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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2016 - 2 MB 23/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,31502
OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2016 - 2 MB 23/16 (https://dejure.org/2016,31502)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05.08.2016 - 2 MB 23/16 (https://dejure.org/2016,31502)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 05. August 2016 - 2 MB 23/16 (https://dejure.org/2016,31502)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 37 Abs 1 S 1 BBG, § 66 BBG
    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte eines Polizeibeamten auf Widerruf bei innerhalb des Dienstbetriebs offenbar gewordener rechtsextremer, zumindest latent rassistischer Gesinnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte eines Bundespolizisten wegen latent rassistischer Gesinnung; Pflicht des Beamten zur Verfassungstreue als Grundsatz des Berufsbeamtentums

  • rechtsportal.de

    BBG § 66 S. 1; BeamtStG § 39 ; GG Art. 33 Abs. 5
    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte eines Bundespolizisten wegen latent rassistischer Gesinnung; Pflicht des Beamten zur Verfassungstreue als Grundsatz des Berufsbeamtentums

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte eines Bundespolizisten wegen latent rassistischer Gesinnung; Pflicht des Beamten zur Verfassungstreue als Grundsatz des Berufsbeamtentums

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (34)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 09.06.1981 - 2 C 48.78

    Beamter auf Widerruf - Vorbereitungsdienst - Entlassung - Mangelnde Gewähr der …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2016 - 2 MB 23/16
    Die Pflicht des Beamten zur Verfassungstreue ist ein hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 GG, die auch für das Beamtenverhältnis auf Widerruf im Vorbereitungsdienst gilt (BVerwG, Urt. v.09.06.1981 - 2 C 48.78 -, Juris Rn. 24).

    Da Beamte auf Widerruf gemäß § 37 Abs. 1 Satz 1 BBG jederzeit entlassen werden können, können berechtigte Zweifel an der Verfassungstreue einen sachlichen Grund für die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf darstellen; der Nachweis eines konkreten Dienstvergehens oder einer schuldhaften Verletzung der Pflicht zur Verfassungstreue ist insoweit nicht erforderlich (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.06.1981, a.a.O., Juris Rn. 20).

  • BVerwG, 19.11.1998 - 1 WB 36.98

    Recht der Soldaten - Verbot der Dienstausübung und Uniformverbot lediglich bei …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2016 - 2 MB 23/16
    Zwingende dienstliche Gründe sind gegeben, wenn bei weiterer Ausübung des Dienstes durch den Beamten auf seinem bisherigen Dienstposten der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt würde oder andere gewichtige dienstliche Nachteile ernsthaft zu besorgen wären (vgl. zu § 22 SG: BVerwG, Beschl. v. 19.11.1998 - 1 WB 36.98 -, Juris Rn. 5).

    Rn. 15 Für ein Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ist daher keine erschöpfende Aufklärung erforderlich; es genügt vielmehr, wenn der zuständige Vorgesetzte auf Grund der vorliegenden Erkenntnisse zu der begründeten Überzeugung gelangt, dass dienstliche Gründe ein sofortiges Handeln erfordern und das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte als zwingend geboten erscheinen lassen (vgl. zu § 22 SG: BVerwG, Beschl. v. 19.11.1998 - 1 WB 36.98, Juris Rn.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.06.2013 - 6 A 2586/12

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2016 - 2 MB 23/16
    Die zu befürchtenden Nachteile müssen so gewichtig sein, dass dem Dienstherrn die Führung der Dienstgeschäfte durch den Beamten bis zur abschließenden Klärung und Entscheidung nicht zugemutet werden kann (vgl. zu § 39 BeamtStG: OVG NRW, Beschl. v. 17.06.2013 - 6 A 2586/12 -, Juris 13).

