Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2000 - 2 K 20/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Benutzungsgebühren für Rettungs- und Krankenbeförderungsdienst; Körperschaft des öffentlichen Rechts; Begriff der Behördeneigenschaft; Problem der Beteiligtenfähigkeit; Inanspruchnahme des Behördenprivilegs; Bewältigung größerer Notfallereignisse; Regelungskompetenz der ...
Wird zitiert von ... (17) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 14.93
Rettungsdienstgebühren
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2000 - 2 K 20/97
Soweit die Antragsteller in diesem Zusammenhang auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 23.06.1995 - 8 C 14.93 -, DVBl. 1995, 1134) und des Bundessozialgerichts (…Urt. v. 27.10.1987 - 6 RKa 60/96 -) verweisen, verkennen sie, daß diese Entscheidungen die Erhebung von Rettungsdienstgebühren für ärztliche Behandlungen zum Gegenstand hatten.Ob und unter welchen Voraussetzungen allgemeine Organisations- und Vorhaltekosten des Rettungsdienstes einer kommunalen Gebührenerhebung zugänglich sind, war - wie auch die satzungsrechtliche Regelung von Transportkosten - nicht Gegenstand der vorliegenden Entscheidungen (so ausdrücklich BVerwG, Urt. v. 23.06.1995, a.a.O.).
Die Erhebung einer solchen Gebühr von Mitgliedern gesetzlicher Krankenkassen ist wegen der umfassenden Regelung der vertragsärztlichen Versorgung - insbesondere des ärztlichen Behandlungsanspruchs und der Vergütung - im fünften Buch des Sozialgesetzbuches unzulässig (BVerwG, Urt. v. 23.06.1995, a.a.O.).
- BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93
Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2000 - 2 K 20/97
Daß der Gesetzgeber mit dem Rettungsdienstgesetz zugleich seiner allgemeinen Schutzpflicht genügen will, ändert daran nichts (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.03.1994 - 4 C 1/93 -, NVwZ 1994, 1102).Daß auch andere - insbesondere die Allgemeinheit - einen Vorteil haben, hindert den Gesetzgeber nicht, eine Unterscheidung danach vorzunehmen, daß ein Personenkreis diesem Vorteil näher, ein anderer entfernter steht (BVerwG, Urt. v. 03.03.1994, a.a.O.).
- BVerwG, 21.05.1996 - 3 N 1.94
Krankenversicherungsrecht: Festlegung von Benutzungsgebühren in einer Satzung vor …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2000 - 2 K 20/97
Das Bundesverwaltungsgericht (Beschl. v. 21.05.1996 - 3 N 1/94 -) hat in einem insoweit vergleichbaren Fall einen Nachteil i.S.d. § 47 Abs. 2 VwGO a.F. allerdings bejaht.Aus den Absätzen 1 und 2 des § 133 SGB V ist zu schließen, daß der Bundesgesetzgeber dem Landesrecht nicht nur im Hinblick auf die Modalitäten des Zustandekommens der Entgelte für die Leistungen des Rettungsdienstes, sondern auch und vor allem im Hinblick auf eine Festlegung der Höhe den Vorrang einräumt, also seine eigenen Regelungen in § 133 SGB V zur Höhe der Entgelte zurücktreten läßt (BVerwG, Beschl. v. 21.05.1996, - 3 N 1.94 -).
