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Weitere Entscheidung unten: OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2009

Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2010 - 2 L 148/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,11294
OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2010 - 2 L 148/09 (https://dejure.org/2010,11294)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23.04.2010 - 2 L 148/09 (https://dejure.org/2010,11294)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 23. April 2010 - 2 L 148/09 (https://dejure.org/2010,11294)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Anfechtung einer Baugenehmigung wegen Nichteinhaltung erforderlicher Abstandsflächen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Katastermäßige Ausweisung eines Baugrundstücks als maßgebliches Kriterium für die Einhaltung der auch dem Schutz des Nachbarn dienenden Abstandsflächen; Beurteilung der Verletzung der Rechte eines Nachbarn durch eine angefochtene Baugenehmigung im Zeitpunkt der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Katastermäßige Ausweisung eines Baugrundstücks als maßgebliches Kriterium für die Einhaltung der auch dem Schutz des Nachbarn dienenden Abstandsflächen; Beurteilung der Verletzung der Rechte eines Nachbarn durch eine angefochtene Baugenehmigung im Zeitpunkt der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (17)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2010 - 2 L 148/09
    Art. 103 Abs. 1 GG fordert allein, dass das Gericht das Vorbringen zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen hat (BVerfG, Beschl. v. 19.05.1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133 [145]), und ist erst verletzt, wenn das Gericht gegen diesen Grundsatz erkennbar verstoßen hat.

    Das Bundesverfassungsgericht geht grundsätzlich davon aus, dass ein Gericht dem Verfassungsgebot entsprochen hat (BVerfGE 86, 133 [146]; 87, 363 [392]).

    Als Indiz für die Verletzung des Art. 103 Abs. 1 GG ist erst anzusehen, wenn das Gericht auf den wesentlichen Kern des Parteivortrags zu einer Frage von zentraler Bedeutung nicht eingegangen ist, sofern das Vorbringen vom Gericht nicht für unerheblich oder offensichtlich unsubstanziiert gehalten wird (BVerfGE 86, 133 [146]).

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2010 - 2 L 148/09
    Der Grundsatz rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) gebietet dem Gericht gleichfalls nicht, jedes Vorbringen der Beteiligten in den Gründen ausdrücklich zu bescheiden (BVerfG, Beschl. v. 17.11.1992 - 1 BvR 168, 1509/89, 638, 639/90 -, BVerfGE 87, 363 [392 f]).

    Das Bundesverfassungsgericht geht grundsätzlich davon aus, dass ein Gericht dem Verfassungsgebot entsprochen hat (BVerfGE 86, 133 [146]; 87, 363 [392]).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.1996 - A 2 S 397/96
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2010 - 2 L 148/09
    Der Senat stellt bei der von ihm nach § 162 Abs. 3 VwGO zu treffenden Billigkeitsentscheidung in ständiger Rechtsprechung in erster Linie auf die Stellung des Beigeladenen in dem zur Entscheidung anstehenden Interessenskonflikt ab (vgl. Beschl. v. 07.10.1996 - A 2 S 397/96 - auch BVerwG, Urt. v. 23.05.1962 - BVerwG V C 62.61 -, BVerwGE 14, 171).

    Er hält daher die Kosten des notwendig beigeladenen Bauherrn, unabhängig davon, ob er einen Antrag gestellt hat, in der Regel für erstattungsfähig, weil er ohne sein Zutun mit einem solchen Verfahren überzogen wird (vgl. Beschl. v. 07.10.1996, a. a. O.).

  • BVerwG, 23.04.1998 - 4 B 40.98

    Berufungszulassung; Bindungswirkung; Änderung der maßgeblichen Sach- und …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2010 - 2 L 148/09
    Da sich die Frage, ob eine angefochtene Baugenehmigung den Nachbarn in seinen Rechten verletzt, grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Genehmigungserteilung richtet und spätere Änderungen zu Lasten des Bauherrn außer Betracht zu bleiben, nachträgliche Änderungen zu seinen Gunsten dagegen zu berücksichtigten sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.04.1998 - 4 B 40.98 -, NVwZ 1998, 1179, m. w. Nachw.), ist für den Erfolg einer Anfechtungsklage des Nachbarn gegen eine Baugenehmigung unerheblich, ob der Nachbar (mit Erfolg) das Wiederaufgreifen eines bestandskräftig abgeschlossenen Grenzfeststellungsverfahrens nach § 51 VwVfG betreibt.

