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Rechtsprechung
   BVerfG, 03.06.2014 - 2 BvR 517/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,24342
BVerfG, 03.06.2014 - 2 BvR 517/13 (https://dejure.org/2014,24342)
BVerfG, Entscheidung vom 03.06.2014 - 2 BvR 517/13 (https://dejure.org/2014,24342)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juni 2014 - 2 BvR 517/13 (https://dejure.org/2014,24342)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; § 23 EGGVG; § 24 Abs. 1 EGGVG; § 172 Abs. 3 Satz 1 StPO; § 42 Abs. 2 VwGO; § 49 Abs. 1 BZRG
    Vorzeitige Tilgung einer Eintragung im Bundeszentralregister (effektiver Rechtsschutz gegen die Versagung der Tilgung durch die Registerbehörde; Antrag auf gerichtliche Entscheidung; Darlegungsanforderungen; Inbezugnahme von Schriftstücken; erforderliche Begründungstiefe ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsinformationen.bund.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Überhöhte Anforderungen an Begründung eines Antrags auf vorzeitige Tilgung eines Zentralregistereintrags (§ 49 Abs 1 BZRG; § 24 Abs 1 EGGVG ) verletzt Betroffenen in Rechtsschutzanspruch (Art 19 Abs 4 S 1 GG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 19 Abs 4 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 49 Abs 1 S 1 BZRG, §§ 23 ff GVGEG, § 23 GVGEG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Überhöhte Anforderungen an Begründung eines Antrags auf vorzeitige Tilgung eines Zentralregistereintrags (§ 49 Abs 1 BZRG; § 24 Abs 1 EGGVG ) verletzt Betroffenen in Rechtsschutzanspruch (Art 19 Abs 4 S 1 GG)

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Stattgebender Kammerbeschluss: Überhöhte Anforderungen an Begründung eines Antrags auf vorzeitige Tilgung eines Zentralregistereintrags (§ 49 Abs 1 BZRG; § 24 Abs 1 EGGVG ) verletzt Betroffenen in Rechtsschutzanspruch (Art 19 Abs 4 S 1 GG)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 211/12

    Effektiver Rechtsschutz; Zugang zum Gericht; Rechtsbehelf; Leerlaufen; …

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2014 - 2 BvR 517/13
    Das gilt auch für die Begründungsanforderungen nach § 24 Abs. 1 EGGVG (BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. April 2012 - 2 BvR 211/12 -, NStZ-RR 2013, S. 187 ).

    Auslegung und Anwendung der §§ 23 ff. EGGVG durch die Oberlandesgerichte haben dem Rechnung zu tragen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. April 2012 - 2 BvR 211/12 -, NStZ-RR 2013, S. 187 ) und eine wirksame gerichtliche Kontrolle sicherzustellen.

    Er hat sich auch nicht lediglich auf eine von den angegriffenen Entscheidungen abweichende Gewichtung derselben Ermessenserwägungen beschränkt (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. April 2012 - 2 BvR 211/12 -, NStZ-RR 2013, S. 187 ).

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Impliziter Einspruch

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2014 - 2 BvR 517/13
    Der Zugang zu den Gerichten und den gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfen darf deshalb nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ).

    Formerfordernisse dürfen nicht weiter gehen, als es durch ihren Zweck geboten ist, da von ihnen die Gewährung des Rechtsschutzes abhängt (vgl. BVerfGE 88, 118 ).

