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Weitere Entscheidung unten: FG Niedersachsen, 01.03.2017

Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2017 - 2 K 66/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,36747
OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2017 - 2 K 66/16 (https://dejure.org/2017,36747)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.08.2017 - 2 K 66/16 (https://dejure.org/2017,36747)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. August 2017 - 2 K 66/16 (https://dejure.org/2017,36747)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 45 Abs 7 BNatSchG, § 1 Abs 2 S 2 FStrAusbauG, § 17 S 1 FStrG, § 73 Abs 8 VwVfG, § 74 Abs 2 S 2 VwVfG
    Planfeststellungsverfahren bezüglich einer Ortsumgehung; Planänderung; Anhörung; Trassenvariante; naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen zum Schutz von Lerche und Rebhuhn

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bildung einer rechtlichen Einheit durch den landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) als Bestandteil des Fachplans; Änderung des LBP bzgl. Anhörung der von einer darin vorgesehenen Maßnahme in ihrem Grundeigentum Betroffenen; Herstellung der Neubaustrecke mit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Planfeststellungsbeschluss wegen Inanspruchnahme eines Grundstücks rechtswidrig

  • sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)

    Ortsumfahrung Wedringen darf vorläufig nicht gebaut werden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bildung einer rechtlichen Einheit durch den landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) als Bestandteil des Fachplans; Änderung des LBP bzgl. Anhörung der von einer darin vorgesehenen Maßnahme in ihrem Grundeigentum Betroffenen; Herstellung der Neubaustrecke mit einer ...

 
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Wird zitiert von ... (14)Zitiert selbst (71)

  • BVerwG, 24.03.2011 - 7 A 3.10

    Schienenweg; Ausbau; Planfeststellungsabschnitt; Planfeststellungsbeschluss; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2017 - 2 K 66/16
    Daran fehlt es, sofern Kompensationsmaßnahmen - insbesondere Ersatzmaßnahmen - im Rahmen der naturschutzfachlichen Gesamtkonzeption an anderer Stelle ebenfalls (vergleichbaren) Erfolg versprechen, bei einer Gesamtschau aber den Vorteil bieten, dass den dort Betroffenen geringere Opfer abverlangt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.03.2011 -BVerwG 7 A 3.10-, BRS 80 Nr. 106, RdNr. 48 ff. in juris., m.w.N.).

    Dies setzt zwingend voraus, dass die Suche nach geeigneten Kompensationsflächen dokumentiert wird und die vollständige Dokumentation der Planfeststellungsbehörde zusammen mit den Planunterlagen vorgelegt wird, damit diese sich einen eigenen Eindruck davon verschaffen kann, ob der Vorhabenträger alles Erforderliche getan hat (BVerwG, Urt. v. 24.03.2011, a.a.O., RdNr. 85).

    Die gerichtliche Kontrolle der Einhaltung dieser Vorgaben ist durch die der Planfeststellungsbehörde im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zustehenden Einschätzungs- und planerischen Entscheidungsspielräume auf eine nachvollziehende Überprüfung beschränkt (zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 24.03.2011 - BVerwG 7 A 3.10 -, BRS 80 Nr. 106, RdNr. 48 ff. in juris., m.w.N.).

    Die in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung festgeschriebene Notwendigkeit eines räumlich-funktionalen Zusammenhangs oder zumindest räumlichen Bezugs zwischen Eingriffsort und Ausgleichs-/Ersatzmaßnahme liegt darin begründet, dass in "Natur" und "Landschaft" ein örtlicher Bezug immanent ist (zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 24.03.2011, a.a.O., RdNr. 54).

    Denn maßgebend ist insoweit die naturschutzfachliche Gesamtkonzeption; erst nachdem ein (vorläufiges) Kompensationskonzept entwickelt worden und der örtliche Bereich oder auch die Bereiche, in denen Kompensationsmaßnahmen in Betracht kommen, näher umrissen sind, kommt zum Tragen, dass der Zugriff auf Privateigentum bei der Suche und Festsetzung naturschutzfachlich geeigneter Ausgleichs- und Ersatzflächen ausscheidet, wenn Kompensationsmaßnahmen im Rahmen der naturschutzfachlichen Gesamtkonzeption an anderer Stelle, insbesondere auf Flächen der öffentlichen Hand oder auf einvernehmlich zur Verfügung gestellten Flächen gleichen Erfolg versprechen (BVerwG, Urt. v. 24.03.2011, a.a.O. RdNr. 55).

    Es ist zuvörderst Aufgabe der Planfeststellungsbehörde und nicht des Vorhabenträgers, etwaige Mängel der Planunterlagen bzw. Dokumentationsdefizite hinsichtlich entscheidungs- bzw. abwägungsrelevanter Tatsachen noch vor der Planfeststellung zu beheben bzw. - soweit möglich - im gerichtlichen Verfahren zu heilen (BVerwG, Urt. v. 24.03.2011, a.a.O., RdNr. 85).

    Stellt sich aber im gerichtlichen Verfahren heraus, dass die Entscheidung auf der Grundlage eines nur unzureichend ermittelten Tatsachenmaterials stattgefunden hat, darf das Gericht daraus aber den Schluss auf die Rechtswidrigkeit des Planfeststellungsbeschlusses ziehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.03.2011, a.a.O., RdNr. 84, m.w.N.).