    Sofern die Tatbestandsvoraussetzungen der zwingenden dienstlichen Gründe für das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte erfüllt sind, wird in aller Regel Ermessen nicht mehr hinsichtlich der Anordnung der Maßnahme als solcher (…vgl. Plog/Wiedow, a.a.O., § 66 BBG Rn. 21 a.E.), sondern im Wesentlichen nur noch dahin eröffnet sein, ob es eine andere Möglichkeit gibt, den betreffenden Beamten amtsangemessen zu beschäftigen, gegebenenfalls auch zu Dauer und Umfang des Verbots (vgl. zu § 39 BeamtStG: OVG NRW, Beschl. v. 17.06.2013 - 6 A 2586/12 -, Juris Rn. 14).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2015 - 6 A 1454/13

    Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Verbots der Führung von Dienstgeschäften …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2016 - 2 MB 23/16
    Die endgültige Aufklärung ist den in § 66 Satz 2 BBG aufgeführten weiteren Verfahren vorbehalten (so auch zu § 39 BeamtStG: OVG NRW, Beschl. v. 30.07.2015 - 6 A 1454/13 -, Juris Rn. 7 ff. m.w.N.).
  • OVG Bremen, 10.05.2023 - 2 B 298/22

    Recht der Landesbeamten - Anhörung; Bemessung Disziplinarmaßnahme; …

    Anders als bei der vorläufigen Dienstenthebung im Zusammenhang mit einem Disziplinarverfahren kommt es bei einem Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nach § 39 Satz 1 BeamtStG nicht auf ein vorwerfbares Fehlverhalten des Beamten an, sondern auf die objektive Gefährdung des Dienstes (vgl. OVG S-H, Beschl. v. 05.08.2016 - 2 MB 23/16, juris Rn. 14).

    Da das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte von einem zwingenden dienstlichen Grund getragen wird, ist das durch § 39 Satz 1 BeamtStG grundsätzlich eröffnete Ermessen nicht mehr hinsichtlich der Anordnung der Maßnahme als solcher, sondern im Wesentlichen nur noch dahin eröffnet, ob es eine andere Möglichkeit gibt, den betreffenden Beamten amtsangemessen zu beschäftigen, gegebenenfalls auch zu Dauer und Umfang des Verbots (…OVG NW, Beschl. v. 17.06.2013 - 6 A 2586/12, juris Rn. 14;… Beschl. v. 22.02.2022 - 6 B 1984/21, juris Rn. 13; OVG SH, Beschl. v. 05.08.2016 - 2 MB 23/16, juris Rn. 26;… Schachel, in: Schütz/Maiwald, BeamtR, 461. AL, Dez. 2020, § 39 BeamtStG, Rn. 17).

  • VG Bayreuth, 15.08.2024 - B 5 S 24.731

    Rechtsradikaler Hintergrund: Erfolgloser Eilrechtsschutz eines …

    Rn. 24 a. Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte ist in aller Regel zu bejahen, sofern dieses nicht offensichtlich rechtswidrig ist (vgl. OVG SH, B.v. 05.08.2016 - 2 MB 23/16 - juris Rn. 9;… VG Augsburg, B.v. 14.06.2017 - Au 2 S 17.491 - juris Rn. 20 m.w.N.).

    Da es sich um ein vorläufiges Verbot im Sinne einer materiell-rechtlichen Eilmaßnahme handelt - denn es erlischt gemäß § 66 Satz 2 BBG, wenn nicht bis zum Ablauf von drei Monaten gegen die Beamtin bzw. den Beamten ein Disziplinarverfahren oder ein sonstiges auf Rücknahme der Ernennung oder auf Beendigung des Beamtenverhältnisses gerichtetes Verfahren eingeleitet worden ist -, kann keine abschließende Klärung des Sachverhalts gefordert werden (vgl. OVG SH, B.v. 05.08.2016 - 2 MB 23/16 - juris Rn. 12).

    Es genügt vielmehr, dass ihm Dienstgeschäfte zur Wahrnehmung übertragen sind, weshalb auch ein Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst - wie hier - Dienstgeschäfte im Sinne der Vorschrift ausübt (vgl. OVG SH, B.v. 05.08.2016 - 2 MB 23/16 - juris Rn. 13).