    Spätere Änderungen zu Lasten des Bauherrn haben außer Betracht zu bleiben, nachträgliche Änderungen zu seinen Gunsten sind dagegen zu berücksichtigten (vgl. BVerwG, Beschl. v. 23.04.1998 - 4 B 40.98 -, NVwZ 1998, 1179, m. w. Nachw.).

  • BVerwG, 03.11.2006 - 6 B 21.06

    Grundsätzliche Bedeutung der Frage der Nichtheranziehung zum Grundwehrdienst von …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2010 - 2 L 148/09
    Rn. 20 Unabhängig davon kann eine unterbliebene Aussetzung des Verfahrens regelmäßig schon deshalb keinen Verfahrensmangel darstellen, weil es § 94 VwGO dem Gericht nicht zur Pflicht macht, die Verhandlung auszusetzen, die Entscheidung vielmehr im richterlichen Ermessen liegt und dieses Ermessen sich nur in Ausnahmefällen zu einer Verpflichtung zur Aussetzung reduziert, wenn anders eine Sachentscheidung nicht möglich ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 03.11.2006 - 6 B 21.06 -, Buchholz 448.0 § 12 WPflG Nr. 208, m. w. Nachw.).
  • BVerwG, 13.09.2005 - 7 B 14.05

    Voraussetzungen des Erlöschens eines Anspruchs auf vermögensrechtliche …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2010 - 2 L 148/09
    Eine bloße Vorgreiflichkeit reicht hierfür nicht aus, da sie ohnehin die Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 94 VwGO darstellt und damit auch grundsätzlich den Weg zu einer Ermessensentscheidung eröffnet (BVerwG, Beschl. v. 13.09.2005 - 7 B 14.05 -, Juris).
  • BVerwG, 23.05.1962 - V C 62.61

    Anspruch auf Entschädigung nach dem Abgeltungsgesetz (AbgG) für den Untergang …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2010 - 2 L 148/09
    Der Senat stellt bei der von ihm nach § 162 Abs. 3 VwGO zu treffenden Billigkeitsentscheidung in ständiger Rechtsprechung in erster Linie auf die Stellung des Beigeladenen in dem zur Entscheidung anstehenden Interessenskonflikt ab (vgl. Beschl. v. 07.10.1996 - A 2 S 397/96 - auch BVerwG, Urt. v. 23.05.1962 - BVerwG V C 62.61 -, BVerwGE 14, 171).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.02.2002 - 2 L 242/00
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2010 - 2 L 148/09
    Rn. 22 Der Senat hat wiederholt entschieden (vgl. z. B. Beschl. v. 04.02.2002 - 2 L 242/00 -, Juris), schon einfaches Verfahrensrecht (§§ 108 Abs. 1 Satz 2; 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO) verlange nicht, dass sich die Entscheidungsgründe mit jeder Einzelheit des Vorbringens befassten; es genüge die Angabe der Gründe, die für die richterliche Überzeugung leitend gewesen sind.
  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2010 - 2 L 148/09
    Diese Grenzen sind auch für die Frage von Bedeutung, ob das Bauvorhaben das bauplanungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme verletzt; denn das Rücksichtnahmegebot wird zumindest aus tatsächlichen Gründen nicht verletzt sein, wenn die (bauordnungsrechtlichen) Abstandvorschriften eingehalten sind (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.01.1999 - 4 B 128.98 - NVwZ 1999, 169).
  • BVerwG, 30.06.2006 - 5 B 99.05

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision; Anforderungen an das …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2010 - 2 L 148/09
    Die Darlegung der rechtsgrundsätzlichen Bedeutung erfordert, dass der Rechtsmittelführer konkret auf die Rechtsfrage, ihre Klärungsbedürftigkeit und Klärungsfähigkeit sowie ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung eingeht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.06.2006 - 5 B 99.05 -, Juris, m. w. Nachw.).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 7 C 3.08

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung zur Handelsstatistik; Deutung eines zweiten …

  • BVerwG, 10.10.1961 - VI C 123.59
  • BVerwG, 22.12.1994 - 4 B 114.94

    Landesgesetzgeber - Eingriffsbefugnisse - Selbstverwaltung - Örtliche …

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 5 S 1798/95

    Wegen eines in der Baugenehmigung aufgeführten - zivilrechtlich zu beurteilenden …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2009 - 1 B 264/09

