Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarLetzte Chance
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten heute, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 60.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2109
BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 60.00 (https://dejure.org/2002,2109)
BVerwG, Entscheidung vom 31.01.2002 - 2 C 60.00 (https://dejure.org/2002,2109)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Januar 2002 - 2 C 60.00 (https://dejure.org/2002,2109)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,2109) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BeamtVG § 61 Abs. 3
    Wieder aufgelebtes Witwengeld; Anrechnung eines durch Versorgungsausgleich erlangten Rentenanspruchs auf das -.

  • Judicialis

    BeamtVG § 61 Abs. 3

  • Wolters Kluwer

    Wieder aufgelebtes Witwengeld - Versorgungsausgleich - Rentenanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BeamtVG § 61 Abs. 3
    Wieder aufgelebtes Witwengeld; Anrechnung eines durch Versorgungsausgleich erlangten Rentenanspruchs auf das

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 115, 385
  • NVwZ-RR 2002, 517
  • DVBl 2002, 1215
  • DÖV 2002, 526
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 60.00
    Ein durch Versorgungsausgleich erlangter Rentenanspruch ist ein eigenständiger, der Existenzsicherung des ausgleichsberechtigten geschiedenen Ehepartners dienender Anspruch (…BTDrucks 7/4361, S. 49; BVerfGE 53, 257 ; 60, 329 ; BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 1984 - IVb ZB 153/82 - NJW 1985, 315 und vom 11. Juli 2001 - XII ZB 128/98 - NJW 2001, 3335 ).

    Die Unterhaltspflicht des Ehemanns umfasst nicht nur den unmittelbaren Lebensbedarf, sondern auch die Alterssicherung der unterhaltsberechtigten Ehefrau (BVerfGE 53, 257 mit Hinweis auf BTDrucks 7/4361, S. 18 f.; BVerfGE 60, 329 ).

    Der Gesetzgeber hat sich für den Versorgungsausgleich entschieden, weil er für den ausgleichsberechtigten Ehegatten eine eigenständige Alters- und Invaliditätssicherung begründen wollte (BVerfGE 53, 257 mit Hinweis auf BTDrucks 7/650, S. 155; BVerfGE 60, 329 ).

    Das Bundesverfassungsgericht hat den Eingriff in die durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte rentenversicherungsrechtliche Position des Ausgleichsverpflichteten allein deswegen als eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums gewertet, weil der Versorgungsausgleich der Abwicklung des durch die Ehe begründeten Privatrechtsverhältnisses dient und insoweit durch Art. 6 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 2 GG gerechtfertigt wird (BVerfGE 53, 257 ; 80, 297 ).

    Der Versorgungsausgleich wird dementsprechend nicht mehr als zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung nach Art. 6 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 2 GG gerechtfertigt, wenn und soweit der ausgleichspflichtige Versorgungsempfänger ungeachtet der Kürzung seiner Versorgungsbezüge zugunsten des Ausgleichberechtigten diesem zusätzlich noch zum Unterhalt verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 53, 257 ; BVerwG, Urteile vom 10. März 1994 - BVerwG 2 C 4.92 - Buchholz 239.1 § 57 BeamtVG Nr. 9 S. 1 , vom 28. April 1994 - BVerwG 2 C 22.92 - BVerwGE 95, 375 und vom 24. November 1994 - BVerwG 2 C 14.93 - BVerwGE 97, 124 ).

  • BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvL 26/77

    Versorgungsausgleich

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 60.00
    Ein durch Versorgungsausgleich erlangter Rentenanspruch ist ein eigenständiger, der Existenzsicherung des ausgleichsberechtigten geschiedenen Ehepartners dienender Anspruch (…BTDrucks 7/4361, S. 49; BVerfGE 53, 257 ; 60, 329 ; BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 1984 - IVb ZB 153/82 - NJW 1985, 315 und vom 11. Juli 2001 - XII ZB 128/98 - NJW 2001, 3335 ).

    Die Unterhaltspflicht des Ehemanns umfasst nicht nur den unmittelbaren Lebensbedarf, sondern auch die Alterssicherung der unterhaltsberechtigten Ehefrau (…BVerfGE 53, 257 mit Hinweis auf BTDrucks 7/4361, S. 18 f.; BVerfGE 60, 329 ).

