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Weitere Entscheidung unten: AG Schwabach, 25.01.2011

Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2011 - 2 M 16/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15819
OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2011 - 2 M 16/11 (https://dejure.org/2011,15819)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11.04.2011 - 2 M 16/11 (https://dejure.org/2011,15819)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 11. April 2011 - 2 M 16/11 (https://dejure.org/2011,15819)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Art 6 Abs 1 EWGAssRBes 1/80, § 28 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 48 Abs 1 VwVfG, § 48 Abs 2 S 3 Nr 2 VwVfG
    Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis eines türkischen Staatsangehörigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begründung einer ordnungsgemäßen Beschäftigung infolge einer durch Täuschung erlangten Aufenthaltserlaubnis eines türkischen Arbeitnehmers; Prüfungspflicht eines deklaratorischen Aufenthaltsrechts bei der Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen durch ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Rücknahme der Aufenthaltserlaubnis eines türkischen Staatsangehörigen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Eine durch Täuschung erlangte Aufenthaltserlaubnis eines türkischen Arbeitnehmers begründet keine ordnungsgemäße Beschäftigung i.S.d. Art 6 Abs. 1 ARB 1/80; Die Ausländerbehörde hat das Vorliegen eines deklaratorischen Aufenthaltsrechts nach § 4 Abs. 5 AufenthG bei der ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 17.06.1998 - 1 C 27.96

    Arbeitslosigkeit; Assoziationsrecht; Aufenthaltsbewilligung; Aufenthaltserlaubnis …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2011 - 2 M 16/11
    Hat ein türkischer Arbeitnehmer eine Aufenthaltserlaubnis durch Täuschung erlangt, so begründet dies keine ordnungsgemäße Beschäftigung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 (…vgl. BVerwG, Urt. v. 12.04.2005 - C 9.04 -, BVerwGE 123, 190; Urt. v. 17.06.1998 - 1 C 27.96 -, BVerwGE 107, 58).

    Hat ein türkischer Arbeitnehmer eine Aufenthaltserlaubnis durch Täuschung erlangt, so begründet dies keine ordnungsgemäße Beschäftigung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 (…BVerwG, Urt. v. 12.04.2005 - 1 C 9.04 -, BVerwGE 123, 190; Urt. v. 17.06.1998 - 1 C 27.96 -, BVerwGE 107, 58).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen vom 12.04.2005 (…a.a.O.) und 17.06.1998 (a.a.O.) entschieden, dass es unerheblich sei, ob der Täuschende wegen seines Verhaltens bestraft worden sei und ob eine ihm erteilte Aufenthaltserlaubnis zurückgenommen worden sei.

    Im Urteil vom 17.06.1998 (a.a.O.) hat das Bundesverwaltungsgericht betont, der für den EuGH tragende Grund, die aufenthaltsrechtliche Position des dortigen Klägers als nicht hinreichend gefestigt anzusehen, sei die durch die Täuschung begründete Angreifbarkeit des von der Behörde erteilten Aufenthaltstitels gewesen.

  • BVerwG, 12.04.2005 - 1 C 9.04

    Assoziationsrecht; ordnungsgemäße Beschäftigung; Bestandskraft; eheliche …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2011 - 2 M 16/11
    Hat ein türkischer Arbeitnehmer eine Aufenthaltserlaubnis durch Täuschung erlangt, so begründet dies keine ordnungsgemäße Beschäftigung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.04.2005 - C 9.04 -, BVerwGE 123, 190;… Urt. v. 17.06.1998 - 1 C 27.96 -, BVerwGE 107, 58).

    Hat ein türkischer Arbeitnehmer eine Aufenthaltserlaubnis durch Täuschung erlangt, so begründet dies keine ordnungsgemäße Beschäftigung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 (BVerwG, Urt. v. 12.04.2005 - 1 C 9.04 -, BVerwGE 123, 190;… Urt. v. 17.06.1998 - 1 C 27.96 -, BVerwGE 107, 58).

    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinen Urteilen vom 12.04.2005 (a.a.O.) und 17.06.1998 (…a.a.O.) entschieden, dass es unerheblich sei, ob der Täuschende wegen seines Verhaltens bestraft worden sei und ob eine ihm erteilte Aufenthaltserlaubnis zurückgenommen worden sei.