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2014 - 2 BvR 517/13
    Er darf ein von der Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch eine überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 96, 27 ).
  • BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2014 - 2 BvR 517/13
    Er darf ein von der Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch eine überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 96, 27 ).
  • BVerfG, 08.05.1979 - 2 BvR 782/78

    Verfassungsrechtliche prüfung der Bejahung des "besonderen öffentlichen …

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2014 - 2 BvR 517/13
    Während der Verletzte einer Straftat grundsätzlich kein subjektives Recht auf Erhebung der öffentlichen Klage und die Durchführung eines Strafverfahrens gegen den der Tat Verdächtigen hat (vgl. BVerfGE 51, 176 ), geht es im Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG um die (behauptete) Verletzung subjektiver Rechte durch eine staatliche Maßnahme, ihre Ablehnung oder Unterlassung (vgl. § 24 Abs. 1 EGGVG).
  • BVerfG, 29.10.1975 - 2 BvR 630/73

    Effektivität des Rechtsschutzes

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2014 - 2 BvR 517/13
    Der Zugang zu den Gerichten und den gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfen darf deshalb nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ).
  • BVerfG, 04.09.2008 - 2 BvR 967/07

    Verfassungsmäßigkeit der Zurückweisung eines Klageerzwingungantrags wegen …

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2014 - 2 BvR 517/13
    Vor diesem Hintergrund sind die erhöhten Darlegungsanforderungen im Klageerzwingungsverfahren, die das Bundesverfassungsgericht wiederholt für zulässig erachtet hat (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ), auf das Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG nicht übertragbar.
  • BVerfG, 17.03.1988 - 2 BvR 233/84

    Prozeßkostenhilfe Asylverfahren

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2014 - 2 BvR 517/13
    Der Zugang zu den Gerichten und den gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfen darf deshalb nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht zu rechtfertigender Weise erschwert werden (vgl. BVerfGE 40, 272 ; 78, 88 ; 88, 118 ).
  • BVerfG, 08.10.2003 - 2 BvR 1465/01

    Anforderungen an die Darlegung der Einhaltung der Beschwerdefrist in einem …

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2014 - 2 BvR 517/13
    Vor diesem Hintergrund sind die erhöhten Darlegungsanforderungen im Klageerzwingungsverfahren, die das Bundesverfassungsgericht wiederholt für zulässig erachtet hat (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ), auf das Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG nicht übertragbar.
  • BVerfG, 14.01.2005 - 2 BvR 1486/04

    Darlegungsanforderungen für einen Klageerzwingungsantrag nach § 172 Abs. 3 Satz 1 …

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2014 - 2 BvR 517/13
    Vor diesem Hintergrund sind die erhöhten Darlegungsanforderungen im Klageerzwingungsverfahren, die das Bundesverfassungsgericht wiederholt für zulässig erachtet hat (vgl. BVerfGK 2, 45 ; 5, 45 ; 14, 211 ), auf das Verfahren nach §§ 23 ff. EGGVG nicht übertragbar.
  • OLG Bremen, 20.02.2015 - 1 VAs 1/15

    Anforderungen an die Darlegung im Sachvortrag bei einem Antrag auf gerichtliche …

    Der Zugang zu den Gerichten und den gesetzlich vorgesehenen Rechtsbehelfen darf deshalb nicht in unzumutbarer, aus Sachgründen nicht mehr zu rechtfertigender Weise erschwert werden (BVerfG…, Beschluss vom 02.12.2014 - 1 BvR 3106/09 -, juris Rn. 23; Beschluss vom 03.06.2014 - 2 BvR 517/13 -, juris Rn. 11).

    Es darf ein von der Rechtsordnung eröffnetes Rechtsmittel nicht durch eine überstrenge Handhabung verfahrensrechtlicher Vorschriften ineffektiv machen und für den Beschwerdeführer "leer laufen" lassen (BVerfG, Beschluss vom 03.06.2014 - 2 BvR 517/13 -, Rn. 11;… Beschluss vom 28.02.2013 - 2 BvR 612/12 -, juris Rn. 19).

    Formerfordernisse dürfen daher nicht weitergehen, als es durch ihren Zweck geboten ist, da von ihnen die Gewährung des Rechtsschutzes abhängt (BVerfG, Beschluss vom 03.06.2014 - 2 BvR 517/13 -, juris Rn. 11;… Beschluss vom 05.04.2012 - 2 BvR 211/12 -, juris Rn. 11).

