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Rechtsprechung
   BVerwG, 17.10.2011 - 2 C 14.10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,3240
BVerwG, 17.10.2011 - 2 C 14.10 (https://dejure.org/2011,3240)
BVerwG, Entscheidung vom 17.10.2011 - 2 C 14.10 (https://dejure.org/2011,3240)
BVerwG, Entscheidung vom 17. Oktober 2011 - 2 C 14.10 (https://dejure.org/2011,3240)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1; EGFreizügAbkCH; EGV Art. 49, 50; LBG BW § 101 Satz 1 und 2, § 101 Satz 3 Nr. 4; BVO BW § 13 Abs. 1 Satz 1, § 13 Abs. 2 Nr. 3 Alt. 2, § 5 Abs. 1; GOÄ § 6a Abs. 1 Satz 1
    Beihilfe; Grenznähe; Auslandsbehandlung; Krankenhauskosten; Kostenbeschränkung auf die im Inland beihilfefähigen Kosten; Abkommen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft; grenzüberschreitende Dienstleistungen; ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1
    Abkommen der Europäischen Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft; Angemessenheit; Auslandsbehandlung; Auslandskrankenversicherung; Beihilfe; Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit; Gleichheitssatz; Grenznähe; Konkretisierung ...

  • rechtsinformationen.bund.de

    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Krankenhausleistungen in der Schweiz; Kosten einer vergleichbaren Inlandsbehandlung; Notfallbehandlung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 13 Abs 1 S 1 BhV BW 1995, § 13 Abs 2 Nr 3 BhV BW 1995, § 5 Abs 1 BhV BW 1995, Art 16 EGFreizügAbk CHE
    Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Krankenhausleistungen in der Schweiz; Kosten einer vergleichbaren Inlandsbehandlung; Notfallbehandlung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit der Begrenzung der Beihilfe für notwendige medizinische Leistungen nach einer fiktiven Vergleichsberechnung bei einer fehlenden tatsächlichen Erreichbarkeit einer kostengünstigeren Behandlung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRRG § 127 Nr. 2; BVO § 13 Abs. 1 S. 1 BW
    Zulässigkeit der Begrenzung der Beihilfe für notwendige medizinische Leistungen nach einer fiktiven Vergleichsberechnung bei einer fehlenden tatsächlichen Erreichbarkeit einer kostengünstigeren Behandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ärztliche Behandlung eines Beamten im grenznahen Ausland

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 141, 69
  • NVwZ 2012, 515
  • DÖV 2012, 487
 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 19.02.2009 - 2 CN 1.07

    Anerkennungserfordernis; Angemessenheit; Behinderung des freien …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2011 - 2 C 14.10
    In diesen Fällen behindert die Regelung den freien Dienstleistungsverkehr zwischen Deutschland und der Schweiz (vgl. zum völligen Ausschluss der Beihilfefähigkeit medizinischer Dienstleistungen im Ausland: Urteil vom 19. Februar 2009 - BVerwG 2 CN 1.07 - Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 34).

    Rn. 10 Bei ärztlichen Dienstleistungen einschließlich Krankenhausbehandlungen, die in der Schweiz gegenüber deutschen Staatsangehörigen erbracht werden, handelt es sich um grenzüberschreitende Dienstleistungen im Sinne des Abkommens, das zur Definition insoweit auf den EG-Vertrag, also insbesondere auf Art. 49, 50 EGV (jetzt Art. 56 Abs. 1, Art. 57 AEUV) Bezug nimmt (vgl. Urteil vom 19. Februar 2009 a.a.O. Rn. 27 m.w.N.).

    Geraets u.a. - Slg. 2001, I-5473 Rn. 55 ff., jeweils m.w.N., vom 16. Mai 2006 - Rs. C-372/04, Watts - Slg. 2006, I-4376 Rn. 86, vom 19. April 2007 - Rs. C-444/05, Stamatelaki - Slg. 2007, I-3205 Rn. 19 und vom 15. Juni 2010 - Rs. C-211/08, Kommission/Spanien - EuZW 2010, 671 Rn. 47, 56; stRspr; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 a.a.O. Rn. 27).

    Rn. 11 Als Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit ist es anzusehen, wenn die Erstattung der Kosten für eine grenzüberschreitende Dienstleistung einer ungünstigeren Regelung unterliegt als die Erstattung der Kosten einer inländischen Dienstleistung (vgl. Urteil vom 19. Februar 2009 a.a.O. Rn. 28 ff.; EuGH…, Urteil vom 28. April 1998 - Rs. C-158/96, Kohll - Slg. 1998, I-1935 Rn. 33 m.w.N., stRspr, fortgeführt zuletzt in den Urteilen vom 19. April 2007 a.a.O. Rn. 25 m.w.N. …und vom 15. Juni 2010 a.a.O. Rn. 55).