    Frage des Darstellens der Anordnung einer amtsärztlichen Untersuchung eines …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2006 - 2 M 83/06

    Nachbarklage gegen nachträglichen Balkonanbau

  • OVG Thüringen, 15.05.1996 - 1 EO 423/95

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Abstandsfläche; …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2012 - 2 L 2/11

    Immissionsrechtlicher Vorbescheid zur Errichtung einer Windenergieanlage - hier: …

    Rn. 33 Dieser Zulassungsgrund verlangt, dass eine konkrete, aber generalisierbare, aus Anlass dieses Verfahrens zu beantwortende, in ihrer Bedeutung über den Einzelfall hinausreichende Rechts- oder ggf. Tatsachenfrage aufgeworfen wird, die um der Einheitlichkeit der Rechtsprechung willen der Klärung bedarf und noch nicht (hinreichend) geklärt worden ist (vgl. Beschl. d. Senats v. 23.04.2010 - 2 L 148/09 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.06.2021 - 2 L 128/19

    Wiederaufnahme des Verfahrens

    Eine bloße Vorgreiflichkeit reicht hierfür nicht aus, da sie ohnehin die Voraussetzung für die Anwendbarkeit des § 94 VwGO darstellt und damit auch grundsätzlich den Weg zu einer Ermessensentscheidung eröffnet (vgl. Beschluss des Senats vom 23. April 2010 - 2 L 148/09 - juris Rn. 20 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2016 - 2 L 33/14

    Unterlassung von Kirchenglockengeläut

    Die Frage muss für eine Vielzahl, jedenfalls Mehrzahl von Verfahren bedeutsam sein; jedoch reicht allein der Umstand nicht aus, dass der Ausgang des Rechtsstreits auch für andere Personen von Interesse sein könnte oder sich vergleichbare Fragen in einer unbestimmten Vielzahl ähnlicher Verfahren stellen (vgl. Beschl. d. Senats v. 23.04.2010 - 2 L 148/09 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.12.2010 - 2 L 246/09

    Abweichung von bauordnungsrechtlichen Anforderungen bzgl. Barrierefreiheit bei …

    Die Rechtsfrage muss für eine Vielzahl, jedenfalls Mehrzahl von Verfahren bedeutsam sein; jedoch reicht allein der Umstand nicht aus, dass der Ausgang des Rechtsstreits auch für andere Personen von Interesse sein könnte oder sich vergleichbare Fragen in einer unbestimmten Vielzahl ähnlicher Verfahren stellen (vgl. Beschl. d. Senats v. 23.04.2010 - 2 L 148/09 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2014 - 2 L 76/13

    Auslegung einer Baulast

    Die Frage muss für eine Vielzahl, jedenfalls Mehrzahl von Verfahren bedeutsam sein; jedoch reicht allein der Umstand nicht aus, dass der Ausgang des Rechtsstreits auch für andere Personen von Interesse sein könnte oder sich vergleichbare Fragen in einer unbestimmten Vielzahl ähnlicher Verfahren stellen (vgl. Beschl. d. Senats v. 23.04.2010 - 2 L 148/09 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2015 - 2 L 119/13

    Erteilung und Widerruf einer wasserrechtlichen Erlaubnis - Einleiter

    Die Frage muss für eine Vielzahl, jedenfalls Mehrzahl von Verfahren bedeutsam sein; jedoch reicht allein der Umstand nicht aus, dass der Ausgang des Rechtsstreits auch für andere Personen von Interesse sein könnte oder sich vergleichbare Fragen in einer unbestimmten Vielzahl ähnlicher Verfahren stellen (vgl. Beschl. d. Senats v. 23.04.2010 - 2 L 148/09 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.10.2014 - 2 L 152/13

    Einreise eines von der Visumspflicht befreiten Staatsangehörigen bei erstrebtem …

    Die Frage muss für eine Vielzahl, jedenfalls Mehrzahl von Verfahren bedeutsam sein; jedoch reicht allein der Umstand nicht aus, dass der Ausgang des Rechtsstreits auch für andere Personen von Interesse sein könnte oder sich vergleichbare Fragen in einer unbestimmten Vielzahl ähnlicher Verfahren stellen (vgl. Beschl. d. Senats v. 23.04.2010 - 2 L 148/09 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.08.2014 - 2 L 54/13