  • EuGH, 22.12.2010 - C-303/08

    Bozkurt - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Familienzusammenführung - Art. 7 …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2011 - 2 M 16/11
    Aus dem vom Urteil des EuGH vom 22.12.2010 (C-303/08 - InfAuslR 2011, 89) ergibt sich nicht (im Umkehrschluss), dass eine Täuschung dann keinen Einfluss auf das für eine ordnungsgemäße Beschäftigung notwendige gesicherte Aufenthaltsrecht hat, wenn der Ausländer wegen dieser Täuschungshandlung nicht verurteilt worden ist.

    Rn. 17 3. Der Antragsteller vermag schließlich auch nicht mit dem Einwand durchzudringen, die in Streit stehende Täuschungshandlung bzw. Erwirkung eines Verwaltungsakts aufgrund angeblich unrichtiger oder unvollständiger Angaben sei "europarechtlich zu würdigen", insbesondere sei das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 22.12.2010 (C-303/08 - InfAuslR 2011, 89) zu beachten, wonach Beschäftigungszeiten, die ein türkischer Staatsangehöriger allein aufgrund einer Täuschung zurückgelegt habe, dann nicht im Sinne von Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 als ordnungsgemäß angesehen werden könnten, wenn der türkische Staatsangehörige aufgrund diese Täuschung verurteilt worden sei.

    Diese Rechtsprechung ist entgegen der Annahme des Antragstellers nicht durch die Entscheidung des EuGH vom 22.12.2010 (a.a.O.) obsolet geworden, da der EuGH darin - wie dargelegt - nur auf seine frühere Rechtsprechung Bezug genommen hat, die das Bundesverwaltungsgericht bei seinen Entscheidungen berücksichtigt hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.10.2007 - 13 S 2215/07

    Rücknahme einer Einbürgerung wegen Verschweigens strafrechtlicher Ermittlungen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2011 - 2 M 16/11
    Ist - wie hier - eine solche Änderung der Sachlage zwischen Antragstellung und Erteilung bzw. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eingetreten, muss der Ausländer dies der zuständige Behörden vor bzw. bei Aushändigung der Aufenthaltserlaubnis mitteilen, wenn er zuvor auf die Bedeutung der ehelichen Lebensgemeinschaft für den Aufenthaltstitel hingewiesen wurde (vgl. zur Einbürgerung: VGH BW, Beschl. v. 10.10.2007 - 13 S 2215/07 -, AuAS 2007, 260).

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn es ein Antragsteller unterlässt, der Behörde nach Antragstellung eingetretene - auch aus Laiensicht - wesentliche Änderungen der Sachlage mitzuteilen, obwohl er vor Erlass bzw. bei Bekanntgabe des beantragten Verwaltungsakts die Möglichkeit hierzu hatte (vgl. zur Einbürgerung: VGH BW, Beschl. v. 10.10.2007, a.a.O.).

  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2011 - 2 M 16/11
    Wird eine (von Anfang an) rechtswidrige Aufenthaltserlaubnis zur Wahrung der ehelichen Lebensgemeinschaft gemäß § 48 VwVfG zurückgenommen, ist die Frage, ob der Ausländer trotz Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus sonstigen Gründen hat, nicht inzident im Rahmen der Rücknahme zu prüfen, sondern ist als Gegenstand eines gleichzeitig zu bescheidenden Begehrens auf Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus anderen Gründen anzusehen, das hilfsweise für den Fall geltend gemacht wird, dass sich die Rücknahme der bisherigen Aufenthaltserlaubnis als rechtmäßig erweist (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 09.06.2009 - 1 C 11.08 -, BVerwGE 134, 124 [129]).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 09.06.2009 - 1 C 11.08 -, BVerwGE 134, 124 [129], RdNr. 14) ist die Frage, ob der Ausländer trotz Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus sonstigen Gründen hat, nicht inzident im Rahmen der Entscheidung über die Verkürzung der Frist für die bisherige Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG zu prüfen, sondern ist als Gegenstand eines gleichzeitig zu bescheidenden Begehrens auf Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus anderen Gründen anzusehen, das hilfsweise für den Fall geltend gemacht wird, dass sich die Verkürzung der Geltungsdauer der bisherigen Aufenthaltserlaubnis als rechtmäßig erweist.

