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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 16.05.2025 - 2 LB 1/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,18675
OVG Schleswig-Holstein, 16.05.2025 - 2 LB 1/25 (https://dejure.org/2025,18675)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16.05.2025 - 2 LB 1/25 (https://dejure.org/2025,18675)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 16. Mai 2025 - 2 LB 1/25 (https://dejure.org/2025,18675)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 4 Abs 1 S 2 Nr 2 AsylVfG 1992, Art 3 MRK
    Asyl Eritrea -Ableistung des Nationaldienstes

  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ; EMRK Art. 3
    Asyl Eritrea; subsidiärer Schutzanspruch; Ableistung des Nationaldienstes; Erlangung des DiasporaStatus

  • rechtsportal.de

    AsylG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 ; EMRK Art. 3
    Asyl Eritrea; subsidiärer Schutzanspruch; Ableistung des Nationaldienstes; Erlangung des DiasporaStatus

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (32)

  • OVG Sachsen, 19.07.2023 - 6 A 178/21

    Eritrea ; subsidiärer Schutz; Nationaldienst

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.05.2025 - 2 LB 1/25
    Menschenrechtsverletzungen (ebenso OVG Lüneburg…, Urteil vom 18. Juli 2023 4 LB 8/23 , juris Rn. 82 ff.; OVG Bautzen, Urteil vom 19. Juli 2023 6 A 178/21.A , juris Rn. 36 ff.; OVG Koblenz…, Urteil vom 7. Dezember 2023 13 A 10789/23.OVG , juris Rn. 51 ff.).

    Die Erlangung des von der Nationaldienstpflicht befreienden Diaspora-Status für dauerhaft rückkehrende eritreische Staatsangehörige setzt ein gesichertes Aufenthaltsrecht im Ausland sowie dessen Nachweis gegenüber den eritreischen Behörden voraus (Anschluss an OVG Bautzen, Urteil vom 19. Juli 2023 6 A 178/21.A , juris Ls 2, Rn. 51; OVG Koblenz…, Urteil vom 7. Dezember 2023 13 A 10789/23.OVG -, juris Ls 4, Rn. 72).

    Geht man - gestützt auf die Angaben von United Kingdom Home Office vom 8. September 2021 (Eritrea: National service an illegal exit, S. 25) - hingegen von insgesamt 700.000 Dienstleistenden aus, entspräche dies einem Bevölkerungsanteil von 20 Prozent, davon 200.000 im militärischen Teil des Nationaldienstes (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 19. Juli 2023 - 6 A 178/21.A -, juris Rn. 34; siehe zu der "Sprachregelung der eritreischen Regierung gegenüber ausländischen Delegationen" in Bezug auf die Verteilung der Angehörigen des Nationaldiensts bzw. zu hinterfragenden offiziellen Angaben auch SEM, 22.06.2016, Focus Eritrea. Update Nationaldienst und illegale Ausreise, S. 11).

    Rn. 76 Aktuellen Quellen ist zu entnehmen, dass Zwangsrekrutierungsmaßnahmen und damit verbunden die Durchführung von Razzien (sog. giffas) als Folge der Beteiligung Eritreas am Krieg in der Tigray-Region seit Mitte 2022 intensiviert worden sind und auch 2023 fortgesetzt wurden - trotz der Unterzeichnung des Waffenstillstandsabkommens in der Tigray-Region im November 2022 (vgl. SFH, 15.06.2023, Eritrea: Intensivierung der Zwangsrekrutierung in den Nationaldienst, S. 4 ff.;… BFA, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation, Eritrea, Gesamtaktualisierung 02.01.2024, S. 19;… UN, Human Rights Council, Situation of human rights in Eritrea. Report of the Special Rapporteur on the situation of human rights in Eritrea, Mohamed Abdelsalam Babiker, 07.05.2024, S. 7; vgl. ebenfalls BAMF-Briefing Notes, 03.03.2025, "Regierung ruft landesweite Mobilisierung aus"; sowie OVG Bautzen, Urteil vom 19. Juli 2023 - 6 A 178/21.A -, juris Rn. 52, das aufgrund der aktuellen Erkenntnismittellage von einer Änderung der Einberufungspraxis angesichts umfangreicher Operationen der eritreischen Behörden im ganzen Land ausgeht).

    Rn. 78 Die Bedingungen im militärischen Teil des Nationaldienstes sind nach der Erkenntnismittellage durch harte Arbeitseinsätze und Trainingsbedingungen gekennzeichnet, mit 72-Stunden-Wochen und übertrieben anspruchsvollen Übungen, in deren Folge es zu Selbstmorden und Todesfällen infolge von Erschöpfung gekommen ist (vgl. EASO, 01.09.2019, Nationaldienst, Ausreise und Rückkehr, S. 40 f.; HRW, 08.08.2019, "They Are Making Us into Slaves, Not Educating Us", S. 36 ff. sowie OVG Bautzen, Urteil vom 19. Juli 2023 - 6 A 178/21.A -, juris Rn. 36).

    Kritisiert wird insoweit vor allem die mangelnde Möglichkeit, einen der jeweiligen Ausbildung, Fähigkeiten oder Interessen entsprechenden Arbeitsplatz selbst wählen zu können, zu geringe Löhne (vor allem in der Hauptstadt Asmara), das Verbot von Auslandsreisen sowie Tätigkeiten an abgelegenen Orten (vgl. DIS, 03.02.2020, Eritrea - National service, exit and entry, S. 21 ff.; EASO, 01.09.2019, Eritrea, Nationaldienst, Ausreise und Rückkehr, S. 39 f.; sowie OVG Bautzen, Urteil vom 19. Juli 2023 - 6 A 178/21.A-, juris Rn. 35).

    Dies wird von der jüngeren oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung aufgrund der Erkenntnismittellage - soweit ersichtlich - übereinstimmend angenommen (vgl. OVG Hamburg…, Urteil vom 27. Oktober 2021 - 4 Bf 106/20 -, juris Rn. 54; OVG Lüneburg…, Urteil vom 18. Juli 2023 - 4 LB 8/23 -, juris Ls 2 und Rn. 83; OVG Bautzen, Urteil vom 19. Juli 2023 - 6 A 178/21.A -, juris Rn. 43 ff.; OVG Koblenz…, Urteil vom 7. Dezember 2023 - 13 A 10789/23.OVG -, juris Rn. 55 und wohl auch OVG Greifswald…, Urteil vom 17. August 2023 - 4 LB 145/20 OVG -, juris Rn. 73).

    Zu den angewandten Strafpraktiken zählten nach dem Untersuchungsbericht des UN-Menschenrechtsrats unter anderem extensives Schlagen und grausamste Formen stundenlanger Fesselungen unter brennender Sonne, die zu schwerstem Leiden und in mehreren Fällen zu bleibenden körperlichen Schäden (Lähmung, Gehbehinderung, Gedächtnisverlust, Gehörsschädigung, Amputationen infolge Gangränen) oder gar zum Tod geführt hätten, sowie extrem erniedrigende Maßnahmen (vgl. UNHRC, Report of the detailed findings of the commission of inquiry on human rights in Eritrea, 05.06.2015, Nr. 1017 - 1047, 1077 - 1085; vgl. zum Ganzen auch OVG Bautzen, Urteil vom 19. Juli 2023 - 6 A 178/21.A -, juris Rn. 37 ff. m. w. N.).

    Rn. 82 Es bestehen aufgrund der Auskunftslage keine Anhaltspunkte dafür, dass die zahlreichen Berichte über das verbreitete Vorkommen von Folter, Inhaftierung und Misshandlung im militärischen Teil des Nationaldienstes überholt sein könnten (so auch OVG Lüneburg…, Urteil vom 18. Juli 2023 - 4 LB 8/23 -, juris Rn. 55; OVG Bautzen, Urteil vom 19. Juli 2023 - 6 A 178/21.A -, juris Rn. 41 ff.).

    Vielmehr besitzen die für eine regelmäßige und routinemäßige unmenschliche und erniedrigende Behandlung bzw. Bestrafungs- und Folterpraxis im militärischen Teil des Nationaldiensts sprechenden Berichte nach Auffassung des Senats ein größeres, gegenüber anderslautenden Berichten überwiegendes Gewicht (so bereits OVG Lüneburg…, Urteil vom 18. Juli 2023 - 4 LB 8/23 -, juris Rn. 97 ff.; OVG Bautzen, Urteil vom 19. Juli 2023 - 6 A 178/21.A -, juris Rn. 44; OVG Koblenz…, Urteil vom 7. Dezember 2023 - 13 A 10789/23.OVG -, juris Rn. 53).