- BVerwG, 12.06.1972 - VII B 117.70
Heranziehung zu Kanalbenutzungsgebühren - Verletzung des Grundsatzes des …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2000 - 2 K 20/97
Damit ist die Geringfügigkeitsgrenze weit unterschritten bis zu der nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (siehe Beschl. v. 12.06.1972 - VII B 117.70 -, Buchholz 11, Art. 3 GG Nr. 132) die Schaffung eines gesonderten Gebührenmaßstabes zur Bemessung einer Benutzungsgebühr nicht erforderlich ist. - BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87
Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2000 - 2 K 20/97
Der allgemeine Gleichheitssatz ist dann nicht verletzt, wenn der Gesetzgeber für seine Entscheidung tragfähige Gründe hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.11.1989 - 1 BvR 1402, 1528/87 -, E 81, 108, 117, Beschl. v. 11.02.1992 - 1 BvL 29/87 - E 85, 238, 244 jeweils zur Steuergleichheit). - BVerwG, 15.03.1989 - 4 NB 10.88
Antragsbefugnis einer Gemeinde zur Prüfung der Gültigkeit einer von ihr zwar …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2000 - 2 K 20/97
Dem wird nur eine weite Auslegung des Behördenbegriffs gerecht, so daß Behörde i.S.d. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO auch Körperschaften sind, deren Organe öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit ausüben (so wohl BVerwG, Beschl. v. 15.03.1989 - 4 NB 10/88 -, NVwZ 1989, 654), oder aber man unterscheidet zwischen Körperschaften und Behörden, gesteht den öffentlich-rechtlichen Körperschaften aber dann die Inanspruchnahme des Behördenprivilegs des § 47 Abs. 1 Satz 1 2. Halbs. VwGO zu, wenn ihre Behörden nach Landesrecht nicht beteiligtenfähig sind (…so Hess. VGH, Urt. v. 04.01.1994 - 4 N 1793/93 -, DVBl. 1994, 711). - BSG, 05.11.1997 - 6 RKa 60/96
Voraussetzungen des Status einer kirchlichen Fachambulanz
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2000 - 2 K 20/97
Soweit die Antragsteller in diesem Zusammenhang auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 23.06.1995 - 8 C 14.93 -, DVBl. 1995, 1134) und des Bundessozialgerichts (Urt. v. 27.10.1987 - 6 RKa 60/96 -) verweisen, verkennen sie, daß diese Entscheidungen die Erhebung von Rettungsdienstgebühren für ärztliche Behandlungen zum Gegenstand hatten. - VGH Hessen, 04.01.1994 - 4 N 1793/93
Normenkontrollverfahren: Nachteil einer juristischen Person des öffentlichen …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2000 - 2 K 20/97
Dem wird nur eine weite Auslegung des Behördenbegriffs gerecht, so daß Behörde i.S.d. § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO auch Körperschaften sind, deren Organe öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit ausüben (so wohl BVerwG, Beschl. v. 15.03.1989 - 4 NB 10/88 -, NVwZ 1989, 654), oder aber man unterscheidet zwischen Körperschaften und Behörden, gesteht den öffentlich-rechtlichen Körperschaften aber dann die Inanspruchnahme des Behördenprivilegs des § 47 Abs. 1 Satz 1 2. Halbs. VwGO zu, wenn ihre Behörden nach Landesrecht nicht beteiligtenfähig sind (so Hess. VGH, Urt. v. 04.01.1994 - 4 N 1793/93 -, DVBl. 1994, 711). - OVG Schleswig-Holstein, 04.11.1998 - 2 L 41/98
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2000 - 2 K 20/97
Diese Definition verdeutlicht, wie die Gesetzesmaterialien bestätigen (…LT-Drs. 12/1466, S. 24), daß die öffentliche Einrichtung Rettungsdienst nicht die bloße Durchführung von Notfallrettung und Krankentransport in der Weise, wie sie in § 1 RDG beschrieben wird, darstellt, sondern vielmehr das Versorgungssystem als Ganzes umfaßt (vgl. Beschl. d. Senats v. 04.11.1998 - 2 L 41/98 -).
