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Rechtsprechung
   BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,35080
BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18 (https://dejure.org/2019,35080)
BVerwG, Entscheidung vom 24.10.2019 - 2 C 3.18 (https://dejure.org/2019,35080)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 (https://dejure.org/2019,35080)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    DiszG BE § 13 Abs. 1 und 2, § 41; BDG §§ 5, ... 13, 57 Abs. 2, § 60 Abs. 2, § 65 Abs. 1, §§ 70, 77; BeamtStG §§ 24, 34 Satz 1, § 36 Abs. 1, § 47 Abs. 1 Satz 2; BBG §§ 41, 77 Abs. 1 Satz 2; BRRG § 127 Nr. 2; StGB §§ 38 bis 42, 176 Abs. 1, § 176a Abs. 2, § 184b Abs. 3 und 4; GG Art. 7 Abs. 1
    Amtsbezug; Außerdienstliches Dienstvergehen; Beamter; Besitz kinderpornographischer Schriften; Dienstbezug; Disziplinarmaßnahme; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Geldstrafe; Lehrer; Statusamt; schwerwiegende Straftat

  • rechtsinformationen.bund.de

    Disziplinare Ahndung des außerdienstlichen Besitzes kinderpornographischen Bildmaterials bei Lehrern

  • doev.de PDF

    Disziplinare Ahndung des außerdienstlichen Besitzes kinderpornographischen Bildmaterials bei Lehrern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Beamter; Lehrer; Besitz kinderpornographischer Schriften; Statusamt; Amtsbezug; Dienstbezug; Disziplinarmaßnahme; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Geldstrafe; schwerwiegende Straftat

  • rechtsportal.de

    Disziplinare Ahndung des außerdienstlichen Besitzes kinderpornographischen Bildmaterials bei verbeamteten Lehrern; Dienstbezug über indizierten Persönlichkeitsmangel; Vertrauensverlust beim Dienstherrn; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Verhältnis von Straf- und ...

  • datenbank.nwb.de

    Disziplinare Ahndung des außerdienstlichen Besitzes kinderpornographischen Bildmaterials bei Lehrern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Dienstvergehen - Entlassung wegen außerdienstlichen Vergehens, hier: Besitzes kinderpornographischer Schriften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wenn der Lehrer Kinderpornos besitzt

  • lto.de (Kurzinformation)

    Lehrer aus Beamtenverhältnis entfernt: Besitz von Kinderpornografie nicht mit dem Beruf vereinbar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Lehrer und die Kinderpornos

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Lehrerentlassung bei kinderpornographischen Schriften

  • datev.de (Kurzinformation)

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Besitz von Kinderpornographie mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Lehrer kostet der Besitz von Kinderpornographie - auch geringe Mengen - den Beamtenstatus

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Mit dem Lehrerberuf ist Besitz von Kinderpornos nicht vereinbar

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 166, 389
  • NVwZ-RR 2020, 362
 
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Wird zitiert von ... (173)Zitiert selbst (33)

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18
    Insoweit genügt die bloße Eignung; zu einem konkreten Ansehensschaden oder konkreten Übergriffen muss es nicht gekommen sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 15;… zuletzt Beschluss vom 17. Juni 2019 - 2 B 82.18 - juris Rn. 16).

    Zudem degradiert der Täter die sexuell missbrauchten kindlichen Opfer zum bloßen auswechselbaren Objekt geschlechtlicher Begierde oder Erregung (BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 16 m.w.N.).

    Mit der Anknüpfung an die (im Tatzeitpunkt geltende) Strafandrohung wird zugleich verhindert, dass die Disziplinargerichte ihre jeweils eigene Einschätzung des Unwertgehalts eines Delikts an die Stelle der Bewertung des Gesetzgebers setzen (BVerwG, Urteile vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 22 und - 2 C 13.10 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 12 Rn. 25).

    Rn. 30 cc) Weist ein Dienstvergehen indes - wie hier bei Lehrern - einen hinreichenden Bezug zum Statusamt des Beamten auf, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme auch für mittelschwere Straftaten, für die eine Strafandrohung von Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren gilt, bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 24;… Beschlüsse vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 9 ff. …und vom 23. Januar 2014 - 2 B 52.13 - juris Rn. 8).