    Wirkung der Aufnahme einer Straße in ein Bestandsverzeichnis in Sachsen-Anhalt

    Die Frage muss für eine Vielzahl, jedenfalls Mehrzahl von Verfahren bedeutsam sein; jedoch reicht allein der Umstand nicht aus, dass der Ausgang des Rechtsstreits auch für andere Personen von Interesse sein könnte oder sich vergleichbare Fragen in einer unbestimmten Vielzahl ähnlicher Verfahren stellen (vgl. Beschl. d. Senats v. 23.04.2010 - 2 L 148/09 -, juris, RdNr. 12).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.08.2011 - 2 L 112/10

    Sanierungsrechtliche Genehmigung zum Abriss eines Gebäudes

    Rn. 28 Dieser Zulassungsgrund verlangt, dass eine konkrete, aber generalisierbare, aus Anlass dieses Verfahrens zu beantwortende, in ihrer Bedeutung über den Einzelfall hinausreichende Rechts- oder ggf. Tatsachenfrage aufgeworfen wird, die um der Einheitlichkeit der Rechtsprechung willen der Klärung bedarf und noch nicht (hinreichend) geklärt worden ist (vgl. Beschl. d. Senats v. 23.04.2010 - 2 L 148/09 -, Juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.11.2016 - 2 L 23/15

    Kein Rechtsschutzbedürfnis für Berufungsverfahren bei Weiterverfolgung eines in …

    Dies muss für eine Vielzahl, jedenfalls Mehrzahl von Verfahren bedeutsam sein; jedoch reicht allein der Umstand nicht aus, das der Ausgang des Rechtsstreits auch für andere Personen von Interesse sein könnte oder sich vergleichbare Fragen in einer unbestimmten Vielzahl ähnlicher Verfahren stellen (vgl. Beschl. d. Sen. v. 23.04.2010 - 2 L 148/09 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2012 - 2 L 149/11

    Umbau von Fabrik- in Wohngebäude; Anfechtung einer Baugenehmigung und von …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2013 - 2 A 1674/10

    Inanspruchnahme einer erbbauberechtigten Gesellschaft bürgerlichen Rechts als …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.06.2014 - 2 L 32/13

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Integration und Möglichkeit der …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.07.2011 - 2 L 54/10

    Gebührenbefreiung bei von Gemeinden beantragten Amtshandlungen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 L 62/12

    Unrichtige Sachbehandlung bei Vermessungskosten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.06.2013 - 2 L 113/11

    Abschaltzeiten für Windenergieanlagen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 02.12.2015 - 2 L 4/15

    Verlust der Zugehörigkeit zu einem Denkmalbereich

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.11.2016 - 2 L 41/15

    Anfechtung der Genehmigung eines Regionalen Entwicklungsplans

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.02.2019 - 2 L 110/16

    Rechtsstreit um das Vorliegen eines Kulturdenkmals i.S.d. § 2 DenkmSchG LSA bei …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.07.2014 - 2 L 38/13

    Baugenehmigungsgebühr für die Errichtung eines Venlo-Gewächshauses; …

  • VGH Bayern, 16.08.2010 - 2 ZB 10.134

    Abstandsfläche; Überbau; Bauvorlagen; maßgebliche Pläne; …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.02.2019 - 2 L 109/16

    Rechtsstreit um das Vorliegen eines Kulturdenkmals i.S.d. § 2 DenkmSchG LSA bei …

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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2009 - 2 L 148/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,31803
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2009 - 2 L 148/09 (https://dejure.org/2009,31803)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 03.12.2009 - 2 L 148/09 (https://dejure.org/2009,31803)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 03. Dezember 2009 - 2 L 148/09 (https://dejure.org/2009,31803)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.06.2008 - 6 B 1.08

    Rundfunkgebühr; Befreiung; Einkommen; Vermögen; Härtefall; Hilfe zum …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2009 - 2 L 148/09
    Die Zulassungsbegründung lässt jedoch Ausführungen dazu vermissen, weshalb die vom Verwaltungsgericht vertretene Rechtsauffassung unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. Juni 2008 (Az. 6 B 1/08 -, zit. nach juris) ernstlichen Zweifeln begegnen soll.