    Rn. 89 Dies gilt sowohl bei einer zwangsweisen Rückführung des Klägers zu 1. als auch bei einer freiwilligen Rückkehr, so dass offen bleiben kann, ob bei der Rückkehrprognose auf eine (zumutbare) freiwillige Rückkehr nach Eritrea (vgl. dies grundsätzlich bejahend OVG Koblenz…, Urteil vom 7. Dezember 2023 - 13 A 10789/23.OVG -, juris Ls 1, Rn. 57 ff.) oder - mangels Zumutbarkeit - auf eine zwangsweise Rückführung abzustellen ist (vgl. dies ablehnend OVG Lüneburg…, Urteil vom 18. Juli 2023 - 4 LB 8/23 -, juris Rn. 38, 60 ff.; dies ebenfalls offenlassend: OVG Bautzen, Urteil vom 19. Juli 2023 - 6 A 178/21.A -, juris Rn. 46 ff.).

    Andererseits scheint die Regierung den Exodus, soweit er sich trotz der drastischen Gegenmaßnahmen nicht verhindern lässt, unter anderem zu nutzen, um durch die Erhebung der Aufbausteuer und regelmäßige Devisentransfers von im Ausland lebenden Eritreern, die - je nach Quelle - etwa 20 bis 50 Prozent der eritreischen Staatsbürger bilden, Deviseneinnahmen zu erzielen; hieraus generiert Eritrea mehr als 40 Prozent des Staatshaushalts (vgl. AA, 16.10.2024, Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage, S. 19 f.; BFA, 02.01.2024, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation, Eritrea, Gesamtaktualisierung, S. 46 f. sowie OVG Bautzen, Urteil vom 19. Juli 2023 - 6 A 178/21.A -, juris Rn. 47; OVG Koblenz…, Urteil vom 7. Dezember 2023 - 13 A 10789/23.OVG -, juris Rn. 68).

    Dies beruht darauf, dass Antragsteller den Diaspora-Status nur dann erlangen können, wenn sie eine gültige Aufenthaltsbewilligung im Ausland oder eine (weitere) ausländische Staatsangehörigkeit besitzen (so auch OVG Bautzen, Urteil vom 19. Juli 2023 - 6 A 178/21.A -, juris Ls 2, Rn. 51; OVG Koblenz…, Urteil vom 7. Dezember 2023 - 13 A 10789/23.OVG -, juris LS 1, Rn. 69 ff.).

    Rn. 104 Diejenigen Erkenntnisquellen, die als ausdrückliche Voraussetzung für die Erteilung des Diaspora-Status ein gesichertes Aufenthaltsrecht im Ausland sowie dessen Nachweis durch Vorlage eines geeigneten Dokuments gegenüber der eritreischen Einreisebehörde annehmen, sind daher gegenüber anderen Erkenntnisquellen - die sich zumeist zu den konkreten Voraussetzungen des Status bzw. den mit der Antragstellung verbundenen Abläufen gar nicht verhalten - überzeugend (so auch OVG Bautzen, Urteil vom 19. Juli 2023 - 6 A 178/21.A -, juris Rn. 51; OVG Koblenz…, Urteil vom 7. Dezember 2023 - 13 A 10789/23.OVG -, juris Rn. 72).

    Rn. 105 Anderslautende Berichte bzw. Rechtsprechung (so OVG Greifswald…, Urteil vom 17. August 2023 - 4 LB 145/20 -, juris Rn. 55 ff. sowie OVG Hamburg…, Urteil vom 27. Oktober 2021 - 4 Bf 106/20 -, juris Rn. 67 ff.), die die Erlangung des Diaspora-Status für dauerhafte Rückkehrer bejahen, thematisieren diesen Aspekt nicht oder verhalten sich hinsichtlich der von ihnen herangezogenen Fallbeispiele weit überwiegend nicht zu der Frage, ob die Betroffenen bei Antragstellung über eine noch nicht erloschene ausländische Aufenthaltserlaubnis verfügten bzw. scheinen sich bei den von ihnen zugrunde gelegten Fallzahlen mehrheitlich auf temporäre Rückkehrer zu anderen Zwecken zu beziehen - so auch die Beklagte im Berufungsverfahren unter Hinweis auf "über 95.000 zu Besuchszwecken jährlich einreisende Eritreer" (vgl. zum Ganzen auch die überzeugenden Ausführungen des OVG Bautzen, Urteil vom 19. Juli 2023 - 6 A 178/21.A -, juris Rn. 51).

    Dies gilt angesichts der jüngst anhaltenden Spannungen mit Äthiopien und der aufgrund dessen ausgeweiteten Razzien - die willkürlich und unvorhersehbar erfolgen (vgl. BAMF-Briefing-Notes vom 03.03.2025 sowie OVG Bautzen, Urteil vom 19. Juli 2023 - 6 A 178/21.A -, juris Rn. 52) - gegenwärtig umso mehr.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2020 - 19 A 1420/19

    Eritrea: Zurückweisung der Berufung; keine eigene Auslegung ausländischen Rechts …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.05.2025 - 2 LB 1/25
    Dementsprechend ist eine Beweiserhebung zur Bestimmung des ausländischen Rechts und der maßgeblichen Rechtspraxis statthaft, aber nur erforderlich, soweit das ausländische Recht dem Gericht unbekannt ist (vgl. § 293 Satz 1 ZPO), etwa weil es aufgrund sprachlicher Barrieren keinen unmittelbaren Zugang dazu hat (vgl. zum Ganzen nur BVerwG…, Urteil vom 19. Juli 2012 - 10 C 2.12 -, juris Rn. 14; OVG Schleswig…, Beschluss vom 9. April 2018 - 4 LA 59/17 -, juris Rn. 11 ; OVG Münster, Beschluss vom 29. Juni 2020 - 19 A 1420/19.A -, juris Rn. 40 f.).

    Eine eigene Auslegung des ausländischen Rechts unter Heranziehung der im deutschen Recht anerkannten Auslegungsmethoden ist den deutschen Gerichten versagt (vgl. OVG Schleswig…, Beschluss vom 9. April 2018 - 4 LA 59/17 -, juris Rn. 13 ; OVG Münster, Beschluss vom 29. Juni 2020 - 19 A 1420/19.A -, juris Ls 1, Rn. 44 f.).

    Rn. 28 Nach den glaubhaften - auch von der Beklagten nicht angezweifelten - Angaben des Klägers zu 1. während seiner Anhörung bei der Beklagten am 25. Juli 2017 und in der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht vom 14. Mai 2018 ist der Kläger zu 1. am … 1992 in Tesseney im heute unabhängigen Staat Eritrea geboren, das zu jenem Zeitpunkt eine unselbständige Provinz Äthiopiens war (…vgl. hierzu Günter Schröder, Kurzreferat vom 2. August 2011, S. 12 ff. und Stellungnahme von 20. August 2019, S. 5 ff. ; OVG Münster, Beschluss vom 29. Juni 2020 - 19 A 1420/19.A -, juris Rn. 37 m. w. N.).

    Mit dieser Vorschrift hatte bereits das bis 1974 bestehende Kaiserreich Abessinien, der Vorgängerstaat der heutigen Demokratischen Bundesrepublik Äthiopien, das Abstammungsprinzip als dominierendes Erwerbsprinzip in seinem Staatsangehörigkeitsrecht normiert (vgl. zum Ganzen: OVG Münster, Beschluss vom 29. Juni 2020 - 19 A 1420/19.A -, juris Rn. 34 f. m. w. N.).

    Diese frühere eritreische Staatsangehörigkeit war ohnehin ein nur im Binnenverhältnis zwischen dem Kaiserreich und dem autonomen Teilstaat Eritrea wirksamer Staatsbürgerschaftsstatus, der vorrangig die Berechtigung zur Teilnahme an den Wahlen zum damaligen eritreischen Teilparlament regelte (vgl. zum Ganzen: OVG Münster, Beschluss vom 29. Juni 2020 - 19 A 1420/19.A -, juris Rn. 37 f. unter Verweis auf Günter Schröder, Stellungnahmen vom 20. August 2019 an das VG Kassel, S. 5 f. , vom 3. April 2019 an das VG Karlsruhe, S. 6 …und vom 22. März 2011, S. 6 ).

