Rechtsprechung
| OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Oberverwaltungsgericht Bremen
BremGebBeitrG § 4 Abs 4; BremGebBeitrG § 13 Abs 4; GG Art 104a ff.; GG Art 20 Abs 3; InKostV § 1 Anlage
Gebührenbescheid über Polizeieinsatzkosten der Polizei Bremen vom 18.08.2015 - Bundesligaspiel Werder Bremen - Hamburger SV am 19.04.2015 - Verwaltungsgebühren; Finanzverfassung; Bestimmtheitsgebot; Bereitstellung zusätzlicher Polizeikräfte; gewinnorientierte ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verpflichtung einer Tochtergesellschaft des DFL Deutsche Fußball Liga e.V. ("DFL e.V.") zur Zahlung der Kosten für einen Polizeieinsatz anlässlich einer Begegnung der Fußball-Bundesliga im Bremer Weser-Stadion
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (17)
- bremen.de
(Pressemitteilung)
Gebührenbescheid für Polizeieinsatz anlässlich des Fußball-Bundesligaspiels SV Werder Bremen gegen den Hamburger SV am 19. April 2015 ist rechtmäßig
- bremen.de
(Pressemitteilung)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
DFL muss Kosten für Polizeieinsatz anlässlich des Fußball-Bundesligaspiels SV Werder Bremen gegen den Hamburger SV mittragen
- lto.de (Pressebericht, 21.02.2018)
Urteilt gegen DFL: Bremen gewinnt Rechtsstreit um Polizeigebühren
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
969 Polizeibeamte beim Fußballspiel - und die Kostenerstattung
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Deutsche Fußball Liga verliert im Kostenstreit gegen Bremen
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Gebührenbescheid für Polizeieinsatz wegen Fußballspiel SV Werder Bremen gegen den Hamburger SV am 19. April 2015 rechtmäßig
- spiegel.de (Pressebericht, 21.02.2018)
DFL muss sich an Kosten für Polizeieinsätze beteiligen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
DFL kann an Kosten für Polizeieinsatz bei Fussball-Bundesligaspiel beteiligt werden
- sportsandlaw.de (Kurzinformation)
Die Debatte um Polizeikosten geht in die nächste Runde
- juve.de (Kurzinformation)
Streit um Polizeikosten: Gebührenbescheid für Polizeieinsatz wegen Bundesligaspiel ist rechtmäßig
- dombert.de (Kurzinformation)
Veranstalter muss Mehrkosten für Polizei zahlen
- anwalt.de (Kurzinformation)
Fußballvereine zahlen für Polizeieinsatz
- juraforum.de (Kurzinformation)
Für Polizeieinsatz soll Fußball Liga 415.000 Euro zahlen
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Gebührenerhebung für Polizeieinsatz anlässlich eines Fußballbundesligaspiels
- bremen.de
(Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Polizeikosten DFL des Bundesligaspiels Werder Bremen - Hamburger SV
- taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 02.02.2018)
Bremen gegen Deutsche Fußball-Liga: DFL streitet ab, Fußball zu veranstalten
Besprechungen u.ä. (3)
- zjs-online.com
(Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Wer soll das bezahlen? Kostentragungspflicht bei Fußballspielen (Hendrik Burbach; ZJS 2018, 155-161)
- zjs-online.com
(Entscheidungsbesprechung)
Kostentragung bei Fußballspielen - Veranstalter, Finanzverfassung, Bestimmtheitsgrundsatz, Einzelfallgesetz, Ermessen (Hendrik Burbach; ZJS 2018, 369)
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Sonstiges
- bremen.de
(Terminmitteilung)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ 2018, 913
- SpuRt 2018, 122
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (52)
- BVerwG, 03.03.1994 - 4 C 1.93
Finanzwesen - Luftverkehrsgebühren - Rechtsverordnung - Luftsicherheitsgebühr - …
Auszug aus OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17
Von Verfassungs wegen wird nicht vorausgesetzt, dass die gebührenpflichtige Amtshandlung allein oder überwiegend im Interesse der Gebührenpflichtigen erfolgt, denn jede staatliche Handlungsweise muss einen Bezug zum öffentlichen Wohl haben (…BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 8.5.2008 - 1 BvR 645/08 -, juris Rn. 19; BVerwG, Urteil vom 3.3.1994 - 4 C 1/93 -, BVerwGE 95, 188-208, juris Rn. 37; OVG Bremen…, Urteil vom 16.5.2017 - 1 LB 234/15 -, juris Rn. 39).Es ist gerade die politische Entscheidungsbefugnis des Gesetzgebers und des von ihm ermächtigten Verordnungsgebers, darüber zu befinden, ob er eine amtliche Leistung gebührenpflichtig machen will (BVerwG, Urteil vom 3.3.1994 - 4 C 1/93 -, BVerwGE 95, 188-208, juris Rn. 38;… Wahlen, a.a.O., S. 45).