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2026 - 6 A 13.25
Teltow-Fläming: Satzung über Rettungsdienstgebühren unwirksam
Rn. 72 Eine gebührenfähige Inanspruchnahme der Einrichtung "Rettungsdienst" liegt nicht erst dann vor, wenn auch eine Transportleistung erbracht wird, sondern schon, wenn Rettungsmittel zum Zwecke der Sicherstellung eines bedarfsgerechten Tätigwerdens des Rettungsdienstes in Gang gesetzt werden, d.h. wenn Einsatzfahrzeuge ausrücken (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. Februar 2000 - 2 K 20/97 - juris Rn. 33).Bereits dies ist mit dem Gebot der Leistungsproportionalität unvereinbar (OVG Münster…, Urteil vom 18. August 1993 - 9 A 2239/91 - juris Rn. 10; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. Februar 2000 - 2 K 20/97 - juris Rn. 33;… OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 30. Juni 2016 - OVG 1 B 16.12 - juris Rn. 251 und OVG 1 B 2.12 - juris Rn. 318).
Einzelwertberichtigungen sind danach in der Gebührenkalkulation unzulässig (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. Februar 2000 - 2 K 20/97 - juris Rn. 34; OVG Brandenburg…, Urteil vom 22. Mai 2002 - 2 D 78/00.NE - juris Rn. 107; OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 13. November 2024 - OVG 1 A 2/20 - juris Rn. 182 f. m.w.N.).
Rn. 124 Gröblich sind solche Fehler, die unabhängig von einer Überschreitung der Fehlertoleranzgrenze stets durchschlagen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13. Februar 2000 - 2 K 20/97 - juris Rn. 35).
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.06.2016 - 1 B 2.12
Abrechnung von Rettungsdienstgebühren gegenüber Krankenkasse - …
Auch von daher bestehen für die kapazitive Ausgestaltung der Leitstelle hinreichend tragfähige Gründe, die es rechtfertigen, alle Notfallpatienten, die den Rettungsdienst in Anspruch nehmen, an den entsprechenden Kosten zu beteiligen (vgl. ebenso OVG Schleswig, Urteil vom 23. Februar 2000 - 2 K 20/97 - juris Rn. 31).Bei einem solchen System sind sog. Fehleinsätze unvermeidlich, also betriebsbedingt und darum gebührenfähig (OVG Schleswig, Urteil vom 23. Februar 2000 - 2 K 20/97 -, NordÖR 2000, 304, zur entsprechenden Rechtslage in Schleswig-Holstein); nichts anderes gilt erst recht für die in der genannten "Kostenanalyse" aufgeführten sonstigen Einsätze "ohne Erstattung von Gebühren" sowie Rendezvous-Fahrten.
Rn. 316 Dieser Differenzierung ist auch das Oberverwaltungsgericht Frankfurt (Oder) in seinen Urteilen vom 10. April 2003 - 2 D 32/02.NE - (UA, S. 21 [Alternative 2]) und - nicht tragend - im Urteil vom 29. März 2000 - 2 D 19/99.NE - (UA, S. 21 [Alternative 1]) gefolgt (vgl. im Ergebnis auch OVG Schleswig, Urteil vom 23. Februar 2000, a.a.O., juris Rn. 32 f.: "Fehleinsätze sind unvermeidlich" und beim Divisor nicht abzusetzen).
- VGH Baden-Württemberg, 31.05.2010 - 2 S 2423/08
Gebühr für die Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung bei Übertragung der …
Das steht im Widerspruch zu der im Urteil des Senats vom 31.8.1989 - 2 S 2805/87 - (VBlBW 1990, 103, 108) geäußerten Auffassung, wonach Gebührenausfälle, die aufgrund von Zahlungsunfähigkeit oder gewährten Gebührenerlassen entstehen, nicht von den übrigen Gebührenzahlern, sondern aus den allgemeinen Haushaltsmitteln zu tragen sind (ebenso OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 23.2.2000 - 2 K 20/97 - NordÖR 2000, 304;… OVG Brandenburg, Urt. v. 22.2.2002 - 2 D 78.00.NE - KStZ 2003, 233;… Schulte/ Wiesemann in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2009, § 6 Rn. 182).Das Risiko der Nichtbeitreibbarkeit einer Forderung hat daher nicht die Gesamtheit der Gebührenpflichtigen, sondern der Einrichtungsträger als Forderungsinhaber zu tragen (OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 23.2.2000, aaO;… OVG Brandenburg, Urt. v. 22.2.2002, aaO).
