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Weitere Entscheidung unten: AG Delbrück, 22.07.2024

Rechtsprechung
   BVerwG, 07.03.2024 - 2 C 2.23   

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BVerwG, 07.03.2024 - 2 C 2.23 (https://dejure.org/2024,3985)
BVerwG, Entscheidung vom 07.03.2024 - 2 C 2.23 (https://dejure.org/2024,3985)
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Volltextveröffentlichungen (8)

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  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1; VwGO § 137 Abs. 2, § 144 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2, § 144 Abs. 4, § 191 Abs. 2; BeamtStG § 63 Abs. 3 Satz 2; BRRG § 44, § 127 Nr. 2; BBG § 88; SBG § 78 Abs. 3 Satz 2 und 3
    Vergütung von Mehrarbeit bei Ruhestandsversetzung infolge eines Dienstunfalls

  • rechtsinformationen.bund.de

    Vergütung von Mehrarbeit bei Ruhestandsversetzung infolge eines Dienstunfalls

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 1 GG, § 137 Abs 2 VwGO, § 144 Abs 3 S 1 Nr 2 VwGO, § 144 Abs 4 VwGO, § 191 Abs 2 VwGO
    Vergütung von Mehrarbeit bei Ruhestandsversetzung infolge eines Dienstunfalls

  • doev.de PDF

    Vergütung von Mehrarbeit bei Ruhestandsversetzung infolge eines Dienstunfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SBG § 78 Abs. 3 S. 2, 3; GG Art. 3 Abs. 1
    Vergütung von Mehrarbeit eines Beamten bei Ruhestandsversetzung infolge eines Dienstunfalls; Verpflichtung eines Dienstherrn zur Gewährung von Dienstbefreiung innerhalb eines Jahres für angeordnete oder genehmigte Mehrarbeit

  • datenbank.nwb.de

    Vergütung von Mehrarbeit bei Ruhestandsversetzung infolge eines Dienstunfalls

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Vergütung von Mehrarbeit bei Ruhestandsversetzung infolge eines Dienstunfalls

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ruhestand infolge eines Dienstunfalls - und die Vergütung von bereits geleisteter Mehrarbeit

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ruhestandsversetzung infolge eines Dienstunfalls - und die Vergütung von Mehrarbeit

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Vergütung von Mehrarbeit bei Ruhestandsversetzung infolge eines Dienstunfalls

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Saarland: Beamte müssen Überstunden in einem Jahr abfeiern - oder bekommen sie bezahlt

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflicht des Dienstherrn zur Gewährung von Dienstbefreiung für Mehrarbeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Finanzielle Angeltung von Mehrarbeit bei Dienstunfähigkeit?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 181, 388
  • NVwZ 2025, 94
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 10.12.1970 - II C 45.68

    Anspruch von Beamten auf Freizeitausgleich - Dienstbefreiung von Beamten wegen …

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2024 - 2 C 2.23
    § 78 Abs. 3 Satz 2 SBG verlangt von dem Beamten kein bestimmtes Verhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1970 - 2 C 45.68 - BVerwGE 37, 21 zur inhaltsgleichen Regelung des § 72 Abs. 2 Satz 2 BBG a. F.) und kann deshalb auch nicht zu einem Rechtsausschluss führen, wenn der Beamte etwas unterlässt.

    Dem Beamten soll in ungeschmälertem Umfang Freizeit zur Verwendung nach seinen persönlichen Bedürfnissen und Interessen zur Verfügung stehen, ungeachtet dessen, ob er diese Zeit auch zur Regeneration und Wiederherstellung seiner Arbeitskraft benötigt (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1970 - 2 C 45.68 - BVerwGE 37, 21 zu § 72 Abs. 2 Satz 2 BBG a. F. …und vom 17. November 2016 - 2 C 23.15 - BVerwGE 156, 262 Rn. 16 ff. zu § 88 Satz 2 BBG).

    Es wäre mit dem Sinn und Zweck der Arbeitszeitregelung einschließlich des Ausgleichs der zeitlichen Mehrbeanspruchung durch Dienstbefreiung nicht zu vereinbaren, dass der in § 78 Abs. 3 Satz 2 SBG vorgesehene Anspruch auf Dienstbefreiung nach einem Jahr ersatzlos nur deshalb entfiele, weil ihn der Dienstherr rechtswidrig nicht erfüllt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1970 - 2 C 45.68 - BVerwGE 37, 21 ).