Vielmehr gibt es in der Staatspraxis seit jeher eine Vielzahl von Gebühren, welche für Handlungen des Staates zugunsten der verlangten Sicherheit erhoben werden (BVerwG, Urteil vom 3.3.1994 - 4 C 1/93 -, BVerwGE 95, 188-208, juris Rn. 37).
Der Gesetzgeber ist frei, von dem im Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetz zugrunde gelegten System im Einzelfall abzurücken und einen insoweit eigenen Begriff der Amtshandlung zugrunde zu legen (vgl. zum LuftVG: BVerwG, Urteil vom 3.3.1994 - 4 C 1/93 -, BVerwGE 95, 188-208, juris Rn. 38).
Entschließt sich der Gesetzgeber, eine Gebührenquelle zu erschließen und dadurch eine bestimmte Personengruppe zu belasten, so ist der allgemeine Gleichheitssatz dann nicht verletzt, wenn der Gesetzgeber für seine Entscheidung tragfähige Gründe besitzt (BVerwG, Urteil vom 3.3.1994 - 4 C 1/93 -, BVerw- GE 95, 188-208, juris Rn. 42).
Mit der Gebühr zieht der Gesetzgeber die Konsequenz daraus, dass es gerade auch als ungerecht angesehen werden kann, wenn die Gemeinschaft der Bürger für einen einem anderen Vorteile verschaffenden Aufwand aufkommen müsste (BVerwG, Urteil vom 3.3.1994 - 4 C 1/93 -, BVerwGE 95, 188-208, juris Rn. 41).
- BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91
Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber …
Auszug aus OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17
In diesem Sinne werden seit jeher auch sonstige öffentlich-rechtliche - namentlich abgabenrechtliche - Regelungen einer Gesamtschuldnerschaft verstanden (BVerwG, Urteil vom 22.1.1993 - 8 C 57/91 -, juris Rn. 12 m.w.N.).An die Stelle von dessen Worten "nach Belieben" treten sinngemäß die Worte "nach Ermessen" (BVerwG, Urteil vom 22.1.1993 - 8 C 57/91 -, juris Rn. 22 m.w.N. zu § 1 Abs. 1 Satz 2 AFWoG; OVG Bremen…, Urteil vom 21.10.2014 - 1 A 253/12 -, juris Rn. 35).
Die Regelung dient nicht dem Schuldnerschutz (BVerwG, Urteil vom 22.1.1993 - 8 C 57/91 -, juris Rn. 22 zu § 1 Abs. 1 Satz 2 AFWoG).
Auf Fragen der Billigkeit muss sich die Begründung eines Bescheids nur dann erstrecken, wenn Billigkeitsgründe geltend gemacht werden und tatsächlich vorliegen (vgl. zur gesamtschuldnerischen Haftung von Wohnungsinhabern für die Fehlbelegungsabgabe: BVerwG, Urteil vom 22.1.1993 - 8 C 57/91 -, juris Rn. 22 m.w.N.).
- BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99
Informationspflichten bei Sonderabgaben
Auszug aus OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17
Insoweit gilt für alle Abgaben als allgemeiner Grundsatz, dass abgabebegründende Tatbestände so bestimmt sein müssen, dass der Abgabepflichtige die auf ihn entfallende Abgabe - in gewissem Umfang - vorausberechnen (BVerfG, Beschluss vom 17.7.2003 - 2 BvL 1/99 -, juris Rn. 174 m.w.N.) bzw. im Wesentlichen abschätzen kann (BVerwG…, Urteil vom 27.6.2013 - 3 C 7/12 -, juris Rn. 16 m.w.N.).Auch insoweit fordert das Bestimmtheitsgebot lediglich eine "dem jeweiligen Sachzusammenhang angemessene" Regelungsdichte, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden ausschließt (BVerfG, Beschluss vom 17.7.2003 - 2 BvL 1/99 -, juris Rn. 175;… vom 9.5.1989 - 1 BvL 35/86 -, BVerfGE 80, 103-109, juris Rn. 17; BVerwG…, Urteil vom 27.6.2013 - 3 C 7/12 -, juris Rn. 16 m.w.N.).
Die Bemessungstatbestände genügen den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine hinreichende Bestimmtheit, obwohl die Gebührenhöhe damit maßgeblich von der Zahl der eingesetzten Polizeikräfte und der Dauer ihres Einsatzes abhängt und diese variablen Bemessungsfaktoren weitgehend außerhalb der Einwirkungssphäre des Gebührenschuldners liegen (vgl. zur Altenpflegeausbildungsumlage: BVerfG, Beschluss vom 17.7.2003 - 2 BvL 1/99 -, juris Rn. 176).
- BVerfG, 06.02.1979 - 2 BvL 5/76
Gebührengesetz NRW
Auszug aus OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17
Innerhalb seiner jeweiligen Regelungskompetenzen verfügt der Gebührengesetzgeber über einen weiten Gestaltungsspielraum bei der Entscheidung, welche individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen er einer Gebührenpflicht unterwerfen und welche Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze er hierfür aufstellen will (BVerfG, Beschlüsse vom 6.2.1979 - 2 BvL 5/76 -, BVerfGE 50, 217-234, juris Rn. 37 …und vom 12.10.1994 - 1 BvL 19/90 -, juris Rn. 53 ).Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (im engeren Sinn), demzufolge der mit der Gebührenregelung verfolgte Zweck nicht außer Verhältnis zu der dem Bürger auferlegten Gebühr stehen darf (BVerfG, Beschluss vom 6.2.1979 - 2 BvL 5/76 -, BVerfGE 50, 217- 234, juris Rn. 37), ist gewahrt.
Innerhalb seiner jeweiligen Regelungskompetenzen verfügt der Gebührengesetzgeber über einen weiten Entscheidungs- und Gestaltungsspielraum, welche individuell zurechenbaren öffentlichen Leistungen er einer Gebührenpflicht unterwerfen, welche Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze er hierfür aufstellen und welche über die Kostendeckung hinausreichenden Zwecke, etwa einer begrenzten Verhaltenssteuerung in bestimmten Tätigkeitsbereichen, er mit einer Gebührenregelung anstreben will (BVerfG, Beschluss vom 6.2.1979 - 2 BvL 5/76 -, BVerfGE 50, 217-234, juris Rn. 38).
- BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11
Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz …
Auszug aus OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17
Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG enthält eine Konkretisierung des allgemeinen Gleichheitssatzes; danach ist es dem Gesetzgeber verboten, aus einer Reihe gleichgelagerter Sachverhalte einen Fall herauszugreifen und zum Gegenstand einer Sonderregel zu machen (BVerfG…, Beschluss vom 12.5.2015 - 1 BvR 1501/13 -, juris Rn. 53; Urteil vom 6.12.2016 - 1 BvR 2821/11 -, BVerfGE 143, 246-396, juris Rn. 394).Denn der Schutz des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs reicht nicht weiter als der Schutz, den seine wirtschaftliche Grundlage genießt, und erfasst nur den konkreten Bestand an Rechten und Gütern, nicht aber das Vermögen als solches (BVerfG, Urteil vom 6.12.2016 - 1 BvR 2821/11 u.a. -, BVerfGE 143, 246 ff., juris Rn. 240, m.w.N.).
