Rechtsprechung
| OVG Saarland, 27.01.2022 - 2 C 113/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 1 Abs 3 BauGB, § 14 Abs 1 BauGB, § 17 Abs 1 S 1 BauGB, § 2 Abs 1 S 2 BauGB, § 34 Abs 1 BauGB
Veränderungssperre für Aufstellung eines Spartenplans - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 9 Abs. 2a
Rechtmäßigkeit einer Veränderungssperre für die Aufstellung eines Spartenplans
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren besteht auch bei parallel geführtem Klageverfahren
Verfahrensgang
- OVG Saarland, 27.01.2022 - 2 C 113/21
- BVerwG, 14.10.2022 - 4 BN 12.22
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2022, 373
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (32)
- OVG Saarland, 23.05.2019 - 2 C 44/18
Normenkontrolle bezüglich einer Veränderungssperre; Bestandsüberplanung; …
Auszug aus OVG Saarland, 27.01.2022 - 2 C 113/21
Dabei gehört es nach ständiger Rechtsprechung ungeachtet der gesetzlichen Ausgestaltung des Normenkontrollverfahrens als umfassende Gültigkeitskontrolle der jeweils in Rede stehenden Normen und des im Verwaltungsprozessrecht geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich nicht zu den Aufgaben der Oberverwaltungsgerichte, in diesen Verfahren "gleichsam ungefragt" in die Suche nach Fehlern einer städtebaulichen Satzung einzutreten.[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteile vom 4.4.2019 - 2 C 313/18 -, BauR 2020, 772, und vom 23.5.2019 - 2 C 44/18 -, BauR 2020, 608, jeweils m.w.N.][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteile vom 4.4.2019 - 2 C 313/18 -, BauR 2020, 772, und vom 23.5.2019 - 2 C 44/18 -, BauR 2020, 608, jeweils m.w.N.].Rn. 32 Aus den in dem Zusammenhang einer Gesamtbewertung unterliegenden Verwaltungsvorgängen[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 23.5.2019 - 2 C 44/18 -, BauR 2020, 608][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteil vom 23.5.2019 - 2 C 44/18 -, BauR 2020, 608] ist unschwer erkennbar, welche Ziele die Antragsgegnerin mit dem im Mai 2020 eingeleiteten Planaufstellungsverfahren verfolgt.
Rn. 38 Die Annahme eines Sicherungsbedürfnisses im Sinne des § 14 Abs. 1 BauGB für eine eingeleitete städtebauliche Planung setzt auch im Anwendungsbereich des § 9 Abs. 2a BauGB nicht voraus, dass bereits im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Veränderungssperre, hier am 7.5.2020, die Rechtmäßigkeit des künftigen Bebauungsplans feststeht.33[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 29.1.2013 - 2 B 340/12, 2 B 341/12 -, SKZ 2013, 166, Leitsatz Nr. 19, Urteil vom 23.5.2019 - 2 C 44/18 -, BauR 2020, 608][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 29.1.2013 - 2 B 340/12, 2 B 341/12 -, SKZ 2013, 166, Leitsatz Nr. 19, Urteil vom 23.5.2019 - 2 C 44/18 -, BauR 2020, 608] Vielmehr ist eine solche Satzung nur als ungültig zu bewerten, wenn bereits bei ihrem Erlass offenkundig ist, dass die Planungsziele der Gemeinde, die gesichert werden sollen, mittels einer rechtmäßigen Bauleitplanung von vorneherein nicht erreichbar sind,[vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.10.2012 - 2 B 217/12 -, juris, und Urteil vom 31.3.2003 - 1 N 1/03 -, SKZ 2003, 152][vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 25.10.2012 - 2 B 217/12 -, juris, und Urteil vom 31.3.2003 - 1 N 1/03 -, SKZ 2003, 152] dem Planungsvorhaben also letztlich wegen eines zwingenden Realisierungshindernisses die Erforderlichkeit fehlt (§ 1 Abs. 3 BauGB).