  • OVG Bremen, 02.02.2010 - 1 B 366/09

    Assoziationsberechtigter türkischer Arbeitnehmer; Wegfall der Voraussetzungen für …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2011 - 2 M 16/11
    Dies bedeutet zugleich, dass von einer "Täuschung" nicht gesprochen werden kann, wenn die Angaben im Zeitpunkt der Antragstellung und Erteilung bzw. Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zutreffend waren und der Ausländer es (nur) unterlassen hat, nach Erteilung der Aufenthaltserlaubnis die Ausländerbehörde von sich aus darüber zu unterrichten, dass die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht (OVG Bremen, Beschl. v. 02.02.2010 - 1 B 366/09 -, InfAuslR 2010, 193; HessVGH, Beschl. v. 17.11.2009 - 11 B 2827/09 -, AuAS 2010, 88).

    Soweit man der Auffassung folgt, dass Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Versagung einer solchen deklaratorischen Aufenthaltserlaubnis entsprechend § 84 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG keine aufschiebende Wirkung haben (so OVG NW, Beschl. v. 10.04.2008 - 18 B 291/08 -, InfAuslR 2008, 290), käme ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Versagungsentscheidung in Betracht (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 02.02.2010, a.a.O.).

  • BVerwG, 18.09.1985 - 2 C 30.84

    Beamtenrecht - Arglistige Täuschung - Rücknahme der Ernennung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2011 - 2 M 16/11
    Das Verschweigen von Tatsachen ist eine Täuschung, wenn die Behörde nach Tatsachen gefragt hat oder der Antragsteller auch ohne Befragung weiß oder in Kauf nimmt, dass die verschwiegenen Tatsachen für die Entscheidung der Behörde erheblich sind oder sein können (vgl. BVerwG, Urt. v. 18.09.1985 - 2 C 30.84 -, DVBl 1986, 148).
  • BSG, 01.06.2006 - B 7a AL 76/05 R

    Erlöschen der Wirkung der Arbeitslosmeldung bei Nichtmitteilung einer …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2011 - 2 M 16/11
    Unterlässt ein Antragsteller vorsätzlich oder grob fahrlässig die Mitteilung wesentlicher geänderter Umstände, die er bei Antragstellung noch anders angegeben hatte, die aber vor Bescheiderlass eingetreten sind, so ist dieses Unterlassen bei der Rücknahme des Bescheides wegen anfänglicher Rechtswidrigkeit der unrichtigen oder unvollständigen Angabe gleichzusetzen (vgl. BSG, Urt. v. 01.06.2006 - B 7a AL 76/05 R -, BSGE 96, 285 [290], RdNr. 23).
  • EuGH, 11.05.2000 - C-37/98

    Savas - "Assoziation EWG-Türkei - Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit und …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2011 - 2 M 16/11
    In dieser Entscheidung hat der EuGH in der vom Antragsteller genannten Passage (RdNr. 48) lediglich seiner bisherige, in den Urteilen vom 05.06.1997 - Kol, C-285/95 - und vom 11.05.2000 - Savas, C-37/98) dargelegte Rechtsauffassung wiederholt, nach der es ausgeschlossen sei, dass Beschäftigungszeiten, die ein türkischer Staatsangehöriger allein aufgrund einer Täuschung, die zu einer Verurteilung geführt habe, zurückgelegt habe, als im Sinne von Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 ordnungsgemäß angesehen werden könnten, da der Betroffene die Voraussetzungen dieser Bestimmung in Wirklichkeit nicht erfüllt habe und ihm daher aus ihr von Rechts wegen kein Recht zugestanden habe.
  • EuGH, 05.06.1997 - C-285/95

    Kol / Land Berlin

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.04.2011 - 2 M 16/11
    In dieser Entscheidung hat der EuGH in der vom Antragsteller genannten Passage (RdNr. 48) lediglich seiner bisherige, in den Urteilen vom 05.06.1997 - Kol, C-285/95 - und vom 11.05.2000 - Savas, C-37/98) dargelegte Rechtsauffassung wiederholt, nach der es ausgeschlossen sei, dass Beschäftigungszeiten, die ein türkischer Staatsangehöriger allein aufgrund einer Täuschung, die zu einer Verurteilung geführt habe, zurückgelegt habe, als im Sinne von Art. 6 Abs. 1 ARB 1/80 ordnungsgemäß angesehen werden könnten, da der Betroffene die Voraussetzungen dieser Bestimmung in Wirklichkeit nicht erfüllt habe und ihm daher aus ihr von Rechts wegen kein Recht zugestanden habe.
  • OVG Hamburg, 09.05.2007 - 4 Bs 241/06

