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Rechtsprechung
   BVerfG, 02.06.2006 - 2 BvR 906/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,12483
BVerfG, 02.06.2006 - 2 BvR 906/06 (https://dejure.org/2006,12483)
BVerfG, Entscheidung vom 02.06.2006 - 2 BvR 906/06 (https://dejure.org/2006,12483)
BVerfG, Entscheidung vom 02. Juni 2006 - 2 BvR 906/06 (https://dejure.org/2006,12483)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2; ; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1

  • Wolters Kluwer

    Begrenzung der Rechtsfolgenfestsetzungskompetenz des Revisionsgerichts; Herabsetzung der Gesamtstrafe und Nichtberücksichtigung von Verfahrensverzögerungen bei der Strafzumessung; Verfassungsrechtlicher Grundsatz des gesetzlichen Richters; Festsetzung des gesetzlich ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Überprüfung einer Gesamtstrafenbildung und der Nichtberücksichtigung von Verfahrensverzögerungen bei der Strafzumessung durch das Bundesverfassungsgericht

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 25.07.2003 - 2 BvR 153/03

    Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge rechtsstaatswidriger …

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2006 - 2 BvR 906/06
    Da sich die Beschwerdeführerin während der Dauer des Revisionsverfahrens nicht in Untersuchungshaft befand, ist Prüfungsmaßstab für die gerügte Verletzung des Beschleunigungsgebots nicht Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, sondern das Recht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren (vgl. BVerfGK 1, 269 ; 2, 239 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 2005 - 2 BvR 109/05 -, veröffentlicht NStZ 2005, S. 456).

    Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere die durch die Verzögerungen der Justizorgane verursachte Zeitdauer der Verfahrensverlängerung, die Gesamtdauer des Verfahrens, die Schwere des Tatvorwurfs, der Umfang und die Schwierigkeit des Verfahrensgegenstands sowie das Ausmaß der mit dem Andauern des schwebenden Verfahrens für den Betroffenen verbundenen besonderen Belastungen (vgl. BVerfGK 1, 269 ; 2, 239 ).

  • BVerfG, 21.01.2004 - 2 BvR 1471/03

    Rechtsfolgen der überlangen Dauer eines Strafverfahrens

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2006 - 2 BvR 906/06
    Da sich die Beschwerdeführerin während der Dauer des Revisionsverfahrens nicht in Untersuchungshaft befand, ist Prüfungsmaßstab für die gerügte Verletzung des Beschleunigungsgebots nicht Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, sondern das Recht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren (vgl. BVerfGK 1, 269 ; 2, 239 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 2005 - 2 BvR 109/05 -, veröffentlicht NStZ 2005, S. 456).

    Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere die durch die Verzögerungen der Justizorgane verursachte Zeitdauer der Verfahrensverlängerung, die Gesamtdauer des Verfahrens, die Schwere des Tatvorwurfs, der Umfang und die Schwierigkeit des Verfahrensgegenstands sowie das Ausmaß der mit dem Andauern des schwebenden Verfahrens für den Betroffenen verbundenen besonderen Belastungen (vgl. BVerfGK 1, 269 ; 2, 239 ).

  • BVerfG, 07.01.2004 - 2 BvR 1704/01

    Recht auf den gesetzlichen Richter (willkürliche Erwägungen; Auslegung einer …

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2006 - 2 BvR 906/06
    Zwar kann ein Angeklagter seinem gesetzlichen Richter dadurch entzogen werden, dass ein an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz gebundenes Revisionsgericht eine nach dem Stand des Verfahrens gebotene Zurückverweisung an das Tatsachengericht unterlässt (vgl. BVerfGE 31, 145 ; 54, 100 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1380/90 -, veröffentlicht NJW 1991, S. 2893; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2000 - 2 BvR 2049/99 -, juris; BVerfGK 2, 207 ).

    Mit der Aufrechterhaltung der Gesamtstrafe trotz Wegfalls zweier für ihre Bildung vom Tatrichter für wesentlich erachteter Einzelstrafen (vgl. BVerfGK 2, 207) ist diese Fallgestaltung nicht vergleichbar.