- BVerwG, 30.08.2012 - 4 C 1.11
Mobilfunkanlagen; Standortplanung; Versorgungssicherheit; Veränderungssperre; …
Auszug aus OVG Saarland, 27.01.2022 - 2 C 113/21
Insoweit ist zum einen festzuhalten, dass die Verfahrensfreiheit nach § 61 LBO keinen Einfluss auf die Verpflichtung zur Beachtung materiell-baurechtlicher Anforderungen an ein Vorhaben hat (§ 60 Abs. 2 LBO), dass verfahrensrechtlichen Privilegierungen durch Landesgesetzgeber auch im § 14 Abs. 1 Nr. 2 BauGB ihren Niederschlag gefunden haben und dass diese plansichernden Vorgaben ausdrücklich an die "Durchführung" beziehungsweise an die "Vornahme" eines Vorhabens, hier die Nutzungsänderung, anknüpfen.[vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 30.8.2012 - 4 C 1.11 -, NVwZ 2013, 304, Beschluss vom 19.5.2004 - BVerwG 4 BN 22.04 -, BRS 67 Nr. 119][vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 30.8.2012 - 4 C 1.11 -, NVwZ 2013, 304, Beschluss vom 19.5.2004 - BVerwG 4 BN 22.04 -, BRS 67 Nr. 119] Die in dem Zusammenhang aufgeworfenen Fragen sind zum anderen Gegenstand des beim Verwaltungsgericht anhängigen und bezüglich des letztgenannten Aspekts ausdrücklich erweiterten Klageverfahrens 5 K 804/20.Rn. 30 b. Eine Veränderungssperre dient nicht dem Schutz der "abstrakten" Planungshoheit der Gemeinden (§ 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB) als solcher.[vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 30.8.2012 - 4 C 1.11 -, NVwZ 2013, 304 ][vgl. dazu etwa BVerwG, Urteil vom 30.8.2012 - 4 C 1.11 -, NVwZ 2013, 304 ] Sie ist vielmehr im Sinne des § 14 Abs. 1 BauGB, worauf die Antragstellerin zu Recht hinwiest, allerdings nur dann "zur Sicherung der Planung" beschlossen, wenn im maßgeblichen Zeitpunkt ihres Erlasses hinreichend konkrete Vorstellungen der Gemeinde vorliegen, worin diese Ziele bestehen (c.) und wenn sich diese auf im Wege einer Bauleitplanung im Ergebnis umsetzbare, damit nicht auf von vorneherein so nicht erreichbare Planungsziele richten (d.).[vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.2.2004 - 1 W 1/04 -, BRS 67 Nr. 126][vgl. etwa OVG des Saarlandes, Beschluss vom 2.2.2004 - 1 W 1/04 -, BRS 67 Nr. 126] Erschöpfen sich die "Planungen" der Gemeinde mangels eines positiv feststellbaren oder sogar wegen eines erkennbar nur "vorgeschobenen" planerischen Konzepts in der Absicht, ein bestimmtes Bauvorhaben - hier die von der Antragstellerin geplante Änderung der Nutzung des Gebäudes auf dem Flurstück Nr. 30xx/1 - zu verhindern, handelt es sich um eine reine Negativ- oder sogenannte "Verhinderungsplanung", die mit Blick auf den Art. 14 GG nicht zulässig ist und daher auch nicht nur vorübergehend nach § 14 Abs. 1 BauGB "gesichert" werden kann.