    Nach diesem Maßstab (zum Maßstab s.o. bzw. vgl. nur OVG Münster, Beschluss vom 29. Juni 2020 - 19 A 1420/19.A -, juris Rn. 40 ff.) hat der Kläger zu 1. seine durch Geburt erworbene äthiopische Staatsangehörigkeit durch den Erwerb der eritreischen Staatsangehörigkeit im Zusammenhang mit der Entstehung des Staates Eritrea mit Wirkung vom 24. Mai 1993 und dem weiteren, ständigen Aufenthalt mit seinen Eltern auf dem dann völkerrechtlich selbständigen eritreischen Staatsgebiet verloren, weil mit dem ständigen Aufenthalt nach dem Verständnis der äthiopischen Behörden die individuelle Annahme der eritreischen Staatsbürgerschaft verbunden war.

    Die Bestimmung war Ausdruck des im äthiopischen Staatsangehörigkeitsrecht verankerten Prinzips der Vermeidung doppelter Staatsangehörigkeit (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 29. Juni 2020 - 19 A 1420/19.A -, juris Rn. 76 f. unter Verweis auf Günter Schröder, Stellungnahmen vom 20. August 2019, S. 6 …und vom 22. März 2011, S. 7 ).

    Dieses Rechtsverständnis und diese Anwendungspraxis bestanden jedenfalls seit dem 24. Mai 1991, dem Tag der militärischen Einnahme Asmaras und damit der Übernahme der Regierungsgewalt über das eritreische Territorium durch die im Befreiungskrieg siegreiche Eritreische Volksbefreiungsfront - EPLF - (vgl. zum Ganzen OVG Münster, Beschluss vom 29. Juni 2020 - 19 A 1420/19.A -, juris Rn. 80 f.;… unter anderem unter Verweis auf Günter Schröder, Stellungnahmen vom 20. August 2019, S. 6 , …und vom 22. März 2011, S. 6 ).

    Rn. 42 Dieses Rechtsverständnis einer Anknüpfung an eine aktive Ausübung einer erworbenen fremden Staatsangehörigkeit für den Verlust der äthiopischen Staatsangehörigkeit hat der äthiopische Verfassungsgeber überdies schon wenig später in der am 21. August 1995 in Kraft getretenen neuen äthiopischen Verfassung (äthVerf) festgeschrieben (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 29. Juni 2020 - 19 A 1420/19.A -, juris Rn. 84).

    Rn. 43 Vormals äthiopische Staatsangehörige eritreischer Abstammung, die in Äthiopien lebten, sah die maßgebliche Anwendungspraxis der äthiopischen Regierung in Übereinstimmung mit diesen verfassungsrechtlichen Bestimmungen in der Zeit zwischen Mai 1993 und dem Ausbruch des äthiopisch-eritreischen Grenzkrieges im Mai 1998 grundsätzlich ohne Rücksicht darauf, ob sie aus der Sicht des neu entstandenen eritreischen Staates und/oder aus internationaler Sicht zugleich auch eritreische Staatsangehörige waren, weiterhin als äthiopische Staatsangehörige an (vorläufige faktische Hinnahme einer doppelten äthiopisch-eritreischen Staatsangehörigkeit; vgl. OVG Münster, Beschluss vom 29. Juni 2020 - 19 A 1420/19.A -, juris Rn. 87 unter Verweis auf Günter Schröder, Stellungnahmen vom 20. August 2019, S. 8 ff. …und vom 22. März 2011, S. 8 f. ).

    Erst dann, wenn der Betreffende im Drittstaat die eritreische Staatsangehörigkeit annahm oder als eritreischer Staatsangehöriger auftrat, führte dies in der äthiopischen Anwendungspraxis zur Aberkennung der äthiopischen Staatsangehörigkeit (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 29. Juni 2020 - 19 A 1420/19.A -, juris Rn. 96;… Günter Schröder, Stellungnahme vom 20. August 2019, S. 8 ).

    Unabhängig von der Entgegennahme einer solchen Identitätskarte nahmen die äthiopischen Behörden an, dass alle in Eritrea lebenden, vormals äthiopischen Staatsangehörigen eritreischer Abstammung auch durch ihre sonstigen Kontakte bzw. Interaktionen mit den eritreischen Behörden die ihnen zuerkannte eritreische Staatsangehörigkeit faktisch ausübten und somit die äthiopische Staatsangehörigkeit automatische verloren hätten (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 29. Juni 2020 - 19 A 1420/19.A -, juris Rn. 100, 148 unter Verweis auf Günter Schröder, Stellungnahme vom 20. August 2019, S. 8 sowie dies zusammenfassend auch S. 34 ).

    Auch das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (…Beschluss vom 26. März 2021 - 19 A 2410/19.A -, juris Ls und Rn. 4) geht (unter Verweis auf dessen Beschluss vom 29. Juni 2020, a.a.O, juris Rn. 100) davon aus, dass die Anwendungspraxis der äthiopischen Behörden bei vormals äthiopischen Staatsangehörigen eritreischer Abstammung, die nach Entstehung des Staates Eritrea auf dessen Staatsgebiet lebten, eine zum Verlust ihrer äthiopischen Staatsangehörigkeit führende aktive Ausübung von Rechten aus einer ihnen zuerkannten eritreischen Staatsangehörigkeit annahm.

    Denn die zuvor dargestellte Anwendungspraxis der äthiopischen Behörden zum Verlust der vormals äthiopischen Staatsangehörigkeit durch den Aufenthalt auf dem völkerrechtlich unabhängigen eritreischen Staatsgebiet und die damit verbundene aktive Ausübung bzw. individuelle Annahme der eritreischen Staatsangehörigkeit bezog sich nach den vorliegenden Auskünften und Stellungnahmen auch auf Minderjährige (vgl. nur die der Stellungnahme des Sachverständigen … vom 20. August 2019 auf Anfrage des VG Kassel zugrundeliegende Sachverhaltskonstellation auf S. 32 ff. sowie die dem Beschluss des OVG Münster vom 29. Juni 2020 - 19 A 1420/19.A -, juris Rn. 116, zugrundeliegende Konstellation ebenfalls minderjähriger Kläger und die Frage der Betroffenheit vom Verlusttatbestand des Art. 11 Buchst. a äthStAG 1930 nach dem bis jedenfalls Mai 1998 in Äthiopien vorherrschenden Rechtsverständnis sowie der damaligen äthiopischen Anwendungspraxis; siehe auch OVG Münster…, Beschluss vom 26. März 2021 - 19 A 2410/19.A -, juris Rn. 4 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2023 - 4 LB 8/23

    Diaspora-Status; Eritrea; freiwillige Ausreise; Haftbedingungen; Illegale …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.05.2025 - 2 LB 1/25
    Menschenrechtsverletzungen (ebenso OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Juli 2023 4 LB 8/23 , juris Rn. 82 ff.; OVG Bautzen…, Urteil vom 19. Juli 2023 6 A 178/21.A , juris Rn. 36 ff.; OVG Koblenz…, Urteil vom 7. Dezember 2023 13 A 10789/23.OVG , juris Rn. 51 ff.).

    Aufgrund fehlender personeller Kapazitäten fanden sog. "giffas" jedoch zuletzt nicht systematisch und regelmäßig und eher im Bereich der Städte statt, seltener in den ländlichen Gegenden, so dass es einem Teil der Dienstverweigerer in der Vergangenheit gelungen sein soll, sich längerfristig den Razzien zu entziehen (vgl. EASO, 01.09.2019, Eritrea Nationaldienst, Ausreise und Rückkehr, S. 26-31, 53; sowie OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Juli 2023 - 4 LB 8/23 -, juris Rn. 42 unter ausführlicher Darstellung der Rekrutierung).

    Dies wird von der jüngeren oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung aufgrund der Erkenntnismittellage - soweit ersichtlich - übereinstimmend angenommen (vgl. OVG Hamburg…, Urteil vom 27. Oktober 2021 - 4 Bf 106/20 -, juris Rn. 54; OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Juli 2023 - 4 LB 8/23 -, juris Ls 2 und Rn. 83; OVG Bautzen…, Urteil vom 19. Juli 2023 - 6 A 178/21.A -, juris Rn. 43 ff.; OVG Koblenz…, Urteil vom 7. Dezember 2023 - 13 A 10789/23.OVG -, juris Rn. 55 und wohl auch OVG Greifswald…, Urteil vom 17. August 2023 - 4 LB 145/20 OVG -, juris Rn. 73).

    Rn. 82 Es bestehen aufgrund der Auskunftslage keine Anhaltspunkte dafür, dass die zahlreichen Berichte über das verbreitete Vorkommen von Folter, Inhaftierung und Misshandlung im militärischen Teil des Nationaldienstes überholt sein könnten (so auch OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Juli 2023 - 4 LB 8/23 -, juris Rn. 55; OVG Bautzen…, Urteil vom 19. Juli 2023 - 6 A 178/21.A -, juris Rn. 41 ff.).