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2022 - 3 K 87/21
Normenkontrolle von Gebühren- bzw. Entgeltsatzungen für Rettungsdienstleistungen
Dem Landesgesetzgeber sei es nicht verwehrt, die Leistungen, die mit der Vorhaltung und Durchführung des Rettungsdiensts bei MANV-Ereignissen verbunden seien, nicht der staatlichen Daseinsvorsorge, sondern unter Beachtung der Grundsätze der Verteilungsgerechtigkeit dem Verursacher aufzuerlegen (vgl. SchlHOVG, Urteil vom 23. Februar 2000 - 2 K 20/97 -).Der Senat hat jedenfalls Zweifel, ob an seiner Rechtsprechung im Urteil vom 14. Juli 2015 (…vgl. a.a.O. Rn. 97) in dem er die Antragsbefugnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 Alt. 1 VwGO bejaht hat, festzuhalten ist (zum Ganzen: vgl. SchlHOVG, Urteil vom 23. Februar 2000 - 2 K 20/97 - juris Rn. 19; Besprechung Urteils des OVG Brandenburg vom 10. April 2003 - 2 D 32/02.NE - LKV 2004, 180 ff.: Steffen Johann Iwers, Normenkontrolle einer Rettungsdienstgebührensatzung, LKV 2004, 165 ff.).
Allerdings können sich die Antragsteller als Körperschaften des öffentlichen Rechts (vgl. §§ 4 Abs. 1, 29 Abs. 4 SGB IV, § 207 Abs. 1 Satz 2 SGB V) auf das Behördenprivileg aus § 47 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 VwGO berufen (im Einzelnen: vgl. SchlHOVG, Urteil vom 23. Februar 2000, a.a.O. Rn. 18 m.w.N.).
Rn. 165 Auch der Verweis des Antragsgegners auf die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Schleswig-Holstein (Urteil vom 23. Februar 2000 - 2 K 20/97 - juris Rn. 26 ff.) verfängt nicht.
- OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2014 - 1 B 24.13
Umsetzung eines Kraftfahrzeugs; mobile Haltverbotsschilder; Gebührenerhebung; …
Das macht übrigens in besonderer Weise die Berliner Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung vom 16. Dezember 1970 deutlich, nach der für die Benutzung von Einrichtungen der Berliner Feuerwehr Gebühren erhoben werden und wonach gebührenrechtlich auch die Berliner Feuerwehr als öffentliche Einrichtung i.S.v. § 3 GebBeitrG fungiert (…vgl. dazu Urteil des erkennenden Senats vom 10. Februar 2011 - OVG 1 B 72.09 -, Juris, Rdn. 19; s. etwa auch für den Rettungsdienst OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. Februar 2000 - 2 K 20/97 -, Juris, und OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. September 2012 - 3 K 501/11 -: jeweils Benutzungsgebührenpflicht). - OVG Berlin-Brandenburg, 27.02.2014 - 1 B 25.13
Umsetzung eines Kraftfahrzeugs; mobile Haltverbotsschilder; Gebührenerhebung; …
Das macht übrigens in besonderer Weise die Berliner Feuerwehrbenutzungsgebührenordnung vom 16. Dezember 1970 deutlich, nach der für die Benutzung von Einrichtungen der Berliner Feuerwehr Gebühren erhoben werden und wonach gebührenrechtlich auch die Berliner Feuerwehr als öffentliche Einrichtung i.S.v. § 3 GebBeitrG fungiert (…vgl. dazu Urteil des erkennenden Senats vom 10. Februar 2011 - OVG 1 B 72.09 -, Juris, Rdn. 19; s. etwa auch für den Rettungsdienst OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 23. Februar 2000 - 2 K 20/97 -, Juris, und OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. September 2012 - 3 K 501/11 -: jeweils Benutzungsgebührenpflicht). - VG Cottbus, 07.01.2016 - 6 L 345/14
