Rechtsprechung
| OVG Hamburg, 12.02.2010 - 2 Es 2/09.N |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
§ 47 Abs. 6 VwGO; §§ 6 Abs. 1, 7 Abs. 2 HBauO; § 23 Abs. 3 BauNVO
- openjur.de
Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren; großvolumige Grenzbebauung; Verlagerung von Konflikten ins Baugenehmigungsverfahren
- Justiz Hamburg
§ 47 Abs 6 VwGO, § 23 Abs 3 BauNVO
Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren; großvolumige Grenzbebauung; Verlagerung von Konflikten ins Baugenehmigungsverfahren
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
VwGO § 47 Abs. 6; BauNVO § 23 Abs. 3; HBauO §§ 6 Abs. 1, 7 Abs. 2.
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Fehlerhafter B-Plan - Ergänzung im Genehmigungsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Voraussetzung "aus anderen wichtigen Gründen" bei Erlass einer einstweiligen Anordnung nach der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Zulässigkeit einer Bebauung an die Grenze eines Nachbargrundstückes ohne Einhaltung einer Abstandsfläche vor den ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Konfliktbewältigung im Rahmen der Bauleitplanung (IBR 2011, 169)
Papierfundstellen
- DVBl 2010, 524
- DÖV 2010, 617
- BauR 2010, 1040
- BauR 2010, 827
Wird zitiert von ... (21) Zitiert selbst (21)
- OVG Hamburg, 07.06.2012 - 2 E 8/09
Normenkontrollverfahren gegen die Festsetzung eines Bebauungsplanes - Verstoß …
Auszug aus OVG Hamburg, 12.02.2010 - 2 Es 2/09
Die Verordnung über den Bebauungsplan H. 13 vom 2. März 2009 (HmbGVBl. S. 51) wird bis zu einer Entscheidung über den Normenkontrollantrag der Antragstellerin im Verfahren 2 E 8/09.N insoweit außer Vollzug gesetzt, als sie für das im Bebauungsplan mit der Nummer 2010 bezeichnete Flurstück eine Baugrenze und die Zahl der Vollgeschosse festsetzt.Die Antragstellerin wendet sich im Hauptsacheverfahren 2 E 8/09.N gegen die Verordnung über den Bebauungsplan H. 13 vom 2. März 2009 (HmbGVBl. S. 51) und begehrt im vorliegenden Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO, die Verordnung bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren insoweit außer Vollzug zu setzen, als sie Festsetzungen für die im Eigentum der Antragsgegnerin stehenden Flurstücke 2191, 2010, 2091 und 2034 der Gemarkung H. trifft.
die Rechtsverordnung über den Bebauungsplan H. 13 vom 2. März 2009 (HmbGVBl. S. 51) bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Normenkontrollantrag zum Aktenzeichen 2 E 8/09.N insoweit außer Vollzug zu setzen, als sie Festsetzungen für die Flurstücke 2191, 2010, 2091 und 2034 (Gemeinbedarfsfläche Schule) trifft.
Der Antrag, die Verordnung über den Bebauungsplan H. 13 vom 2. März 2009 (HmbGVBl. S. 51) im Wege der einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO bis zu einer Entscheidung über den Normenkontrollantrag der Antragstellerin im Verfahren 2 E 8/09.N insoweit außer Vollzug zu setzen, als sie Festsetzungen für die Flurstücke 2191, 2010, 2091 und 2034 trifft, ist zulässig und führt in der Sache in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang zu Erfolg.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2009 - 10 B 459/09
Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans mit Festsetzung eines Besucherzentrums nebst …
Auszug aus OVG Hamburg, 12.02.2010 - 2 Es 2/09
Denn nach vielfach vertretener Auffassung, der das beschließende Gericht folgt, ist der Erlass einer einstweiligen Anordnung jedenfalls "aus anderen wichtigen Gründen" dann dringend geboten, wenn - erstens - schon bei überschlägiger Prüfung offensichtlich ist, dass sich die angegriffene Rechtsnorm als unwirksam erweist und der Normenkontrollantrag deshalb in der Hauptsache Erfolg haben wird und - zweitens - durch den Vollzug der Rechtsnorm vollendete, nicht oder nur schwer wieder rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen würden (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 27.4.2009, UPR 2009, 394; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 24.4.2009, 10 S 13/08, juris; OVG Bautzen, Beschl. v. 9.4.2008, 1 BS 448/07, juris; VGH Kassel, Beschl. v. 22.4.2003, BRS 66 Nr. 67).Auch ohne einen grenzständigen Baukörper sind aber mit der Umsetzung der Planung im Übrigen für die Antragstellerin konkrete Beeinträchtigungen verbunden, die den Erlass einer einstweiligen Anordnung dringend gebieten (vgl. zu diesem Erfordernis OVG Münster, Beschl. v. 27.4.2009, UPR 2009, 394).