    Insoweit genügt die bloße Eignung für einen solchen Vertrauensverlust, ohne dass dieser konkret eingetreten sein muss (BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 15, Beschlüsse vom 21. Dezember 2010 - 2 B 29.10 - NVwZ-RR 2011, 413 Rn. 6…, vom 4. April 2019 - 2 B 32.18 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 66 Rn. 18 …und vom 17. Juni 2019 - 2 B 82.18 - juris Rn. 16).

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18
    Rn. 10 Dieses Fehlverhalten lag außerhalb des Dienstes, weil es weder formell in das Amt des Beklagten noch materiell in die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden war (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 10).

    Als Dienstvergehen ist das außerdienstliche Verhalten von Beamten gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG nur zu qualifizieren, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für ihr Amt bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 12).

    Je näher der Bezug des außerdienstlichen Fehlverhaltens des Beamten zu dem ihm übertragenen Aufgabenbereich ist, umso eher kann davon ausgegangen werden, dass sein Verhalten geeignet ist, das Vertrauen zu beeinträchtigen, das sein Beruf erfordert (BVerwG, Urteile vom 8. Mai 2001 - 1 D 20.00 - BVerwGE 114, 212 und vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 20).

    Rn. 18 Die mit § 77 Abs. 1 Satz 2 BBG und § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG beabsichtigte Begrenzungswirkung für die disziplinarrechtliche Relevanz außerdienstlicher Pflichtenverstöße kommt bei Lehrern als Beamten mit einer besonderen Aufgaben- und Vertrauensstellung gegenüber einer besonders verletzlichen Personengruppe - den ihnen anvertrauten Schülern - daher nicht zum Tragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 39 für von Polizeibeamten begangene Straftaten).

    Rn. 35 aa) An den Ausführungen im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 38 und im Beschluss vom 28. Februar 2017 - 2 B 85.16 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 49 Rn. 11, wonach eine Geldstrafe eine Art mindere Strafe sei, hält der Senat nicht fest.

  • BVerwG, 17.06.2019 - 2 B 82.18

    Disziplinare Ahndung des außerdienstlichen Besitzes kinder- und …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18
    Insoweit genügt die bloße Eignung; zu einem konkreten Ansehensschaden oder konkreten Übergriffen muss es nicht gekommen sein (vgl. BVerwG…, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 15; zuletzt Beschluss vom 17. Juni 2019 - 2 B 82.18 - juris Rn. 16).

    Insoweit genügt die bloße Eignung für einen solchen Vertrauensverlust, ohne dass dieser konkret eingetreten sein muss (BVerwG…, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 15, Beschlüsse vom 21. Dezember 2010 - 2 B 29.10 - NVwZ-RR 2011, 413 Rn. 6…, vom 4. April 2019 - 2 B 32.18 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 66 Rn. 18 und vom 17. Juni 2019 - 2 B 82.18 - juris Rn. 16).

    Rn. 39 Diese Sicht der Dinge entspricht auch der jüngeren Rechtsprechung des Senats in Beschlussverfahren, wonach die konkrete Ausurteilung von Geldstrafen gerade in Fällen des außerdienstlichen Besitzes von kinder- und jugendpornographischen Schriften für die disziplinare Maßnahmebemessung regelmäßig ohne Relevanz ist (vgl. z.B. BVerwG, Beschlüsse vom 16. März 2017 - 2 B 42.16 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 40 S. 107 , vom 17. Juni 2019 - 2 B 82.18 - juris Rn. 1 …und vom 15. Juli 2019 - 2 B 8.19 - juris Rn. 2 ).

  • BVerwG, 15.11.2018 - 2 C 60.17

    Maßnahmemilderung wegen verspäteter Einleitung des Disziplinarverfahrens und …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18
    Dies beruht auf dem Schuldprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die auch im Disziplinarverfahren zu beachten sind (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2004 - 2 BvR 52/02 - BVerfGK 4, 243 ; BVerwG, Urteil vom 15. November 2018 - 2 C 60.17 - BVerwGE 163, 356 Rn. 34).

    Die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme muss unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen (BVerwG, Urteile vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12.04 - BVerwGE 124, 252 und vom 15. November 2018 - 2 C 60.17 - BVerwGE 163, 356 Rn. 34).

  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvR 52/02

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung in einem Dienstordnungsverfahren …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18
    Dies beruht auf dem Schuldprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die auch im Disziplinarverfahren zu beachten sind (BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2004 - 2 BvR 52/02 - BVerfGK 4, 243 ; BVerwG…, Urteil vom 15. November 2018 - 2 C 60.17 - BVerwGE 163, 356 Rn. 34).

    Umgekehrt rechtfertigt ein außerdienstliches Verhalten, das keinen Straftatbestand erfüllt, die Höchstmaßnahme regelmäßig nicht (…BVerfG, Kammerbeschlüsse vom 14. Juni 2000 - 2 BvR 993/94 - ZBR 2001, 208 Rn. 11 und vom 8. Dezember 2004 - 2 BvR 52/02 - BVerfGK 4, 243 ).

  • BVerwG, 29.10.2013 - 1 D 1.12

    Altfall nach der BDO; Polizeihauptkommissar; Bundesgrenzschutz; Bundespolizei; …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18
    Das Gewicht der Pflichtverletzung ist danach Ausgangspunkt und richtungweisendes Bemessungskriterium für die Bestimmung der erforderlichen Disziplinarmaßnahme (BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2013 - 1 D 1.12 - BVerwGE 148, 192 Rn. 39 f.).

    Rn. 25 Schwerwiegende Straftaten können deliktsbezogen identifiziert werden (vgl. zur Zuordnung bestimmter Straftaten zu einer der im Katalog des § 5 BDG aufgeführten Disziplinarmaßnahmen: BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2013 - 1 D 1.12 - BVerwGE 148, 192 Rn. 40 m.w.N.).

  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten; …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18
    Sie sind dabei an die tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Wertungen des klagenden Dienstherrn nicht gebunden (…BVerwG, Urteile vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3 Rn. 11 und vom 25. März 2010 - 2 C 83.08 - BVerwGE 136, 173 Rn. 9 sowie Beschluss vom 14. Juni 2005 - 2 B 108.04 - Buchholz 235.1 § 58 BDG Nr. 1 S. 2).

    Zwar trägt die Nachfrage nach derartigen Bild- und Videodateien zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und damit zum Verstoß gegen ihre körperliche Unversehrtheit und Menschenwürde bei (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 2010 - 2 C 83.08 - BVerwGE 136, 173 Rn. 19).

  • BVerwG, 25.05.2012 - 2 B 133.11

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornografischen Materials; Dienstbezug …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18
    Aus der Höhe der verhängten Strafe hat der Gesetzgeber unwiderleglich auf das Ausmaß der Vertrauensbeeinträchtigung geschlossen (vgl. zur Berücksichtigung der Höhe der gegen den Beamten verhängten Strafe auch BVerwG, Beschluss vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 10).

    Rn. 30 cc) Weist ein Dienstvergehen indes - wie hier bei Lehrern - einen hinreichenden Bezug zum Statusamt des Beamten auf, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme auch für mittelschwere Straftaten, für die eine Strafandrohung von Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren gilt, bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (BVerwG…, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 24; Beschlüsse vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 9 ff. …und vom 23. Januar 2014 - 2 B 52.13 - juris Rn. 8).

  • BVerfG, 19.02.2003 - 2 BvR 1413/01

    Verhältnismäßigkeit einer Disziplinarmaßnahme wegen Verstoß gegen die …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18
    Rn. 12 Ob und in welchem Umfang durch das außerdienstliche Verhalten eines Beamten das für sein Amt erforderliche Vertrauen beeinträchtigt wird, hängt in maßgeblicher Weise von Art und Intensität der jeweiligen Verfehlung ab (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Februar 2003 - 2 BvR 1413/01 - NVwZ 2003, 1504 Rn. 30).

    Lässt sich ein Beamter bestechen, ist er als Sachwalter einer gesetzestreuen und unabhängigen Verwaltung nicht mehr denkbar (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. Februar 2003 - 2 BvR 1413/01 - NVwZ 2003, 1504 Rn. 30; BVerwG…, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 - BVerwGE 146, 98 Rn. 29).

  • BVerwG, 30.08.2000 - 1 D 37.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Postbetriebsassistent bei der Deutschen …

    Auszug aus BVerwG, 24.10.2019 - 2 C 3.18
    Unterhalb dieser Schwelle erwartet der Gesetzgeber von Beamten kein wesentlich anderes Sozialverhalten als von jedem anderen Bürger (BT-Drs. 16/7076 S. 117 zum BBG sowie BT-Drs. 16/4027 S. 34 zum BeamtStG; vgl. auch BVerwG, Urteile vom 30. August 2000 - 1 D 37.99 - BVerwGE 112, 19 …und vom 27. Juni 2013 - 2 A 2.12 - BVerwGE 147, 127 Rn. 24).

