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Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 21.11.2000

Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2000 - 2 L 11/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8144
OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2000 - 2 L 11/99 (https://dejure.org/2000,8144)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.06.2000 - 2 L 11/99 (https://dejure.org/2000,8144)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. Juni 2000 - 2 L 11/99 (https://dejure.org/2000,8144)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Veranlagung zur Kirchensteuer; Verstoß gegen höherrangiges Recht; Erhebung durch staatliche Finanzämter; Abhängigkeit vom Bundesland; Ungleichbehandlung der Kirchenmitglieder; Anknüpfung an Maßstabssteuern; Gebot der gleichmäßigen Belastung; Angemessene Anpassungsfrist

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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 413/60

    Kirchenbausteuer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2000 - 2 L 11/99
    Ihre Erhebung beruht darauf, dass der Staat den Religionsgesellschaften, welche Körperschaften des öffentlichen Rechts sind, das Besteuerungsrecht in einem gesetzlich bestimmten Umfang verleiht; dies betrifft insbesondere die Befugnis zu Einzelregelungen des formellen und materiellen Steuerrechts (BVerfGE 19, 206/21 8; 44, 37!57).

    a) In rechtlicher Hinsicht bestehen grundsätzlich keine Bedenken, wenn die Kirchensteuerbemessung an staatliche Steuern anknüpft (BVerfGE 19, 206 [258]; 73, 288 [399]).

    Die Kirchensteuererhebung kann als ein "vom Staat abgeleitetes und in den weltlichen Bereich hineinwirkendes Hoheitsrecht" nur im Einklang mit den Grundrechten erfolgen (BVerfGE 18, 392 [396]; 19, 206 [218]; 18, 248 [251 f.]; 30, 422).

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2000 - 2 L 11/99
    Die unterschiedlichen Steuersätze verletzen den (ebenfalls aus Art. 3 Abs. 1 GG abzuleitenden) Grundsatz der gleichen Lastenzuteilung (BVerfGE 84, 239 [268 f.].
  • BVerfG, 27.01.1976 - 1 BvR 2325/73

    Speyer-Kolleg

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2000 - 2 L 11/99
    Auch wenn im Hinblick auf besondere Komplikationen beim Zusammenschluss von fünf kirchlichen Körperschaften zur NEK eine großzügigere Übergangsfrist zugestanden werden mag, als es im Kommunalrecht (s.o.) der Fall ist, kann jedenfalls nach 17 Jahren eine steuerliche Ungleichbehandlung nicht mehr mit einer noch immer fortdauernden "Anpassungsphase" gerechtfertigt werden (vgl. BVerfGE 41, 251 [290]).
  • BVerwG, 11.11.1988 - 8 C 10.87