    Vor diesem Hintergrund sind die erhöhten Darlegungsanforderungen im Klageerzwingungsverfahren, die in Teilen der Rechtsprechung zur Konkretisierung des nach § 24 Abs. 1 EGGVG notwendigen Begründungsumfangs herangezogen werden (KG Berlin…, Beschluss vom 13.02.2013 - 4 VAs 6/13 -, juris Rn. 1, 5; Beschluss vom 01.02.2012 - 4 VAs 6/12 -, BeckRS 2012, 11914; OLG Hamm…, Beschluss vom 30.01.2013 - 1 VAs 130/12 -, juris Rn. 6), nicht auf das Verfahren nach den §§ 23 ff. EGGVG übertragbar (BVerfG, Beschluss vom 03.06.2014 - 2 Bvr 517/13 -, juris Rn. 12;… Beschluss vom 05.04.2012 - 2 BvR 211/12 -, juris Rn. 12; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 15.04.2013 - 3 VAs 11/13 -, juris Rn. 4; OLG Celle…, Beschluss vom 12.07.2012 - 2 VAs 12/12 -, juris Rn. 5).

    Wie diese zielt es auf die Abwehr staatlicher Eingriffe in grundrechtlich geschützte Interessen der Betroffenen (BVerfG, Beschluss vom 03.06.2014 - 2 BvR 517/13 -, juris Rn. 12).

    (BVerfG, Beschluss vom 03.06.2014 - 2 BvR 517/13 -, juris Rn. 14).

    Es kann vielmehr im Unterschied zu den Anforderungen im Klageerzwingungsverfahren zur Darstellung des Sachverhalts auf der Antragsschrift beiliegende Anlagen Bezug genommen werden (BVerfG, Beschluss vom 03.06.2014 - 2 BvR 517/13 -, juris Rn. 15;… Beschluss vom 05.04.2012 - 2 BvR 211/12 -, juris Rn. 15;… OLG Celle, aaO; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 15.04.2013 - 3 VAs 11/13 -, juris Rn. 4).

  • BVerfG, 23.01.2017 - 2 BvR 2584/12

    Die Verurteilung im spanischen Schnellverfahren muss durch deutsche Gerichte bei …

    Auslegung und Anwendung der §§ 23 ff. EGGVG durch die Oberlandesgerichte haben dem Rechnung zu tragen (…vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 5. April 2012 - 2 BvR 211/12 -, NStZ-RR 2013, S. 187 ) und eine wirksame gerichtliche Kontrolle sicherzustellen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 3. Juni 2014 - 2 BvR 517/13 -, juris, Rn. 12).
  • BGH, 10.10.2018 - IV AR (VZ) 1/18

    Beschwerdebefugnis gegen eine Annahmeanordnung einer Hinterlegungsstelle

    Im Streitfall kann offen bleiben, ob hierfür eine schlüssige Darlegung der geltend gemachten Rechtsverletzung erforderlich ist oder ob - wie die Rechtsbeschwerde meint - lediglich ein Sachverhalt vorgetragen werden muss, der eine Rechtsverletzung möglich erscheinen lässt (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 2 BvR 517/13, juris Rn. 14;… NStZ-RR 2013, 187 [juris Rn. 14]; jeweils m.w.N.).
  • KG, 23.11.2017 - 5 VAs 26/17

    Vorzeitige Tilgung von Eintragungen im Bundeszentralregister: Zulässigkeit des …

    Rspr. des Kammergerichts, vgl. nur Beschluss vom 26. Mai 2014 - 4 VAs 16/14 - Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 24 EGGVG Rdn. 1 m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit der geforderten schlüssigen Darlegung einer Rechtsverletzung vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 2 BvR 517/13 - juris Rdn. 14).