- BVerfG, 17.02.1998 - 1 BvF 1/91
Kurzberichterstattung
Auszug aus OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17
Eine berufsregelnde Tendenz ist gegeben, wenn die Norm nach Entstehungsgeschichte und Inhalt im Schwerpunkt Tätigkeiten betrifft, die typischerweise beruflich ausgeübt werden (BVerfG, Urteil vom 17.2.1998 - 1 BvF 1/91 -, BVerfGE 97, 228-270, juris Rn. 96).Für solche Regelungen gilt, dass sie mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar sind, soweit vernünftige Erwägungen des Gemeinwohls sie als zweckmäßig erscheinen lassen und das Grundrecht nicht unverhältnismäßig eingeschränkt wird (BVerfG, Urteil vom 17.2.1998 - 1 BvF 1/91 -, BVerfGE 97, 228-270, juris Rn. 99).
- OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 13 LC 218/16
Auslagen; Berufung; Bestimmtheit; Gebühr; Gebührenbegriff; …
Auszug aus OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17
Das Gebührenrecht enthält als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal jeder Gebührenerhebung die Anforderung, dass die gebührenpflichtige Amtshandlung rechtmäßig gewesen sein muss (NdsOVG, Urteil vom 27.9.2017 - 13 LC 218/16 -, juris Rn. 100).Soweit diese Faktoren als zu hoch anzusehen wären, müsste die Gebühr reduziert werden (NdsOVG, Urteil vom 27.9.2017, - 13 LC 218/16 -, juris Rn. 101).
- BVerwG, 27.06.2013 - 3 C 7.12
Geflügel; Puten; Schlachtgeflügel; Schlachttier- und Fleischuntersuchung; …
Auszug aus OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17
Insoweit gilt für alle Abgaben als allgemeiner Grundsatz, dass abgabebegründende Tatbestände so bestimmt sein müssen, dass der Abgabepflichtige die auf ihn entfallende Abgabe - in gewissem Umfang - vorausberechnen (BVerfG…, Beschluss vom 17.7.2003 - 2 BvL 1/99 -, juris Rn. 174 m.w.N.) bzw. im Wesentlichen abschätzen kann (BVerwG, Urteil vom 27.6.2013 - 3 C 7/12 -, juris Rn. 16 m.w.N.).Auch insoweit fordert das Bestimmtheitsgebot lediglich eine "dem jeweiligen Sachzusammenhang angemessene" Regelungsdichte, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden ausschließt (BVerfG…, Beschluss vom 17.7.2003 - 2 BvL 1/99 -, juris Rn. 175;… vom 9.5.1989 - 1 BvL 35/86 -, BVerfGE 80, 103-109, juris Rn. 17; BVerwG, Urteil vom 27.6.2013 - 3 C 7/12 -, juris Rn. 16 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 15.09.1980 - I 1107/78
Kostenabwälzung bei Pop-Konzert
Auszug aus OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17
Dabei sind allein polizeiliche Erfordernisse maßgebend, nicht aber ein etwaiges Interesse des Veranstalters an einem möglichst kostengünstigen Einsatz (VGH BW, Urteil vom 15.9.1980 - I 1107/78 -, DVBl. 1981, S. 778 (779);… Broß, a.a.O., 388 (396)).Nur die Verfolgung unzulässiger Zwecke oder eine Festsetzung des Kräftebedarfs, die offensichtlich exzessiv ist oder auf offensichtlich fehlerhaften rechtlichen oder taktischen Erwägungen beruht, können insoweit zu einer gerichtlichen Beanstandung führen (VGH BW…, Urteil vom 18.6.1979 - I 47/79 -, juris Rn. 22; Urteil vom 15.9.1980, - I 1107/78 -, DVBl. 1981, 778, 779).
- BVerfG, 25.06.2014 - 1 BvR 668/10
Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge bei konkret-individueller …
Auszug aus OVG Bremen, 21.02.2018 - 2 LC 139/17
Für öffentlich-rechtliche Abgaben, die keine Steuern sind (nichtsteuerliche Abgaben), richtet sich die Gesetzgebungskompetenz nach den allgemeinen Regeln über die Sachgesetzgebungskompetenzen (BVerfG, Beschluss vom 25.6.2014 - 1 BvR 668/10 -, BVerfGE 137, 1-29, juris Rn. 45).Die Erhebung nichtsteuerlicher Abgaben auf der Grundlage der Sachkompetenzen aus Art. 70 ff. GG bedarf mit Blick auf die Begrenzungs- und Schutzfunktion der Finanzverfassung und zur Wahrung der Belastungsgleichheit der Abgabepflichtigen (Art. 3 Abs. 1 GG) aber einer über den Zweck der Einnahmeerzielung hinausgehenden besonderen sachlichen Rechtfertigung (…BVerfG, Beschlüsse vom 17.1.2017, - 2 BvL 2/14 -, juris Rn. 62; vom 25.6.2014 - 1 BvR 668/10 -, BVerfGE 137, 1-29, juris Rn. 43).