    Hierfür sprechen nicht zuletzt auch die als sehr wahrscheinlich zu erachtende Annahme, dass Rekruten, die während ihrer Ausbildung selbst gefoltert wurden, formell oder informell darin geschult werden, dieselben Praktiken anzuwenden, wenn sie als Ausbilder tätig sind, sowie der Umstand, dass Dienstleistende mit Überwachungsfunktion oder Ausbilder selbst für das Verhalten der ihnen Unterstellten bestraft werden (zu dieser Einschätzung vgl. schon OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Juli 2023 - 4 LB 8/23 -, juris Rn. 54).

    Rn. 84 Nach der Auskunftslage kann zudem die nicht unwahrscheinliche Gefahr einer vom Willen der Kommandanten abhängigen Inhaftierung von Dienstleistenden unter menschenrechtswidrigen Bedingungen bei (auch nur geringfügigen) Verstößen gegen die Dienstpflicht nicht unberücksichtigt bleiben (vgl. zu den Haftbedingungen nur UN, Human Rights Council, 07.05.2024, Situation of human rights in Eritrea. Report of the Special Rapporteur on the situation of human rights in Eritrea, Mohamed Abdelsalam Babiker, S. 10;… USDOS, 22.04.2024, Human Rights Report, Eritrea 2023, S. 4 ff.; BFA, 02.01.2024, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation, Eritrea, Gesamtaktualisierung, S. 26 f.; vgl. zum Ganzen auch OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Juli 2023 - 4 LB 8/23 -, juris Rn. 86 ff.).

    Vielmehr besitzen die für eine regelmäßige und routinemäßige unmenschliche und erniedrigende Behandlung bzw. Bestrafungs- und Folterpraxis im militärischen Teil des Nationaldiensts sprechenden Berichte nach Auffassung des Senats ein größeres, gegenüber anderslautenden Berichten überwiegendes Gewicht (so bereits OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Juli 2023 - 4 LB 8/23 -, juris Rn. 97 ff.; OVG Bautzen…, Urteil vom 19. Juli 2023 - 6 A 178/21.A -, juris Rn. 44; OVG Koblenz…, Urteil vom 7. Dezember 2023 - 13 A 10789/23.OVG -, juris Rn. 53).

    Rn. 89 Dies gilt sowohl bei einer zwangsweisen Rückführung des Klägers zu 1. als auch bei einer freiwilligen Rückkehr, so dass offen bleiben kann, ob bei der Rückkehrprognose auf eine (zumutbare) freiwillige Rückkehr nach Eritrea (vgl. dies grundsätzlich bejahend OVG Koblenz…, Urteil vom 7. Dezember 2023 - 13 A 10789/23.OVG -, juris Ls 1, Rn. 57 ff.) oder - mangels Zumutbarkeit - auf eine zwangsweise Rückführung abzustellen ist (vgl. dies ablehnend OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Juli 2023 - 4 LB 8/23 -, juris Rn. 38, 60 ff.; dies ebenfalls offenlassend: OVG Bautzen…, Urteil vom 19. Juli 2023 - 6 A 178/21.A -, juris Rn. 46 ff.).

    Die Sicherheitsbehörden und der Geheimdienst führen insoweit Hintergrundüberprüfungen im Hinblick auf regierungspolitische Aktivitäten oder Anzeichen von politischem Dissens durch und überprüfen den jeweiligen Nationaldienststatus (vgl. Mekonnen/Yohannes, 01.09.2022, Voraussetzungen und rechtliche Auswirkungen des eritreischen Diaspora-Status, S. 15; OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Juli 2023 - 4 LB 8/23 -, juris Rn. 61).

    Denn dies hat lediglich zur Folge, dass in der Rechtsprechung - soweit ersichtlich - auf Grundlage der hierzu verfügbaren Erkenntnisse überwiegend davon ausgegangen wird, dass Personen, die sich dem Nationaldienst - wie der Kläger zu 1. - lediglich dadurch entzogen haben, dass sie im wehrpflichtigen Alter niemals in Eritrea waren, im Falle einer Rückreise nach Eritrea zumeist nur mit einer Einberufung zum Nationaldienst, nicht aber mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit mit einer Bestrafung für Desertion aus dem Nationaldienst, Dienstverweigerung und illegale Ausreise seitens des eritreischen Staates rechnen müssen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Juli 2023 - 4 LB 8/23 -, juris Rn. 74 unter Verweis auf die im vorliegenden Verfahren erstinstanzlich eingeholte Auskunft des AA vom 27. Juli 2018; OVG Koblenz…, Urteil vom 7. Dezember 2023 - 13 A 10789/23.OVG -, juris Rn. 39 sowie 75), wobei auch insoweit gilt, dass Strafen für Desertion aus dem Nationaldienst, Dienstverweigerung und illegale Ausreise willkürlich verhängt werden, wofür die militärischen Kommandanten und andere Vertreter der Sicherheitskräfte zuständig sind (vgl. OVG Koblenz…, Urteil vom 7. Dezember 2023 - 13 A 10789/23.OVG -, juris Rn. 39).

    Rn. 108 Soweit in der Rechtsprechung - in Anlehnung an den Gedanken der sogenannten inländischen Fluchtalternative - anerkannt ist, dass ein Schutzsuchender des subsidiären Schutzes in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich nicht bedarf, wenn er den ihm bei Abschiebung drohenden ernsthaften Schaden - hier in Form der Einberufung in den militärischen Teil des eritreischen Nationaldienstes - durch zumutbares eigenes Verhalten, etwa durch eine freiwillige Rückkehr oder sonstiges Tun, hier durch Erlangung des Diaspora-Status durch Abgabe einer Reueerklärung, abwenden könnte (vgl. BVerwG…, Urteil vom 15. April 1997 - 9 C 38.96 -, juris Rn. 27;… vom 3. November 1992 - 9 C 21.92 -, juris Rn. 11 f.; OVG Bautzen…, Urteil vom 19. Juli 2023 - 6 A 923/20.A -, juris Rn. 52; OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Juli 2023 - 4 LB 8/23 -, juris Rn. 59), kommt es auf diese Frage letztlich nicht an:.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.12.2023 - 13 A 10789/23

    Rückkehr eines Asylbewerbers nach Eritrea

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.05.2025 - 2 LB 1/25
    Menschenrechtsverletzungen (ebenso OVG Lüneburg…, Urteil vom 18. Juli 2023 4 LB 8/23 , juris Rn. 82 ff.; OVG Bautzen…, Urteil vom 19. Juli 2023 6 A 178/21.A , juris Rn. 36 ff.; OVG Koblenz, Urteil vom 7. Dezember 2023 13 A 10789/23.OVG , juris Rn. 51 ff.).

    Die Erlangung des von der Nationaldienstpflicht befreienden Diaspora-Status für dauerhaft rückkehrende eritreische Staatsangehörige setzt ein gesichertes Aufenthaltsrecht im Ausland sowie dessen Nachweis gegenüber den eritreischen Behörden voraus (Anschluss an OVG Bautzen…, Urteil vom 19. Juli 2023 6 A 178/21.A , juris Ls 2, Rn. 51; OVG Koblenz, Urteil vom 7. Dezember 2023 13 A 10789/23.OVG -, juris Ls 4, Rn. 72).

    Vorbehalten sind zudem die teilweise noch härteren Strafen nach dem eritreischen Strafgesetzbuch von 1991, welches mit ein paar wenigen Änderungen von Äthiopien übernommen wurde, bzw. nach dem neuen, faktisch bislang nicht in Kraft getretenen Strafgesetzbuch von 2015 (vgl. zum Ganzen OVG Koblenz, Urteil vom 7. Dezember 2023 - 13 A 10789/23.OVG -, juris Rn. 37 m. w. N.).

    Dies wird von der jüngeren oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung aufgrund der Erkenntnismittellage - soweit ersichtlich - übereinstimmend angenommen (vgl. OVG Hamburg…, Urteil vom 27. Oktober 2021 - 4 Bf 106/20 -, juris Rn. 54; OVG Lüneburg…, Urteil vom 18. Juli 2023 - 4 LB 8/23 -, juris Ls 2 und Rn. 83; OVG Bautzen…, Urteil vom 19. Juli 2023 - 6 A 178/21.A -, juris Rn. 43 ff.; OVG Koblenz, Urteil vom 7. Dezember 2023 - 13 A 10789/23.OVG -, juris Rn. 55 und wohl auch OVG Greifswald…, Urteil vom 17. August 2023 - 4 LB 145/20 OVG -, juris Rn. 73).