    Kirchensteuer - Glaubensverschiedene Ehe - Kirchgeld - Kinderbedingter …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2000 - 2 L 11/99
    In seinem Urteil vom 11.11.1998 (8 C 10.87, NJW 1989, 1747 [1748] [zu 4.]) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, der Gleichheitssatz gestatte "auch in gebietlicher Beziehung" Differenzierungen, sofern diese sachlich gerechtfertigt seien.
  • VGH Bayern, 01.09.1988 - 23 B 88.00870
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2000 - 2 L 11/99
    Die Rechtsprechung hat als angemessene Übergangsfrist in diesen Fällen eine Zeitdauer von zwei Jahren (…OVG Lüneburg, Urt. v. 03.10.1974, VII A 67/73 = OVGE 30, 449 [454]) bzw. fünf Jahren (VGH Kassel, Beschl. v. 30.05.1975, V N 3/73 = DVBl. 1975, 909; vgl. auch VGH München, Urt. v. 01.09.1988, 23 B 88.00870 = NVwZ-RR 1989, 264 [265]) angenommen.
  • VGH Hessen, 30.05.1975 - V N 3/73
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2000 - 2 L 11/99
    Die Rechtsprechung hat als angemessene Übergangsfrist in diesen Fällen eine Zeitdauer von zwei Jahren (…OVG Lüneburg, Urt. v. 03.10.1974, VII A 67/73 = OVGE 30, 449 [454]) bzw. fünf Jahren (VGH Kassel, Beschl. v. 30.05.1975, V N 3/73 = DVBl. 1975, 909;… vgl. auch VGH München, Urt. v. 01.09.1988, 23 B 88.00870 = NVwZ-RR 1989, 264 [265]) angenommen.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 03.10.1974 - VII A 67/73
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2000 - 2 L 11/99
    Die Rechtsprechung hat als angemessene Übergangsfrist in diesen Fällen eine Zeitdauer von zwei Jahren (OVG Lüneburg, Urt. v. 03.10.1974, VII A 67/73 = OVGE 30, 449 [454]) bzw. fünf Jahren (VGH Kassel, Beschl. v. 30.05.1975, V N 3/73 = DVBl. 1975, 909;… vgl. auch VGH München, Urt. v. 01.09.1988, 23 B 88.00870 = NVwZ-RR 1989, 264 [265]) angenommen.
  • VGH Hessen, 02.07.1979 - V N 19/76
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2000 - 2 L 11/99
    Die darauf gestützte Bestimmung des Steuersatzes in § 1 Abs. 1 S. 2 KiStB hat satzungsähnlichen Charakter; sie ist deshalb - anders als staatliche Gesetze - uneingeschränkter verwaltungsgerichtlicher Kontrolle unterworfen (vgl. VGH Kassel, Urt. v. 02.07.1979, V N 19/76 = DÖV 1980, 459;… Marré a.a.O., S. 1116 m.w.N. bei Fn. 37).
  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2000 - 2 L 11/99
    Im Steuerrecht wird diesem Gleichbehandlungsanspruch entsprochen, wenn gleichartige Tatbestände tatsächlich und rechtlich auch gleich steuerlich belastet und die Steuerpflichtigen je nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit gleichmäßig zur Finanzierung der allgemeinen Aufgaben herangezogen werden (BverfGE 93, 121 [134 f.]).
  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2000 - 2 L 11/99
    Eine danach nicht hinzunehmende Ungleichbehandlung liegt vor, wenn sich kein vernünftiger, aus der Natur der Sache oder sonst wie einleuchtender sachlich einleuchtender Grund ifir die angetroffene Ungleichbehandlung finden lässt (BVerfGE 55, 72 [88]; 81, 108 [118]).
  • BVerfG, 29.11.1989 - 1 BvR 1402/87

    Vergünstigte Einkommensteuer

  • BVerfG, 08.02.1977 - 1 BvR 329/71

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Nachbesteuerung bei Kirchenaustritt

  • BVerfG, 03.03.1965 - 1 BvR 208/59

    Beurkundungsbefugnis

  • BVerfG, 19.08.2002 - 2 BvR 443/01

    Grundrechtsbindung der Kirchen bei der Erhebung von Kirchensteuer

    gegen a) den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Januar 2001 - BVerwG 11 B 64.00 -, b) das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 21. Juni 2000 - 2 L 11/99 (1 A 20/96) - .
  • FG Köln, 09.07.2008 - 11 K 3041/07

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Vornahme eines Teilerlasses der …

    Die Erhebung von Kirchensteuern - insbesondere wenn Sie unter Zuhilfenahme der staatlichen Finanzverwaltung erfolgt - ist Ausübung von Hoheitsgewalt, in deren Rahmen die dazu nach Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 6 WRV ermächtigten Religionsgemeinschaften an die verfassungsmäßige Ordnung, insbesondere nach Art. 1 Abs. 3 GG an die Grundrechte, gebunden sind (BVerwG-Urteil vom 21.5.2003 9 C 12/02, BVerwGE 118, 201; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.06.2000 2 L 11/99, KirchE 38 (2000), 314;… Hofmann in Schmidt-Bleibtreu/Klein, GG, 11. Aufl., 2008, Art. 140 Rz. 31;… Ehlers in Sachs, GG, 4. Aufl., 2007, Art. 140 GG Art. 137 WRV Rz. 29).
  • BVerwG, 11.01.2001 - 11 B 64.00