  • BVerfG, 09.06.1971 - 2 BvR 225/69

    Milchpulver

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2006 - 2 BvR 906/06
    Zwar kann ein Angeklagter seinem gesetzlichen Richter dadurch entzogen werden, dass ein an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz gebundenes Revisionsgericht eine nach dem Stand des Verfahrens gebotene Zurückverweisung an das Tatsachengericht unterlässt (vgl. BVerfGE 31, 145 ; 54, 100 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1380/90 -, veröffentlicht NJW 1991, S. 2893; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2000 - 2 BvR 2049/99 -, juris; BVerfGK 2, 207 ).
  • BVerfG, 22.02.2005 - 2 BvR 109/05

    Freiheit der Person (Dauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; …

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2006 - 2 BvR 906/06
    Da sich die Beschwerdeführerin während der Dauer des Revisionsverfahrens nicht in Untersuchungshaft befand, ist Prüfungsmaßstab für die gerügte Verletzung des Beschleunigungsgebots nicht Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG, sondern das Recht auf ein faires rechtsstaatliches Verfahren (vgl. BVerfGK 1, 269 ; 2, 239 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 2005 - 2 BvR 109/05 -, veröffentlicht NStZ 2005, S. 456).
  • BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78

    Verstrickung in ein Unrechtssystem

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2006 - 2 BvR 906/06
    Zwar kann ein Angeklagter seinem gesetzlichen Richter dadurch entzogen werden, dass ein an die tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz gebundenes Revisionsgericht eine nach dem Stand des Verfahrens gebotene Zurückverweisung an das Tatsachengericht unterlässt (vgl. BVerfGE 31, 145 ; 54, 100 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Mai 1991 - 2 BvR 1380/90 -, veröffentlicht NJW 1991, S. 2893; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 1. März 2000 - 2 BvR 2049/99 -, juris; BVerfGK 2, 207 ).
  • BVerfG, 05.11.1985 - 2 BvR 1434/83

    Prozeßkostenhilfe im Verwaltungsprozess

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2006 - 2 BvR 906/06
    Bei mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren letztinstanzlichen Entscheidungen kann dies verfassungsrechtlich geboten sein, wenn ein Gericht von Normen einfachen Rechts in der Auslegung, die sie durch die höchstrichterliche Rechtsprechung gewonnen haben, abweicht (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 71, 122 ; 81, 97 ).
  • BVerfG, 26.02.1954 - 1 BvR 537/53

    Tatsachenfeststellung

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2006 - 2 BvR 906/06
    Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung des Gerichts sich bei der Auslegung und Anwendung der Norm so weit von dem sie beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 29, 45 m.w.N.).
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2006 - 2 BvR 906/06
    Dies ist der Fall, wenn die Entscheidung des Gerichts sich bei der Auslegung und Anwendung der Norm so weit von dem sie beherrschenden verfassungsrechtlichen Grundsatz des gesetzlichen Richters entfernt hat, dass sie nicht mehr zu rechtfertigen ist (vgl. BVerfGE 3, 359 ; 29, 45 m.w.N.).
  • BVerfG, 28.02.1979 - 2 BvR 84/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Ablehnung der Annahme einer Revision

    Auszug aus BVerfG, 02.06.2006 - 2 BvR 906/06
    Bei mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr anfechtbaren letztinstanzlichen Entscheidungen kann dies verfassungsrechtlich geboten sein, wenn ein Gericht von Normen einfachen Rechts in der Auslegung, die sie durch die höchstrichterliche Rechtsprechung gewonnen haben, abweicht (vgl. BVerfGE 50, 287 ; 71, 122 ; 81, 97 ).
  • BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89

    Vorbringen im Zivilprozess

  • BGH, 21.03.2006 - 4 StR 110/05

    (Keine) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung einer weiteren …

  • BVerfG, 08.05.1991 - 2 BvR 1380/90

    Verstoß gegen den Anspruch auf den gesetzlichen Richter bei Entscheidungen des …

  • BVerfG, 01.03.2000 - 2 BvR 2049/99

    Gesetzlicher Richter bei unterlassener Zurückverweisung

  • BGH, 27.02.2007 - 5 StR 459/06

    Rechtliches Gehör bei eigener Sachentscheidung des Revisionsgerichts auf …

    Sie hält sich, wenn die Verfahrenslage, so wie hier, jedes Ermessen über Art und Höhe der Rechtsfolge ausschließt, in den durch Artikel 101 Abs. 1 Satz 2 GG gezogenen Grenzen (BVerfG - Kammer - Beschluss vom 2. Juni 2006 - 2 BvR 906/06 m.w.N.).
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