    Liegen Rechtsverstöße bei der Festlegung gebotener Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vor, haben solche Fehler regelmäßig nicht die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses zur Folge (…BVerwG, Urt. v. 09.06.2004 - BVerwG 9 A 11.03 -, BVerwGE 121, 72 [80], RdNr. 110 in juris, m.w.N.; Urt. v. 24.03.2011, a.a.O., RdNr. 39 f., m.w.N.).

  • BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03

    Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2017 - 2 K 66/16
    Die Grenzen der planerischen Gestaltungsfreiheit bei der Auswahl zwischen verschiedenen Trassenvarianten sind erst dann überschritten, wenn eine andere als die gewählte Linienführung sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere darstellen würde, wenn sich mit anderen Worten diese Lösung der Behörde hätte aufdrängen müssen (BVerwG, Urt. v. 09.06.2004 - BVerwG 9 A 11.03 -, juris, RdNr. 57, m.w.N.).

    Liegen Rechtsverstöße bei der Festlegung gebotener Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vor, haben solche Fehler regelmäßig nicht die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses zur Folge (BVerwG, Urt. v. 09.06.2004 - BVerwG 9 A 11.03 -, BVerwGE 121, 72 [80], RdNr. 110 in juris, m.w.N.;… Urt. v. 24.03.2011, a.a.O., RdNr. 39 f., m.w.N.).

    Können die unterlaufenen Rechtsverstöße (nur) in einem ergänzenden Verfahren "geheilt" werden, weil sie die Ausgewogenheit der Gesamtplanung betreffen oder ohne ihre vorherige Behebung mit Rücksicht auf die Belange Dritter die Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses im Übrigen nicht ins Werk gesetzt werden darf, ist die Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses festzustellen, wenn und soweit die konkrete Möglichkeit der Fehlerbehebung in dem ergänzenden Verfahren besteht (BVerwG, Urt. v. 09.06.2004, a.a.O., RdNr. 111, m.w.N.).

    Genügt zur Fehlerbehebung die Verpflichtung zur Planergänzung, weil der Fehler die Ausgewogenheit der Gesamtplanung nicht betrifft, seine isolierte Behebung durchsetzbar ist und mit der Umsetzung des Planfeststellungsbeschlusses bereits zuvor ohne Verletzung der Rechte Dritter begonnen werden kann, kommt kein ergänzendes Verfahren in Betracht und erst recht nicht die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses (BVerwG, Urt. v. 09.06.2004, a.a.O., RdNr.112, m.w.N.).

    Zwar rechtfertigen Rechtsfehler bei der Erarbeitung des naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzkonzepts bei der Klage eines anerkannten Naturschutzvereins in aller Regel nicht die Feststellung seiner Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit, sofern es sich um Einzelmängel handelt, die nicht das Gesamtkonzept in Frage stellen, und es keinen ernsthaften Zweifeln unterliegt, dass das erforderliche Ausgleichs- oder Ersatzpotential zur Behebung des Kompensationsdefizits für die Planergänzung im Grundsatz vorhanden ist (BVerwG, Urt. v. 09.06.2004, a.a.O., RdNr. 113 f.).

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2017 - 2 K 66/16
    Diese zum Habitatschutz entwickelten Grundsätze gelten für das Artenschutzrecht entsprechend (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.03.2008, a.a.O.).

    Dann ist zu fragen, ob die Beeinträchtigung des lokalen Vorkommens sich auf die Stabilität der Art im überörtlichen Rahmen negativ auswirkt, was maßgeblich vom Erhaltungszustand der Art in ihrem regionalen oder sogar noch größeren Verbreitungsgebiet abhängt (zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 12.03.2008 - BVerwG 9 A 3.06 -, BVerwGE 130, 299 [374], RdNr. 249 in juris).

    Bleibt der Erhaltungszustand der betroffenen lokalen Population günstig, so steht damit zugleich fest, dass keine negativen Auswirkungen auf den Erhaltungszustand der Art in ihrem überörtlichen Verbreitungsgebiet zu besorgen sind (BVerwG, Urt. v. 12.03.2008, a.a.O., RdNr. 249).

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2017 - 2 K 66/16
    Diese Bindung gilt auch für das gerichtliche Verfahren; danach ist das Vorbringen, für den planfestgestellten Abschnitt der Bundesstraße bestehe kein Verkehrsbedarf, durch die gesetzgeberische Entscheidung grundsätzlich ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.04.2016 - BVerwG 9 A 9.15 -, juris, RdNr. 53, m.w.N.).

    Entscheidend ist allein, ob das Ergebnis der Normsetzung den anzulegenden verfassungsrechtlichen Maßstäben genügt (zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 28.04.2016, a.a.O., RdNr. 54 f., m.w.N.).

    Rn. 262 III. Die Kostenentscheidung beruht auf § 155 Abs. 1 Satz 3 VwGO, den das Bundesverwaltungsgericht bei Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit eines Planfeststellungsbeschlusses und Abweisung des auf die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses gerichteten Hauptantrages regelmäßig anwendet (…vgl. BVerwG, Urt. v. 11.08.2016 - BVerwG 7 A 1.15 -, juris, RdNr. 175; Urt. v. 28.04.2016 - BVerwG 9 A 9.15 -, juris, RdNr. 182).