    Der Gesetzgeber hat sich für den Versorgungsausgleich entschieden, weil er für den ausgleichsberechtigten Ehegatten eine eigenständige Alters- und Invaliditätssicherung begründen wollte (…BVerfGE 53, 257 mit Hinweis auf BTDrucks 7/650, S. 155; BVerfGE 60, 329 ).

  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvL 11/64

    Beamtenwitwe

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 60.00
    Dabei handelt es sich nicht um einen hergebrachten Grundsatz des Beamtenrechts (Art. 33 Abs. 5 GG), sondern um eine Neuerung aus der Zeit nach 1950 (BVerfGE 25, 142 ; BGH, Urteil vom 6. März 1980 - IX ZR 17/77 - FamRZ 1980, 564 ).

    Denn die Beamtenwitwe tritt mit der Wiederheirat in einen anderen Familienverband ein und scheidet damit aus dem Kreise der Angehörigen des verstorbenen Beamten aus, für den dem Dienstherrn die Fürsorgepflicht obliegt (BVerfGE 25, 142 ).

    Der Gesetzgeber kann deshalb bei der Bemessung des wieder aufgelebten Witwengeldes - anders als bei Leistungen, die auf dem Prinzip der amtsgemäßen Versorgung beruhen - auf die Bedürfnisse der Berechtigten abstellen (BVerfGE 25, 142 ).

  • BGH, 07.10.1992 - XII ZB 4/92

    Versorgungsausgleich bei Nachentrichtung freiwilliger Beträge in der gesetzlichen …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 60.00
    Der gesetzliche Versorgungsausgleich hat seine Grundlage in der Versorgungsgemeinschaft der Ehegatten (BGHZ 74, 38 ; Beschluss vom 7. Oktober 1992 - XII ZB 4/92 - NJW-RR 1993, 194 ) und dient dem finanziellen Ausgleich zwischen den geschiedenen Eheleuten.

    Seine Einführung durch den Gesetzgeber beruht sowohl auf dem güterrechtlichen Prinzip der Vermögensteilung in Weiterentwicklung des Zugewinnausgleichs als auch auf unterhaltsrechtlichen Überlegungen zur Realisierung und rechtlichen Umgestaltung des Versorgungsunterhalts (…BVerfG, a.a.O. sowie BVerfGE 71, 364 ; BGH, Beschluss vom 7. Oktober 1992, a.a.O. S. 195).

  • BVerfG, 05.07.1989 - 1 BvL 11/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 4 Abs. 2 VAHRG

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 60.00
    Das Bundesverfassungsgericht hat den Eingriff in die durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte rentenversicherungsrechtliche Position des Ausgleichsverpflichteten allein deswegen als eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums gewertet, weil der Versorgungsausgleich der Abwicklung des durch die Ehe begründeten Privatrechtsverhältnisses dient und insoweit durch Art. 6 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 2 GG gerechtfertigt wird (BVerfGE 53, 257 ; 80, 297 ).
  • BVerfG, 27.01.1983 - 1 BvR 1008/79

    Versorgungsausgleich II

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 60.00
    Zum Wesen der auf Lebenszeit angelegten Ehe im Sinne der Gewährleistung des Art. 6 Abs. 1 GG gehört die gleiche Berechtigung beider Partner, die auch nach Trennung und Scheidung der Ehegatten auf ihre Beziehung hinsichtlich Unterhalt und Versorgung wirkt (BVerfGE 63, 88 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.04.1986 - 1 BvR 1186/83

    Versorgungsausgleich und betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 60.00
    Seine Einführung durch den Gesetzgeber beruht sowohl auf dem güterrechtlichen Prinzip der Vermögensteilung in Weiterentwicklung des Zugewinnausgleichs als auch auf unterhaltsrechtlichen Überlegungen zur Realisierung und rechtlichen Umgestaltung des Versorgungsunterhalts (BVerfG, a.a.O. sowie BVerfGE 71, 364 ; BGH…, Beschluss vom 7. Oktober 1992, a.a.O. S. 195).
  • BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78

    Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 60.00
    Der gesetzliche Versorgungsausgleich hat seine Grundlage in der Versorgungsgemeinschaft der Ehegatten (BGHZ 74, 38 ; Beschluss vom 7. Oktober 1992 - XII ZB 4/92 - NJW-RR 1993, 194 ) und dient dem finanziellen Ausgleich zwischen den geschiedenen Eheleuten.
  • BGH, 11.07.2001 - XII ZB 128/98

    Genehmigungsfreiheit einer notariellen Vereinbarung zur Regelung des …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 60.00
    Ein durch Versorgungsausgleich erlangter Rentenanspruch ist ein eigenständiger, der Existenzsicherung des ausgleichsberechtigten geschiedenen Ehepartners dienender Anspruch (…BTDrucks 7/4361, S. 49; BVerfGE 53, 257 ; 60, 329 ; BGH, Beschlüsse vom 17. Oktober 1984 - IVb ZB 153/82 - NJW 1985, 315 und vom 11. Juli 2001 - XII ZB 128/98 - NJW 2001, 3335 ).
  • BVerwG, 10.03.1994 - 2 C 4.92

    Versetzung eines Beamten in den Ruhestand - Gewährung von Unterhaltsleistungen - …

    Auszug aus BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 60.00
    Der Versorgungsausgleich wird dementsprechend nicht mehr als zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung nach Art. 6 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 2 GG gerechtfertigt, wenn und soweit der ausgleichspflichtige Versorgungsempfänger ungeachtet der Kürzung seiner Versorgungsbezüge zugunsten des Ausgleichberechtigten diesem zusätzlich noch zum Unterhalt verpflichtet ist (vgl. BVerfGE 53, 257 ; BVerwG, Urteile vom 10. März 1994 - BVerwG 2 C 4.92 - Buchholz 239.1 § 57 BeamtVG Nr. 9 S. 1 , vom 28. April 1994 - BVerwG 2 C 22.92 - BVerwGE 95, 375 und vom 24. November 1994 - BVerwG 2 C 14.93 - BVerwGE 97, 124 ).
  • BVerwG, 24.11.1994 - 2 C 14.93

    Beamtenrecht - Versorgungsausgleich - Versetzung in Ruhestand - Dienstunfähigkeit

  • BVerwG, 28.04.1994 - 2 C 22.92

    Pensionistenprivileg - Entfallen bei Rente - Dauer des Rentenbezugs

  • BVerwG, 24.09.1987 - 2 C 52.86

    Rentenanrechnung - Beamtenrechtliche Versorgung - Rentenabfindung - …

  • BGH, 17.10.1984 - IVb ZB 153/82

    Antragstellung durch Zustellung des Scheidungsantrags

  • BSG, 24.11.1988 - 9a RV 28/87

    Versorgungsrecht - Witwenrente - Rentenanteile als selbst erworbene Leistungen - …

  • BVerwG, 10.06.1981 - 6 C 64.79

    Witwengeld - Kapitalversicherung mit Rentenoption - Kapitallebensversicherung - …

  • BGH, 06.03.1980 - IX ZR 17/77

    Aufleben der Witwenrente nach Auflösung einer dritten oder weiteren Ehe - …

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.2013 - 4 S 170/13

    Wiederaufleben des Witwengeldes kein hergebrachter Grundsatz des …

    Das Wiederaufleben des Witwengeldes stellt hingegen eine Neuerung des Beamtenrechts nach 1950 dar, worauf im Übrigen bereits das angefochtene Urteil unter Zitierung der diesbezüglichen höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerfG, Beschluss vom 21.01.1969 - 2 BvL 11/64 -, BVerfGE 25, 142; BVerwG, Urteil vom 31.01.2002 - 2 C 60.00 -, NVwZ-RR 2002, 517; BGH, Urteil vom 06.03.1980 - IX ZR 17/77 -, DÖD 1981, 86) zutreffend hingewiesen hat.

    Zu Recht stellt die erstinstanzliche Entscheidung insoweit darauf ab, dass sich der Grundsatz der Alimentationspflicht des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten und deren Hinterbliebenen nur auf die Angehörigen der Beamtenfamilie im engeren Sinne erstreckt (BVerfG…, Beschluss vom 21.01.1969, a.a.O.; Beschluss vom 08.11.2007 - 2 BvR 2466/06 -, FamRZ 2008, 487) und dass die Beamtenwitwe mit der Wiederheirat in einen anderen Familienverband eintritt und damit aus dem Kreis derer ausscheidet, für die dem Dienstherrn die Fürsorgepflicht obliegt (so auch BVerwG, Urteil vom 31.01.2002, a.a.O.).

