Rechtsprechung
| VG Gera, 29.11.2017 - 2 K 159/16 Ge |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Thüringen
Art 100 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG
Fehlende absolute Verjährungsgrenze für die Erhebung von Anschlussbeiträgen im Thüringer Kommunalabgabenrecht; Vorlage an das Bundesverfassungsgericht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gera, 29.11.2017 - 2 K 159/16 G
- BVerfG, 29.10.2020 - 1 BvL 7/17
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (16)
- BVerwG, 15.04.2015 - 9 C 19.14
Altanschließer; Beitrag; Anschlussbeitrag; Rechtsstaatsprinzip; Rechtssicherheit; …
Auszug aus VG Gera, 29.11.2017 - 2 K 159/16
Rn. 14 Diese Regelungslücke kann auch nicht durch das Gericht durch eine analoge Anwendung von § 53 Abs. 2 Satz 1 ThürVwVfG oder den Grundsatz von Treu und Glauben geschlossen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 15.04.2015 - 9 C 19/14 -).".Rn. 22 Dieses von der Rechtsprechung postulierte Gebot der zeitlichen Begrenzung der Erhebung von Abgaben gilt für das gesamte Beitragsrecht (BVerwG, U. v. 15. April 2015, - 9 C 19/14 -, zitiert nach juris, Rn. 9) und beschränkt sich nicht auf Fallkonstellationen, in denen Satzungsrecht Voraussetzung für die Entstehung sachlicher Beitragspflichten ist (…BayVGH, U. v. 14. November 2013, - 6 B 12.704 -, zitiert nach juris, Rn. 21; so auch Driehaus, Zeitliche Grenzen für die Erhebung kommunaler Abgaben, KStZ 2014, 181, 182).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 15. April 2015, - 9 C 19/14, a.a.O., Rn. 13), der die Kammer folgt, scheidet eine Analogie sowohl zu § 53 Abs. 2 ThürVwVfG (…so BayVGH, U. v. 14. November 2013, - 6 B 12.704 -, zitiert nach juris, Rn. 22) als auch über den Grundsatz von Treu und Glauben aus:.
Denn der Vorteil, an den die Beitragserhebung anknüpft, ist nicht der tatsächliche technische Anschluss, sondern ein Anschluss, der eine dauerhaft rechtlich gesicherte Vorteilslage durch den Anschluss an eine kommunale öffentliche Einrichtung bietet (ThürOVG, Beschluss vom 12. Juli 2002, - 4 ZEO 243/00 - VG Gera, Beschluss vom 22. Januar 1999, - 5 E 557/98 Ge und Beschluss vom 4. März 1999, - 5 E 106/98 Ge - BVerwG, Beschluss vom 15. April 2015, - 9 C 19/14 -, a.a.O. Rn. 16 …und Beschluss vom 8. März 2017, - 9 B 19/16 -, zitiert nach juris, Rn. 26;… Blomenkamp in Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 1450 m.w.N.).
- BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08
Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig
Auszug aus VG Gera, 29.11.2017 - 2 K 159/16
Nach Auffassung der Kammer genügt die derzeit geltende Rechtslage nach dem ThürKAG nicht dem Grundsatz der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit und verstößt gegen Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 - und Beschluss vom 03.09.2013 - 1 BvR 1282/13 -), da sachliche Beitragspflichten zeitlich unbegrenzt nach Erlangung des Vorteils entstehen können.Dabei ist Vorlagegegenstand das Unterlassen des Gesetzgebers, mit dem Erlass des Änderungsgesetzes vom 20. März 2004 eine Regelung zu treffen, die der Erhebung einer Abgabe eine absolute zeitliche Grenze setzt (vgl. BVerfG, B. v. 5. März 2013, - 1 BvR 2457/08 -, zitiert nach juris, Rn. 46).
Rn. 20 II. Mit Beschluss vom 5. März 2013 (a.a.O.) hat das Bundesverfassungsgericht aus dem Rechtsstaatsprinzip das Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit entwickelt.