  • EuGH, 14.06.2007 - C-342/05

    Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2017 - 2 K 66/16
    Art. 16 Abs. 1 FFH-RL ist als Ausnahmeregelung eng auszulegen, bei der die Beweislast für das Vorliegen der für jede Abweichung erforderlichen Voraussetzungen die Stelle trifft, die über sie entscheidet (EuGH, Urt. v. 14.06.2007 - C-342/05 -, juris, RdNr. 25).

    Rn. 200 Im Falle eines ungünstigen Erhaltungszustands der Populationen der betroffenen Art sind Ausnahmen nach Art. 16 Abs. 1 FFH-RL (ausnahmsweise) zulässig, wenn sachgemäß bzw. hinreichend nachgewiesen ist, dass sie weder den ungünstigen Erhaltungszustand dieser Population weiter verschlechtern noch die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes behindern; darüber hinaus müssen keine "außergewöhnlichen Umstände" vorliegen (…BVerwG, Urt. v. 28.03.2013 - BVerwG 9 A 22.11 -, BVerwGE 146, 145 [175], RdNr. 135 in juris;… Urt. v. 14.04.2009 - BVerwG 9 A 5.08 -, BVerwGE 136, 291 [328 f.], RdNr 141 in juris; EuGH, Urt. v. 14.06.2007, a.a.O., RdNr. 29).

  • BVerwG, 23.04.2014 - 9 A 25.12

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Erörterungstermin; Verzicht; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2017 - 2 K 66/16
    Daneben kennt das besondere Artenschutzrecht aber auch die gesetzlich nicht ausdrücklich geregelten sog. populationsstützenden Maßnahmen, die auch als FCS-Maßnahmen firmieren und denen im Gegensatz zu CEF-Maßnahmen erst auf der Ebene der Ausnahmeprüfung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG Bedeutung zukommt (…vgl. dazu Fellenberg, a.a.O., S., 749, 754; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 23.04.2014 - BVerwG 9 A 25.12 -, juris, RdNr. 122;… BayVGH, Urt. v. 19.02.2014 - 8 A 11.40040 u.a. -, juris, RdNr. 855).

    Die gerichtliche Kontrolle ist darauf beschränkt, ob die Einschätzungen der Planfeststellungsbehörde im konkreten Einzelfall naturschutzfachlich vertretbar sind und nicht auf einem unzulänglichen oder gar ungeeigneten Bewertungsverfahren beruhen (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.04.2014 - BVerwG 9 A 25.12 -, a.a.O., RdNr. 90, m.w.N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.03.2017 - 11 D 70/09

    Klage gegen Neubau der B 474n - Ortsumgehung Datteln - erfolglos

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2017 - 2 K 66/16
    Der Begriff der "öffentlichen Sicherheit" ist unionsrechtlich nicht nur in Art. 16 Abs. 1 Buchstabe c der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.05.1992 (ABl L 206) (FFH-RL), sondern auch in Art. 9 Abs. 1 Buchstabe a der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30.11.2009 (Abl. L 20/7) (Vogelschutzrichtlinie - VRL) enthalten und bedarf einer weiten Auslegung; deshalb sind Verkehrsinfrastrukturprojekte, die öffentliche Zwecke erfüllen, einer Ausnahme auf dieser Grundlage zugänglich (OVG NW, Urt. v. 29.03.2017 - 11 D 70/09.AK -, juris, RdNr. 949 f., m.w.N.).

    Hinzu kommt, dass eine Ortsumgehung auch der Entlastung des Ortskerns vom Durchgangsverkehr dient, damit eine Verringerung der Belastung der Bevölkerung mit Luftschadstoffen und Lärm zur Folge hat; der Schutz der menschlichen Gesundheit ist als Abweichungsgrund in Art. 16 Abs. 1 Buchstabe c FFH-RL und Art. 9 Abs. 1 Buchstabe a VRL ebenfalls ausdrücklich benannt und von besonderem Gewicht (vgl. OVG NW, Urt. v. 29.03.2017, a.a.O., RdNr. 953).

  • BVerwG, 10.04.1997 - 4 C 5.96

    Straßenbau - Gesamtvorhaben - Abschnittsbildung - Umweltverträglichkeitsprüfung - …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2017 - 2 K 66/16
    Der Planfeststellung vorgelagert ist die Linienbestimmung, die den Charakter einer die endgültige Planung vorbereitenden Grundentscheidung hat und als solche zwar weniger konkret und verbindlich ist, aber gleichwohl bereits ihrerseits in einem großflächigen Maßstab auf einen Ausgleich der verschiedenen Belange unter Einschluss der Umweltbelange gerichtet ist (zum Ganzen: BVerwG, Urt. v. 10.04.1997 - BVerwG 4 C 5.96 -, BVerwGE 104, 236 [250], RdNr. 38 in juris).

    Übernimmt die Planfeststellungsbehörde eine defizitäre Linienbestimmung, ohne darauf hinzuwirken, dass der Mangel behoben wird, so überträgt sie den Fehler in die nach außen verbindliche abschließende Planungsentscheidung (BVerwG, Urt. v. 10.04.1997, a.a.O., RdNr. 39 in juris).