    Zwingende dienstliche Gründe sind gegeben, wenn bei weiterer Ausübung des Dienstes durch den Beamten auf seinem bisherigen Dienstposten der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt würde oder andere gewichtige dienstliche Nachteile ernsthaft zu besorgen wären (…vgl. zu § 22 des Soldatengesetzes - SG: BVerwG, B.v. 19.11.1998 - 1 WB 36.98 - juris Rn. 5; OVG SH, B.v. 05.08.2016 - 2 MB 23/16 - juris Rn. 14).

    Darüber hinaus ist durch die polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bereits Außenwirkung erzeugt worden (vgl. OVG SH, B.v. 05.08.2016 - 2 MB 23/16 - juris Rn. 8).

    Dabei ist irrelevant, ob das Verhalten des Antragstellers einer breiten Öffentlichkeit wirklich bekannt geworden ist; entscheidend ist vielmehr der Eindruck, der im Falle eines nicht auszuschließenden Bekanntwerdens in der Öffentlichkeit entstehen kann (vgl. OVG SH, B.v. 05.08.2016 - 2 MB 23/16 - juris Rn. 8;… VG Bayreuth, B.v. 27.02.2004 - B 5 S 04.182 - juris Rn. 51).

    Im Übrigen gibt es für einen Widerrufsbeamten im Vorbereitungsdienst keine andere Möglichkeit der amtsangemessenen Beschäftigung (vgl. OVG SH, B.v. 05.08.2016 - 2 MB 23/16 - juris Rn. 26).

  • VG Neustadt, 15.11.2018 - 5 L 1337/18

    Vorläufiges Verbot der Dienstgeschäfte für ehrenamtliche Feuerwehrangehörige

    Rn. 30 Ob zwingende dienstliche Gründe im Sinne von § 39 Satz 1 BeamtStG zu bejahen sind, ist nach den Kenntnissen, die zum Zeitpunkt des Erlasses des Verbots vorgelegen haben, zu beurteilen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05. August 2016 - 2 MB 23/16 -, BeckRS 2016, 52571).

    Anders als bei der vorläufigen Dienstenthebung im Zusammenhang mit einem Disziplinarverfahren kommt es bei einem Verbot der Führung der Dienstgeschäfte nach § 39 Satz 1 BeamtStG nicht auf ein vorwerfbares Fehlverhalten des Beamten an, sondern auf die objektive Gefährdung des Dienstes (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05. August 2016 - 2 MB 23/16 -, BeckRS 2016, 52571).

    Die endgültige Aufklärung ist den in § 39 Satz 2 BeamtStG aufgeführten weiteren Verfahren vorbehalten (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05. August 2016 - 2 MB 23/16 -, BeckRS 2016, 52571; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. Juli 2015 - 6 A 1454/13 -, juris).

    Rn. 45 Dabei kann dahinstehen, ob mit Rücksicht auf das besonders gewichtige Allgemeininteresse an größtmöglicher Effektivität der Brandbekämpfung überhaupt ein Ermessensspielraum besteht, wenn "zwingende dienstliche Gründe" für das vorläufige Verbot gegeben sind, oder ob nicht ein solcher Grund das vorläufige Verbot indiziert (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05. August 2016 - 2 MB 23/16 -, BeckRS 2016, 52571; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 6 A 2586/12 -, BeckRS 2013, 52542).

    Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte gemäß § 39 Satz 1 BeamtStG ist in aller Regel zu bejahen, sofern dieses nicht offenbar zu Unrecht ausgesprochen worden ist, um den Zweck eines solchen Verbots erfüllen zu können (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05. August 2016 - 2 MB 23/16 -, BeckRS 2016, 52571).