  • BVerwG, 28.05.2003 - 2 C 35.02

    Arbeitszeit der Bundesbeamten im Beitrittsgebiet; zu hoch festgesetzte …

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2024 - 2 C 2.23
    Für einen Schadensersatzanspruch fehlt es an einem in Geld zu ersetzenden Schaden (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Mai 2003 - 2 C 35.02 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 39 S. 10;… Corsmeyer, in: GKÖD Bd. I, Stand Dezember 2023, L § 88 Rn. 66).

    Der Gesetzgeber hat die Vergütung von Mehrarbeit als Ausnahme von den Grundsätzen des Beamtenrechts aus sachlichen Gründen nur begrenzt zugelassen (vgl. auch BVerwG, Urteile vom 21. Februar 1991 - 2 C 48.88 - BVerwGE 88, 60 und vom 28. Mai 2003 - 2 C 35.02 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 39 S. 10).

  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber; …

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2024 - 2 C 2.23
    Kommt der Dienstherr einer danach bestehenden Mitwirkungspflicht nicht nach und wird dadurch die Sachverhaltsaufklärung schwierig oder gar unmöglich, kann das Gericht Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr zu Gunsten des anspruchsberechtigten Beamten erwägen (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. November 1969 - 6 C 121.65 - BVerwGE 34, 225 , vom 20. Januar 2000 - 2 C 13.99 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 4 S. 3 f. und vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 45).
  • BVerwG, 20.01.2000 - 2 C 13.99

    Beamtenverhältnis auf Probe, Einstellung in das -; Einstellung in das …

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2024 - 2 C 2.23
    Kommt der Dienstherr einer danach bestehenden Mitwirkungspflicht nicht nach und wird dadurch die Sachverhaltsaufklärung schwierig oder gar unmöglich, kann das Gericht Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr zu Gunsten des anspruchsberechtigten Beamten erwägen (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. November 1969 - 6 C 121.65 - BVerwGE 34, 225 , vom 20. Januar 2000 - 2 C 13.99 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 4 S. 3 f. …und vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 45).
  • BVerwG, 21.02.1991 - 2 C 48.88

    Vergütungshöchstgrenze - Freizeitausgleich - Mehrarbeit - Schadensersatz

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2024 - 2 C 2.23
    Der Gesetzgeber hat die Vergütung von Mehrarbeit als Ausnahme von den Grundsätzen des Beamtenrechts aus sachlichen Gründen nur begrenzt zugelassen (vgl. auch BVerwG, Urteile vom 21. Februar 1991 - 2 C 48.88 - BVerwGE 88, 60 und vom 28. Mai 2003 - 2 C 35.02 - Buchholz 232 § 72 BBG Nr. 39 S. 10).
  • BVerwG, 26.11.1969 - VI C 121.65

    Ausschluss der Angehörigen der Waffen-SS von den Rechten aus dem Gesetz zu Art. …

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2024 - 2 C 2.23
    Kommt der Dienstherr einer danach bestehenden Mitwirkungspflicht nicht nach und wird dadurch die Sachverhaltsaufklärung schwierig oder gar unmöglich, kann das Gericht Beweiserleichterungen bis hin zur Beweislastumkehr zu Gunsten des anspruchsberechtigten Beamten erwägen (vgl. BVerwG, Urteile vom 26. November 1969 - 6 C 121.65 - BVerwGE 34, 225 , vom 20. Januar 2000 - 2 C 13.99 - Buchholz 237.7 § 15 NWLBG Nr. 4 S. 3 f. …und vom 26. Januar 2012 - 2 A 7.09 - BVerwGE 141, 361 Rn. 45).
  • BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 29.11

    Feuerwehr; Mehrarbeit; Zuvielarbeit; Freizeitausgleich; Ausgleichsanspruch; Treu …

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2024 - 2 C 2.23
    Insbesondere in den Verwaltungsbereichen, die, wie - hier - die Polizei oder die Feuerwehr und der Strafvollzug, der unmittelbaren Gefahrenabwehr dienen und mit denen der Staat Leib und Leben seiner Bürger unmittelbar schützt, müssen durch die Gewährung von Freizeitausgleich Einbußen am Sicherheitsstandard zu befürchten sein, die nicht hinnehmbar sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juli 2012 - 2 C 29.11 - BVerwGE 143, 381 Rn. 36 f.).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 2 C 23.15