- OVG Saarland, 04.04.2019 - 2 C 313/18
Veränderungssperre (Verlängerung) zur Sicherung einer "Feinplanung" im Bereich …
Auszug aus OVG Saarland, 27.01.2022 - 2 C 113/21
Dabei gehört es nach ständiger Rechtsprechung ungeachtet der gesetzlichen Ausgestaltung des Normenkontrollverfahrens als umfassende Gültigkeitskontrolle der jeweils in Rede stehenden Normen und des im Verwaltungsprozessrecht geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 Abs. 1 VwGO) grundsätzlich nicht zu den Aufgaben der Oberverwaltungsgerichte, in diesen Verfahren "gleichsam ungefragt" in die Suche nach Fehlern einer städtebaulichen Satzung einzutreten.[vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteile vom 4.4.2019 - 2 C 313/18 -, BauR 2020, 772, und vom 23.5.2019 - 2 C 44/18 -, BauR 2020, 608, jeweils m.w.N.][vgl. dazu OVG des Saarlandes, Urteile vom 4.4.2019 - 2 C 313/18 -, BauR 2020, 772, und vom 23.5.2019 - 2 C 44/18 -, BauR 2020, 608, jeweils m.w.N.].Das Konkretisierungserfordernis darf nicht überspannt werden, da ansonsten die praktische Tauglichkeit des Plansicherungsinstruments verloren ginge und es gerade das Ziel einer solchen Planung ist, einen Bebauungsplan in dem ihr durch die Sperre zur Verfügung gestellten Zeitraum unter Beachtung des Abwägungsgebots inhaltlich erst zu erarbeiten.[vgl. BVerwG, Urteil vom 19.2.2004 - 4 CN 16.03 -, BRS 67 Nr. 11; OVG des Saarlandes, Urteil vom 4.4.2019 - 2 C 313/18 -, juris][vgl. BVerwG, Urteil vom 19.2.2004 - 4 CN 16.03 -, BRS 67 Nr. 11; OVG des Saarlandes, Urteil vom 4.4.2019 - 2 C 313/18 -, juris] Von daher ist eine Veränderungssperre - umgekehrt - nur dann unzulässig, wenn sich der Inhalt der beabsichtigten Planung bei Erlass der Veränderungssperre noch "in keiner Weise" absehen lässt.[so beispielsweise BVerwG, Beschluss vom 22.7.2008 - 4 BN 18.08 -, juris][so beispielsweise BVerwG, Beschluss vom 22.7.2008 - 4 BN 18.08 -, juris] Letzteres ist hier nicht der Fall.
- BVerwG, 22.07.2008 - 4 BN 18.08
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen aktenwidriger …
Auszug aus OVG Saarland, 27.01.2022 - 2 C 113/21
Dass die Aufstellung des Bebauungsplans und die Veränderungssperre, wie hier ausweislich des Sitzungsprotokolls am 7.5.2020, in dieser Reihenfolge in derselben Sitzung des Stadtrats beschlossen und beide Beschlüsse später am 18.5.2020 gleichzeitig amtlich bekannt gemacht worden sind, unterliegt keinen durchgreifenden rechtlichen Bedenken.[vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 9.4.2008 - 2 C 309/07 -, AS 36, 242, dazu BVerwG, Beschluss vom 22.7.2008 - 4 BN 18.08 -, juris][vgl. etwa OVG des Saarlandes, Urteil vom 9.4.2008 - 2 C 309/07 -, AS 36, 242, dazu BVerwG, Beschluss vom 22.7.2008 - 4 BN 18.08 -, juris] Dass ausweislich der Veröffentlichung vom 18.5.2020 in der Saarbrücker Zeitung die Veränderungssperre am 7.5.2020 und damit wenige Tage vor dem Aufstellungsbeschluss vom Bürgermeister der Antragsgegnerin ausgefertigt wurde, ist in dem Zusammenhang unschädlich.Das Konkretisierungserfordernis darf nicht überspannt werden, da ansonsten die praktische Tauglichkeit des Plansicherungsinstruments verloren ginge und es gerade das Ziel einer solchen Planung ist, einen Bebauungsplan in dem ihr durch die Sperre zur Verfügung gestellten Zeitraum unter Beachtung des Abwägungsgebots inhaltlich erst zu erarbeiten.[vgl. BVerwG, Urteil vom 19.2.2004 - 4 CN 16.03 -, BRS 67 Nr. 11; OVG des Saarlandes, Urteil vom 4.4.2019 - 2 C 313/18 -, juris][vgl. BVerwG, Urteil vom 19.2.2004 - 4 CN 16.03 -, BRS 67 Nr. 11; OVG des Saarlandes, Urteil vom 4.4.2019 - 2 C 313/18 -, juris] Von daher ist eine Veränderungssperre - umgekehrt - nur dann unzulässig, wenn sich der Inhalt der beabsichtigten Planung bei Erlass der Veränderungssperre noch "in keiner Weise" absehen lässt.[so beispielsweise BVerwG, Beschluss vom 22.7.2008 - 4 BN 18.08 -, juris][so beispielsweise BVerwG, Beschluss vom 22.7.2008 - 4 BN 18.08 -, juris] Letzteres ist hier nicht der Fall.