    Diese Unterlagen und der ursprüngliche Antrag sind auch nicht (was unter Umständen genügen kann, vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 3. Juni 2014 - 2 BvR 517/13 - juris Rdn. 15 f.) als Anlagen eingereicht worden.

  • BayObLG, 26.08.2024 - 102 VA 108/24

    Änderung der Geschäftsverteilung, Rechtsschutzbedürfnis, …

    Dabei erfordert Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG nicht zwingend eine Auslegung des § 24 Abs. 1 EGGVG im Sinne der etwa im Rahmen von § 42 Abs. 2 VwGO angewandten "Möglichkeitstheorie", wonach - sei es auch nur in Form der Vorlage des angegriffenen Bescheids - lediglich ein Sachverhalt vorgetragen werden muss, aus dem sich eine mögliche Rechtsverletzung ergeben kann (BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 2014, 2 BvR 517/13, juris Rn. 14).

    Das Erfordernis der Darlegung eines aus sich heraus verständlichen Sachverhalts ist als solches verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl. BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 2014, 2 BvR 517/13, juris Rn. 7 i. V. m. Rn. 14).

    Der Antragsschrift waren auch keinerlei Anlagen beigefügt (insoweit anders als bei BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 2014, 2 BvR 517/13, juris Rn. 15).

  • BGH, 21.05.2025 - 5 ARs 1/25

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit eines …

    Daher kann etwa eine Bezugnahme auf die einem Antrag beigefügten Unterlagen im Einzelfall genügen, wenn daraus der dem Verfahren zugrundeliegende Sachverhalt und die erforderliche Darlegung einer eigenen Rechtsverletzung des Betroffenen im Sinne des § 24 Abs. 1 EGGVG für das Gericht ausreichend erkennbar wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juni 2014 - 2 BvR 517/13 Rn. 14 f.;… vom 5. April 2012 - 2 BvR 211/12 Rn. 15).
  • VG Trier, 25.08.2015 - 1 K 661/15

    Ergänzung der Klageschrift; Gewährung weitergehender Beihilfe für ambulante …

    Formerfordernisse dürfen nicht weiter gehen, als es durch ihren Zweck geboten ist, da von ihnen die Gewährung des Rechtsschutzes abhängt (vgl. BVerfGE 88, 118 ; BVerfG, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 2 BvR 517/13 - juris Rn. 11).
  • OLG Hamm, 04.08.2021 - 1 VAs 77/21

    Abweichen vom Vollstreckungsplan; Schutzwürdigkeit eines Arbeitsverhältnisses

    Rn. 15 Diesen Anforderungen wird die Antragsschrift jedenfalls in der Zusammenschau mit dem ihr beigefügten Beschwerdebescheid der Generalstaatsanwaltschaft und der Bescheinigung des Arbeitgebers, aus denen sich weitere Informationen zum Sachverhalt ergeben, noch gerecht (zur Zulässigkeit der Beifügung und Inbezugnahme von Schriftstücken bei einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach den §§ 23 ff. EGGVG vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 03. Juni 2014 - 2 BvR 517/13 -, Rn. 15, juris).
  • BayObLG, 04.03.2026 - 203 VAs 5/26

    Unzulässiger Antrag, Substantiierungspflicht, Rechtsschutzgarantie, …

    Daher kann etwa eine Bezugnahme auf die einem Antrag beigefügten Unterlagen im Einzelfall genügen, wenn daraus der dem Verfahren zugrundeliegende Sachverhalt und die erforderliche Darlegung einer eigenen Rechtsverletzung des Betroffenen im Sinne des § 24 Abs. 1 EGGVG für das Gericht ausreichend erkennbar wird (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 3. Juni 2014 - 2 BvR 517/13- juris Rn. 14 f. …und vom 5. April 2012 - 2 BvR 211/12-, juris Rn. 15; BGH…, Beschluss vom 21. Mai 2025 - 5 ARs 1/25 -, juris Rn. 16).
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