Rn. 29 "Denn es ist Aufgabe des Gesetzgebers, in Wahrnehmung seines weiten Gestaltungsspielraums einen Ausgleich zwischen den widerstreitenden Interessen einerseits der Allgemeinheit an der Beitragserhebung und andererseits der Beitragspflichtigen an einer zeitlich nicht unbegrenzten Inanspruchnahme zu schaffen (BVerfG, Beschluss vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - BVerfGE 133, 143 Rn. 42).
- OVG Thüringen, 10.11.2016 - 4 ZKO 773/16
Zur Notwenigkeit der Beitragsabstufung für Teilanschlussnehmer
Auszug aus VG Gera, 29.11.2017 - 2 K 159/16
Rn. 43 Die Beitragserhebung ist auch nicht nach § 15 Abs. 1 Ziffer 4 lit. b) cc) 3. Spiegelstrich ThürKAG unter dem Gesichtspunkt verjährt, dass die Vorläufersatzung vom 9. Dezember 2005 nach Auffassung des ThürOVG gesamtnichtig war (ThürOVG, Beschluss vom 10. November 2016, - 4 ZKO 773/16 -).Rn. 44 "Das Gericht ist allerdings nicht der Auffassung, dass die BGS-EWS 2008 insgesamt nichtig ist, da sie keine Regelung eines abgestuften Beitragssatzes für Teileinleiter enthält und damit gegen den Grundsatz der konkreten Vollständigkeit verstößt (so ThürOVG, Beschluss vom 10. November 2016 - 4 ZKO 773/16 -).
- VGH Bayern, 14.11.2013 - 6 B 12.704
Ausschluss der Festsetzung von Erschließungsbeiträgen bei Vorteilslageneintritt …
Auszug aus VG Gera, 29.11.2017 - 2 K 159/16
Rn. 22 Dieses von der Rechtsprechung postulierte Gebot der zeitlichen Begrenzung der Erhebung von Abgaben gilt für das gesamte Beitragsrecht (…BVerwG, U. v. 15. April 2015, - 9 C 19/14 -, zitiert nach juris, Rn. 9) und beschränkt sich nicht auf Fallkonstellationen, in denen Satzungsrecht Voraussetzung für die Entstehung sachlicher Beitragspflichten ist (BayVGH, U. v. 14. November 2013, - 6 B 12.704 -, zitiert nach juris, Rn. 21; so auch Driehaus, Zeitliche Grenzen für die Erhebung kommunaler Abgaben, KStZ 2014, 181, 182).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (…U. v. 15. April 2015, - 9 C 19/14, a.a.O., Rn. 13), der die Kammer folgt, scheidet eine Analogie sowohl zu § 53 Abs. 2 ThürVwVfG (so BayVGH, U. v. 14. November 2013, - 6 B 12.704 -, zitiert nach juris, Rn. 22) als auch über den Grundsatz von Treu und Glauben aus:.
- BVerfG, 03.09.2013 - 1 BvR 1282/13
Nichtannahmebeschluss: Verfassungsrechtliche Bedenken bzgl § 8 Abs 7 S 2 Halbs 1 …
Auszug aus VG Gera, 29.11.2017 - 2 K 159/16
Nach Auffassung der Kammer genügt die derzeit geltende Rechtslage nach dem ThürKAG nicht dem Grundsatz der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit und verstößt gegen Art. 2 Abs. 1 GG i. V. m. Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08 - und Beschluss vom 03.09.2013 - 1 BvR 1282/13 -), da sachliche Beitragspflichten zeitlich unbegrenzt nach Erlangung des Vorteils entstehen können.Rn. 21 Hieran anknüpfend hat das BVerfG im Beschluss vom 3. September 2013 (1 BvR 1282/13, zitiert nach juris) erkannt, dass auch eine Regelung, die zur Entstehung sachlicher Beitragspflichten neben dem Eintritt der Vorteilslage auch das Bestehen einer wirksamen Satzung, die nicht zum Zeitpunkt der Entstehung der Vorteilslage in Kraft sein muss, zur Voraussetzung hat, verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet, da sie zeitlich unbegrenzt die Festsetzung von Beiträgen ermöglicht.
- BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01
Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation; …
Auszug aus VG Gera, 29.11.2017 - 2 K 159/16
Rn. 38 Einwände hinsichtlich der Einzelveranlagung oder sonstige Satzungsmängel sind vom Kläger nicht geltend gemacht worden und auch sonst nicht ersichtlich und somit von der Kammer nicht zu prüfen (BVerwG, U. v. 17.04.2002 - 9 CN 1.01 - ThürOVG, Beschluss v. 28.10.15 - 4 ZKO 555/15 -, m.w.N.). - BVerwG, 08.03.2017 - 9 B 19.16
Anschlussbeiträge; Divergenz; Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit; …
Auszug aus VG Gera, 29.11.2017 - 2 K 159/16
Denn der Vorteil, an den die Beitragserhebung anknüpft, ist nicht der tatsächliche technische Anschluss, sondern ein Anschluss, der eine dauerhaft rechtlich gesicherte Vorteilslage durch den Anschluss an eine kommunale öffentliche Einrichtung bietet (ThürOVG, Beschluss vom 12. Juli 2002, - 4 ZEO 243/00 - VG Gera, Beschluss vom 22. Januar 1999, - 5 E 557/98 Ge und Beschluss vom 4. März 1999, - 5 E 106/98 Ge - BVerwG…, Beschluss vom 15. April 2015, - 9 C 19/14 -, a.a.O. Rn. 16 und Beschluss vom 8. März 2017, - 9 B 19/16 -, zitiert nach juris, Rn. 26;… Blomenkamp in Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 1450 m.w.N.). - OVG Thüringen, 21.06.2006 - 4 N 574/98
Ausbaubeiträge; Unwirksamkeit einer Abwasserbeitragssatzung wegen im Ergebnis …
Auszug aus VG Gera, 29.11.2017 - 2 K 159/16
Zwar wird der abgestufte Beitragssatz als Teil der Maßstabsregelung i. S. v. § 7 Abs. 3 Satz 1 ThürKAG gesehen (ThürOVG, Urteil vom 21. Juni 2006 - 4 N 574/98 -), das bedeutet aber lediglich, dass der abgestufte Beitragssatz aufgrund des Äquivalenzprinzips unterschiedlichen Vorteilen Rechnung tragen muss. - BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 20.81
Bordsteine - Kosten - Gemeinde - Abrechnung - Tiefenbegrenzung - Satzung - …
Auszug aus VG Gera, 29.11.2017 - 2 K 159/16
Der auch im Anschlussbeitragsrecht geltende Grundsatz der konkreten Vollständigkeit, der vom Bundesverwaltungsgericht für das Erschließungsbeitragsrecht entwickelt wurde (BVerwG, Urteil vom 10. Juni 1981 - 8 C 20.81 -), besagt, dass der gewählte Verteilungsmaßstab für alle Veranlagungsfälle im Gebiet des Einrichtungsträgers die Berechnung der beitragspflichtigen Flächen ermöglichen muss (…OVG Weimar, a.a.O., m.w.N.). - OVG Thüringen, 12.07.2002 - 4 ZEO 243/00
Ausbaubeiträge; Anforderungen an die Bestimmtheit von kommunalen Satzungen und …
Auszug aus VG Gera, 29.11.2017 - 2 K 159/16
Denn der Vorteil, an den die Beitragserhebung anknüpft, ist nicht der tatsächliche technische Anschluss, sondern ein Anschluss, der eine dauerhaft rechtlich gesicherte Vorteilslage durch den Anschluss an eine kommunale öffentliche Einrichtung bietet (ThürOVG, Beschluss vom 12. Juli 2002, - 4 ZEO 243/00 - VG Gera, Beschluss vom 22. Januar 1999, - 5 E 557/98 Ge und Beschluss vom 4. März 1999, - 5 E 106/98 Ge - BVerwG…, Beschluss vom 15. April 2015, - 9 C 19/14 -, a.a.O. Rn. 16 …und Beschluss vom 8. März 2017, - 9 B 19/16 -, zitiert nach juris, Rn. 26;… Blomenkamp in Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 1450 m.w.N.). - OVG Thüringen, 29.09.1999 - 4 ZEO 844/98