    Vielmehr besitzen die für eine regelmäßige und routinemäßige unmenschliche und erniedrigende Behandlung bzw. Bestrafungs- und Folterpraxis im militärischen Teil des Nationaldiensts sprechenden Berichte nach Auffassung des Senats ein größeres, gegenüber anderslautenden Berichten überwiegendes Gewicht (so bereits OVG Lüneburg…, Urteil vom 18. Juli 2023 - 4 LB 8/23 -, juris Rn. 97 ff.; OVG Bautzen…, Urteil vom 19. Juli 2023 - 6 A 178/21.A -, juris Rn. 44; OVG Koblenz, Urteil vom 7. Dezember 2023 - 13 A 10789/23.OVG -, juris Rn. 53).

    Rn. 89 Dies gilt sowohl bei einer zwangsweisen Rückführung des Klägers zu 1. als auch bei einer freiwilligen Rückkehr, so dass offen bleiben kann, ob bei der Rückkehrprognose auf eine (zumutbare) freiwillige Rückkehr nach Eritrea (vgl. dies grundsätzlich bejahend OVG Koblenz, Urteil vom 7. Dezember 2023 - 13 A 10789/23.OVG -, juris Ls 1, Rn. 57 ff.) oder - mangels Zumutbarkeit - auf eine zwangsweise Rückführung abzustellen ist (vgl. dies ablehnend OVG Lüneburg…, Urteil vom 18. Juli 2023 - 4 LB 8/23 -, juris Rn. 38, 60 ff.; dies ebenfalls offenlassend: OVG Bautzen…, Urteil vom 19. Juli 2023 - 6 A 178/21.A -, juris Rn. 46 ff.).

    Andererseits scheint die Regierung den Exodus, soweit er sich trotz der drastischen Gegenmaßnahmen nicht verhindern lässt, unter anderem zu nutzen, um durch die Erhebung der Aufbausteuer und regelmäßige Devisentransfers von im Ausland lebenden Eritreern, die - je nach Quelle - etwa 20 bis 50 Prozent der eritreischen Staatsbürger bilden, Deviseneinnahmen zu erzielen; hieraus generiert Eritrea mehr als 40 Prozent des Staatshaushalts (vgl. AA, 16.10.2024, Bericht über die asyl- und abschieberelevante Lage, S. 19 f.; BFA, 02.01.2024, Länderinformationsblatt der Staatendokumentation, Eritrea, Gesamtaktualisierung, S. 46 f. sowie OVG Bautzen…, Urteil vom 19. Juli 2023 - 6 A 178/21.A -, juris Rn. 47; OVG Koblenz, Urteil vom 7. Dezember 2023 - 13 A 10789/23.OVG -, juris Rn. 68).

    Dies beruht darauf, dass Antragsteller den Diaspora-Status nur dann erlangen können, wenn sie eine gültige Aufenthaltsbewilligung im Ausland oder eine (weitere) ausländische Staatsangehörigkeit besitzen (so auch OVG Bautzen…, Urteil vom 19. Juli 2023 - 6 A 178/21.A -, juris Ls 2, Rn. 51; OVG Koblenz, Urteil vom 7. Dezember 2023 - 13 A 10789/23.OVG -, juris LS 1, Rn. 69 ff.).

    Rn. 104 Diejenigen Erkenntnisquellen, die als ausdrückliche Voraussetzung für die Erteilung des Diaspora-Status ein gesichertes Aufenthaltsrecht im Ausland sowie dessen Nachweis durch Vorlage eines geeigneten Dokuments gegenüber der eritreischen Einreisebehörde annehmen, sind daher gegenüber anderen Erkenntnisquellen - die sich zumeist zu den konkreten Voraussetzungen des Status bzw. den mit der Antragstellung verbundenen Abläufen gar nicht verhalten - überzeugend (so auch OVG Bautzen…, Urteil vom 19. Juli 2023 - 6 A 178/21.A -, juris Rn. 51; OVG Koblenz, Urteil vom 7. Dezember 2023 - 13 A 10789/23.OVG -, juris Rn. 72).

    Denn dies hat lediglich zur Folge, dass in der Rechtsprechung - soweit ersichtlich - auf Grundlage der hierzu verfügbaren Erkenntnisse überwiegend davon ausgegangen wird, dass Personen, die sich dem Nationaldienst - wie der Kläger zu 1. - lediglich dadurch entzogen haben, dass sie im wehrpflichtigen Alter niemals in Eritrea waren, im Falle einer Rückreise nach Eritrea zumeist nur mit einer Einberufung zum Nationaldienst, nicht aber mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit mit einer Bestrafung für Desertion aus dem Nationaldienst, Dienstverweigerung und illegale Ausreise seitens des eritreischen Staates rechnen müssen (vgl. OVG Lüneburg…, Urteil vom 18. Juli 2023 - 4 LB 8/23 -, juris Rn. 74 unter Verweis auf die im vorliegenden Verfahren erstinstanzlich eingeholte Auskunft des AA vom 27. Juli 2018; OVG Koblenz, Urteil vom 7. Dezember 2023 - 13 A 10789/23.OVG -, juris Rn. 39 sowie 75), wobei auch insoweit gilt, dass Strafen für Desertion aus dem Nationaldienst, Dienstverweigerung und illegale Ausreise willkürlich verhängt werden, wofür die militärischen Kommandanten und andere Vertreter der Sicherheitskräfte zuständig sind (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 7. Dezember 2023 - 13 A 10789/23.OVG -, juris Rn. 39).

    Denn selbst wenn man der Auffassung folgte, dass die Unterzeichnung der Reueerklärung zumutbar wäre (siehe hierzu OVG Koblenz, Urteil vom 7. Dezember 2023 - 13 A 10789/23.OVG -, juris, Ls 1, Rn. 61 ff. sowie OVG Greifswald…, Urteil vom 17. August 2023 - 4 LB 145/20.OVG -, juris, Rn. 64 ff.), hätte der Kläger zu 1. - wie ausgeführt - nach gegenwärtiger Erkenntnismittellage mangels Nachweises einer gesicherten Rückkehrmöglichkeit bzw. eines gesicherten Aufenthaltsrechts im Ausland ohnehin nicht die Möglichkeit, den von der Nationaldienstpflicht befreienden Diaspora-Status zu erlangen (vgl. ebenso OVG Bautzen…, Urteil vom 19. Juli 2023 - 6 A 178.21A -, juris Rn. 50).

  • BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 33.18

    Klage auf Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft eines syrischen …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.05.2025 - 2 LB 1/25
    Wenn nämlich bei quantitativer Betrachtungsweise nur eine geringe mathematische Wahrscheinlichkeit für einen ernsthaften Schaden besteht, macht es auch aus der Sicht eines besonnen und vernünftig denkenden Menschen bei der Überlegung, ob er in seinen Heimatstaat zurückkehren kann, einen erheblichen Unterschied, ob er z. B. lediglich eine Gefängnisstrafe von einem Monat oder aber die Todesstrafe riskiert (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, juris Rn. 32 und vom 4. Juli 2019 - 1 C 33.18 -, juris Rn. 15 …sowie Urteil des Senats vom 14. Dezember 2023 - 2 LB 2/23 -, juris Rn. 47 ).

    Die in die Gefahrenprognose einzustellenden allgemeinen Erkenntnisse ergeben sich vor allem aus den zum Herkunftsland vorliegenden Erkenntnisquellen, für welche auch bei unsicherer Tatsachengrundlage das Regelbeweismaß der vollen richterlichen Überzeugung gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO gilt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 19. Januar 2023 - 1 C 22.21 -, juris Rn. 51 und vom 4. Juli 2019 - 1 C 33.18 -, juris Rn. 19 f. …sowie Urteil des Senats vom 14. Dezember 2023 - 2 LB 7/22 -, juris Rn. 39 ).

    Hierauf aufbauend muss das Gericht bei unübersichtlicher Tatsachenlage und nur bruchstückhaften Informationen aus einem Krisengebiet aus einer Vielzahl von Einzelinformationen eine zusammenfassende Bewertung vornehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 33.18 -, juris Rn. 21).

    Die Zuerkennung subsidiären Schutzes käme demnach nicht in Betracht, wenn in der Gesamtsicht der vorliegenden Erkenntnisse lediglich ausreichende Anhaltpunkte für eine Prognose sowohl in die eine wie die andere Richtung vorliegen, also eine Situation bestünde, die einem "non-liquet" vergleichbar wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Juli 2019 - 1 C 33.18 -, juris Rn. 22).

  • OVG Hamburg, 27.10.2021 - 4 Bf 106/20

    Rückkehr von erwachsenen Eritreern

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.05.2025 - 2 LB 1/25
    Geht man - wie einige Quellen - von 300.000 bis 400.000 Dienstleistenden (davon entweder die Hälfte oder weniger als ein Fünftel im militärischen Teil) aus, entspräche dies einem Bevölkerungsanteil von ca. 11, 4 Prozent (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 27. Oktober 2021 - 4 Bf 106/20 -, juris Rn. 44, gestützt auf EASO, 01.09.2019, Nationaldienst, Ausreise und Rückkehr, S. 25 f.).

    Dies wird von der jüngeren oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung aufgrund der Erkenntnismittellage - soweit ersichtlich - übereinstimmend angenommen (vgl. OVG Hamburg, Urteil vom 27. Oktober 2021 - 4 Bf 106/20 -, juris Rn. 54; OVG Lüneburg…, Urteil vom 18. Juli 2023 - 4 LB 8/23 -, juris Ls 2 und Rn. 83; OVG Bautzen…, Urteil vom 19. Juli 2023 - 6 A 178/21.A -, juris Rn. 43 ff.; OVG Koblenz…, Urteil vom 7. Dezember 2023 - 13 A 10789/23.OVG -, juris Rn. 55 und wohl auch OVG Greifswald…, Urteil vom 17. August 2023 - 4 LB 145/20 OVG -, juris Rn. 73).

    Rn. 105 Anderslautende Berichte bzw. Rechtsprechung (so OVG Greifswald…, Urteil vom 17. August 2023 - 4 LB 145/20 -, juris Rn. 55 ff. sowie OVG Hamburg, Urteil vom 27. Oktober 2021 - 4 Bf 106/20 -, juris Rn. 67 ff.), die die Erlangung des Diaspora-Status für dauerhafte Rückkehrer bejahen, thematisieren diesen Aspekt nicht oder verhalten sich hinsichtlich der von ihnen herangezogenen Fallbeispiele weit überwiegend nicht zu der Frage, ob die Betroffenen bei Antragstellung über eine noch nicht erloschene ausländische Aufenthaltserlaubnis verfügten bzw. scheinen sich bei den von ihnen zugrunde gelegten Fallzahlen mehrheitlich auf temporäre Rückkehrer zu anderen Zwecken zu beziehen - so auch die Beklagte im Berufungsverfahren unter Hinweis auf "über 95.000 zu Besuchszwecken jährlich einreisende Eritreer" (vgl. zum Ganzen auch die überzeugenden Ausführungen des OVG Bautzen…, Urteil vom 19. Juli 2023 - 6 A 178/21.A -, juris Rn. 51).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 17.08.2023 - 4 LB 145/20

    Asyl Eritrea; Ableistung des Nationaldienstes; Abgabe einer Reueerklärung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.05.2025 - 2 LB 1/25
    Dies wird von der jüngeren oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung aufgrund der Erkenntnismittellage - soweit ersichtlich - übereinstimmend angenommen (vgl. OVG Hamburg…, Urteil vom 27. Oktober 2021 - 4 Bf 106/20 -, juris Rn. 54; OVG Lüneburg…, Urteil vom 18. Juli 2023 - 4 LB 8/23 -, juris Ls 2 und Rn. 83; OVG Bautzen…, Urteil vom 19. Juli 2023 - 6 A 178/21.A -, juris Rn. 43 ff.; OVG Koblenz…, Urteil vom 7. Dezember 2023 - 13 A 10789/23.OVG -, juris Rn. 55 und wohl auch OVG Greifswald, Urteil vom 17. August 2023 - 4 LB 145/20 OVG -, juris Rn. 73).

    Rn. 105 Anderslautende Berichte bzw. Rechtsprechung (so OVG Greifswald, Urteil vom 17. August 2023 - 4 LB 145/20 -, juris Rn. 55 ff. sowie OVG Hamburg…, Urteil vom 27. Oktober 2021 - 4 Bf 106/20 -, juris Rn. 67 ff.), die die Erlangung des Diaspora-Status für dauerhafte Rückkehrer bejahen, thematisieren diesen Aspekt nicht oder verhalten sich hinsichtlich der von ihnen herangezogenen Fallbeispiele weit überwiegend nicht zu der Frage, ob die Betroffenen bei Antragstellung über eine noch nicht erloschene ausländische Aufenthaltserlaubnis verfügten bzw. scheinen sich bei den von ihnen zugrunde gelegten Fallzahlen mehrheitlich auf temporäre Rückkehrer zu anderen Zwecken zu beziehen - so auch die Beklagte im Berufungsverfahren unter Hinweis auf "über 95.000 zu Besuchszwecken jährlich einreisende Eritreer" (vgl. zum Ganzen auch die überzeugenden Ausführungen des OVG Bautzen…, Urteil vom 19. Juli 2023 - 6 A 178/21.A -, juris Rn. 51).

    Denn selbst wenn man der Auffassung folgte, dass die Unterzeichnung der Reueerklärung zumutbar wäre (siehe hierzu OVG Koblenz…, Urteil vom 7. Dezember 2023 - 13 A 10789/23.OVG -, juris, Ls 1, Rn. 61 ff. sowie OVG Greifswald, Urteil vom 17. August 2023 - 4 LB 145/20.OVG -, juris, Rn. 64 ff.), hätte der Kläger zu 1. - wie ausgeführt - nach gegenwärtiger Erkenntnismittellage mangels Nachweises einer gesicherten Rückkehrmöglichkeit bzw. eines gesicherten Aufenthaltsrechts im Ausland ohnehin nicht die Möglichkeit, den von der Nationaldienstpflicht befreienden Diaspora-Status zu erlangen (vgl. ebenso OVG Bautzen…, Urteil vom 19. Juli 2023 - 6 A 178.21A -, juris Rn. 50).

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2023 - 2 LB 2/23

    Asylrechtliche Situation iranischer Staatsangehöriger

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.05.2025 - 2 LB 1/25
    Dabei ist eine qualifizierende bzw. bewertende Betrachtungsweise im Sinne einer Gewichtung und Abwägung aller festgestellten Umstände und ihrer Bedeutung anzulegen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, juris Rn. 32 m. w. N.;… Beschluss vom 13. Februar 2019 - 1 B 2.19 -, a. a. O.;… Urteile des Senats vom 24. März 2020 - 2 LB 18/19 -, juris Rn. 31 und vom 14. Dezember 2023 - 2 LB 2/23 -, juris Rn. 47 ).

    Wenn nämlich bei quantitativer Betrachtungsweise nur eine geringe mathematische Wahrscheinlichkeit für einen ernsthaften Schaden besteht, macht es auch aus der Sicht eines besonnen und vernünftig denkenden Menschen bei der Überlegung, ob er in seinen Heimatstaat zurückkehren kann, einen erheblichen Unterschied, ob er z. B. lediglich eine Gefängnisstrafe von einem Monat oder aber die Todesstrafe riskiert (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, juris Rn. 32 …und vom 4. Juli 2019 - 1 C 33.18 -, juris Rn. 15 sowie Urteil des Senats vom 14. Dezember 2023 - 2 LB 2/23 -, juris Rn. 47 ).

    Hierbei ist für das Gericht gemäß § 77 Abs. 1 Satz 1 AsylG die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung bzw. letzten Entscheidung in der Tatsacheninstanz maßgeblich (vgl. nur BVerwG…, Urteil vom 17. Juni 2020 - 1 C 35.19 -, juris Rn. 9 sowie Urteil des Senats vom 14. Dezember 2023 - 2 LB 2/23 -, juris Rn. 36 ).

  • EGMR, 28.02.2008 - 37201/06

    Saadi ./. Italien

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.05.2025 - 2 LB 1/25
    Eine unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung setzt voraus, dass die zugefügten Leiden oder Erniedrigungen jedenfalls über das Maß hinausgehen, welches unvermeidbar mit einer bestimmten Form berechtigter Behandlung oder Strafe verbunden ist, und ein Mindestmaß an Schwere erreichen (vgl. EGMR, Urteil vom 28. Februar 2008 - Nr. 37201/06 -, NVwZ 2008, 1330, 1332 ).

    Rn. 55 Für die Gefahr eines ernsthaften Schadens stellt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte darauf ab, ob es ernsthafte und stichhaltige Gründe dafür gibt, dass der Betroffene im Falle seiner Abschiebung tatsächlich Gefahr läuft ("real risk"), im Aufnahmeland einer Art. 3 EMRK widersprechenden Behandlung ausgesetzt zu sein (vgl. nur EGMR, Urteil vom 28. Februar 2008 - Nr. 37201/06 -, NVwZ 2008, 1330, 1331, Rn. 129;… Urteil vom 26. Juli 2005 - Nr. 38885/02 -, BeckRS 2005, 157644, Rn. 167), was dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit entspricht (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 13. Februar 2019 - 1 B 2.19 -, juris Rn. 6 m. w. N.).

