Rechtsprechung
| FG Niedersachsen, 21.11.2012 - 2 K 38/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 5 Abs. 1 EStG; § 11 EStG; § 252 Abs. 1 Nr. 4 Hs. 2 HGB; § 266 Abs. 3 HGB
Streitwertberechnung i.R.d. Erreichens einer bindenden Feststellung eines negativen Gesamtbetrages der Einkünfte mit der Anfechtung des Einkommensteuerbescheides neben der Herabsetzung der Einkommensteuer auf Null für eine Verlustfeststellung - Betriebs-Berater
Zur Realisierung der von einem Versicherungsvertreter auf seine Provisionsansprüche erhaltenen Zahlungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Bilanzierung von mit dem Risiko der Rückforderung behafteten Zahlungen, die ein Versicherungsvertreter auf seine Provisionsansprüche erhält - Streitwertberechnung für die Feststellung eines negativen GdE
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Zur Streitwertberechnung, wenn mit der Anfechtung des Einkommensteuerbescheides neben der Herabsetzung der Einkommensteuer auf 0 eine für eine Verlustfeststellung nach dem JStG 2010 bindende Feststellung eines negativen Gesamtbetrages der Einkünfte erreicht werden soll
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Streitwertberechnung i.R.d. Erreichens einer bindenden Feststellung eines negativen Gesamtbetrages der Einkünfte mit der Anfechtung des Einkommensteuerbescheides neben der Herabsetzung der Einkommensteuer auf Null für eine Verlustfeststellung
Papierfundstellen
- BB 2013, 560
- EFG 2013, 595
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- BFH, 17.03.2010 - X R 28/08
Bilanzielle Behandlung von Provisionszahlungen gemäß vertraglicher Vereinbarungen
Auszug aus FG Niedersachsen, 21.11.2012 - 2 K 38/12
Solche Vorschüsse sind vielmehr als "erhaltene Anzahlungen" nach § 266 Abs. 3 Abschn. C.3 HGB zu passivieren (vgl. zu dieser Abgrenzung BFH-Urteil vom 17. März 2010, X R 28/08, BFH/NV 2010, 2033ff.; BFH-Beschluss vom 13. Februar 2008, BFH/NV 2008, 947; n. rkr. - BFH, 06.10.2009 - I R 36/07
Kein Bilanzausweis von Pfandgeldern
Auszug aus FG Niedersachsen, 21.11.2012 - 2 K 38/12
Zu einer solchen Sicherheitsleistung ist bilanzrechtlich anerkannt, dass sie als sonstiger Vermögensgegenstand (bei Zugehörigkeit zum Umlaufvermögen) oder bei Zugehörigkeit zum Aktivvermögen - was hier wegen der unbefristeten Laufzeit des Versicherungsvertretervertrages anzunehmen sein dürfte - als sonstige Ausleihung (§ 266 Abs. 2 Abschn. A III Nr. 6 HGB) zu aktiveren ist (vgl. BFH-Urteil vom 6. Oktober 2009, I R 36/07, BStBl. II 2010, 232;… Ellrott/Roscher in: Beck'scher Bilanzkommentar, § 247 HGB, Rz. 124 a. E. und 825;… s. a. Hoffmann in: Beck'scher Bilanzkommentar, § 247 HGB, Rz. 1499, Stichwort Kautionen; Schäfer in: Haufe Praxishandbuch der Buchführung und Bilanzierung, Ziff. 3/316 - Kautionen). - FG Münster, 21.12.2011 - 9 K 3802/08
Gewinnrealisierung und Rückstellungspflicht bei Vereinnahmung von …
Auszug aus FG Niedersachsen, 21.11.2012 - 2 K 38/12
Urteil des FG Münster vom 21. Dezember 2011, 9 K 3802/08, EFG 2012, 1286ff.; Hoffmann in: Littmann/Bitz/Pust, EStG, Rn. 1082ff. zu §§ 4,5; Weber-Grellet in: Schmidt, EStG, 31. Aufl., Rz. 270, Stichwort Provisionen" zu § 5).
- BFH, 12.11.1997 - XI R 30/97
Zufluß bei Zahlungen auf einem Stornoreservekonto
Auszug aus FG Niedersachsen, 21.11.2012 - 2 K 38/12
Da der auf dem Reservekonto erfasste Betrag durch Einbehalt von (Provisions-)Auszahlungszahlungsansprüchen gebildet worden ist, ist es zu einem Zufluss beim Kläger nicht gekommen (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 12. November 1997, XI R 30/97, BStBl. II 1998, 252). - BFH, 13.02.2008 - III B 29/07
Bilanzierung der Provisionsansprüche von Versicherungsvertretern
Auszug aus FG Niedersachsen, 21.11.2012 - 2 K 38/12
Solche Vorschüsse sind vielmehr als "erhaltene Anzahlungen" nach § 266 Abs. 3 Abschn. C.3 HGB zu passivieren (vgl. zu dieser Abgrenzung BFH-Urteil vom 17. März 2010, X R 28/08, BFH/NV 2010, 2033ff.; BFH-Beschluss vom 13. Februar 2008, BFH/NV 2008, 947; n. rkr. - OLG Düsseldorf, 19.01.1990 - 16 U 97/89
Formularmäßiger Stornoeinbehalt von Handelsvertreter-Provisionen
Auszug aus FG Niedersachsen, 21.11.2012 - 2 K 38/12
Durch Abzug von ihm per se zustehenden, eigentlich schon auszuzahlenden, Provisionszahlungen hat sich die H. AG für das künftige Risiko, vom Kläger nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für Vorschussrückforderungen oder andere aus diesem Verhältnis gegen ihn bestehenden Ansprüche keine Zahlungen erhalten zu können, abgesichert (vgl. zur Funktionsweise eines solchen Stornoreservekontos OLG Düsseldorf, Urteil v. 19. Januar 1990, 16 U 97/89, BB 1990, 1086). - FG München, 09.11.2010 - 6 K 2523/08
Verbindlichkeiten aus unechtem Provisions-Factoring als gewerbesteuerliche …
Auszug aus FG Niedersachsen, 21.11.2012 - 2 K 38/12
Rn. 42 In der Bilanz des Versicherungsunternehmens sind dementsprechend die auf dem Stornoreservekonto erfassten Beträge spiegelbildlich als Fremdmittel (Dauerschulden) zu passivieren (vgl. Urteil des FG Hamburg vom 24. Oktober 1985 II 168/83, EFG 1986, 397 und Urteil des FG München vom 9. November 2010, 6 K 2523/08, EFG 2011, 825;… s. a. Hoffmann, a. a. O.). - FG Hamburg, 24.10.1985 - II 168/83
Auszug aus FG Niedersachsen, 21.11.2012 - 2 K 38/12
Rn. 42 In der Bilanz des Versicherungsunternehmens sind dementsprechend die auf dem Stornoreservekonto erfassten Beträge spiegelbildlich als Fremdmittel (Dauerschulden) zu passivieren (vgl. Urteil des FG Hamburg vom 24. Oktober 1985 II 168/83, EFG 1986, 397 und Urteil des FG München vom 9. November 2010, 6 K 2523/08, EFG 2011, 825;… s. a. Hoffmann, a. a. O.).