  • VG Bayreuth, 29.07.2026 - B 5 S 26.790

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wegen sexueller Belästigung einer Kollegin …

    Da es sich um ein vorläufiges Verbot im Sinne einer materiellrechtlichen Eilmaßnahme handelt - denn es erlischt gemäß § 66 Satz 2 BBG, wenn nicht bis zum Ablauf von drei Monaten gegen die Beamtin bzw. den Beamten ein Disziplinarverfahren oder ein sonstiges auf Rücknahme der Ernennung oder auf Beendigung des Beamtenverhältnisses gerichtetes Verfahren eingeleitet worden ist -, kann keine abschließende Klärung des Sachverhalts gefordert werden (vgl. OVG SH, B.v. 05.08.2016 - 2 MB 23/16 - BeckRS 2016, 52571 Rn. 12).

    Es genügt vielmehr, dass ihr bzw. ihm Dienstgeschäfte zur Wahrnehmung übertragen sind, weshalb auch eine Beamtin bzw. ein Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst - wie hier - Dienstgeschäfte im Sinne der Vorschrift ausübt (vgl. OVG SH, B.v. 05.08.2016 - 2 MB 23/16 - BeckRS 2016, 52571 Rn. 13).

    Zwingende dienstliche Gründe sind gegeben, wenn bei weiterer Ausübung des Dienstes durch die Beamtin bzw. den Beamten auf ihrem bzw. seinem bisherigen Dienstposten der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt würde oder andere gewichtige dienstliche Nachteile ernsthaft zu besorgen wären (vgl. OVG SH, B.v. 05.08.2016 - 2 MB 23/16 - BeckRS 2016, 52571 Rn. 14;… vgl. zu § 22 des Soldatengesetzes - SG: BVerwG, B.v. 19.11.1998 - 1 WB 36.98 - juris Rn. 5).

    Dabei ist irrelevant, ob das Verhalten des Antragstellers einer breiten Öffentlichkeit wirklich bekannt geworden ist; entscheidend ist vielmehr der Eindruck, der im Falle eines nicht auszuschließenden Bekanntwerdens in der Öffentlichkeit entstehen kann (vgl. OVG SH, B.v. 05.08.2016 - 2 MB 23/16 - juris Rn. 8;… VG Bayreuth, B.v. 27.02.2004 - B 5 S 04.182 - juris Rn. 51).

    Im Übrigen gibt es für einen Widerrufsbeamten im Vorbereitungsdienst keine andere Möglichkeit der amtsangemessenen Beschäftigung (vgl. OVG SH, B.v. 05.08.2016 - 2 MB 23/16 - juris Rn. 26).

  • VG Bayreuth, 25.03.2021 - B 5 S 21.157

    Verbot des Führens der Dienstgeschäfte bei einem Beamten auf Widerruf

    Rn. 28 Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte gemäß § 66 Satz 1 BBG ist in aller Regel zu bejahen, sofern dieses nicht offensichtlich zu Unrecht ausgesprochen wurde, um den Zweck eines solchen Verbots erfüllen zu können (vgl. OVG SH, B.v. 5.8.2016 - 2 MB 23/16 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Die Gründe der Verbotsverfügung tragen daher regelmäßig zugleich das besondere öffentliche Interesse an ihrer sofortigen Vollziehung (vgl. OVG SH, B.v. 5.8.2016, a.a.O. Rn. 8;… VG Augsburg, B.v. 14.6.2017 - Au 2 17.491 - juris Rn. 21 m.w.N.).

    Dafür werden im Allgemeinen keine zusätzlichen Gründe angeführt werden können und müssen (vgl. OVG SH, B.v. 5.8.2016 - 2 MB 23/16 - juris Rn. 8).

    Entsprechend dem Zweck des Verbots genügt insoweit der auf hinreichenden Anhaltspunkten beruhende Verdacht einer Gefahrenlage (OVG SH, B.v. 5.8.2016 - 2 MB 23/16 - juris).

    Dabei ist irrelevant, ob das Verhalten des Antragstellers einer breiten Öffentlichkeit wirklich bekannt geworden ist; entscheidend ist vielmehr der Eindruck, der im Falle eines nicht auszuschließenden Bekanntwerdens in der Öffentlichkeit entstehen kann (vgl. OVG SH, B.v. 5.8.2016 - 2 MB 23/16 - juris Rn. 8;… VG Bayreuth, B.v. 27.2.2004 - B 5 S 04.182 - juris Rn. 51 m.w.N.).