    Mehrarbeit in Form von Bereitschaftsdienst ist im Verhältnis "1 zu 1" durch …

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2024 - 2 C 2.23
    Dem Beamten soll in ungeschmälertem Umfang Freizeit zur Verwendung nach seinen persönlichen Bedürfnissen und Interessen zur Verfügung stehen, ungeachtet dessen, ob er diese Zeit auch zur Regeneration und Wiederherstellung seiner Arbeitskraft benötigt (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 1970 - 2 C 45.68 - BVerwGE 37, 21 zu § 72 Abs. 2 Satz 2 BBG a. F. und vom 17. November 2016 - 2 C 23.15 - BVerwGE 156, 262 Rn. 16 ff. zu § 88 Satz 2 BBG).
  • BVerwG, 29.04.2021 - 2 C 18.20

    Freizeitausgleich für Polizeibeamte aus Anlass des G7-Gipfels in Elmau und der …

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2024 - 2 C 2.23
    Rn. 8 Gemäß § 78 Abs. 3 Satz 1 des Saarländischen Beamtengesetzes in der zum maßgeblichen Zeitpunkt der streitgegenständlichen Einsätze (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. April 2021 - 2 C 18.20 - BVerwG 172, 254 Rn. 16) geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 11. März 2009 (Amtsbl. I S. 514, SBG) sind Beamte verpflichtet, ohne Vergütung über die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit hinaus Dienst zu tun, wenn zwingende dienstliche Verhältnisse dies erfordern und sich die Mehrarbeit auf Ausnahmefälle beschränkt.
  • BVerwG, 30.03.2006 - 2 C 23.05

    Richterliche Unabhängigkeit; Teilzeitbeschäftigung; Sabbatjahrmodell; zwingende …

    Auszug aus BVerwG, 07.03.2024 - 2 C 2.23
    Im Hinblick auf die auf höchster Prioritätsstufe verlangten dienstlichen Gründe muss die weitere Dienstleistung des betroffenen Beamten unerlässlich sein, um die sachgerechte Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben - und damit die Funktionsfähigkeit des Verwaltungsbereichs - sicherstellen zu können (…vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Juni 2009 - 2 C 68.08 - NVwZ-RR 2009, 893 Rn. 17 und vom 30. März 2006 - 2 C 23.05 - Buchholz 236.2 § 76c DRiG Nr. 1 Rn. 17 f.).
  • BVerwG, 25.06.2009 - 2 C 68.08

    Deutsche Telekom AG; erneute Berufung in das Beamtenverhältnis; Reaktivierung; …

  • BVerwG, 24.05.1985 - 2 B 45.85

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Versetzung eines Beamten in den …

  • BVerwG, 23.09.2010 - 2 C 27.09

    Teilzeitbeschäftigung; Lehrer; Mehrarbeit; Ungleichbehandlung; ausgleichsfreie …

  • VG Würzburg, 05.03.2013 - W 1 K 12.455

    Ist ein Freizeitausgleich für geleistete Mehrarbeit nicht mehr möglich, weil der …

  • OVG Saarland, 19.02.2025 - 1 A 98/24

    Vergütung von Mehrarbeit; Polizeivollzugsbeamter; Dokumentationspflicht; …

    Rn. 15 Auf die vom Senat zugelassene Revision hat das Bundesverwaltungsgericht das Berufungsurteil mit Urteil vom 7. März 2024 - 2 C 2/23 - aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Rn. 26 Der Senat hat den Kläger informatorisch angehört sowie Beweis erhoben durch Vernehmung des Zeugen ... ... Wegen des Ergebnisses der Beweisaufnahme und der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakten einschließlich der Streitakte des Bundesverwaltungsgerichts (2 C 2/23) und die beigezogenen Verwaltungsunterlagen (Widerspruchsakte, Personalakte samt Unterordner, Vorgang über die Ruhestandsversetzung) Bezug genommen.

    Soweit im Revisionsverfahren mit Blick auf seinen Dienstunfall im September 2016 noch Zweifel daran bestanden, ob er anlässlich des im Dezember 2016 ausgerichteten OSZE-Gipfels in Hamburg eingesetzt war,[vgl. S. 2 des Sitzungsprotokolls vom 7.3.2024, Bl. 252 der Streitakte des BVerwG 2 C 2/23][vgl. S. 2 des Sitzungsprotokolls vom 7.3.2024, Bl. 252 der Streitakte des BVerwG 2 C 2/23] so haben sich diese zerstreut.

