Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 22.09.2006 - 2 LB 387/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Beamtenbesoldung; Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Anspruch eines Richters auf amtsangemessene Besoldung durch Gewährung eines erhöhten Ortszuschlags bzw. Familienzuschlags für ein von ihm zu unterhaltendes drittes Kind; Anknüpfung des Besoldungsgesetzgebers an die Gewährung des Kindergeldes im Rahmen der Bewilligung der ...
- Judicialis
VwGO § 124a III a.F.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch eines Richters auf amtsangemessene Besoldung durch Gewährung eines erhöhten Ortszuschlags bzw. Familienzuschlags für ein von ihm zu unterhaltendes drittes Kind; Anknüpfung des Besoldungsgesetzgebers an die Gewährung des Kindergeldes im Rahmen der Bewilligung der ...
Verfahrensgang
- VG Hannover, 11.10.2000 - 1 A 6587/95
- OVG Niedersachsen, 22.09.2006 - 2 LB 387/01
- BVerwG, 18.09.2007 - 2 B 7.07
- BVerwG, 08.10.2007 - 2 C 107.07
- BVerwG, 19.02.2009 - 2 C 107.07
- BVerwG, 06.10.2009 - 2 C 107.07
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 17.01
Berufungsbegründungsfrist; Fristverlängerung; Grundstücksverkehrsgenehmigung; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2006 - 2 LB 387/01
Allerdings hätte der Beklagte seine Berufung nach § 124 a Abs. 3 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (i. d. F. des 6.VwGOÄndG, v. 1.11.1996, BGBl. I S. 1626 - VwGO a. F. -) - da der Berufungszulassungsantrag bereits im Dezember 2000 gestellt worden war, war auf ihn nach § 194 Abs. 1 Nr. 1 VwGO noch das bis zum 31. Dezember 2001 geltende Prozessrecht anzuwenden - an sich bis zum Ablauf des 23. Februar 2001 begründen müssen, auch ist die bei der Berufungsbegründungsfrist des § 124 a Abs. 3 Satz 1 VwGO a. F. nach § 124 a Abs. 3 Satz 3 VwGO a. F. mögliche Verlängerung der Begründungsfrist von dem Beklagten nicht, wie erforderlich (s. dazu BVerwG, Urt. v. 22.4.2002 - BVerwG 6 C 15.01 -, NVwZ-RR 2002, 894 u. Urt. v. 12.12.2001 - BVerwG 8 C 17.01 -, BVerwGE 115, 302 = NJW 2002, 1137(1138);… Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: April 2006, RdNr. 40 zu § 124 a;… Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. 2005, RdNr. 24 zu § 124 a;… Bader, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, 3. Aufl. 2005, RdNr. 118 i. V. m. RdNr. 32 zu § 124 a) schriftlich beantragt und auch nicht durch den damaligen Vorsitzenden des Senats, sondern durch den damaligen Berichterstatter, und zwar bis zum 20. März 2001, verlängert worden.2.1.2 Ebenfalls ist es hier für die Wirksamkeit der ausgesprochenen Fristverlängerung unschädlich, dass nicht der damalige Senatsvorsitzende selbst die Fristverlängerung verfügt hat, auch wenn das Gesetz (s. § 124 a Abs. 3 Satz 3 VwGO a. F.) die Verlängerung dem Vorsitzenden vorbehält, sofern ein Vertretungsfall - dieser lag hier nicht vor - nicht gegeben ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.2001 - BVerwG 8 C 17.01 -, BVerwGE 115, 303 = NJW 2002, 1137(1139)).
Hierbei geht der Senat in seiner jetzigen Zusammensetzung davon aus, dass der damalige Berichterstatter nicht etwa eigenmächtig die Fristverlängerung vorgenommen hat - wäre dies der Fall gewesen, so hätte dies wohl zur Unwirksamkeit der Verlängerung geführt (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.12.2001, aaO) - , sondern mit Wissen und ausdrücklicher Billigung des damaligen Senatsvorsitzenden.
