Rechtsprechung
| LG Gießen, 10.01.1957 - 2 KLs 4/55 |
Volltextveröffentlichung
- junsv.nl
Teilnahme an wiederholten Massenerschiessungen von insgesamt mindestens 300 jüdischen Männern, Frauen und Kindern aus dem Ghetto Czortkow bei wiederholten Erschiessungsaktionen nahe bei Czortkow und Borszczow im Sommer/Herbst 1942
Verfahrensgang
- LG Gießen, 10.01.1957 - 2 KLs 4/55
- BGH, 08.05.1957 - 2 StR 163/57
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.01.1952 - 1 StR 485/51
Auszug aus LG Gießen, 10.01.1957 - 2 KLs 4/55
Der Angeklagte sah das alles und beteiligte sich trotzdem in Erkenntnis und Wissen der die Grausamkeit begründenden Umstände an der Beseitigung dieser Menschen auf diese Art. Die Grausamkeit der Tötung ist daher auch dem Angeklagten als Gehilfen zuzurechnen (BGH 2, 252, NJW 1952, 834, Schönke-Schröder 7.Aufl. zu § 211 Anm.VII). - BGH, 10.01.1956 - 5 StR 529/55
Beil - §§ 25, 27 StGB, Abgrenzung Täterschaft und Teilnahme, Mitbeherrschung des …
Auszug aus LG Gießen, 10.01.1957 - 2 KLs 4/55
Er hat lediglich den verbrecherischen Befehl seines Vorgesetzten als dessen blosses Werkzeug ausführen wollen und ausgeführt (vgl. BGH in NJW 1956, 475 ff.).
- LG Gießen, 12.10.1965 - 2 Ks 1/63
Erschiessung eines 2jährigen jüdischen Kindes in dem Arm seiner Mutter
Da der Angeklagte an drei solcher Massenerschiessungen von Juden teilgenommen hat, wurde er aufgrund seines Geständnisses durch Urteil der Jugendkammer des Landgerichts in Giessen vom 10.1.1957 - 2 KLs 4/55 - wegen Beihilfe zum Mord in 3 Fällen (§§ 211, 49 StGB, 105 Abs.I Ziff.1, 18, 31 JGG) zu einer Jugendstrafe von 4 Jahren verurteilt, die er teilweise verbüsst hat.Dieser Sachverhalt beruht auf der Einlassung des Angeklagten, den glaubhaften eidlichen Bekundungen der Zeugen R. und P. und auf den zum Gegenstand der Verhandlung gemachten und verlesenen Urkunden sowie auf den Akten gegen Lu. 2 KLs 4/55 und 2 KLs 6/61 des Landgerichts Giessen und auf den Akten gegen Köllner und P. 6 Ks 2/62 des Landgerichts Saarbrücken .
- LG Gießen, 18.04.1963 - 2 Ks 1/63
Erschiessung eines Juden auf einer Strasse im Ghetto von Czortkow. Tödliche …
Wegen Teilnahme an drei Massenerschiessungen in der Nähe von Czortkow, Borszczow und möglicherweise auch Kopezynce im Jahre 1942 wurde der Angeklagte auf Grund seines Geständnisses durch Urteil der Jugendkammer des Landgerichts in Giessen vom 10.1.1957 (2 KLs 4/55) wegen Beihilfe zum Mord in drei Fällen (§§ 211, 49 StGB, §§ 105 Abs.I Ziff.1, 18, 31 JGG) zu einer Jugendstrafe von 4 Jahren verurteilt .Dieser Sachverhalt beruht auf der eigenen Einlassung des Angeklagten, soweit ihr das Gericht zu folgen vermochte, auf den glaubhaften eidlichen Bekundungen der Zeugen A., Josef Ra., Ignatz Ra., Julia Ra., Landgerichtsrat N., P. , Thomanek , Kurt Köllner , Sch., Martha Köllner, sowie auf den zum Gegenstand der Verhandlung gemachten und verlesenen Urkunden, auf den Akten ./. Thomanek, LG Hagen, 11 Ks 1/57 , auf den Akten ./. Lu., LG Giessen, 2 KLs 4/55 und 2 KLs 6/61 und auf den Akten ./. Köllner, LG Saarbrücken, 6 Ks 2/62 .
- LG Gießen, 30.06.1961 - 2 KLs 6/61
Erschiessung eines Juden, der bei Anruf nicht stehen blieb, sowie tödliche …
Die Ansicht der Verteidigung des Angeklagten, die Strafklage sei durch das früher gegen Lu. durchgeführte Strafverfahren - 2 KLs 4/55 - verbraucht und der Angeklagte könne sich nun auf den Grundsatz "ne bis in idem" berufen, ist unberechtigt.
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