    Kirchensteuer; Steuererhebung; Vomhundertsatz der Einkommen- (Lohn-) Steuer; …

    BVerwG 11 B 64.00 OVG 2 L 11/99.
  • VG Schleswig, 20.01.2003 - 1 A 166/02
    Diese Änderung erfolgte, nachdem das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht mit Urteil vom 21. Juni 2000 (NordÖR 2000 S. 358) festgestellt hatte, dass die unterschiedlichen Kirchensteuerhebesätze gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG verstießen.

    Eine den Grundsatz der gleichmäßigen steuerlichen Belastung und damit Art. 3 Abs. 1 GG verletzende Kirchensteuersystematik kommt etwa dann in Betracht, wenn ein erheblicher Teil der nach ihrem Einkommen oder Vermögen leistungsfähigen Kirchenmitglieder nicht zur Kirchensteuer herangezogen wird und für diese Ungleichbehandlung kein sachlich rechtfertigender Grund vorliegt (vgl. auch Schleswig-Holsteinisches OVG, NordÖR 2000, S. 358 f.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.10.2003 - 2 LA 44/03
    Damit wird gewährleistet, dass alle Mitglieder der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche nach einheitlichen Grundsätzen zur Kirchensteuer herangezogen werden (vgl. zu diesem Erfordernis Urt. d. Senats v. 21.06.2000 - 2 L 11/99 -, NordÖR 2000, 358, 359 sowie BVerfG, Beschl. v. 19.08.2002 - 2 BvR 443/01 -, NVwZ 2002, 1496, 1498).

    Soweit der Kläger seine Auffassung aus einem Widerspruch des Steuersystems zu anderen innerkirchlichen Normen herleiten möchte, ist darauf zu verweisen, dass nach der Rechtsprechung des Senats nur zu überprüfen ist, ob die Erhebung der Kirchensteuer im Einklang mit staatlichem Recht steht (Urt. v. 21.06.2000, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.11.2002 - 2 M 96/02

    Rechtmäßigkeit eines Steuerbescheids, der einen erhöhten Kirchensteuersatz …

    Seinen Antrag vom 30. April 2002 auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs hat der Antragsteller vorrangig auf das Argument gestützt, das Steuersystem der NEK führe in gleichheitswidriger Weise dazu, dass nur eine Minderheit von allen Gemeindegliedern Kirchensteuer zahle, und u.a. hilfsweise damit begründet, dass das OVG Schleswig durch Urteil vom 21. Juni 2000 (NordÖR 2000, 358 f) die für die Kirchensteuerbemessung maßgebliche Bestimmung in § 1 Abs. 1 Satz 2 KiStB inzidenter als rechtswidrig verworfen habe.

    Der Senat hat durch Urteil vom 21. Juni 2000 (NordÖR 2000, 358 ff) entschieden, dass die unterschiedliche Festsetzung der Steuersätze für Hamburg und Schleswig-Holstein wegen Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG rechtswidrig und damit als Rechtsgrundlage für eine Veranlagung nicht tragfähig ist.

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2001 - 2 O 89/01

    Kirchensteuer, faktische Aussetzung des Verfahrens, Beschwerdefähigkeit

    Das Verwaltungsgericht hat zunächst die Rechtskraft des Urteils des Senats vom 21. Juni 2000 - 2 L 11/99 -, NordÖR 2000, 358, dass die Verfassungswidrigkeit des Kirchensteuerbeschlusses festgestellt hat, auf dem die hier streitgegenständliche Festsetzung der Kirchensteuer beruht, abgewartet.