- BVerwG, 06.03.1989 - 4 NB 8.89
Funktion des Rücksichtnahmegebots in § 15 BauNVO für die Beurteilung der …
Auszug aus OVG Hamburg, 12.02.2010 - 2 Es 2/09
Nachfolgend mögliche Problemlösungen können eine planerische Zurückhaltung, nicht aber planerische Fehleinschätzungen rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.3.1989, BauR 1989, 306 zu § 15 BauNVO).
- BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus OVG Hamburg, 12.02.2010 - 2 Es 2/09
Das Gebot beinhaltet, dass eine (sachgerechte) Abwägung überhaupt stattfindet, dass in die Abwägung an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, dass die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange nicht verkannt wird und dass der Ausgleich zwischen von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange nicht außer Verhältnis steht (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 12.12.1969, BVerwGE 34, 301, 309 und v. 5.7.1974, BVerwGE 45, 309, 314 f.;… OVG Hamburg, Urt. v. 27.4.2005, 2 E 9/99.N, juris; sowie st. Rspr.). - BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72
Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall, …
Auszug aus OVG Hamburg, 12.02.2010 - 2 Es 2/09
Das Gebot beinhaltet, dass eine (sachgerechte) Abwägung überhaupt stattfindet, dass in die Abwägung an Belangen eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, dass die Bedeutung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange nicht verkannt wird und dass der Ausgleich zwischen von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, die zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange nicht außer Verhältnis steht (vgl. nur BVerwG, Urt. v. 12.12.1969, BVerwGE 34, 301, 309 und v. 5.7.1974, BVerwGE 45, 309, 314 f.;… OVG Hamburg, Urt. v. 27.4.2005, 2 E 9/99.N, juris; sowie st. Rspr.). - BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98
Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung; …
Auszug aus OVG Hamburg, 12.02.2010 - 2 Es 2/09
Damit ist die Möglichkeit einer Rechtsverletzung bezüglich ihres aus § 1 Abs. 7 BauGB folgenden Anspruchs auf fehlerfreie Abwägung ihrer Belange gegeben (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.9.1998, BVerwGE 107, 215). - BVerwG, 21.03.2002 - 4 CN 14.00
Bauleitplanung; Vorhaben- und Erschließungsplan; Abwägungsgebot; Eigentumsschutz; …
Auszug aus OVG Hamburg, 12.02.2010 - 2 Es 2/09
In diesem Falle ist mit der Verwirklichung der Ausweisung nach dem eigenen Dafürhalten des Plangebers nicht zu rechnen, so dass sie auch nicht i.S.d. § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung als erforderlich angesehen werden kann (vgl. zum Erfordernis der Vollzugsfähigkeit BVerwG, Beschl. v. 14.6.2007, BRS 71 Nr. 3; Urt. v. 21.3.2002, BVerwGE 116, 144 ff.;… OVG Hamburg, Urt. v. 25.3.2009, 2 E 4/03.N; jew. m.w.N.). - BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85
Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung …
Auszug aus OVG Hamburg, 12.02.2010 - 2 Es 2/09
In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass eine Riegelwirkung oder ein Einmauerungseffekt, wie hier von der Antragstellerin geltend gemacht, das Gebot der Rücksichtnahme verletzen kann (vgl. z.B. BVerwG, Urt. v. 23.5.1986, BauR 1986, 542 sowie die Nachw. bei Troidl, BauR 2008, 1829 ff.). - BVerwG, 18.09.2003 - 4 CN 3.02
Vorhabenbezogener Bebauungsplan; Durchführungsvertrag; Vorhaben; Wohngebiet; …
Auszug aus OVG Hamburg, 12.02.2010 - 2 Es 2/09
Insoweit wird der Grundsatz, dass die durch die Bauleitplanung geschaffenen Probleme auch durch die Bauleitplanung gelöst werden müssen, durch den Grundsatz der "planerischen Zurückhaltung" eingeschränkt (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.9.2003, BVerwGE 119, 45, 49; Beschl. v. 17.5.1995, ZfBR 1995, 269; jew. m.w.N.). - BVerwG, 17.05.1995 - 4 NB 30.94
Straßenplanung durch Bebauungsplan - Planfeststellungsersetzende Bebauungsplanung …
Auszug aus OVG Hamburg, 12.02.2010 - 2 Es 2/09
Insoweit wird der Grundsatz, dass die durch die Bauleitplanung geschaffenen Probleme auch durch die Bauleitplanung gelöst werden müssen, durch den Grundsatz der "planerischen Zurückhaltung" eingeschränkt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 18.9.2003, BVerwGE 119, 45, 49; Beschl. v. 17.5.1995, ZfBR 1995, 269; jew. m.w.N.). - BVerwG, 24.01.2008 - 4 CN 2.07
Windenergieanlagen; Flächennutzungsplan; Ausschlusswirkung; Konzentrationsfläche.
- BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80
Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht
- BVerwG, 12.01.1995 - 4 B 197.94
Geschlossene Bauweise - Seitlicher Grenzabstand - Abstandsfläche - Abweichung - …
- VGH Bayern, 10.12.2008 - 1 CS 08.2770
Zu den Voraussetzungen, unter denen nach planungsrechtlichen Vorschriften an die …
- BVerwG, 18.02.2009 - 4 B 54.08
Voraussetzungen für die teilweise Nichtigerklärung eines Bebauungsplans; …
- BVerwG, 18.05.1998 - 4 VR 2.98
Verwaltungsprozeßrecht - Einstweilige Anordnung auf Aussetzung des Vollzugs eines …
- OVG Hamburg, 10.05.2005 - 2 E 9/99
Bauleitplanung für Hafen
- OVG Sachsen, 09.04.2008 - 1 BS 448/07
Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans für ein erweitertes Wohngebiet; …
- VGH Bayern, 14.11.2002 - 14 N 00.227
Normenkontrolle, Bebauungsplan, Änderung, allgemeines Wohngebiet, eingeschränktes …
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.04.2009 - 10 S 13.08
Bauleitplanung: Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraftanlagen in einem …
- OVG Hamburg, 28.02.2007 - 2 Es 1/07
Erfolgloser Antrag nach § 47 Abs 6 VwGO gegen vorhabenbezogenen Bebauungsplan; …
- OVG Hamburg, 07.06.2012 - 2 E 8/09
Normenkontrollverfahren gegen die Festsetzung eines Bebauungsplanes - Verstoß …
Mit Beschluss vom 12. Februar 2010 (NordÖR 2010, 245) hat das Normenkontrollgericht die Verordnung über den Bebauungsplan Harvestehude 13 vorläufig insoweit außer Vollzug gesetzt, als sie für das Flurstück 2010 eine Baugrenze und die Zahl der Vollgeschosse festsetzt.Rn. 70 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf den Inhalt der Verfahrensakte, der Gerichtsakte zum Eilverfahren 2 Es 2/09.N und der Planaufstellungsakten der Antragsgegnerin (Verfahren Band 1 bis 12 sowie Allgemeines Band 1.1 und 2) Bezug genommen.
Rn. 75 1. Wie das Normenkontrollgericht bereits in seinem zwischen den Beteiligten ergangenen Beschluss vom 12. Februar 2010 (NordÖR 2010, 245) ausgeführt hat, weist der Bebauungsplan zunächst insoweit Mängel auf, als er den von der Antragstellerin zur Überprüfung gestellten Bereich der Gemeinbedarfsfläche "Schule" betrifft.
Dass sich diese Annahme in einem realistischen Bereich bewegt, zeigt das im August 2009 zur Genehmigung gestellte Vorhaben, das seinerzeit den Anlass für den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO (2 Es 2/09.N) gegeben hat und jedenfalls eine Höhe von über 15 m aufweisen sollte.
Das ist hier jedenfalls aufgrund der gerichtlichen Übermittlung des Schriftsatzes der Antragstellerin vom 16. Dezember 2009 im Eilverfahren 2 Es 2/09.N an das Bezirksamt Eimsbüttel und der darin ausdrücklich erhobenen Rüge, der Plangeber habe die Zulässigkeit einer Grenzbebauung verkannt, der Fall.
Rn. 86 c) Soweit die Antragsgegnerin im Eilverfahren 2 Es 2/09.N geltend gemacht hat, dass auch im Falle einer zulässigen Grenzbebauung § 7 Abs. 2 Satz 2 HBauO zu beachten sei, führt dieser Einwand nicht weiter.