Wassergebühren; hier Abwassergebühren
NE -, KStZ 2003 S. 233; wie hier zur dortigen Rechtslage VGH Baden-Württemberg, Urt. vom 31.5.2010 - 2 S 2423/08 -, zit. nach juris, Rn. 68; OVG Sachsen-Anhalt, Urt. vom 27.7.2006 - 4 K 253/05 -, zitiert nach juris Rn. 39; Beschl. vom 9.3.2004 - 2 L 250/03 -, zit. nach juris; OVG Schleswig-Holstein, Urt. vom 23.2.2000 - 2 K 20/97 -, NordÖR 2000 S. 304; Brüning in Driehaus, a. a. O., § 6 Rn. 105 a; Kluge, a.a.O.).Hierfür hat vielmehr nicht die Gesamtheit der Gebührenpflichtigen einzutreten, sondern der Träger der Einrichtung mit seinen allgemeinen (Haushalts-)Mitteln (vgl. OVG Brandenburg…, Urt. vom 22.5. 2002 - 2 D 78.00. NE -, KStZ 2003 S. 233; wie hier zur dortigen Rechtslage VGH Baden- Württemberg…, Urt. vom 31.5. 2010, a. a. O., Rn. 68 ff.; OVG Schleswig- Holstein, Urt. vom 23.2. 2000 - 2 K 20/97 -, NordÖR 2000 S. 304).
- BVerwG, 06.12.2022 - 4 CN 4.21
Unzulässiger Normenkontrollantrag eines Ortsrats gegen einen Bebauungsplan
Denn die Körperschaft ist selbst als Behörde anzusehen bzw. sie kann die grundsätzlich der Behörde eingeräumte Antragsberechtigung selbst wahrnehmen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 26. November 2015 - 7 CN 1.14 - Buchholz 445.4 § 51 WHG Nr. 2 Rn. 16 und Beschluss vom 15. März 1989 - 4 NB 10.88 - BVerwGE 81, 307 sowie OVG Schleswig, Urteil vom 23. Februar 2000 - 2 K 20/97 - juris Rn. 18). - OVG Sachsen-Anhalt, 14.07.2015 - 3 K 236/13
Gebühren- bzw. Entgeltsatzungen für Rettungsdienstleistungen und eine …
Rn. 162 Ob auch eine Differenzierung bei der Bemessung der Gebühren je nach Dauer des Einsatzes der Fahrzeuge erforderlich ist - so wie dies in der Rechtsprechung teilweise gefordert wird (vgl. u. a. OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 23.02.2000 - 2 K 20/97 -, juris;… VG Münster, Urt. v. 12.12.2012 - 7 K 24441/11 -, juris Rn 24) - lässt der Senat hier dahingestellt. - OVG Schleswig-Holstein, 12.12.2018 - 4 LA 135/17
Kostentragungspflicht im Rettungsdienst; Festlegung der Entgelte; …
Diese Rechtfertigung steht hier dem Grunde nach nicht im Streit (vgl. hierzu OVG Schleswig, Urteil vom 23. Februar 2000 - 2 K 20/97 -, juris Rn. 26). - OVG Berlin-Brandenburg, 31.08.2021 - 1 B 12.18
Bindungswirkung der Zulassung der Berufung; Anfechtbarkeit der Kostenentscheidung …
- VG Arnsberg, 14.08.2008 - 5 K 2430/07
Vorstand einer Anstalt öffentlichen Rechts als Behörde
- OVG Sachsen, 29.05.2017 - 5 A 93/15
Abfallgebührenkalkulation, Toleranzgrenze, Wagniszuschlag; Personalkosten, …
- OVG Schleswig-Holstein, 05.04.2000 - 2 L 215/98
Fremdwasser- und Abwassergebühr
- VG Cottbus, 12.03.2020 - 6 K 2667/17
Wer ist Gebührenschuldner der Straßenreinigungsgebühr?
