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Weitere Entscheidung unten: FG Brandenburg, 12.11.2003

Rechtsprechung
   VG Freiburg, 11.07.2001 - 2 K 2467/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,14263
VG Freiburg, 11.07.2001 - 2 K 2467/00 (https://dejure.org/2001,14263)
VG Freiburg, Entscheidung vom 11.07.2001 - 2 K 2467/00 (https://dejure.org/2001,14263)
VG Freiburg, Entscheidung vom 11. Juli 2001 - 2 K 2467/00 (https://dejure.org/2001,14263)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Keine Befreiung von der allgemeinen Schulpflicht für Kinder bibeltreuer Christen

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Keine Befreiung von der allgemeinen Schulpflicht für Kinder bibeltreuer Christen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 16.05.1995 - 1 BvR 1087/91

    Kruzifix im Klassenzimmer

    Auszug aus VG Freiburg, 11.07.2001 - 2 K 2467/00
    Dem entspricht das Recht, die Kinder von Glaubensüberzeugungen fernzuhalten, die den Eltern falsch oder schädlich erscheinen (BVerfGE 93, 1, 17).

    Dabei ist er von den Eltern unabhängig (vgl. BVerfGE 93, 1, 21).

    Dies erfordert, dass nicht eine der widerstreitenden Rechtspositionen bevorzugt und maximal behauptet wird, sondern alle einen möglichst schonenden Ausgleich erfahren (BVerfGE 93, 1, 21).

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die öffentlichen Schulen von Verfassungswegen zu religiös-weltanschaulicher Neutralität und Toleranz verpflichtet (BVerfGE 93, 1, 22) und gehalten sind, auch bei der Verwendung der beschriebenen Materialien und Methoden jegliche Form der Indoktrinierung zu unterlassen (BVerfGE 47, 46, 83).

  • BVerfG, 21.12.1977 - 1 BvL 1/75

    Sexualkundeunterricht

    Auszug aus VG Freiburg, 11.07.2001 - 2 K 2467/00
    Der allgemeine Auftrag der Schule zur Bildung und Erziehung der Kinder ist dem Elternrecht nicht nach-, sondern gleichgeordnet (BVerfGE 47, 46, 72).

    Er hat vielmehr auch zum Inhalt, das einzelne Kind zu einem selbstverantwortlichen Mitglied der Gesellschaft heranzubilden; die Aufgaben der Schule liegen auch auf erzieherischem Gebiet (BVerfGE 47, 46, 72).

    Wenn die Kläger Ziff. 1 und 2 geltend machen, ihr Erziehungskonzept, in dem Gehorsam und die Achtung göttlicher, elterlicher und staatlicher Autorität von zentraler Bedeutung seien, kollidiere mit dem staatlichen Unterricht an öffentlichen Schulen, der die Souveränität des Menschen und des Staates in den Mittelpunkt stelle, spricht dies bei der Abwägung der verfassungsrechtlichen Schutzgüter eher für als gegen die Schulbesuchspflicht der Kläger Ziff. 3 und 4. Denn das staatliche Erziehungskonzept orientiert sich an der vom Grundgesetz vorausgesetzten Autonomie des Menschen und dem verfassungsrechtlichen Auftrag der Schule, die Kinder zur Selbstverantwortlichkeit zu erziehen (vgl. etwa BVerfGE 47, 46, 72 f.).

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die öffentlichen Schulen von Verfassungswegen zu religiös-weltanschaulicher Neutralität und Toleranz verpflichtet (BVerfGE 93, 1, 22) und gehalten sind, auch bei der Verwendung der beschriebenen Materialien und Methoden jegliche Form der Indoktrinierung zu unterlassen (BVerfGE 47, 46, 83).

  • BVerfG, 05.09.1986 - 1 BvR 794/86

    Verfassungsmäßigkeit der allgemeinen Schulpflicht - Mißbrauchsgebühr

    Auszug aus VG Freiburg, 11.07.2001 - 2 K 2467/00
    Daraus folgt, dass die allgemeine Schulbesuchspflicht grundsätzlich nicht zur Disposition des Elternrechts steht (BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 5.9.1986, NJW 1987, 180; Jestaedt in: Bonner Kommentar zum GG, Dez. 1995, RdNr. 344;… Niehues, Schulrecht, 3. Aufl., 2000, RdNr. 331; vgl. auch Hemmich in: von Münch/Kunig, GG.

    Dass die Eltern ihre eigenen pädagogischen Vorstellungen durchsetzen wollen, kann nicht zu Lasten des verfassungsrechtlich anerkannten staatlichen Erziehungsauftrags gehen (BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 5.9.1986, NJW 1987, 180); Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gibt Eltern, die die gegenwärtige Struktur der Grundschule für unzulänglich halten und den Nachweis der Unschädlichkeit schulischer Ausbildung verlangen, aus diesem Grunde kein Recht, ihre schulpflichtigen Kinder vom Besuch der Grundschule fernzuhalten (BVerwG, Beschl. v. 9.4.1975, DVBl 1975, 429).

  • BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 8.91

    Muslimin im Sportunterricht - Art. 4 GG, Abwägung mit Art. 7 Abs. 1 GG

    Auszug aus VG Freiburg, 11.07.2001 - 2 K 2467/00
    4. Aufl., Art. 7, RdNr. 14; vgl. auch BVerwG 94, 82, 84).

    Rn. 31 Abgesehen davon haben die Kläger auch nicht dargelegt, dass sie durch verbindliche Ge- oder Verbote ihres Glaubens gehindert wären, der gesetzlichen Schulpflicht zu genügen, und durch die Erfüllung dieser Pflicht in einen Gewissenskonflikt gestürzt würden (zu dieser Darlegungslast vgl. BVerwG, Urt. v. 25.8.1993, InfAuslR 1994, 59, 61).

  • BVerfG, 21.04.1989 - 1 BvR 235/89

    Schulpflicht und Elternrechte

    Auszug aus VG Freiburg, 11.07.2001 - 2 K 2467/00
    Auch die vorbehaltlos gewährleisteten Rechte aus Art. 4 GG werden durch den staatlichen Erziehungsauftrag beschränkt (vgl. BVerfGE 41, 29, 51 und BVerfG, Beschl. der 2. Kammer des Ersten Senats v. 21.4.1989 - 1 BvR 235/89 - JURIS).

    Rn. 28 In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass die Erfüllung des verfassungsrechtlich statuierten staatlichen Erziehungsauftrags nicht nur dem allgemeinen Interesse, sondern auch dem durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Interesse des Kindes dient (BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 21.4.1989 - 1 BvR 235/89 - JURIS).

  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus VG Freiburg, 11.07.2001 - 2 K 2467/00
    Gerade die Grundschule ist nach dem Bild des Grundgesetzes dadurch gekennzeichnet, dass sie unterschiedslos von allen Kindern besucht wird (BVerfGE 34, 165, 184) und damit in besonderem Maße erste gesellschaftliche Erfahrungen zulässt und den Erwerb sozialer Kompetenzen fördert.
  • StGH Bremen, 23.09.1974 - St 1/73

    Prüfung der Verfassungsmäßigkeit des Bremischen Juristenausbildungsgesetzes

    Auszug aus VG Freiburg, 11.07.2001 - 2 K 2467/00
    Dass die Eltern ihre eigenen pädagogischen Vorstellungen durchsetzen wollen, kann nicht zu Lasten des verfassungsrechtlich anerkannten staatlichen Erziehungsauftrags gehen (BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschl. v. 5.9.1986, NJW 1987, 180); Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gibt Eltern, die die gegenwärtige Struktur der Grundschule für unzulänglich halten und den Nachweis der Unschädlichkeit schulischer Ausbildung verlangen, aus diesem Grunde kein Recht, ihre schulpflichtigen Kinder vom Besuch der Grundschule fernzuhalten (BVerwG, Beschl. v. 9.4.1975, DVBl 1975, 429).
  • BVerfG, 17.01.1979 - 1 BvL 25/77

    Unterhaltspflichtverletzung

    Auszug aus VG Freiburg, 11.07.2001 - 2 K 2467/00
    Zum einen gibt es keine Gleichheit im Unrecht (BVerfGE 50, 142, 166); eine generelle Verfehlung der Gleichheit im Vollzug, die einen Gleichheitsverstoß bedeuten könnte (…vgl. Jarass in: Jarass/Pieroth, GG, 5. Aufl., 2000, Art. 3, RdNr. 36), ist nicht ersichtlich.
  • BVerfG, 17.12.1975 - 1 BvR 63/68

    Simultanschule

    Auszug aus VG Freiburg, 11.07.2001 - 2 K 2467/00
    Auch die vorbehaltlos gewährleisteten Rechte aus Art. 4 GG werden durch den staatlichen Erziehungsauftrag beschränkt (vgl. BVerfGE 41, 29, 51 und BVerfG, Beschl. der 2. Kammer des Ersten Senats v. 21.4.1989 - 1 BvR 235/89 - JURIS).
  • BVerwG, 17.04.1973 - VII C 38.70

    Abwägung zwischen den schulischen Nachteilen der Unterrichtsversäumnis und den …

    Auszug aus VG Freiburg, 11.07.2001 - 2 K 2467/00
    Rn. 33 Auch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Befreiung von Kindern einer freikirchlichen, christlichen Gemeinschaft vom Schulbesuch (BVerwGE 42, 128), auf die sich die Kläger berufen, gibt für ihr Begehren der Gestattung des Heimunterrichts nichts her.
  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 335/63