    Rn. 13 3. Soweit § 13 Abs. 1 Satz 1 BVO BW danach nicht bereits wegen Verstoßes gegen das Abkommen mit der Schweiz unwirksam ist, bedarf die Regelung als eine beihilferechtliche Vorschrift, die einen Leistungsausschluss oder jedenfalls die erhebliche Erschwerung einer Leistung zum Gegenstand hat, einer ausdrücklichen gesetzlichen Verordnungsermächtigung (vgl. Urteil vom 19. Februar 2009 a.a.O. Rn. 15).

    Rn. 16 Für diese Fallgruppe verletzt eine allgemeine Kostenbegrenzungsregelung die im Beihilfesystem angelegte Sachgesetzlichkeit und damit den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, weil sie ohne zureichenden Grund medizinisch gebotene und angemessene Aufwendungen von der Beihilfe ausschließt (…vgl. Urteile vom 18. Februar 2009 a.a.O. Rn. 14, vom 19. Februar 2009 a.a.O. Rn. 20 f. …und vom 12. November 2009 - BVerwG 2 C 61.08 - Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 19 Rn. 11, jeweils m.w.N.).

    Allein Gründe der Verwaltungsvereinfachung, der Kostenbeschränkung oder der Umstand, dass Auslandsbehandlungen versicherbar sind, rechtfertigen nicht, die Angemessenheit medizinisch gebotener Aufwendungen auf einen Betrag zu begrenzen, zu dem Leistungen am Unfallort nicht angeboten werden; sie stehen im Widerspruch zu § 5 Abs. 1 Satz 1 BVO BW und § 101 Satz 3 Nr. 4 LBG BW (vgl. Urteile vom 19. Februar 2009 a.a.O. Rn. 21 und 23…, vom 18. Februar 2009 a.a.O. Rn. 17 f. …und vom 12. November 2009 a.a.O. Rn. 15).

  • BVerwG, 18.02.2009 - 2 C 23.08

    Beihilfensystem; beihilferechtliches Leistungsprogramm; Anlassbezogenheit der …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2011 - 2 C 14.10
    Sie sind der Höhe nach angemessen, wenn und soweit keine gleich wirksame preisgünstigere Behandlung zur Verfügung steht (Urteil vom 18. Februar 2009 - BVerwG 2 C 23.08 - Buchholz 270 § 6 BhV Nr. 18 Rn. 9).

    Rn. 16 Für diese Fallgruppe verletzt eine allgemeine Kostenbegrenzungsregelung die im Beihilfesystem angelegte Sachgesetzlichkeit und damit den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, weil sie ohne zureichenden Grund medizinisch gebotene und angemessene Aufwendungen von der Beihilfe ausschließt (vgl. Urteile vom 18. Februar 2009 a.a.O. Rn. 14…, vom 19. Februar 2009 a.a.O. Rn. 20 f. …und vom 12. November 2009 - BVerwG 2 C 61.08 - Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 19 Rn. 11, jeweils m.w.N.).

    Diese Anlassbezogenheit kommt in dem Grundsatz zum Ausdruck, dass in Krankheitsfällen die Behandlungskosten im Rahmen der Notwendigkeit und der Angemessenheit beihilfefähig sind (vgl. zum Ganzen: Urteil vom 18. Februar 2009 a.a.O. Rn. 14 m.w.N.).

    Allein Gründe der Verwaltungsvereinfachung, der Kostenbeschränkung oder der Umstand, dass Auslandsbehandlungen versicherbar sind, rechtfertigen nicht, die Angemessenheit medizinisch gebotener Aufwendungen auf einen Betrag zu begrenzen, zu dem Leistungen am Unfallort nicht angeboten werden; sie stehen im Widerspruch zu § 5 Abs. 1 Satz 1 BVO BW und § 101 Satz 3 Nr. 4 LBG BW (…vgl. Urteile vom 19. Februar 2009 a.a.O. Rn. 21 und 23, vom 18. Februar 2009 a.a.O. Rn. 17 f. …und vom 12. November 2009 a.a.O. Rn. 15).