    Vorläufiger Rechtsschutz - Zur Ausreisepflicht eines assoziationsberechtigten …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.04.2008 - 18 B 291/08

    Assozíationsberechtigter Aufenthaltserlaubnis Ausreisepflicht Vollziehbarkeit …

  • BVerwG, 17.02.1993 - 11 C 47.92

    Verwaltungsverfahren - Verwaltungsakt - Rücknahme - Investitionszulage - …

  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 255.86
  • BVerwG, 12.06.1992 - 1 B 48.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutsamkeit …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2006 - 18 A 1151/06

    Lebensgemeinschaft ehelich Ehe Trennung Aufhebung Wiederaufnahme Bestandszeit

  • VGH Hessen, 17.11.2009 - 11 B 2827/09
  • VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10002/21

    Ausländerrechtliche Eilverfahren einer armenischen Familie aus Oeversee nur …

    Es entspricht bei der Rücknahme eines Aufenthaltstitels vielmehr sachgerechter Ermessensausübung, wenn die Ausländerbehörde einen durch Täuschung erlangten Aufenthaltstitel zu einem bestimmten, tatsächlich nicht vorliegenden, Aufenthaltszweck auch dann zurücknimmt, wenn unter bestimmten Voraussetzungen später die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wieder möglich erscheint (Bayerischer Verwaltungsgerichtshof…, Beschluss vom 8. Mai 2006 - 24 CS 06.908 -, Rn. 22, juris; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. April 2011 - 2 M 16/11 -, juris; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2003 - 1 C 13.02 -, BVerwGE 117, 380-391 zum Widerruf einer nach § 68 AsylVfG 1992 erteilten unbefristeten Aufenthaltserlaubnis gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 4 AuslG 1990 bei Wegfall der Asylberechtigung, wenn die Voraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels aus anderen Gründen erfüllt sind).

    Ob insofern mit der Rücknahme ein gleichzeitig zu bescheidendes Begehren auf Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus anderen Gründen vorliegt, das hilfsweise für den Fall geltend gemacht werden könnte, dass sich die Rücknahme der bisherigen Aufenthaltserlaubnis als rechtmäßig erweist (so Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. April 2011 - 2 M 16/11 -, juris im Anschluss an BVerwG…, Urteil vom 9. Juni 2009 - 1 C 11.08 -, BVerwGE 134, 124-139, Rn. 14), ist eine Frage des Einzelfalles und jedenfalls nicht Gegenstand des vorliegenden vorläufigen Rechtsschutzverfahrens.

  • VGH Hessen, 09.02.2012 - 9 A 1864/10

    Ausschluss des Anspruchs auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach Art 6 Abs …

    Der Ausländer wird durch § 82 AufenthG jedoch nicht verpflichtet, der Ausländerbehörde jede Änderung seiner persönlichen Verhältnisse, die eine ausländerrechtliche Entscheidung erforderlich macht, vorsorglich mitzuteilen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. April 2011 - 2 M 16/11 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15. Oktober 2003 - 11 S 910/03 -, juris;… Hailbronner, Ausländerrecht, § 82 AufenthG Rdnr. 9;… Renner, a.a.O., § 82 Rdnr. 2).

    Angesichts dessen, dass die Klägerin sich verpflichtet hatte, die Ausländerbehörde über Veränderungen der Ehegemeinschaft zu informieren, ist das Unterlassen einer entsprechenden Mitteilung der Abgabe unrichtiger Angaben vergleichbar (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11. April 2011 - 2 M 16/11 -,a.a.O.;… Kopp/Ramsauer, a.a.O., § 48 Rdnr. 117).