    Außerdienstliche Straßenverkehrsdelikte etwa begründen daher in der Regel kein disziplinarrechtliches Sanktionsbedürfnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 30. August 2000 - 1 D 37.99 - BVerwGE 112, 19 zur einmaligen Trunkenheitsfahrt).

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger …

  • BVerfG, 12.06.2018 - 2 BvR 1738/12

    Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

  • BVerwG, 27.02.2014 - 2 C 1.13

    Hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums; Tarifbeschäftigte; Angehörige des …

  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats); …

  • BVerwG, 11.09.2013 - 6 C 12.12

    Erziehungsrecht der Eltern in religiöser Hinsicht; staatliche Schulaufsicht; …

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein …

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten; …

  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot; …

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt; …

  • BVerwG, 21.12.2010 - 2 B 29.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten; …

  • BVerwG, 15.07.2019 - 2 B 8.19

    Disziplinare Ahndung des Besitzes kinderpornografischer Bilddateien bei einem …

  • BVerwG, 04.04.2019 - 2 B 32.18

    Ansehensverlust; Ausnahmefall; Beamter; Beleidigung; Chat; Chatroom; …

  • BVerwG, 28.02.2017 - 2 B 85.16

    Beurteilung medizinischer Kausalzusammenhänge durch das Tatsachengericht; …

  • BVerwG, 14.06.2005 - 2 B 108.04

    Beihilfebetrug; Beweisangebot; Erschwerungsgründe; Milderungsgründe; rechtliches …

  • BVerfG, 14.06.2000 - 2 BvR 993/94

    Verfassungsbeschwerde - Berufssoldat - Aberkennung - Ruhegehalt - Faires …

  • BVerwG, 16.03.2017 - 2 B 42.16

    Anzahl und Inhalt kinderpornografischer Schriften können eine besondere …

  • BVerwG, 23.01.2014 - 2 B 52.13

    Entfernung einer Polizisten aus dem Dienst wegen Kinderpornographie

  • BVerwG, 23.01.1973 - I D 25.72

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.12.2014 - 2 C 51.13

    Amtsangemessene Beschäftigung; Amtsbezeichnung; Aufgabe; Aufstieg; Befähigung; …

  • BVerwG, 27.06.2013 - 2 A 2.12

    Beamter; Disziplinarverfügung; Disziplinarbefugnis; Disziplinarmaßnahme; …

  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 D 20.00

    Postbeamter a.D.; Postzusteller im Bereich der Fußzustellung; Präzisierung der …

  • BVerwG, 16.06.2020 - 2 C 12.19

    Entfernung eines Justizvollzugsbeamten aus dem Beamtenverhältnis wegen des …

    Rn. 17 Daneben kann die Disziplinarwürdigkeit eines Fehlverhaltens auch bei einem hinreichenden Bezug zwischen der Dienstpflichtverletzung und dem Statusamt des Beamten zu bejahen sein (…vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 15 ff. und vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 - BVerwGE 166, 389 Rn. 11 ff. ).

    Darüber hinaus können schwerwiegende Straftaten auch deliktsbezogen - ohne Bezug zum Statusamt des Betroffenen - identifiziert werden (…vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 29 und vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 - BVerwGE 166, 389 Rn. 25).

    Nicht die Vorstellung des jeweiligen Disziplinargerichts, sondern die Einschätzung des demokratisch legitimierten Gesetzgebers bestimmt, welche Straftaten als besonders verwerflich anzusehen sind (…vgl. BVerwG, Urteile vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 31 und vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 - BVerwGE 166, 389 Rn. 28, jeweils m.w.N.).

    Hiervon ausgehend hat das Bundesverwaltungsgericht aus dem für die Zeit von 2004 bis 2015 geltenden Strafrahmen des § 184b StGB i.d.F. des Gesetzes vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3007) von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geschlossen, dass für die disziplinare Ahndung des außerdienstlichen Besitzes kinderpornographischer Schriften grundsätzlich ein Orientierungsrahmen bis zur Zurückstufung (§ 9 LDG NRW) eröffnet ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 19. August 2010 - 2 C 13.10 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 12 Rn. 17 f. und zuletzt vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 - BVerwGE 166, 389 Rn. 29).