- FG München, 16.01.2017 - 7 K 337/15
Versteuerung der Provisionen eines Versicherungsvertreters
Rn. 18 Da von § 92 Abs. 4 HGB abweichende vertragliche Vereinbarungen zu beachten sind, müssen - sofern abweichend von der gesetzlichen Regelung vertraglich ein Provisionsvorschuss vereinbart wird - die Provisionsvorschüsse als "erhaltene Anzahlungen" nach § 266 Abs. 3 HGB passiviert und noch nicht als Betriebseinnahmen gewinnerhöhend erfasst werden (…BFH in BFH/NV 2010, 2033; Urteil des Niedersächsisches Finanzgericht vom 21. November 2012 2 K 38/12, EFG 2013, 595, Weiland in DStR 2011, 2213). - FG Hamburg, 06.09.2021 - 6 K 44/21
Kostenrecht: Streitwert bei begehrtem Verlustvortrag
Diese grundlagenbescheidähnliche Wirkung ist auch bei der Streitwertfestsetzung zu berücksichtigen (vgl. FG Niedersachsen, Beschluss vom 21. November 2012, 2 K 38/12, juris 2ff.; FG Münster…, Beschluss vom 15. Januar 2020, 13 K 2556/15 K,G, juris Rn. 16; a.A. FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15. September 2015, 3 KO 962/15, EFG 2015, 2108, juris).Rn. 7 Dabei ist für die Berechnung des Streitwertes auf die Erwägungen, die hinsichtlich des Streitwertes bei der Anfechtung von Verlustfeststellungsbescheiden getroffen worden sind, zurückzugreifen (vgl. FG Niedersachsen, Beschluss vom 21. November 2012, 2 K 38/12, juris 4).
- FG Sachsen-Anhalt, 15.09.2015 - 3 KO 962/15
Streitwertbestimmung für die Festsetzung der vorläufigen Verfahrensgebühr …
Rn. 36 Gegenüber dem Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer zum 31. Dezember 2010 wirkt der Bescheid über Körperschaftsteuer für 2010 gemäß § 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG wie ein Grundlagenbescheid (Niedersächsisches FG Beschluss vom 21. November 2012 2 K 38/12, juris).Rn. 38 (bb) Dasselbe soll hinsichtlich der Wirkung eines Einkommensteuerbescheids wie ein Grundlagenbescheid gelten (Niedersächsisches FG Beschluss vom 21. November 2011 2 K 38/12, juris).
- FG Sachsen-Anhalt, 14.09.2015 - 3 KO 964/15
Streitwertbestimmung für die Festsetzung der vorläufigen Verfahrensgebühr …
Rn. 38 Gegenüber dem Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer zum 31. Dezember 2010 wirkt der Bescheid über Körperschaftsteuer für 2010 gemäß § 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 10d Abs. 4 Satz 4 EStG wie ein Grundlagenbescheid (Niedersächsisches FG Beschluss vom 21. November 2012 2 K 38/12, juris).Rn. 40 (bb) Dasselbe soll hinsichtlich der Wirkung eines Einkommensteuerbescheids wie ein Grundlagenbescheid gelten (Niedersächsisches FG Beschluss vom 21. November 2012 2 K 38/12, juris).
- FG Münster, 15.01.2020 - 13 K 2556/15
Kostenrecht - Zur Berechnung des Streitwerts bei der Anfechtung von …
Denn es ist zu berücksichtigen, dass dem Körperschaftsteuerbescheid für 2011 nach § 8 Abs. 1 KStG i.V.m. § 10d Abs. 4 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der Fassung des Jahressteuergesetzes (JStG) 2010 über die bloße Steuerfestsetzung hinaus eine grundlagenbescheidähnliche Wirkung für den Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer auf den 31.12.2011 zukam, die bei der Streitwertberechnung zu berücksichtigen ist (so auch FG Niedersachsen, Beschluss vom 21.11.2012 2 K 38/12, juris, sowie FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 15.09.2015 3 KO 962/15, EFG 2015, 2108; a.A. wohl FG Köln, Beschluss vom 23.07.2015 10 Ko 597/15, EFG 2015, 1752: Berücksichtigung bei der Streitwertfestsetzung für den Verlustfeststellungsbescheid).
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