    Da es für einen Widerrufsbeamten im Vorbereitungsdienst keine andere Möglichkeit der amtsangemessenen Beschäftigung gibt, heißt es zutreffend im Bescheid, die Maßnahme nach § 66 BBG sei aus vorbenannten Gründen unerlässlich (vgl. OVG SH, B.v. 5.8.2016 - 2 MB 23/16 - juris Rn. 26).

  • VG Bayreuth, 28.01.2026 - B 5 S 25.1449

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte, Singen ausländerfeindlicher Parolen, …

    Da es sich um ein vorläufiges Verbot im Sinne einer materiellrechtlichen Eilmaßnahme handelt - denn es erlischt gemäß § 66 Satz 2 BBG, wenn nicht bis zum Ablauf von drei Monaten gegen die Beamtin bzw. den Beamten ein Disziplinarverfahren oder ein sonstiges auf Rücknahme der Ernennung oder auf Beendigung des Beamtenverhältnisses gerichtetes Verfahren eingeleitet worden ist -, kann keine abschließende Klärung des Sachverhalts gefordert werden (vgl. OVG SH, B.v. 05.08.2016 - 2 MB 23/16 - BeckRS 2016, 52571 Rn. 12).

    Es genügt vielmehr, dass ihr bzw. ihm Dienstgeschäfte zur Wahrnehmung übertragen sind, weshalb auch eine Beamtin bzw. ein Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst - wie hier - Dienstgeschäfte im Sinne der Vorschrift ausübt (vgl. OVG SH, B.v. 05.08.2016 - 2 MB 23/16 - BeckRS 2016, 52571 Rn. 13).

    Zwingende dienstliche Gründe sind gegeben, wenn bei weiterer Ausübung des Dienstes durch die Beamtin bzw. den Beamten auf ihrem bzw. seinem bisherigen Dienstposten der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt würde oder andere gewichtige dienstliche Nachteile ernsthaft zu besorgen wären (vgl. OVG SH, B.v. 05.08.2016 - 2 MB 23/16 - BeckRS 2016, 52571 Rn. 14;… vgl. zu § 22 des Soldatengesetzes - SG: BVerwG, B.v. 19.11.1998 - 1 WB 36.98 - juris Rn. 5).

    Darüber hinaus ist durch die polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bereits Außenwirkung erzeugt worden (vgl. OVG SH, B.v. 05.08.2016 - 2 MB 23/16 - juris Rn. 8).

    Rn. 51 Dabei ist irrelevant, ob das Verhalten des Antragstellers einer breiten Öffentlichkeit wirklich bekannt geworden ist; entscheidend ist vielmehr der Eindruck, der im Falle eines nicht auszuschließenden Bekanntwerdens in der Öffentlichkeit entstehen kann (vgl. OVG SH, B.v. 05.08.2016 - 2 MB 23/16 - juris Rn. 8;… VG Bayreuth, B.v. 27.02.2004 - B 5 S 04.182 - juris Rn. 51).

    Im Übrigen gibt es für einen Widerrufsbeamten im Vorbereitungsdienst keine andere Möglichkeit der amtsangemessenen Beschäftigung (vgl. OVG SH, B.v. 05.08.2016 - 2 MB 23/16 - juris Rn. 26).

  • VG Bayreuth, 14.09.2020 - B 5 S 20.701

    Erfolgloser einstweiliger Rechtsschutz: Verbot der Führung der Dienstgeschäfte …

    Rn. 30 Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte gemäß § 66 Satz 1 BBG ist in aller Regel zu bejahen, sofern dieses nicht offensichtlich zu Unrecht ausgesprochen wurde, um den Zweck eines solchen Verbots erfüllen zu können (vgl. OVG SH, B.v. 5.8.2016 - 2 MB 23/16 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Die Gründe der Verbotsverfügung tragen daher regelmäßig zugleich das besondere öffentliche Interesse an ihrer sofortigen Vollziehung (vgl. OVG SH, B.v. 5.8.2016, a.a.O. Rn. 8;… VG Augsburg, B.v. 14.6.2017 - Au 2 17.491 - juris Rn. 21 m.w.N.).

