 BvR 772/03, veröffentlich unter: www.bundesverfassungsgericht.de/Entscheidungen). - OLG Naumburg, 11.12.2024 - 1 Ws 495/24
Bestellung eines Pflichtverteidigers; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung
Über sie ist keine Entscheidung mehr möglich (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 6. Juni 2003 - 2 BvR 772/03 -, Rn. 2, zitiert nach juris;… OLG Zweibrücken a. a. O., OLG Nürnberg a. a. O.).
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