- BVerwG, 29.09.2005 - 2 C 44.04
Teilzeitbeschäftigung; unterhälftige Beschäftigung; Kürzung des kinderbezogenen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2006 - 2 LB 387/01
Die Konkurrenzregel ist daher verfassungskonform dahin auszulegen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 29.9.2005 - BVerwG 2 C 44.04 -, BVerwGE 124, 227 = NVwZ 2006, 319 = ZBR 2006, 129 = IÖD 2006, 92 = RiA 2006, 81 = Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 34 = DVBl. 2006, 319(322)), dass die fehlende Gewährung des Kindergeldes dann unerheblich ist, wenn es schon an einer entsprechenden, die Konkurrenzsituation erst auslösenden Leistung fehlt.Es ist daher im Rahmen der auch hier gebotenen verfassungskonformen Auslegung (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.9.2005, aaO) davon auszugehen, dass der Gesetzgeber für das Eingreifen der Konkurrenzregel nicht allein an die fehlende Gewährung des Kindergeldes, sondern vornehmlich daran anknüpft, ob dem anderen Elternteil eine entsprechende Leistung gewährt wird.
Denn auch im Rahmen des § 40 Abs. 4 BBesG n. F. muss insbesondere das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG beachtet werden, ist eine verfassungskonforme Auslegung dieser Vorschrift geboten, soll eine willkürliche Benachteiligung des Besoldungsempfängers vermieden werden (BVerwG, Urt. v. 29.9.2005, aaO).
- BVerwG, 22.04.2002 - 6 C 15.01
Berufungsbegründungsfrist; Verlängerung; Postulationsfähigkeit.
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2006 - 2 LB 387/01
Allerdings hätte der Beklagte seine Berufung nach § 124 a Abs. 3 Satz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (i. d. F. des 6.VwGOÄndG, v. 1.11.1996, BGBl. I S. 1626 - VwGO a. F. -) - da der Berufungszulassungsantrag bereits im Dezember 2000 gestellt worden war, war auf ihn nach § 194 Abs. 1 Nr. 1 VwGO noch das bis zum 31. Dezember 2001 geltende Prozessrecht anzuwenden - an sich bis zum Ablauf des 23. Februar 2001 begründen müssen, auch ist die bei der Berufungsbegründungsfrist des § 124 a Abs. 3 Satz 1 VwGO a. F. nach § 124 a Abs. 3 Satz 3 VwGO a. F. mögliche Verlängerung der Begründungsfrist von dem Beklagten nicht, wie erforderlich (s. dazu BVerwG, Urt. v. 22.4.2002 - BVerwG 6 C 15.01 -, NVwZ-RR 2002, 894 u. Urt. v. 12.12.2001 - BVerwG 8 C 17.01 -, BVerwGE 115, 302 = NJW 2002, 1137(1138);… Meyer-Ladewig/Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Stand: April 2006, RdNr. 40 zu § 124 a;… Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. 2005, RdNr. 24 zu § 124 a;… Bader, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, 3. Aufl. 2005, RdNr. 118 i. V. m. RdNr. 32 zu § 124 a) schriftlich beantragt und auch nicht durch den damaligen Vorsitzenden des Senats, sondern durch den damaligen Berichterstatter, und zwar bis zum 20. März 2001, verlängert worden.Hat nämlich ein Gericht einem in unzulässiger Form - hier Mangel der Schriftform - gestellten Antrag tatsächlich entsprochen, so wird hierdurch bei dem ein gerichtliches Handeln beantragenden Beteiligten ein schutzwürdiges Vertrauen geschaffen, das zur Folge hat, dass die ausgesprochene Fristverlängerung unter Vertrauensschutzgesichtspunkten Bestand haben muss, auch wenn die prozessrechtlichen Voraussetzungen für die erfolgte Fristverlängerung tatsächlich nicht bestanden haben (BGH, Beschl. v. 22.10.1997 - VII ZB 32/97 -, NJW 1998, 1155(1156); vgl. auch BVerwG, Urt. v. 22.4.2002, aaO, S. 895 - zu einem Verlängerungsantrag, der durch eine nach § 67 Abs. 1 VwGO nicht postulationsfähige Person gestellt worden war).