  • EuGH, 15.06.2010 - C-211/08

    Im Fall einer nicht geplanten Krankenhausbehandlung, die während eines …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2011 - 2 C 14.10
    Geraets u.a. - Slg. 2001, I-5473 Rn. 55 ff., jeweils m.w.N., vom 16. Mai 2006 - Rs. C-372/04, Watts - Slg. 2006, I-4376 Rn. 86, vom 19. April 2007 - Rs. C-444/05, Stamatelaki - Slg. 2007, I-3205 Rn. 19 und vom 15. Juni 2010 - Rs. C-211/08, Kommission/Spanien - EuZW 2010, 671 Rn. 47, 56; stRspr; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 a.a.O. Rn. 27).

    Rn. 11 Als Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit ist es anzusehen, wenn die Erstattung der Kosten für eine grenzüberschreitende Dienstleistung einer ungünstigeren Regelung unterliegt als die Erstattung der Kosten einer inländischen Dienstleistung (…vgl. Urteil vom 19. Februar 2009 a.a.O. Rn. 28 ff.; EuGH…, Urteil vom 28. April 1998 - Rs. C-158/96, Kohll - Slg. 1998, I-1935 Rn. 33 m.w.N., stRspr, fortgeführt zuletzt in den Urteilen vom 19. April 2007 a.a.O. Rn. 25 m.w.N. und vom 15. Juni 2010 a.a.O. Rn. 55).

    Eine Beschränkung, die zwischen Kosten im Inland und solchen im Ausland differenziert, stellt eine unzulässige Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit dar (vgl. EuGH…, Urteil vom 28. April 1998 - Rs. C-158/96, Kohll - Slg. 1998, I-1935 Rn. 17 ff. m.w.N.;… fortgeführt mit Urteilen vom 18. März 2004 a.a.O. Rn. 48 m.w.N., vom 16. Mai 2006 - Rs. C-372/04, Watts - Slg. 2006, I-4376 Rn. 92 m.w.N. und vom 15. Juni 2010 a.a.O. Rn. 53).

    Ob und unter welchen Voraussetzungen in Fällen einer "unerwarteten", erst im Ausland notwendig gewordenen Behandlung eine Beeinträchtigung der Dienstleistungsfreiheit aus den im Urteil des Gerichtshofs vom 15. Juni 2010 (a.a.O. Rn. 64 ff., 72 ff.) dargelegten Gründen zu verneinen ist, bedarf hier keiner Entscheidung.

  • BVerwG, 12.11.2009 - 2 C 61.08

    Abweichungsmöglichkeit; allgemeine Preisentwicklung; Angemessenheit; Begrenzung …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2011 - 2 C 14.10
    Rn. 16 Für diese Fallgruppe verletzt eine allgemeine Kostenbegrenzungsregelung die im Beihilfesystem angelegte Sachgesetzlichkeit und damit den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, weil sie ohne zureichenden Grund medizinisch gebotene und angemessene Aufwendungen von der Beihilfe ausschließt (…vgl. Urteile vom 18. Februar 2009 a.a.O. Rn. 14…, vom 19. Februar 2009 a.a.O. Rn. 20 f. und vom 12. November 2009 - BVerwG 2 C 61.08 - Buchholz 270 § 5 BhV Nr. 19 Rn. 11, jeweils m.w.N.).

    Da es sich bei der Begrenzung der Beihilfefähigkeit durch Leistungsausschlüsse und Leistungsbeschränkungen um eine Einschränkung dieses Grundsatzes handelt, bedarf ein Ausschluss oder eine Begrenzung in materieller Hinsicht einer inneren, den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG standhaltenden Rechtfertigung und in formeller Hinsicht einer ausdrücklichen Rechtsgrundlage (vgl. Urteil vom 12. November 2009 a.a.O. Rn. 11).

    Allein Gründe der Verwaltungsvereinfachung, der Kostenbeschränkung oder der Umstand, dass Auslandsbehandlungen versicherbar sind, rechtfertigen nicht, die Angemessenheit medizinisch gebotener Aufwendungen auf einen Betrag zu begrenzen, zu dem Leistungen am Unfallort nicht angeboten werden; sie stehen im Widerspruch zu § 5 Abs. 1 Satz 1 BVO BW und § 101 Satz 3 Nr. 4 LBG BW (…vgl. Urteile vom 19. Februar 2009 a.a.O. Rn. 21 und 23…, vom 18. Februar 2009 a.a.O. Rn. 17 f. und vom 12. November 2009 a.a.O. Rn. 15).

