Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2017 - 2 M 81/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 60a Abs 2 S 1 AufenthG 2004, § 60a Abs 2c AufenthG 2004, § 60a Abs 2d AufenthG 2004
Abschiebungsschutz wegen psychischer Erkrankung - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 15.08.2017 - 4 B 590/17
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2017 - 2 M 81/17
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 12.03.2014 - 10 CE 14.427
Im Rahmen einer Abschiebungsanordnung nach § 34a AsylVfG hat das Bundesamt sowohl …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2017 - 2 M 81/17
Zwar ist anerkannt, dass ein Antrag auf vorläufige Aussetzung einer nach § 34a AsylG angeordneten Abschiebung gemäß § 123 Abs. 1 VwGO nach § 123 Abs. 5 VwGO nicht statthaft ist, da § 34a Abs. 2 Satz 1 AsylG insoweit auf das Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO verweist (vgl. BayVGH, Beschl. v. 12.03.2014 - 10 CE 14.427 -, juris RdNr. 5). - OVG Sachsen-Anhalt, 21.06.2016 - 2 M 16/16
Abschiebungshindernis wegen psychischer Erkrankung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2017 - 2 M 81/17
Ist das der Fall, wird regelmäßig eine amtsärztliche Untersuchung oder die Einholung einer ergänzenden (fach-)ärztlichen Stellungnahme oder eines (fach-)ärztlichen Gutachtens angezeigt sein (vgl. Beschl. d. Senats v. 21.06.2016 - 2 M 16/16 -, juris RdNr. 5). - OVG Sachsen-Anhalt, 06.09.2017 - 2 M 83/17
Abschiebung bei geltend gemachter Suizidgefahr; posttraumatische …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2017 - 2 M 81/17
Soweit dies der Fall ist, hat die Ausländerbehörde die tatsächlichen Anhaltspunkte zu berücksichtigen und in Anwendung des § 24 VwVfG i.V.m. § 1 Abs. 1 VwVfG LSA eine (erneute) ärztliche Untersuchung anzuordnen, die hinreichenden Aufschluss darüber gibt, ob der Ausländer an einer lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankung leidet und diese sich im Fall einer Abschiebung wesentlich verschlechtern würde (vgl. Beschl. d. Senats v. 06.09.2017 - 2 M 83/17 -, juris RdNr. 6). - OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2014 - 2 M 119/14
Abschiebungsschutz bei posttraumatischer Belastungsstörung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2017 - 2 M 81/17
Rn. 15 aa) Zwar kann nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschl. v. 01.12.2014 - 2 M 119/14 -, juris RdNr. 7) eine bestehende (psychische) Erkrankung eines ausreisepflichtigen Ausländers ein inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG in zwei Fallgruppen begründen: Zum einen scheidet eine Abschiebung aus, wenn und solange der Ausländer wegen Erkrankung transportunfähig ist, d.h. sich sein Gesundheitszustand durch und während des eigentlichen Vorgangs des "Reisens" wesentlich verschlechtert oder eine Lebens- oder Gesundheitsgefahr transportbedingt erstmals entsteht (Reiseunfähigkeit im engeren Sinn). - OVG Sachsen-Anhalt, 03.09.2014 - 2 M 68/14
Prüfung von Abschiebungshindernissen bei Abschiebungsanordnung durch das …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.12.2017 - 2 M 81/17
Bei dieser Entscheidung hat das Bundesamt - anders als bei der Entscheidung über Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG im Zusammenhang mit dem Erlass einer Abschiebungsandrohung - nicht nur zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, sondern auch inlandsbezogene Abschiebungshindernisse nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG umfassend zu prüfen, so dass insoweit kein Raum für eine eigene Entscheidungskompetenz der Ausländerbehörde bleibt (vgl. Beschl. d. Senats v. 03.09.2014 - 2 M 68/14 -, juris RdNr. 3).
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.12.2023 - 2 L 82/22
Ausweisung wegen Drogenkriminalität
Wird die geltend gemachte Erkrankung, die die Abschiebung beeinträchtigen soll, nicht durch eine qualifizierte ärztliche Bescheinigung im Sinne von § 60a Abs. 2c AufenthG belegt, so wird auch die gesetzliche Vermutung der Reisefähigkeit nicht widerlegt (zum Ganzen: Beschluss des Senats vom 13. Dezember 2017 - 2 M 81/17 - juris Rn. 15, 17). - OVG Thüringen, 01.08.2019 - 3 EO 276/19
Abschiebungsschutz bei Suizidgefahr
- VG Berlin, 26.07.2018 - 23 L 389.18
Asylrecht: Unzulässigkeit des Asylantrag in Deutschland, wenn in einem anderen …
Ob die Abschiebung tatsächlich durchführbar ist, hat erst die Ausländerbehörde vor dem konkreten Vollzug der Ausreisepflicht zu prüfen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 25. September 1997 - BVerwG 1 C 6.97 -, juris Rn. 16; OVG Niedersachsen…, Beschluss vom 13. September 2016 - 13 PA 151/16 -, juris Rn. 5; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 13. Dezember 2017 - 2 M 81/17 -, juris Rn. 13). - VG Hamburg, 10.03.2022 - 16 A 3444/20
Zu den aktuellen tatsächlichen Lebensverhältnissen für anerkannt …
Ob die Abschiebung tatsächlich durchführbar ist, hat - anders als bei einer nach § 34a AsylG erlassenen Abschiebungsanordnung - nicht die Beklagte, sondern erst die Ausländerbehörde vor dem konkreten Vollzug der Ausreisepflicht zu prüfen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 25.9.1997, 1 C 6.97, juris, Rn. 16;… OVG Bautzen, Urt. v. 15.6.2020, 5 A 382/18, juris, Rn. 58; OVG Magdeburg, Beschl. v. 13.12.2017, 2 M 81/17, juris, Rn. 13;… OVG Lüneburg, Beschl. v. 13.9.2016, 13 PA 151/16, juris, Rn. 5; VG Berlin, Beschl. v. 26.7.2018, VG 23 L 389.18 A, juris). - VG Magdeburg, 13.03.2018 - 7 A 356/17
Asylrecht: Abschiebungsandrohung hinsichtlich des Zielstaates Rumänien für …
Bei dieser Entscheidung hat das Bundesamt - anders als bei der Entscheidung über Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 2 bis 7 AufenthG im Zusammenhang mit dem Erlass einer Abschiebungsandrohung - nicht nur zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, sondern auch inlandsbezogene Abschiebungshindernisse nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG umfassend zu prüfen, so dass insoweit kein Raum für eine eigene Entscheidungskompetenz der Ausländerbehörde bleibt (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 13.12.2017 - 2 M 81/17 -, juris).
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