    Im Revisionsverfahren haben die Beteiligten noch "bestätigt",[S. 2 des Sitzungsprotokolls vom 7.3.2024, Bl. 252 der Streitakte des BVerwG 2 C 2/23][S. 2 des Sitzungsprotokolls vom 7.3.2024, Bl. 252 der Streitakte des BVerwG 2 C 2/23] dass diese Stunden aus den 2015 und 2016 erfolgten Einsätzen der Bereitschaftspolizei in Elmau, Leipzig, Hannover und Hamburg stammen.

    Insbesondere in solchen Teilen der Verwaltung, die der unmittelbaren Gefahrenabwehr dienen und mit denen der Staat Leib und Leben seiner Bürger schützt, müssen durch den Freizeitausgleich Einbußen am Sicherheitsstandard zu befürchten sein, die nicht hinnehmbar sind.[BVerwG, Urt. v. 7.3.2024 - 2 C 2/23 - Rn. 11, juris m.w.N.][BVerwG, Urt. v. 7.3.2024 - 2 C 2/23 - Rn. 11, juris m.w.N.].

    In diesem Fall muss der Vergütungsanspruch für geleistete Mehrarbeit, so das Bundesverwaltungsgericht,[Urt. v. 7.3.2024 - 2 C 2/23 - Rn. 20, juris][Urt. v. 7.3.2024 - 2 C 2/23 - Rn. 20, juris] über den Wortlaut des § 78 Abs. 3 Satz 3 SBG hinaus erst recht bestehen.

    Denn es steht dem Dienstherrn frei, innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Jahresfrist unter Berücksichtigung der dienstlichen Verhältnisse den Zeitraum auszuwählen, in dem er den Beamten - sei es zusammenhängend oder aufgeteilt - vom Dienst befreit, ohne dass diesem ein Mitbestimmungsrecht zukäme.[BVerwG, Urt. v. 7.3.2024 - 2 C 2/23 - Rn. 9, juris][BVerwG, Urt. v. 7.3.2024 - 2 C 2/23 - Rn. 9, juris] Vor diesem Hintergrund ist nichts dagegen zu erinnern, wenn der Dienstherr sich im Rahmen der Dienstplanung dazu entscheidet, die Jahresfrist auszuschöpfen, und beabsichtigt, den geschuldeten Zeitausgleich erst gegen Ende des dafür vorgesehenen Zeitraums zu gewähren.

    Ist der Weg der finanziellen Abgeltung während dieser Zeit noch versperrt, so gilt umgekehrt, dass die Mehrarbeit nach Fristablauf nicht mehr durch Dienstbefreiung abgegolten werden kann.[BVerwG, Urt. v. 7.3.2024 - 2 C 2/23 - Rn. 18, juris][BVerwG, Urt. v. 7.3.2024 - 2 C 2/23 - Rn. 18, juris] Als dem Kläger im April und Mai 2017 Freizeitausgleich gewährt wurde, waren die in Elmau und Leipzig erbrachten Mehrarbeitsstunden bereits vergütungsreif.

  • OVG Hamburg, 09.12.2025 - 5 Bf 36/22

    Freizeitausgleich für als Rufbereitschaften abgerechnete Dienste, die ein …

    Diese nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts für das Mehrarbeitsrecht geltende Folge (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.3.2024, 2 C 2.23, BVerwGE 181, 388) gilt entsprechend in Fällen rechtswidriger Zuvielarbeit; der Anspruch auf Freizeitausgleich wandelt sich dann um in einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich.

    Rn. 155 (1) Nach neuerer Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Urt. v. 7.3.2024, 2 C 2.23, BVerwGE 181, 388, Rn. 18 - 20), der das Berufungsgericht folgt, gilt in Fällen von seitens des Dienstherrn angeordneter Mehrarbeit, sofern die maßgebliche beamtenrechtliche Bestimmung (im dortigen Fall: § 78 Abs. 3 Satz 2 SBG) ausdrücklich und eindeutig vorsieht, dass die Dienstbefreiung "innerhalb eines Jahres zu gewähren" ist, dass der Anspruch des Beamten auf Freizeitausgleich nach Ablauf dieses Jahres erlischt (und sich in einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich umwandelt, sofern die Gewährung von Freizeitausgleich innerhalb der Jahresfrist aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich ist oder der Dienstherr dem Beamten den Ausgleich rechtswidrig vorenthält).