  • BVerwG, 22.01.2009 - 2 C 129.07

    Beihilfefähigkeit; Angemessenheit; Krankenhausaufenthalt; Privatklinik; …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2011 - 2 C 14.10
    Ein Verweis auf Kosten, die in einem nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhaus, das nach der Bundespflegesatzverordnung oder dem Krankenhausentgeltgesetz abrechnet, entstanden wären, konkretisiert in zulässiger Weise den Begriff der angemessenen Aufwendungen unter Berücksichtigung der Eigenvorsorge und zumutbarer Selbstbehalte im Sinne dieser Vorschrift (vgl. zum Ganzen: Urteil vom 22. Januar 2009 - BVerwG 2 C 129.07 - BVerwGE 133, 67 = Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 33 Rn. 9 m.w.N.).

    Deshalb entspricht es in der Regel dem Grundsatz der Angemessenheit, wenn der Dienstherr bei Krankenhausleistungen die Erstattung auf die Höhe der Entgelte eines Krankenhauses der Maximalversorgung "begrenzt", weil solche Krankenhäuser in der Regel eine zweckmäßige und ausreichende Versorgung gewährleisten (vgl. Urteil vom 22. Januar 2009 a.a.O. Rn. 12).

    Rn. 15 b) Handelt es sich nicht um eine geplante medizinische, sondern um eine Notfallbehandlung, etwa aufgrund eines Unfalls, reicht es für eine Begrenzung der Aufwendungen nach dem Grundsatz der Angemessenheit nicht aus, dass in dem von der Beihilfestelle herangezogenen Vergleichskrankenhaus eine zweckmäßige und ausreichende Versorgung - theoretisch - gewährleistet gewesen wäre (zu diesem Erfordernis vgl. Urteil vom 22. Januar 2009 a.a.O. Rn. 12).

  • EuGH, 16.05.2006 - C-372/04

    DIE VERPFLICHTUNG, DIE KOSTEN VON KRANKENHAUSBEHANDLUNGEN IN EINEM ANDEREN …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2011 - 2 C 14.10
    Geraets u.a. - Slg. 2001, I-5473 Rn. 55 ff., jeweils m.w.N., vom 16. Mai 2006 - Rs. C-372/04, Watts - Slg. 2006, I-4376 Rn. 86, vom 19. April 2007 - Rs. C-444/05, Stamatelaki - Slg. 2007, I-3205 Rn. 19 und vom 15. Juni 2010 - Rs. C-211/08, Kommission/Spanien - EuZW 2010, 671 Rn. 47, 56; stRspr; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 a.a.O. Rn. 27).

    Eine Beschränkung, die zwischen Kosten im Inland und solchen im Ausland differenziert, stellt eine unzulässige Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit dar (vgl. EuGH…, Urteil vom 28. April 1998 - Rs. C-158/96, Kohll - Slg. 1998, I-1935 Rn. 17 ff. m.w.N.; fortgeführt mit Urteilen vom 18. März 2004 a.a.O. Rn. 48 m.w.N., vom 16. Mai 2006 - Rs. C-372/04, Watts - Slg. 2006, I-4376 Rn. 92 m.w.N. …und vom 15. Juni 2010 a.a.O. Rn. 53).

  • EuGH, 19.04.2007 - C-444/05

    DER ABSOLUTE AUSSCHLUSS DER ERSTATTUNG DER KOSTEN EINER STATIONÄREN BEHANDLUNG IM …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2011 - 2 C 14.10
    Geraets u.a. - Slg. 2001, I-5473 Rn. 55 ff., jeweils m.w.N., vom 16. Mai 2006 - Rs. C-372/04, Watts - Slg. 2006, I-4376 Rn. 86, vom 19. April 2007 - Rs. C-444/05, Stamatelaki - Slg. 2007, I-3205 Rn. 19 und vom 15. Juni 2010 - Rs. C-211/08, Kommission/Spanien - EuZW 2010, 671 Rn. 47, 56; stRspr; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2009 a.a.O. Rn. 27).

    Rn. 11 Als Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit ist es anzusehen, wenn die Erstattung der Kosten für eine grenzüberschreitende Dienstleistung einer ungünstigeren Regelung unterliegt als die Erstattung der Kosten einer inländischen Dienstleistung (…vgl. Urteil vom 19. Februar 2009 a.a.O. Rn. 28 ff.; EuGH, Urteil vom 28. April 1998 - Rs. C-158/96, Kohll - Slg. 1998, I-1935 Rn. 33 m.w.N., stRspr, fortgeführt zuletzt in den Urteilen vom 19. April 2007 a.a.O. Rn. 25 m.w.N. …und vom 15. Juni 2010 a.a.O. Rn. 55).