- OVG Hamburg, 11.04.2019 - 2 E 10/16
Erlaubtes Größenverhältnis zwischen der Festsetzung eines Fremdkörpers und dem …
Rn. 96 5. Das Abwägungsgebot nach § 1 Abs. 7 BauGB verpflichtet den Plangeber, die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, was zuvorderst beinhaltet, dass überhaupt eine Abwägung stattfindet (…BVerwG, Urt. v. 12.12.1969, IV C 105.66, BVerwGE 34, 301, juris Rn. 29; OVG Hamburg, Beschl. v. 12.2.2010, 2 Es 2/09.N, NordÖR 2010, 245, juris Rn. 27).Innerhalb dieses Rahmens wird das Abwägungsgebot nicht verletzt, wenn sich der Plangeber in der Kollision zwischen verschiedenen Belangen für die Bevorzugung des einen und damit notwendig für die Zurückstellung des anderen entscheidet (…vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.1969, IV C 105.66, BVerwGE 34, 301, juris Rn. 29;… Urt. v. 5.7.1974, IV C 50.72, BVerwGE 45, 309, juris Rn. 45; OVG Hamburg, Beschl. v. 12.2.2010, 2 Es 2/09.N, NordÖR 2010, 245, juris Rn. 27).
- VGH Hessen, 06.03.2024 - 4 C 198/20
Normenkontrolle eines Bebauungsplans zur Nachverdichtung im bebauten Innenbereich …
Zwar können auch Baugrenzen unter Umständen verbindliche Festsetzungen im Sinne des § 6 Abs. 11 Nr. 1 HBO darstellen (vgl. zu einem solchen Fall OVG Hamburg, Beschluss vom 12. Februar 2010 - 2 Es 2/09.N -, juris;… siehe auch Hornmann, HBO 4. Aufl. 2022, § 6 Rdnr. 171 m.w.N.).Eine Konfliktlösung im Baugenehmigungsverfahren setzt dabei voraus, dass der Bebauungsplan für sie noch offen ist (BVerwG…, Urteil vom 12. September 2013 - 4 C 8/12 -, juris Rdnr. 17 m.w.N.; OVG Hamburg, Beschluss vom 12. Februar 2010 - 2 Es 2/09.N -, juris Rdnr. 32).
- OVG Hamburg, 13.04.2011 - 2 E 6/07
Umwandlung eines Industriegebietes in ein Gewerbegebiet; Ausschluss von …
Ein Fall, in dem nach planungsrechtlichen Vorschriften an die Grundstücksgrenze gebaut werden darf, ist daher auch dann gegeben, wenn im Bebauungsplan unmittelbar an der Grundstücksgrenze eine Baugrenze nach § 23 Abs. 3 BauNVO festgesetzt worden ist (so bereits OVG Hamburg, Beschl. v. 12.2.2010, NordÖR 2010, 245, 247 m.w.N. der nahezu allg. Auff.).Nachfolgend mögliche Problemlösungen können eine planerische Zurückhaltung, nicht aber planerische Fehleinschätzungen rechtfertigen (so OVG Hamburg, Beschl. v. 12.2.2010, a.a.O., 248 unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 6.3.1989, BauR 1989, 306 zu § 15 BauNVO).
- OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 1 MR 6/17
Einstweilige Anordnung bei einem offensichtlich fehlerhaft bekannt gemachten …
- auf die Genehmigung des im Plangebiet genehmigten Vorhabens bezogenen - Möglichkeiten einstweiligen Rechtsschutzes nach § 123, §§ 80a, 80 Abs. 5 VwGO steht (…Beschl. v. 14.08.2006, 1 MR 5/06, NordÖR 2006, 359 [bei Juris Rn. 16]; ebenso: OVG E-Stadt, Beschl. v. 12.02.2010, 2 Es 2/09.N, BauR 2010, 1040 [bei Juris Rn. 21] sowie VGH München, Beschl. v. 23.08.2018, 1 NE 18.1123, Juris [Rn. 10]). - OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2014 - 1 MR 7/14
Einstweilige Aussetzung des Vollzugs der Änderung eines Bebauungsplans zu einem …
2.2 Demgegenüber kann eine einstweilige Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO aus anderen wichtigen Gründen ergehen, wenn durch den Vollzug des Bebauungsplans vollendete, nach Lage der Dinge nicht mehr rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen würden, die den Antragsteller konkret beeinträchtigen und der Normenkontrollantrag im Hauptsacheverfahren mit großer Wahrscheinlichkeit Erfolg hätte (Beschl. des Senats vom 27.11.2000, 1 M 66/00, NordÖR 2001, 161; OVG D-Stadt, Beschl. v. 12.02.2010, 2 Es 2/09.N, NordÖR 2010, 245; VGH München, Beschl. v. 03.01.2013, 1 N 12.2152, NVwZ-RR 2013, 392).Der durch evtl. Schattenwurf ausgelöste "Konflikt" mit benachbarten Grundstücken kann im Hinblick auf diese Gesichtspunkte bedenkenfrei in das - sachnähere - Genehmigungsverfahren verlagert werden (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 12.02.2010, 2 Es 2/09.N, NordÖR 2010, 245).
