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Rechtsprechung
   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.02.2004 - 2 L 261/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,22991
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.02.2004 - 2 L 261/03 (https://dejure.org/2004,22991)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17.02.2004 - 2 L 261/03 (https://dejure.org/2004,22991)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 17. Februar 2004 - 2 L 261/03 (https://dejure.org/2004,22991)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AsylVfG § 51; AsylVfG § 53 Abs. 1; AsylVfG § 53 Abs. 2; AsylVfG § 55; AsylVfG § 60 Abs. 2; AsylVfG § 67 Abs. 1; AsylVfG § 78
    D (A), Asylbewerber, Abgelehnte Asylbewerber, Gemeinschaftsunterkünfte, Unterbringung, dezentrale Unterbringung, Aufenthaltsgestattung, Auflagen, Wohnverpflichtung, Streitigkeit nach dem Asylverfahrensgesetz, Berufungszulassungsantrag, Ernstliche Zweifel, Grundsätzliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verteilung von Ausländern; Verpflichtung des Asylbewerbers zum Wohnen in einer Gemeinschaftsunterkunft ; Zulassungsgrund der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; Rechtsstreitigkeit nach dem Asylverfahrensgesetz; Anforderungen an die grundsätzliche ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 30.10.2014 - 2 M 106/14

    Duldung wegen eines länderübergreifenden Wohnsitzwechsels

    Eine Umverteilung nach § 51 AsylVfG mag zwar dann nicht mehr in Betracht kommen, wenn dem Ausländer aus asylverfahrensunabhängigen Gründen eine Duldung erteilt worden ist (…vgl. OVG RP, Urt. v. 15.02.2012, a.a.O.; RdNr. 24 ff., m.w.N.; OVG MV, Beschl. v. 17.02.2004 - 2 L 261/03 -, juris, RdNr. 6;… Jobs, a.a.O., m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.06.2011 - 2 O 28/11

    Unterbringung außerhalb einer Gemeinschaftsunterkunft nach Abschluss des …

    Dass im Rahmen eines Anfechtungsbegehrens andere Maßstäbe gelten mögen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 31. März 1992 - 9 C 155/90 -, zit. nach juris Rn. 13; Beschl. des Senats vom 17. Februar 2004 - 2 L 261/03 -, zit. nach juris, Rn. 3) ist hier nicht maßgeblich.
  • VG Freiburg, 20.06.2012 - 4 K 1983/11

    Zum Anspruch eines Ausländers auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins

    Insbesondere ist sie auch nach Auffassung der Beklagten nicht mehr verpflichtet in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber zu wohnen (vgl. hierzu u. a. OVG Mecklenb.-Vorp., Beschluss vom 17.02.2004 - 2 L 261/03 -, juris, m.w.N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2008 - 1 O 108/08

    Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren

    Auf der Grundlage der Rechtsprechung des 2. Senates des Oberverwaltungsgerichts Greifswald (17.02.2004 - 2 L 261/03 -, juris) wäre damit eine Einordnung des Verfahrens als asylverfahrensrechtliche Streitigkeit mit der Folge des Ausschlusses des Widerspruchsverfahrens vertretbar gewesen.
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2007 - 7 ME 149/06

    D (A), Duldung, Schutz von Ehe und Familie, Vater, Kinder, deutsche Kinder, …

    Kommt eine Herstellung der Lebensgemeinschaft nur außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Ausländerbehörde des zugewiesenen Aufenthaltsbereichs in Betracht, ist nach herrschender Meinung von der zuständigen Ausländerbehörde des Zielortes eine sog. "Zweitduldung" zu erteilen (…OVG Münster, aaO;… OVG Magdeburg, aaO;… OVG Hamburg, aaO u. Beschl. v. 26.11.2003 - 1 Bs 566/03; OVG Lüneburg, 11. Senat, Beschl. v. 12.5.2000 - 11 M 1263/00 - sowie 8. Senat, Beschl. v. 17.10.2002 - 8 ME 142/02 - alle juris; a.A. = Umverteilung nach § 51 Abs. 2 AsylVfG: VG Frankfurt (Oder), Beschl. v. 4.3.2004 - 5 L 106/04.A -, VG Augsburg, Urteil v. 15.1.2004 - Au 8 K 03.30173; dagegen wiederum: OVG Weimar, Beschl. v. 2.7.2003 - 3 EO 166/03 - OVG Greifswald, Beschl. v. 17.2.2004 - 2 L 261/03 - OVG Frankfurt (Oder), Urteil v. 12.8.1999- 4 A 231/98.A sowie VG Gera, Beschl. v. 25.4.2005 - 4 E 20040/05.GE - alle juris, die § 51 Abs. 2 AsylVfG für unanwendbar halten, wenn nach Abschluss des Asylverfahrens ein Aufenthaltsrecht aus asylverfahrensunabhängigen Gründen begehrt wird).
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