    Verfassungsmäßigkeit des § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG

  • VG Schleswig, 28.07.1999 - 9 A 332/97

    Anspruch auf Genehmigung von Heimschulunterricht für Kinder; Begründung einer …

  • VG Freiburg, 14.12.1973 - VS II 153/72
  • BVerfG, 29.04.2003 - 1 BvR 436/03

    Befreiung von der Pflicht zum Besuch einer staatlichen Grundschule

    gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. Januar 2003 - BVerwG 6 B 66.02 -, b) das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 18. Juni 2002 - 9 S 2441/01 -, c) das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 11. Juli 2001 - 2 K 2467/00 -, d) den Widerspruchsbescheid des Oberschulamts Freiburg vom 30. Oktober 2000 - 720/40 Konrad - e) den Bescheid des Staatlichen Schulamts Offenburg vom 28. August 2000 - 41-6601.0/19 - .
  • VGH Baden-Württemberg, 18.06.2002 - 9 S 2441/01

    Schulpflicht-Heimunterricht als Ausnahme

    Die Berufungen der Kläger gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 11. Juli 2001 - 2 K 2467/00 - werden zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 11.07.2001 - 2 K 2467/00 - zu ändern und das beklagte Land unter Aufhebung des Bescheides des Staatlichen Schulamtes Offenburg vom 28.08.2000 und des Widerspruchsbescheides des Oberschulamtes Freiburg vom 30.10.2000 zu verpflichten, den Klägern Ziff. 3 und 4 die Erfüllung der Schulpflicht durch Inanspruchnahme einer häuslichen Unterrichtung durch die Kläger Ziff. 1 und 2 mit Hilfe der "Philadelphia-Schule" Siegen - hilfsweise: durch Inanspruchnahme von Fernunterricht der "Deutschen Fernschule e.V." Wetzlar, weiter hilfsweise: in Abstimmung mit einer vom beklagten Land zu benennenden öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule, bei der die Kläger Ziff. 3 und 4 angemeldet und von der sie regelmäßig geprüft werden, obwohl der eigentliche Unterricht von den Klägern Ziff. 1 und 2 durchgeführt wird - zu gestatten.

    Ihm liegen die zur Sache gehörenden Akten des Ordnungsamts der Stadt Lahr (3 Hefte), des Oberschulamtes Freiburg und des Verwaltungsgerichts Freiburg (2 K 574/00, 2 K 2467/00) vor; auf diese sowie auf die Berufungsakten wird wegen der weiteren Einzelheiten verwiesen.

  • VG Stuttgart, 26.07.2007 - 10 K 146/05

    Befreiung von der Erfüllung der Schulpflicht an einer öffentlichen Schule aus …

    Diese Verpflichtung tritt nur im Fall der physischen Hinderung am Schulbesuch ein (§ 21 SchulG, VG Freiburg, Urteil vom 11.07.2001 - 2 K 2467/00 - bei juris).

    Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gibt Eltern, die die gegenwärtige Struktur der Grundschule für unzulänglich halten und den Nachweis der Unschädlichkeit schulischer Ausbildung verlangen, aus diesem Grund kein Recht, ihre schulpflichtigen Kinder vom Besuch der Grundschule fernzuhalten (BVerwG, Beschluss vom 09.04.1975 - , DVBl 1975, 429; ebenso zum ganzen schon VG Freiburg, Urteil vom 11.07.2001 - 2 K 2467/00 - bei juris).

    Für diesen Bereich des staatlichen Erziehungsauftrags bleibt beim Heimunterricht (dazu VG Freiburg, Urteil vom 11.07.2001 - 2 K 2467/00 - bei juris) wie auch einer Unterrichtung von wenigen Kindern aus einer geringen Anzahl von Familien, die einer kleinen religiösen Minderheit angehören in der Weise, dass sie von der Mehrheit der anderen Kinder abgesondert werden, kein Raum.

    Denn das staatliche Erziehungskonzept orientiert sich an der vom Grundgesetz vorausgesetzten Autonomie des Menschen und dem verfassungsrechtlichen Auftrag der Schule, die Kinder zur Selbstverantwortlichkeit zu erziehen (VG Freiburg, Urteil vom 11.07.2001 - 2 K 2467/00 -, juris unter Hinweis auf BVerfGE 47, 46, 72 f.).

  • VG Freiburg, 20.10.2004 - 2 K 1803/04

    Zur Beurlaubung schulpflichtiger Kinder vom Schulbesuch für eine Bildungsreise

    Selbst der Wunsch der Eltern, aus religiösen Gründen und damit unter Berufung auf Art. 4 Abs. 1 und 2 GG den Kindern Heimunterricht zu erteilen, muss grundsätzlich hinter der Pflicht zum Besuch der staatlichen Grundschule zurücktreten (…vgl. BVerfG, a.a.O.; BVerwG, Beschluss vom 7.1.2003 - 6 B 66/02 - VGH Bad.-Württ., Urteil vom 18.6.2002 - 9 S 2441/01 - ESVGH 52, 255; VG Freiburg, Urteil vom 11.7.2001 - 2 K 2467/00 -).
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Rechtsprechung
   FG Brandenburg, 12.11.2003 - 2 K 2467/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,55620
FG Brandenburg, 12.11.2003 - 2 K 2467/00 (https://dejure.org/2003,55620)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 12.11.2003 - 2 K 2467/00 (https://dejure.org/2003,55620)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 12. November 2003 - 2 K 2467/00 (https://dejure.org/2003,55620)
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