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Rechtsprechung
   BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 41.02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4028
BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 41.02 (https://dejure.org/2003,4028)
BVerwG, Entscheidung vom 03.07.2003 - 2 C 41.02 (https://dejure.org/2003,4028)
BVerwG, Entscheidung vom 03. Juli 2003 - 2 C 41.02 (https://dejure.org/2003,4028)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 28 Abs. 1, Art. 33 Abs. 5, Art. 74 a Abs. 1; NBG § 87 c a. F.
    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge; Fürsorge; Gleichbehandlung; Kostendämpfungspauschale; Rückwirkungsverbot; Sockelbetrag; Typisierung; Vertrauensschutz.

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 3 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 28 Abs. 1, Art. 33 Abs. 5, Art. 74 a Abs. 1
    Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge; Fürsorge; Gleichbehandlung; Kostendämpfungspauschale; Rückwirkungsverbot; Sockelbetrag; Typisierung; Vertrauensschutz

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 28 Abs. 1; ; GG Art. 33 Abs. 5; ; GG Art. 74 a Abs. 1; ; NBG § 87 c a.F.

  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Beihilfen für Landesbeamte; Verstoß gegen höherrangiges Recht; Besoldungsrechtliche Wirkung; Fürsorgepflicht des Dienstherrn; Kürzung um Kostendämpfungspauschale; Begriff der Besoldung; Leistungen für besondere Lebenssituationen; Pflicht zu ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Pflicht des Dienstherrn, die amtsangemessene Alimentation des Beamten sicherzustellen - Alimentation; Beihilfe; Beihilfestandard; Eigenbeteiligung; Eigenvorsorge; Fürsorge; Gleichbehandlung; Kostendämpfungspauschale; Rückwirkungsverbot; Sockelbetrag; Typisierung; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (31)

  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 41.02
    Beihilfe und freie Heilfürsorge gehören zum Begriff der Besoldung im Sinne dieser Verfassungsbestimmung (vgl. BVerfGE 62, 354 ; BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002 - 2 BvR 1053/98 - ZBR 2003, 203).

    Die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Belange und die Kodifikationen des Bundes führt zu Beschränkungen, wenn sich die kompetenzgemäße Regelung eines Landes auf Gegenstände der Bundesgesetzgebung lediglich mittelbar auswirken kann und die Gesetzgebung durch das Land offenbar missbräuchlich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002, a.a.O. m.w.N.).

    Das gegenwärtig praktizierte System der Beihilfen in Krankheitsfällen gehört jedoch nicht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums und wird deshalb nicht durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistet (stRspr; vgl. BVerfGE 83, 89 ; BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 28. November 1991 - BVerwG 2 N 1.89 - BVerwGE 89, 207 m.w.N.).

    Das System der Beihilfen kann deshalb ohne Verletzung des Art. 33 Abs. 5 GG geändert werden (vgl. BVerfGE 58, 68 ; 79, 223 ; 83, 89 ; BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002, a.a.O.).

    Entscheidet sich der Dienstherr für ein "Mischsystem" aus Eigenleistungen des Beamten und Beihilfen, so muss gewährleistet sein, dass der Beamte nicht mit erheblichen Aufwendungen belastet bleibt, die er auch über eine ihm zumutbare Eigenvorsorge nicht abzusichern vermag (vgl. BVerfGE 83, 89 ; BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002, a.a.O.).

    Allerdings darf die Beihilfe als eine die Eigenvorsorge ergänzende Leistung nicht ohne Rücksicht auf die vorhandenen Versicherungsmöglichkeiten ausgestaltet werden (vgl. BVerfGE 83, 89 ; BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002, a.a.O.).

    Aus dem wechselseitigen Aufeinanderbezogensein von Alimentation einerseits und ergänzender, von Bund und Ländern je selbst zu regelnder Beihilfe andererseits ergibt sich allerdings kein tradiertes Anspruchsniveau der öffentlich Bediensteten, das verfassungsrechtlich geschützt sein könnte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002, a.a.O.).

    In den durch das Grundgesetz gesetzten Grenzen ist es den Ländern möglich, den bisherigen Beihilfestandard auch zu Lasten der Beamten zu ändern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. November 2002, a.a.O.) und im Rahmen ihrer Regelungskompetenz von denen des Bundes und der anderen Länder abweichende Vorschriften zu erlassen.