    Schließlich wäre auch die - von der Klägerin nicht formulierte - Frage ob einkommensschwache Personen, die keine der in § 6 Abs. 1 RGebStV aufgeführten Sozialleistungen beziehen, unter die Härtefallregelung des § 6 Abs. 3 RGebStV fallen können, hinreichend durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.06.2008 - 6 B 1/08 -, zit. nach juris Rn. 5).

  • BVerwG, 19.07.1985 - 4 C 62.82

    Rechtliches Gehör - Verwaltungsstreitverfahren - Überraschungsurteil - …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2009 - 2 L 148/09
    Von einer Überraschungsentscheidung kann nur dann ausgegangen werden, wenn das Gericht seine Entscheidung auf eine Vorschrift stützt, die vorher nicht erwähnt wurde (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.07.1985 - 4 C 62/82 -, zit. nach juris Rn. 11).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.03.2000 - A 6 S 48/00

    Zulassung der Berufung wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs abgelehnt, wenn …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2009 - 2 L 148/09
    Verzichtet der Kläger auf diesen ihm nach der Prozessordnung zur Verfügung stehenden Rechtsbehelf, ist er im Zulassungsverfahren mit seiner Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs ausgeschlossen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 15.03.2000 - A 6 S 48/00 -, zit. nach juris Rn. 5;… VGH Kassel, Beschl. v. 04.08.2000 - 12 UZ 2595/00 -, zit. nach juris Rn. 3;… Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 84 Rn. 34;… § 124 Rn. 13).
  • VGH Hessen, 04.08.2000 - 12 UZ 2595/00

    Gerichtsbescheid: Vorrang des Antrages auf mündliche Verhandlung vor einer …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2009 - 2 L 148/09
    Verzichtet der Kläger auf diesen ihm nach der Prozessordnung zur Verfügung stehenden Rechtsbehelf, ist er im Zulassungsverfahren mit seiner Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs ausgeschlossen (…vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 15.03.2000 - A 6 S 48/00 -, zit. nach juris Rn. 5; VGH Kassel, Beschl. v. 04.08.2000 - 12 UZ 2595/00 -, zit. nach juris Rn. 3;… Kopp/Schenke, VwGO, 16. Aufl. 2009, § 84 Rn. 34;… § 124 Rn. 13).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.07.2009 - 2 L 111/09

    Pflicht zum Rückgriff auf Sachverständige seitens des Tatsachengerichts im …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2009 - 2 L 148/09
    Mit Blick auf den Vertretungszwang ist sichergestellt, dass Zulassungsantragsteller rechtskundig vertreten sind (vgl. Beschl. des Senats v. 31.07.2009 - 2 L 111/09 -, m.w.N.).
  • BVerwG, 02.10.1989 - 5 B 95.89

    Annahme der Streitbeilegung durch Vergleich durch das Flurbereinigungsgericht als …

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 03.12.2009 - 2 L 148/09
    Die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache kann mit bloßen Angriffen gegen die Rechtsauffassung der Vorinstanz nicht dargelegt werden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.02.1990 - 5 B 95/89 -, zit. nach juris; Beschl. des Senats v. 10.10.2005 - 2 L 303/04 -).
  • BSG, 12.07.2012 - B 14 AS 31/12 B

    Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - …

    Der Antrag auf mündliche Verhandlung geht auch hier den Rechtsmitteln (auch der Berufung) vor, weil er den weitergehenden Rechtsbehelf darstellt (zuletzt Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 3.12.2009 - 2 L 148/09, juris RdNr 6 mwN;… Kopp/Schenke, VwGO, 18. Aufl 2012, § 84 RdNr 34;… Kothe in Redeker/von Oertzen, VwGO, 15. Aufl 2010, § 84 RdNr 14a).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2013 - 8 A 1668/13

    Anordnung der Führung eines Fahrtenbuchs bei "Unmöglichkeit" der Feststellung …

    Rn. 35 Vgl. Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 124 Rn. 196 mit Hinweis auf Hess. VGH, Beschluss vom 4. August 2000 - 12 UZ 2595/00 -, NVwZ-RR 2001, 207 = juris Rn. 3, und OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 2 L 148/09 -, juris Rn. 6.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.08.2014 - 18 A 1668/12

    Voraussetzungen für den Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis sowie …