  • OVG Sachsen, 18.09.2026 - 3 B 301/25

    Zur Rücknahme einer Waffensachkundebescheinigung; Interessenabwägung

    Rn. 37 Sofern der rechtswidrige Verwaltungsakt keine Geldleistung oder teilbare Sachleistung nach § 48 Abs. 2 Satz 1 VwVfG gewährt hat, ist nach der Rechtsprechung des Senats eine Rücknahme entsprechend der gesetzlichen Wertentscheidung des § 48 Abs. 3 VwVfG grundsätzlich stets möglich, da der Gesetzgeber zum Ausgleich eines etwaigen Vertrauensinteresses nur einen Vermögensausgleich vorgesehen hat (…SächsOVG, Beschl. v. 13. Oktober 2020 - 3 B 181/20 -, juris Rn. 12 m. w. N.; OVG LSA, Beschl. v. 11. April 2011 - 2 M 16/11 -, juris Rn.12;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 6. Juni 2019 - OVG 11 N79/18 -, juris Rn. 5;… NdsOVG, Beschl. v. 1. August 2012 - 8 LA 137/11 -, juris Rn. 8 m. w. N.;… BVerwG, Urt. v. 28. Mai 2015 - 1 C 24/14 -, juris Rn. 31 zu Statusbescheiden).
  • OVG Sachsen, 13.10.2020 - 3 B 181/20

    Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis nach Assoziationsabkommen EWG / Türkei; …

    Rn. 12 (2) Da es sich bei der erteilten Aufenthaltserlaubnis nicht um eine Geldleistung oder teilbare Sachleistung nach § 48 Abs. 2 Satz 1 VwVfG handelt, ist eine Rücknahme entsprechend der gesetzlichen Wertentscheidung des § 48 Abs. 3 VwVfG grundsätzlich stets möglich, da der Gesetzgeber zum Ausgleich eines etwaigen Vertrauensinteresses nur einen Vermögensausgleich vorgesehen hat (OVG LSA, Beschl. v. 11. April 2011 - 2 M 16/11 -, juris Rn.12;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 6. Juni 2019 - OVG 11 N79/18 -, juris Rn. 5;… NdsOVG, Beschl. v. 1. August 2012 - 8 LA 137/11 -, juris Rn. 8 m. w. N.;… BVerwG, Urt. v. 28. Mai 2015 - 1 C 24/14 -, juris Rn. 31 zu Statusbescheiden).
  • VG Bayreuth, 21.01.2015 - B 4 K 13.650

    Aufenthaltserlaubnis, Geltungsdauer, Verkürzung, Familiennachzug, …

    Da er dies unterlassen hat, ist dieses Unterlassen bei der Rücknahme des Bescheides einer unrichtigen Angabe gleichzusetzen (OVG Magdeburg, B. v. 11.04.2011 - 2 M 16/11 - juris Rn. 16).
  • VG Karlsruhe, 15.08.2025 - 9 K 5150/24

    Anforderungen an den Nachweis einer ladungsfähigen Anschrift; Ausstellung einer …

    Der Ausländer wird durch § 82 AufenthG jedoch nicht verpflichtet, der Ausländerbehörde jede Änderung seiner persönlichen Verhältnisse, die eine ausländerrechtliche Entscheidung erforderlich macht, vorsorglich mitzuteilen (vgl. VGH BW…, Urteil vom 15.10.2003 - 11 S 910/03 -, juris Rn. 42 [noch zu § 70 Abs. 1 AuslG in der bis 31.12.2004 gültigen Fassung vom 29.10.1997] …und Beschluss vom 28.09.2010 - 11 S 1978/10 -, juris Rn. 9 [zur Einordnung als Mitwirkungsobliegenheit]; Hess. VGH…, Beschluss vom 09.02.2012 - 9 A 1864/10 -, juris Rn. 46; OVG Sachs.-Anh., Beschluss vom 11.04.2011 - 2 M 16/11 -, juris Rn. 16).
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Rechtsprechung
   AG Schwabach, 25.01.2011 - 2 M 16/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,62629
AG Schwabach, 25.01.2011 - 2 M 16/11 (https://dejure.org/2011,62629)
AG Schwabach, Entscheidung vom 25.01.2011 - 2 M 16/11 (https://dejure.org/2011,62629)
AG Schwabach, Entscheidung vom 25. Januar 2011 - 2 M 16/11 (https://dejure.org/2011,62629)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Eidesstattliche Versicherung: Angabe des Namens der Eltern zwecks Pfändung eines möglichen Pflichtteilsanspruchs vor dem Erbfall

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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