    Dafür werden im Allgemeinen keine zusätzlichen Gründe angeführt werden können und müssen (vgl. OVG SH, B.v. 5.8.2016 - 2 MB 23/16 - juris Rn. 8).

    Entsprechend dem Zweck des Verbots genügt insoweit der auf hinreichenden Anhaltspunkten beruhende Verdacht einer Gefahrenlage (OVG SH, B.v. 5.8.2016 - 2 MB 23/16 - juris).

    Dabei ist irrelevant, ob das Verhalten des Antragstellers einer breiten Öffentlichkeit wirklich bekannt geworden ist; entscheidend ist vielmehr der Eindruck, der im Falle eines nicht auszuschließenden Bekanntwerdens in der Öffentlichkeit entstehen kann (vgl. OVG SH, B.v. 5.8.2016 - 2 MB 23/16 - juris Rn. 8;… VG Bayreuth, B.v. 27.2.2004 - B 5 S 04.182 - juris Rn. 51 m.w.N.).

    Da es für einen Widerrufsbeamten im Vorbereitungsdienst keine andere Möglichkeit der amtsangemessenen Beschäftigung gibt, heißt es zutreffend im Bescheid, die Maßnahme nach § 66 BBG sei aus vorbenannten Gründen unerlässlich (vgl. OVG SH, B.v. 5.8.2016 - 2 MB 23/16 - juris Rn. 26).

  • VG Bayreuth, 17.05.2023 - B 5 S 23.372

    Eilrechtsschutz eines Polizeimeisteranwärters gegen das Verbot der Führung der …

    Rn. 20 a) Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte ist in aller Regel zu bejahen, sofern dieses nicht offensichtlich rechtswidrig ist (vgl. OVG SH, B.v. 5.8.2016 - 2 MB 23/16 - BeckRS 2016, 52571 Rn. 7;… VG Augsburg, B.v. 14.6.2017 - Au 2 S 17.491 - juris Rn. 20 m.w.N.).

    Da es sich um ein vorläufiges Verbot im Sinne einer materiell-rechtlichen Eilmaßnahme handelt - denn es erlischt gemäß § 66 Satz 2 BBG, wenn nicht bis zum Ablauf von drei Monaten gegen die Beamtin bzw. den Beamten ein Disziplinarverfahren oder ein sonstiges auf Rücknahme der Ernennung oder auf Beendigung des Beamtenverhältnisses gerichtetes Verfahren eingeleitet worden ist -, kann keine abschließende Klärung des Sachverhalts gefordert werden (vgl. OVG SH, B.v. 5.8.2016 - 2 MB 23/16 - BeckRS 2016, 52571 Rn. 12).

    Es genügt vielmehr, dass ihm Dienstgeschäfte zur Wahrnehmung übertragen sind, weshalb auch ein Beamter auf Widerruf im Vorbereitungsdienst - wie hier - Dienstgeschäfte im Sinne der Vorschrift ausübt (vgl. OVG SH, B.v. 5.8.2016 - 2 MB 23/16 - BeckRS 2016, 52571 Rn. 13).

    Zwingende dienstliche Gründe sind gegeben, wenn bei weiterer Ausübung des Dienstes durch den Beamten auf seinem bisherigen Dienstposten der Dienstbetrieb erheblich beeinträchtigt würde oder andere gewichtige dienstliche Nachteile ernsthaft zu besorgen wären (vgl. OVG SH, B.v. 5.8.2016 - 2 MB 23/16 - BeckRS 2016, 52571 Rn. 14;… vgl. zu § 22 SG: BVerwG, B.v. 19.11.1998 - 1 WB 36.98 - juris Rn. 5).