- BVerwG, 24.11.2005 - 4 C 10.04
Großflächiger Einzelhandelsbetrieb; Großflächigkeit; Verkaufsfläche; …
Auszug aus OVG Saarland, 27.01.2022 - 2 C 113/21
Der LEP Siedlung 2006, der im Abschnitt 2.5.7 Ziele und Grundsätze für die Ansiedlung, Erweiterung und Änderung von großflächigen Einrichtungen des Einzelhandels[vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 24.11.2005 - 4 C 10.04 -, BRS 69 Nr. 71, wonach von einer "Großflächigkeit" bauplanungsrechtlich bei Überschreitung einer Verkaufsfläche von 800 qm aufzugehen ist][vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 24.11.2005 - 4 C 10.04 -, BRS 69 Nr. 71, wonach von einer "Großflächigkeit" bauplanungsrechtlich bei Überschreitung einer Verkaufsfläche von 800 qm aufzugehen ist] festlegt, führt in seiner Anlage 7 - ausdrücklich nicht abschließend - "zentrenrelevante Sortimente im Sinne des Landesentwicklungsplans" auf und benennt insoweit unter anderem die "Bekleidung".[vgl. den Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt Siedlung, Amtsblatt 2006, 963, Seite 1008][vgl. den Landesentwicklungsplan, Teilabschnitt Siedlung, Amtsblatt 2006, 963, Seite 1008] Entsprechend wird der Textilhandel auch im Einzelhandelskonzept der Antragsgegnerin in der zuvor erwähnten Liste als zentrenrelevant eingestuft.[vgl. das von der isoplan marktforschung in Saarbrücken unter dem 10.7.2015 erstellte Einzelhandelskonzept der Kreisstadt Homburg/Fortschreibung 2015, dort Kapitel 4.3.3 ("Homburger Sortimentsliste") mit der Tabelle auf Seite 72, wonach auf den Bekleidungshandel 67 % der Verkaufsfläche in zentralen Versorgungsbereichen entfielen, und Seite 73 mit einem Hinweis auf die "allgemeine Bedeutung der Warengruppe"][vgl. das von der isoplan marktforschung in Saarbrücken unter dem 10.7.2015 erstellte Einzelhandelskonzept der Kreisstadt Homburg/Fortschreibung 2015, dort Kapitel 4.3.3 ("Homburger Sortimentsliste") mit der Tabelle auf Seite 72, wonach auf den Bekleidungshandel 67 % der Verkaufsfläche in zentralen Versorgungsbereichen entfielen, und Seite 73 mit einem Hinweis auf die "allgemeine Bedeutung der Warengruppe"]. - BVerwG, 17.12.2009 - 4 C 1.08
Zentraler Versorgungsbereich; schädliche Auswirkungen; Prognose; Ziele der …
Auszug aus OVG Saarland, 27.01.2022 - 2 C 113/21
Rn. 35 Nachdem bereits durch die BauGB-Novelle im Jahr 2004 die Regelung des § 34 Abs. 3 BauGB zur Sicherung zentraler Versorgungsbereiche in den nicht beplanten Innenbereichen eingeführt worden war, wonach im bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren Einzelvorhaben keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche erwarten lassen dürfen, hat der Gesetzgeber zur Realisierung dieses Anliegens mit der Einführung des § 9 Abs. 2a BauGB den Kommunen seit 2007[vgl. das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.2006, BGBl. I 2006, 3316][vgl. das Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21.12.2006, BGBl. I 2006, 3316] die Befugnis eingeräumt, durch entsprechende Festsetzungen in einem einfachen Bebauungsplan gezielt verbindliche Vorgaben über die Zulässigkeit bestimmter Arten von Nutzungen und damit insbesondere von Einzelhandelsbetrieben zu treffen.