  • EuGH, 18.03.2004 - C-8/02

    DIE FÜR BEAMTE GELTENDE DEUTSCHE REGELUNG DER ÜBERNAHME VON AUFWENDUNGEN IM …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2011 - 2 C 14.10
    Eine solche Beschränkung enthält § 13 Abs. 1 Satz 1 BVO BW dann nicht, wenn die Erstattung der im Ausland entstandenen Aufwendungen lediglich auf die Höhe der im Inland erstattungsfähigen Kosten (vgl. die Kostenbeschränkung für Krankenhausbehandlungen im Inland in § 6a und § 7 BVO BW) beschränkt wird, damit also der Umfang der Kostenerstattung für Behandlungen im Inland und im Ausland gleich ist (vgl. zur entsprechenden Vorschrift des § 13 Abs. 1 BhV: EuGH, Urteil vom 18. März 2004 - Rs. C-8/02, Leichtle - Slg. 2004, I-2659 Rn. 48 m.w.N.).

    Eine Beschränkung, die zwischen Kosten im Inland und solchen im Ausland differenziert, stellt eine unzulässige Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit dar (vgl. EuGH…, Urteil vom 28. April 1998 - Rs. C-158/96, Kohll - Slg. 1998, I-1935 Rn. 17 ff. m.w.N.; fortgeführt mit Urteilen vom 18. März 2004 a.a.O. Rn. 48 m.w.N., vom 16. Mai 2006 - Rs. C-372/04, Watts - Slg. 2006, I-4376 Rn. 92 m.w.N. …und vom 15. Juni 2010 a.a.O. Rn. 53).

  • EuGH, 12.07.2001 - C-157/99

    Smits und Peerbooms - "Dienstleistungsfreiheit - Artikel 59 EG-Vertrag (nach …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2011 - 2 C 14.10
    Dies ist in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geklärt und wird auch in seiner späteren, für die Auslegung des 1999 geschlossenen Abkommens nach dessen Art. 16 Abs. 2 Satz 1 allerdings nicht mehr maßgeblichen, Rechtsprechung fortgeführt (vgl. EuGH, Urteile vom 12. Juli 2001 - Rs. C-368/98, Vanbraekel u.a. - Slg. 2001, I-5382 Rn. 41, 43 und - Rs. C-157/99, B.S.M. Smits, verh.
  • EuGH, 12.07.2001 - C-368/98

    DER GERICHTSHOF NIMMT - IN ERGÄNZUNG SEINER RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORHERIGEN …

    Auszug aus BVerwG, 17.10.2011 - 2 C 14.10
    Dies ist in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs geklärt und wird auch in seiner späteren, für die Auslegung des 1999 geschlossenen Abkommens nach dessen Art. 16 Abs. 2 Satz 1 allerdings nicht mehr maßgeblichen, Rechtsprechung fortgeführt (vgl. EuGH, Urteile vom 12. Juli 2001 - Rs. C-368/98, Vanbraekel u.a. - Slg. 2001, I-5382 Rn. 41, 43 und - Rs. C-157/99, B.S.M. Smits, verh.
  • BVerwG, 07.11.2006 - 2 C 11.06

    Ausgleich erworbener körperlicher Beeinträchtigungen; Beeinträchtigung; …

  • OVG Hamburg, 16.02.2021 - 5 Bf 501/19

    Beihilfeanspruch hinsichtlich der Aufwendungen für eine stationäre …

    Eine Regelung, die krankheitsbedingte Aufwendungen trotz ihrer Notwendigkeit und Angemessenheit von der Beihilfegewährung ausnimmt, weicht von der im Beihilfesystem angelegten Sachgesetzlichkeit, dass die durch einen konkreten Anlass verursachten notwendigen und angemessenen Aufwendungen beihilfefähig sind (vgl. § 80 Abs. 4 Satz 1 HmbBG (juris: BG HA)), zu Lasten der hiervon betroffenen Beamten ab und bedarf deshalb in materieller Hinsicht einer inneren, den Anforderungen des Art. 3 Abs. 1 GG standhaltenden Rechtfertigung (…Anschluss an: BVerwG, Urt. v. 2.4.2014, 5 C 40/12, NVwZ-RR 2014, 609; Urt. v. 17.10.2011, 2 C 14/10, BVerwGE 141, 69;… Urt. v. 18.2.2009, 2 C 23/08, NVwZ 2009, 847).