- VG Münster, 04.11.2011 - 5 K 2220/07
Klage einer Fluggesellschaft gegen die Heranziehung zu Luftsicherheitsgebühren …
- OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2000 - 2 K 4/98
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Rechtsprechung
| FG Baden-Württemberg, 03.03.1999 - 2 K 20/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unternehmereigenschaft eines Kleinkindes; Vorsteuerabzugsberechtigung des Kindes aus den Anschaffungskosten der an die Mutter vermieteten Praxisräume; Umsatzsteuer 1994
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Unternehmereigenschaft eines Kleinkindes - Vorsteuerabzugsberechtigung des Kindes aus den Anschaffungskosten der an die Mutter vermieteten Praxisräume - Umsatzsteuer 1994
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unternehmereigenschaft eines Kleinkindes; Vorsteuerabzugsberechtigung des Kindes aus den Anschaffungskosten der an die Mutter vermieteten Praxisräume; Selbständige gewerbliche oder berufliche Tätigkeit als Voraussetzung der Unternehmereigenschaft; Gewährleistung der ...
Verfahrensgang
- FG Baden-Württemberg, 03.03.1999 - 2 K 20/97
- BFH, 06.06.2002 - V R 20/99
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- BFH, 21.11.1991 - V R 20/87
Vorschaltung von minderjährigen Kindern bei Anschaffung von Geräten für den …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 03.03.1999 - 2 K 20/97
Dort hat sie unter Hinweis auf die BFH-Urteile vom 21. November 1991 V R 20/87 (BStBl II 1992, 446 ) sowie vom 22. Oktober 1992 V R 33/90 (BStBl II 1993, 210 ) ausgeführt, eine i.S.d. § 42 AO rechtsmißbräuchliche Gestaltung liege vor, wenn ein nicht zum Vorsteuerabzug berechtigter Unternehmer, der einen Gegenstand für sein Unternehmen benötigt, die finanziellen Mittel seinem Ehegatten zur Verfügung stellt, damit dieser den Gegenstand erwirbt, um ihn an den Unternehmer-Ehegatten zu vermieten.Die Feststellung, daß das Kind infolge der Zurechnung des Vertreterverhaltens i.S.d. Umsatzsteuerrechts selbständig gehandelt hat, setzt in Fällen dieser Art. voraus, daß das Kind nicht lediglich fremdbestimmtes Objekt im unternehmerischen Gestaltungsplan eines Elternteils war (vgl. auch die allerdings zu § 42 AO gemachten Ausführungen unter II. 2. b im Urteil des BFH vom 21. November 1991 V R 20/87, BStBl II 1992, 448).
- BFH, 17.01.1991 - IV R 132/85
Vorschaltung eines einkommens- und vermögenslosen Kindes bei einer Anschaffung …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 03.03.1999 - 2 K 20/97
Hinzu kommt, daß es im wesentlichen die Mutter der Klägerin war, die den Erwerb der Praxisräume und deren Vermietung an sich selbst personell, wirtschaftlich und finanziell organisiert hatte (zu diesem Gesichtspunkt vgl. auch das BFH-Urteil vom 17. Januar 1991 IV R 132/85, BStBl II 1991, 607 ). - BFH, 12.09.1995 - IX R 54/93
Kein Rechtsmißbrauch i. S. des § 42 AO 1977, wenn Alleineigentümer von zwei …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 03.03.1999 - 2 K 20/97
Die Klägerin läßt im übrigen darauf hinweisen, daß die ertragsteuerliche Rechtsprechung des BFH in jüngerer Zeit mehrfach Verluste bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei Gestaltungen anerkannt habe, bei denen Grundvermögen im Wege vorweggenommener Erbfolge (so z. B. im BFH-Urteil vom 12. September 1995 IX R 54/93, BStBl II 1996, 158 ) bzw. aufgrund eines unüblich abgewickelten Kaufvertrages (…so im BFH-Urteil vom 26. November 1996 IV R 51/94, BFH/NV 1997, 404) auf Nachkommen übertragen worden, die Nutzungsberechtigung gleichwohl - nunmehr auf der Grundlage eines Mietvertrages - bei den Eltern verblieben ist.