[vgl. die Begründung zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 4.9.2006, Bundestagsdrucksache 16/2496, Seite 10, dazu auch die Zielfestlegung 45 im LEP Siedlung, dazu auch Schrödter Walhäuser in Schrödter BauGB, 9. Auflage 2019, § 9 Rn 257, wonach der "zentrale Versorgungsbereich" durch die §§ 1 Abs. 6 Nr. 4,][vgl. die Begründung zum Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 4.9.2006, Bundestagsdrucksache 16/2496, Seite 10, dazu auch die Zielfestlegung 45 im LEP Siedlung, dazu auch Schrödter Walhäuser in Schrödter BauGB, 9. Auflage 2019, § 9 Rn 257, wonach der "zentrale Versorgungsbereich" durch die §§ 1 Abs. 6 Nr. 4,] Wie die §§ 1 Abs. 6 Nr. 4, 2 Abs. 2 Satz 2, 34 Abs. 3 BauGB und 11 Abs. 3 Satz 2 verdeutlichen, handelt es sich bei dem "zentralen Versorgungsbereich", in dem vielfältige Aufgaben einer verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung erfüllt werden, um eine besonders schutzwürdige städtebauliche Kategorie.[vgl. dazu insbesondere BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 -, BauR 2010, 732 , unter Verweis auf deren herausragende Bedeutung für Bestand und Entwicklung von Städten und Gemeinden, wobei eine bestimmte städtebauliche Struktur erhalten werden soll, die sich durch Zentralität auszeichnet und eine "diffuse Verteilung" von Einrichtungen insbesondere des Einzelhandels in die Fläche vermieden werden soll][vgl. dazu insbesondere BVerwG, Urteil vom 17.12.2009 - 4 C 1.08 -, BauR 2010, 732 , unter Verweis auf deren herausragende Bedeutung für Bestand und Entwicklung von Städten und Gemeinden, wobei eine bestimmte städtebauliche Struktur erhalten werden soll, die sich durch Zentralität auszeichnet und eine "diffuse Verteilung" von Einrichtungen insbesondere des Einzelhandels in die Fläche vermieden werden soll] Bei der Beurteilung, ob ein Versorgungsbereich einen "zentralen Versorgungsbereich" bildet, bedarf es einer wertenden Gesamtbetrachtung der städtebaulich relevanten Gegebenheiten. - BVerwG, 12.07.2012 - 4 B 13.12
Einzelhandelsbetrieb; Innenbereich; zentraler Versorgungsbereich; Regionalplan
Auszug aus OVG Saarland, 27.01.2022 - 2 C 113/21
Im Gegensatz zu § 34 Abs. 3 BauGB, der wie die Vorschrift insgesamt an faktische Gegebenheiten anknüpft,[vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 12.7.2012 - 4 B 13.12 -, BRS 79 Nr. 107, dort auch in ausdrücklicher Abgrenzung zum § 9 Abs. 2a BauGB][vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 12.7.2012 - 4 B 13.12 -, BRS 79 Nr. 107, dort auch in ausdrücklicher Abgrenzung zum § 9 Abs. 2a BauGB] räumt § 9 Abs. 2a BauGB den planenden Gemeinden auch die Befugnis ein, einen vorhandenen zentralen Versorgungsbereich "zu entwickeln" und auch planungsrechtlich durch entsprechende Festsetzungen festzulegen. - BVerwG, 20.11.2006 - 4 B 50.06
Begriff des zentralen Versorgungsbereichs i.S. des § 34 Abs. 3 BauGB; Anrechnung …
Auszug aus OVG Saarland, 27.01.2022 - 2 C 113/21