    Deshalb sei die Rechtsprechung zur Rechtfertigungsbedürftigkeit von Regelungen, mit denen die Beihilfefähigkeit notwendiger und angemessener Aufwendungen (teilweise) ausgeschlossen werde (…vgl. BVerwG, Urt. v. 2.4.2014, 5 C 40/12, NVwZ-RR 2014, 609, juris Rn. 9 ff.; Urt. v. 17.10.2011, 2 C 14/10, BVerwGE 141, 69, juris Rn. 15 ff.;… Urt. v. 18.2.2009, 2 C 23/08, NVwZ 2009, 847, juris Rn. 13 ff.), nicht einschlägig.

    Denn um gleich wirksam zu sein, muss eine medizinische Versorgung für den zu Behandelnden auch tatsächlich zugänglich sein, und zwar so zeitnah, wie dies medizinisch geboten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.10.2011, 2 C 14/10, BVerwGE 141, 69, juris Rn. 15).

    Rn. 24 Eine Regelung, die krankheitsbedingte Aufwendungen trotz ihrer Notwendigkeit und Angemessenheit von der Beihilfegewährung ausnimmt, weicht von der im Beihilfesystem angelegten Sachgesetzlichkeit, dass die durch einen konkreten Anlass verursachten notwendigen und angemessenen Aufwendungen beihilfefähig sind (vgl. § 80 Abs. 4 Satz 1 HmbBG ), zu Lasten der hiervon betroffenen Beamten ab (…vgl. hierzu und zum Folgenden: BVerwG, Urt. v. 2.4.2014, 5 C 40/12, NVwZ-RR 2014, 609, juris Rn. 9; Urt. v. 17.10.2011, 2 C 14/10, BVerwGE 141, 69, juris Rn. 16 f.;… Urt. v. 18.2.2009, 2 C 23/08, NVwZ 2009, 847, juris Rn. 13 ff.).

    Dabei rechtfertigen es allein Gründe der Verwaltungsvereinfachung oder der Kostenbeschränkung nicht, die Angemessenheit medizinisch gebotener Aufwendungen auf einen Betrag zu begrenzen, zu dem die krankheitsbedingte Behandlung nicht angeboten wird (BVerwG, Urt. v. 17.10.2011, 2 C 14/10, BVerwGE 141, 69, juris Rn. 17).

  • BVerwG, 08.11.2012 - 5 C 4.12

    Revisionsbegründungsfrist; Telefax; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …

    Der Höhe nach wirtschaftlich angemessen sind Aufwendungen, wenn und soweit keine gleich wirksame preisgünstigere Behandlung zur Verfügung steht (Urteil vom 17. Oktober 2011 - BVerwG 2 C 14.10 - BVerwGE 141, 69 = Buchholz 271 LBeihilfeR Nr. 41, jeweils Rn. 14 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2019 - 2 S 2194/18

    Zur Begrenzung der Beihilfefähigkeit für Aufwendungen im Rahmen einer …

    Vielmehr erfüllt der Dienstherr seine Fürsorgepflicht, wenn er eine medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung im Krankheitsfall gewährleistet (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98 - BVerfGE 106, 225, juris Rn. 31 ff.; BVerwG, Urteil vom 17.10.2011 - 2 C 14.10 - juris Rn. 14;… Urteil vom 22.01.2009 - 2 C 129/07 - BVerwGE 133, 67, juris Rn. 9;… Urteil vom 28.05.2008 - 2 C 24.07 - juris Rn. 23).

    Rn. 55 Soweit die Klägerin sich darauf beruft, dass nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.10.2011 (aaO) Gründe der Verwaltungsvereinfachung oder der Kostenbeschränkung allein die Begrenzung der Beihilfe bei medizinisch gebotenen und wirtschaftlich angemessenen Aufwendungen nicht rechtfertigen können, vermag sie hiermit nicht durchzudringen.

    Eine allgemeine Kostenbegrenzungsregelung verletze allerdings den allgemeinen Grundsatz der Angemessenheit und damit die im Beihilfesystem angelegte Sachgesetzlichkeit mit der Folge eines Verstoßes gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG, wenn in einem Vergleichskrankenhaus eine medizinisch zweckmäßige und ausreichende Versorgung tatsächlich nicht zugänglich sei - so etwa im Fall von Notfallbehandlungen (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 17.10.2011, aaO Rn. 14 ff.).

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