- BVerwG, 28.06.2001 - 2 C 48.00
Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2006 - 2 LB 387/01
Im Laufe des Berufungsverfahrens hat der Beklagte mit Rücksicht auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 2001 (BVerwG 2 C 48.00 -, BVerwGE 114, 350) mit Bescheid vom 14. November 2001 unter Abänderung seiner Bescheide vom 11. Januar und vom 5. Oktober 1995 an den Kläger als Abgeltung dessen sich aus Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 4 BBVAnpG 99 ergebenden Besoldungserhöhungsanspruchs für die Zeitspanne 1. Oktober 1990 bis 28. Februar 1994 nachträglich auf die Hauptforderung 9.389,83 DM sowie auf die Nebenforderung (Prozesszinsen) weitere 3.009,90 DM, insgesamt also 12.399,73 DM ausgezahlt.Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. Juni 2001 (BVerwG 2 C 48.00 -, BVerwGE 114, 35 = NVwZ 2002, 97 = RiA 2003, 145) kann es keinen Zweifeln mehr unterliegen, dass der Kläger, als "Widerspruchsführer" i. S. des Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99 anzusehen ist und dass ihm daher grundsätzlich Nachzahlungsansprüche auf eine höhere Besoldung für die Zeitspanne bis 31. Dezember 1998 nach Art. 9 § 1 Abs. 1 BBVAnpG 99 und ab 1. Januar 1999 nach Art. 9 § 2 BBVAnpG bzw. nach der jeweils geltenden Fassung des Bundesbesoldungsgesetzes bis heute zustehen.
- EuGH, 10.01.2006 - C-98/03
Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2006 - 2 LB 387/01
Die Konkurrenzregel ist daher verfassungskonform dahin auszulegen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 29.9.2005 - BVerwG 2 C 44.04 -, BVerwGE 124, 227 = NVwZ 2006, 319 = ZBR 2006, 129 = IÖD 2006, 92 = RiA 2006, 81 = Buchholz 240 § 40 BBesG Nr. 34 = DVBl. 2006, 319(322)), dass die fehlende Gewährung des Kindergeldes dann unerheblich ist, wenn es schon an einer entsprechenden, die Konkurrenzsituation erst auslösenden Leistung fehlt. - BGH, 22.10.1997 - VIII ZB 32/97
Wirksamkeit der Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist bei Stellung des …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2006 - 2 LB 387/01
Hat nämlich ein Gericht einem in unzulässiger Form - hier Mangel der Schriftform - gestellten Antrag tatsächlich entsprochen, so wird hierdurch bei dem ein gerichtliches Handeln beantragenden Beteiligten ein schutzwürdiges Vertrauen geschaffen, das zur Folge hat, dass die ausgesprochene Fristverlängerung unter Vertrauensschutzgesichtspunkten Bestand haben muss, auch wenn die prozessrechtlichen Voraussetzungen für die erfolgte Fristverlängerung tatsächlich nicht bestanden haben (BGH, Beschl. v. 22.10.1997 - VII ZB 32/97 -, NJW 1998, 1155(1156);… vgl. auch BVerwG, Urt. v. 22.4.2002, aaO, S. 895 - zu einem Verlängerungsantrag, der durch eine nach § 67 Abs. 1 VwGO nicht postulationsfähige Person gestellt worden war). - BVerwG, 02.04.1992 - 5 B 50.92
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Schuldlose Hinderung an der Einhaltung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2006 - 2 LB 387/01
Der Beklagte hat aber, nachdem er durch den jetzigen Berichterstatter mit Verfügung vom 27. Januar 2006 auf die mögliche Unwirksamkeit der im Jahre 2001 ausgesprochenen Fristverlängerung hingewiesen worden war, mit Schriftsätzen vom 16. und 21. Februar 2006 und damit in der Frist des § 60 Abs. 2 Satz 1 VwGO einen (begründeten) Wiedereinsetzungsantrag gestellt, auch ist das Verstreichen der Jahresfrist des § 60 Abs. 3 VwGO unschädlich, wenn die Ursache der Säumnis - wie hier - in der Sphäre des Gerichts liegt (BVerwG, Beschl. v. 2.4.1992 - BVerwG 5 B 50.92 -, Buchholz 310 § 60 VwGO Nr. 177;… von Albedyll, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, aaO, RdNr. 40 zu § 60). - BVerfG, 29.05.1990 - 1 BvL 20/84
Steuerfreies Existenzminimum
Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.09.2006 - 2 LB 387/01
Zuvor, und zwar mit Schreiben vom 24. Oktober 1990, hatte der Kläger bei der Besoldungsstelle des Oberlandesgerichts L. unter Hinweis auf einen eine Bestimmung des damals geltenden Bundeskindergeldgesetzes für verfassungswidrig erklärenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. Mai 1990 (1 BvL 20/84 -, BVerfGE 82, 60 = NJW 1090, 2869) beantragt, ihm das Kindergeld für das zweite und dritte Kind ungekürzt auszuzahlen sowie die Höhe des Ortszuschlages für das dritte Kind zu überprüfen.