    Soweit der Kläger in diesem Zusammenhang vorträgt , er sei seit 1996 mit einer Kirchensteuer in Höhe von insgesamt rund 18.000,-- DM belastet worden, sei darauf hingewiesen, dass der Kläger vorläufigen Rechtsschutz in Anspruch nehmen kann, der ihm in Anbetracht der Entscheidung des Senats vom 21. Juni 2000 (a.a.O.) auch wohl zu gewähren wäre und im Übrigen der Anteil an der Kirchensteuer, der nach der Entscheidung des Senats dem Kläger letztendlich aus Gleichheitsgründen zu Unrecht abverlangt wird, geringfügig ist.

  • VG Schleswig, 07.04.2004 - 1 A 106/03
    Das Gericht folgt der Rechtsprechung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts, dass weder Ländergrenzen im staatlichen Bereich, die staatliche Genehmigung eines bestimmten Steuersatzes, das unterschiedliche Kirchensteueraufkommen in C-Stadt und , die Befürchtung von Kirchenaustritten und der bis zum Jahre 2000 nicht hergestellte Konsens mit der die unterschiedlichen Hebesätze in C-Stadt und sachlich nicht zu rechtfertigen vermögen (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG NordÖR 2000, S. 358 f.;… BVerfG NVwZ 2002, S. 1496 ff.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.02.2006 - 2 L 47/05
    Besondere Umstände können etwa darin liegen, dass sich der Asylbewerber in einer bedeutenden Exilorganisation profiliert hat, indem er etwa ein Amt wahrgenommen hat, das in besonderem Maße die Aufmerksamkeit togoischer Behörden auf sich ziehen könnte, die Aktivitäten in der Öffentlichkeit eine besondere Resonanz erfahren, etwa durch eine entsprechende Medienberichterstattung oder seine exilpolitische Tätigkeit sich als Fortsetzung einer langjährigen oppositionspolitischen Betätigung darstellt (vgl. Beschluss des Senats vom 10.03.2003-2 L 11/99-).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.11.2005 - 2 L 465/04
    Besondere Umstände können etwa darin liegen, dass sich der Asylbewerber in einer bedeutenden Exilorganisation profiliert hat, indem er etwa ein Amt wahrgenommen hat, das in besonderem Maße die Aufmerksamkeit togoischer Behörden auf sich ziehen könnte, die Aktivitäten in der Öffentlichkeit eine besondere Resonanz erfahren, etwa durch eine entsprechende Medienberichterstattung oder seine exilpolitische Tätigkeit sich als Fortsetzung einer langjährigen oppositionspolitischen Betätigung darstellt (vgl. Beschl. des Senats v. 10.03.2003 - 2 L 11/99 -).
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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 21.11.2000 - 2 L 11.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14940
OVG Berlin, 21.11.2000 - 2 L 11.99 (https://dejure.org/2000,14940)
OVG Berlin, Entscheidung vom 21.11.2000 - 2 L 11.99 (https://dejure.org/2000,14940)
OVG Berlin, Entscheidung vom 21. November 2000 - 2 L 11.99 (https://dejure.org/2000,14940)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Freistellung von der Verantwortlichkeit für Altlasten nach URaG

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Freistellung von der Verantwortung für durch den Betrieb von Anlagen oder deren Benutzung verursachten Schäden; Bemessung eines Streitwerts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2001, 277
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 284/95

    Reichweite einer Freistellung

    Auszug aus OVG Berlin, 21.11.2000 - 2 L 11.99
    Mit der Freistellung nach § 4 Abs. 3 UmwRG sollten dem Investor in den neuen Bundesländern auch bei älteren Gewerbegrundstücken das Altlastenrisiko abgenommen und auf diese Weise Investitionshemmnisse abgebaut werden (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1997, DtZ 1997, 253).
  • OVG Berlin, 24.04.1997 - 2 L 1.97
    Auszug aus OVG Berlin, 21.11.2000 - 2 L 11.99
    Maßgeblich ist nach § 13 Abs. 1 GKG der ~bisherige" Sach- und Streitstand; für weitere Ermittlungen ist nach Erledigung des Verfahrens in der Hauptsache und auch im Streitwertbeschwerdeverfahren kein Raum (vgl. Beschluss des Senats vom 24. April 1997, MDR 1997, 1168).
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