  • BVerwG, 16.06.2016 - 9 A 4.15

    Anhörung; Erörterung; Anhörungstermin; Erörterungstermin; Verhandlungsleiter; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2017 - 2 K 66/16
    Ein Grund im Sinne dieser Regelung, der geeignet ist, Misstrauen gegen die unparteiische Amtsausübung zu rechtfertigen, liegt vor, wenn aufgrund objektiv feststellbarer Tatsachen für die Beteiligten bei vernünftiger Würdigung aller Umstände die Besorgnis nicht auszuschließen ist, ein bestimmter Amtsträger werde in der Sache nicht unparteiisch, unvoreingenommen oder unbefangen entscheiden; die rein subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht nicht aus (BVerwG, Urt. v. 16.06.2016 - BVerwG 9 A 4.15 -, juris, RdNr. 26, m.w.N.).

    Rn. 98 Soweit diesem Vortrag zu entnehmen sein sollte, der Kläger halte die Planfeststellungsbehörde insgesamt für voreingenommen, stellt dies schon deshalb keinen hinreichenden Ablehnungsgrund dar, weil die Rechtsordnung eine institutionelle Befangenheit einer Behörde nicht kennt; die Vorschriften der §§ 20 und 21 VwVfG regeln lediglich den Ausschluss und die persönliche Befangenheit von einzelnen Mitarbeitern (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.06.2016, a.a.O., RdNr. 29).

  • BVerwG, 26.10.2005 - 9 A 33.04

    Klagen gegen Teilstück der B 178 n abgewiesen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2017 - 2 K 66/16
    Unabhängig davon lassen Änderungen der für die Bedarfsfeststellung maßgeblichen Grundlagen die Verbindlichkeit des Bedarfsplans grundsätzlich nicht entfallen, denn nach der Konzeption des Fernstraßenausbaugesetzes (vgl. § 4 FStrAbG) ist es Sache des Gesetzgebers, auf solche Änderungen zu reagieren; anderes gilt nur dann, wenn nachträgliche Veränderungen der Planungsgrundlage eingetreten und diese so gravierend sind, dass das angestrebte Planungsziel unter keinen Umständen auch nur annähernd noch erreicht werden könnte (BVerwG, Urt. v. 26.10.2005 - BVerwG 9 A 33.04 -, juris, RdNr. 25).

    Auch im Rahmen der planerischen Abwägung, zu der die Variantenprüfung gehört, darf die Frage des Verkehrsbedarfs nicht abweichend von den gesetzgeberischen Vorgaben entschieden werden (BVerwG, Urt. v. 26.10.2005 - BVerwG 9 A 33.04 -, juris, RdNr. 30, m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.10.2014 - 2 K 82/12

    Planfeststellung für den Um- und Ausbau eines Straßenknotens

  • BVerwG, 20.12.2013 - 7 B 18.13

    Urteile des Verwaltungsgerichtshofs Kassel zum Kernkraftwerk Biblis rechtskräftig

  • BVerwG, 23.01.2015 - 7 VR 6.14

    Planfeststellung; enteignungsrechtliche Vorwirkung; Vollüberprüfungsanspruch; …

  • BVerwG, 09.07.2009 - 4 C 12.07

    Flughafen; Ausbau; Verlängerung der Start- und Landebahn; …

  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; …

  • BVerwG, 11.08.2016 - 7 A 1.15

    Verbandsklage; Präklusion; Bundeswasserstraße; Weservertiefung; …

  • BGH, 19.09.2008 - V ZR 164/07

    Rechtsstellung des Berechtigten einer Grunddienstbarkeit und des Eigentümers des …

  • BVerwG, 15.07.2016 - 9 C 3.16

    Planfeststellungsbeschluss; FFH-Verträglichkeitsuntersuchung; FFH-Gebiet; …

  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 C 1.12

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; …

  • BVerwG, 14.07.2011 - 9 A 12.10

    Naturschutzvereinigung; Verbandsklage; Planfeststellung, Einwendungsausschluss; …

  • VGH Bayern, 19.02.2014 - 8 A 11.40040

    BayVGH bestätigt Planfeststellungsbeschluss für 3. Start- und Landebahn des …

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 13.85

    Flughafenplanung, Verkehrsflughafen München II

  • BGH, 03.05.2002 - V ZR 17/01

    Bestimmung des Ausübungsbereichs einer Dienstbarkeit; Erlöschen der Dienstbarkeit …

  • BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 14.12

    Naturschutzvereinigung; Planfeststellung; Linienbestimmung; Habitatschutz; …

  • BVerwG, 06.11.2012 - 9 A 17.11

    Planfeststellung; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Gebietsauswahl; …

  • BVerwG, 27.01.2000 - 4 C 2.99

    Straßenplanung; Bundesfernstraße; Ortsumgehungsstraße; Planfeststellung; …

  • BVerwG, 28.03.2013 - 9 A 22.11

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Dimensionierung; Sonderquerschnitt; …

  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 5.08

    Planfeststellung; vereinfachtes Änderungsverfahren; Anhörung; FFH-Gebiet; …

  • BVerwG, 01.09.1997 - 4 A 36.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis bei Inanspruchnahme eines Pachtgrundstücks …