- BVerfG, 12.10.1994 - 1 BvL 19/90
Verfassungsmäßigkeit der Gebührentatbestände des Bremer Hafengesetzes
- BVerwG, 02.02.2017 - 2 C 22.16
Dienstherr nicht verpflichtet, zur Abwendung einer Falschbetankung eines …
- BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 11.93
Schornsteinfeger - Rechnungslegung - Gesamtschuldner - Anfechtungsklage
- BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 596/56
Apotheken-Urteil
- BVerfG, 27.07.2016 - 1 BvR 371/11
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Berücksichtigung von Einkommen eines …
- BGH, 28.10.2010 - I ZR 60/09
hartplatzhelden.de - Kein wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz für …
- BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
Haschischkonsum
- VGH Baden-Württemberg, 21.07.2003 - 1 S 377/02
Videoüberwachung - Kriminalitätsbrennpunkt
- BVerfG, 20.07.1954 - 1 BvR 459/52
Investitionshilfe
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94
Altschulden
- BVerfG, 24.07.2017 - 2 BvR 1487/17
Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines sogenannten Gefährders gegen die …
- BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63
Grundstücksverkehrsgesetz
- BVerfG, 18.05.1988 - 2 BvR 579/84
Schatzregal der Länder
- BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvF 4/03
Parteibeteiligung an Rundunkunternehmen
- BVerfG, 09.01.1991 - 1 BvR 929/89
Bundesberggesetz
- BVerfG, 31.03.2016 - 2 BvR 1576/13
Nichtannahmebeschluss: Zur Teilnahme von Unionsbürgern an kommunalen Abstimmungen …
- BVerfG, 18.06.1980 - 1 BvR 697/77
Buchführungsprivileg
- BVerfG, 12.10.2010 - 2 BvL 59/06
Vorlage des Bundesfinanzhofs zur "Mindestbesteuerung" nach dem …
- BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77
Kriegsopferversorgung
- BVerwG, 30.04.2003 - 6 C 5.02
Gebühren für Rufnummernzuteilung; Äquivalenzprinzip; Kostendeckungsprinzip; …
- BVerwG, 12.07.2006 - 10 C 9.05
Bodenschutz; Annexkompetenz; Altlastensanierung; Gefahrenabwehr; Kostenregelung; …
- BVerfG, 12.05.2015 - 1 BvR 1501/13
Verfassungsbeschwerden gegen die Errichtung der BTU Cottbus-Senftenberg teilweise …
- OLG Stuttgart, 19.03.2009 - 2 U 47/08
Übertragungsrechte an Amateurfußballspielen - Hartplatzhelden.de
- BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1876/91
Landesrechtliche Abfallabgabe
- BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86
Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und …
- BVerfG, 06.06.2006 - 2 BvR 1349/05
Informationelle Selbstbestimmung (unzulässige Weisung im Rahmen der …
- BVerfG, 24.11.2015 - 2 BvR 355/12
In die Umlage der BaFin darf Schadensersatzaufwand wegen einfach fahrlässiger …
- BVerwG, 10.12.2009 - 3 C 29.08
Gebühren; Flugsicherungsgebühren; einheitlicher Gebührensatz; Sicherung des An- …
- OVG Bremen, 21.10.2014 - 1 A 253/12
Bestattungs- und Friedhofsrecht; Bestattungskosten
- BVerwG, 25.08.2004 - 6 C 27.03
Umfang des polizeilichen Betretensrechtes nach Maßgabe des Polizeigesetzes der …
- BGH, 29.04.1970 - I ZR 30/68
Ausstrahlung von Filmmaterial als Eingriff in den Gewerbebetrieb - …
- OVG Bremen, 27.08.2013 - 1 A 22/11
- VG Bremen, 17.05.2017 - 2 K 1191/16
Gebühren für Einsatz zusätzlicher Polizeikräfte, Bestimmtheit, Veranstalter nach …
- BVerfG, 07.11.1995 - 2 BvR 413/88