    Rn. 23 b) Weist ein außerdienstliches Dienstvergehen allerdings einen hinreichenden Bezug zu dem Statusamt des Beamten auf, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme auch bei mittelschweren Straftaten mit einer Strafandrohung von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (…vgl. BVerwG, Urteile vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 24…, vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 - BVerwGE 152, 228 Rn. 33 und vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 - BVerwGE 166, 389 Rn. 30 m.w.N.).

    Insoweit genügt schon die bloße Eignung für den Vertrauensverlust, ohne dass dieser konkret eingetreten sein muss (vgl. BVerwG…, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 - Buchholz 235.2 LDisziplinarG Nr. 12 Rn. 24, Beschluss vom 25. Mai 2012 - 2 B 133.11 - NVwZ-RR 2012, 607 Rn. 11 und zuletzt Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 - BVerwGE 166, 389 Rn. 32).

    Voraussetzung dafür ist, dass sämtliche für die Bemessungsentscheidung relevanten be- und entlastenden Umstände festgestellt sind und die Beteiligten hierzu vorher gehört wurden (…stRspr, vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 3 Rn. 26 f., vom 28. Februar 2013 - 2 C 62.11 - Buchholz 235.1 § 13 BDG Nr. 19 Rn. 72…, vom 15. November 2018 - 2 C 60.17 - BVerwGE 163, 356 Rn. 39, vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 - BVerwGE 166, 389 Rn. 43 und zuletzt vom 23. April 2020 - 2 C 21.19 - juris Rn. 43 ).

    Rn. 40 Bei der Beurteilung der nach den Kriterien des § 13 Abs. 2 LDG NRW insbesondere zu berücksichtigenden Schwere der Tat ist zunächst festzuhalten, dass dem im Strafbefehl gegen den Beklagten verhängten konkreten Strafmaß keine für das Disziplinarverfahren indizielle Bedeutung zukommt, weil Straf- und Disziplinarverfahren unterschiedliche Zwecke verfolgen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 - BVerwGE 166, 389 Rn. 34); im Übrigen ist der Strafbefehl noch auf der unzutreffenden tatsächlichen Annahme ergangen, dass der Beklagte kinderpornographisches Material auch zugänglich gemacht (weiterverbreitet) habe.

  • OVG Niedersachsen, 27.11.2023 - 3 LD 7/21

    Berufung eines Lehrers gegen seine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (hier: …

    Dieses Fehlverhalten lag außerhalb des Dienstes, weil es weder in formeller Hinsicht in das Amt des Beklagten noch in materieller Hinsicht in die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden war (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 12.19 -, juris Rn. 16; Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 10;… Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 10).

    Ein Beamter ist auch außerhalb seines Dienstes verpflichtet, der Achtung und dem Vertrauen gerecht zu werden, die sein Beruf erfordert (§ 34 Satz 3 BeamtStG; vgl. BVerwG…, Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 12.19 -, juris Rn. 16; Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 11;… Urteil vom 28.7.2011 - BVerwG 2 C 16.10 -, juris Rn. 21).

    Als Dienstvergehen ist das außerdienstliche Verhalten von Beamten gemäß § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG nur zu qualifizieren, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für ihr Amt bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen (BVerwG…, Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 12.19 -, juris Rn. 16; Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 10;… Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 12).

    Unterhalb dieser Schwelle erwartet der Gesetzgeber von Beamten kein wesentlich anderes Sozialverhalten als von jedem anderen Bürger (vgl. BT-Drs. 16/7076 S. 117 zum BBG sowie BT-Drs. 16/4027 S. 34 zum BeamtStG; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 11;… Urteil vom 30.8.2000 - BVerwG 1 D 37.99 -, juris Rn. 21;… Urteil vom 27.6.2013 - BVerwG 2 A 2.12 -, juris Rn. 24).

    Dabei kommt vorsätzlichen Straftaten eine besondere Bedeutung zu (BVerwG, Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 12;… Urteil vom 28.7.2011 - BVerwG 2 C 16.10 -, juris Rn. 24; vgl. auch § 24 Abs. 1 Satz 1 BeamtStG).

    Eine Bedeutung des Fehlverhaltens im vorgenannten Sinne kann sich ferner daraus ergeben, dass der Pflichtenverstoß des Beamten einen Bezug zu seinem Amt aufweist (BVerwG, Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 12).