    Dabei ist irrelevant, ob das Verhalten des Antragstellers einer breiten Öffentlichkeit wirklich bekannt geworden ist; entscheidend ist vielmehr der Eindruck, der im Falle eines nicht auszuschließenden Bekanntwerdens in der Öffentlichkeit entstehen kann (vgl. OVG SH, B.v. 5.8.2016 - 2 MB 23/16 - juris Rn. 8;… VG Bayreuth, B.v. 27.2.2004 - B 5 S 04.182 - juris Rn. 51 m.w.N.).

    Im Übrigen gibt es für einen Widerrufsbeamten im Vorbereitungsdienst keine andere Möglichkeit der amtsangemessenen Beschäftigung (vgl. OVG SH, B.v. 5.8.2016 - 2 MB 23/16 - juris Rn. 26).

  • VG Bayreuth, 16.04.2020 - B 5 S 20.187

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte bei einem Polizeimeisteranwärter

    Rn. 22 Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte gemäß § 66 Satz 1 BBG ist in aller Regel zu bejahen, sofern dieses nicht offensichtlich zu Unrecht ausgesprochen wurde, um den Zweck eines solchen Verbots erfüllen zu können (vgl. OVG SH, B.v. 5.8.2016 - 2 MB 23/16 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Die Gründe der Verbotsverfügung tragen daher regelmäßig zugleich das besondere öffentliche Interesse an ihrer sofortigen Vollziehung (vgl. OVG SH, B.v. 5.8.2016, a.a.O. Rn. 8;… VG Augsburg, B.v. 14.6.2017 - Au 2 17.491 - juris Rn. 21 m.w.N.).

    Dafür werden im Allgemeinen keine zusätzlichen Gründe angeführt werden können und müssen (vgl. OVG SH, B.v. 5.8.2016 - 2 MB 23/16 - juris Rn. 8).

    Entsprechend dem Zweck des Verbots genügt insoweit der auf hinreichenden Anhaltspunkten beruhende Verdacht einer Gefahrenlage (OVG SH, B.v. 5.8.2016 - 2 MB 23/16 - juris).

    Dabei ist irrelevant, ob das Verhalten des Antragstellers einer breiten Öffentlichkeit wirklich bekannt geworden ist; entscheidend ist vielmehr der Eindruck, der im Falle eines nicht auszuschließenden Bekanntwerdens in der Öffentlichkeit entstehen kann (vgl. OVG SH, B.v. 5.8.2016 - 2 MB 23/16 - juris Rn. 8;… VG Bayreuth, B.v. 27.2.2004 - B 5 S 04.182 - juris Rn. 51 m.w.N.).

    Da es für einen Widerrufsbeamten im Vorbereitungsdienst keine andere Möglichkeit der amtsangemessenen Beschäftigung gibt, heißt es zutreffend im Bescheid, die Maßnahme nach § 66 BBG sei aus vorbenannten Gründen unerlässlich (vgl. OVG SH, B.v. 5.8.2016 - 2 MB 23/16 - juris Rn. 26).

  • VGH Bayern, 12.10.2017 - 6 CS 17.1722

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte als Mittel der dienstrechtlichen …

    Rn. 7 Das öffentliche Interesse an der sofortigen Vollziehung eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte gemäß § 66 Satz 1 BBG ist in aller Regel zu bejahen, sofern dieses nicht offensichtlich zu Unrecht ausgesprochen wurde, um den Zweck eines solchen Verbots erfüllen zu können (vgl. OVG SH, B.v. 5.8.2016 - 2 MB 23/16 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Die Gründe der Verbotsverfügung tragen daher regelmäßig zugleich das besondere öffentliche Interesse an ihrer sofortigen Vollziehung (vgl. OVG SH, B.v. 5.8.2016, a.a.O. Rn. 8;… VG Augsburg, B.v. 14.6.2017 - Au 2 17.491 - juris Rn. 21 m.w.N.).

    Die endgültige Aufklärung ist den in § 66 Satz 2 BBG aufgeführten weiteren Verfahren vorbehalten (vgl. OVG SH, B.v. 5.8.2016 - 2 MB 23/16 - juris Rn. 14 m.w.N.).