    "Dieses Jahr" beginnt jeweils nach erfolgter Ableistung der betreffenden Mehrarbeit (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.3.2024, a. a. O., Rn. 19: "Hat der Dienstherr den betroffenen Beamten innerhalb der vorgeschriebenen Jahresfrist nach Ableistung der angeordneten oder genehmigten Mehrarbeit nicht in entsprechendem Umfang vom Dienst befreit, kommt es - rückblickend betrachtet - darauf an, ob hierfür zwingende dienstliche Gründe vorlagen.").

    Rn. 160 Sie enthält in Satz 2 - ebenso wie § 78 Abs. 3 Satz 2 SBG - eine "ausdrückliche und eindeutige Anordnung … die Dienstbefreiung innerhalb eines Jahres zu gewähren" (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.3.2024, a. a. O., Rn. 18).

    Dementsprechend gilt, soweit sie maßgeblich ist, auch, dass (mangels geltender Sonderregelungen, wie etwa bei Anrechnung geleisteter Mehrarbeit auf Langzeitarbeitskonten) "die geleistete Mehrarbeit nach Ablauf dieses Jahres nicht mehr durch Dienstbefreiung abgegolten werden" kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.3.2024, a. a. O., Rn. 18).

    Demnach gilt auch im vorliegenden Fall, dass die von dem Kläger bei seinen Rufbereitschaften zu viel geleistete Arbeit inzwischen "nicht mehr durch Dienstbefreiung abgegolten werden" kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.3.2024, a. a. O., Rn. 18).

    Der auf Freizeitausgleich gerichtete Anspruch des Klägers hat sich in einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich umgewandelt (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.3.2024, a. a. O., Rn. 19, 20;… Urt. v. 26.7.2012, a. a. O., Rn. 38).

  • BVerwG, 04.09.2025 - 2 CN 1.24

    Vorgriffsstundenregelung für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt mangels hinreichender …

    Sie bedarf einer Ermächtigungsgrundlage, der jedenfalls die grundsätzliche Öffnung dafür entnommen werden kann, dass den Lehrkräften für die geleisteten Vorgriffsstunden anstelle der späteren Dienstbefreiung auch eine finanzielle Abgeltung gewährt werden kann (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 7. März 2024 - 2 C 2.23 - BVerwGE 181, 388 Rn. 13).
  • BVerwG, 04.09.2025 - 2 CN 2.24

    Vorgriffsstundenregelung für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt mangels hinreichender …

    Sie bedarf einer Ermächtigungsgrundlage, der jedenfalls die grundsätzliche Öffnung dafür entnommen werden kann, dass den Lehrkräften für die geleisteten Vorgriffsstunden anstelle der späteren Dienstbefreiung auch eine finanzielle Abgeltung gewährt werden kann (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 7. März 2024 - 2 C 2.23 - BVerwGE 181, 388 Rn. 13).
  • OVG Bremen, 03.09.2025 - 2 LC 361/24

    Abgeltung von Mehrarbeit - Besoldung; Mehrarbeit; Mehrarbeitsvergütung; …

    Auch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Urt. v. 07.03.2024 - 2 C 2/23, BVerwGE 181, 388-398, Rn. 9, 13) hat im Hinblick auf eine § 60 Abs. 3 BremBG entsprechende Regelung des Saarländischen Beamtengesetzes ausgeführt, diese räume "die Möglichkeit" ein, Beamten für die geleistete Mehrarbeit unter den genannten Voraussetzungen eine Mehrarbeitsvergütung zu gewähren.
  • VG Hannover, 25.06.2026 - 13 A 9917/25

    Abgeltung von Mehrarbeit; Dienstunfähigkeit; Verbot der Führung der …

    Denn die Vergütung von Mehrarbeit stellt eine eng begrenzte Ausnahme vom Grundsatz des Alimentationsprinzips dar, welches ansonsten weder qualitativ noch quantitativ an die Leistung anknüpft (…vgl. Matthies, in BeckOK Beamtenrecht Niedersachsen, a.a.O., Rn. 63.1; BVerwG, Urteil vom 7. März 2024 - 2 C 2.23 -, juris Rn. 22).
  • VG Bremen, 01.04.2026 - 6 K 1258/24