    So ist anerkannt, dass eine Disziplinarwürdigkeit eines außerdienstlichen Fehlverhaltens bei einem hinreichenden Bezug zwischen der Dienstpflichtverletzung und dem Statusamt des Beamten zu bejahen sein kann (vgl. BVerwG…, Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 12.19 -, juris Rn. 17, 26 ff. [für Justizvollzugsbeamte]; Urteil vom 18.6.2015 - BVerwG 2 C 9.14 -, juris Rn. 15 ff. [für Polizeibeamte], Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 11 ff. [für Lehrer]; Nds. OVG…, Urteil vom 16.4.2021 - 6 LD 4/19 -, juris Rn. 164 [für Polizeibeamte];… Urteil vom 8.3.2022 - 3 LD 3/21 -, juris Rn. 48 …und Urteil vom 22.3.2023 - 3 LD 10/22 -, juris Rn. 37 ff. [für Justizvollzugsbeamte]).

    Mit Blick auf das Statusamt eines beamteten Lehrers hat das Bundesverwaltungsgericht einen solchen Bezug bei außerdienstlichem Besitz von kinderpornografischem Bild- und Videomaterial mit nachstehenden Erwägungen bejaht (BVerwG, Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 16 ff.):.

    Das Gewicht der Pflichtverletzung ist danach Ausgangspunkt und richtungweisendes Bemessungskriterium für die Bestimmung der erforderlichen Disziplinarmaßnahme (vgl. zur inhaltsgleichen Regelung in § 13 BDG: BVerwG…, Beschluss vom 26.10.2021 - BVerwG 2 B 12.21 -, juris Rn. 10;… Urteil vom 12.8.2021 - BVerwG 2 VR 6.21 -, juris Rn. 14; Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 20;… Urteil vom 29.10.2013 - BVerwG 1 D 1.12 -, juris Rn. 39 f.).

    Dies beruht auf dem Schuldprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die auch im Disziplinarverfahren zu beachten sind (BVerfG…, Beschluss vom 8.12.2004 - 2 BvR 52/02 -, juris Rn. 44; BVerwG…, Beschluss vom 26.10.2021 - BVerwG 2 B 12.21 -, juris Rn. 10;… Urteil vom 12.8.2021 - BVerwG 2 VR 6.21 -, juris Rn. 14; Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 20;… Urteil vom 15.11.2018 - BVerwG 2 C 60.17 -, juris Rn. 34).

    Lässt sich ein Beamter bestechen, ist er als Sachwalter einer gesetzestreuen und unabhängigen Verwaltung nicht mehr denkbar (BVerfG…, Beschluss vom 19.2.2003 - 2 BvR 1413/01 -, juris Rn. 30; BVerwG, Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 25;… Urteil vom 28.2.2013 - BVerwG 2 C 3.12 -, juris Rn. 29).

    Zwar trägt die Nachfrage nach derartigen Bild- und Videodateien zum schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und damit zum Verstoß gegen ihre körperliche Unversehrtheit und Menschenwürde bei (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 27;… Urteil vom 25.3.2010 - BVerwG 2 C 83.08 - , juris Rn. 19).

    Nicht die Vorstellung des jeweiligen Disziplinargerichts, sondern die Einschätzung des Parlaments bestimmt, welche Straftaten als besonders verwerflich anzusehen sind (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24.7.2023 - BVerwG 2 B 25.22 -, juris Rn. 7;… Urteil vom 16.6.2020 - BVerwG 2 C 12.19 -, juris Rn. 21; Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 - , juris Rn. 28 m. w. N.).

    Allerdings weist dieses außerdienstliche Dienstvergehen auch diesbezüglich einen hinreichenden Bezug zu dem Statusamt des Beklagten als Realschullehrer auf mit der Folge, dass der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme auch insoweit bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis reicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 29 f.).

    Während die konkrete Strafzumessung strafrechtlichen Kriterien folgt, wird die disziplinarrechtliche Maßnahmebemessung nach § 14 NDiszG insbesondere durch den Vertrauensverlust des Dienstherrn und der Allgemeinheit bestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 24.10.2019 - BVerwG 2 C 3.18 -, juris Rn. 34).

  • VGH Hessen, 06.12.2023 - 28 A 1542/19

    Entfernung aus dem Dienst wegen Erwerbs von kinderpornographischen Schriften …

    Rn. 32 a) Das Fehlverhalten des Beklagten lag außerhalb des Dienstes, weil es weder formell in das Amt des Beklagten noch materiell in die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden war (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 -, juris Rn. 10 …und vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 -, juris Rn. 10).