    Rn. 7 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Juli 2003 - 7 B 62.03 -, juris; OVG NRW, Beschlüsse vom 8. Januar 2014 - 2 A 2606/13 -, vom 29. April 2013 - 4 A 764/12 -, juris, vom 12. Februar 2013 - 11 A 2742/12.A -, und vom 4. August 2004 - 21 A 3109/03.A - Nds. OVG, Beschluss vom 18. September 2012 - 5 LA 226/12 -, juris; OVG MV, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 2 L 148/09 -, juris; Bay. VGH, Beschluss vom 30. Januar 2003 - 19 ZB 02.2566 -, juris; Hess. VGH, Beschluss vom 4. August 2000 - 12 UZ 2595/00 - juris, VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 15. März 2000 - A 6 S 48/00 -, juris; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 17. September 1998 - 10 A 12563/97 -, juris.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.04.2010 - 2 L 79/09

    Verkürzung der Arbeitszeit in Anknüpfung an den Bezug von Kindergeld

    Mit Blick auf den Vertretungszwang ist sichergestellt, dass Zulassungsantragsteller rechtskundig vertreten sind (vgl. Beschl. des Senats v. 03.12.2009 - 2 L 148/09 -, m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.02.2012 - 2 L 95/11

    Zum Fehlen eines Verkündungsvermerks i.S. des § 117 Abs 6 S 1 VwGO - Zur …

    Darüber hinaus muss der i.S. des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO darzulegende Verfahrensmangel auch erheblich sein, d.h. die angefochtene Entscheidung muss auf diesem Verfahrensmangel beruhen können (vgl. Beschl. des Senats v. 3. Dezember 2009 - 2 L 148/09 -, zit. nach juris Rn. 6 f.;… Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl 2010, § 124 Rn. 187).
  • VGH Bayern, 11.10.2010 - 11 ZB 10.30

    Vorladung zum Verkehrsunterricht; fehlerfreie Ermessensausübung

    Hier ist es der Klägerin ohne weiteres möglich und auch zumutbar, sich durch einen Antrag auf mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht (§ 84 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. Thüringer OVG vom 18.9.1996 EzAR 633 Nr. 28; VGH Baden-Württemberg vom 15.3.2000 Az. A 6 S 48/00 in Juris; Hessischer VGH vom 4.8.2000 NVwZ-RR 2001, 207; BayVGH vom 28.3.2006 BayVBl 2007, 30; OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 3.12.2009 Az. 2 L 148/09 in Juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.05.2010 - 2 L 329/06

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei behauptetem Schadensersatzanspruch

    Mit Blick auf den Vertretungszwang ist sichergestellt, dass Zulassungsantragsteller rechtskundig vertreten sind (vgl. Beschl. des Senats v. 03.12.2009 - 2 L 148/09 -, m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.07.2010 - 2 L 54/10

    Keine Anwendung des § 25 Abs 4 S 1 AufenthG 2004 bei Daueraufenthalt

    Mit Blick auf den Vertretungszwang ist sichergestellt, dass Zulassungsantragsteller rechtskundig vertreten sind (vgl. Beschl. des Senats v. 03.12.2009 - 2 L 148/09 -, m.w.N.).
  • VGH Bayern, 14.11.2011 - 11 ZB 11.953

    Polizeiliche Kontrolle wegen offensichtlicher Überladung; Kosten der Wägung; …

    Hier ist es der Klägerin ohne weiteres möglich und auch zumutbar, sich durch einen Antrag auf mündliche Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht (§ 84 Abs. 2 Nr. 2 VwGO) rechtliches Gehör zu verschaffen (vgl. Thüringer OVG vom 18.9.1996 EzAR 633 Nr. 28; VGH Baden-Württemberg vom 15.3.2000 Az. A 6 S 48/00 in ; Hessischer VGH vom 4.8.2000 NVwZ-RR 2001, 207; BayVGH vom 28.3.2006 BayVBl 2007, 30; OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 3.12.2009 Az. 2 L 148/09 in ).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 02.08.2010 - 2 L 50/10

    Ausländerrecht: Regelausweisung, atypischer Fall

    Mit Blick auf den Vertretungszwang ist sichergestellt, dass Zulassungsantragsteller rechtskundig vertreten sind (vgl. Beschl. des Senats v. 03.12.2009 - 2 L 148/09 -, m.w.N.).
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