    Für die objektive Gefährdung des Dienstbetriebes der Bundespolizei i.S.v. § 66 BBG kommt es nicht darauf an, ob das Verhalten einer breiten Öffentlichkeit wirklich bekannt wird; entscheidend ist vielmehr der Eindruck, der im Falle eines nicht auszuschließenden Bekanntwerdens in der Öffentlichkeit entstehen kann (vgl. OVG SH, B.v. 5.8.2016 - 2 MB 23/16 - juris Rn. 8;… VG Bayreuth, B.v. 27.2.2004 - B 5 S. 04.182 - juris Rn. 51 m.w.N.).

  • VG Bayreuth, 09.02.2023 - B 5 S 23.15

    Dienstgeschäfteführungsverbot, Anschein einer rechtsradikalen Gesinnung

  • VG Schleswig, 24.10.2024 - 12 B 58/24

    Einstweiliger Rechtschutz bei Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

  • VG Hamburg, 22.04.2025 - 14 E 775/25

    Erfolgloser Eilantrag einer Beamtin gegen ein Verbot der Führung der …

  • VG Minden, 30.10.2024 - 12 L 697/24
  • VG Bayreuth, 20.02.2020 - B 5 E 20.81

    Betretensverbot als Begleitmaßnahme eines Verbots der Führung der Dienstgeschäfte

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.01.2021 - 2 B 11504/20

    Dienstgeschäftsführungsverbot eines Lehrers des Koblenz-Kollegs bleibt bestehen

  • VG Karlsruhe, 29.08.2025 - 9 K 4318/25

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen ein einem Bürgermeister gegenüber ausgesprochenes …

  • VG Magdeburg, 25.04.2017 - 15 B 3/17

    Antrag der Haldensleber Bürgermeisterin gegen die vorläufige Dienstenthebung …

  • BVerwG, 29.02.2024 - 1 WB 22.23

    Wiederholte Verweigerung eines Befehls, sich gegen den COVID-19-Erreger impfen zu …

  • VG Magdeburg, 15.02.2023 - 5 B 17/23

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; zustimmendes Kommentierens eines …

  • VG Berlin, 08.01.2021 - 5 L 198.20

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Verbot der Führung der Dienstgeschäfte

  • VG Mainz, 20.12.2022 - 4 L 681/22

    Ausschluss eines Professors vom Hochschulbetrieb

  • VG Cottbus, 24.08.2020 - 4 L 284/20

    Eilantrag des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Königs Wusterhausen gegen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.08.2023 - 1 B 413/23

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte aus zwingenden dienstlichen Gründen; …

  • VG Wiesbaden, 01.02.2019 - 3 L 1141/18

    Für das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte genügt es, wenn der zuständige …

  • VG Schleswig, 05.03.2020 - 12 B 19/20

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte - Antrag gem. § 80 Abs. 5 VwGO

  • OVG Sachsen, 04.01.2022 - 2 E 78/21

    Beamter; Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; Streitwert; Eilverfahren

  • VG Gelsenkirchen, 05.11.2021 - 12 L 1214/21

    Betäubungsmittel, Betäubungsmittelkonsum, Drogenkonsum, Verbot der Führung der …

  • VG Magdeburg, 24.09.2018 - 15 B 23/18

    Suspendierte Bürgermeisterin der Stadt Haldensleben

  • VG Kassel, 05.02.2020 - 1 L 177/20

    Verbot der Führung von Dienstgeschäften (hier: Teilnahme an der mündlichen …

  • OVG Sachsen, 14.04.2025 - 2 B 30/25

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; Widerrufsbeamter; Ermessen; …

  • VG Schleswig, 15.04.2021 - 12 B 8/21

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden …

  • VG Schleswig, 28.10.2024 - 12 B 61/24

    Begründung der sofortigen Vollziehung

  • VG Schwerin, 13.11.2025 - 3 B 3213/25

    Sinngemäßes vorläufiges Verbot der Führung der Dienstgeschäfte an …

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