    Von Bedeutung ist weiter, ob der Pflichtenverstoß des Beamten einen Bezug zu seinem Amt aufweist (zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 -, juris Rn. 11 f. m. w. N.).

    Der außerdienstliche Besitz bzw. Erwerb kinderpornografischer Schriften bei einem Lehrer indiziert einen Persönlichkeitsmangel, der Anlass zu Zweifeln gibt, dass er der einem Lehrer als Dienstpflicht obliegenden Erziehungsaufgabe gegenüber den ihm anvertrauten Schülern jederzeit gerecht werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 -, juris Rn. 15 f.).

    Rn. 37 Die mit § 47 Abs. 1 Satz 2 BeamtStG a. F. beabsichtigte Begrenzungswirkung für die disziplinarrechtliche Relevanz außerdienstlicher Pflichtenverstöße kommt bei Lehrern als Beamten mit einer besonderen Aufgaben- und Vertrauensstellung gegenüber einer besonders verletzlichen Personengruppe - den ihnen anvertrauten Schülern - daher nicht zum Tragen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 -, juris Rn. 18).

    Für die disziplinarrechtliche Ahndung des außerdienstlichen Besitzes und Erwerbs kinderpornographischer Schriften hat das Bundesverwaltungsgericht aus dem für die Zeit von 2004 bis 2015 geltenden Strafrahmen des § 184b Abs. 4 StGB a. F. von bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe geschlossen, dass für die Maßnahmebemessung grundsätzlich ein Orientierungsrahmen bis zur Zurückstufung eröffnet ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 -, juris Rn. 27 ff.).

    Weist das Dienstvergehen indes - wie hier bei Lehrern - einen hinreichenden Bezug zum Statusamt des Beamten auf, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme auch für mittelschwere Straftaten, für die eine Strafandrohung von Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren gilt, bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 -, juris Rn. 30 m. w. N.).

    Das gilt nur dann nicht, wenn außergewöhnliche Umstände des Einzelfalls die Annahme des vollständigen Vertrauensverlusts in die Person des Beamten ausnahmsweise widerlegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 -, juris Rn. 31).

    Rn. 45 Ein Lehrer ist nach dem umfassenden und auf Art. 7 Abs. 1 GG beruhenden Bildungsauftrag der Schule nicht nur zur Vermittlung von Wissen, sondern - ergänzend zu den Eltern und von diesen unabhängig - auch zur Erziehung der Kinder verpflichtet (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 9. Juni 2020 - 2 B 11.20 -, juris Rn. 9; Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 -, juris Rn. 32 jeweils m. w. N.).

    Ein dem Lehrer vorwerfbares Verhalten im unmittelbaren Umgang mit Schülern konkret seiner Schule ist nicht erforderlich (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 9. Juni 2020 - 2 B 11.20 -, juris Rn. 9; Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 -, juris Rn. 32).

    Eine weitergehende, die disziplinare Maßnahmebemessung begrenzende Indizwirkung kommt ihr nicht zu (zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 -, juris Rn. 32 ff.).

    Rn. 48 Ein durchgreifender Milderungsgrund folgt aufgrund des dargestellten Maßstabes insbesondere zunächst nicht daraus, dass der Kläger zu einer relativ geringen Geldstrafe verurteilt worden ist (vgl. insoweit auch BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 -, juris Rn 35 ff.).

    Denn - wie bereits dargelegt - kommt es gerade nicht darauf an, ob es zu einem konkreten Vertrauensverlust kommt; ausreichend ist die bloße Eignung für einen solchen Vertrauensverlust (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 9. Juni 2020 - 2 B 11.20 -, juris Rn. 9; Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3.18 -, juris Rn. 32).

    Rn. 53 Weiterhin teilt der Senat die Auffassung des Verwaltungsgerichts, dass dem Beklagten unabhängig von seiner Motivation hätte bewusst sein können, dass er durch den Bezug entsprechender Dateien den Markt für diese Bilder stärkte und weitere Anreize zum Herstellen entsprechender Bild- und Videodateien schaffte und damit dazu, Kinder und Jugendliche sexuell zu missbrauchen (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 C 3/18 -, juris Rn. 27; Senatsurteil vom 26. August 2021 - 28 A 1812/19.D -, n. v.).

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