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 16.05.2025 - 2 LB 1/25
    Dabei ist eine qualifizierende bzw. bewertende Betrachtungsweise im Sinne einer Gewichtung und Abwägung aller festgestellten Umstände und ihrer Bedeutung anzulegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, juris Rn. 32 m. w. N.;… Beschluss vom 13. Februar 2019 - 1 B 2.19 -, a. a. O.;… Urteile des Senats vom 24. März 2020 - 2 LB 18/19 -, juris Rn. 31 …und vom 14. Dezember 2023 - 2 LB 2/23 -, juris Rn. 47 ).

    Wenn nämlich bei quantitativer Betrachtungsweise nur eine geringe mathematische Wahrscheinlichkeit für einen ernsthaften Schaden besteht, macht es auch aus der Sicht eines besonnen und vernünftig denkenden Menschen bei der Überlegung, ob er in seinen Heimatstaat zurückkehren kann, einen erheblichen Unterschied, ob er z. B. lediglich eine Gefängnisstrafe von einem Monat oder aber die Todesstrafe riskiert (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 -, juris Rn. 32 …und vom 4. Juli 2019 - 1 C 33.18 -, juris Rn. 15 …sowie Urteil des Senats vom 14. Dezember 2023 - 2 LB 2/23 -, juris Rn. 47 ).

  • BVerwG, 13.02.2019 - 1 B 2.19

    Kein rechtsgrundsätzlicher Klärungsbedarf zu nationalem Abschiebungsverbot …

  • OVG Sachsen, 19.07.2023 - 6 A 923/20

    Eritrea; subsidiärer Schutz; Nationaldienst; Verlustgrund für die äthiopische …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2021 - 19 A 2410/19
  • BVerwG, 19.07.2012 - 10 C 2.12

    Visum; nationales Visum; Ehe; Internationales Privatrecht; selbstständige …

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.04.2018 - 4 LA 59/17

    Einbürgerung - Rücknahme wegen einer bei Antragstellung nicht angegebenen zweiten …

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

  • BVerwG, 11.10.2022 - 1 C 9.21

    Unzumutbarkeit der Passbeschaffung bei Erfordernis einer "Reueerklärung"

  • EGMR, 17.01.2012 - 8139/09

    Othman (Abu Qatada) ./. Vereinigtes Königreich

  • BVerwG, 17.06.2020 - 1 C 35.19

    Asylantrag; Bulgarien; Drittstaat; Drittstaatenbescheid; Drittstaatenregelung; …

  • BVerwG, 20.05.2020 - 1 C 11.19

    Abschiebungsschutz; Akteur; Aufklärung; Bürgerkrieg; EuGH-Vorlage; …

  • BVerwG, 15.04.1997 - 9 C 38.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung bei Art. 3 EMRK - …

  • BVerwG, 19.01.2023 - 1 C 22.21

    Prüfung des Flüchtlingsschutzes bei subsidiär Schutzberechtigten, die sich dem …

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.09.2022 - 4 LB 6/21

    Aufenthaltsrecht: Erteilung eines Reiseausweises; Unterschiede im Hinblick auf …

  • EuGH, 18.12.2014 - C-542/13

    M'Bodj - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen …

  • BVerwG, 06.03.1990 - 9 C 14.89

    Christliche Türken - Türkisches Waisenhaus - Religiöse Identität - Asylrechtliche …

  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im …

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.03.2020 - 2 LB 18/19

    Asylrecht (Iran): Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft aufgrund exilpolitischer …

  • EGMR, 26.07.2005 - 38885/02

    N. v. FINLAND

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2023 - 2 LB 7/22

    Asylrechtliche Situation iranischer Staatsangehöriger

  • BVerwG, 08.02.2005 - 1 C 29.03

    Abschiebungsverbot; Abschiebungsandrohung; Abschiebezielstaat; asylrechtlicher …

  • BVerwG, 10.12.2004 - 1 B 12.04

    Vereinfachtes Berufungsverfahren; Anhörungsmitteilung ohne Äußerungsfrist; …

  • RG, 22.01.1919 - I 216/18

    Pflicht des Schuldners einer bis zur Besserung seiner Verhältnisse gestundeten …

  • VGH Hessen, 29.10.2025 - 2 A 1578/25

    Reueerklärung und drohende Ableistung des Nationaldienstes in Eritrea

    Dies wird von der jüngeren oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung aufgrund der Erkenntnismittellage - soweit ersichtlich - übereinstimmend angenommen (vgl. OVG Hamburg…, Urteil vom 27.10.2021 - 4 Bf 106/20 -, juris Rn. 54; OVG Niedersachsen…, Urteil vom 18.07.2023 - 4 LB 8/23 -, juris Rn. 83; OVG Sachsen…, Urteil vom 19.07.2023 - 6 A 178/21.A -, juris Rn. 43 ff.; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 07.12.2023 - 13 A 10789/23.OVG -, juris Rn. 55; OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 17.08.2023 - 4 LB 145/20 OVG -, juris Rn. 73; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.05.2025 - 2 LB 1/25 -, juris Rn. 80).

    Rn. 37 Aus der Gesamtschau der Erkenntnismittel ergibt sich zur Überzeugung des Senats, dass die Misshandlungen in der Grundausbildung und im militärischen Teil des Nationaldienstes flächendeckend und systematisch sind, sodass bei einer zusammenfassenden Würdigung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts die für einen ernsthaften Schaden sprechenden Umstände vorliegend ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegensprechenden Tatsachen überwiegen (so auch: OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.05.2025 - 2 LB 1/25 -, juris Rn. 87; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 07.12.2023 - 13 A 10789/23.OVG -, juris Rn. 53; OVG Niedersachsen…, Urteil vom 18.07.2023 - 4 LB 8/23 -, juris Rn. 100; a. A.: OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 17.08.2023 - 4 LB 145/20 OVG -, juris Rn. 74).

    Soweit obergerichtlich zum Teil die Auffassung vertreten wird, erforderlich sei zusätzlich die Vorlage einer gültigen Aufenthaltsbewilligung im Ausland oder eine (weitere) ausländische Staatsangehörigkeit (so OVG Sachsen…, Urteil vom 19.07.2023 - 6 A 178/21.A -, juris Rn. 51; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 07.12.2023 - 13 A 10789/23.OVG -, juris Rn. 72; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.05.2025 - 2 LB 1/25 -, juris Rn. 103), lässt die Erkenntnismittellage einen solchen Schluss zur Überzeugung des Senats nicht zu.

    Rn. 66 Der Wortlaut bzw. die geforderten Angaben im Zusammenhang mit der Abgabe des Reueformulars sind für die Beurteilung der Frage, welche Dokumente für die Erlangung des Diaspora-Status vorgelegt werden müssen, unergiebig (a. A. wohl OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.05.2025 - 2 LB 1/25, juris, Rn. 103).

    Der Senat weicht in der Beurteilung der tatsächlichen Möglichkeit permanenter Rückkehrer, den Diaspora-Status zu erlangen, sowie der Frage des Bestehens einer beachtlichen Gefahr der Einziehung permanenter Rückkehrer in den militärischen Nationaldienst von der Beurteilung durch die Oberverwaltungsgerichte Niedersachsen (Urteil vom 18.07.2023 - 4 LB 8/23 -), Sachsen (Urteil vom 19.07.2023 - 6 A 178/21.A -), Rheinland-Pfalz (Urteil vom 07.12.2023 - 13 A 10789/23.OVG -) und Schleswig-Holstein (Urteil vom 16.05.2025 - 2 LB 1/25 -, jeweils juris) ab.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2025 - 19 A 4096/18

    Beachtliche Wahrscheinlichkeit; Diaspora-Status; Eritrea; Frau; Illegale …

    Rn. 118 So auch OVG NRW, Beschluss vom 21. September 2020 - 19 A 1857/19.A - juris Rn. 68; ferner Schl.-H. OVG, Urteil vom 16. Mai 2025 - 2 LB 1/25 - juris Rn. 79; OVG M.-V., Urteil vom 17. August 2023 - 4 LB 145/20 OVG - juris Rn. 76; Sächs. OVG, Urteil vom 19. Juli 2023 - 6 A 178/21.A - juris Rn. 35; Hamb. OVG, Urteile vom 27. Oktober 2021 - 4 Bf 106/20.A - juris Rn. 56, und vom 1. Dezember 2020 - 4 Bf 205/18.A - juris Rn. 47; anders VG Münster, Urteil vom 10. September 2019 - 11 K 5924/16.A - juris Rn. 216 ff.