Ausbaubeiträge; Zur Zulässigkeit der Geltung von Ausbaubeitragssatzungen für …
- VG Gera, 28.03.2017 - 2 K 500/16
Kanalanschlussbeitrag; Voll- und Teileinleiter; Satzungsnichtigkeit
- VG Gera, 04.03.1999 - 5 E 106/98
Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge, Beitragsrecht; Beitragsrecht; …
- VG Gera, 22.01.1999 - 5 E 557/98
Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Grundstückseigentümers zur Zahlung von …
- VG Gera, 17.02.2009 - 2 E 2316/08
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Beitragsbescheides im Falle der …
- OVG Thüringen, 30.08.2011 - 4 KO 466/08
Entstehung der sachlichen Teilbeitragspflicht für eine Kläranlage bei …
- BVerwG, 06.09.2018 - 9 C 5.17
Erhebung von Erschließungsbeiträgen ohne klare zeitliche Grenze verfassungswidrig
Rn. 39 c) Ungeachtet der vorstehenden Ausführungen verkennen die Befürworter einer 30jährigen Ausschlussfrist, dass der ihr - sei es im Wege der Analogie, sei es über den Grundsatz von Treu und Glauben - zugrunde liegende schematische Rückgriff auf § 53 Abs. 2 Satz 1 VwVfG mit der Aufgabe des Gesetzgebers, in Wahrnehmung seines weiten Gestaltungsspielraums einen Ausgleich der widerstreitenden Interessen der Allgemeinheit an der Beitragserhebung und der Beitragspflichtigen an einer zeitlich nicht unbegrenzten Inanspruchnahme zu schaffen, nicht zu vereinbaren ist (vgl. VGH Mannheim…, Urteil vom 12. Juli 2018 - 2 S 143/18 - juris Rn. 55; VG Gera, Beschluss vom 29. November 2017 - 2 K 159/16 - juris Rn. 28). - BVerfG, 29.10.2020 - 1 BvL 7/17
Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von Regelungen zur Festsetzungsverjährung …
Rn. 7 3. Mit Beschluss vom 29. November 2017 - 2 K 159/16 Ge - setzte das Verwaltungsgericht das Verfahren aus und legte dem Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG die Frage zur Entscheidung vor, ob § 15 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe b Doppelbuchstabe bb zweiter Spiegelstrich und Doppelbuchstabe cc zweiter und dritter Spiegelstrich ThürKAG verfassungsgemäß ist. - VG Gera, 12.12.2024 - 2 K 637/22
Heranziehung zu Beiträgen für die öffentliche Entwässerungseinrichtung; ehemalige …
Rn. 141 Hinsichtlich der Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen im ThürKAG kann auf den Vorlagebeschluss der Kammer vom 29. November 2017 - 2 K 159/16 Ge - (BeckRS 2017, 135560) verwiesen werden. - OVG Thüringen, 09.09.2019 - 4 ZKO 619/19
Auslegung von § 7 Abs. 1 Satz 3, Abs. 12 Satz 1 KAG TH nach dem Beschluss des …
Zum anderen hätten auch die Verwaltungsgerichte in einem Fall, in dem es entscheidungserheblich darauf ankommt, dass es an der Regelung einer Frist mangelt, nach deren Ablauf die Erhebung von Beiträgen ausgeschlossen ist, nur die Möglichkeit das Verfahren Art. 100 GG auszusetzen und dem Bundesverfassungsgericht vorzulegen (vgl. z. B. VG Gera, Beschluss vom 29. November 2017 - 2 K 159/16 Ge - juris zum Anschlussbeitragsrecht - und BVerwG, Beschluss vom 7. September 2018 - 9 C 5.17 - juris zum Erschließungsbeitragsrecht).
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