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

  • BVerwG, 24.11.2010 - 9 A 13.09

    Planfeststellung; Umweltverträglichkeitsprüfung; Scoping; Anstoßwirkung; …

  • BVerwG, 07.05.2014 - 4 CN 5.13

    Bebauungsplan; öffentliche Auslegung; ortsübliche Bekanntmachung; Arten …

  • BVerwG, 03.12.2003 - 6 C 20.02

    Telekommunikation; "Resale" von Telekommunikationsdienstleistungen; Verpflichtung …

  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 72.07

    Planfeststellungsbeschluss; Autobahn; Schallschutz; aktiver Lärmschutz; passiver …

  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung; …

  • BVerwG, 23.02.2005 - 4 A 4.04

    Straßenplanung; Planfeststellung; LKW-Anteil; Partikel; PM10; Jahresmittelwert; …

  • BVerwG, 03.05.2013 - 9 A 16.12

    Planfeststellung; Präklusion; Substantiierungslast; Einwendungsfrist; effektiver …

  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

  • BVerwG, 26.03.1998 - 4 A 7.97

    Straßenplanung; Planfeststellung; Abwägungskontrolle; Bedarfsplan; …

  • BVerwG, 14.04.2010 - 9 A 13.08

    Staatsgrenzen überschreitende Straßenplanung; Behördenzuständigkeit; …

  • BVerwG, 11.01.2001 - 4 A 13.99

    Planfeststellung; Planrechtfertigung; Netzverknüpfung; Ersatzland; Lärmschutz; …

  • BVerwG, 12.12.2016 - 5 C 10.15

    Ablehnungsgesuch; Abtrennung; Altfälle; Angemessenheit der Verfahrensdauer; …

  • BVerwG, 06.12.1985 - 4 C 59.82

    Objektive Erforderlichkeit eines fernstraßenrechtlichen Vorhabens, Gerichtliche …

  • BVerwG, 09.09.2009 - 4 BN 4.09

    Vereinbarkeit eines zielgerichteten Entzugs der Nahrungsquelle eines Feldhamsters …

  • BVerwG, 01.04.2016 - 3 VR 2.15

    Planfeststellung; Baulärm; AVV Baulärm; VDI 2719; Planergänzung; ergänzendes …

  • BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 10.07

    Eilanträge gegen die Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos

  • BVerwG, 14.11.2012 - 9 C 14.11

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; enteignungsrechtliche Vorwirkung; …

  • BVerwG, 30.05.2012 - 9 A 35.10

    Planfeststellung; Planänderung; Bestimmtheit; Deckblatt; Verkehrsprognose; …

  • OVG Niedersachsen, 14.08.2015 - 7 KS 121/12

    Artenschutz; Begründungsfrist; charakteristische Arten; FFH-Gebiet; …

  • BVerwG, 20.12.1988 - 4 B 211.88

    Voraussetzungen für die Würdigung einer Planungsalternative

  • BVerwG, 24.01.2012 - 7 VR 13.11

    Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg-Wilhemshaven; Lärmzuwachs für Bahnanlieger; …

  • BVerwG, 19.08.2004 - 4 A 9.04

    Betreiber des Einkaufszentrums Pösna-Park endgültig gescheitert

  • BVerwG, 03.05.1988 - 4 C 26.84

    Planrechtfertigung im Straßenrecht; Bestimmtheitsgrundsatz

  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 C 32.84

    Gewichtung der abwägungserheblichen Belange im straßenrechtlichen …

  • VGH Bayern, 04.11.2008 - 8 A 07.40043

    Auch der 2. Bauabschnitt der B 15 neu darf gebaut werden

  • BVerwG, 06.04.2011 - 9 VR 1.11

    Planfeststellungsbeschluss für den Neubau der Bundesstraße 112, Ortsumgehung …

  • BVerwG, 15.07.2005 - 9 VR 39.04

    Zuständigkeit für eine Entscheidung im Rahmen des vorläufigen Rechtsschutzes; …

  • BVerwG, 09.04.2003 - 9 A 37.02

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses; Abwägung bei …

  • VGH Baden-Württemberg, 26.07.2004 - 8 S 902/04

    Gesetz zur Zulassung eines Bauvorhabens und Bodenrecht; Bindung der …

  • BVerwG, 05.12.1991 - 7 B 118.91

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision gestützt auf die grundsätzliche …

  • BVerwG, 22.12.2004 - 9 A 9.04

    Anfechtung eines Planfeststellungsbeschlusses wegen fehlerhafter Überschätzung …

  • BVerwG, 20.01.2004 - 9 VR 27.03

    Befugnis des Bundesministeriums für Verkehrswesen, Bauwesen und Wohnungswesen zur …

  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …

  • BVerwG, 21.06.2016 - 9 B 65.15

    Planfeststellungsbeschluss; Umweltverträglichkeitsprüfung; allgemeinverständliche …

  • VGH Hessen, 04.07.2012 - 6 C 824/11

    Stilllegung eines Kernkraftwerks

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 14.15

    Elbtunnel A 20: Planungsfehler festgestellt - Klagen dennoch weitgehend ohne …

  • BVerwG, 31.07.2012 - 4 A 7001.11

    Luftrechtlicher Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Anfechtungsverfahren; …

  • BVerwG, 29.06.2017 - 9 A 8.16

    Bestimmtheit; Erkennbarkeit; Gesamtinhalt des Planergänzungsbeschlusses; …

  • BVerwG, 24.10.2002 - 4 C 7.01

    Energieversorgung eines Nachbarstaates (hier: Versorgung der Tschechischen …

  • BVerwG, 22.05.1995 - 4 B 30.95

    Bedenklichkeit eines Planungsvorhabens auf Grund eines fehlenden …

  • BVerwG, 12.06.1989 - 4 B 101.89

    Drittbetroffenheit als Voraussetzungen für die Beteiligung am vereinfachten …

  • VGH Baden-Württemberg, 20.11.2018 - 5 S 2138/16

    Einheitliches Planfeststellungsverfahren des Eisenbahn-Bundesamtes; …

    Der Kläger ist zwar mit seinem auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses gerichteten Hauptantrag unterlegen, dieses Unterliegen ist aber als geringfügig anzusehen, weil die Feststellung der Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des angefochtenen Bescheids einer Aufhebung praktisch nahekommt (…vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.12.2011 - 5 S 2100/11 - UPR 2012, 190, juris Rn. 67; BVerwG…, Urteil vom 11.8.2016 - 7 A 1.15 - BVerwGE 156, 20, juris Rn. 175;… Urteil vom 28.4.2016 - 9 A 9.15 - NVwZ 2016, 1710, juris Rn. 182; NdsOVG…, Urteil vom 4.7.2017 - 7 KS 7/15 - DVBl 2017, 1440, juris Rn. 262; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.8.2017 - 2 K 66/16 - juris Rn. 262).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.2019 - 8 C 10240/18

    Klage gegen Bau einer zweiten Rheinbrücke bei Wörth überwiegend erfolglos

    Deshalb sind Verkehrsinfrastrukturprojekte, die öffentliche Zwecke erfüllen, einer Ausnahme zugänglich (so auch OVG NRW…, Urteil vom 29. März 2017 - 11 D 70/09.AK -, juris, Rn. 949 und BayVGH…, Urteil vom 19. Februar 2014 - 8 A 11.440 u.a. -, juris, Rn. 849 ff. sowie OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. August 2017 - 2 K 66/16 -, juris, Rn. 192, jeweils m.w.N.).

    Vielmehr ist in der Rechtsprechung - in Anlehnung an Äußerungen der EU-Kommission - durchaus anerkannt, dass aus Gründen der Praktikabilität und in Abgrenzung zu den CEF-Maßnahmen in Abhängigkeit von den betroffenen Habitaten und Arten eine gewisse Verzögerung zwischen Eingriffszeitpunkt und voller Wirksamkeit einer FCS-Maßnahme akzeptiert werden kann (so z. B. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. August 2017, a.a.O., Rn. 187, m.w.N.).

  • VG Magdeburg, 17.06.2025 - 4 A 156/24

    Die vom EuGH in Bezug auf die Tatbestandsmerkmale des Art. 16 FFH-RL gestellten …

    Nicht anders als CEF-Maßnahmen muss allerdings auch bei FCS-Maßnahmen gesichert sein, dass sie zu dem Zeitpunkt verfügbar und vollen Umfangs wirksam sind, zu dem von der artenschutzrechtlichen Ausnahme Gebrauch gemacht wird (vgl. OVG LSA, Urteil vom 23.08.2017 - 2 K 66/16 -, juris Rn. 180 ;… Gellermann, in: Landmann/ Rohmer, Umweltrecht, § 45 BNatSchG, Rn. 32, Stand: 09/2024).

    Rn. 120 Die Notwendigkeit der Berücksichtigung von FCS-Maßnahmen ergibt sich letztlich aus Verhältnismäßigkeitserwägungen, denn andernfalls könnte sich ein artenschutzrechtlicher Verbotstatbestand als unüberwindliche Schranke für ein geplantes Vorhaben erweisen, obwohl geeignete Maßnahmen sicherstellen können, dass die Zielsetzung eines Erhalts der Arten (und ihrer Lebensstätten) nicht nachteilig berührt ist (OVG LSA, Urteil vom 23.08.2017 - 2 K 66/16 -, juris Rn. 181 ).

    Rn. 122 Das Spektrum denkbarer Maßnahmen ist weiter als bei CEF-Maßnahmen (OVG LSA, Urteil vom 23.08.2017 - 2 K 66/16 -, juris Rn. 181 ).

    In zeitlicher Hinsicht ist ebenfalls nur sicherzustellen, dass der Eingriff mittel- bis langfristig erhaltungszustandsneutral bleibt (…Lau, in: Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 4., Auflage, § 45, Rn. 42 f.; OVG LSA, Urteil vom 23.08.2017 - 2 K 66/16 -, juris Rn. 181 ).

    Das Gericht bleibt aber verpflichtet zu prüfen, ob im Gesamtergebnis die artenschutzrechtlichen Untersuchungen sowohl in ihrem methodischen Vorgehen als auch in ihrer Ermittlungstiefe ausreichten, um die Behörde in die Lage zu versetzen, die Voraussetzungen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände sachgerecht zu überprüfen (OVG LSA, Urteil vom 23.08.2017 - 2 K 66/16 -, juris Rn. 202 mit Verweis auf BVerwG…, Urteil vom 27.06.2013 - 4 C 1.12 -, juris Rn. 15 f.).

    Zwingend bedeutet nicht, dass Sachzwänge vorliegen müssen, denen niemand ausweichen kann, sondern es ist sicherzustellen, dass das betreffende Vorhaben gerade die Verwirklichung des jeweils verfolgten öffentlichen Interesses zum Zweck hat (vgl. OVG LSA, Urteil vom 23.08.2017 - 2 K 66/16 -, juris Rn. 193 ; Nds. OVG…, Beschluss vom 03.02.2023 - 4 ME 6/23 -, juris Rn. 12 m. w. N.).

    Die gilt auch für die Bewertung von Maßnahmen, mit denen neue Habitatflächen für die betroffenen Arten zur Verfügung gestellt werden (BVerwG…, Beschluss vom 09.09.2009 - 4 BN 4.09 -, juris Rn. 11; OVG LSA, Urteil vom 23.08.2017 - 2 K 66/16 -, juris Rn. 201 ).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.08.2026 - 7 S 9.26

    Bau von Windenergieanlagen im Windpark Zootzen kann erfolgen

    Vielmehr zielt die an Art. 6 Abs. 4 und Art. 16 Abs. 1 Buchst. c der FFH-Richtlinie orientierte und entsprechend etwa auch in § 34 Abs. 3 Nr. 1 BNatSchG verwendete Begrifflichkeit nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lediglich auf ein "durch Vernunft und Verantwortungsbewusstsein geleitetes staatliches Handeln" ab (…vgl. u.a. BVerwG, Urteile vom 28. November 2025 - BVerwG 9 A 17.25 - juris Rn. 69…, vom 5. Juli 2022 - BVerwG 4 A 13.20 - juris Rn. 134 …und vom 12. Juni 2019 - BVerwG 9 A 2.18 u.a. - juris Rn. 124 [jeweils zu § 34 Abs. 3 Nr. 1 BNatSchG]; s. aus der obergerichtlichen Rechtsprechung zu § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 BNatSchG z.B. auch OVG Lüneburg…, Urteil vom 19. Februar 2025 - 1 KN 37/23 - juris Rn. 52 …und Beschluss vom 3. Februar 2023 - 4 ME 6/23 - juris Rn. 12;… VGH Kassel, Urteile vom 10. November 2022 - 3 C 1408/20.N - juris Rn. 34 …und vom 17. Juni 2008 - 11 C 1975/07.T - juris Rn. 200; VGH Mannheim…, Beschluss vom 22. August 2022 - 5 S 2372/21 - juris Rn. 91; OVG Magdeburg, Urteil vom 23. August 2017 - 2 K 66/16 - juris Rn. 193).
  • VG Saarlouis, 29.11.2023 - 5 K 956/2
    Sie zielen als "aktiv biotopschaffende Maßnahmen" darauf, die ökologische Funktionsfähigkeit von Lebensstätten (streng) geschützter Arten zu wahren, die durch ein Vorhaben in Anspruch genommen werden.[OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.08.2017 - 2 K 66/16 -, juris, unter Hinweis auf: Fellenberg, Ewige Bindung? Zur Dauer der Unterhaltungspflichten bei artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, NuR 2016, 749 (750).][OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.08.2017 - 2 K 66/16 -, juris, unter Hinweis auf: Fellenberg, Ewige Bindung? Zur Dauer der Unterhaltungspflichten bei artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, NuR 2016, 749 (750).] Daneben kennt das besondere Artenschutzrecht aber auch die gesetzlich nicht ausdrücklich geregelten sog. populationsstützenden Maßnahmen, die auch als FCS-Maßnahmen firmieren und denen im Gegensatz zu CEF-Maßnahmen erst auf der Ebene der Ausnahmeprüfung nach § 45 Abs. 7 BNatSchG Bedeutung zukommt.[Vgl. dazu Fellenberg, a.a.O., S., 749, 754; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 23.04.2014 - 9 A 25.12 -, juris, Rn. 122; BayVGH, Urteil vom 19.02.2014 - 8 A 11.40040 u.a. -, juris, Rn. 855; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.08.2017 - 2 K 66/16 -, juris.][Vgl. dazu Fellenberg, a.a.O., S., 749, 754; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 23.04.2014 - 9 A 25.12 -, juris, Rn. 122; BayVGH, Urteil vom 19.02.2014 - 8 A 11.40040 u.a. -, juris, Rn. 855; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.08.2017 - 2 K 66/16 -, juris.] Die Festsetzung von FCS-Maßnahmen ist erforderlich, wenn der Erhaltungszustand sich ohne sie vorhabenbedingt verschlechtern würde.

    Rn. 392 Dass Feldlerchenfenster in Kombination mit Blüh-/Brachstreifen einen positiven Effekt auf die Siedlungsdichte der Feldlerche und damit eine populationsunterstützende Wirkung haben können, ist naturschutzfachlich vertretbar.[Vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.08.2017 - 2 K 66/16 -, juris, unter Hinweis auf: Abschlussbericht des NABU Deutschland e.V. zum Projekt "1.000 Äcker für die Feldlerche" für die Deutsche Bundesstiftung Umwelt vom September 2011, die in Kooperation mit dem Deutschen Bauernverband erstellt wurde.][Vgl. dazu OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.08.2017 - 2 K 66/16 -, juris, unter Hinweis auf: Abschlussbericht des NABU Deutschland e.V. zum Projekt "1.000 Äcker für die Feldlerche" für die Deutsche Bundesstiftung Umwelt vom September 2011, die in Kooperation mit dem Deutschen Bauernverband erstellt wurde.].