    Rn. 132 Vgl. dazu BAMF, Länderreport Erit­rea/Nationaldienst, Stand: 10/2025, S. 17; Commis­sariaat-generaal voor de Vluchtelingen en de Staat­lozen, COI FOCUS ERITREA - Mobilisatie na de oorlog in Tigray vom 19. September 2025, S. 38; Mekonnen/Yohannes, Voraussetzungen und recht­liche Auswirkungen des eritreischen Diaspora-Status, Mai 2022, S. 13 f.; EASO, Eritrea, National­dienst, Ausreise und Rückkehr, Herkunftsländer-Informationsbericht, September 2019, S. 62 f., 65; so auch Schl.-H. OVG, Urteil vom 16. Mai 2025 - 2 LB 1/25 - juris Rn. 103; Sächs. OVG, Urteil vom 19. Juli 2023 - 6 A 178/21.A - juris Rn. 51; OVG Rh.-Pf., Urteil vom 7. Dezember 2023 - 13 A 10789/23.OVG - juris Rn. 69 ff.; a. A. Hess. VGH, Urteil vom 29. Oktober 2025 - 2 A 1578/25.A - (bis­her nur Pressemitteilung; ab­rufbar unter: https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/ presse/einberufung-zum-nationaldienst; zuletzt ab­gerufen am: 21. November 2025); OVG M.-V., Urteil vom 17. August 2023 - 4 LB 145/20 - juris Rn. 55 ff.; Hamb. OVG, Urteil vom 27. Oktober 2021 - 4 Bf 106/20 - juris Rn. 67 f., allerdings ohne Befassung mit der Fra­ge gesicherter Aufenthalts­rechte im Aus­land.

    Rn. 136 Vgl. dazu auch Schl.-H. OVG, Urteil vom 16. Mai 2025 - 2 LB 1/25 - juris Rn. 105; Sächs. OVG, Urteil vom 19. Juli 2023 - 6 A 178/21.A - juris Rn. 51.

    Rn. 148 Vgl. Nds. OVG, Urteil vom 18. Juli 2023 - 4 LB 8/23 - juris Rn. 78; anders wohl Hess. VGH, Urteil vom 29. Oktober 2025 - 2 A 1578/25.A - (bisher nur Pres­semit­teilung; abrufbar unter: https:// verwaltungsge­richtsbarkeit.hessen.de/presse/einberufung-zum-nationaldienst; zuletzt abgerufen am: 21. Novem­ber 2025); OVG M.-V., Urteil vom 17. August 2023 - 4 LB 145); OVG Rh.-Pf., Urteil vom 7. Dezember 2023 - 13 A 10789/23.OVG - juris Rn. 61 ff.; OVG M.-V., Urteil vom 17. August 2023 - 4 LB 145/20 OVG - juris Rn. 70; offen gelassen von Schl.-H. OVG, Urteil vom 16. Mai 2025 - 2 LB 1/25 - juris Rn. 110; Sächs. OVG, Urteil vom 19. Juli 2023 - 6 A 178/21.A - juris Rn. 50.

  • VG Würzburg, 26.03.2026 - W 3 K 25.34579

    Asyl, Herkunftsland Eritrea, Widerruf subsidiären Schutzes, schwere Straftat, …

    Rn. 47 Nach ständiger obergerichtlicher Rechtsprechung besteht in Eritrea die Verpflichtung zur Ableistung eines zivilen oder militärischen Nationaldienstes und es ist beachtlich wahrscheinlich, dass es im militärischen Teil des Nationaldienstes zu einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung oder Bestrafung oder gar Folter kommt (…HessVGH, U.v. 29.10.2025 - 2 A 1578/25.A - juris Rn. 27;… OVG NW, U.v. 31.10.2025 - 19 A 4096/18 - BeckRS 2025, 34094 Rn. 105; OVG SH, U.v. 16.5.2025 - 2 LB 1/25 - BeckRS 2025, 17102 Rn. 61;… OVG RhPf, U.v. 24.1.2024 - 13 A 10789/23, BeckRS 2024, 2545 Rn. 31;… SächsOVG, U.v. 19.7.2023 - 6 A 178/21.A - BeckRS 2023, 22943 Rn. 41 f.;… NdsOVG, U.v. 18.7.2023 - 4 LB 8/23 - BeckRS 2023, 20590 Rn. 77).

    Dies wird von der jüngeren oberverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung aufgrund der Erkenntnismittellage - soweit ersichtlich - übereinstimmend angenommen (vgl. OVG Hamburg…, Urteil vom 27.10.2021 - 4 Bf 106/20 -, juris Rn. 54; OVG Niedersachsen…, Urteil vom 18.07.2023 - 4 LB 8/23 -, juris Rn. 83; OVG Sachsen…, Urteil vom 19.07.2023 - 6 A 178/21.A -, juris Rn. 43 ff.; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 07.12.2023 - 13 A 10789/23.OVG -, juris Rn. 55; OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 17.08.2023 - 4 LB 145/20 OVG -, juris Rn. 73; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.05.2025 - 2 LB 1/25 -, juris Rn. 80).

    Aus der Gesamtschau der Erkenntnismittel ergibt sich zur Überzeugung des Senats, dass die Misshandlungen in der Grundausbildung und im militärischen Teil des Nationaldienstes flächendeckend und systematisch sind, sodass bei einer zusammenfassenden Würdigung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts die für einen ernsthaften Schaden sprechenden Umstände vorliegend ein größeres Gewicht besitzen und deshalb gegenüber den dagegensprechenden Tatsachen überwiegen (so auch: OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.05.2025 - 2 LB 1/25 -, juris Rn. 87; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 07.12.2023 - 13 A 10789/23.OVG -, juris Rn. 53; OVG Niedersachsen…, Urteil vom 18.07.2023 - 4 LB 8/23 -, juris Rn. 100; a. A.: OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 17.08.2023 - 4 LB 145/20 OVG -, juris Rn. 74).

    Die Kammer macht sich insoweit nach eigener Prüfung unter Zugrundelegung der Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (§ 77 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 1 AsylG) zur Begründung die folgenden überzeugenden Ausführungen in dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Schleswig-Holstein vom 16. Mai 2025 - 2 LB 1/25 - juris Rn. 98, 102-105 zu eigen:.

    Daher hätte der Kläger nach gegenwärtiger Erkenntnismittellage mangels Nachweises einer gesicherten Rückkehrmöglichkeit bzw. eines gesicherten Aufenthaltsrechts im Ausland nicht die Möglichkeit, den von der Nationaldienstpflicht befreienden Diaspora-Status zu erlangen (…vgl. OVG Bautzen, U.v. 19.7.2023 - 6 A 178.21A - juris Rn. 50; OVG SH, U.v. 16.5.2025 - 2 LB 1/25 - juris Rn. 110).

  • VG Wiesbaden, 25.02.2026 - 5 K 2079/24

    Subsidiärer Schutz für eritreische Staatsangehörige wegen drohender Einziehung …

    Diese im militärischen Teil des Nationaldienstes verbreiteten Verletzungen der Menschenrechte aus Art. 3 EMRK sind in Anbetracht der Schwere und ihrer willkürlichen Verhängung sowie der willkürlich langen und nicht berechenbaren Dienstdauer geeignet, bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen, dem seine Einziehung droht, Furcht vor einem ernsthaften Schaden hervorzurufen (so auch die überwiegende oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung, vgl. z.B. Hess. VGH…, Urteil vom 29. Oktober 2025 - 2 A 1578/25.A -, juris Rn. 37 ff.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 16. Mai 2025 - 2 LB 1/25 -, juris Rn. 80; OVG Rheinland-Pfalz…, Urteil vom 7. Dezember 2023 - 13 A 10789/23.OVG -, juris Rn. 55; OVG Mecklenburg-Vorpommern…, Urteil vom 17. August 2023 - 4 LB 145/20 OVG -, juris Rn. 73; Sächs. OVG…, Urteil vom 19. Juli 2023 - 6 A 923/20.A -, juris Rn. 41 f.; OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Juli 2023 - 4 LB 8/23 -, juris; OVG Hamburg…, Urteil vom 27. Oktober 2021 - 4 Bf 106/20 -, juris Rn. 54; a.A. VG Schleswig, Urteil vom 22.Oktober 2018 - 3 A 365/17 -, juris).
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