    Im Übrigen sind ggf. im Ansatz vergleichbare Vorschriften in verschiedenen Rechtsgebieten ohnehin vor allem mit Blick auf Sinnzusammenhang und Zweck der jeweiligen Regelung auszulegen (BVerwG, Urteil vom 31.01.2002, a.a.O.), sodass eine abweichende Rechtspraxis der Rentenversicherungsträger auch sonst keinen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz begründen könnte (BVerfG, Urteil vom 21.10.1980 - 1 BvR 179/78 u.a. -, BVerfGE 55, 114 zum Verhältnis von § 61 Abs. 3 BeamtVG zu § 1291 Abs. 2 der Reichsversicherungsordnung - RVO -).

    In diesem Sinne ist auch die von der Klägerin insoweit bemühte Formulierung des Bundesverwaltungsgerichts, die Witwe rücke "[m]it dem wieder aufgelebten Witwengeld (…) nicht uneingeschränkt in die Rechtstellung ein, die sie vor der erneuten Eheschließung hatte" (Urteil vom 31.01.2002, a.a.O.; ebenso Urteil vom 10.06.1981 - 6 C 64.79 -, BVerwGE 62, 289), zu verstehen, ohne dass ihr entnommen werden könnte, der Witwe stehe durchgehend - auch während der Dauer einer weiteren (anspruchsvernichtenden) Ehe - eine Rechtsposition zu.

    Rn. 18 Die Klägerin meint, dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31.01.2002 (a.a.O.) sei der Rechtssatz zu entnehmen, "dass der wieder auflebende Witwengeldanspruch eine Rechtsposition darstellt", wohingegen das Verwaltungsgericht die Auffassung vertreten habe, "dass ein Anspruch, der erst nach Eintritt einer Bedingung wieder auflebt, keine Rechtsposition darstellt".

  • VG Stuttgart, 28.11.2012 - 8 K 2778/12

    Wiederaufleben von Witwengeld nach Landesrecht in Baden-Württemberg -hier …

    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits in seiner Entscheidung vom 21.01.1969 - 2 BvL 11/64 - (NJW 1969, 835) entschieden, dass es sich bei dem Wiederaufleben des Versorgungsanspruchs aus vorhergehender Ehe nach Auflösung einer weiteren Ehe nicht um einen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums handelt, dieses Wiederaufleben vielmehr eine Neuerung des Beamtenrechts nach 1950 ist (vgl. nachfolgend ebenso: BGH, Urteil vom 06.03.1980 - IX ZR 17/77 - FAmRZ 1980, 564 und BVerwG, Urteil vom 31.01.2002 - 2 C 60/00 - NVwZ-RR 2002, 517).
  • VGH Bayern, 12.10.2012 - 14 B 11.780

    Die Anrechnung eines nachehelichen Unterhaltsanspruchs wegen Erwerbslosigkeit auf …

    Einer solchen Sichtweise steht entgegen der Ansicht des Beklagten auch nicht der Umstand entgegen, dass es sich bei der gesetzlichen Regelung in § 61 Abs. 3 Satz 1 Halbsatz 1 BeamtVG nicht um einen hergebrachten Grundsatz des Beamtenrechts handelt, diese also nicht auf den Alimentationsgrundsatz zurückzuführen ist und deshalb der Gesetzgeber bei der Bemessung des wiederaufgelebten Witwengeldes freier ist (vgl. BVerwG vom 31.1.2002 BVerwGE 115, 385/386 f. m.w.N.).
  • VG Berlin, 13.03.2015 - 28 K 219.12

    Durchführung des Ausgleichs der Versorgung nach rechtskräftiger Ehescheidung …

    Rn. 11 Er verteidigt den angegriffenen Bescheid unter Berufung auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 31. Januar 2002 - BVerwG 2 C 60.00 -, BVerwGE 115, 385 = NVwZ-RR 2002, 517.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht