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Weitere Entscheidung unten: FG Nürnberg, 18.04.2023

Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 21.09.2021 - 2 K 345/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,44051
FG Nürnberg, 21.09.2021 - 2 K 345/20 (https://dejure.org/2021,44051)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 21.09.2021 - 2 K 345/20 (https://dejure.org/2021,44051)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 21. September 2021 - 2 K 345/20 (https://dejure.org/2021,44051)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    UStG § 3 Abs. 3; UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 S. 1; UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 S. 2; MwStSystRL Art. 14 Abs. 2 Buchst. c; MwStSystRL Art. 167; MwStSystRL Art. 168a; MwStSystRL Art. 178a
    EuGH-Vorlage zur Versagung des Vorsteuerabzugs wegen Steuerhinterziehung des ursprünglichen Verkäufers

  • IWW
  • Betriebs-Berater

    EuGH-Vorlage zur Versagung des Vorsteuerabzugs wegen Steuerhinterziehung des ursprünglichen Verkäufers

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1
    FG Nürnberg ruft EuGH zur Versagung des Vorsteuerabzugs bei Einbeziehung in eine Umsatzsteuerhinterziehung an

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Versagung des Vorsteuerabzugs dem zweiten Erwerber aus dem Erwerb des Gebrauchtwagens bei Kenntnis von der Mehrwertsteuerhinterziehung des ursprünglichen Verkäufers bei der ersten Veräußerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    EuGH-Vorlage: Versagung des Vorsteuerabzugs beim Zweiterwerber bei Kennenmüssen von Mehrwertsteuerhinterziehung des ursprünglichen Käufers und des Ersterwerbers Berechnung des Steuerschadens beim Zweiterwerber

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2021, 2096
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 07.12.2010 - C-285/09

    R. - Sechste Richtlinie - Art. 28c Teil A Buchst. a - Hinterziehung von …

    Auszug aus FG Nürnberg, 21.09.2021 - 2 K 345/20
    Rn. 16 Die Versagung von Rechten bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung soll nach der Rechtsprechung des EuGH eine unzutreffende Besteuerung vermeiden (vgl. Urteil der Großen Kammer vom 07.12.2010 C-285/09, ECLI:EU:C:2010:742 - R, Rz. 52, zur Versagung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen) und die Ansprüche der Staatskasse schützen (…Urteile vom 21.06.2012 C-80/11, C-142/11 ECLI:EU:C:2012:373 - Mahageben und David, Rz. 48;… vom 06.12.2012 C-285/11 ECLI:EU:C:2012:774 - Bonik, Rz. 42).

    Rn. 19 Das vorlegende Gericht neigt unter Berücksichtigung insbesondere des Urteils der Großen Kammer ECLI:EU:C:2010:742 - R dazu, die Versagung auf den entstandenen Steuerschaden zu begrenzen und diesen Steuerschaden durch Vergleich der in der Leistungskette insgesamt - bei ordnungsgemäßer Abwicklung des Geschäftsvorfalls - gesetzlich geschuldeten und der tatsächlich gezahlten Steuer zu ermitteln.

  • EuGH, 14.04.2021 - C-108/20

    Finanzamt Wilmersdorf - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der …

    Auszug aus FG Nürnberg, 21.09.2021 - 2 K 345/20
    Nach der höchstrichterlichen nationalen Rechtsprechung, die sich insoweit an die gefestigte Rechtsprechung des Gerichtshofs (z. B. Beschluss vom 14.04.2021 C-108/20, ECLI:EU:C:2021:266 - Finanzamt Wilmersdorf und die dort zitierte Rechtsprechung) anlehnt, ist der Vorsteuerabzug zu versagen, wenn dessen Voraussetzungen zwar tatsächlich vorliegen, jedoch aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligt, der in eine vom Lieferer oder von einem anderen Wirtschaftsteilnehmer auf einer vorhergehenden oder nachfolgenden Umsatzstufe der Lieferkette begangene Steuerhinterziehung einbezogen war (BFH-Urteil vom 18.02.2016 V R 62/14, BFHE 253, 283, BStBl. II 2016, 589).

    Rn. 17 Das Urteil ECLI:EU:C:2021:266 Finanzamt Wilmersdorf enthält aber Erwägungen, wonach der Zweck der Versagung möglicherweise über den Schadensersatz oder die Haftung für hinterzogene Steuern hinausreicht.

  • EuGH, 21.06.2012 - C-80/11

    Der Mehrwertsteuerabzug kann grundsätzlich nicht wegen Unregelmäßigkeiten …

    Auszug aus FG Nürnberg, 21.09.2021 - 2 K 345/20
    Rn. 16 Die Versagung von Rechten bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung soll nach der Rechtsprechung des EuGH eine unzutreffende Besteuerung vermeiden (…vgl. Urteil der Großen Kammer vom 07.12.2010 C-285/09, ECLI:EU:C:2010:742 - R, Rz. 52, zur Versagung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen) und die Ansprüche der Staatskasse schützen (Urteile vom 21.06.2012 C-80/11, C-142/11 ECLI:EU:C:2012:373 - Mahageben und David, Rz. 48;… vom 06.12.2012 C-285/11 ECLI:EU:C:2012:774 - Bonik, Rz. 42).
  • EuGH, 06.12.2012 - C-285/11

    Bonik - Mehrwertsteuer - Richtlinie 2006/112/EG - Recht auf Vorsteuerabzug - …

    Auszug aus FG Nürnberg, 21.09.2021 - 2 K 345/20
    Rn. 16 Die Versagung von Rechten bei Beteiligung an einer Steuerhinterziehung soll nach der Rechtsprechung des EuGH eine unzutreffende Besteuerung vermeiden (…vgl. Urteil der Großen Kammer vom 07.12.2010 C-285/09, ECLI:EU:C:2010:742 - R, Rz. 52, zur Versagung der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen) und die Ansprüche der Staatskasse schützen (…Urteile vom 21.06.2012 C-80/11, C-142/11 ECLI:EU:C:2012:373 - Mahageben und David, Rz. 48; vom 06.12.2012 C-285/11 ECLI:EU:C:2012:774 - Bonik, Rz. 42).
  • BFH, 18.02.2016 - V R 62/14

    Zu den Anforderungen an die Gewährung des Vorsteuerabzugs aus Billigkeitsgründen …

    Auszug aus FG Nürnberg, 21.09.2021 - 2 K 345/20
    Nach der höchstrichterlichen nationalen Rechtsprechung, die sich insoweit an die gefestigte Rechtsprechung des Gerichtshofs (z. B. Beschluss vom 14.04.2021 C-108/20, ECLI:EU:C:2021:266 - Finanzamt Wilmersdorf und die dort zitierte Rechtsprechung) anlehnt, ist der Vorsteuerabzug zu versagen, wenn dessen Voraussetzungen zwar tatsächlich vorliegen, jedoch aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass der Steuerpflichtige wusste oder hätte wissen müssen, dass er sich mit seinem Erwerb an einem Umsatz beteiligt, der in eine vom Lieferer oder von einem anderen Wirtschaftsteilnehmer auf einer vorhergehenden oder nachfolgenden Umsatzstufe der Lieferkette begangene Steuerhinterziehung einbezogen war (BFH-Urteil vom 18.02.2016 V R 62/14, BFHE 253, 283, BStBl. II 2016, 589).
  • EuGH, 17.10.2019 - C-653/18

    Unitel - Vorlage zur Vorabentscheidung - Steuerrecht - Mehrwertsteuer - …

    Auszug aus FG Nürnberg, 21.09.2021 - 2 K 345/20
    Sie beruht darauf, dass dem Beteiligten an einer Steuerhinterziehung anzulasten ist, dass durch die Steuerhinterziehung Steuereinnahmen entgehen (Urteil vom 17.10.2019 C-653/18 ECLI:EU:C:2019:876 - Unitel, Rz 34).
  • BFH, 27.01.1981 - VII B 56/80

    Vorabentscheidungsersuchen - Beschwerde - Aussetzung des Verfahrens

    Auszug aus FG Nürnberg, 21.09.2021 - 2 K 345/20
    Ein Rechtsmittel dagegen ist nicht gegeben (vgl. BFH-Beschluss vom 27.01.1981 VII B 56/80, BFHE 132, 217, BStBl. II 1981, 324).
  • FG Sachsen, 23.02.2022 - 8 K 1841/18

    Verlust des Rechts auf Vorsteuerabzug durch Einbeziehen eines Steuerpflichtigen …

    hilfsweise die Revision im Hinblick auf den Beschluss des Finanzgerichtes Nürnberg vom 21.09.2021, 2 K 345/20, zuzulassen.
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Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 18.04.2023 - 2 K 345/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,13525
FG Nürnberg, 18.04.2023 - 2 K 345/20 (https://dejure.org/2023,13525)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 18.04.2023 - 2 K 345/20 (https://dejure.org/2023,13525)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 18. April 2023 - 2 K 345/20 (https://dejure.org/2023,13525)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Owlit (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Versagung des Vorsteuerabzugs beim zweiten Erwerber eines Gegenstands wegen Umsatzsteuerhinterziehung in der vorhergehenden Umsatzstufe

  • rechtsportal.de
  • rechtsportal.de

    Vorsteuerabzug aus den Aufwendungen für den Erwerb eines PKW

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Versagung des Vorsteuerabzugs wegen Steuerhinterziehung des ursprünglichen Verkäufers

Besprechungen u.ä.

  • Owlit (Volltext und Entscheidungsanmerkung)

    Versagung des Vorsteuerabzugs beim zweiten Erwerber eines Gegenstands wegen Umsatzsteuerhinterziehung in der vorhergehenden Umsatzstufe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2023, 1179
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 24.11.2022 - C-596/21

    Finanzamt M (Étendue du droit à déduction de la TVA) - Vorlage zur …

    Auszug aus FG Nürnberg, 18.04.2023 - 2 K 345/20
    Rn. 15 Der EuGH hat darauf mit Urteil "Finanzamt M" vom 24.11.2022 - C-596/21 wie folgt geantwortet:.

    Ein Steuerpflichtiger muss nach dieser Rechtsprechung alle Maßnahmen ergreifen, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, um sicherzustellen, dass der von ihm getätigte Umsatz nicht zu seiner Beteiligung an einer Steuerhinterziehung führt, wobei es wesentlich von den jeweiligen Umständen abhängt, welche Maßnahmen im konkreten Fall vernünftigerweise von einem Steuerpflichtigen, der sein Recht auf Vorsteuerabzug ausüben möchte, verlangt werden können, um sicherzustellen, dass dessen Umsätze nicht in einen von einem Wirtschaftsteilnehmer auf einer vorhergehenden Umsatzstufe begangenen Steuerhinterziehung einbezogen sind (Vorlagefrage EuGH-Urteil vom 24.11.2022 C-596/21; EuGH-Urteil vom 14.04.2021 C-108/20 Finanzamt Wilmersdorf;… BFH-Urteil vom 11.03.2020 XI R 38/18, BFH/NV 2020, 1217).

    Entscheidend ist allein die Tatsache, dass ein Steuerpflichtiger alle Maßnahmen im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht hätte ergreifen müssen, die vernünftigerweise verlangt werden können, um sicherzustellen, dass der von ihm getätigte Umsatz nicht zu seiner Beteiligung an einer Steuerhinterziehung führt (EuGH-Urteil vom 24.11.2022 C-596/21 "Finanzamt M" unter Verweis auf EuGH-Beschluss vom 14.04.2021 C-108/20 "Finanzamt Wilmersdorf").

    Der EuGH sieht darin keinen Verstoß gegen den Grundsatz der steuerlichen Neutralität (EuGH-Urteil vom 24.11.2022 C-596/21 "Finanzamt M").

  • EuGH, 14.04.2021 - C-108/20

    Finanzamt Wilmersdorf - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 99 der …

    Auszug aus FG Nürnberg, 18.04.2023 - 2 K 345/20
    Ein Steuerpflichtiger muss nach dieser Rechtsprechung alle Maßnahmen ergreifen, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, um sicherzustellen, dass der von ihm getätigte Umsatz nicht zu seiner Beteiligung an einer Steuerhinterziehung führt, wobei es wesentlich von den jeweiligen Umständen abhängt, welche Maßnahmen im konkreten Fall vernünftigerweise von einem Steuerpflichtigen, der sein Recht auf Vorsteuerabzug ausüben möchte, verlangt werden können, um sicherzustellen, dass dessen Umsätze nicht in einen von einem Wirtschaftsteilnehmer auf einer vorhergehenden Umsatzstufe begangenen Steuerhinterziehung einbezogen sind (Vorlagefrage EuGH-Urteil vom 24.11.2022 C-596/21; EuGH-Urteil vom 14.04.2021 C-108/20 Finanzamt Wilmersdorf;… BFH-Urteil vom 11.03.2020 XI R 38/18, BFH/NV 2020, 1217).

    Entscheidend ist allein die Tatsache, dass ein Steuerpflichtiger alle Maßnahmen im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht hätte ergreifen müssen, die vernünftigerweise verlangt werden können, um sicherzustellen, dass der von ihm getätigte Umsatz nicht zu seiner Beteiligung an einer Steuerhinterziehung führt (EuGH-Urteil vom 24.11.2022 C-596/21 "Finanzamt M" unter Verweis auf EuGH-Beschluss vom 14.04.2021 C-108/20 "Finanzamt Wilmersdorf").

    Aus dem EuGH-Beschluss vom 14.04.2021 C-108/20 "Finanzamt Wilmersdorf" (UR 2021, 433, dort Rz. 35 ff.) geht hervor, dass der Zweck der Versagung über den Schadensersatz oder die Haftung für hinterzogene Steuern hinausreicht.

  • BGH, 11.05.2011 - VIII ZR 289/09

    Zur vertraglichen Haftung des Kontoinhabers bei unbefugter Nutzung seines …

    Auszug aus FG Nürnberg, 18.04.2023 - 2 K 345/20
    Auf ein Handeln unter fremdem Namen sind die Regeln über die Stellvertretung sowie die Grundsätze der Anscheins- oder Duldungsvollmacht entsprechend anzuwenden (BGH-Urteil vom 11.05.2011 VIII ZR 289/09, BGHZ 189, 346, Rz. 12;… siehe auch BFH-Urteil vom 25.04.2013 V R 28/11, BFHE 242, 77, BStBl. II 2013, 656, Rz. 26).
  • BFH, 22.11.2018 - V R 65/17

    Geänderte Rechtsprechung zur Bruchteilsgemeinschaft im Umsatzsteuerrecht

    Auszug aus FG Nürnberg, 18.04.2023 - 2 K 345/20
    Rn. 21 b) Wer Leistender und wer Leistungsempfänger ist, bestimmt sich nach dem der Leistung zugrundeliegenden Rechtsverhältnis (z. B. BFH-Urteil vom 22.11.2018 V R 65/17, BFHE 263, 90, Rz. 19).
  • BFH, 11.03.2020 - XI R 38/18

    Keine Versagung des Vorsteuerabzugs bei fehlendem Nachweis eines Steuerbetrugs; …

    Auszug aus FG Nürnberg, 18.04.2023 - 2 K 345/20
    Ein Steuerpflichtiger muss nach dieser Rechtsprechung alle Maßnahmen ergreifen, die vernünftigerweise von ihm verlangt werden können, um sicherzustellen, dass der von ihm getätigte Umsatz nicht zu seiner Beteiligung an einer Steuerhinterziehung führt, wobei es wesentlich von den jeweiligen Umständen abhängt, welche Maßnahmen im konkreten Fall vernünftigerweise von einem Steuerpflichtigen, der sein Recht auf Vorsteuerabzug ausüben möchte, verlangt werden können, um sicherzustellen, dass dessen Umsätze nicht in einen von einem Wirtschaftsteilnehmer auf einer vorhergehenden Umsatzstufe begangenen Steuerhinterziehung einbezogen sind (Vorlagefrage EuGH-Urteil vom 24.11.2022 C-596/21; EuGH-Urteil vom 14.04.2021 C-108/20 Finanzamt Wilmersdorf; BFH-Urteil vom 11.03.2020 XI R 38/18, BFH/NV 2020, 1217).
  • BFH, 25.04.2013 - V R 28/11

    Steuerpflicht der innergemeinschaftlichen Lieferung

    Auszug aus FG Nürnberg, 18.04.2023 - 2 K 345/20
    Auf ein Handeln unter fremdem Namen sind die Regeln über die Stellvertretung sowie die Grundsätze der Anscheins- oder Duldungsvollmacht entsprechend anzuwenden (…BGH-Urteil vom 11.05.2011 VIII ZR 289/09, BGHZ 189, 346, Rz. 12; siehe auch BFH-Urteil vom 25.04.2013 V R 28/11, BFHE 242, 77, BStBl. II 2013, 656, Rz. 26).
  • BFH, 14.11.2012 - XI R 17/12

    Vertrauensschutz bei innergemeinschaftlichen Lieferungen - Umfang der …

    Auszug aus FG Nürnberg, 18.04.2023 - 2 K 345/20
    Dem Senat ist aus einer Vielzahl von Fällen bekannt, dass insbesondere im innergemeinschaftlichen Handel mit hochwertigen Fahrzeugen Verkäufer die Identität von Käufern und Abholern regelmäßig anhand amtlicher Lichtbildausweise überprüfen, teils selbst bei bekannten Geschäftspartnern bei jedem einzelnen Geschäftskontakt, und dies durch Ablichtungen der Ausweise dokumentieren (siehe auch die Sachverhaltsdarstellung in dem BFH-Urteil vom 14.11.2012 XI R 17/12, BFHE 239, 516, BStBl. II 2013, 407).
  • EuGH, 01.12.2022 - C-512/21

    Aquila Part Prod Com - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 2006/123/EG - …

    Auszug aus FG Nürnberg, 18.04.2023 - 2 K 345/20
    Rn. 26 Ein verständiger Wirtschaftsteilnehmer ist nach den Umständen des konkreten Falls verpflichtet, über einen anderen Wirtschaftsteilnehmer, von dem er Gegenstände oder Dienstleistungen zu erwerben beabsichtigt, Auskünfte einzuholen, um sich von dessen Zuverlässigkeit zu überzeugen, wenn Anhaltspunkte für Unregelmäßigkeiten oder eine Steuerhinterziehung vorliegen (EuGHUrteil vom 01.12.2022 C-512/21 "Aquila Part Prod Com").
  • FG Münster, 17.03.2025 - 5 K 694/17

    Verschulden beim Wissen müssen einer Umsatzsteuerhinterziehung

    Entgegen der Ausführungen der Klägerin ist kein Verschuldensvorwurf dahingehend zu fordern, dass erstens die Fähigkeiten des Steuerpflichtigen - hier die Fähigkeiten der die Insolvenzschuldnerin vertretenen Geschäftsführer - ausreichend sind, die Umstände zu erkennen, die weitere Nachforschungen erforderlich machen und zweitens diese Nachforschungen (bedingt) vorsätzlich oder fahrlässig unterblieben (vgl. Urteil des FG Thüringen vom 22.08.2023 - 3 K 332/22, EFG 2025, 411 - mit Anmerkung von Kessens; Urteil des FG Nürnberg vom 18.04.2023 - 2 K 345/20, EFG 2023, 1179; Beschluss des FG Hessen vom 07.02.2022 - 1 V 1585/21, juris;… Monfort, in Birkenfeld/Wäger, Das große Umsatzsteuer-Handbuch, Stand: März 2024 § 25f UStG Rz. 38;… Treiber, in Sölch/Ringleb, UStG, 99. EL Oktober 2023, § 25f Rn. 21; andere Auffassung: vgl. Urteil des FG Baden-Württemberg vom 04.06.2020 - 1 K 2492/19, EFG 2020, 1805, Beschluss des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 12.09.2019 - 7 V 7096/19, juris; Spilker, UR 2023, 589).

    Die Versagung ist betragsmäßig nicht auf einen durch die Hinterziehung entstandenen Steuerschaden des Fiskus begrenzt (…EuGH-Urteil vom 24.11.2022 - C-596/21, Finanzamt M, BFH/NV 2023, 253; Urteil des FG Nürnberg vom 18.04.2023 2 K 345/20, EFG 2023, 1182).

  • BGH, 07.03.2024 - 1 StR 472/23

    Umsatzsteuerhinterziehung (Einziehung)

    Dies gilt auch, soweit der Angeklagte unter fremdem Namen auftrat (vgl. FG Nürnberg, Urteil vom 18. April 2023 - 2 K 345/20, EFG 2023, 1179 Rn. 23 ff. mwN) oder zusätzliche Vermittler einschaltete, da auch insofern die Mittelsmänner gegenüber den Erwerbern berechtigt und verpflichtet wurden, die Geschäfte aber auf Rechnung des Angeklagten ausführten.
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