- OVG Bremen, 15.03.2023 - 1 D 24/22
Normenkontrollverfahren gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan - …
In der Festsetzung einer Baugrenze auf der Grundstücksgrenze liegt eine entsprechende bauplanungsrechtliche Erlaubnis der Grenzbebauung (HmbOVG, Beschl. v. 12.02.2010 - 2 Es 2/09.N, juris Rn. 29 m.w.N.;… Schilder, in: Bönker/Bischopink, BauNVO, 2. Aufl. 2018, § 23 Rn. 11;… a.A. Kraus, in: Busse/Kraus, BayBauO, 148. EL November 2022, Art. 6 Rn. 65). - OVG Bremen, 13.02.2023 - 1 B 319/22
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren gerichtet auf bauaufsichtliches Einschreiten …
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 133 enthält zum einen die Festsetzung einer Baugrenze entlang der Grundstücksgrenze im Bereich des Hauses der Antragsteller, was nach einer Ansicht bereits ausreichen würde, um eine bauplanungsrechtlich begründete Erlaubnis der Grenzbebauung im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 3 Alt. 2 BremLBO zu begründen (vgl. HmbOVG, Beschl. v. 12.02.2010 - 2 Es 2/09.N, juris Rn. 29;… Schilder, in: Bönker/Bischopnik, BauNVO, 2. Auflage 2018, § 23 Rn. 11). - OVG Rheinland-Pfalz, 15.03.2010 - 1 B 11357/09
Präsident zieht Bilanz für 2009 - Ausblick auf 2010
Der Erlass einer einstweiligen Anordnung i.S.v. § 47 Abs. 6 VwGO ist "aus anderen wichtigen Gründen" jedenfalls dann dringend geboten, wenn schon bei überschlägiger Prüfung offensichtlich ist, dass sich die angegriffene Rechtsnorm als unwirksam erweist und der Normenkontrollantrag deshalb in der Hauptsache Erfolg haben wird und zugleich durch den Vollzug der Rechtsnorm vollendete, nicht oder nur schwer wieder rückgängig zu machende Tatsachen geschaffen werden würden (vgl. HambOVG, Beschluss vom 12.02.2010, 2 Es 2/09.N, juris). - VG Hamburg, 13.11.2015 - 9 E 2858/15
Rücksichtnahmegebot; Lärmimmissionen durch Großgarage eines Krankenhauses
Eine erdrückende Wirkung kann insbesondere bei einer Riegelwirkung oder einem Einmauerungseffekt vorliegen (OVG Hamburg, Beschl. v. 12.2.2010, 2 Es 2/09.N, juris, Rn. 38). - VG Hamburg, 12.12.2013 - 9 K 2327/13
Zur Zulässigkeit einer Einrichtung der Sterbebegleitung (Hospiz) in einem …
- VG Hamburg, 24.09.2018 - 6 K 4519/13
Ermittlung eines seitlichen Grenzabstands
- OVG Hamburg, 16.08.2011 - 2 Bs 132/11
Pflicht zur Einhaltung einer im Bebauungsplan festgesetzten Baugrenze; bei …
- OVG Hamburg, 15.04.2015 - 2 E 2/13
Pflicht zur Bekanntmachung der Arten verfügbarer Umweltinformationen bei der …
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.07.2016 - 2 M 61/16
Antragsbefugnis einer Gewerkschaft - erweiterte Ladenöffnungszeiten nach der …
- OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2016 - 10 S 10.15
Normenkontrolle; einstweilige Anordnung; vorläufige Außervollzugsetzung eines …
- VG Hamburg, 06.01.2014 - 9 E 2814/13
Zur baurechtlichen Zulässigkeit eines Ikea-Einrichtungshauses im …
- VG Hamburg, 17.11.2016 - 6 K 2330/14
Abstandsfläche bei aneinander gebauten Wänden eines Doppelhauses
- VG Hamburg, 20.01.2025 - 12 E 5737/24
Erfolgloser Eilantrag eines Nachbarn gegen eine Baugenehmigung für den Neubau …
- VG Hamburg, 11.08.2016 - 9 E 2713/16
Gebietserhaltungsanspruch - Grundsatz von Treu und Glauben
- VG Hamburg, 18.12.2015 - 9 E 5465/15
Baugenehmigung ohne Bauantrag: Keine nachbarschützende Wirkung!
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