- BFH, 22.10.1992 - V R 33/90
Kein Vorsteuerabzug bei Praxisvermietung an Ehemann und Abhängigkeit von dessen …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 03.03.1999 - 2 K 20/97
Dort hat sie unter Hinweis auf die BFH-Urteile vom 21. November 1991 V R 20/87 (BStBl II 1992, 446 ) sowie vom 22. Oktober 1992 V R 33/90 (BStBl II 1993, 210 ) ausgeführt, eine i.S.d. § 42 AO rechtsmißbräuchliche Gestaltung liege vor, wenn ein nicht zum Vorsteuerabzug berechtigter Unternehmer, der einen Gegenstand für sein Unternehmen benötigt, die finanziellen Mittel seinem Ehegatten zur Verfügung stellt, damit dieser den Gegenstand erwirbt, um ihn an den Unternehmer-Ehegatten zu vermieten. - BFH, 26.11.1996 - IX R 51/94
Unrechte einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 03.03.1999 - 2 K 20/97
Die Klägerin läßt im übrigen darauf hinweisen, daß die ertragsteuerliche Rechtsprechung des BFH in jüngerer Zeit mehrfach Verluste bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei Gestaltungen anerkannt habe, bei denen Grundvermögen im Wege vorweggenommener Erbfolge (so z. B. im BFH-Urteil vom 12. September 1995 IX R 54/93, BStBl II 1996, 158 ) bzw. aufgrund eines unüblich abgewickelten Kaufvertrages (so im BFH-Urteil vom 26. November 1996 IV R 51/94, BFH/NV 1997, 404) auf Nachkommen übertragen worden, die Nutzungsberechtigung gleichwohl - nunmehr auf der Grundlage eines Mietvertrages - bei den Eltern verblieben ist. - BFH, 10.09.1996 - IV R 51/94
Rüge der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Finanzgerichts
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 03.03.1999 - 2 K 20/97
Die Klägerin läßt im übrigen darauf hinweisen, daß die ertragsteuerliche Rechtsprechung des BFH in jüngerer Zeit mehrfach Verluste bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bei Gestaltungen anerkannt habe, bei denen Grundvermögen im Wege vorweggenommener Erbfolge (so z. B. im BFH-Urteil vom 12. September 1995 IX R 54/93, BStBl II 1996, 158 ) bzw. aufgrund eines unüblich abgewickelten Kaufvertrages (so im BFH-Urteil vom 26. November 1996 IV R 51/94, BFH/NV 1997, 404) auf Nachkommen übertragen worden, die Nutzungsberechtigung gleichwohl - nunmehr auf der Grundlage eines Mietvertrages - bei den Eltern verblieben ist. - BFH, 18.06.1993 - V R 5/92
Vermietung einer Arztpraxis unter Ehegatten (§ 10 UStG )
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 03.03.1999 - 2 K 20/97
Auch die umsatzsteuerliche Rechtsprechung des BFH schließe die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht schon deshalb aus, weil nahestehende Angehörige Praxisräume ... ... vermieteten (…Hinweis auf die Urteile vom 10. September 1992 V R 27/89, BFH/NV 1993, 629 sowie vom 18. Juni 1993 V R 5/92, BFH/NV 1994, 421). - BFH, 10.09.1992 - V R 27/89
Voraussetzungen für das Vorliegen einer unangemessenen Gestaltung im Sinne des § …
Auszug aus FG Baden-Württemberg, 03.03.1999 - 2 K 20/97
Auch die umsatzsteuerliche Rechtsprechung des BFH schließe die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht schon deshalb aus, weil nahestehende Angehörige Praxisräume ... ... vermieteten (Hinweis auf die Urteile vom 10. September 1992 V R 27/89, BFH/NV 1993, 629 …sowie vom 18. Juni 1993 V R 5/92, BFH/NV 1994, 421).
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