    Kein Anspruch auf Abgeltung von Überstunden nach Versetzung in vorzeitigen …

    2 C 2/23 -, BVerwGE 181, 388-398, Rn. 22 bezogen auf die Regelung des § 78 Abs. 3 Satz 2 SBG).
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Rechtsprechung
   AG Delbrück, 22.07.2024 - 2 C 2/23   

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https://dejure.org/2024,47780
AG Delbrück, 22.07.2024 - 2 C 2/23 (https://dejure.org/2024,47780)
AG Delbrück, Entscheidung vom 22.07.2024 - 2 C 2/23 (https://dejure.org/2024,47780)
AG Delbrück, Entscheidung vom 22. Juli 2024 - 2 C 2/23 (https://dejure.org/2024,47780)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.04.2024 - 2 C 8.23

    Keine Anrechnung von Mehrleistungen der Unfallkasse nach Hilfeleistungen bei …

    Auszug aus AG Delbrück, 22.07.2024 - 2 C 2/23
    In dem Verfahren 2 C 8/23 hat sie zunächst beantragt, den Beklagten zu verurteilen, an die Klägerin 283, 52 EUR nebst neun Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 25.03.2022 zu zahlen.

    Rn. 35 Anhörung der Parteien die Verfahren 2 C 2/23 und 2 C 8/23 zur gleichzeitigen Verhandlung und Entscheidung unter Führung des Aktenzeichens 2 C 2/23 verbunden.

  • BGH, 11.05.2006 - IX ZR 63/05

    Rechtsnatur eines Vertrages über steuerliche Beratung mit einem Steuerberater; …

    Auszug aus AG Delbrück, 22.07.2024 - 2 C 2/23
    Rn. 58 Der Beklagte und der Steuerberater X haben vorliegend einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit dienstvertraglichem Charakter i.S.v. §§ 675, 611 BGB geschlossen, da vorliegend die Aufträge zur Anfertigung von Steuererklärungen im Rahmen eines laufenden Mandats erteilt wurden (vgl. BGH v. 11.5.2006, DStR 2006, 1247; BGH v. 6.2.1985, NJW 1985, 1964; Beck STBH 2021/2022, U.
  • BGH, 21.11.1985 - VII ZR 305/84

    Stillschweigende Rückabtretung einer Forderung

    Auszug aus AG Delbrück, 22.07.2024 - 2 C 2/23
    Rn. 67 21.11.1985 - VII ZR 305/84), sodass die konkludente Abtretung dem in den § 4 und § 5 enthaltenen Vertragszweck - der wirtschaftlichen Zuordnung der Forderung zur Partnergesellschaft - entspricht.
  • OLG Hamm, 26.11.2013 - 25 U 5/13

    Geltendmachung von Gebührenforderungen eines Steuerberaters bei Fehlen der …

    Auszug aus AG Delbrück, 22.07.2024 - 2 C 2/23
    Diese hat die Umstände, die für den Ansatz der konkreten Satzrahmengebühr maßgeblich waren, im Streitfalle grundsätzlich zu benennen (OLG Hamm, Urt. v. 26.11.2013 - 25 U 5/13 mwN).
  • BGH, 26.06.1996 - XII ZR 38/95

    Verjährung des Zugewinnausgleichsanspruchs; Unterbrechung durch gerichtliche …

    Auszug aus AG Delbrück, 22.07.2024 - 2 C 2/23
    Nach allgemeiner Auffassung in Rechtsprechung und Schrifttum hemmen auch unzulässige, unsubstanziierte oder unschlüssige Klagen die Verjährung (BGH NJW-RR 96, 1409; NJW 83, 2813).
  • BGH, 06.02.1985 - IVa ZR 82/83

    Zeitpunkt der Schadensentstehung bei Überarbeitung einer fehlerhaften Buchführung

    Auszug aus AG Delbrück, 22.07.2024 - 2 C 2/23
    Rn. 58 Der Beklagte und der Steuerberater X haben vorliegend einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit dienstvertraglichem Charakter i.S.v. §§ 675, 611 BGB geschlossen, da vorliegend die Aufträge zur Anfertigung von Steuererklärungen im Rahmen eines laufenden Mandats erteilt wurden (vgl. BGH v. 11.5.2006, DStR 2006, 1247; BGH v. 6.2.1985, NJW 1985, 1964; Beck STBH 2021/2022, U.
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