'Wasserpfennig'
- BVerwG, 23.08.1991 - 8 C 37.90
Fehlalarmgebühr - Gebührentatbestand, Gesetzesauslegung, Bestimmtheitsgrundsatz, …
- BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvL 2/14
Rückmeldegebühren iHv 100 DM bzw 51 Euro gem § 30 Abs 1a S 1 des …
- BVerfG, 06.11.2012 - 2 BvL 51/06
Berliner Rückmeldegebühr iHv 100 DM bzw 51,13 Euro gem § 2 Abs 8 S 2 HSchulG BE …
- BVerfG, 08.05.2008 - 1 BvR 645/08
Verfassungsmäßigkeit der Erhebung einer Gebühr für die Prüfung eines Notars
- OVG Bremen, 16.05.2017 - 1 LB 234/15
Erhebung einer Gebühr für die Durchführung einer waffenrechtlichen …
- BVerfG, 11.10.1966 - 2 BvR 179/64
Bundesrecht in Berlin
- BVerwG, 21.09.2011 - 3 B 56.11
Begründung der zugelassenen Berufung; Antragserfordernis
- BVerwG, 16.12.2004 - 1 B 59.04
Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung; Rüge der unrechtmäßigen …
- BVerwG, 29.03.2019 - 9 C 4.18
Bremer Polizeigebühr für Hochrisiko-Veranstaltungen im Prinzip rechtmäßig
Im Übrigen hob das Oberverwaltungsgericht das Urteil des Verwaltungsgerichts auf und wies die Klage ab (NVwZ 2018, 913). - BVerfG, 14.01.2025 - 1 BvR 548/22
Polizeikosten Hochrisikospiele - Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen …
d) das Urteil des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 21. Februar 2018 - 2 LC 139/17 -,. - BVerwG, 21.12.2021 - 9 B 6.21
Veranstaltergebühr bei Hochrisiko-Fußballspiel; Vermeidung einer …
Nachdem die Beklagte im Berufungsverfahren die Gebührenforderung auf 415 000 EUR reduziert hatte, was zur Teilerledigung des Verfahrens führte, wies das Oberverwaltungsgericht die Klage unter Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils im Übrigen ab (OVG Bremen, Urteil vom 21. Februar 2018 - 2 LC 139/17 -).Der zitierte Satz aus dem Revisionsurteil verweist auf die Passagen in Randnummer 66 und am Ende von Randnummer 98 des ersten aufgehobenen Berufungsurteils (OVG Bremen, Urteil vom 21. Februar 2018 - 2 LC 139/17 - juris), wonach allein polizeiliche Erfordernisse maßgebend seien, nicht aber ein etwaiges Interesse des Veranstalters an einem möglichst kostengünstigen Einsatz, und wonach die Frage, ob der Einsatz auch mit weniger Beamten zu bewältigen gewesen wäre, eine polizeitaktische Frage sei.
- OVG Bremen, 11.11.2020 - 2 LC 294/19
Hochrisikospiele: DFL muss im Polizeikostenstreit zahlen
Dagegen hat die Beklagte die durch das Verwaltungsgericht zugelassene Berufung (2 LC 139/17) erhoben. - VGH Baden-Württemberg, 19.07.2024 - 1 S 1704/22
Kostenhaftung für Polizeieinsätze aufgrund von Fehlalarmen einer Alarmanlage - …
Als allgemeiner Grundsatz gilt im Gebührenrecht, dass die Gebührentatbestände eine dem jeweiligen Zusammenhang angemessene Regelungsdichte aufweisen müssen, die eine willkürliche Handhabung durch die Behörden ausschließt (…vgl. vgl. Senat, Urt. v. 16.08.2018 - 1 S 625/18 - juris Rn. 78 ;… BVerfG, Beschl. v. 17.07.2003 - 2 BvL 1/99 u. a. - juris Rn. 175, und v. 30.05.2018 - 1 BvR 45/15 - juris Rn. 17;… BVerwG, Urt. v. 29.03.2019 - 9 C 4.18 - juris Rn. 42; OVG Bremen, Urt. v. 05.02.2018 - 2 LC 139/17 - juris Rn. 52).Dem Gesetzgeber ist dabei auch ein Rückgriff auf unbestimmte Rechtsbegriffe grundsätzlich nicht verwehrt (vgl. OVG Bremen, Urt. v. 05.02.2018 - 2 LC 139/17 - juris Rn. 52).