  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 41.02
    Das gegenwärtig praktizierte System der Beihilfen in Krankheitsfällen gehört jedoch nicht zu den hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums und wird deshalb nicht durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistet (stRspr; vgl. BVerfGE 83, 89 ; BVerfG…, Beschluss vom 7. November 2002, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 28. November 1991 - BVerwG 2 N 1.89 - BVerwGE 89, 207 m.w.N.).

    Das System der Beihilfen kann deshalb ohne Verletzung des Art. 33 Abs. 5 GG geändert werden (vgl. BVerfGE 58, 68 ; 79, 223 ; 83, 89 ; BVerfG…, Beschluss vom 7. November 2002, a.a.O.).

    Beihilfen zu derartigen Aufwendungen finden ihre Grundlage in der Fürsorgepflicht des Dienstherrn, die ihrerseits als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums durch Art. 33 Abs. 5 GG gewährleistet ist (vgl. BVerfGE 46, 97 ; 83, 89 ).

    Entscheidet sich der Dienstherr für ein "Mischsystem" aus Eigenleistungen des Beamten und Beihilfen, so muss gewährleistet sein, dass der Beamte nicht mit erheblichen Aufwendungen belastet bleibt, die er auch über eine ihm zumutbare Eigenvorsorge nicht abzusichern vermag (vgl. BVerfGE 83, 89 ; BVerfG…, Beschluss vom 7. November 2002, a.a.O.).

    Allerdings darf die Beihilfe als eine die Eigenvorsorge ergänzende Leistung nicht ohne Rücksicht auf die vorhandenen Versicherungsmöglichkeiten ausgestaltet werden (vgl. BVerfGE 83, 89 ; BVerfG…, Beschluss vom 7. November 2002, a.a.O.).

  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus BVerwG, 03.07.2003 - 2 C 41.02
    Echte Rückwirkung liegt vor, wenn ein Gesetz nachträglich ändernd in abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände eingreift (vgl. BVerfGE 95, 64 m.w.N. stRspr).

    Das Vertrauen des Betroffenen auf die geltende Rechtslage bedarf dann keines Schutzes gegenüber einer sachlich begründeten rückwirkenden Gesetzesänderung, wenn dadurch kein oder nur ganz unerheblicher Schaden verursacht worden ist (vgl. BVerfGE 95, 64 m.w.N.).

  • BVerfG, 02.10.2007 - 2 BvR 1715/03

    Verfassungsbeschwerden gegen niedersächsische Kostendämpfungspauschale ohne …

    gegen a) das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Juli 2003 - BVerwG 2 C 41.02 -, b) den Beschluss des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 9. Juli 2002 - 2 LB 26/02 -, c) das Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg vom 27. November 2001 - 6 A 3385/00 -, d) den Widerspruchsbescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Bezüge und Versorgung vom 14. Juli 2000 - 26a/6266330A -, e) den Beihilfebescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Bezüge und Versorgung vom 15. Februar 2000 - 26.28/6266330A -, f) den Beihilfebescheid des Niedersächsischen Landesamtes für Bezüge und Versorgung vom 1. März 1999 - 26/28/F61-266330A -, g) mittelbar § 87c NBG i.d.F. des Art. 14 Nr. 2 des Haus haltsbegleitgesetzes 1999 vom 21. Januar 1999 (Nds. GVBl S. 10) - § 87c NBG a.F. - .
  • VG Arnsberg, 03.02.2015 - 2 L 1334/14

    Anspruch eines Beamten auf Übertragung eines höherwertigen Amtes oder …

    Rn. 24 Vgl. BVerwG, Urteile vom 21. August 2003 - 2 C 41.02 -, BVerwGE 118, 370, und vom 19. Dezember 2002 - 2 C 31.01 -, Schütz BeamtR ES/D I 2 Nr. 64; OVG NRW, Beschluss vom 29. September 2011 - 6 B 928/11 -, juris; BayVGH, Beschluss vom 17. Mai 2013 - 3 CE 12.2469 -, BayVBl. 2014, 84; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 21. März 2013 - 4 S 227/13 -, VBlBW 2013, 306; VG Arnsberg, Beschluss vom 27. März 2014 - 2 L 240/14 -, juris.
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