- OVG Niedersachsen, 11.05.2020 - 12 LA 150/19
Ausnahmegenehmigung, artenschutzrechtliche; Ersatzzahlung; richterliche …
Nach allgemein anerkannt prozessualen Grundsätzen (…vgl. zu dem nach § 57 Abs. 2 VwGO auch im Verwaltungsprozess geltenden § 225 ZPO: Stackmann, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl., § 225, Rn. 10;… BGH, Beschl. v. 29.3.2017 - XII ZB 576/16 -, NJW-RR 2017, 577, Rn. 8, sowie zur Verlängerung der Frist nach § 124a Abs. 3 Satz 3 VwGO auch: BVerwG, Urt. v. 22.4.2002 - 6 C 15/01 -, juris, Rn. 9; Nds. OVG, Urt. v. 22.9.2006 - 2 LB 387/01 -, juris, Rn. 35 -37, sowie Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 124a, Rn. 61 - 64, jeweils m. w. N. aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung) ist eine solche richterliche Fristsetzung als prozessleitende Verfügung beruhend auf dem allgemeinen Grundsatz der Wirksamkeit (auch) verfahrensfehlerhafter gerichtlicher Entscheidungen und insbesondere zum Schutz des auf die Richtigkeit der richterlichen Verfügung vertrauenden Adressaten der Fristsetzung - von besonders schweren Verfahrensfehlern abgesehen - grundsätzlich wirksam, setzt sich also auch gegenüber abweichenden gesetzlichen Regelungen durch (vgl. so bereits den vorhergehenden Senatsbeschl. v. 17.9.2019 - 12 ME 143/19 -, S. 5 Abs. 2 des Beschlussabdrucks). - VG Wiesbaden, 03.06.2022 - 4 K 767/17
Windenergieanlagen - Immissionsschutzrecht
Denn nach allgemein anerkannten prozessualen Grundsätzen (…vgl. zu dem nach § 57 Abs. 2 VwGO auch im Verwaltungsprozess geltenden § 225 ZPO: Stackmann, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl., § 225, Rn. 10; BGH…, Beschluss vom 29. März 2017 - XII ZB 576/16 -, NJW-RR 2017, 577, Rn. 8, sowie zur Verlängerung der Frist nach § 124a Abs. 3 Satz 3 VwGO auch: BVerwG…, Urteil vom 22. April 2002 - 6 C 15/01 -, juris Rn. 9; OVG Lüneburg, Urteil vom 22. September 2006 - 2 LB 387/01 -, juris Rn. 35 -37, sowie Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 124a, Rn. 61 - 64, jeweils m. w. N. aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung) ist eine solche richterliche Fristsetzung als prozessleitende Verfügung beruhend auf dem allgemeinen Grundsatz der Wirksamkeit (auch) verfahrensfehlerhafter gerichtlicher Entscheidungen und insbesondere zum Schutz des auf die Richtigkeit der richterlichen Verfügung vertrauenden Adressaten der Fristsetzung - von besonders schweren Verfahrensfehlern abgesehen - grundsätzlich wirksam, setzt sich also auch gegenüber abweichenden gesetzlichen Regelungen durch (so auch OVG Lüneburg…, Beschluss vom 11. Mai 2020 - 12 LA 150/19 -, juris Rn. 20 und vom 17. September 2019 - 12 ME 143/19 -, juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 07.02.2011 - 1 A 833/08
Unbezifferter Klageantrag im Falle von Ansprüchen auf höhere Familienzuschläge …
Rn. 170 Urteil vom 22. September 2006 - 2 LB 387/01 - NdsRpfl. - VG Aachen, 21.02.2008 - 1 K 38/06
Anforderungen rechtlicher und tatsächlicher Art an die Alimentierung eines …
Rn. 31 Niedersächsische Oberverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 22. September 2006 - 2 LB 387/01 -.
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