    Vielmehr wird es für die Wirksamkeit von Lerchenfenstern in Kombination mit Blühstreifen maßgeblich darauf ankommen, dass ein ausreichender Abstand zu den Feldrändern gewahrt bleibt.[So OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.08.2017 - 2 K 66/16 -, juris.][So OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23.08.2017 - 2 K 66/16 -, juris.].

  • VGH Bayern, 13.07.2026 - 8 A 23.40035

    Coronavirus, SARS-CoV-2, straßenrechtliche Planfeststellung, dreistreifiger …

    Denn Einschätzungen und Prognosen fließen nur in die Planung ein, wenn das Bedürfnis nach einer Verkehrseinrichtung mit der Vorausschau auf künftige Entwicklungen begründet wird (…vgl. BVerwG, U.v. 6.12.1985 - 4 C 59.82 - BVerwGE 72, 282 - juris Rn. 17;… BayVGH, U.v. 27.3.2024 - 8 B 21.1222 - juris Rn. 61; OVG SA, U.v. 23.8.2017 - 2 K 66/16 - juris Rn. 117).
  • VG Aachen, 12.03.2021 - 6 L 417/20

    Blankenheim: Erweiterung des Windparks zwischen Rohr und Reetz vorerst gestoppt

    Rn. 206 Vgl. nur Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 23. August 2017 - 2 K 66/16 -, juris, Rn. 180 sowie VG Arnsberg, Urteil vom 20. Februar 2018 - 4 K 1411/16 -, juris, Rn. 106 f., jeweils m.w.N.
  • VG Hamburg, 05.06.2019 - 7 K 7639/16

    Im Rahmen der Anfechtung (durch mittelbar Betroffene) eines …

    Rn. 256 Dabei besteht ein Anspruch auf Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses wegen Mängeln des Schutzkonzepts nur, wenn aufgrund unbewältigter Immissions- oder sonstiger Beeinträchtigungen Dritter die fachplanerische Abwägung insgesamt oder bezogen auf einen abtrennbaren Planungsteil wegen mangelnder Ausgewogenheit keinen Bestand mehr haben könnte, weil sich eine konzeptionell andere Planungsentscheidung aufgedrängt hätte (…BVerwG, st. Rspr., vgl. Urt. v. 19.12.2017, 7 A 7.17, juris Rn. 16 m.w.N.;… Urt. v. 8.9.2016, 3 A 5.15, juris Rn. 21;… Urt. v. 23.11.2005, 9 A 28.04, juris Rn. 17 m.w.N.; OVG Magdeburg, Urt. v. 23.8.2017, 2 K 66/16, juris Rn. 168;… OVG Münster, Urt. v. 15.5.2015, 11 D 12/12.AK, juris Rn. 199 m.w.N.;… OVG Hamburg, Urt. v. 3.9.2001, 3 E 32/98.P, juris Rn. 120 m.w.N.;… Beschl. v. 19.2.2001, 2 Bs 370/00, juris Rn. 82).
  • VGH Bayern, 27.03.2024 - 8 B 21.1222

    Planfeststellung, kreuzungsfreier Ausbau einer Kreisstraße, …

    Denn Einschätzungen und Prognosen fließen nur dann in die Planung ein, soweit das Bedürfnis nach einer Verkehrseinrichtung mit der Vorausschau auf künftige Entwicklungen begründet wird (…vgl. BVerwG, U.v. 6.12.1985 - 4 C 59.82 - BVerwGE 72, 282 = juris Rn. 17; OVG SA, U.v. 23.8.2017 - 2 K 66/16 - juris Rn. 117).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.07.2020 - 2 K 22/19

    Planfeststellung für Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße; Anlage eines …

    Rn. 92 Ein Betroffener kann die Vorzugswürdigkeit einer seine Belange geringer beeinträchtigenden Alternative rügen (…vgl. Urteile des Senats vom 16. Oktober 2014 - 2 K 82/12 - juris, Rn. 47 , m.w.N., und vom 23. August 2017 - 2 K 66/16 - juris Rn. 122 ).
  • VGH Bayern, 27.03.2024 - 8 B 21.298

    Planfeststellung - Kreuzungsfreier Ausbau einer Kreisstraße

  • VG München, 04.07.2024 - M 31 K 18.4966

    Planfeststellung für einen Hubschraubersonderlandeplatz, …

  • VG München, 04.07.2024 - M 31 K 18.4112

    Planfeststellungsbeschluss Verlegung Polizeihubschrauberstaffel Bayern

  • VG München, 04.07.2024 - M 31 K 18.4150

    Planfeststellungbeschluss für die Verlegung der Polizeihubschrauberstaffel Bayern …

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Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 01.03.2017 - 2 K 66/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,34284
FG Niedersachsen, 01.03.2017 - 2 K 66/16 (https://dejure.org/2017,34284)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 01.03.2017 - 2 K 66/16 (https://dejure.org/2017,34284)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 01. März 2017 - 2 K 66/16 (https://dejure.org/2017,34284)
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 25.07.2017 - IX B 50/17

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung - Beurteilung der …

    Die Beschwerde der Kläger wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 1. März 2017 2 K 66/16 wird als unzulässig verworfen.
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