Der Begriff ist daher nicht geografisch im Sinne einer "Innenstadtlage" oder der "Ortsmitte", sondern funktional zu verstehen.[vgl. zu dem insoweit identischen Begriff im § 34 Abs. 3 BauGB BVerwG, Beschluss vom 20.11.2006 - 4 B 50.06 -, BRS 70 Nr. 114][vgl. zu dem insoweit identischen Begriff im § 34 Abs. 3 BauGB BVerwG, Beschluss vom 20.11.2006 - 4 B 50.06 -, BRS 70 Nr. 114]. - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2017 - 10 D 70/15
Beantragung der Erteilung einer Baugenehmigung für eine Vergrößerung der …
Auszug aus OVG Saarland, 27.01.2022 - 2 C 113/21
Das gilt zunächst allgemein, da die Stärkung der gemeindlichen Versorgungszentren grundsätzlich ein tragfähiges städtebauliches Ziel ist, das den Ausschluss von nahversorgungs- und zentrenrelevantem Einzelhandel rechtfertigen kann.[vgl. dazu etwa OVG Münster, Urteil vom 12.4.2017 - 10 D 70/15.NE -, juris][vgl. dazu etwa OVG Münster, Urteil vom 12.4.2017 - 10 D 70/15.NE -, juris] Sofern ein von der Gemeinde ausgearbeitetes Gesamtkonzept in der Lage ist, die Einzelhandelsentwicklung im gesamten Stadtgebiet in diesem Sinne nachvollziehbar und widerspruchsfrei zu ordnen, ist jedenfalls auf der Ebene eines Bebauungsplans, der dieses Konzept für einen bestimmten Bereich nach Maßgabe des § 9 Abs. 2a BauGB umsetzen soll, keine weitere Differenzierung der ausgeschlossenen Sortimente unter dem Gesichtspunkt der Zentreneignung erforderlich. - OVG Rheinland-Pfalz, 17.11.2021 - 8 C 10597/21
Normenkontrolle gegen Verlängerung einer Veränderungssperre; einfacher …
Auszug aus OVG Saarland, 27.01.2022 - 2 C 113/21
Rn. 33 Aus der von der Antragstellerin in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat angeführten Entscheidung des OVG Rheinland-Pfalz vom November 2011[vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 17.11.2021 - 8 C 10597/21 -, juris][vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 17.11.2021 - 8 C 10597/21 -, juris] ergibt sich insoweit nichts anderes. - OVG Saarland, 25.10.2012 - 2 B 217/12
Normenkontrolle von Bauleitplänen; Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre; …
- OVG Saarland, 07.02.2019 - 2 C 629/17
Normenkontrolle: großflächiges Einzelhandelsprojekt; interkommunales …
- OVG Saarland, 31.03.2003 - 1 N 1/03
Nichtigkeit der Satzung über eine Veränderungssperre für den künftigen …
- OVG Sachsen, 29.01.2013 - 2 B 340/12
Integrative Beschulung, Förderschule, Benachteiligungsverbot, Begründung
- VG Göttingen, 06.02.2012 - 2 B 341/12
Dublin-II-Verordnung; unbegleiteter Minderjähriger
- BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …
- BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03
Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen; …
- BVerwG, 18.03.1994 - 4 NB 24.93
Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff und Antragsbefugnis gem. § 47 Abs. 2 S. …
- BVerwG, 25.11.2003 - 4 BN 60.03
Windenergieanlagen; Außenbereich; Flächennutzungsplan; Vorranggebiet; …
- BVerwG, 30.09.1992 - 4 NB 35.92
Bauplanungsrecht: Abwägungsgebot beu Erlaß einer Veränderungssperre
- OVG Saarland, 17.11.2016 - 2 B 283/16
Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre
- OVG Saarland, 12.05.2021 - 2 A 107/20
Fingierte Baugenehmigung im vereinfachten Genehmigungsverfahren
- OVG Saarland, 09.04.2008 - 2 C 309/07
Erlass einer Veränderungssperre
- OVG Saarland, 09.03.2006 - 2 R 8/05
Nachholung der Ausformulierung des Berufungsantrages in der mündlichen …
- BVerwG, 19.05.2004 - 4 BN 22.04
Voraussetzungen für den Erlass und Zweck einer Veränderungssperre; Zulässigkeit …
- OVG Saarland, 12.02.2009 - 2 A 256/08
Zulässigkeit der auf Fiktion der Erteilung einer Baugenehmigung gerichteten …
- OVG Saarland, 22.11.2007 - 2 N 7/06
Normenkontrolle gegen Bebauungsplan - Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse - …
- OVG Saarland, 30.06.2009 - 2 B 367/09
Bauaufsichtsbehördliches Nutzungsverbot (Bordellbetrieb)
- BVerwG, 25.07.2014 - 2 B 57.13
Anspruch eines in den Ruhestand versetzten Beamten auf finanzielle Abgeltung von …
- OVG Saarland, 14.04.2004 - 1 N 1/04
Rechtsschutzbedürfnis des Antragstellers für die Durchführung eines …
- OVG Saarland, 24.04.2009 - 2 B 265/09
- OVG Saarland, 02.02.2004 - 1 W 1/04
Planungsrechtliche Zulässigkeit der Umwandlung eines Ladenlokals in eine …
- OVG Sachsen, 06.07.2026 - 1 B 65/26
Normenkontrolle; Bebauungsplan; einstweilige Anordnung; öffentliche …
Eine prozessuale Handhabung des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, die im Ergebnis dazu führt, eine an sich gebotene Sachprüfung als Frage der Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags zu behandeln, verbietet sich (…BVerwG, Urt. v. 24. September 1998 - 4 CN 2.98 -, juris Rn. 8; OVG Saarland, Urt. v. 27. Januar 2022 - 2 C 113/21 -, juris 23). - OVG Sachsen, 19.01.2023 - 1 B 216/22
Satzung; Ausfertigung; Veränderungssperre; einstweilige Anordnung; schwerer …
Eine prozessuale Handhabung des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO, die im Ergebnis dazu führt, eine an sich gebotene Sachprüfung als Frage der Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags zu behandeln, verbietet sich (…BVerwG, Urt. v. 24. September 1998 - 4 CN 2.98 - , juris Rn. 8; Saarl.OVG, Urt. v. 27. Januar 2022 - 2 C 113/21 -, juris 23). - OVG Sachsen, 02.05.2022 - 1 B 437/21
Veränderungssperre; zweite Verlängerung; einstweilige Anordnung; schwerer …
Eine prozessuale Handhabung des § 47 Absatz 2 Satz 1 VwGO, die im Ergebnis dazu führt, eine an sich gebotene Sachprüfung als Frage der Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags zu behandeln, verbietet sich (…BVerwG, Urt. v. 24. September 1998 - 4 CN 2.98 -, juris Rn. 8; Saarl.OVG, Urt. v. 27. Januar 2022 - 2 C 113/21 -, juris 23). - VG München, 28.07.2025 - M 8 K 23.1619
Teilweise übereinstimmende Erledigung, Untätigkeitsklage, Vorbescheid, …
Denn es ist gerade der Zweck einer Veränderungssperre, es dem Planungsträger innerhalb des Geltungszeitraums der Veränderungssperre zu ermöglichen einen dem Abwägungsgebot gerecht werdenden Bebauungsplan erst inhaltlich zu erarbeiten (vgl. OVG Saarl, U.v. 27.1.2022 - 2 C 113/21 - juris Rn. 31).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".