Die willkürfreie Handhabung eines Gebührentatbestandes ist dabei durch nachträgliche Auslegung nur dann gewährleistet, wenn ein Gebührenschuldner mit seiner Heranziehung rechnen musste, weil die Auslegung von Wortlaut, Zweck und Zusammenhang objektive Anhaltspunkte dafür liefert, dass es sich hierbei um ein vertretbares Auslegungsergebnis handelt (…vgl. Senat, Urt. v. 16.08.2018 - 1 S 625/18 - juris Rn. 44 ;… BVerwG, Urt. v. 12.07.2006 - 10 C 9.05 - juris Rn. 30, und v. 01.09.2009 - 6 C 30.08 - juris Rn. 21; OVG Bremen, Urt. v. 05.02.2018 - 2 LC 139/17 - juris Rn. 52).
Vielmehr muss die gebührenpflichtige Leistung an eine besondere Verantwortlichkeit der in Anspruch genommenen Personen anknüpfen; diese Verantwortlichkeit muss aus der Sache selbst ableitbar sein (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 12.10.1994 - 1 BvL 19/90 - juris Rn. 52;… BVerwG, Beschl. v. 30.10.2018 - 3 B 2.18 - juris Rn. 10;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.08.2018 - 1 S 625/18 - juris Rn. 59 , und v. 13.12.2018 - 5 S 2311/16 - juris Rn. 27 ;… s. a. Urt. v. 29.09.2020 - 1 S 2999/19 - juris Rn. 55 ; OVG Bremen, Urt. v. 05.02.2018 - 2 LC 139/17 - juris Rn. 37;… NdsOVG, Urt. v. 27.09.2017 - 13 LC 218/16 - juris Rn. 50).
- VGH Baden-Württemberg, 16.08.2018 - 1 S 625/18
Gebührentatbestand "Ungerechtfertigtes Anfordern von Polizeikräften"; …
Die willkürfreie Handhabung eines Gebührentatbestandes ist durch nachträgliche Auslegung nur dann gewährleistet, wenn ein Gebührenschuldner mit seiner Heranziehung rechnen musste, weil dies in Anwendung juristischer Methoden ein vertretbares Auslegungsergebnis darstellt (…BVerwG, Urt. v. 01.09.2009, a.a.O., und v. 12.07.2006 - 10 C 9.05 - BVerwGE 126, 222; OVG Bremen, Urt. v. 05.02.2018 - 2 LC 139/17 - NordÖR 2018, 157). - VGH Baden-Württemberg, 30.06.2020 - 1 S 2712/19
Heranziehung zu Feuerwehrkosten
Die willkürfreie Handhabung eines Gebührentatbestandes ist durch nachträgliche Auslegung nur dann gewährleistet, wenn ein Gebührenschuldner mit seiner Heranziehung rechnen musste, weil dies in Anwendung juristischer Methoden ein vertretbares Auslegungsergebnis darstellt (…BVerwG, Urt. v. 01.09.2009, a.a.O., und v. 12.07.2006 - 10 C 9.05 - BVerwGE 126, 222; OVG Bremen, Urt. v. 05.02.2018 - 2 LC 139/17 - NordÖR 2018, 157;… Senat, Urt. v. 16.08.2018, a.a.O.). - VG Neustadt, 07.11.2023 - 5 K 75/23
Pressevertreter hat Anspruch auf Einsicht in Ermittlungsakten zum Mord an der …
Rn. 71 Über die Kosten des gesamten Verfahrens ergeht nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Kostenentscheidung formal und sachlich eine einheitliche Entscheidung (vgl. OVG Bremen, Urteil vom 5. Februar 2018 - 2 LC 139/17 -, NVwZ 2018, 913).
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